DBSH fordert Berufsgesetz für Sozialarbeiter
In einer Pressemitteilung unter dem Titel „Helfen, wo Hilfebedarf sichtbar wird“ vom 14.7.2008 äußert sich Gabriele Stark-Angermeier, 2. Vorsitzende des Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) in einer ersten Reaktion auf das Urteil des Schweriner Landgerichts gegen die Eltern der nur fünf Jahre alt gewordenen Lea-Sophie.
Der DBSH erneuerte vor diesem Hintergrund seine Forderung nach einem Berufsgesetz, dass klare fachliche Standards für alle Fachkräfte setze. Der DBSH vertritt als Berufsverband die Fachlichkeit und die Interessen der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in Deutschland.



