Archive for Januar 2010

PFAD-Vortrag „Umgang aus pädagogischer Sicht – Umgang kennt viele Wege“ am 26.02. in Konstanz

Posted on Januar 30, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Bewerber, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Der Pflege- und Adoptivelternverein Konstanz e.V. bietet am 26.02. um 18 Uhr im offenen Stadtteiltreff „Treffpunkt Petershausen“ am Georg-Elser-Platz 1 in Konstanz den Vortrag „Umgang aus pädagogischer Sicht – Umgang kennt viele Wege“ mit Prof. Huber als Referenten an.

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

UN-Konvention: Das Recht auf Regelschule für behinderte Kinder gilt sofort

Posted on Januar 28, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Schule, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Rechtsgutachten stellt unmittelbare Wirksamkeit des Rechts auf Unterricht an Allgemeinen Schulen klar –
Länder müssen handeln

Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen. Zudem müssen Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen. Dies sind zwei wesentliche Ergebnisse des Rechtsgutachtens, das der führende deutsche Völkerrechtler Professor Dr. Eibe Riedel heute in Berlin bei einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Dass die Kinder mit Behinderung immer noch vor verschlossenen Schultüren stehen, war für den Elternverband „Gemeinsam Leben, Gemeinsam lernen“ der Grund, gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) die Rechtslage eingehend durch einen international renommierten Völkerrechtler untersuchen zu lassen.

„Die UN-Konvention gilt bereits seit dem vergangenen Frühjahr. Die Bundesländer haben nun zügig die Forderungen der UN-Konvention in ihren schulrechtlichen Gesetzen und Vorschriften umzusetzen“, erklärte Riedel. Gefordert sei ein inklusives Schulsystem, so Riedel, der auch Mitglied des UN-Ausschusses für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Genf ist. Das bedeute die Aufnahme des Kindes mit Behinderung in die Regelschule, wobei die im Einzelfall notwendigen Vorkehrungen getroffen werden müssen.

Die Bundesländer lassen sich jedoch mit der Anpassung ihrer Schulgesetze Zeit. Im Gegenteil: Einige versuchen, die Konvention zu unterlaufen. Und dies obwohl Deutschland  in der Schulbildung für behinderte Kinder hinterherhinkt: Mit einer Integrationsquote von 15,7 Prozent ist Deutschland Schlusslicht in Europa.

SoVD Präsident Adolf Bauer forderte deshalb:  „Auch wenn die Konvention, die einen so umfassenden Umbau eines Schulsystems fordert, den Ländern eine gewisse Übergangsfrist für strukturelle Maßnahmen gibt, müssten spätestens binnen zwei Jahren nachhaltige Änderungen auf den Weg gebracht worden sein. Aus dem Gutachten geht klar hervor, dass es ein Verstoß gegen die Konvention wäre, wenn Bund und Länder nicht zielgerichtet und zeitnah Maßnahmen ergreifen, um inklusive Bildung zu verwirklichen.“ Zudem verbiete das Gutachten es den Ländern, sich auf leere Kassen zu berufen. Hier seien nötigenfalls Umschichtungen vorzunehmen, so Bauer.

„Eine Zuweisung zur Sonderschule gegen ihren erklärten Willen müssen Kinder und ihre Eltern auch schon jetzt nicht mehr dulden“, auf diese Feststellungen des Gutachtens wies Camilla Dawletschin-Linder, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ nachdrücklich hin. „Eltern haben nunmehr juristische Argumente zur Hand, wonach ihre Kinder Anspruch auf Zugang zur Allgemeinen Schule haben“, so Dawletschin-Linder.

Quelle: Pressemitteilung des Sozialverband Deutschland e.V. vom 28.01.10

Kurzfassung des Gutachtens von Prof. Riedel:
„Zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem“ (pdf, 44,9 kb)

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

PFAD-Adoptionstag in Bayern am 13.03. in Eichstätt

Posted on Januar 28, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Bewerber, Fortbildung, PFAD Verband, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Am 13. März 2010 findet wieder der Adoptionstag in Bayern als Kooperationsveranstaltung des PFAD Bundesverbandes mit dem PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern statt.

Unter dem Titel „Adoptiert und was dann? Wie erleben wir den Alltag?!“ wird Referent Robert Bachhuber, Diplom-Psychologe aus München, mit Adoptiveltern und Bewerbern um ein Adoptivkind die erste Zeit mit dem Kind in seiner neuen Familie beleuchten.

Dabei werden den Aspekten Bindung, Trennung, Beziehungsaufbau, Identitätsfindung und Biographiearbeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Informationsflyer mit Anmeldung

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Hessen: Neue Empfehlungen zur Gewährung von Nebenleistungen in der Jugendhilfe

Posted on Januar 28, 2010. Filed under: Finanzielles, Hessen, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Rechtliches |

(pfad/schulz) Die Regelungen zur Leistungsgewährung von Nebenleistungen in der Jugendhilfe wurden zuletzt im Jahre 2003 von den Arbeitsgemeinschaften der Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter im Hessischen Landkreistag überarbeitet und waren längst wieder fällig.

Betroffen sind Leistungen der

  • Hilfen zur Erziehung nach § 27 i.V.m. §§ 32, 33, 34, 35, SGB VIII
  • Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII mit Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII i. V. m. §§ 33, 34, 35, 35a SGB VIII
  • Hilfen nach § 13 Absatz 3, §§ 19 und 21 SGB VIII
  • Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII

Aufgrund der brisanten Haushaltssituation der Kommunen einerseits und der Entwicklung der Preis- und Kostensteigerungen andererseits ergaben sich nur moderate Erhöhungen.

Die Empfehlungen traten zum 01.01.2010 in Kraft.

„Empfehlungen zur Gewährung von Nebenleistungen“ in Hessen ab dem 01.01.2010 (pdf, 262 kb)

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Broschüre „Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbstätige“

Posted on Januar 27, 2010. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

(pfad/schulz) Für Menschen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld beziehen und viele andere Menschen mit geringen Einkommen hat der PARITÄTISCHE Gesamtverband in Zusammenarbeit mit dem H.C.Beck Verlag eine Broschüre herausgegeben, die in leicht verständlicher Form alle Fragen rund um das Arbeitslosengeld II beantwortet.

Bei allen Anspruchsberechigten werden zwar grundsätzlich alle Einnahmen als Einkommen auf das ALG 2 angerechnet. Jedoch gilt dies nicht für den Bezug von Pflegegeld nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB 8). Der Anteil, der für den erzieherischen Aufwand des ersten und zweiten Pflegekinds vorgesehen ist, verbleibt ganz bei den Pflegeeltern. Bei einem 3. Pflegekind werden 25 % dieses Anteils nicht angerechnet. (Seite 34)

Die Broschüre wurde 2009 in 3. Auflage herausgegeben. Sie ist im Buchhandel für 3,90 € erhältlich und steht als Download zur Verfügung:

Broschüre „Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbstätige“ (pdf 559 kb)

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

SPD für Kinderrechte im Grundgesetz

Posted on Januar 27, 2010. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/CHE/LEU) Die SPD-Fraktion fordert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. In ihrem Antrag (17/498) stellt sie fest, dass das Grundgesetz bisher keine explizite Feststellung des Rechts eines jeden Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit enthalte. ”Dieses Recht gelte es durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz nachhaltig wirksam werden zu lassen“, schreiben die Abgeordneten. Dazu gehöre auch ein nachhaltiger Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung sowie die Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.

”Kinderschutz gelingt nicht zum Nulltarif. Kontinuität im Bereich des Kinderschutzes ist besonders wichtig“, heißt es in dem Antrag. Daher sei ein handlungsfähiger Staat mit einer ausreichenden finanziellen Ausstattung unerlässlich. Die Abgeordneten kritisieren in diesem Zusammenhang das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das zu einer ”erheblichen Schwächung der Finanzkraft des Bundes, der Länder und der Kommunen“ führe. Die zu erwartenden Mindereinnahmen in Milliardenhöhe konterkarierten einen wirksamen Kinderschutz und müssten deshalb rückgängig gemacht werden, fordert die Fraktion.

Quelle: heute im bundestag Nr. 016 vom 27.01.10

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Bundesfamilienministerin gibt den Startschuss für ein umfassendes Kinderschutzgesetz

Posted on Januar 26, 2010. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Politik | Schlagwörter: , , , , , |

Die Bundesregierung will den Schutz von Kindern in Deutschland umfassend und wirksam verbessern. Dazu wird die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler, ein Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen, das Prävention und Intervention gleichermaßen stärkt. Auf Einladung von Kristina Köhler treffen sich am 27. Januar 2010 gut 50 Kinderschutz-Experten und -Expertinnen aus Ländern, Kommunen und von Fachorganisationen zu einem ersten Fachgespräch, um die Rahmenbedingungen für das neue Kinderschutzgesetz abzustecken.

„Der Schutz unserer Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigung hat für mich höchste Priorität“, sagt Bundesfamilienministerin Kristina Köhler. „Ich werde ein Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland in einem umfassenden Sinne voranbringt. Das Fachgespräch ist der Auftakt für einen intensiven Austausch mit allen relevanten Akteuren. Nur gemeinsam können wir die Gesetzeslücken schließen, die unseren Kindern unendliches Leid zufügen und zum Tode führen können“, so Köhler weiter.

Das neue Kinderschutzgesetz fußt auf den zwei Säulen: Prävention und Intervention.

Prävention ist der beste Weg, um Kinder effektiv vor Gefährdungen zu schützen. In den letzten Jahren haben Bund, Länder und Kommunen gerade im präventiven Bereich wichtige Schritte für einen aktiven Kinderschutz unternommen. Hierzu zählen vor allem das Aktionsprogramm „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“, die Einrichtung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen und die vielfältigen Anstrengungen und Programme in Ländern und Kommunen. Jetzt gilt es, die Nachhaltigkeit dieser Anstrengungen bundesweit zu sichern. Schwerpunkte der Säule „Prävention“ sind:

  • Ein neuer Leistungstatbestand „Frühe Hilfen“ soll flächendeckend niederschwellige Unterstützungsangebote für Familien in belastenden Lebenslagen sicherstellen.
  • Wir werden niederschwellige und frühe Hilfsangebote für Familien in belasteten Lebenslagen schaffen, noch während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Dazu zählt auch eine Verbesserung der Rechtsgrundlagen für Hebammen und Familienhebammen.
  • Wir werden die Zusammenarbeit im Kinderschutz für alle damit befassten Berufsgruppen und Institutionen stärken und die Grundlagen für verbindliche Netzwerke schaffen.
  • Alle kinder- und jugendnah Beschäftigten müssen in Zukunft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das über alle einschlägigen Straftaten auch im Bagatellbereich informiert.

Auch die beste Prävention macht die Intervention nicht überflüssig – so wie auch bei bestem Brandschutz nicht auf die Feuerwehr verzichtet werden kann. Schwerpunkte der Säule „Intervention“ sind:

  • Eine bundeseinheitliche Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger. Sie soll die von Ärzten wiederholt geforderte Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern erhöhen.
  • Wir werden den staatlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung qualifizieren. Durch klare Vorgaben zu Handlungsbefugnissen und -pflichten werden wir mehr Handlungs- und Rechtssicherheit für die mit dem Kinderschutz befassten Professionen schaffen. So sorgen wir dafür, dass die Verantwortung, die auf ihren Schultern lastet, nicht zu groß wird.
  • Mit einer Verpflichtung des bisher zuständigen Jugendamtes zur Übermittlung notwendiger Informationen an das Jugendamt am neuen Wohnort der Familie werden wir dem sog. „Jugendamts-Hopping“ wirksam begegnen. Denn manche Eltern, die das Wohl ihres Kindes nicht im Blick haben, versuchen sich dem Zugang des Jugendamtes durch Wohnortswechsel zu entziehen.

Bundesfamilienministerin Kristina Köhler will das neue Gesetz mit allem Nachdruck, aber auch mit der gebotenen Gründlichkeit, Sorgfalt und Umsicht in intensivem Austausch mit Ländern, Kommunen und der Fachwelt auf den Weg bringen. „Die SPD hat dem Kinderschutz mit ihrer Blockadehaltung in der vergangenen Legislaturperiode keinen guten Dienst erwiesen. Mit der Expertenrunde nehmen wir jetzt den Gesprächsfaden wieder auf. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen, aber auch den Kinderschutz-Experten möchte ich einen Entwicklungsprozess in Gang setzen, an dessen Ende ein Gesetz steht, das uns hilft, die vorhandenen Lücken beim Kinderschutz zu schließen“, so Kristina Köhler.

Weitere Informationen zum Thema Kinderschutz finden Sie auch im Internet unter www.bmfsfj.de

Quelle: Pressemitteilungen des BMFSFJ von 26.01.10

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Konstituierung der Kinderkommission am 27.01.

Posted on Januar 25, 2010. Filed under: Politik | Schlagwörter: |

Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder – die Kinderkommission – wurde seit 1988 in jeder Legislaturperiode eingesetzt. Ihre Mitglieder vertreten die Interessen der Kinder innerhalb und außerhalb des Deutschen Bundestages. Sie ist außerdem Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen, die sich für Kinder einsetzen, aber auch für Eltern und Kinder.

Zur konstituierenden Sitzung der Kinderkommission am 27. Januar 2010 erklärt die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sibylle Laurischk: „Die erneute Einsetzung der Kinderkommission zeigt, wie wichtig den Abgeordneten die Berücksichtigung der Interessen der Kinder bei ihrer politischen Arbeit ist. Ich wünsche den Mitgliedern viel Erfolg für ihren parteiübergreifenden Einsatz für die Belange der Kinder.“

Mit ihrer Konstituierung kann die siebente Kinderkommission ihre Lobbyarbeit für Kinder aufnehmen. Entsprechend der Fraktionsstärke wird der Abgeordnete Eckhard Pols von der CDU/CSU als erster den Vorsitz übernehmen. Danach folgen die Abgeordneten Marlene Rupprecht (SPD), Nicole Bracht-Bendt (FDP), Diana Golze (DIE LINKE.) und Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Quelle: Pressemiteilung des Deutschen Bundestages vom 25.01.10

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

PFAD-Seminar „Entwicklungsrisiken bei Pflege- und Adoptivkindern“ am 06.03. in Müllheim

Posted on Januar 24, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Der PFAD-Ortsverein Adoptiv- und Pflegeelternverein Markgräflerland e.V.veranstaltet am Samstag, den 06.03. in der Evangelischen  Jugendhilfe Kirschbäumleboden in Müllheim von 9 Uhr- 17 Uhr eine Fortbildung zum Thema „Entwicklungsrisiken bei Pflege- und Adoptivkindern„. Als Referentin wird Frau Dr. med. Henrike Härter erwartet.

Anmeldeschluss ist der 22.02.

Informationsflyer

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

EREV – Beratungsführer „Unser Recht auf Erziehungshilfe …“ neu aufgelegt

Posted on Januar 23, 2010. Filed under: Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Der Beratungsführer des Evangelischen Erziehungsverbandes e.V. (EREV)  „Unser Recht auf Erziehungshilfe …“ für Eltern und junge Menschen liegt neu in einer aktualisierten Fassung auf deutsch, türkisch und russisch zum Preis von 1,- Euro (zuzüglich Versandkosten) vor und kann ab sofort direkt beim EREV bestellt werden.

Inhaltsübersicht:

  • Wie lese ich dieses Heft?
  • Um welche Probleme geht es?
  • Wie unterstützt mich Jugendhilfe?
  • Was heißt „Recht auf Erziehungshilfe“?
  • Wie finde ich die geeignete Hilfe?
  • Was sind Beratungsstellen?
  • Welche Hilfen in der Familie gibt es?
  • Was ist eine Tagesgruppe und was ist Soziale Gruppenarbeit?
  • Was ist eine Pflegefamilie?
  • Was ist Heimerziehung heute?
  • Wo kann ich hin, wenn ich in Not bin?
  • Was mache ich, wenn ich über 18 bin?
  • Was mache ich, wenn ich schwanger bin?
  • Was kosten die Hilfen zur Erziehung? Welche Hilfen gibt es sonst noch?

Anhang:

  • Auszug aus dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe
  • Online-Beratungsstellen
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

PFAD Bayern: Projekt Multiplikatorenschulung – Termine 2010/2011

Posted on Januar 22, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Mit 16 TeilnehmerInnen aus den verschiedenen Regionen Bayerns startete im Oktober 2009 der erste 12-monatige Lehrgang im Rahmen des Projekts „Schulung von ehrenamtlichen Multiplikatoren und Beiständen zur Selbsthilfe von Pflege- und Adoptivfamilien vor Ort“.

Der nächste Schulungsdurchgang 2010/2011 (Beginn Oktober 2010) ist bereits in Planung. Die Wochenendseminare werden wieder in der Familienerholungs- und Tagungsstätte Sulzbürg stattfinden.

Die Termine hierfür sind:

12.11.-14.11.2010
25.02.-27.02.2011
08.07.-10.07.2011
25.11.-27.11.2011

Eine ausführliche Beschreibung der Multiplikatorenschulung finden Sie im Projektflyer.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V., Geschäftsstelle Tel: 08251/1050 E-Mail: info@pfad-bayern.de

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

AFET Presseerklärung zum Zwischenbericht Heimerziehung der 50er und 60er Jahre

Posted on Januar 22, 2010. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik | Schlagwörter: |

Der Vorstand des Bundesverbandes für Erziehungshilfe (AFET) begrüßt den Zwischenbericht des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren als wichtigen Schritt zur Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre.

„Es ist ermutigend, dass es nach intensiven Diskussionen gelungen ist, gemeinsam diesen Text zu verabschieden.“, freut sich Rainer Kröger, Vorsitzender des AFET und Mitglied des Runden Tisches.

Im Bericht heißt es u.a.:
„Der Runde Tisch sieht und erkennt, dass insbesondere in den 50er und 60er Jahren auch unter Anerkennung und Berücksichtigung der damals herrschenden Erziehungs- und Wertevorstellungen in den Einrichtungen der Fürsorgeerziehung und der Freiwilligen Erziehungshilfe jungen Menschen Leid und Unrecht widerfahren ist. Nach den vorliegenden Erkenntnissen hat er Zweifel daran, dass diese Missstände ausschließlich in individueller Verantwortung einzelner mit der pädagogischen Arbeit beauftragter Personen zurückzuführen ist. Vielmehr erhärtet sich der Eindruck, dass das System Heimerziehung große Mängel sowohl in fachlicher wie aufsichtsrechtlicher Hinsicht aufwies. Zu bedauern ist vor allem, dass offensichtlich verantwortliche Stellen nicht mit dem notwendigen Nachdruck selbst auf bekannte Missstände reagiert haben. Der Runde Tisch bedauert dies zutiefst.“

Rainer Kröger beschreibt die wichtige Aufgabe des Runden Tisches für das Jahr 2010: „Wir müssen auf dieser Erkenntnis aufbauen und gemeinsam weiter überlegen, welche Formen der Anerkennung und materieller und immaterieller Rehabilitierung notwendig, sinnvoll und politisch umsetzbar sind.“

Der Zwischenbericht (pdf) fasst die Arbeit des Runden Tisches auf 90 Seiten zusammen.

Aus Sicht des AFET ist der Bericht eine gute Grundlage zur weiteren Aufarbeitung und zeigt, dass es unter dem Vorsitz von Frau Dr. Antje Vollmer (Vizebundestagspräsidentin a. D.) gelungen ist, alle gesellschaftlich relevanten Gruppen, auch die Ehemaligen Heimkinder, zu diesem Thema zusammen zu führen.

Quelle: Presseerklärung des Bundesverband Erziehungshilfe e.V. vom 22.01.10

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

PFAD-Seminar „Liebessehnsucht und aggressive Abwehr“ am 20.02. in Nürnberg

Posted on Januar 22, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Der Ortsverein PFAD für Kinder – Nürnberg/Fürth e.V. lädt am Samstag, den 20.02. von 9.30 – ca. 17 Uhr zur Tagesveranstaltung „Liebessehnsucht und aggressive Abwehr“ ein.

Kinder, die in der Frühphase ihres Lebens existentielle Nöte erfahren haben, mussten lernen, um ihr Überleben zu kämpfen. Erziehung bedeutet in diesem Zusammenhang, die Kinder aus der Widerspruchs-Situation von Sehnsucht nach Geborgenheit und gleichzeitiger Ablehnung der von den Pflegeeltern angebotenen Liebe herauszuführen in die Möglichkeit, Geborgenheit aufnehmen zu können. Dazu sind Verstehen, Geduld, aber auch konsequente Führung und Schutz der Kinder notwendig. Anhand alltäglicher Konfliktsituationen werden Lösungswege gesucht und aufgezeigt.

Zu diesem Thema referiert sehr anschaulich und praxisnah Herr Prof. August Huber. Er ist Mitbegründer der Pflegeelternschule Baden-Württemberg, Pflege- und Adoptivvater und Mitglied des Kuratoriums der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Holzminden.

Die Fortbildung findet im Haus Rädda Barnen, Hirsvogelstr. 9, in Nürnberg statt.

Es wird Kinderbetreuung angeboten. In der Mittagspause gibt es einen Imbiss.

Der Kostenbeitrag für die gesamte Familie inkl. Kinderbetreuung und Imbiss beträgt für

PFAD-Mitglieder:  10 €

Nichtmitglieder:    25 €

Bitte melden Sie sich bis zum 01.02.2010 über das Anmeldeformular an.

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Dr. Meysen kündigt Verbesserungen in der Pflegekinderhilfe in Deutschland an

Posted on Januar 21, 2010. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

(pfad/schulz) Dr. Thomas Meysen, Fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) in Heidelberg kündigt in seinem Leitartikel in DAS JUGENDAMT – Zeitschrift für Jugendhilfe und Familienrecht (Ausgabe 12/2009) für das Jahr 2010 optimistisch den Beginn des lange überfälligen quantitativen und qualitativen Ausbaus der Pflegekinderhilfe in Deutschland an.

Ausdrücklich lobt er das Engagement der Pflegeelternverbände, die „bisher meist auf sich allein gestellt waren“. Nun nach Abschluss des großen Forschungsprojekts zur Pflegekinderhilfe von DJI und DIJuF, dessen Handbuch mit den abschließenden Ergebnissen nun im Februar erscheinen soll, sei die Zeit endlich reif, dass konkrete Forderungen an Gesetzgeber und Praxis endlich Gehör finden.

Dr. Thomas Meysen: Editorial Pflegekinderhilfe 2010 (pdf)

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Adoptionen aus Haiti

Posted on Januar 20, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Politik, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption äußert sich am 19.01. zur aktuellen Situation in Haiti:

Nach der Erdbebenkatastrophe in Haiti erreichen die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption zahlreiche Angebote von besorgten Bürgern, die ein Kind aus Haiti adoptieren oder zur Pflege aufnehmen möchten. Für die Hilfsbereitschaft der Bürger möchten wir zunächst herzlichen Dank sagen. Das Auswärtige Amt ist derzeit bemüht, für die Kinder aus Haiti, deren Adoptionsverfahren abgeschlossen ist bzw. sich in fortgeschrittenem Stadium befindet, eine vorzeitige Ausreise aus Haiti zu organisieren.

So hilfebedürftig die Menschen in Haiti derzeit auch sein mögen, ist dennoch darauf hinzuweisen, dass die Adoption von Kindern aus der momentanen Situation heraus keine geeignete Maßnahme zur humanitären Soforthilfe darstellt. Zum einen erlaubt die derzeitige Lage keine genaue Analyse der familiären Situation der einzelnen Kinder, beispielsweise im Hinblick auf überlebende Verwandte. Zum anderen werden Kinder zur Adoption nur an Bewerber überantwortet, die die notwendige Beratung und Überprüfung durch eine Fachstelle durchlaufen haben. Auch die Übergabe eines Kindes zu einer zeitweiligen Pflege kann nur an Personen erfolgen, die im Hinblick auf eine solche Maßnahme fachlich vorbereitet sind.

Hierzu hat auch der International Social Service ein Statement veröffentlicht, auf das Bezug genommen wird: http://www.iss-ssi.org/2009/index.php?id=49.

Inwieweit andere Maßnahmen der Soforthilfe für Kinder in Erwägung zu ziehen sind, ist zu deren Einleitung und Organisation die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption nicht berufen.

Wenn Sie eine Auslandsadoption in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung. Allgemeine Auskünfte zum Thema Au-landsadoption erteilt die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption.

Von hier aus kann nur auf die zahlreichen Spendenaufrufe verwiesen werden, die helfen sollen, das Leid der Haitianer, insbesondere der Kinder zu lindern.

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( 1 so far )

TV-Tipp „Notfall-Familien – Eltern auf Zeit“ – Podcast

Posted on Januar 19, 2010. Filed under: Bewerber, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , |

Der WDR zeigte am 22. Januar ab 14.15 Uhr im Rahmen des Magazins „Menschen hautnah“ eine Reportage über Bereitschaftspflegefamilien.

Der kleine Gast bekommt ein sicheres Nest, die eigenen Kinder ein schwieriges Übergangs-Geschwisterchen. Bereitschaftspflege heißt diese Dienstleistung der Jugendämter. Für die Pflegefamilien ebenso wie für die leiblichen Eltern ist es eine Zeit des Übergangs, eine Zeit mit viel neuen, schönen, aber auch schmerzlichen Erfahrungen. Der WDR hat beide Seiten begleitet, über insgesamt zwei Jahre.

nähere Informationen zur Sendung

Podcast zur Sendung

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Betrieb von Babyklappen an rechtliche Voraussetzungen gebunden – Ergebnisse des DIJuF-Gutachtens über Babyklappen

Posted on Januar 15, 2010. Filed under: Hamburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Der Hamburger Familiensenator Dietrich Wersich hat heute gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) ein Rechtsgutachten zum Betrieb von „Babyklappen“ und „Ersten Baby-Hilfen“ vorgestellt.

Grund für den Hamburger Gutachtenauftrag bei dem bundesweit anerkannten Institut waren rechtliche Grauzonen im Zusammenhang mit der Abgabe von Kindern in einer Babyklappe und der damit verbundenen Zusammenarbeit zwischen dem Betreiber von Babyklappen und den Jugendämtern. Bislang besteht offenbar zum rechtlichen Umgang mit abgegebenen Kindern in Babyklappen keine bundesweit einheitliche Praxis. Die Ergebnisse des Gutachtens wurde am 14.01. in der Hamburger Vertretung in Berlin veröffentlicht.

Anordnung einer Vormundschaft nach Abgabe eines Kindes in einer Babyklappe
Das Gutachten stellt unter anderem fest, dass bei der Abgabe eines Kindes in einer Babyklappe eine Vormundschaft für das Kind angeordnet werden muss. Der Inhaber der elterlichen Sorge muss grundsätzlich namentlich bekannt und eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein. Bei einer Mutter, deren Identität unbekannt ist, ist beides nicht gegeben. Außerdem ist im Fall einer anonymen Kindesabgabe letztlich nicht einmal klar, ob das Kind überhaupt Eltern hat. So sind Fälle nicht auszuschließen, in denen z.B. die allein sorgeberechtigte Mutter gestorben ist und Verwandte oder Bekannte das Kind in die Babyklappe gelegt haben.

Meldepflicht gegenüber der Gemeindebehörde nach §24 PStG (Personenstandsgesetz)
Das Gutachten stellt außerdem fest, dass die Pflicht zur alsbaldigen Erfassung der Existenz eines Kindes durch Eintragung in das Personenstandsregister weder zur Disposition der Eltern noch einer anderen Stelle steht. Die Vorschrift des § 24 PStG für Findelkinder gilt auch für in Babyklappen abgelegte Kinder. Demnach ist der Betreiber einer Babyklappe verpflichtet, das Auffinden des Kindes spätestens am nächsten Tag der Gemeindebehörde zu melden. Die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Regelungen haben die bisherige Rechtslage zur Anzeigepflicht nicht substanziell geändert.

Datenschutzbestimmungen der Sozialgesetzbücher VIII und X sind nicht relevant
Das Gutachten stellt fest, dass der private Betreiber einer Babyklappe weder Sozialleistungsträger noch eine sonstige Stelle nach § 35 Abs. 1 Sozialgesetzbuch I (SGB) ist. Er kann sich deshalb bezüglich des Kindes nicht auf die Datenschutzbestimmungen des SGB VIII und des SGB X berufen. Daher kann der private Betreiber einer Babyklappe den Müttern die Einhaltung des Datenschutzes nur insoweit anbieten, wie ihm dies gesetzlich möglich ist. Hinsichtlich der Informationen zur Identität der Mutter bzw. der Eltern ist der Betreiber einer Babyklappe jedoch grundsätzlich frei mit der Mutter entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtungen zu vereinbaren. Die Meldung nach § 24 PStG kann er damit jedoch nicht ausschließen.

Strafbarkeit der Mitarbeiter einer Babyklappe bei Weitergabe von Daten nicht gegeben
Eine Strafbarkeit der Mitarbeiterinnen einer Babyklappe ist nur gegeben, wenn es sich bei Ihnen um staatlich anerkannte Sozialarbeiter oder andere in § 203 Abs. Nr. 5, Abs 2 Strafgesetzbuch (StGB) genannte Berufsgruppen handelt.
Die Anzeige der Abgabe des Kindes gegenüber der Gemeindebehörde ist nicht unbefugt, sondern gesetzlich geboten. Sie verstößt nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Eine Verpflichtung, das Familiengericht direkt zu informieren, besteht für den Betreiber einer Babyklappe nicht. Er ist allerdings autorisiert, das Familiengericht zu informieren, wenn eine konkrete Gefahr für das Kind besteht (§ 34 StGB).
Eine Verpflichtung, das Jugendamt direkt zu informieren, besteht ebenfalls nicht. Bei einer konkreten Gefahr für das Kind ist er allerdings auch befugt, das Jugendamt einzuschalten (§ 34 StGB).
Die mitzuteilenden Daten nach § 24 PStG sind das etwaige Alter und Geschlecht des Kindes, Zeit, Ort, nähere Umstände des Auffindens, Beschaffenheit und Kennzeichen der Kleider des Kindes und sonstige bei ihm gefundene Gegenstände sowie körperliche Merkmale des Kindes.

Kind darf nicht voraussetzungslos an die Mutter herausgegeben werden

Der Betreiber einer Babyklappe darf das Kind nicht an die Mutter herausgeben, ohne dass die Mutterschaft personenstandsrechtlich feststeht, (dazu gehört unter anderem, dass die Mutter eine Geburtsurkunde für das Kind vorweist).

Strafrechtliches Risiko für die Mutter gering
Die Strafbarkeit der Mutter kann gegeben sein, wenn sie ihr Kind nicht an das Standesamt meldet. Sie kann auch wegen Verletzung der Unterhaltspflicht und gegebenenfalls wegen der Entziehung Minderjähriger belangt werden. Allerdings ist nur eine geringe Schuld der Mutter gegeben. In der Regel wird es eine Einstellung des Verfahrens nach §§ 153, 153 a Strafprozessordnung geben. Insgesamt besteht also nur ein geringes Strafverfolgungsrisiko für die Mütter.
Die Voraussetzungen des § 221 StGB „Aussetzung“ sind nicht erfüllt, wenn das Kind in einer Babyklappe abgelegt wurde.

„Wir möchten mit dem Gutachten einen Beitrag zur rechtlichen Klärung zu Babyklappen in Deutschland leisten“, so Hamburgs Familien- und Sozialsenator Dietrich Wersich. „Das Gutachten bestätigt mich in meiner Haltung, dass der Betrieb einer Babyklappe rechtlich nur dann möglich ist, wenn bestimmte Verfahren vom Betreiber eingehalten werden. Das Gutachten zeigt den Rahmen dafür auf, wie wir das Leben, die Rechte und das Wohl von in Babyklappen abgelegten Kindern sichern und gleichzeitig die Mütter dazu motivieren können, sich doch noch für ein Leben mit ihren Kindern zu entscheiden – ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.“

„Babyklappen sind in einem engen rechtlichen Rahmen erlaubt. Die im Gutachten beschriebenen Regeln ermöglichen den Betrieb von Babyklappen und zeigen gleichzeitig auf, wie die Rechte und das Wohl der abgelegten Kinder und auch ihrer Mütter geschützt werden können“, führte Dr. Thomas Meysen, Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) aus.

Quelle: Pressemitteilung der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg vom 14.01.10

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Ethikrat unterrichtet Bundesregierung über seine ablehnende Stellungnahme zu Babyklappen und anonymer Geburt

Posted on Januar 15, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Kinderschutz, Politik, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/CHE/STO) In seiner Stellungnahme zum Problem der anonymen Kindesabgabe empfiehlt hat der Deutsche Ethikrat, die vorhandenen Babyklappen aufzugeben. In dem Papier, das nun als Unterrichtung der Bundesregierung (17/190) vorliegt, fordert das Gremium außerdem, parallel dazu die öffentlichen Informationen über Hilfsangebote für Frauen in Notsituationen zu verbessern. So müsse dafür gesorgt werden, dass die legalen Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not zu jeder Tages- und Nachtzeit niederschwellig erreichbar seien. Dazu gehöre zum Beispiel die Vermittlung einer Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung.

Seine Kritik gegenüber dem Instrument der anonymen Kindesabgabe in einer Babyklappe begründet der Ethikrat vor allem mit der Bedeutung des Wissens um die eigene biologische Herkunft, die soziale Einbindung in die Herkunftsfamilie und der Verantwortung der Eltern für ihr Kind. Es gehe um die Frage, ob es vertretbar sein kann, Kindern auf Dauer den Zugang zur Kenntnis ihrer biologischen Abstammung zu versperren. ”Die Duldung des systematischen Angebots anonymer Kindesabgabe ist ein erheblicher Eingriff in das Recht auf Kenntnis der Abstammung und in die grundrechtlich abgesicherte Eltern-Kind-Beziehung“, schreibt der Ethikrat.
Erschwerend komme hinzu, dass die empirischen Daten die Wirksamkeit der Angebote nicht belegen würden, heißt es in der Vorlage weiter. Sie legten im Gegenteil nahe, dass Frauen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ihr Neugeborenes töten, durch diese Angebote nicht erreicht würden. Statt dessen würden die Angebote von Frauen und Familien genutzt, die durchaus in der Lage gewesen wären, andere Angebote zur Bewältigung von Notlagen in Anspruch zu nehmen. Allerdings räumt der Ethikrat ein, dass eine ethische Bewertung der Babyklappen dadurch erschwert werde, dass sich nie mit letzter Sicherheit ermitteln lässt, welches im konkreten Fall die Alternative zur Abgabe in der Babyklappe gewesen wäre.

Quelle: heute im bundestag Nr.008 vom 15.01.10

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt Familien mit behindertem oder chronisch krankem Kind

Posted on Januar 14, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Gesundheit, Pflegefamilie, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Bei vielen Eltern löst die Mitteilung, dass ihr Kind behindert oder chronisch krank ist Unsicherheit und Sorge aus. Aber auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten fällt es oft schwer, Eltern mit dieser Diagnose konfrontieren zu müssen. Um sowohl Familien als auch die Ärzteschaft in dieser Situation zu unterstützen, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gemeinsam mit Verbänden der Elternselbsthilfe Informationen über das Leben mit einem behinderten oder chronisch kranken Kind zusammengestellt.

Diese sind ab sofort im Internetportal http://www.kindergesundheit-info.de abrufbar. Darüber hinaus stehen zwei neue Kurzbroschüren zur Verfügung. Die Broschüre „Das andere Wunschkind“ richtet sich an Ärztinnen und Ärzte und gibt Hinweise für Erstgespräche mit Eltern nach der Diagnose. Die Broschüre „Wenn es anders kommt“ dient Familien mit einem behinderten oder chronisch kranken Kind als Ratgeber und informiert unter anderem über Hilfsangebote und Beratungsstellen.

„Ihr Kind ist behindert – mit dieser Diagnose ist vieles anders als erhofft. Zwischen Besorgnis und Hoffnung müssen Eltern die neue Situation bewältigen und ihren Weg finden. Mit den neuen  Materialien und dem Internetportal möchte die BZgA betroffenen Eltern wichtige Informationen an die Hand geben und Ärztinnen und Ärzte in ihrem Gespräch mit den Eltern unterstützen“, erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Wenn ein Kind krank ist oder eine Behinderung hat, benötigen Eltern über therapeutische Angebote hinaus Informationen zu Rechtsfragen, zu finanziellen Hilfen, zu Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Fördereinrichtungen und ähnlichem.  Zur Unterstützung im Alltag hat die BZgA deshalb dieses Informationsangebot entwickelt.

Die zwei Kurzbroschüren „Das andere Wunschkind“  und „Wenn es anders kommt“  werden ab sofort an Geburtskliniken, Sozialpädiatrische Zentren sowie Behindertenverbände verschickt. Sie können darüber hinaus kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de, http://www.bzga.de/?id=medien&sid=73

Unter www.kindergesundheit-info.de finden Eltern und Fachkräfte umfassende Informationen zum gesunden Aufwachsen von Kindern: unabhängig, umfassend und wissenschaftlich abgesichert.

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 13.01.10

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Justizministerin: Vormund darf Kind nicht nur aus Akten kennen

Posted on Januar 14, 2010. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , , |

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht:

Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern.

Wird Eltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vormund die volle Verantwortung für das Kind. In drei von vier Fällen liegt die Vormundschaft beim Jugendamt als „Amtsvormund“. Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.

Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 Kinder kümmern.

Den jetzt geplanten Regelungen zum persönlichen Kontakt soll eine umfassende Modernisierung des Vormundschaftsrechts folgen. Die Grundkonzeption stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Viele Vorschriften müssen aktuellen Verhältnissen angepasst werden.

Zum Hintergrund:
Ein Vormund wird nicht nur für Waisen, sondern auch bestellt, wenn das Familiengericht den Eltern ihr Sorgerecht z.B. wegen akuter Kindeswohlgefährdung entzieht. Der Vormund ist dann an Stelle der Eltern zur umfassenden Sorge für Person und Vermögen des Kindes verpflichtet. In der Vergangenheit kam es auch bei bestehender Vormundschaft wiederholt zu Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen durch Pflegepersonen.

Eine mögliche Ursache ist der oftmals fehlende persönliche Kontakt zwischen Vormund und Mündel. In der Praxis übernehmen zumeist Mitarbeiter des Jugendamtes die Vormundschaft als Amtsvormund. Da ein einziger Amtsvormund häufig bis zu 120 Kinder betreut, kennt er seine Mündel oft kaum persönlich und kann daher seiner Verantwortung nicht gerecht werden. Hätte beispielsweise der Amtsvormund im Fall Kevin regelmäßigen persönlichen Kontakt und Einblicke in das persönliche Umfeld gehabt, hätte er seine Kontrollfunktion besser wahrnehmen und das Unglück möglicherweise vermeiden können.

Ein vom Bundesjustizministerium erarbeiteter Referentenentwurf sieht deshalb vor:

  • Ein ausreichender persönlicher Kontakt des Vormunds mit dem Mündel wird ausdrücklich im Gesetz verankert.
  • Die Pflicht des Vormunds, Pflege und Erziehung des Mündels zu beaufsichtigen, wird im Gesetz stärker hervorgehoben.
  • Die Frage des persönlichen Kontakts wird in die jährliche Berichtspflicht des Vormunds gegenüber dem Familiengericht aufgenommen.
  • Die Aufsicht des Familiengerichts über die Amtsführung des Vormunds wird ausdrücklich auf die Erfüllung der Kontaktpflichten erstreckt.
  • Die Fallzahlen in der Amtsvormundschaft werden auf 50 Vormundschaften für jeden Vollzeitmitarbeiter begrenzt.

Bei der Kabinettsklausur in Schloss Meseberg hat die Bundesregierung dem Vorschlag der Bundesjustizministerin zugestimmt, den persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Mündel zu stärken und dazu einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Mittlerweile liegt der Referentenentwurf vor. Momentan haben Länder und Verbände die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Zusätzlich zu dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben ist im zweiten Schritt eine Gesamtreform des Vormundschaftsrechts beabsichtigt. Die Grundkonzeption des Vormundschaftsrechts stammt aus dem 19. Jahrhundert und bedarf daher in vielen Bereichen der Anpassung an die aktuellen Rechts- und Lebensverhältnisse. Ein Gesetzesentwurf soll im Laufe der Legislaturperiode erarbeitet werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 08.01.10

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Ferienprogramm für Pflege- und Adoptivkinder und -familien in Portugal

Posted on Januar 11, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie | Schlagwörter: |

Landedo bietet spezielle Abenteuerferien für Pflege- und Adoptivkinder an.

Das erfahrene Team, bestehend aus dem Diplom-Sozialpädagogen Ivo Stephan und dem Beschäftigungstherapeuten Gert-Hein de Visser, erweitert nun sein Angebot und möchte 2010 neben Kindern und Jugendlichen auch Familien und Gruppen, die gern einmal einen ganz individuell gestalteten Urlaub verleben möchten, in den Nordosten Portugals einladen.

weitere Informationen und Anmeldung auf www.kinderleben.com oder www.landedo.info

Flyer zum Sommerprogramm 2010

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Neue Broschüren der BZGA zur Sexualaufklärung von Mädchen und Jungen

Posted on Januar 10, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Untersuchungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zeigen, dass bis zum vollendeten 17. Lebensjahr rund zwei Drittel der Mädchen und Jungen Geschlechtsverkehr hatten. Entsprechend hoch ist der Bedarf an sexueller Aufklärung. So äußern Jugendliche den Wunsch, vor allem über Zärtlichkeit und körperliche Liebe, Verhütung sowie sexuell übertragbare Infektionen seriöse Informationen zu erhalten. Mit ihrer Aufklärungsreihe „sex ’n’ tipps“ greift die BZgA diesen Bedarf auf und hat für 13- bis 17-jährige Jugendliche drei kompakte Informationsbroschüren im praktischen Taschenformat entwickelt.

Die Broschüre „sex ’n’ tipps: Körper und Gesundheit“ dreht sich um die rasanten physischen und psychischen Veränderungen, die Mädchen und Jungen in der Pubertät erfahren. Sie thematisiert die damit einhergehenden Probleme wie Akne und Menstruationsschmerzen und informiert zudem über die Symptome und Ansteckungswege von sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten, wie Chlamydien und Humane Papillomaviren (HPV).

Die Broschüren „sex ’n’ tipps: Jungenfragen“ und „sex ’n’ tipps: Mädchenfragen“ greifen die drängenden Fragen und Unsicherheiten auf, die Jungen und Mädchen in der Pubertät beschäftigen: Wie fühlt sich die erste Liebe an und wie der erste Kuss? Was muss ich beim ersten Sex beachten und was denkt das andere Geschlecht über Liebe, Sex und Verhütung? Auch kulturelle Besonderheiten wie die Beschneidung bei Jungen werden thematisiert.

Die Broschüren wurden auf der Grundlage von Fragen entwickelt, die Jungen und Mädchen an die Jugendhomepage der BZgA www.loveline.de richteten. Die Internetseite bietet umfangreiche Informationen zu den Themen Liebe, Sex und Partnerschaft, Erfahrungsberichte von Jugendlichen sowie die Möglichkeit, sich mit Experten zu verschiedenen Fragen zu Sexualität und Verhütung auszutauschen.

Die „sex ’n’ tipps“-Broschüren „Körper und Gesundheit“, „Mädchenfragen“ und „Jungenfragen“ stehen zum Download und zur kostenlosen Bestellung unter www.loveline.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung der BZGA vom 01.01.10

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

PFAD Hamburg: „Pflegefamilie wohin gehst du – 2010?“

Posted on Januar 9, 2010. Filed under: Bewerber, Fortbildung, Hamburg, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Veranstaltungen |

Am 30.01.2010 von 14 bis 17.30 Uhr veranstaltet Freunde der Kinder e.V., der PFAD Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Hamburg, in der Gesamtschule Horn eine Informationsveranstaltung für Pflegeeltern.

Zum Thema  „Pflegefamilie wohin gehst du – 2010?“ werden Prof. Bernzen und Vertreter aller Parteien erwartet. Im Rahmen einer Diskussion wird über die konkrete Situation der Pflegefamilien in Hamburg gesprochen. Pflegeeltern sind herzlich eingeladen mitzudiskutieren.

Veranstaltungsflyer

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Vortrag: „Umgangskontakte – Müssen die eigentlich sein?“ am 12.01. in Hamburg

Posted on Januar 8, 2010. Filed under: Bewerber, Fortbildung, Hamburg, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Die rechtliche Beziehung zwischen leiblichen Eltern, Pflegeeltern und Pflegekind steht im Mittelpunkt der Veranstaltung „Umgangskontakte – Müssen die eigentlich sein?“ der PFIFF GgmbH Hamburg am Dienstag, den 12.1.2010 von 19.30 – 22 Uhr.

Wenn Kinder bei Pflegeeltern leben, haben die leiblichen Eltern ein Recht auf Umgang mit ihren Kindern. Unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche von leiblichenEltern, Pflegeeltern und den Pflegekindern beim Umgangsrecht können zu Verunsicherungen führen und Fragen aufwerfen –wie z.B. :

  • Welche Rechte haben Pflegeeltern, welche leibliche Eltern bei Besuchskontakten?
  • Wozu sollen Kontakte überhaupt gut sein?
  • Wie wirkt sich eine Vormundschaft auf das Pflegeverhältnis aus?

Referent wird Hans-Heinrich Winterberg sein. Er ist Familienrichter am Amtsgericht Hamburg.

Anmeldung per Mail

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Bremen: Programm der Pflegeelternschule Januar – Juli 2010 erschienen

Posted on Januar 8, 2010. Filed under: Jugendhilfe |

Die Pflegekinder in Bremen gGmbh (PIB) hat eine Broschüre mit allen Schulungsterminen ihrer Pflegeelternschule für das erste Halbjahr 2010 herausgegeben.

Die Kurse des freien Trägers stehen allen interessierten BewerberInnen, aktiven Pflegeeltern und Paten offen. Sie bieten Hilfe und Information in Fragen rund um die Erziehung und Entwicklung von Kindern.

PIB Programm 2010.1

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Neueste Statistiken zu den Erzieherischen Hilfen

Posted on Januar 8, 2010. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Forschung, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Schlagwörter: , |

60% der Eltern von Heimkindern erhalten Transferleistungen

WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, begann für 32 000 junge Menschen im Jahr 2008 eine Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform. In 60% der Fälle bezogen deren Familien oder sie selbst Transferleistungen. Dazu gehören finanzielle Hilfen des Staates wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehungsweise Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entsprechend dem Zwölften Sozialgesetzbuch. Von den 14 500 jungen Menschen, die in Pflegefamilien neu aufgenommen wurden, erhielten die jungen Menschen selbst oder deren Eltern in 75% der Fälle Transferleistungen.

Insgesamt begann im Jahr 2008 für 502 000 junge Menschen eine erzieherische Hilfe. Neben Heimerziehung, sonstiger betreuter Wohnform oder der Unterbringung in einer Pflegefamilie (Vollzeitpflege) gehören dazu auch Leistungen wie Erziehungsberatung und sozialpädagogische Familienhilfe. Von allen jungen Menschen, für die eine erzieherische Hilfe begonnen hat, bezogen 35% zusätzlich auch Transferleistungen.

Unter den Kindern, für die eine Vollzeitpflege begonnen hat, waren die unter einjährigen mit 14% am häufigsten vertreten. In diesen Fällen war die Gefährdung des Kindeswohls der meistgenannte Hauptgrund. Knapp die Hälfte der Kinder, die in einer Pflegefamilie aufgenommen wurden, war noch nicht im schulpflichtigen Alter. Insgesamt ging mit zunehmendem Alter der Kinder die Inanspruchnahme der Vollzeitpflege zurück. Im Gegensatz dazu nahm die Unterbringung von jungen Menschen in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen mit dem Alter der Hilfeempfänger zu. Nahezu zwei Drittel (62%) dieser Kinder und Jugendlichen waren zwischen 12 und 17 Jahren alt. Hauptgrund für den Beginn einer Heimunterbringung war im Jahr 2008 die unzureichende Erziehungskompetenz der Eltern beziehungsweise Personensorgeberechtigten.

Gut jeder fünfte junge Mensch (21%), dem eine Vollzeitpflege neu gewährt wurde, verfügte über einen Migrationshintergrund. Dieser liegt vor, sofern mindestens ein Elternteil aus dem Ausland stammt. Bei den durch Heimerziehung betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verfügten 24% der Eltern über eigene Zuwanderungserfahrungen. Von allen unter 21-jährigen jungen Menschen in Deutschland wies im Jahr 2008 ein Viertel einen Migrationshintergrund auf.

Download der detaillierten Ergebnisse zu Vollzeitpflegen und Heimerziehungen:
Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (pdf, 354 kb)

Quelle: Pressemitteilung Nr.005 von Destatis vom 07.01.2010

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

TV-Beitrag über Pflegefamilie

Posted on Januar 8, 2010. Filed under: Bewerber, Bremen, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: |

Am 4. Januar berichtete Radio Bremen in seinem Magazin buten un binnen nach 5 Jahren erneut über Pflegefamilie Nitschke mit ihren 4 Pflegekindern. In dieser Zeit hat sich vieles getan in der Familie. Der älteste Sohn ist nun schon 18 Jahre alt.

nähere Informationen zur Sendung und Link zum Video-Beitrag (9,09 min)

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Zahl der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten soll steigen

Posted on Januar 8, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Berlin, Fachkräfte, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Politik, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/MPI/ELA) Die Bundesregierung rechnet mit einer spürbaren Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Bundesweit würden 909 Niederlassungsmöglichkeiten geschaffen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/250) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (17/94) unter Berufung auf Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Verantwortlich wird für die Zunahme neben neuen Zulassungsmöglichkeiten gemacht, dass von den Kassenärztlichen Vereinigungen in jedem Planungsbereich neuerdings 20 Prozent der Zulassungsmöglichkeiten für solche Leistungserbringer reserviert werden müssen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen. Ohne die Möglichkeit der Doppelzulassung für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche entstünden allerdings wegen der 20-Prozent-Quote 1070 Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, heißt es weiter.

Den Angaben zufolge werden Doppelzulassungen in den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen unterschiedlich häufig erteilt. Während in Nordrhein, Berlin und Sachsen-Anhalt keine Doppelzulassung vergeben worden seien, erreiche Sachsen mit einer Quote von 54,9 Prozent bei insgesamt 91 Zulassungen den Spitzenwert, erläutert die Regierung. Demnach folgen Westfalen-Lippe mit einer Quote von 45,5 Prozent bei 233 Zulassungen und Rheinland-Pfalz mit einer Quote von 36 Prozent bei 136 Zulassungen auf den Plätzen zwei und drei. Unter Hinweis auf Daten der KBV führt die Regierung weiter aus, dass in 77 von insgesamt 395 Planungsbereichen der Versorgungsanteil mit Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, bei unter zehn Prozent liege.

Quelle: heute im bundestag Nr. 003 vom 08.01.10

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

PFAD-Vortrag „Affektdurchbrüche bei Pflegekindern“ am 26.01. in Roth

Posted on Januar 8, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Bewerber, Fachkräfte, Fortbildung, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Der Ortsverein PFAD FÜR KINDER im Landkreis Roth e.V. bietet seinen Mitgliedern am 26.01.2010 um 19 Uhr in den Räumlichkeiten des INTAKT der Johanniter in Georgensgmünd einen Vortrag mit dem Titel „Affektdurchbrüche bei Pflegekindern – kann man sie von außen regulieren?„.

Referentin wird die Dipl. Psych. Dorothea Weinberg sein. Sie ist psychologische Psychotherapeutin und Kinder- und Jugendpsychotherapeutin.

Nähere Informationen

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

„Die Zusammenarbeit von ASD und PKD – Organisation und Kooperation in der Vollzeitpflege“ am 08.02. in Hannover

Posted on Januar 8, 2010. Filed under: Jugendhilfe |

Das Niedersächsische Landessozialamt bietet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollzeitpflege und der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter am 08.02.2011 in Hannover die Fortbildung „Die Zusammenarbeit von ASD und PKD – Organisation und Kooperation in der Vollzeitpflege“ mit Dr. Christian Erzberger von GISS e.V. an.

nähere Informationen

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

BVEaA löst sich auf

Posted on Januar 1, 2010. Filed under: Adoptivfamilie, Netzwerke, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Wie schon vor geraumer Zeit angekündigt, hat der Bundesverband für Eltern ausländischer Adoptivkinder e.V. (BVEaA ) zum 31.12.2009 leider seine Arbeit eingestellt.

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Finanzielle Veränderungen für Pflegefamilien ab 1. Januar 2010

Posted on Januar 1, 2010. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rechtliches | Schlagwörter: , , , , |

Kindergeld
Mit dem im Dezember beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz möchte die Bundesregierung insbesondere Familien unterstützen. So soll es zum 1. Januar 2010 pro Kind 20 € mehr Kindergeld geben. Das bedeutet für das erste und zweite Kind eine monatliche Steigerung von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.

Da das Kindergeld jedoch auf das Pflegegeld angerechnet wird, wirkt sich die Kindergelderhöhung mindernd auf das Pflegegeld aus. Ist das Pflegekind das älteste kindergeldberechtigte Kind, so kommen 92 € statt bisher 82 € zum Abzug. Ist das Pflegekind nicht das älteste kindergeldberechtigte Kind der Familie, dann werden 46 € statt wie bisher 41 € angerechnet.

  • Für Pflegefamilien ergibt sich also eine geringere Kindergelderhöhung von effektiv nur 10 bzw. 15 €.

Kinderfreibetrag
Die ebenfalls im Wachstumsbeschleunigungsgesetz vorgesehene Erhöhung des Kinderfreibetrages von derzeit 6024 € auf 7008 € für jedes Kind bewirkt eine Erhöhung des Unterhaltsbetrages nach § 1612 BGB. Dieser ist eine Grundlage für die Berechnung des monatlichen Pauschalbetrages für Pflegefamilien (Pflegegeld).

  • Hierdurch ergeben sich indirekt Anhebungen des Pflegegeldes, die jedoch von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind und deshalb hier nicht allgemeingültig aufgeführt werden können. Über die konkreten Veränderungen der finanziellen Rahmenbedingungen informiert Sie Ihr betreuendes Jugendamt.
  • Vom höheren Freibetrag profitieren direkt vor allem besserverdienende Familien ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von mehr als 63.391 Euro. Für sie ist der Steuervorteil durch den Freibetrag höher als das Kindergeld. Es ist geplant, dass das Finanzamt künftig zum Jahresende eine sogenannte „Günstigerprüfung“ vornimmt, um festzustellen, ob das Kindergeld oder der Freibetrag einer Familie mehr einbringt.

Pflegegeld
Aufgrund der letzten Empfehlungen des Deutschen Vereins für den Bereich der Vollzeitpflege sind für das Jahr 2010 keine weiteren Pflegegelderhöhungen vorgesehen. Das Gremium schlug vor, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten des Sachaufwands sowie die Kosten der Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für 2010 in der bisherigen Höhe beizubehalten.

  • Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte hielt der Deutsche Verein eine Anhebung der pauschalen Leistungen für Vollzeitpflege für unnötig.

Alterssicherung
Der Deutsche Verein plädierte jedoch für die Anpassung des Erstattungsbeitrag zur Alterssicherung von Pflegeeltern entsprechend den Entwicklungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

  • Als Beitrag zur Alterssicherung ist pro Pflegekind in allen Altersstufen für einen Elternteil mindestens der hälftige Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 40,– € monatlich zu erstatten.

PFAD Bundesverband e.V. (u.schulz)

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Liked it here?
Why not try sites on the blogroll...