Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Der Bundestag hat am 14.05.09 einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Künftig wird allen Personen, die im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt werden wollen, ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, in dem die Verurteilungen zu Sexualstraftaten auch im untersten Strafbereich aufgenommen sind. Zum betroffenen Personenkreis nach dem neuen § 30a BZRG gehören z.B. auch Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege und Mitarbeiter der Jugendämter.
Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz vom 14.05.09
Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
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