PFAD Pflegeelternversicherungen
PFAD – Unfallversicherung
Pflegeeltern haben Anspruch auf Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zu einer eigenen Unfallversicherung zusätzlich zum Pflegegeld (§ 39 SGB VIII). PFAD bietet einen günstigen Gruppenvertrag mit weitgehendem Versicherungsschutz, der viele ungewöhnliche, aber wichtige Risiken mit einschließt.
PFAD – Pflegeelternrente
Pflegeeltern können zusätzlich zum Pflegegeld einen monatlichen Zuschuss von 39,00 € zur Altersvorsorge erhalten, wenn sie mindestens den gleichen Betrag selbst aufbringen (§ 39 SGB VIII). Der Deutsche Verein empfiehlt der Jugendhilfe die Bezuschussung von 39,00 € für jedes Pflegekind. Der Gruppenvertrag, dem PFAD angehört, bietet Spitzenkonditionen. Nach Beendigung des Pflegeverhältnisses können die Versicherten den Vertrag problemlos ruhen lassen, minimieren oder weiterführen.
PFAD – Haftpflichtversicherung
Im Rahmen von privaten Familienhaftpflichtversicherungen sind weder Haftpflichtansprüche des Kindes gegen die Pflegeeltern noch gesetzliche Haftpflichtansprüche der Eltern gegenüber dem Pflegekind versichert.
Wenn ihr Jugendamt sie nicht gegen diese Risiken zusätzlich abgesichert hat, bietet die neue PFAD – Haftpflichtversicherung einen sehr guten Schutz. Sie steht allen Pflegeeltern offen und kostet für PFAD-Mitglieder einen Jahres-beitrag von nur 21,06 € pro Pflegekind.
Ausführliche Informationen auf www.pfad-bv.de oder auf Anfrage in unserer Geschäftsstelle



