Urteil: Kein Anspruch auf Pflegegeldzahlung bei fehlender Kooperationsbereitschaft
Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied (Az.: 12 A 1319/07) , dass der Antrag eines Vormundes, der sein Mündel in seinen Haushalt aufgenommen hatte und vom zuständigen Jugendamt die Zahlung von Pflegegeld begehrte, wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft abgelehnt werden kann.



