Gutachten kritisiert geplante Vergütungsregelung für Verfahrensbeistände
Der Verband Anwalt des Kindes und die Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e.V. hatten gemeinsam ein verfassungsrechtliches Gutachten zum laufenden Gesetzgebungsprozess zur Änderung der Vergütungsregelung in Auftrag gegeben.
Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Vergütungsregelung des § 158 Abs.7 FamFG verfassungswidrig ist und insbesondere ein Verstoß gegen Art.12 und Art.3 GG vorliegt.



