DIJuF äußert sich erneut zur Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegefamilien

Geschrieben am Mai 5, 2010. Einsortiert unter: Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Versicherungen | Tags:, |

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) verfasste am 20.04.2010 eine neue Stellungnahme in Sachen Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegefamilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII. Bereits Mitte letzten Jahres hatte das Institut sich in einer ausführlichen Stellungnahme vom 19.06.2009 dazu geäußert (wir berichteten).

Der jetzige Kommentar kam aufgrund einer Anfrage durch ein Jugendamt zustande. Das anfragende Jugendamt wandte sich an das DIJuF bezüglich einer rechtlichen Einschätzung der Verbindlichkeit des Vermerks von BMFSFJ, BMAS und BMF zur Unfallversicherungspflicht für Pflegeeltern nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII vom 17.12.09 und der Frage der Möglichkeit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) rückwirkend Nachzahlungen seit 2005 einzufordern.

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