Reform des familiengerichtlichen Verfahrens

Posted on Juli 1, 2008. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderinfos, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Tags: |

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat der Deutsche Bundestag am 27.06.2008 das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) beschlossen. Der Bundesrat wird sich am 19. September 2008 abschließend mit der Reform befassen.

So wird u.a. “die Beteiligung von Pflegepersonen am Verfahren erweitert. Pflegepersonen – z.B. Pflegeeltern – können künftig in allen Verfahren, die das Kind betreffen, hinzugezogen werden, wenn das Kind seit längerer Zeit bei ihnen lebt. In solchen Fällen wissen Pflegeeltern häufig besser über das Kind Bescheid als die Eltern.

siehe: Pressemitteilung des BJM vom 27.06.2008

Trotz vieler Einwände – auch des PFAD Bundesverbandes (siehe PFAD-Stellungnahme vom 24.06.08) – wurde mit dieser Entscheidung die Vergütung für die künftigen Verfahrensbeistände pauschal auf 350 € bzw. 550 € begrenzt.

Weitere Informationen dazu bei den Verbänden der Verfahrenspfleger:

Make a Comment

Make A Comment: ( None so far )

blockquote and a tags work here.

    About

    Ein Service des PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

    RSS

    Subscribe Via RSS

    • Subscribe with Bloglines
    • Add your feed to Newsburst from CNET News.com
    • Subscribe in Google Reader
    • Add to My Yahoo!
    • Subscribe in NewsGator Online
    • Die neuesten Kommentare zu allen Beiträgen als RSS
    • Subscribe in Rojo

    Meta

Liked it here?
Why not try sites on the blogroll...