Niedersachsen: 31 % mehr Kinder vorübergehend in Obhut der Jugendämter

Posted on Juli 9, 2009. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Niedersachsen | Tags: , |

Hannover. Im Jahr 2008 wurden 2 933 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem eigenen Schutz vorläufig von den Jugendämtern in Obhut genommen. Die Zahl der Fälle nahm damit gegenüber dem Vorjahr um 31 % zu und erreichte das mit Abstand höchste Niveau der letzten 10 Jahre. Bundesweit lag die Steigerung bei +14 %.

Nach Mitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen griffen die Jugendämter überwiegend (74 %) wegen einer dringenden Gefährdung des Kindeswohls ein. Die Anregung für die Maßnahme kam dabei zum größten Teil (rund 1400 Fälle) von der Polizei oder den Jugendämtern bzw. den sozialen Diensten, die als erste auf die jeweilige Problemsituation aufmerksam machten. In den übrigen 26 % der Fälle wurden die Behörden auf Wunsch des jungen Menschen tätig.

Betroffen waren nach wie vor überwiegend Jugendliche ab 14 Jahren (55 %) und ältere Kinder  im Alter von 12 bis unter 14 Jahren (14 %). Überdurchschnittliche Zuwachsraten gab es hingegen bei den 3 bis unter 6-Jährigen (+53 %), gefolgt von den unter 3-Jährigen (+47 %), die in insgesamt 9 % der Fälle betroffen waren. Mit 53 % überwog der Anteil der Mädchen.

Vor der Schutzmaßnahme lebten ein Drittel der Betroffenen bei einem alleinerziehenden Elternteil, 27 % bei den Eltern, 19 % bei einem Elternteil mit neuem Partner und 9 % in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform. Laut Mikrozensus 2008 lebten in Niedersachsen 16 % der Minderjährigen bei einem alleinerziehenden Elternteil. Damit war die Gruppe dieser Kinder und Jugendlichen überproportional häufig von Inobhutnahmen betroffen.

16 % der Kinder und Jugendlichen wurden an einem jugendgefährdenden Ort aufgegriffen, etwa in der Nähe von Bordellen oder Drogenhändlern. 29 % der Betroffenen waren zuvor von Zuhause ausgerissen.

Während der Inobhutnahme hat das Jugendamt die Aufgabe, gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen die Situation, die zu dieser Maßnahme führte, zu klären und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen. Für jeden Fall können bis zu zwei Gründe für die Maßnahme angegeben werden. Dabei wurde am häufigsten die Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (34 %) genannt, gefolgt von Beziehungsproblemen (13 %) und Vernachlässigung (10 %).

47 % der Kinder und Jugendlichen kehrten nach der Maßnahme zu ihren Sorgeberechtigten zurück. In 27 % der Fälle endete die Maßnahme mit der Einleitung erzieherischer Hilfen außerhalb des Elternhauses. Dazu gehören beispielsweise die Unterbringung in einem Heim oder einer Pflegefamilie.

Tabelle mit detaillierten Informationen

Quelle: Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen vom 01.07.09

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