Kinderschutz

Noch einige freie Plätze: “Familien mit psychisch auffälligen Eltern(teilen)” vom 13.-14.06. in Frankfurt/Main

Geschrieben am Mai 6, 2013. Einsortiert unter: Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Hessen, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Veranstaltungen | Schlagworte: |

Für MultiplikatorInnen der Familienbildung und Fachkräfte aus Familienbildungsstätten, SPFH, Pflegekinderwesen, Heimen, Kinderdörfern und Jugendämtern bietet das Paritätische Bildungswerk Bundesverband e.V. vom 13.-14.06. in Frankfurt am Main die Fortbildung “Familien mit psychisch auffälligen Eltern(teilen) – Sensiblisierung für die Störungsbilder der Eltern und Problemlagen der Kinder” an.

Ziel des Seminars ist es, sicherer in der Beurteilung der Indikatoren zu werden, die auf eine psychische Störung bei Elternteilen hinweisen. Anhand von Fallbeispielen werden Zusammenhänge zwischen elterlicher psychischer Störung und der erforderlichen “Hilfe zur Erziehung” für das Kind erarbeitet. Konsequenzen aus den Problemlagen der Eltern und Kinder sollen gemeinsam entwickelt und erörtert werden. Wege der Kooperation mit den entsprechenden Fachdisziplinen werden aufgezeigt.

Die Veranstaltung wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

nähere Informationen

 

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PFAD Fachzeitschrift 02/2013 erschienen: “Vom Zauber des Anfangs”

Geschrieben am April 29, 2013. Einsortiert unter: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagworte: , , , , , |

Vom Zauber des Anfangs” ist Heft 02/2013 der PFAD Fachzeitschrift für die Pflege- und Adoptivkinderhilfe übertitelt. Es beleuchtet die erste Zeit nach der Aufnahme des Pflege- oder Adoptivkindes mit Erfahrungsberichten von Pfleg- und Adoptiveltern, wie sie ihr Kind kennengelernt haben, beschäftigt sich mit der Aufklärung der Kinder und gibt Anregungen, wie der Aufbau einer positiven Bindung zum aufgenommenen Kind unterstützt werden kann.

Darüber hinaus informiert das Heft wieder über aktuelle Entwicklungen aus der Pflege- und Adoptivkinderhilfe, neue Literatur, aus dem PFAD-Verband und den Bundesländern.

Für Abonnenten und PFAD-Mitglied steht die aktuelle Ausgabe ab sofort zum Download zur Verfügung unter www.schulz-kirchner.de/shop.

Die Printausgabe steht ab Mitte Mai zur Verfügung.

Die PFAD Redaktion erreichen Sie per Mail unter Margit.Huber@pfad-bv.de.

einige Inhalte:

  • Umfrage: Wie haben Sie Ihr Pflegekind kennengelernt?
  • Dagmar Trautner: Die Wahrheit so früh wie möglich
  • Elisabeth Laggerbauer: Kinder in Pflegefamilien
  • Marina Kollmann: Kompetenzen von SozialarbeiterInnen im Pflegekinder- und Adoptionsdienst der Jugendämter zum fetalen Alkoholsyndrom (FAS)
  • Heidi Wachowski: Homöopathie in der Begleitung von Pflege- und Adoptivkindern
  • Henning Theißen und Martin Langanke: Ethische Probleme der Sukzessivadoption
  • Ulrike Schulz: Keine Zukunft für die Adoption?
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Neuer Pflegekind-Skandal in Hamburg?

Geschrieben am April 23, 2013. Einsortiert unter: Hamburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Politik, Publikationen |

In Hamburg wird einem Jugendamt erneut Versagen vorgeworfen. Die Hamburger Morgenpost berichtet:

Eine 13-Jährige zieht nach Problemen mit ihrer jugendamtsbekannten, suchtkranken Mutter zur Familie einer Schulfreundin, die daraufhin wiederholt Überprüfung, Anerkennung und Schulung als Pflegefamilie beantragt. Aber das behördliche Prozedere zieht sich über Monate hin in denen kein Vertreter des Jugendamtes nach der Jugendlichen sieht.

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Hamburg-Mitte: Neue Maßnahmen zum Kinderschutz

Geschrieben am April 9, 2013. Einsortiert unter: Hamburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Politik, Publikationen |

Die Welt berichtete am 09.04.2013 im Artikel “Mitte will beim Jugendschutz zum Primus werden” von Beschlüssen des Hamburger Jugendhilfeausschusses im Bezirk Mitte, der am 08.04.2013 verbesserte Maßnahmen zum Kinderschutz für Kinder in öffentlicher Verantwortung beschloss, z.B.:

  • Einrichtung einer Ombudsstelle
  • regelmäßige “persönliche Inaugenscheinnahme” der Kinder durch den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst
  • Pflegekinder werden durch das Jugendamt auch alleine vertraulich beraten
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2. NRW Vormundschaftstag vom 04.-06.07. in Köln

Geschrieben am April 6, 2013. Einsortiert unter: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagworte: , , , , |

Der 2. NRW Vormundschaftstag vom 04.-06.07. in Köln trägt den Titel “Vormundschaft in Bewegung“.

Es hat sich viel bewegt seit dem 1. NRW Vormundschaftstag, der vom 8. bis 11. November 2008 in Köln stattfand: Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsgesetzes ist auf den Weg gebracht worden. Mit ihr sind wesentliche neue Bestimmungen bereits seit dem Sommer des Jahres 2011 in Kraft getreten. Während dieser Fachtagung, am 5. Juli 2012, werden die letzten gesetzlichen Vorschriften dieser Reform »nachziehen«.

Die anzuwendenden Regelungen, unter anderem die Besuchspflichten, Fallzahlbegrenzung, Anhörung und die erweiterte Aufsichtspflicht des Familiengerichts, werden die Arbeit der Vormünder bestimmen.

Alle neuen Regelungen stellen weitere Anforderungen an die Praxis: Jugendämter, freie Träger, ehrenamtliche, Berufsvormünder und auch die Familiengerichte. Die unterschiedlichen Professionen und deren Zusammenarbeit zur Sicherung des maßgeblichen Ziels dieser Gesetzesänderung – den Schutz von Kindern weiter zu sichern – sollen während dieser dreitägigen Veranstaltung in den Blick genommen werden.

Der erste Tag wird sich schwerpunktmäßig dem Thema »Zusammenarbeit Vormundschaft und Justiz« widmen, am zweiten Tag steht »Der Vormund im Kontext der Hilfen zur Erziehung« auf der Agenda und der dritte Tag wird den unterschiedlichen Akteuren Raum geben – »Einzel-, Berufs- und
Vereinsvormundschaften«.

Zum Abschluss der Tagung soll der Ausblick auf die angestrebte »große« Reform der Vormundschaft stehen. Auf deren Inhalte sollen die Bewegungen in der Praxis und die Ergebnisse dieses 2. NRW Vormundschaftstages Einfluss nehmen.

Anmeldeschluss ist der 06.06.

Veranstaltungsflyer

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„Was brauchen Pflegekinder mit psychisch erkrankten Eltern von Pflegeeltern und Fachkräften?“ am 16.05. in Würzburg

Geschrieben am März 30, 2013. Einsortiert unter: Bayern, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagworte: , , |

Die Fachberatung „Gute Zeiten – schlechte Zeiten“ des Evangelischen Beratungszentrums Würzburg lädt zusammen mit dem Pflegekinderdienst der Stadt Würzburg die TeilnehmerInnen des Kooperationsverbunds in Unterfranken „Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil“ und alle weiteren interessierten Fachkräfte zur Fortbildung „Was brauchen Pflegekinder mit psychisch erkrankten Eltern von Pflegeeltern und Fachkräften?“ ein. Sie findet am 16.05. von 9 bis 16.30 Uhr mit der Dipl.-Psych. Irmela Wiemann in Würzburg.

Um Anmeldung bis zum 30.04. wird gebeten.

Einladungsschreiben mit Anmeldeformular

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Berliner Jugendämter schlagen Alarm

Geschrieben am März 22, 2013. Einsortiert unter: Berlin, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen |

In der Reportage “Jeder Tag ein Drahtseilakt – Verwahrloste Kinder: Jugendämter schlagen Alarm” in der Berliner Woche vom 19.03.2013 wird auf die schlechte Personalausstattung der Berliner Jugendämter aufmerksam gemacht.

Seitdem das Thema Kinderschutz in der Öffentlichkeit präsenter ist, steigen die Fallzahlen in den Jugendämtern an. Ende vergangenen Jahres schrieben die Berliner Jugendämter wegen der Überlastung der Mitarbeiter einen Brandbrief an den Senat. Denn immernoch wird die Mitarbeiterzahl allein nach der Haushaltslage der Bezirke bestimmt.

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Beschweren erlaubt! – Erste bundesweite Studie zur Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Geschrieben am März 16, 2013. Einsortiert unter: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderinfos, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagworte: , , , |

Freie Universität Berlin und Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. stellen Ergebnisse der ersten bundesweiten Studie zur Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor.

Berlin – Die am 4. März 2013 in Berlin von der Verfasserin, Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl vorgestellten Handreichung zeigt mit zehn Empfehlungen wie Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgreich implementiert werden können. Empfohlen wird beispielsweise eine Bestandsaufnahme der strukturellen und konzeptionellen Voraussetzungen in der Einrichtung durchzuführen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kinder und Jugendliche in den Entwicklungsprozess einzubinden sowie vielfältige Beschwerdewege für Kinder und Jugendliche zu entwickeln.

„Die Studie wie die daraus entwickelte Handreichung geben Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einen praxisnahen Leitfaden an die Hand und erleichtern ihnen damit den ersten Schritt beim Aufbau von Beschwerdestrukturen“, sagte Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl. Die Studie wurde im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführt. Hintergrund ist das zum 1.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz, das die Existenz von Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen als Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis definiert. Diese gesetzliche Regelung wiederum resultiert insbesondere aus den Empfehlungen der Runden Tische zur „Heimerziehung in den 50er/60er Jahren“ und zu „Sexuellem Kindesmissbrauch“. Die Kinder- und Jugendhilfe ist damit aufgefordert, die Entwicklung interner Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche auf breiter Basis zu intensivieren.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat sich in seinen Empfehlungen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen ebenfalls dafür ausgesprochen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren. Er schlägt vor Rechtekataloge partizipativ zu erarbeiten und notwendige Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Kinder und Jugendliche sich mit ihren Ideen, Wünschen und Vorstellungen in Bezug auf ihr Leben in der Einrichtung einbringen können.

Download der Handreichung
Empfehlungen des Deutschen Vereins

Ulrike Urban-Stahl ist Professorin für Sozialpädagogik an der Freien Universität Berlin. In ihrer Forschung geht sie seit vielen Jahren der Frage nach, wie die Sicherung der Rechte junger Menschen und ihrer Familien in der Kinder- und Jugendhilfe gelingen kann.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

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Durchbruch für die Opfer sexualisierter Gewalt

Geschrieben am März 16, 2013. Einsortiert unter: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagworte: |

Zur Zustimmung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzesentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG ) erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:

Endlich ist der Durchbruch nach eineinhalb Jahren geschafft: Mit der Zustimmung des Rechtsausschusses werden die Rechte der Opfer sexualisierter Gewalt deutlich gestärkt. Es ist gut, dass der Rechtsausschuss den Weg frei gemacht hat für eine spätere strafrechtliche Verjährung. In diesem hochsensiblen und für die Betroffenen stark traumatisierenden Bereich werden durch die Neuregelungen des StORMG wirkliche Verbesserungen erreicht. Die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ wurden aufgegriffen und in Gesetzestext gegossen.

Im Strafrecht wird künftig den Belangen minderjähriger Opfer noch besser Rechnung getragen. Eine unnötig starke Belastung der Opfer im Strafverfahren durch Mehrfachvernehmungen soll künftig soweit wie möglich durch den Einsatz von Videoaufzeichnungen und durch die Möglichkeit vermieden werden, die Öffentlichkeit bei besonders sensiblen Vernehmungen auszuschließen. In weiterem Umfang als bisher sollen Opfer sexualisierter Gewalt unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen kostenlosen Opferanwalt bekommen, der ihnen im Strafverfahren zur Seite steht.

Schließlich haben wir bei den Verjährungsfristen für die Opfer konkrete Verbesserungen erreicht. Im Strafrecht beginnt die Verjährung künftig erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Opfer sexualisierter Gewalt oftmals erst nach Loslösung vom familiären oder sonstigen Umfeld, wenn die Tat in diesem stattgefunden hat, eine Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige treffen können. Konkret führt die Neuregelung dazu, dass alle schweren Sexualdelikte künftig frühestens mit der Vollendung des 41. Lebensjahres des Opfers verjähren. Diese Frist kann sich unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 61. Lebensjahres des Opfers verlängern.

Mit dieser Regelung im Strafrecht wird auch ein Gleichklang mit der Verjährung von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen hergestellt. Die Verjährung bei Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung ist wie bisher bis zum 21. Lebensjahr gehemmt. Ab diesem Zeitpunkt ist anzunehmen, dass sich die Betroffenen ihrer Gewalterfahrung besser stellen können. Vor allem werden nun aber dank der Neuregelung die entsprechenden zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche künftig erst nach 30 Jahren statt bisher schon nach drei Jahren verjähren.

Der Fonds für Opfer sexualisierter Gewalt wird der Bund jetzt zeitnah allein ohne die Länder ins Leben rufen, da diese bislang nicht bereit sind, ihren Anteil von 50 Mio. Euro an dem Fonds bereitzustellen. Die Gelder aus dem Fonds sollen für Hilfen für Opfer sexualisierter Gewalt im familiären Bereich zur Verfügung gestellt werden. Der Hilfsfonds bringt eine pauschale Hilfe, die ergänzend und parallel zu den Ansprüchen wirkt, die Geschädigte aus dem Gesetz heraus gegen Personen oder Institutionen haben – z.B. für notwendige therapeutische Leistungen.

Hintergrund:

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Opfer von sexuellem Missbrauch hat das Bundesministerium der Justiz Empfehlungen des Runden Tisches zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, zur Ausweitung der Opferanwaltsbestellung und zur Stärkung von Verletztenrechten aufgegriffen. Gleichzeitig wurde noch vor der Abschlusssitzung des Runden Tisches ein wesentliches Kernanliegen der Betroffenen, die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährung von drei auf 30 Jahre, auf den Weg gebracht. Auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz wurden in Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches zahlreiche Änderungen der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren vorgenommen. So werden zukünftig die Belange und Interessen des Opfers / des Verletzten einer Straftat im Strafverfahren noch stärker berücksichtigt.

Im Hinblick auf die Verjährungsfristen soll künftig Folgendes gelten:

Bei den zivilrechtlichen Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche bewirkt das StORMG eine Verlängerung auf 30 Jahre. Diese Verlängerung gilt nicht nur für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung, sondern auch für solche wegen vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit. Dies ist eine bedeutsame Erweiterung im Gegensatz zu den Vorschlägen der Opposition, die eine Verlängerung nur für Ansprüche wegen Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung vorsehen. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit handelt es sich jedoch um vergleichbare Rechtsgüter und auch bei diesen Ansprüchen können vergleichbare Probleme bei der Durchsetzung entstehen, so dass eine Ausweitung der Verjährungsfristen auch auf diese Ansprüche sachgerecht ist und den betroffenen Opfern einen wirklichen Mehrwert in der Praxis bringt. Die Betroffenen können dadurch ihre Schadenersatzansprüche gegen die Täter wirksamer durchzusetzen.

Der Lauf der strafrechtlichen Verjährung wird nunmehr – wie heute bereits der der zivilrechtlichen – erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers beginnen, die Verjährung also bis zu diesem Zeitpunkt ruhen. Diese Harmonisierung mit der zivilrechtlichen Verjährung trägt dem Umstand noch stärker Rechnung, dass sexueller Kindesmissbrauch für das Opfer eine traumatisierende Wirkung hat. Das Opfer kann zumeist erst nach längerer Zeit als bei sonstigen Straftaten – insbesondere nach Loslösung vom familiären oder sonstigen Umfeld, wenn der Missbrauch in diesem stattgefunden hat – eine Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige treffen. Konkret führt die Neuregelung dazu, dass alle schweren Sexualdelikte künftig frühestens mit der Vollendung des 41. Lebensjahres des Opfers verjähren, wobei sich diese Frist bei sog. Unterbrechungshandlungen wie z.B. der ersten Vernehmung des Beschuldigten sogar bis zur Vollendung des 61. Lebensjahres des Opfers verlängern kann.

Des Weiteren werden insbesondere die folgenden Forderungen des Runden Tisches umgesetzt:

  • Stärkere Sensibilisierung für die Belange der minderjährigen Opfer der mit sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen befassten Entscheidungsträger in der Strafjustiz.
  • Erweiterung des Ausschlusses der Öffentlichkeit
    Bei der Entscheidung darüber, ob die Öffentlichkeit auszuschließen ist, können die Gerichte künftig den Belangen aller Geschädigten Rechnung tragen, die als Minderjährige durch eine Straftat verletzt worden sind, auch wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung bereits das Erwachsenenalter erreicht haben. Die Beratungen des Runden Tisches haben gezeigt, dass die Folgen einer als Minderjähriger erlittenen Straftat bis weit in das Erwachsenenalter hinein andauern und eine Mitwirkung an einem Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren zu einer besonderen Belastung für die Betroffenen machen können. Um diese schutzwürdigen Belange der Verletzten besser wahren zu können, kann deshalb auch in diesen Fällen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Zudem wird geregelt, dass die Gerichte auch bei der mündlichen Eröffnung der Urteilsgründe auf die schutzwürdigen Interessen von Prozessbeteiligten, Zeugen oder Verletzten Rücksicht nehmen müssen. Das kann beispielsweise dadurch geschehen, dass statt der Verlesung der Urteilsbegründung nur der wesentliche Inhalt der Urteilsgründe mitgeteilt wird und bei dieser Darstellung auf solche Details aus den privaten Lebensbereichen der Betroffenen verzichtet wird, die deren schutzwürdige Interessen verletzen würden.
  • Vermeidung von Mehrfachvernehmungen 
    Durch die Regelungen in dem Gesetzentwurf sollen Gerichte stärker als bisher von der bereits bestehenden Möglichkeit Gebrauch machen, die Videoaufzeichnung einer früheren richterlichen Vernehmung in der Hauptverhandlung abzuspielen und dadurch die erneute Vernehmung eines Opferzeugen entbehrlich zu machen. Zugleich soll bei der Entscheidung, ob Anklage direkt zum Landgericht erhoben wird, noch mehr auf den Opferschutz geachtet werden. Gegen Urteile des Landgerichts gibt es anders als beim Amtsgericht keine Berufungsinstanz, so dass schutzbedürftigen Zeugen mit einer Anklage direkt zum Landgericht eine weitere Tatsacheninstanz und eine erneute Befragung erspart bleiben.
  • Bessere Information und Beratung von Opfer über ihre Rechte 
    Erwachsene, die als Kinder oder Jugendliche Opfer von Sexualdelikten geworden sind, sollen in weiterem Umfang als bisher unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen für sie kostenlosen Opferanwalt in Anspruch nehmen können. Opfer sollen außerdem nach einer Verurteilung des Täters mehr Informationen über die Strafvollstreckung erhalten können, also vor allem darüber, ob dem Verurteilten Urlaub oder Vollzugslockerungen gewährt werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz vom 13.03.2013

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Kritik an Gesetz zur Vertraulichen Geburt

Geschrieben am März 15, 2013. Einsortiert unter: Kinderschutz, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagworte: , , |

Die Welt kritisiert in ihrem Artikel “Kristina Schröder regelt vertrauliche Geburt” vom 12.03.2013 den “halbherzigen” Gesetzes-Entwurf zur Vertraulichen Geburt, den das Kabinett diese Woche verabschiedete (wir berichteten):

“Es ist nicht vorgesehen, dass die vertrauliche Geburt an die Stelle der vollständig anonymen Angebote tritt – Babyklappen und anonyme Geburten in Kliniken – und diese damit beendet werden sollen.”

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Kristina Schröder bringt Gesetz zur vertraulichen Geburt auf den Weg

Geschrieben am März 14, 2013. Einsortiert unter: Kinderschutz, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagworte: , , |

Das Bundeskabinett hat am 13.03.2013 einen von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt beschlossen. Ziel einer vertraulichen Geburt ist es, die für Mütter und Kinder riskanten heimlichen Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen so unnötig wie nur möglich zu machen sowie Fälle zu verhindern, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden.

“Jeder Mensch mit Herz ist froh über jedes Kind, das durch eine Babyklappe gerettet wird. Wir müssen aber dringend schon viel früher verzweifelten Schwangeren ein Angebot machen, das ihnen und dem Kind wirksam und dauerhaft hilft”, erklärt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. “Wir möchten werdende Mütter, die aus persönlichen Gründen Angst vor den Standards einer regulären, meldepflichtigen Geburt haben, durch das frühzeitige Angebot qualifizierter psychosozialer Beratung Auswege aus ihrer verzweifelten Lage aufzeigen und sie so rechtzeitig während der Schwangerschaft für eine vertrauliche Geburt gewinnen. Unser Ziel ist es, dass sie ihr Kind trotz ihrer Sorgen in einem Krankenhaus zur Welt bringen – also unter bester medizinischer Betreuung statt heimlich und alleine unter höchst riskanten Umständen.”

Momentan bewegen sich sowohl Babyklappen als auch anonyme Geburten in einer rechtlichen Grauzone. Deshalb hat sich die Bundesregierung entschlossen, erstmals ein legales Angebot der vertraulichen Geburt zu schaffen und dadurch aus der bestehenden gesetzlichen Grauzone herauszutreten. Es geht darum, durch eine gesetzliche Regelung, den medizinischen und rechtlichen Schutz von Babys und Müttern zu verbessern und auch anderen Beteiligten Rechtssicherheit zu verschaffen.

Zielgruppe sind Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen und vom regulären Hilfesystem derzeit nicht erreicht werden. Das Gesetz soll den Müttern für eine genügend lange Dauer die Anonymität der Daten garantieren, damit die Mütter tatsächlich Zutrauen in die Schutzsphäre der vertraulichen Geburt bekommen. Gleichzeitig hätten die betroffenen Kinder ab dem 16. Lebensjahr die Chance, ihre eigene Identität festzustellen. Zudem soll das Beratungs- und Hilfesystem für Schwangere ausgebaut werden.

“Unser Vorschlag sichert der Mutter lange genug die Anonymität ihrer Daten zu, um ihr Leben auch unter schwierigen Umständen neu zu sortieren. Gleichzeitig hätten die betroffenen Kinder schon ab der Geburt jemanden, der sich zuverlässig um sie kümmert, und ab einem gewissen Alter auch die Chance, ihre eigene Identität festzustellen”, sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

Der Gesetzentwurf ist deshalb darauf ausgerichtet, eine echte Alternative zur anonymen Geburt und zu Babyklappen zu schaffen. Die Neuregelungen sollen zum 1. Mai 2014 in Kraft treten, damit die erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung getroffen werden können. Dazu gehören unter anderem die Qualifizierung von Beratungsfachkräften, die elektronische Umstellung beim Geburtenregister und die Einrichtung eines bundeszentralen Notrufs.

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 13.03.2013

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Bundesfachtagung “GEWALT – Erziehungshilfen – mit Sicherheit” vom 14.-16.05. in Bad Honnef

Geschrieben am März 8, 2013. Einsortiert unter: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Veranstaltungen | Schlagworte: , |

Der Evangelische Erziehungsverband e.V. (EREV) richtet vom 14.-16.05. in Bad Honnef die Bundesfachtagung “GEWALT – Erziehungshilfen – mit Sicherheit” aus:

Wenn Kinder Opfer von Gewalthandlungen werden oder Jugendliche selbst als Gewalttäter auffallen, ist die Öffentlichkeit hoch sensibilisiert. Die Erziehungshilfen – und zwar sowohl öffentliche wie vermehrt auch freie Träger! – stehen rasch in der Kritik: entweder

  • als untätig oder zu langsam reagierend, wenn kleine Kinder in Notsituationen geraten,
  • als wenig wirksam, wenn es um die Reaktion auf gewalttätige Jugendliche geht,
  • als Verursacher von Kostenexplosionen, wenn es um die einzuleitenden, intensiven Jugendhilfemaßnahmen geht.

Die Bundesfachtagung befasst sich mit der gesellschaftspolitischen Diskussion um Entstehungsbedingungen von Gewalt, struktureller Gewalt in den Rahmenbedingungen des Aufwachsens junger Menschen, Prävention und Sanktion, Praxisbeispielen für Wege aus der Gewaltspirale und mit dem notwendigen Ausbau der frühen Hilfen. Weiter steht die Frage im Mittelpunkt, wie wir aus den Fehlern der Heimerziehung der 50er/60er Jahre lernen können, um die Sicherheit der jungen Menschen in Erziehungshilfen besser zu garantieren.

Veranstaltungsflyer

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“Begleiteter Umgang – PflegeKINDER im Mittelpunkt” am 14.03. in Frankfurt/Main

Geschrieben am Februar 28, 2013. Einsortiert unter: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagworte: |

Am 14.03. findet in Frankfurt/Main ein Regionaltreffen der BAG Begleiteter Umgang e.V. in Kooperation mit dem Pfad für Kinder- Pflege- und Adoptivfamilien – Landesverband Hessen e.V. und dem Deutschen Kinderschutzbund Landesverband Hessen e.V. statt. Thema ist „Begleiteter Umgang – PflegeKINDER im Mittelpunkt“.

In Pflegefamilien, in denen das Kind untergebracht wird, weil die Herkunftseltern aus den verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren elterlichen Pflichten nachzukommen, ist das Thema Umgangskontakte zwischen Kind und leiblichen Eltern häufig belastet und konfliktgeladen.

Um kindorientierte Bedingungen für die Umgangskontakte herzustellen, sind eine intensive Vorbereitung und die Einbindung aller Beteiligten des Pflegeverhältnisses durch Fachkräfte erforderlich. Die elementare Voraussetzung dafür ist ebenfalls die Qualität der Begleitung. Einheitliche Standards für Umgangskontakte mit Pflegekindern fehlen bislang. Begleiteter Umgang im Kontext von Fremdunterbringung verlangt Handeln durch vielfältige Institutionen und Berufsgruppen. Sie sollten sich auf einen Perspektivwechsel einlassen und die Kooperation mit anderen Fachstellen und Netzwerken suchen.

Mit dem Fachtag wird auf die unterschiedlichen Perspektiven eingegangen. Der Blick auf die individuelle Situation des PflegeKINDES und Empfehlungen für die Praxis sollen dabei im Mittelpunkt stehen.

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Gemeinsame Stellungnahme zum neuen Referentenentwurf vertrauliche Geburt

Geschrieben am Februar 22, 2013. Einsortiert unter: Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagworte: , , , |

Die im PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und der Agenda Pflegefamilien zusammengeschlossenen Verbände sowie der hessische und baden-württembergische Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien äußern sich gemeinsam zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vom Januar 2013.

Im November 2012 wurde eine Vielzahl von Verbänden zur Stellungnahme zum Referentenentwurf (Stand 30.10.2012) eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere – Regelung der vertraulichen Geburt aufgefordert. Viele Verbände, die sich für das Kindeswohl engagieren, haben in ihren Stellungnahmen deutlich gemacht, dass das Grundrecht von Kindern nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes – das Recht auf Kenntnis der biologischen Abstammung – ein hohes Gut ist und ausreichend im Gesetzesentwurf Berücksichtigung finden muss.

Im neuen Referentenentwurf vom Januar 2013 wird dem in vertraulicher Geburt entbundenen Kind das Recht zugestanden, dass in einem familiengerichtlichen Verfahren nach Ablauf der „Schutzzeit“ von 16 Jahren ein weitergehendes Schutzbedürfnis der Mutter mit seinem Recht auf Kenntnis der Abstammung abgewogen wird. Dieses Schutzbedürfnis der Mutter kann nach weiteren drei Jahren erneut familiengerichtlich überprüft werden. Diese Ergänzung begrüßen wir ausdrücklich.

Kritisch erscheint aus unserer Sicht, dass in dem neuen Entwurf keine eindeutige gesetzliche Regelung für die Trennung von beratenden Einrichtungen und Adoptionsvermittlungsstellen vorgesehen ist. Die Gefahr möglicher Interessenkollisionen, die bereits in den Ergebnissen der DJI-Studie „Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland“ (2011) deutlich wurde, bleibt weiterhin bestehen.

Der Gesetzgeber, dem durch das Grundgesetz ein staatliches Wächteramt aufgetragen ist, hat auch für Kinder in vertraulicher Geburt dieses Wächteramt auszuüben und dies durch Anordnung einer Amtsvormundschaft in allen Fällen anonym geborener Kinder (auch denen aus Babyklappen) zu gewährleisten. Diese Kinder haben ein Recht darauf, vor unredlichen Praktiken geschützt zu werden, die vorrangig der Befriedigung von Adoptionswünschen Erwachsener dienen. In dem Prozess der Adoptionsvermittlung in vertraulicher Geburt entbundener Kinder sind Beratungsstellen für Schwangere, Adoptionsvermittlungsstellen sowie Vormundschaftsträger (vgl. §1674a Satz 1 BGB) beteiligt. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Adoptionsvermittlungen nicht „unter der Hand“ oder in einer Sphäre von Halblegalität stattfinden können.

Babyklappen verhindern das Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Zur Perspektive dieser weiterhin sehr kontrovers beurteilten und mit für Kinder und Mütter mit erheblichen Belastungen verbundenen Einrichtungen, äußert sich der Entwurf nicht. Orientiert man sich an der aktuellen Rechtsprechung, wie zum Beispiel am jüngst veröffentlichten Urteil des OLG Hamm zur Anonymität von Samenspendern, ist der aktuelle Gesetzentwurf bereits rechtlich fragwürdig.

Für notwendig erachten wir die Festlegung von Mindeststandards des weiteren Verfahrens bei der Aufnahme von Kindern über Babyklappen und auch hier die sofortige Beiordnung eines Amtsvormundes.

Bei dem drei Jahre nach Einführung der Gesetzesregelung zur Vertraulichen Geburt geplanten Evaluationsverfahren, muss das Angebot der Babyklappen eingeschlossen werden und in diesem Zusammenhang ebenfalls einer erneuten kritischen Überprüfung seiner Notwendigkeit unterzogen werden.

22.02.2013

PFAD Bundesverband der Pflege und Adoptivfamilien
Agenda Pflegefamilien
Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien PFAD für Kinder Hessen
Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien PFAD für Kinder Baden-Württemberg

Gemeinsame Stellungnahme zum neuen Referentenentwurf Vertrauliche Geburt (pdf)

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terre des hommes fordert Schließung der Babyklappen

Geschrieben am Februar 18, 2013. Einsortiert unter: Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagworte: , , |

Das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes appelliert an Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, bei der geplanten gesetzlichen Regelung zur vertraulichen Geburt das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Hamm gegen die Anonymität von Samenspenden zu berücksichtigen. Die Richter betonten in ihrem Urteil, dass das Recht auf Kenntnis der Abstammung höher zu bewerten sei als das Interesse des Samenspenders an der Geheimhaltung seiner Identität. »Die Feststellung des Gerichtes, dass das Wissen um die eigene Abstammung ein zentrales Recht ist, muss auch bei der Gesetzgebung zur vertraulichen Geburt im Mittelpunkt stehen«, sagte Barbara Küppers, Kinderrechtsexpertin von terre des hommes. »Das Urteil zu Samenspenden bestätigt unsere Auffassung, dass die Praxis der Babyklappen beendet werden muss, weil sie gegen das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung verstoßen«.

Ende Februar wird der Deutsche Bundestag über einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der vertraulichen Geburt beraten. Der Gesetzentwurf lässt allerdings offen, ob Babyklappen weiterhin in Deutschland geduldet werden. terre des hommes kritisiert diese Lücke im Entwurf. »Für Babyklappen gibt es in Deutschland bis heute keine gesetzlichen Grundlagen«, sagte Barbara Küppers. Vor diesem Hintergrund wäre der geplante Gesetzentwurf eine Chance, mit der rechtswidrigen Praxis der Babyklappen endlich Schluss zu machen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahre 1988 klargestellt, dass jeder Mensch ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat. Auch der Deutsche Ethikrat hat diese Auffassung bestätigt und sieht dieses Recht durch Einrichtungen wie Babyklappen systematisch verletzt.

terre des hommes legt seit 1999 alljährlich eine Statistik über die Tötung von Neugeborenen in Deutschland vor. Demnach ist die Zahl der Kindestötungen in Deutschland trotz des Angebotes von Babyklappen seit Jahren nicht rückläufig.

Quelle: Pressemitteilung von terre des hommes vom 07.02.2013

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Frühjahrstagung des B-UMF 2013 am 08.-10.04. in Hofgeismar

Geschrieben am Februar 15, 2013. Einsortiert unter: Fachkräfte, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Veranstaltungen | Schlagworte: , , , |

Die 17. Frühjahrstagung des Bundesfachverbands UMF zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland findet vom 08. bis 10.04.2013 in der Evangelischen Akademie Hofgeismar statt.

Thematisiert werden unter anderem Änderungen in der Dublin-Verordnung und die Frage der Anwendung des Best Interests of the child/ Kindeswohl. Zudem widmen wir uns aktuellen Entwicklungen im Bereich der Altersfestsetzung und den möglichen Änderungen bei der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Handlungsfähigkeit.

Ergänzt wird das Tagungsprogramm durch vielfältige Workshops die für politische und pädagogische Praxis von Bedeutung sind. Alle ehren- oder hauptamtlich engagierten Personen sind eingeladen, die an einem Austausch und einer Weiterentwicklung der Diskussion im Themenbereich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge interessiert sind.

Um Anmeldung bis zum 15.03. wird gebeten.

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Artikel “Schröder-Rückzieher bei Gesetz gegen Babyklappen”

Geschrieben am Februar 6, 2013. Einsortiert unter: Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagworte: , , |

Die Welt berichtet im Artikel “Schröder-Rückzieher bei Gesetz gegen Babyklappen” vom 04.02.2013, dass der Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt, mit dem Familienministerin Kristina Schröder die Praxis der anonymen Kindesabgabe ersetzen wollte, abgeändert wurde:

“In dem Text, der der “Welt” vorliegt, werden die Änderungen beschrieben, die bei der Abstimmung des Gesetzes zur vertraulichen Geburt mit anderen Ressorts sowie Ländern und Verbänden vorgenommen wurden. Demnach wurde dort alles gestrichen, was Babyklappen infrage stellt.”

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PFAD Fachzeitschrift 01/2013 erschienen: “Ein Jahr Bundeskinderschutzgesetz”

Geschrieben am Februar 3, 2013. Einsortiert unter: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagworte: , , , , , , , |

Dem Thema “Ein Jahr Bundeskinderschutzgesetz” widmet sich die Ausgabe 01/2013 der PFAD Fachzeitschrift für die Pflege- und Adoptivkinderhilfe.

Darüber hinaus informiert das Heft wieder über aktuelle Entwicklungen aus der Pflege- und Adoptivkinderhilfe, neue Literatur, aus dem PFAD-Verband und den Bundesländern.

Für Abonnenten und PFAD-Mitglied steht die aktuelle Ausgabe ab sofort zum Download zur Verfügung unter www.schulz-kirchner.de/shop.

Die Printausgabe erscheint Mitte Februar.

Die PFAD Redaktion erreichen Sie per Mail unter Margit.Huber@pfad-bv.de.

einige Inhalte:

  • Norbert Struck: Die Neuregelungen des Bundeskinderschutzgesetzes
  • Diana Eschelbach: Neuerungen für Pflegefamilien durch das Bundeskinderschutzgesetz
  • Danielle Müller: Herausforderung zwischen Partizipation und Budgetverwaltung: Grundgedanken zum Hilfeplanverfahren in der Jugendhilfe
  • Martina Kriener: Familienrat – ein Ansatz für mehr Partizipation auch im Pflegekinderwesen?
  • Thomas Schwan: Coaching: Ein Thema auch für Pflege- und Adoptiveltern?
  • Carmen Thiele:

    Seelische Behinderung – eine Frage des Standorts?

  • Carmen Thiele: Regionale Disparitäten der Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung

  • Marlene Rupprecht berichtet dem Europarat:

    Internationale Adoption: Sicherstellen, dass das Kindeswohl im

    Mittelpunkt steht.

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“Familien mit psychisch kranken Eltern(teilen) – Schwerpunkt Borderline-Persönlichkeitsstörung” am 07.-08.03. in Frankfurt/Main

Geschrieben am Januar 24, 2013. Einsortiert unter: Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Hessen, Kinderschutz, Netzwerke, Veranstaltungen | Schlagworte: , |

Noch einige freie Plätze sind frei beim Seminar “Familien mit psychisch kranken Eltern(teilen) – Schwerpunkt Borderline-Persönlichkeitsstörung“, das vom Paritätischem Bildungswerk – Bundesverband e.V. am 07. und 08.03. in Frankfurt am Main für Multiplikator-/innen der Familienbildung und Fachkräfte aus Familienbildungsstätten, SPFH, Pflegekinderwesen, Heimen, Kinderdörfern und  Jugendämtern angeboten wird.

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Neue Kampagne: Kein Raum für Missbrauch

Geschrieben am Januar 16, 2013. Einsortiert unter: Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Publikationen, Verschiedenes | Schlagworte: |

Kinder und Jugendliche müssen besser vor sexueller Gewalt geschützt werden. Deshalb hat der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung eine bundesweite Kampagne zur Prävention von Kindesmissbrauch gestartet.

Auch drei Jahre nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle in Bildungseinrichtungen bleibt der Schutz von Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt eine große gesellschaftliche Herausforderung. Aufklärung und Prävention sind hier besonders wichtig.
Deshalb hat der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, heute die Kampagne “Kein Raum für Missbrauch” gestartet.

Missbrauch ist kein Zufall
“Missbrauch findet nicht zufällig oder aus Versehen statt, Täter und Täterinnen handeln mit hoher krimineller Energie und ausgefeilten Strategien”, betonte Rörig. Ziel der Kampagne sei es, ein gesamtgesellschaftliches Bündnis gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen zu schließen.
Eltern und alle, die beruflich oder in ihrer Freizeit mit Kindern arbeiten, sollten durch die Kampagne ermutigt werden, das Thema in der Kita oder im Sportverein offen anzusprechen und Schutzkonzepte einzufordern.
Missbrauch finde insbesondere dort statt, wo darüber geschwiegen werde, so Rörig. “Schutzkonzepte schränken die Spielräume der Täter ein und müssen ein wichtiges Qualitätsmerkmal für alle Einrichtungen werden”, erklärte er.

Verantwortung der Gesellschaft
Das Scheitern der Zusammenarbeit der katholischen Kirche mit dem Kriminologischen Institut Niedersachsen (KFN) bezeichnete Rörig als “bedauerlich”. Er sehe die katholische Kirche jetzt in der Pflicht, das Forschungsvorhaben schnell fortzuführen.
Schon zum Start hat die Kampagne zahlreiche Unterstützer und Partner aus Politik, Wirtschaft, Medien und Zivilgesellschaft gewonnen. So könne die Botschaft der Kampagne “Kein Raum für Missbrauch” überall bekannt gemacht werden, freute sich Rörig. Auch das Verantwortungsbewusstsein aller für die Thematik solle gestärkt werden.

Weißes X und Kampagnenspots
Das Symbol der Kampagne ist ein weißes X mit der Aufschrift “Kein Raum für Missbrauch”. Es soll, ähnlich der roten Aids-Schleife, das Thema Kindesmissbrauch in der Öffentlichkeit verankern. Ab sofort wird es auf Plakaten, Flyern, Ansteckern, Aufklebern im Öffentlichen Personennahverkehr oder im Einzelhandel auftauchen.

Ebenfalls Teil der Kampagne sind zwei TV-Spots, die von Regisseur Dani Levy gedreht wurden. Die Spots enthalten bewusst keine klischeehaften Bilder zum Missbrauch, sondern zeigen die zu schützenden Lebensräume von Kindern. Sie sollen im ZDF, in einigen dritten Programmen der ARD und in zahlreichen Privatsendern in den Werbeblocks laufen.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 11.01.2013

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