Brüssel regelt grenzüberschreitende Unterbringung von Minderjährigen

Geschrieben am April 30, 2010. Einsortiert unter: International, Jugendhilfe, Politik |

Portugal hat die grenzüberschreitende Unterbringung von Minderjährigen aus Deutschland vorläufig gestoppt. In Einzelfällen mussten Kinder/Jugendliche bereits nach Deutschland zurückgebracht werden. Hintergrund ist die sog. Brüssel II a-Verordnung. Dieser Verordnung zufolge müssen die Jugendämter vor der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im europäischen Ausland in jedem einzelnen Fall die Zustimmung der zuständigen ausländischen Behörden einholen. Diese Regelung wurde in der Vergangenheit weitgehend ignoriert.

Merkblatt des Bundesamt für Justiz

komplette Verordnung im Amtsblatt der EU

Quelle: Meldung des Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. (AFET)

Schreibe einen Kommentar

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s

Gefiel es Dir hier?
Hast du schon Seiten von der Blogroll besucht?

Follow

Get every new post delivered to your Inbox.