Brüssel regelt grenzüberschreitende Unterbringung von Minderjährigen
Portugal hat die grenzüberschreitende Unterbringung von Minderjährigen aus Deutschland vorläufig gestoppt. In Einzelfällen mussten Kinder/Jugendliche bereits nach Deutschland zurückgebracht werden. Hintergrund ist die sog. Brüssel II a-Verordnung. Dieser Verordnung zufolge müssen die Jugendämter vor der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im europäischen Ausland in jedem einzelnen Fall die Zustimmung der zuständigen ausländischen Behörden einholen. Diese Regelung wurde in der Vergangenheit weitgehend ignoriert.
Merkblatt des Bundesamt für Justiz
komplette Verordnung im Amtsblatt der EU
Quelle: Meldung des Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. (AFET)



