DIJuF nimmt Stellung zur Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegefamilien

Geschrieben am Juni 29, 2009. Einsortiert unter: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Rechtliches, Versicherungen | Schlagworte: , |

In seiner Stellungnahme zum Thema “Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegefamilien nach § 2 Abs. 1 Nr 9 SGB VII?” zieht das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) folgendes Fazit:

“Für die überwiegende Mehrzahl der Bereitschaftspflegepersonen lässt sich eine Unfallversicherungspflicht bereits mangels Vorliegens einer selbstständigen Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr 9 SGB VII nicht begründen. Allenfalls wird im Einzelfall bei Zahlung von sehr hohen Bereitschaftspflegegeldern eine Erwerbstätigkeit angenommen werden können. Doch selbst in einem solchen Fall erscheint aufgrund der Untrennbarkeit von unversicherten und versicherten Tätigkeiten die Annahme einer gesetzlichen Unfallversicherungspflicht rechtlich fragwürdig.”

Volltext der Stellungnahme vom 19.06.09

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Eine Antwort to “DIJuF nimmt Stellung zur Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegefamilien”

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[...] Posted on Mai 5, 2010. Filed under: Fachkräfte,Jugendhilfe,Pflegefamilie,Politik,Rechtliches,Versicherungen | Tags: Bereitschaftspflege, Unfallversicherung | Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) verfasste am 20.04.2010 eine neue Stellungnahme in Sachen Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegefamilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII. Bereits Mitte letzten Jahres hatte das Institut sich in einer ausführlichen Stellungnahme vom 19.06.2009 dazu geäußert (wir berichteten). [...]


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