Stellungnahme von PFAD FÜR KINDER Baden-Württemberg zum Vormundschaftsrecht
Aufgrund vieler Fälle von Kindesmisshandlungen, Vernachlässungen und sogar Todesfällen wurde auch die Arbeit der Amtsvormünder kritisch hinterfragt. Ergebnis ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des Vormundschaftsrechts.
Hauptbestandteil ist die Festlegung einer Höchstzahl an Mündeln für einen Vormund und klare Vorgaben zum persönlichen Kontakt zwischen Mündel umd Vormund.
Der Landesverband PFAD FÜR KINDER Baden-Württemberg e.V. hat gemeinsam mit der Pflegeelternschule Baden-Württemberg e.V. und der Landesgruppe KiAP eine Stellungnahme erarbeitet, die dem Bundesministerium für Justiz vorliegt.



