Pflegereform ermöglicht Kurzzeitpflege für behinderte Kinder

Posted on August 18, 2008. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Finanzielles, Gesundheit, Kinderinfos, Meckl.-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen | Tags: , , |

Folgende Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 28. Juli 2008 gilt auch für behinderte Kinder, die in Pflegefamilien leben:

Die üblichen Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind für die Pflege und Betreuung von behinderten Kindern in der Regel leider nicht geeignet. Deshalb konnte der Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher von pflegebedürftigen behinderten Kindern kaum genutzt werden.

Mit der Pflegereform wurde zum 1. Juli 2008, im Interesse pflegebedürftiger behinderter Kinder und ihrer Familien, ein neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege eingeführt. Pflegebedürftige behinderte Kinder unter 18 Jahren können jetzt die Kurzzeitpflege auch in von den Pflegekassen nicht zugelassenen, aber dennoch geeigneten Einrichtungen nutzen. Beispielsweise in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen.

Familien hatten bisher zur Entlastung im häuslichen Bereich den Anspruch auf Verhinderungspflege. Jetzt besteht zusätzlich der Anspruch auf Kurzzeitpflege. Den pflegebedürftigen behinderten Kindern und ihren Familien wird damit eine neue Finanzierungsmöglichkeit eröffnet, damit sie z. B. Betreuungsplätze, die von Behindertenwohnheimen in den Ferien angeboten werden, nutzen können. Die Pflegeversicherung übernimmt zur Finanzierung der Kurzzeitpflege in geeigneten Einrichtungen von bis zu vier Wochen 1.470 Euro jährlich. Darüber hinaus kann für pflegebedürftige Kinder weiterhin der Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.470 Euro jährlich genutzt werden.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Arbeiten für einen möglichen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern in 8 Modellregionen (Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein, Sachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung praktisch erprobt wird.

Make a Comment

Make A Comment: ( None so far )

blockquote and a tags work here.

    About

    Ein Service des PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

    RSS

    Subscribe Via RSS

    • Subscribe with Bloglines
    • Add your feed to Newsburst from CNET News.com
    • Subscribe in Google Reader
    • Add to My Yahoo!
    • Subscribe in NewsGator Online
    • Die neuesten Kommentare zu allen Beiträgen als RSS
    • Subscribe in Rojo

    Meta

Liked it here?
Why not try sites on the blogroll...