Beantragung der Aufwandsentschädigung für Vormünder bis 31.03.10

Geschrieben am Februar 28, 2010. Einsortiert unter: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Rechtliches | Tags:, |

Pflegeeltern, die die Vormundschaft für ihr Pflegekind ehrenamtlich übernommen haben, können beim zuständigen Amtsgericht nach § 1835a, BGB eine jährliche Aufwandspauschale von derzeit 323.00 Euro beantragen.

Dies ist jedoch nur binnen 3 Monaten nach Ablauf eines Jahres möglich. Nach dieser Frist erlischt der Anspruch.

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