Deutscher Ethikrat beschäftigt sich mit Babyklappen und anonymer Geburt
(KNA) Der Deutsche Ethikrat, der sich im April konstituiert hat, will sich grundlegend mit der ethischen und juristischen Bewertung von Babyklappen und anonymen Geburten befassen.
Das sagte der Vorsitzende des Ethikrates, Edzard Schmidt-Jortzig, am 26. Juni nach einer rund zweistündigen Aussprache zum Thema. Zuvor hatte die dem Gremium angehörende Berliner Juristin Ulrike Riedel massive Kritik an der derzeitigen Praxis geäußert und deren Verfassungsgemäßheit infrage gestellt.
Nach ihren Angaben gibt es derzeit in Deutschland rund 80 Babyklappen; zudem böten etwa 130 Kliniken anonyme Geburten an. All das stehe im Widerspruch dazu, dass das Bundesverfassungsgericht seit 1989 das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung „Schritt für Schritt verfestigt“ habe.
Der Freiburger katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff sprach von einem Zielkonflikt zwischen Lebensschutz und Inkaufnahme von Rechtsverletzungen. Der Staat könne durch solche Angebote seiner Schutzpflicht für das ungeborene Leben nachkommen. Der Psychologe Michael Wunder sagte dagegen, die Praxis zeige, dass das Wissen um die eigenen Eltern „absolut wichtig“ sei. Auch der Berliner Philosoph Volker Gerhardt mahnte, nicht vorschnell das „Recht des Kindes auf Recht“ auszublenden.
Quelle: kfd-direkt 07/2008 (pdf 188 KB)



