Kurzfilm “Niemals Gewalt” startet im Internet

Geschrieben am September 18, 2009. Einsortiert unter: Adoptivfamilie, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Kinderinfos, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Verschiedenes | Schlagworte: , , , |

- Gewalt mit den Augen von Kindern sehen
- “Wer die Rute schont, verdirbt den Knaben“
- “Überall lernt man nur von dem, den man liebt” (Goethe)

Hamburg, den 18.9.2009 – Der Hamburger Filmemacher David Aufdembrinke hat sich von Astrid Lindgrens Erzählung „Niemals Gewalt“ zu einem Kurzfilm inspirieren lassen. Der 5-minütige Film startet zum diesjährige Weltkindertag (20. September) und ist  unter www.niemals-gewalt.de kostenlos im Internet zu sehen.

Seit Astrid Lindgren 1978 den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels erhielt, sind inzwischen mehr als 30 Jahre vergangen. Die Rede, die sie damals hielt, hat bis heute allerdings nichts an Aktualität verloren. Und mit ihr die kurze Geschichte über die Unsinnigkeit von Gewalt in der Erziehung.

Aufdembrinke war es besonders wichtig, den Blickwinkel des Kindes einzufangen, um den Zuschauern ins Gedächtnis zu rufen, wie Gewalt als Erziehungsmittel von Kindern wahrgenommen wird und dass diese mit ihrer Empfindung genau richtig liegen. „Wie Lindgren so richtig sagte, hängt unsere Zukunft von dem ab, was unsere Kinder heute erfahren. Wenn ein Kind Gewalt erlebt, nimmt es diese als Normalität hin, und wird sie deshalb auch weitergeben. Die Zukunft liegt in den Händen unserer Kinder. Erst wenn sie Gewalt als etwas Fremdes erleben, können wir auf eine friedvolle Zukunft hoffen“, erklärt der junge Regisseur sein Engagement.

„Niemals Gewalt“ ist ein Film, der berührt. In seiner ersten Rolle entpuppt sich Justus Herold als schauspielerisches Naturtalent. Noémi Besedes überzeugt als von den gesellschaftlichen Normen verunsicherte Mutter und Angelika Thomas als konservative Nachbarin.

Der Film kommt mit wenigen Worten aus. Die beeindruckenden Bilder von Lilli Thalgott schaffen zusammen mit der Musik von Oliver Heuss eine packende und spannende Interpretation der Geschichte.

Produziert wurde der Film von der DAGO Kinderlobby e.V. mit Unterstützung der Deutschen Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V. Beide Organisationen setzen sich seit Jahren nachhaltig für die Rechte und Belange von Kindern bzw. jungen Menschen ein. Denn obwohl „körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen“ seit dem Jahr 2000 nicht mehr zulässig sind (§1631 Abs. 2 BGB) gehören sie nach wie vor zum Erziehungsalltag – vor allem, was die seelischen Verletzungen und entwürdigenden Maßnahmen betrifft.

Quelle: Pressemitteilung der DAGO Kinderlobby e.V. vom 16.09.09

Ergänzung:

In diesem youtube-Beitrag erfahren Sie einige Hintergrundinformationen zur vielbeachteten Rede von Astrid Lindgren anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an sie im Jahre 1978. Es sind auch Originalausschnitte der Rede zu sehen.

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Kinderschutz bei ADHS – Bericht zum Fachkongress vom 27./28.08. in Münster

Geschrieben am September 17, 2009. Einsortiert unter: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagworte: , |

Eine der zentralen Erkenntnisse des Fachkongresses war, dass eine bessere Diagnostik und eine bessere Betreuung für Kinder mit einer ADHS-Störung dringend erforderlich sind.

Die Zahlen sind alarmierend. Eine Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) wird bei immer mehr Kindern diagnostiziert. 380.000 Fälle bundesweit waren dies allein im Jahr 2008. Zum Vergleich: Im Jahr 1995 gab es noch nicht einmal 5.000 Fälle. Dementsprechend hat auch die Behandlung mit Medikamenten zugenommen. Eine Entwicklung, die auf dem Kongress nicht nur die Vertreter(innen) aus der Jugendhilfe, sondern auch Mediziner(innen) beunruhigt. Prof. Dr. med. Weglage aus Münster betont, dass häufig keine fachgerechte Diagnostik durchgeführt wird und viele Mediziner(innen) und Therapeut(inn)en sich nicht an die eigenen Richtlinien für die Vergabe von Medikamenten halten. Außerdem sieht er ein Problem in den immer schwierigeren Lebens- und Lernverhältnissen der Kinder. Eine konkrete Lösung, die die Probleme deutlich reduzieren würde, sind aus seiner Sicht kleinere Schulklassen mit einem entsprechenden Lernklima.

Deutlich wurde auch, dass viele Kinder falsch diagnostiziert werden, da die Gründe für die Aufmerksamkeitsprobleme häufig auf eine Stoffwechselerkrankung zurückgeführt werden und andere Störungsdynamiken – z.B. Gewalterfahrungen und Vernachlässigungen – unberücksichtigt bleiben.

Sozialarbeiter(innen), Therapeut(inn)en und Mediziner(innen) stimmten auf der Tagung darin überein, dass sich die Kooperation der verschiedenen Hilfesysteme bei diesem Thema noch im Entwicklungsstadium befindet. Dabei ist der Druck auf alle Beteiligten enorm, da eine falsche Diagnose und eine falsche Behandlung für die Kinder fatale Folgen nach sich ziehen. Die Folgen sind Stigmatisierung in Schule und Kita und/oder eine unnötige oder auf Dauer angelegte Medikamenteneinnahme.

Für Die Kinderschutz-Zentren bedeutet dies ein verstärktes Engagement in den kommenden Jahren, um eine bessere Zusammenarbeit von Mediziner(inne)n, Psycholog(inn)en und Pädagog(inn)en zu fördern.

Quelle: Pressemitteilung von Die Kinderschutzzentren vom 01.09.2009

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Paritätischer mahnt zur Besonnenheit beim Kinderschutz

Geschrieben am September 16, 2009. Einsortiert unter: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagworte: , , , , |

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Kinderschutzgesetzes in der nächsten Legislaturperiode. Der Verband begrüßt die Vorschläge von Justizministerin Zypries zur Reform des Vormundschaftsrechtes als wichtigen Schritt zur Verbesserung des Kinderschutzes, warnt jedoch davor, sich in Einzelmaßnahmen zu verrennen.

Die Entlastung der Amtsvormünder und eine Stärkung der Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen seien überfällig. „Ein Amtsvormund, der für 120 Kinder und Jugendliche zuständig ist, kann seine Aufgabe nicht mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung wahrnehmen. Hier brauchen wir zwingend eine Entlastung“, so Verbandsvorsitzende Heidi Merk. Geprüft werden müsse, wie sichergestellt werden kann, dass Vertrauen und Bindung zwischen Vormund und Mündel aufgebaut werden können. „Es ist nicht mit der gesetzlichen Vorgabe eines geänderten Betreuungsschlüssels und der verstärkten Mobilisierung Ehrenamtlicher allein getan. Es müssen auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“, so Merk.

„Die Politik muss nach der Bundestagswahl unter Beteiligung aller betroffenen Akteure prüfen, welche weiteren bundesgesetzlichen Regelungen zur besseren Prävention notwendig sind“, fordert die Verbandsvorsitzende. „Alle müssen gemeinsam an einen Tisch und genau schauen, wie die verschiedenen Einzelmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Nur dann bekommen wir ein Kinderschutzgesetz, das Kindern und Jugendlichen wirklich hilft.“

Quelle: Pressemeldung des Paritätischen vom 02.09.09

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Neuveröffentlichung: “Die Jugend(hilfe) von heute – Helfen mit Risiko”

Geschrieben am September 16, 2009. Einsortiert unter: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen, Stellungnahmen, Verschiedenes | Schlagworte: , , , |

Das neue Fachbuch “Die Jugend(hilfe) von heute – Helfen mit Risiko” von Die Kinderschutz-Zentren leistet einen Beitrag zur Handlungsfähigkeit von Helferinnen und Helfer im Hinblick auf die jugendliche Zielgruppe. Es zeigt Hilfezugänge und Handlungsmöglichkeiten auf, die Kinder schützen und Familien unterstützen. In diesem Kontext werden auch Kenntnisse und Erfahrungen für eine professionelle, institutionelle Kooperation vermittelt.

Namhafte Expert(inn)en analysieren die aktuelle Situation des Kinderschutzes und der Jugendhilfe und wagen einen Ausblick auf die Entwicklung der Jugendhilfe.

Es enthält u.a. folgende Beiträge:

  • Klaus Wolf
    Kritische Lebensereignisse in der Entwicklung von Pflegekindern
  • Wolfgang Hammer
    Wirksamer Kinderschutz braucht selbstbewusste Jugendämter
  • Holger Gläss
    (Neue?) Angst vor dem Jugendamt?
  • Thomas Buchholz
    Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und Schule in Fällen von Hilfen zur Erziehung – Empirische Ergebnisse zur Verbesserung der Kooperationslandschaft
  • Juliane Kuhn, Ines Lägel
    Kinder psychisch kranker Eltern – Belastungen, Bewältigungen und präventive Maßnahmen
  • Astrid von Törne, Jennifer Penders
    Traumatisierte Flüchtlingsfamilien – Eine besondere Herausforderung für die Jugendhilfe
  • Ulrich Bürger
    Die Kinder- und Jugendhilfe im demografischen Wandel – Grundlegende Anmerkungen und Betrachtungen am Beispiel der Hilfen zur Erziehung

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Justizministerium stellt Empfehlungen zur weiteren Verbesserung des Kinderschutzes vor

Geschrieben am September 14, 2009. Einsortiert unter: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches | Schlagworte: , , , |

Am 02.09.09 wurde durch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe “Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls – § 1666 BGB” vorgestellt. Er  beinhaltet Empfehlungen für eine weitere Verbesserung des Kinderschutzes.

Geplant sind u.a.: …

  • Qualitätssicherung in der Vormundschaft und Pflegschaft

Wird den Eltern nach § 1666 BGB das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen, überträgt das Familiengericht das Sorgerecht auf einen Vormund oder Pfleger. Die Praxis zeigt allerdings, dass es auch im Rahmen einer Vormundschaft oder Pflegschaft im Einzelfall zu einer Kindeswohlgefährdung kommen kann. Die Arbeitsgruppe hält eine Reform des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts für erforderlich und empfiehlt, diesen Reformbedarf in der kommenden Legislaturperiode anhand folgender Eckpunkte zu prüfen:

  • Rechte des Kindes in den Mittelpunkt stellen

Die Entwicklung und das persönliche Wohl des Mündels stehen in der Praxis häufig nicht im Fokus der Amtsführung des Vormunds. Schwerpunkt ist nicht die Personensorge, sondern die Vermögenssorge und die rechtliche Vertretung des Kindes oder des Jugendlichen. Insbesondere dann, wenn das Kind in einer Einrichtung oder in einer Pflegefamilie untergebracht ist, ist die Tätigkeit des Amtsvormunds eher verwaltender als fürsorgender Natur. Ein persönlicher Kontakt zwischen dem Vormund und dem Kind oder Jugendlichen besteht in diesen Fällen häufig nicht. Um dies zu ändern, empfiehlt die Arbeitsgruppe Maßnahmen, um künftig die Rechte des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen (z. B. Recht des Kindes auf Fürsorge, Förderung der Entwicklung, Berücksichtigung seiner Wünsche)

  • Abbau der hohen Fallzahlen in der Amtsvormundschaft

Amtsvormünder sind nach den Erfahrungen der Arbeitsgruppenmitglieder in der Regel für zahlreiche Kinder und Jugendliche zuständig. Meist hat eine Fachkraft im Jugendamt zwischen 60 und 120, in Einzelfällen auch noch mehr Kinder als Amtsvormund zu vertreten. Aus der Praxis kommt die Empfehlung, 50 Vormundschaften je Amtsvormund als Obergrenze anzustreben. Die Rahmenbedingungen in der Amtsvormundschaft müssen so gestaltet werden, dass eine auf die Rechte des Kindes konzentrierte Amtsführung möglich ist.

  • Stärkung der Einzelvormundschaft

Obwohl die Einzelvormundschaft nach dem Gesetz Vorrang hat, stellt in der Praxis die Amtsvormundschaft den Regelfall dar. Um den persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Kind zu gewährleisten und eine an den Interessen des Kindes orientierte Amtsführung zu ermöglichen, sollte laut Arbeitsgruppe gezielt die Einzelvormundschaft gefördert werden.

  • Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien

Pflegekinder kommen heute in der Regel aus einer Gefährdungssituation in ihrer Herkunftsfamilie. Für diese Kinder ist eine stabile Familiensituation besonders wichtig und förderlich. Viele Pflegekinder leben aber über längere Zeit im Hinblick auf Herkunftsfamilie und Pflegefamilie in unsicheren rechtlichen Verhältnissen.

Die Arbeitsgruppe regt an, in der kommenden Legislaturperiode zu prüfen, ob ein gesetzlicher Handlungsbedarf hinsichtlich langjähriger Pflegeverhältnisse besteht. Insbesondere soll geprüft werden, wie eine langfristige stabile Situation für das Kind erreicht werden kann (Rückführung in die Herkunftsfamilie oder Adoption / stärkere rechtliche Absicherung der seit längerer Zeit bestehenden Pflegeverhältnisse).

zur vollständigen Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 02.09.09

Vollständiger Abschlussbericht der Arbeitsgruppe

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Broschüre “Kein Kind darf verloren gehen”

Geschrieben am August 27, 2009. Einsortiert unter: Fachkräfte, Hessen, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagworte: |

Defizite im Kinderschutz hat die „Kommission Kinderschutz“, die im vergangenen Jahr von Diakonie und Caritas in Hessen ins Leben gerufen worden ist, vor Journalisten in Frankfurt kritisiert, als sie ihren 71 Seiten umfassenden Abschlussbericht „Kein Kind darf verloren gehen“ der Öffentlichkeit vorstellte.

Die interdisziplinär besetzte Kommission setzt sich vor allem für „einen Perspektivwechsel im Kinderschutz“ ein. Die Tatsache, dass Jugendämter immer häufiger Kinder kurzfristig in Obhut nehmen müssten, um sie vor Gefahren in ihren Familien zu schützen, sei zudem ein deutliches Zeichen dafür, dass in Sachen Kinderschutz unter anderem die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen dringend verbessert und verstärkt werden müsse.

Der Kommission haben 22 Experten verschiedener Professionen, unter anderem aus Jugendamt und Polizei, Kirche und Politik, Wohlfahrtsverbänden und Wissenschaft, Justiz und Medizin angehört.

zum Pressetext

Download: Broschüre “Kein Kind darf verloren gehen” (PDF-Datei ca. 400 KB)

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Bundesweites Kinderschutz-Modellprojekt: 42 Kommunen beteiligen sich

Geschrieben am August 23, 2009. Einsortiert unter: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik | Schlagworte: |

Nationales Zentrum Frühe Hilfen bringt Projekt “Aus Fehlern lernen – Qualitätsmanagement im Kinderschutz” an den Start

12 Modellkommunen und weitere 30 Partnerkommunen aus dem ganzen Bundesgebiet wollen genau hinschauen: Das Projekt “Aus Fehlern lernen – Qualitätsmanagement im Kinderschutz” will Schwachstellen und Stärken in lokalen Kinderschutzsystemen herausarbeiten. Bis November 2010 sollen Konzepte entwickelt werden, die kommunalen Stellen helfen, bei Gefährdung von Kindern richtig und rechtzeitig zu reagieren. Diese Ergebnisse werden dann auch für andere Kommunen verfügbar sein.

Hintergrund des Projektes war ein Beschluss der Konferenz der Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 12. Juni 2008, der das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) beauftragte, einen regelhaften Erfahrungsaustausch im Kinderschutz einzurichten. Angeleitet und unterstützt werden die Kommunen in ihrem Arbeitsprozess von Forscherinnen und Forschern des “Kronberger Kreises für Qualitätsentwicklung e.V.” und der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin.

“Die Teilnahme von 42 Kommunen an diesem Projekt zeigt, wie wichtig es den Städten, Kreisen und Gemeinden ist, trotz oftmals knapper zeitlicher und finanzieller Ressourcen ihre lokalen Hilfesysteme für Kinder weiter zu entwickeln und damit den Kinderschutz zu verbessern,” unterstreicht Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). “Was dort beispielhaft erarbeitet wird, werden wir daraufhin so aufbereiten, dass Kommunen bundesweit davon profitieren können.”

“Im Rahmen dieses Projektes werden Abläufe zwischen Jugendämtern, Gesundheitsdiensten, freien Trägern, Kliniken, Familiengerichten, Polizei und anderen Akteuren auf ihre Effekte hin analysiert und Weiterentwicklungsbedarfe dargestellt. Das ist bundesweit einmalig”, betont Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Die BZgA und das DJI sind gemeinsam Träger des NZFH.

Insgesamt haben sich Kommunen aus zwölf Bundesländern beworben. Alle Bewerbungen konnten berücksichtigt werden. Die Modellkommunen stehen im Mittelpunkt des Projekts. Sie entsenden bis zu 30 Fachkräfte in die Qualitätsentwicklungswerkstätten, die alle zwei Monate stattfinden. Hier wird konkret an Methoden und Verfahren zum Kinderschutz gearbeitet. Die jeweiligen Partnerkommunen sitzen mit am Tisch und können gleichermaßen von den Ergebnissen profitieren.

Die zwölf Modellkommunen mit ihren Partnerkommunen sind:

  • Bad Kreuznach (mit dem Partnerkommunen Ludwigshafen, Landkreis Mainz-Bingen)
  • Bonn (mit Lohmar, Meckenheim, Sankt Augustin)
  • Bremen (mit Bremerhaven, Osnabrück, Nürnberg)
  • Iserlohn (mit Ahlen, Lippstadt, Oer-Erkenschwick)
  • Karlsruhe (mit Düsseldorf, Köln, Leipzig)
  • Rendsburg-Eckernförde (mit Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Segeberg)
  • Schwerin (mit Landkreis Ostvorpommern, Parchim, Kreis Uecker-Randow)
  • Witten (mit Hattingen, Herdecke, Lünen)
  • Wolfsburg (mit Altmarkkreis Salzwedel, Gifhorn, Helmstedt)
  • Landkreis Friesland (mit dem Kreis Lippe)
  • Landkreis Limburg-Weilburg (mit Darmstadt, Oberursel und Pfungstadt)
  • Wartburgkreis (mit dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt)

Eine Übersicht der Modellkommunen und Partnerkommunen sortiert nach Bundesländern und weitere Informationen stehen unter www.fruehehilfen.de.

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Koblenzer Resolution für einen bedarfsorientierten Kinderschutz

Geschrieben am August 1, 2009. Einsortiert unter: Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagworte: , |

Kinder schützen – Jugendhilfe stärken! “  Dies ist die Zielsetzung der Koblenzer Initiative „Jede Woche 3“, die Fachleute aus den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern und Professionen nach Koblenz einlud. Schnell einigten sich die Fachleute aus Wissenschaft, Soziale Arbeit, Gesundheitsämtern, Medizin und Rechtsmedizin, Frauenprojekten, Polizei und Justiz, Kommunen und Medien auf die „Koblenzer Resolution für einen bedarfsorientierten Kinderschutz“.

Zentrale These der TeilnehmerInnen war, dass nicht der Bedarf von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt steht, sondern die Kassenlage. In Folge kämen Prävention und der Schutz von Kindern und Jugendlichen zu kurz.

Die TeilnehmerInnen einigten sich auf folgende Kernpunkte:

  1. Die Kinder- und Jugendhilfe braucht eine solide Finanzierung, die unabhängig von der kommunalen Haushaltssituation ist.
  2. Leistungen und Maßnahmen der Jugendhilfe müssen nach fachlichen Kriterien und im Sinne des Kindeswohls entschieden werden und nach der Einnahmeentwicklung in den Kommunen.
  3. Für die Jugendämter müssen bundeseinheitliche Qualitätsstandards sowie Mindeststandards für Personal- und Mittelausstattung festgelegt werden.

Statements der eingeladenen ExpertInnen finden sich auf:
http://www.koblenz-media.de/index.php/nachrichten-leser/items/jugendhilfe_kostenorientiert.html.

Die Resolution, die zwischenzeitlich der Bundesfamilienministerin übergeben wurde, ist herunter zu laden unter:
http://www.jw3.info/downloads/jw3_kobl-res.pdf

Quelle: DBSH-Newsletter vom 01.08.09

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„Keine Spardose auf Kosten der Betroffenen…!“ – DBSH formuliert „Berliner Thesen zur Sozialraumarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe“

Geschrieben am August 1, 2009. Einsortiert unter: Berlin, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Sachsen-Anhalt | Schlagworte: , , |

Bremen/Berlin, 27. Juli 2009.
Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) hat sich mit einem Thesenpapier in die Diskussion um wirksame Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet.

In dessen jugendhilfepolitischen Bundestagung am 19. Juni 2009 im dbb forum Berlin formulierten die anwesenden Fachkräfte sieben Thesen dazu, wie sozialräumliche Kinder- und Jugendhilfe aussehen müsse.

Diese stünde am Scheideweg: Wenn etwa im Berliner Bezirk Mitte entgegen bundesweiter Vorgaben Hilfen erst nach Karenzzeiten angeboten werden sollten oder andernorts nach Gutdünken der Kämmerer bewilligt würden – dann sei man als PraktikerIn gefordert, sich zu Wort zu melden, so der Fachbereichsleiter für Kinder- und Jugendhilfe des DBSH, Michael Böwer.

Man unterstütze daher den örtlichen Protest – wie im Herbst `08 in Halle/Saale nun aktuell in Berlin (vgl. www.brj-berlin.de). Land auf, Land ab, würden Standards geschliffen und vor der Öffentlichkeit in wohlfeile Worte geschlungen: „Doch wo Sozialraumarbeit drauf steht, muss auch Sozialraumarbeit möglich sein“, so Böwer. „Sozialraumkonzepte wirken nur bei auskömmlichen Budgets“, „Hilfen müssen sich am Willen der Klienten, nicht der Fachkräfte“ orientieren, „Jugendarbeit“ müsse „ihre Häuser“ verlassen – so einige der deutlichen Worte, die die Fachkräfte selbst ihren Thesen (s.u.) gaben.

zu den Berliner Thesen

Quelle: DBSH-Newsletter vom 01.08.09

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Kinderschutz in Sachsen: Ein großer Schritt nach vorn

Geschrieben am Juli 17, 2009. Einsortiert unter: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Sachsen | Schlagworte: , , |

“Sachsen ist im vorbeugenden Kinderschutz einen großen Schritt nach vorn gegangen“, freut sich Familienministerin Christine Clauß. „In ganz Sachsen sind funktionierende regionale Netzwerke für Kinderschutz entstanden, in denen die unterschiedlichen Professionen zum Wohle unserer Kinder zusammenwirken. Die Menschen sind aufmerksamer geworden und melden eher einen Verdacht auf Kindesmisshandlung als früher. Auch die kommunale Ebene setzt mehr Gelder und Personal zum vorbeugenden Kinderschutz ein“, so Clauß.

Der Freistaat Sachsen hatte vor einem Jahr ein Konzept zum vorbeugenden Kinderschutz auf den Weg gebracht. Wesentliche Inhalte sind zum einen, die Eltern zu unterstützen, ihre Verantwortung für ihre Kinder besser wahrnehmen zu können. Zum anderen soll die Bevölkerung für das Wohl der in ihrem Umfeld lebenden Kinder sensibilisiert werden. Schließlich sollen die Verantwortlichen, deren Aufgabengebiet die Kinder- und Jugendhilfe betrifft, gestärkt werden.

Mittlerweile haben die Landkreise und kreisfreien Städte insgesamt 42 zusätzliche Stellen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) geschaffen. Diese unterstützt der Freistaat in diesem Jahr mit rund 700.000 EUR. Damit wird die aufsuchende, präventive Arbeit des ASD forciert. „Ganz praktisch heißt das, dass ein ASD-Mitarbeiter Hausbesuche z. B. nach der Geburt eines Kindes macht, Beratung in den Familien anbietet, sich nach der aktuellen Lebenssituation erkundigt oder Hilfe durch das Jugendamt bzw. im sozialen Nahraum vermittelt,“ erläuterte die Ministerin heute in einem Dresdner Kino.

Um die einzelnen Hilfsangebote optimal zu verknüpfen, wurde der Aufbau örtlicher Netzwerke für frühe Hilfen und Kinderschutz durch den Freistaat finanziell unterstützt. Derzeit werden anteilig 29 Koordinatorenstellen gefördert, die die verschiedenen Konzepte vor Ort umsetzen.
Unterstützt werden diese Maßnahmen durch die mit dem PolitikAward ausgezeichnete Öffentlichkeitskampagne des Freistaates „Stoppt Gewalt gegen Kinder“. Nachdem im letzten Jahr Anzeigen sowohl im öffentlichen Raum als auch in Tageszeitungen die Bevölkerung sensibilisieren sollten, startet heute ein entsprechender Kinospot in allen Kinos Sachsens. Seine Botschaft: „Sie achten auf Ihre Umgebung – und auf Ihr Nachbarskind?“

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales vom 16.07.09

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Artikel: “Jugendämter greifen immer häufiger ein”

Geschrieben am Juli 7, 2009. Einsortiert unter: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagworte: , , , |

Jugendämter greifen immer häufiger ein” – Soziologin Maier-Gräwe fordert mehr Hilfen für Eltern in „abgekippten Stadtteilen“

Wiesbaden (epd). Immer häufiger nehmen Jugendämter Kinder kurzfristig in Obhut, um sie vor Gefahren in ihren Familien zu schützen. 32.300 Minderjährige kamen im vergangenen Jahr in die Obhut der Ämter, das sind 14,4 Prozent mehr als 2007, wie das Statistische Bundesamt am 25. Juni in Wiesbaden mitteilte.

Die Gießener Sozialforscherin Uta Meier-Gräwe macht Arbeitslosigkeit, geringe Bildung und beengten Wohnraum dafür verantwortlich, dass die Jugendämter  immer öfter eingreifen müssen. Unter solchen Umständen „lassen sich Eltern oft gehen und sind überfordert“, sagte Meier-Gräwe dem epd. Jugendämter und Familiengerichte hätten dann keine andere Wahl, das Kind zeitweilig aus der Familie zu nehmen oder den Eltern das Sorgerecht zu entziehen.

Der Entzug des Sorgerechts erfordert hierzulande immer eine gerichtliche Entscheidung. Der Staat steht in diesen Verfahren vor der schwierigen Aufgabe, einerseits die Intimsphäre der Familie zu wahren, andererseits aber auch das Kindeswohl zu garantieren. Wenn die Jugendämter schwerwiegende Bedenken haben, dass die Eltern sich nicht ausreichend um ihr Kind kümmern oder es gar misshandeln, müssen sie beim Familiengericht den Entzug des Sorgerechts beantragen.

Dagegen ist die Inobhutnahme ein kurzfristiges Eingreifen der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten Gefahrensituation befinden. Die Ämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Initiative etwa der Polizei oder Erzieher in Obhut und bringen sie meist für Stunden oder einige Tage anderweitig unter, etwa in einem Heim.

Der Anteil der unter Dreijährigen an allen betroffenen Minderjährigen hat sich von fünf Prozent im Jahr 2000 auf zehn Prozent 2008 verdoppelt, wie die Statistiker errechneten. Bei den Drei- bis Achtjährigen sei der Anteil im gleichen Zeitraum von neun auf 14 Prozent gestiegen. Die Zahlen deuteten darauf hin, dass die Jugendämter verstärkt den Schutz jüngerer Kinder im Blick haben. Der mit Abstand meistgenannte Anlass für die Inobhutnahme war 2008 in 44 Prozent aller Fälle die  Überforderung der Eltern. Bei 24 Prozent waren eine Vernachlässigung beziehungsweise Anzeichen für Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch festgestellt worden.

Um die Armut und ihre Folgen zu bekämpfen, forderte Meier-Grewe, dass die Kommunen den Familien mit Kindern unter 15 Jahren helfen. Nach dem „Gießkannenprinzip“ die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder zu erhöhen, sei dagegen nicht sinnvoll. Außerdem sollten flächendeckend ergänzende Hilfen wie Elterncafés, Familienzentren und Eltern-Kind-Gruppen aufgebaut werden.

Nach Ansicht der Soziologin seien in „abgekippten Stadtteilen“ mit einem hohem Anteil armer Menschen viel mehr „niedrigschwellige Angebote“ nötig, um Eltern aus ihrem Umfeld herauszuholen.

Artikel von Karsten Frerichs und Johannes Bentrup in epd sozial Nr. 27 vom 30.07.09

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Frühe Hilfen für Eltern und Kinder: Immer mehr Kommunen sind aktiv

Geschrieben am Juli 3, 2009. Einsortiert unter: Fachkräfte, Forschung, Gesundheit, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke | Schlagworte: , , |

Nationales Zentrum Frühe Hilfen veröffentlicht Ergebnisse einer bundesweiten Bestandsaufnahme

In den Kommunen der Bundesrepublik gibt es vielfältige Aktivitäten im Bereich Früher Hilfen. Mindestens 50 Prozent der Jugend- und Gesundheitsämter in Deutschland sind in diesem Thema bereits aktiv. Das ist das Ergebnis einer ersten bundesweiten Bestandsaufnahme des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH), das in Trägerschaft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Deutschen Jugendinstituts (DJI) steht. Frühe Hilfen sind Angebote, die Familien mit Säuglingen und Kleinkindern in schwierigen Lebenslagen bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben unterstützen und so zur Prävention von Vernachlässigung und Misshandlung beitragen.

An der Befragung haben 573 Jugend- und Gesundheitsämter teilgenommen. Das entspricht einer Rücklaufquote von über 59 Prozent. Nahezu jedes der teilnehmenden Jugendämter (96 Prozent) und ein Großteil der Gesundheitsämter (79 Prozent) gaben an, sich im Bereich Früher Hilfen zu engagieren. „Es ist erfreulich, dass sich schon so viele Kommunen auf den Weg gemacht haben. Eine Herausforderung aber ist es vielerorts noch, die Angebote zu Frühen Hilfen dauerhaft zu etablieren. Darüber sind einige der Fachleute vor Ort in Sorge – das war in den Antworten auf unsere Fragen spürbar“, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Mit dem Begriff Frühe Hilfen verbinden die Fachleute in den Kommunen vorwiegend Prävention und frühzeitige Hilfen für Familien in Problemlagen und weniger Intervention im Kontext von Kindeswohlgefährdung. „Dieses Ergebnis der Studie verdeutlicht, dass der Begriff viele Diskussionen ausgelöst hat. Das Allerwichtigste jedoch ist, dass mit dem Angebot der Frühen Hilfen nun verstärkt auch das Augenmerk auf die Allerkleinsten gerichtet wird, die zuvor für die Öffentlichkeit quasi ’unsichtbar’ in ihren Familien waren, und erst mit dem Kindergarteneintritt im vierten oder fünften Lebensjahr in öffentlichen Einrichtungen auftauchten“, unterstreicht Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts.

Der Stand der Umsetzungen einzelner Maßnahmen im Bereich Früher Hilfen ist noch uneinheitlich. In den Kommunen geht es bisher vor allem darum, interdisziplinäre Netzwerke aufzubauen (55 Prozent der befragten Ämter melden hier: „bereits umgesetzt“), niedrigschwellige Angebote für Familien bereitzustellen (56 Prozent) und die Zusammenarbeit von Gesundheitswesen und Jugendhilfe zu intensivieren (72 Prozent).

Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme bestärken die Fachleute auf ihrem Weg, engmaschige Netze für Familien in belastenden Lebenssituationen zu knüpfen: Die Netzwerkarbeit führte bereits zu besserem Kommunikationsfluss (81 Prozent) und zu besserer Kenntnis der Angebote anderer Institutionen (89 Prozent). Gleichzeitig unterstreichen die Befragungsergebnisse die Notwendigkeit, Frühe-Hilfe-Netzwerke mit ausreichenden Ressourcen auszustatten.

Die Bestandsaufnahme wurde vom Deutschen Institut für Urbanistik durchgeführt. Difu-Projektleiter Detlef Landua stellt klar: „Netzwerke mit fester Koordinierungsstelle, Zielvereinbarungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung erreichen bessere Wirkungen als unverbindliche Netzwerke. Die Verbesserungen betreffen nicht nur die Netzwerkstrukturen, sondern auch die Akzeptanz Früher Hilfen seitens der Familien. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zeigen klar, dass sich Investitionen in diesem Bereich lohnen.“

Die befragten Ämter wünschen sich mehr Beratung zur Finanzierung Früher Hilfen, die Bereitstellung von Einschätzungshilfen zur Früherkennung von familiären Belastungen sowie Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Insbesondere die Gesundheitsämter weisen auf einen Unterstützungsbedarf in Fragen des Datenschutzes hin – hier geht es zum Beispiel um die Weitergabe personenbezogener Daten an andere Akteure in einem Netzwerk Frühe Hilfen.

Der ausführliche Ergebnisbericht der Bestandsaufnahme ist verfügbar auf der Internetseite des NZFH unter www.fruehehilfen.de.

Das NZFH wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Bestandsaufnahme wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung “Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme” durchgeführt.

Quelle: Pressemitteilung der BZgA vom 02.07.09

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Statistik – Kindesmisshandlungen haben stark zugenommen

Geschrieben am Juli 3, 2009. Einsortiert unter: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Stellungnahmen | Schlagworte: |

Die Zahl der registrierten Kindesmisshandlungen hat sich in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt

Im Jahr 1999 sind mehr als 2600 Kinder unter 14 Jahren als Opfer von Misshandlungen gemeldet worden, 2008 waren bereits rund 4100. Dass teilte der Abteilungspräsident des Kriminalistischen Instituts beim Bundeskriminalamt, Carl-Ernst Brisach, in Berlin unter Berufung auf die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik mit. Die Dunkelziffer sei dabei aber sicherlich noch viel höher.

Besorgniserregend sei auch die Zahl der getöteten Kinder. Die Zahl sei zwischen 1999 und 2008 zwar von 280 auf 188 gesunken, sagte Brisach. Doch sei jeder einzelne Fall schlimm genug. Der Initiator der bundesweit ersten Kinderschutzgruppe, Harald Mau, Direktor der Charité-Klinik für Kinderchirurgie sagte, diese Zahl sei viel zu hoch. “Stellen Sie sich sechs Klassen mit Kindern vor – sie sind alle tot.”

Mau kritisiert die Bundesregierung angesichts der gescheiterten Verschärfungen des Kinderschutzgesetzes. “Jedes tote Kind hat die Medien bewegt und die Bevölkerung aufgeregt und alle haben gehofft, dass sich etwas verändert.” Mau fordert, die Rechte von Medizinern zu stärken, damit sie im Verdachtsfall Misshandlungen melden können, ohne wie bisher gegen die Schweigepflicht zu verstoßen. Außerdem müssten die rund 600 Jugendämter in Deutschland nach einheitlichen Qualitäts- und Diagnosestandards arbeiten, da sonst ein effektiver Kinderschutz verhindert werde.

Quelle: Artikel in Zeit online vom 02.07.09

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Artikel “Gewalt in der Familie – Kinderrecht vor Elternrecht”

Geschrieben am Juli 3, 2009. Einsortiert unter: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagworte: , |

Was darf es kosten, ein Kinderleben zu retten? Eine ungeheuerliche Frage. Im Fall des auf grauenvolle Weise bekannt gewordenen toten kleinen Jungen Kevin kann der Frankfurter Rechtsprofessor Ludwig Salgo vorrechnen, was an unterschiedlichen Hilfen zur Erziehung ausgegeben wurde etwa 100.000 Euro, “alles in allem gerechnet”. Und dennoch, bilanziert der Wissenschaftler das Grauen, “und dennoch ist der Junge gestorben”. Um noch energischer anzufügen: “Und gerade deshalb muss noch viel viel mehr geschehen.”

Misshandelt, vernachlässigt, vergessen, immer öfter vorübergehend in Obhut genommen oder ganz von ihren Eltern getrennt zu sein, das trifft immer mehr Heranwachsende. Allein in Hessen haben sich die Zahlen im vergangenen Jahrzehnt verdoppelt. “Kein Kind darf verloren gehen”, lautet die wegweisende Antwort einer von Diakonie und Caritas ins Leben gerufenen Kommission. Unter anderen gehören ihr Vertreter der Wohlfahrtsverbände, von Jugendamt, Polizei, Elternverbänden, aus Politik, Medizin und Justiz an, insgesamt 22 Experten aller Couleur.

Kinder sind keine Privatangelegenheit
Der äußerst lesenswerte und vielschichtige Abschlussbericht der mehrmonatigen Kommissionsarbeit stellt zwei Thesen in den Vordergrund. Einmal fordern die Fachleute einen “konsequenten Perspektivwechsel” im Kinderschutz. Nicht Elternrechte, sondern Kinderrechte müssten im Vordergrund stehen, erläuterte Pfarrer Wolfgang Gern, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau und Initiator der Kommission. Rechtsansprüche der Heranwachsenden dürften nicht einfach relativiert werden, denn “Kinder sind keine Privatangelegenheit”. Gern zufolge ist eine Verantwortungsgemeinschaft gefragt, die interdisziplinäres Handeln aller Beteiligten fördere.

Zweiter Kernpunkt sei es, die “tradionelle Familienbrille abzusetzen, die bisher den Kinderschutz geprägt hat”, sagte Gern. Und auch die “Tunnelintelligenz” der Institutionen schade dem Gedanken, als Netzwerk, in dem alle Beteiligten kooperierten, stets den Kinderschutz in den Fokus zu stellen. “Kinder brauchen Orte, an denen sie Harmonie und Frieden, Geborgenheit und Zuwendung erleben und lernen.”

Stiefkind der Justiz
Wie wichtig die Rolle der Justiz dabei sei, stellte Ex-Innenminister Gehard Bökel, Vorsitzender der neuen Kommission Kinderschutz, heraus. Die oft noch relativ jungen rechtlichen Grundlagen reichten im Grund genommen aus, müssten aber noch viel besser umgesetzt werden. Zwar gebe es auch viele sehr gute Richter und vor allem die so kompetenten Verfahrenspfleger, “aber insgesamt ist Familienrecht immer noch ein Stiefkind der Justiz”, bemängelte er. Richter, die zu entscheiden hätten, wo ein Kind leben solle, müssten gut geschult sein, und ebenso im Schritt davor Polizisten. “Wenn ein Kind vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht wird, ist es zuallererst die Polizei, die geholt wird” ist Bökels Erfahrung.

Auf die Arbeit von Kindertagesstätten richtete Peter Deinhart, Diözesancaritasdirektor Mainz sein Augenmerk. Kitas seien genau wie Schulen “die geeigneten Orte für eine wirksame Prävention und die frühzeitige Aufdeckung von Kindeswohlgefährdungen”. Deshalb setze er sich für fachliche Standards wie auch Supervision der Erzieherinnen und bessere Personalschlüssel ein.

Nicht nur im Krisenfall, sondern auch im Alltag besser mit dem Jugendamt zu kooperieren, zähle ebenfalls zu den Aufgaben der Kitas. “Der Kommissionsbericht fordert alle heraus.” Pfarrer Gern schlussfolgerte: “Wir brauchen nicht nur Rettungspakete für große Institutionen, sondern auch Rettungspakete für den Kinderschutz.”

Quelle: Artikel von Petra Mies in Frankfurter Rundschau vom 03.07.09

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Artikel “Jugendamt – Was läuft falsch beim Kinderschutz?”

Geschrieben am Juni 27, 2009. Einsortiert unter: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagworte: |

Die Zahl der Kinder, die ihren Familien weggenommen werden, steigt. Steht das für besseren Kinderschutz? Ein Praktiker sagt: Nein, es steht für staatlich tolerierte Vernachlässigung der Jugendhilfe

In Deutschland bringen die Ämter immer mehr Kinder und Jugendliche zeitweise in Heimen unter, weil die Eltern mit der Erziehung überfordert sind. Die Zahl der so in Obhut genommenen Minderjährigen stieg 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 14,4 Prozent auf 32.300 an, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte. Verglichen mit dem Jahr 2005 beträgt die Zunahme sogar 26 Prozent.

Auch die Sorgerrechtsentzüge steigen weiter an. Oft wird dies von Politikern und Medien als positive Entwicklung interpretiert. Die Begründung: Die Kultur des Hinschauens funktioniere, die Bevölkerung reagiere sensibler und die Jugendämter seien sich ihrer Verantwortung stärker bewusst und intervenierten schneller und konsequenter. Als Sozialarbeiter, der tagtäglich mit dem Thema beschäftigt ist, kann ich diese Interpretation nicht teilen.

Jugendhilfe nach Kassenlage
Seit Jahren weisen Sozialarbeiter auf die stetige Zunahme familiärer Notlagen und Krisen hin und fordern, darauf mit dem Ausbau präventiver Hilfen zu reagieren. Das Gegenteil geschieht, jedenfalls in armen Kommunen. Gerade dort, wo es aufgrund der Bevölkerungsstruktur am nötigsten wäre, können sich die Kommunen keine gut ausgestattete Jugendhilfe leisten. Eine Folge des Föderalismus.

Berlin zum Beispiel ist hoch verschuldet. Hier schwelt seit Monaten eine Auseinandersetzung zwischen dem Senat und den Bezirken um den Etat für die Hilfen zur Erziehung. Der Finanzsenator wirft den Jugendämtern und damit uns Sozialarbeitern vor, zu viel Geld auszugeben. Insgesamt 363 Millionen Euro haben die Hilfen zur Erziehung in Berlin 2008 gekostet, 44 Millionen mehr als eingeplant waren. Für 2010 plant der Senat einen Etat von 340 Millionen Euro vor, also erneut 25 Millionen weniger als benötigt.

Der Bezirk Mitte musste kürzlich den Notstand ausrufen und eine Haushaltssperre verfügen. Allein an den Hilfen zur Erziehung sollen sieben von 30 Millionen Euro eingespart werden, das ist fast ein Viertel der zur Verfügung stehenden Mittel. Dazu noch einmal etwa drei Millionen bei der Jugendarbeit und im Jugendfreizeitbereich.

Wie soll das gehen in einem Bezirk, dessen Stadtteile Wedding und Tiergarten bekanntermaßen sozial hoch belastetet sind? Zwei von drei Kindern gelten hier als arm, und viele Eltern sind wegen ihrer eigenen defizitären Kindheit nicht in der Lage, ihre Kinder adäquat zu versorgen, zu erziehen und zu fördern.

“Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.” So formuliert der § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ein Ziel. Statt dem gerecht zu werden, werden Familienhilfen pauschal gekürzt, wieder und wieder auf ihre Notwendigkeit geprüft, später eingeleitet und früher beendet.

Wenn die Not in den Familien zunimmt und die vorbeugenden Hilfen eingeschränkt werden, dann ist die gestiegene Zahl von Sorgerechtsentzügen und Inobhutnahmen die logische Konsequenz einer fatalen Entwicklung. Statt die Prävention zu stärken und dafür Geld zur Verfügung zu stellen, setzt die Politik auf mehr Kontrolle und Eingriffe in die Familie. Das gerade gescheiterte Bundeskinderschutzgesetz wurde von der überwältigenden Mehrheit der Praktiker gerade deswegen heftig kritisiert und ist zu Recht gescheitert.

Angst auf allen Seiten
Die Kultur des Hinschauens funktioniert zwar tatsächlich leidlich, aber leider meist sehr spät. Außerdem führt sie gelegentlich auch in die falsche Richtung. Kevin, Lea-Sophie, Lara. Schon die Erwähnung dieser Namen und die damit verbundenen Schicksale machen Angst. Unter dem Druck der Medien und der Politik verstärkt sich die Angst der Eltern ebenso wie die der Sozialarbeiter. Das Gleiche gilt für Verwandte, Nachbarn, Erzieher, Lehrer, Ärzte und andere, die mit Kindern zu tun haben.

Im Berliner Bezirk Mitte zum Beispiel liegt bei jeder dritten Meldung nach gründlicher Überprüfung keine Kindeswohlgefährdung vor. Dennoch wird natürlich jeder nachgegangen; in der Regel auch mit Hausbesuchen durch zwei Sozialarbeiter. Der Zeitaufwand ist enorm.

Die “Kultur des Hinschauens” hat zwei Seiten. Die schlechte Seite: Eltern nehmen Hilfen nicht in Anspruch aus Angst, das Jugendamt könnte ihnen die Kinder wegnehmen. Sozialarbeiter greifen früher ein, weil sie befürchten müssen, sonst in der Zeitung und vor Gericht zu stehen. Politiker machen restriktive Gesetze, um sich nicht Tatenlosigkeit vorwerfen lassen zu müssen. Das alles nützt den Kindern nicht.

Inobhutnahmen und Sorgerechtsentzüge sind gravierende Eingriffe in das Leben von Familien. Für alle Beteiligten und besonders für die Kinder bedeuten sie eine traumatische Erfahrung, selbst wenn sie ihrem Schutz dienen. Und was wird dann aus diesen Kindern?

Die allermeisten kehren doch in ihre Familien zurück und dann werden endlich ambulante Hilfen gewährt, nicht zuletzt auch, um die hohen Kosten einer längeren Unterbringung zu vermeiden. Die Fachleute und Praktiker sind sich weitgehend einig. Wir brauchen personell und materiell ausreichend ausgestattete Jugendämter und andere Einrichtungen der Jugendhilfe, vor denen Eltern keine Angst haben müssen. Sie sollen sich als Partner der Eltern verstehen und rechtzeitig helfen, um Katastrophen zu vermeiden.

Dann sind Inobhutnahmen und Eingriffe in das Elternrecht die Ultima Ratio und nicht die Regel. Extreme Ausnahmefälle sollten nicht unser tägliches Handeln bestimmen. Mehr Kontrolle ist der falsche Weg, nicht nur beim Kinderschutz.

Quelle: Artikel von Karsten Paulmann  in Zeit online vom  26.06.09

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Artikel: Kinder in Not – Emmas Bett

Geschrieben am Juni 25, 2009. Einsortiert unter: Hessen, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagworte: , , , , |

Als Emma in den Kindergarten kommt, ist das ein großer Tag. Natürlich. Bevor sie sich jedoch auf die vielen anderen Mädchen und Jungen einlässt, beschäftigt sie vornehmlich eine Frage, ängstlich an ihre Pflegemutter geklammert: “Gibt es hier Betten?”

Es folgt ein Rundgang mit der Mama und der Erzieherin. Es folgt Emmas Erkenntnis, dass es nirgends eines dieser Dinger zum Schlafen gibt. Denn ein Bett ist für Emma nicht nur ein Bett, sondern auch ein Symbol des Schreckens. Ein Symbol fürs Umziehen und für Ungewissheit. Für dieses so schwere Gepäck in ihr, von dem vieles nur zu erahnen ist. Ein Bett, das ist auch Angst.

Emma Krüger (alle Namen geändert, die Red.) lebt in Liederbach im Main-Taunus-Kreis. Die Fünfjährige ist ein fröhliches Mädchen, wenngleich ausgestattet mit einer überlebenswichtigen Skepsis, die den Wunden geschuldet ist, die ihr das kurze Leben schon beschert hat. Vater weg, Mutter weg, Drogen im Spiel, keiner wollte sie. Doch ihre neuen Eltern wollten sie schon. Und wie.

Kinder, Kinder. Den Krügers waren die zunächst versagt, also leiblich. Doch wer das Paar erlebt, Verwaltungsfachmann er, Erzieherin sie, beide Anfang vierzig, denkt und empfindet spontan: Verdammt noch mal. Warum konnte ausgerechnet dieses liebevolle Paar keine Kinder kriegen?

Doch nun haben sie ja Emma, und das seit drei Jahren schon. Und mittlerweile noch ein zweites Kind, Nicola. Die freche Schwarzgelockte ist vier. “Nicola hat Emma das Kuscheln beigebracht”, sagt Martina Krüger. “Sie lieben sich”, befindet Thomas Krüger. Recht hat er. Die Kleinen toben.

Eine Familien-Idylle, wahrlich. Und ein Idealfall. Clenda Scharf, Gruppenleiterin im Jugendamt des Main-Taunus-Kreises in Hofheim, lobt. Da ist von Nach-Beelterung die Rede, womit gemeint ist, dass Pflegekinder ein Baby-Vorleben haben, das ihnen nach der Geburt keinen wohligen Zugang in die Welt ermöglichte. Da sind Supervision, Schulungen der Pflegeeltern und vieles mehr ein Thema. Die Krügers sprechen davon gelassen.

Weil sie Emma, weil sie Nicola haben. Weil sie sich gut betreut vom Jugendamt fühlen, und vor allem: Sie lieben ihre Pflegekinder. Punkt und Kuss. Tatsächlich?

Es war ein langer Weg zum Pflegekind. Die Krügers können von der Annäherungsphase erzählen, vom Weinen, vom Halten, vom fehlenden Urvertrauen der beiden Mädchen, das es zu überwinden galt. Und sie haben es geschafft, mit allen erwartbaren Rückschlägen. Die gibt es zwar in allen Familien, aber es scheint so, als ob es Pflegeeltern doppelt träfe. Denn sie schultern, was sie selbst quasi gar nicht angerichtet haben.

Die Krügers können viel berichten vom Drogenentzug direkt nach der Geburt ihrer Kinder, obwohl sie nicht dabei, aber mit den Folgen konfrontiert waren. Sie berichten von schlechten Zähnen, Verwahrlosung und anderem Übel. Thomas Krüger sagt: “Emma war unten.” Seine Frau ergänzt: “Es kommt immer auf das Kind an, und wir haben es geschafft, es braucht nur zugewandte Geduld.” Bei den Krügers will jeder Kind sein.

Bis heute pflegen die selbst gewählte Mama und der selbst gewählte Papa den Kontakt zu Emmas und Nicolas leiblichen Verwandten, wann immer das nur geht.

Expertin Scharf spricht von den standardisierten Auswahlverfahren von Pflegeeltern, vom ersten Fragebogen an über Bewerbergespräche bis hin zu Vorbereitungswochenenden mit Jugendamt und dem Allgemeinen Sozialen Dienst, bis es schließlich um ein konkretes Kind geht. Um ein Kind, das nicht mehr bei seinen leiblichen Eltern bleiben kann. Ein Kind muss raus. Weil die Eltern süchtig sind, weil sie es verwahrlosen lassen oder schlagen, weil sie es misshandeln oder missbrauchen. Das, da sind sich die versammelten Erwachsenen sicher, sei wichtiger, als einen Konzern oder sonstwas zu retten. Es geht ums Leben.

Wie aufregend und anders es ist, nach dem Foto von einem Kind diesem tatsächlich und leibhaftig ins Gesicht zu sehen und mit ihm in der Anbahnungsphase probeweise und unter professioneller Aufsicht zu spielen, das lässt die Krügers bis heute aufgeregt lächeln. Emma war vorsichtig. Kinder, zumal verletzt, sind emotional sehr klug. Schon aus Selbstschutz. “Sie hat uns geprüft”, sagt Papa Krüger. Inzwischen sitze sie nicht mehr stocksteif auf dem Schoß der Eltern. Anfangs war das so, urteilt Papa. Eine Ganzkörper-Angst. Nun jedoch weiß Emma: Ich werde gehalten.

Auch wenn im Vorfeld viel vom Bewerberprofil die Rede und nach Hausbesuchen geklärt ist, ob ein Paar ein Kind aufnehmen kann, so gilt zuerst, wie Clenda Scharf es formuliert: “Das Kind kann seine Geschichte, die wir nie genau kennen, nicht abschütteln. Es hat zwei Mamas und zwei Papas, falls der leibliche Vater nicht ohnehin von vorneherein weg war. Und ob es in die neue Familie passt, das wissen wir nie genau.”

Kein Kind ist zu standardisieren.

Es gibt Pflegegeld und altersgestaffelte Pflegesätze, doch die Krügers hat Geld gewiss nie motiviert. “Ich liebe Menschen”, sagt die selbst gewählte Mutter. “Dazu gehört auch, dass ich die leiblichen Eltern bei allen ihren Fehlern nicht verurteile. Die können vielleicht ganz andere Dinge, die ich nicht kann.” Sie ist eine sanfte Frau mit klugen Augen und starken Händen. Und ihr Mann ist einer, der nur spricht, wenn er sich sicher wähnt. Wenn es um Emma und Nicola geht, da ist seine Stimme fest und die Augen leuchten. Ein Papa wie ein liebevoller Löwe.

“Vollzeit ist Vollzeit”, sagt Clenda Scharf im Gegenschnitt zu den notwendigen Hauruck-Szenarien der Bereitschaftspflege. Über Nacht sei da mitunter ein Kind aus der Familie zu holen, um es zu retten. Da jedoch oberstes Ziel sei, dem Kind weitere Wechsel zu ersparen, einem Kind, das im vorsprachlichen Alter schon mehr mitgemacht habe, als es sich mancher Erwachsene auszumalen vermöge, gilt nach den Worten der Sozialarbeiterin: “Es sollte möglichst passen.”

Die Krügers haben mit Emma gespielt. Sie haben die vorübergehenden Pflegeeltern noch einmal und noch einmal besucht, bis das Mädchen probeweise und dann ganz zu ihnen kam. Aus allen ihren Worten über Emma und Nicola klingt heraus, wie sehr sie sich über jede Entwicklungsphase bewusst sind. Über Erziehung. Eine Liebesgeschichte.

Kein Klagen ist darüber zu hören, wie dieses Paar seinen Urlaub aufsparte, um sich Emma und später dann Nicola anzunähern. Wie es taumelnd vor Müdigkeit nachts noch Berufliches regelte, um tagsüber fit für diesen großen, so sorgsam behördlich überwachten Traum vom Kind zu sein.

Wozu nur ist das alles gut? Martina Krüger erzählt davon, wie Emma und Nicola zusammenhalten. “Das war ein Glücksfall mit den beiden”, sagt sie. Klar, ein Foto muss raus. Hinreißend. Ihr Mann Thomas strahlt. Wenn Emma die Hände knete, sei irgendwas los, das weiß er. Dann frage er nach. Nicola schreie eher, um ihre Bedürfnisse zu formulieren. Emma richte es nach innen. Papa hilft.

Stressig, wild und bewegt: Eine echte Familie.
Emma weiß endlich ganz genau, wo ihr Bett steht.

Quelle: Artikel von Petra Mies in Frankfurter Rundschau vom 24.06.09

Zur Verdeutlichung:
Graphische Darstellung der Zahl der Schutzmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen (vollständiger und teilweiser Entzug der elterlichen Sorge) in den Jahren 2007 und 2008 in Hessen

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Kinderkommission des Bundestages: „Eltern stärken – frühe Hilfen ausbauen“

Geschrieben am Mai 27, 2009. Einsortiert unter: Gesundheit, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Stellungnahmen | Schlagworte: , |

In einer Pressemiteilung nimmt die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Ekin Deligüz,  Stellung zum nötigen Ausbau der Frühen Hilfen.

Sie fordert u.a. , dass “fachlich kompetente und personell gut ausgestattete Jugendämter alle Eltern unterstützen.”

Denn “Erschwerend kommt hinzu, dass Experten eine immer größer werdende Zahl an Eltern mit Defiziten in der Erziehungskompetenz vorhersagen. Diesem wachsenden Bedarf auf Seiten der Eltern steht in Deutschland jedoch eine sehr unterschiedliche Angebotslandschaft gegenüber. In die Kinder- und Jugendhilfe integrierte Angebote sind ebenso rar wie Angebote der öffentlichen Gesundheitshilfe. Auch die Ausstattung mit Beratungsstellen ist nicht ausreichend. Zudem fühlen sich von dem vorhandenen Angebote eher Eltern der Mittelschicht angesprochen. Frühe Hilfen müssen sich jedoch an alle Eltern richten.”

Pressemitteilung der Kinderkommission des Bundestages: „Eltern stärken – frühe Hilfen ausbauen“vom 18.05.09

ausführliche Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages: „Frühe Hilfen ausbauen“ vom 06.05.09

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Skepsis gegenüber der Pflicht zum Hausbesuch

Geschrieben am Mai 26, 2009. Einsortiert unter: Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagworte: , , , , |

Den Plan der Bundesregierung, in einem neuen Kinderschutzgesetz (16/12429) Haubesuche des Jugendamtes bei gefährdeten Familien gesetzlich vorzuschreiben, stößt bei Experten auf Kritik. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag überwog bei den Sachverständigen außerdem Skepsis gegenüber dem Plan einer verpflichtenden Informationsweitergabe durch Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, aber auch Lehrer, Erzieher oder Bademeister.

Henriette Katzenstein vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) sagte, das Gesetz schaffe bei den Informationspflichten eher Verwirrung als Klarheit. Schon die Reihenfolge von eigener fachlicher Einschätzung, Erörterung der Situation mit den Betroffenen, Hilfsangeboten und Informationsübermittlung erscheine vollkommen unklar. “Vor allem aber sind die erforderlichen Aufgabenstellungen und Ressourcen bei den einzelnen Berufsgruppen nicht vorhanden”, begründete Katzenstein ihre ablehnende Haltung. Sie fügte hinzu, dass “die breite Gruppe von Personen, die hier adressiert wird, vielfach gar nicht dafür qualifiziert ist, Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung zu erkennen und fachlich einzuschätzen”. Die Pflicht, Eltern über “Erkenntnisse” von Kindeswohlgefährdung zu informieren, würde in vielen Fällen “wertvolles Porzellan” zerschlagen, warnte Katzenstein. Jörg Fegert, Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universitätsklinik in Ulm, wies darauf hin, dass grundsätzlich Vertrauensverhältnisse nicht konterkariert werden dürften: “Kindern und Jugendlichen muss es möglich bleiben, mit Vertrauenspersonen ihre Probleme zu besprechen ohne dass, quasi in einem Automatismus, Eltern informiert und Behörden einbezogen werden.”

Zum Thema Hausbesuche merkte Christine Keil, Bezirksstadträtin des Bezirksamtes Berlin-Pankow an: “In bestimmten Gefährdungssituationen sind Hausbesuche unbedingt nötig.” Jedoch sei eine bundesweite Regelverpflichtung zum Hausbesuch unverhältnismäßig überregulierend und mit der Methodik der Kinder- und Jugendhilfe unvereinbar. Dies werde der komplexen Vielfalt möglicher Gefährdungssituationen nicht gerecht, fügte Keil an. “Denn insbesondere bei sexuellem Missbrauch oder psychischer Misshandlung sind Hausbesuche zur Gefährdungseinschätzung nicht geeignet.” Sinnvoll seien aus ihrer Sicht vielmehr untergesetzliche fachliche Standards und Leitlinien. Christian Lüders vom Deutschen Jugendinstitut betonte, es gebe kein “Schema F” für den Kinderschutz, denn es komme dabei sehr auf fachliche Details und den richtigen Zeitpunkt an. Insofern sei die zentrale Frage, was gesetzlich geregelt und was der fachlichen Praxis überlassen werden soll. Allerdings existierten in vielen Bereichen kaum belastbare Daten darüber, wo Änderungsbedarf bestehe. Hinsichtlich der Hausbesuche bemerkte Lüders: “Selbstverständlich kann ein Hausbesuch im Einzelfall wesentliche Erkenntnisse über den Schutz oder die Gefahr des Kindes bringen. Dabei gilt es allerdings, zunächst das Instrument des Hausbesuches auf seine Ergiebigkeit und seine kontraproduktiven Elemente andererseits sensibel zu reflektieren.”

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 153 vom 25.05.09

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Kreis Plön: Immer mehr Eltern mit der Betreuung ihrer Kinder überfordert

Geschrieben am Mai 18, 2009. Einsortiert unter: Bewerber, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Publikationen, Schleswig-Holstein | Schlagworte: , , , |

Kreis Plön – Die Zahl der Eltern, die mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, ist im Kreis Plön in den vergangenen Jahren gewachsen. Landrat Volkram Gebel sprach Donnerstag vor rund 70 Zuhörern der Konferenz „Familien in der Krise“ von einer „dramatischen Situation“. Ein besonderer sozialer Brennpunkt ist die Stadt Lütjenburg.

Das ist die Tendenz der vergangenen drei Jahre im Kreis Plön: Die Anzahl der in Einrichtungen untergebrachten Kinder und Jugendlichen ist von 42 auf 70 gestiegen. Die Zahl der ambulanten Hilfen durch Kreismitarbeiter stieg in dem Zeitraum von 51 auf 138 Fälle. Um die Arbeit überhaupt noch zu schaffen, wurde die Zahl der Sozialpädagogen in der Kreisverwaltung deutlich aufgestockt. Sie wuchs seit 1999 von 17,95 auf 24,67. Gleichzeitig stiegen die Ausgaben für Hilfen von Erziehung von 2,3 Millionen auf 5,3 Millionen Euro, so Landrat Gebel.

Ein Grund für die Zahlen ist auch die wachsende Sensibilität in der Bevölkerung, die die Behörden alarmiert, wenn sie Fälle von Vernachlässigung von Kindern vermutet. Gebel: „Das ist im Hinblick auf das Wohlergehen der Kinder zu begrüßen.“

Die wachsenden sozialen Probleme vor allem bei Alleinerziehenden führen zu einem Mangel an ungeahnter Stelle. Wie der Leiter des Amtes für soziale Dienste (AsD), Anselm Bröskamp, sagte, fehlten mittlerweile 30 bis 40 Pflegeeltern, in denen Kinder aus Problem-Familien einen Platz finden. Händeringend suche der Kreis Plön entsprechende Familien, die zu dieser Aufgabe bereit seien. Voraussetzung: Ein Elternteil muss tagsüber zu Hause sowie die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Pflegeeltern gewährleistet sein. Schließlich soll die Aufgabe nicht aus finanziellen Gründen vergeben werden. Besonders schwierig sieht es im sozialen Leben in Lütjenburg aus. Dort leben nur 4,2 Pozent aller Kreisbewohner. Auf die Stadt entfallen nach Angaben von Bröskamp allerdings 17,9 Prozent der Jugendhilfekosten des Kreises und 15,8 Prozent der Kosten der Hilfen zur Erziehung.

Quelle: Artikel von Hans-Jürgen Schekahn in Kieler Nachrichten vom 14.05.2009

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Fachkongress “Sexuelle Gewalt gegen Kinder – Verletzlichkeit, Resilienz und therapeutische Hilfen” am 29./30.06. in Kiel

Geschrieben am Mai 16, 2009. Einsortiert unter: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Schleswig-Holstein, Veranstaltungen | Schlagworte: , , |

Die Kinderschutzzentren laden Fachkräfte aus Jugendhilfe und Gesundheitswesen zum Fachkongress “Sexuelle Gewalt gegen Kinder – Verletzlichkeit, Resilienz und therapeutische Hilfen” am 29. – 30. Juni in Kiel ein.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein zentrales Thema im Kinderschutz. In keinem anderen Arbeitsbereich sind die Gefühle der Helferinnen und Helfer so stark von Unverständnis, Wut, Unsicherheit, Abwehr und Angst geprägt. Verständliche Emotionen, die jedoch den Hilfeprozess für die Kinder gefährden können.

Auch der 3. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern in Rio de Janeiro im November 2008 hat gezeigt, dass die Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe vor immer neuere und komplexere Herausforderungen gestellt werden. Anlass und Auftrag für das BMFSFJ und Die Kinderschutz-Zentren die sexuelle Gewalt gegen Kinder als einen besonderen Arbeitsschwerpunkt anzusehen und die Qualifikation im Bereich der Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen zu intensivieren.

Fachliches Wissen, reflektierte Haltungen und konsequentes Handeln sind Qualitätskriterien über die professionellen Helfern(innen) in diesem Tätigkeitsfeld verfügen müssen.

Die Teilnehmer(innen) erhalten den aktuellen Stand der Fachdiskussion zum Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder. Der Kongress widmet sich den zentralen Anforderungen in Fällen sexueller Kindesmisshandlung berücksichtigt die Erkenntnisse des Weltkongresses in Rio sowie der nationalen Folgekonferenz in Berlin.

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