PFAD befürwortet Stellungnahme des Ethikrates zur anonymen Kindesabgabe
Schon seit über einem Jahr verfolgen wir mit großem Interesse die Entwicklung der Meinungsbildung des Deutschen Ethikrates zum Thema Babyklappe und anonyme Kindesabgabe. Wir freuen uns, dass das Gremium in seiner gestern verabschiedeten Stellungnahme unter dem Titel „Das Problem der anonymen Kindesabgabe“ allen politisch Verantwortlichen empfiehlt, die vorhandenen Babyklappen und Angebote zur anonymen Geburt aufzugeben und stattdessen die legalen Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not- und Konfliktlagen zu verstärken.
Babyklappen und Angebote zur anonymen Geburt gibt es seit 1999, mittlerweile in mehr als 50 deutschen Städten. Schätzungen zufolge sind seitdem mehr als 500 Babys zu Findelkindern mit dauerhaft anonymer Herkunft geworden. Kindstötungen und Aussetzungen konnten durch diese Angebote jedoch nicht verhindert werden, da sie Frauen in Notlagen nicht erreichen.
Bereits 2001 war PFAD beteiligt an einer Stellungnahme gegen die Einrichtung von Babyklappen. Gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen von Pflege-, Adoptiv- und Herkunftseltern und (ehemaligen) Kindern aus Pflege- und Adoptivfamilien, die sich seit 10 Jahren regelmäßig in der Bundesarbeitsgemeinschaft ADOPTION UND INPFLEGE zusammenfinden, betonten wir das Recht von Kindern auf die Kenntnis ihrer Abstammung als wesentlich für eine gesunde Identitätsentwicklung und bezweifelten den lebensrettenden Effekt von Babyklappen. Die BAG ADOPTION und INPFLEGE forderte schon damals stattdessen die flächendeckende Einrichtung von unabhängigen Beratungsstellen und Krisentelefonen für schwangere Frauen in Konfliktsituationen, um den betroffenen Frauen vor und nach der Geburt eine umfassende Beratung und individuelle Unterstützung zu geben sowie Zeit einzuräumen, um eine verantwortliche Entscheidung zum Wohl ihres Kindes treffen zu können.
Die Begründung des Deutschen Ethikrates bestätigt wesentliche Inhaltspunkte der Stellungnahme der BAG ADOPTION UND INPFLEGE aus dem Jahr 2001. Ganz besonders hervorzuheben ist folgender Ausschnitt auf S. 62 der Stellungnahme des Ethikrates: „Es muss besser bekannt gemacht werden, dass die Hilfen in Not- und Konfliktlagen vertraulich wahrgenommen werden können und Schutz vor Gefahren durch Dritte bieten und dass die Geburt und die Abgabe eines Kindes in eine Pflegestelle oder zur Adoption dem Sozialdatenschutz und dem
Adoptionsgeheimnis unterliegen. – Die Entscheidung von Eltern, ihr Kind zur Adoption freizugeben, um dem Kind das Aufwachsen in einer stabilen eigenen Familie zu ermöglichen, ist als verantwortungsvoller Schritt zu respektieren. Die gesellschaftliche Akzeptanz solcher Entscheidungen muss gefördert werden.“
Der Deutsche Ethikrat ist ein unabhängiges Gremium von 26 Sachverständigen, das sich seit 2007 mit ethisch relevanten Themen beschäftigt und Stellungnahmen und Empfehlungen für Bundestag und Bundesrat erarbeitet.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme der BAG ADOPTION UND INPFLEGE zur Babyklappe vom 02./03.03.2001
- Pressemitteilung des Deutschen Ethikrates vom 26.11.2009
- Stellungnahme „Das Problem der anonymen Kindesabgabe“
- Zusammenfassung der Stellungnahme
Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
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