Entwicklung der Hilfen zur Erziehung in Baden-Württemberg 2007
Das Landesjugendamt Baden-Württemberg veröffentlicht jährlich Auswertungen zu den aktuellen Fallzahlentwicklungen der Hilfen zur Erziehung und anderen individuellen Hilfen nach dem SGB VIII in den Zuständigkeitsbereichen der 48 Jugendämter in den 44 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs.
Die Auswertungen basieren auf Erhebungen des Landesjugendamtes bei den örtlichen Trägern. Neben den Leistungen der Hilfen zur Erziehung (§§ 27-35 SGB VIII) werden die Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) und für seelisch behinderte Minderjährige (§ 35a SGB VIII) sowie die Fallzahlen der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII) und in Gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII) erfasst.
“Betrachtet man nur den stationären Sektor, so hat sich innerhalb dieses Feldes, wie schon in den Jahren davor, ein weiterer leichter Bedeutungsgewinn der Hilfen in Vollzeitpflege (§ 33) gegenüber denen in Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen (§ 34) ergeben.”



