Reform des Erbrechts geplant
Mit einer Reform des Erbrechts will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Pflegeleistungen beim Erbausgleich stärker honorieren. Gleichzeitig soll die Enterbung krimineller Verwandter erleichtert werden.
Die Gründe für eine Entziehung des Pflichtteils – der weiterhin die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils ausmachen soll – werden Zypries zufolge vereinheitlicht: Bislang kann nur enterbt werden, wer dem Erblasser oder seinen direkten Familienmitgliedern nach dem Leben trachtet oder sie körperlich schwer misshandelt. Künftig soll der Schutz auch auf nahe stehende Personen wie Stief- oder Pflegekinder ausgedehnt werden.
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