Beantragung der Aufwandsentschädigung für Vormünder bis 31.03.10
Pflegeeltern, die die Vormundschaft für ihr Pflegekind ehrenamtlich übernommen haben, können beim zuständigen Amtsgericht nach § 1835a, BGB eine jährliche Aufwandspauschale von derzeit 323.00 Euro beantragen.
Dies ist jedoch nur binnen 3 Monaten nach Ablauf eines Jahres möglich. Nach dieser Frist erlischt der Anspruch.



