Archive for März 2010
Landkreis Mittelsachsen sucht Pflegeeltern – Videobeitrag
Der Landkreis Mittelsachsen sucht fortlaufend neue Pflegeelternbewerber. Mit einem 3-teiligen Video-Beitrag bei Mittelsachsen TV stellte er am 26.03. die Arbeit der Pflegefamilien und die Betreuung durch das Jugendamt vor.
Interessierte können sich an die beiden Ansprechpartner in der Abteilung Jugend und Familie wenden:
Referat Allgemeiner Sozialer Dienst – Adoptions- und Pflegekindervermittlung
- Kathrin Rahmig, Tel.: 03727 950-6210, E-Mail: Kathrin.Rahmig@landkreis-mittelsachsen.de
- Catrin Poppe, Tel.: 03727 950-6265, E-Mail: Catrin.Poppe@landkreis-mittelsachsen.de
Neuer völkerrechtlicher Vertrag zu Kinderrechten: Menschenrechtsrat will Beschwerdemöglichkeit für Kinder
(Duisburg/ Genf) Künftig wird es ein individuelles Beschwerdeverfahren für Kinder innerhalb des UN-Systems geben. Darauf verständigte sich der UN-Menschenrechtsrat einstimmig auf seiner Sitzung am 24.03. in Genf. Das Beschwerdeverfahren wird es Kindern künftig ermöglichen, sich vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu beschweren, wenn ihre Rechte verletzt werden und der eigene Staat nichts dagegen unternimmt. „Das ist ein großer Erfolg, weil damit bekräftigt wird, dass Kinder Träger von Rechten sind“, freut sich Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe. Außerdem setzt die öffentliche Aufmerksamkeit Unrechtsstaaten künftig mehr unter Druck.
Nachdem mit der Initiative von 41 Staaten bereits im vergangenen Juni eine wesentliche Weichenstellung vorgenommen worden war, ist das Vorhaben jetzt von 53 Staaten mit einer Resolution eingebracht und vom Menschenrechtsrat verabschiedet worden. Eine Arbeitsgruppe wird nun den Text für ein so genanntes Fakultativprotokoll erarbeiten. „Dabei ist wichtig, dass das Verfahren, mit dem Kinder auf UN-Ebene Beschwerde einlegen können, kindgerecht gestaltet wird,“ so Dünnweller. Es müssen zum Beispiel Zeichnungen von Kindern, die missbraucht wurden, als Beweisstück zugelassen werden.
Die Kindernothilfe hatte vor elf Jahren die Diskussion über ein solches Beschwerdeverfahren in Gang gebracht und das Thema zu einem ihrer Arbeitsschwerpunkte im Bereich Kinderrechte gemacht. Sie wird den weiteren Prozess aktiv begleiten. Die Staaten werden noch über viele Details diskutieren, unter anderem über die Frage, ob es auch eine Kollektivbeschwerde geben soll. Dabei ist es möglich, dass auch Organisationen wie die Kindernothilfe Beschwerden einreichen können, wenn Kinderrechte verletzt werden und ein Staat untätig bleibt.
Im Dezember 2010 wird die Arbeitsgruppe bereits über einen ersten Entwurf des Protokolls beraten. „Wir gehen davon aus, dass wir Ende 2011 einen neuen völkerrechtlichen Vertrag bekommen“, meint Barbara Dünnweller.
Quelle: Pressemitteilung der Kindernothilfe e.V. vom 25.03.10
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Abschlussbericht der Expertenkommission „Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen“
Die im Mai 2007 von Kinder- und Jugendminister Armin Laschet einberufene Expertenkommission „Kinderschutz“ hat am 27. Januar 2010 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Kommission bestand aus 21 Expertinnen und Experten aus dem Kinderschutz, der Ärzteschaft, der Jugend-, Familien- und Gesundheitshilfe, den Schulen, Kommunalen Spitzenverbänden, den Krankenkassen, Wohlfahrtsverbänden, der Polizei, Kirchen und Justiz. Das Institut für soziale Arbeit e.V. (ISA) wurde in der Kommission durch Dr. Erwin Jordan vertreten.
Dabei sieht die Kommission in der unterschiedlichen Finanzkraft der Kommunen allerdings ein großes Problem für den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau präventiver Hilfen. Vor allem Städte und Kreise in der Haushaltssicherung könnten über das gesetzlich festgelegte Maß hinaus zumeist keine zusätzlichen Hilfen für Kinder und Familien anbieten, beklagt die Kommission in ihrem Abschlussbericht. Daher sei es dringend erforderlich, dass der vorbeugende Kinderschutz in einem Kinderschutzgesetz des Bundes oder in entsprechenden landesrechtlichen Vorgaben stärker und verbindlicher abgesichert werde.
Positiv hoben die Fachleute hervor, dass in vielen Jugendämtern im Feld des intervenierenden Kinderschutzes, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliege oder drohe, die diesbezüglichen Anstrengungen und auch personelle Ausstattungen verstärkt worden seien. Dennoch bestehe auch hier Anlass zur Sorge, dass in nicht wenigen Jugendämtern die Fachkräfte überlastet seien und darunter die Zusammenarbeit mit den Familien leide.
Die Empfehlungen der Expertenkommmission beziehen sich vor allem auf die Themen: Prävention, Frühe Hilfen, Professionalisierung der Fachkräfte, Weiterentwicklung der Vernetzung und das Bereitstellen von Wissen für alle Berufsgruppen, die mit dem Kinderschutz befasst sind. Das sind vor allem Ärzte, Hebammen, Erzieherinnen und Lehrkräfte, Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Polizeibedienstete, Richter und Staatsanwälte.
Minister Laschet sicherte zu, dass der Bericht der Expertenkommission sorgfältig ausgewertet werde. „In drei Jahren wollen wir überprüfen, ob sich der Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen durch die Empfehlungen nachhaltig verbessert hat“, so der Minister.
Der Bericht der Expertenkommission kann unter www.mgffi.nrw.de oder www.kindesschutz.de heruntergeladen werden.
Quelle: ISA-Newsletter-Ausgabe 1/2010
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Nürnberg: Artikel „Pflegeeltern klagen über das Jugendamt“
Ende 2008 strukturierte das Jugendamt Nürnberg seinen Pflegekinderdienst um und lagerte Teile an drei freie Träger aus.
Aus Unzufriedenheit mit der Betreuung schon länger bestehender Pflegeverhältnisse gründete sich mittlerweile das Aktionsbündnis „Pflegeeltern in Not“. Initiatorin des Bündnisses ist Frau Hess, selbst Pflegemutter und Mitglied bei PFAD für Kinder – Nürnberg/Fürth e.V.
Dazu berichteten die Nürnberger Nachrichten am 20.03.2010 in ihrem Artikel „Pflegeeltern klagen über das Jugendamt“ von Ute Möller.
Mit freundlicher Genehmigung von: Verfasser / Nürnberger Nachrichten
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )DIJuF gibt Hinweise zum geplanten Vormundschaftsrecht
Am 15.03. veröffentlichte das Deutsche Institut für Jugend- und Familienrecht e.V. (DIJuF) „Hinweise zum Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Vormundschaftsrechts vom 4. Dezember 2009“.
Im Fazit heißt es:
Der Intention nach ist der Gesetzentwurf unbedingt zu begrüßen. Es steht außer Frage, dass die unabdingbare Notwendigkeit eines persönlichen Kontakts zwischen Vormund/Pfleger und Mündel gestärkt und auch im Gesetz hervorgehoben werden muss. Die vorgeschlagene Lösung beinhaltet jedoch zu starre Vorschriften, die an der Realität sowohl des Amtsvormunds/Amtspflegers als auch des Berufs- oder Vereinsvormunds vorbeigehen.
Einer erneuten Prüfung bedürfen nach Einschätzung des Instituts daher insbesondere
- die noch zu hoch angesetzte Fallzahlobergrenze von 50 Mündel pro Vollzeitkraft, ihre Beschränkung auf die Amtsvormundschaft und ihre Verortung im SGB VIII statt im BGB;
- die Problematik, dass die Umsetzung von Fallzahlobergrenzen im (Amts-)Vormundschaftsbereich ungewünschte Verschiebungen personeller Ressourcen nach sich ziehen könnte;
- die Notwendigkeit der Aufnahme einer klaren Zielbestimmung für die Kontaktpflege zwischen Vormund und Mündel in den Gesetzentwurf;
- die Realitätsferne der Vorschriften zur Ausgestaltung des Kontakts zwischen Vormund/Pfleger und Kind/Jugendlichem;
- der Vorschlag, eine Vorschrift aufzunehmen, die die Vormünder/Pfleger zu kontinuierlicher Weiterbildung sowohl in rechtlichen als auch sozialpädagogischen/psychologischen Fragen anhält;
- der Vorschlag, die Beteiligungsrechte des Kindes/Jugendlichen bei der Auswahl des Pflegers/Vormunds im Jugendamt zu stärken und auf die Vereins- und Berufsvormundschaft auszuweiten.
Uneingeschränkt wird begrüßt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nur ein erster Schritt zu einer umfassenderen Reform des Rechts der Vormundschaft für Kinder und Jugendliche sein soll. Die vorgezogene Stärkung des persönlichen Kontakts ist ein wichtiger, aber auch nur ein einzelner Baustein von vielen zur Qualifizierung der Vormundschaft/Pflegschaft durch eine Modernisierung der Rechtsgrundlagen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kinder psychisch kranker Eltern – (auch) ein Thema für die Politik
In Deutschland wachsen zwischen drei und vier Millionen Kinder und Jugendliche mit psychisch kranken Eltern auf. Damit diese Kinder nicht vergessen werden, haben der Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker (BApK e.V.), der BKK Bundesverband und der Verein für gemeindenahe Psychiatrie in Rheinland-Pfalz Aufklärungsmaterial entwickelt. Diese sind Ergebnis des Kooperationsprojektes „Die vergessenen Kinder – Unterstützung für Kinder psychisch kranker Eltern“ und wurden am 9. März in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz vorgestellt.
Die zielgruppenspezifischen Informationsmaterialien richten sich an betroffene Familien und ihre Helfer, aber auch an das Umfeld der Familien wie Schulen und Nachbarschaft. Sie sollen die Aufmerksamkeit für die Belange der betroffenen Kinder und Jugendlichen stärken. Dass diese Kinder in unserer Gesellschaft und auch von der Politik bisher noch viel zu wenig Aufmerksamkeit erfahren, betonte Roswitha Beck, Vorsitzende des Kuratoriums des Vereins zur Unterstützung Gemeindenaher Psychiatrie in Rheinland-Pfalz e.V. „Das Gesundheitswesen vergisst sie, weil es für den psychisch kranken Elternteil zuständig ist. Die Jugendhilfe kennt diese Kinder oftmals nicht“, so Roswitha Beck.
Auch Gudrun Schliebener, Vorsitzende des BApK, sieht einen „blinden Fleck“ in der Angehörigenarbeit in der Psychiatrie: „Damit die betroffenen Kinder nicht die psychisch Kranken von morgen werden, müssen alle Akteure der verschiedenen Hilfesysteme gut zusammenarbeiten.“ Dafür setzt sich die Familien-Selbsthilfe Psychiatrie des Bundesverbandes seit mehr als 15 Jahren ein.
Der BKK Bundesverband hat das Projekt, das auch das Bundesgesundheitsministerium unterstützte, finanziell gefördert. Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes, bekräftigt das Engagement: „Es ist wichtig, dass wir die Kinder als schwächste Glieder der Kette unterstützen, damit die gesundheitliche Belastung der Eltern nicht zu einer Überlastung der Kinder führt. Die Betriebskrankenkassen fördern übrigens seit 2003 mit der Initiative ‚Mehr Gesundheit für alle‘ über 60 regionale und überregionale Projekte und Strukturmaßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention.“
Welche Aufmerksamkeit, Information und Unterstützung die Familien brauchen, ist inzwischen gut erforscht und zum Teil auch in der Praxis umgesetzt. In Rheinland-Pfalz wurden zum Beispiel an drei Standorten im Rahmen eines mehrjährigen Modellprojekts Handlungsansätze entwickelt und erprobt. „Patenschaftsmodelle“, wie von Katja Beeck in Berlin initiiert, fördern ehrenamtliches Engagement. In Leipzig ist es dem Angehörigenverein WEGE e.V. mit der Beratungsstelle „AURYN“ gelungen, ein verlässliches Angebot für die betroffenen Familien fest – und regelfinanziert – im Hilfesystem der Messestadt zu etablieren.
Was fehlt, ist die flächendeckende, verlässliche Umsetzung von Präventionsmaßnahmen und Hilfe dort, wo es Not tut. Außerdem müssen Strukturen einer belastbaren Kooperation geschaffen und die unterschiedlichen Hilfesysteme und Fachleute vernetzt werden. Eine Podiumsdiskussion mit Betroffenen, Krankenkassenvertretern, Fachleuten aus Praxis und Forschung sowie mit Vertretern des Gesundheits- und Familienministeriums widmet sich der Frage, welche Aufgaben sich hieraus ergeben. Es kommt darauf an, belastete Familien frühzeitig zu unterstützen, um Risiken zu verringern und nicht erst dann zu handeln, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist.“
Informations- und Aufklärungsmaterial kann unter www.bkk.de und www.bapk.de bestellt und heruntergeladen werden.
Die Risikoforschung bestätigt: Kinder, die in Familien aufwachsen, in denen ein Elternteil psychisch krank ist, sind in vielfältiger Weise davon betroffen. Für sie ist das Risiko erhöht, selbst eine psychische Störung zu entwickeln. Zahlreiche Untersuchungen schätzen, dass diese Kinder etwa zwei bis drei Mal so oft psychisch erkranken als andere Kinder. Ein Drittel der untersuchten Kinder aus betroffenen Familien weisen keine Beeinträchtigungen auf, ein weiteres Drittel lediglich vorübergehende Auffälligkeiten, beim restlichen Drittel der Kinder zeigen sich fortdauernde seelische Störungen.
Kinderpsychiater konnten belegen, dass ein Drittel der Kinder in stationärer kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlung mindestens einen psychisch kranken Elternteil haben. Eine genetische Prädisposition gilt besonders für Kinder von schizophren Erkrankten als wahrscheinlich. Während das generelle Lebenszeitrisiko einer psychischen Erkrankung ein Prozent beträgt, liegt die Wahrscheinlichkeit für Kinder schizophrener Eltern bei 10 bis 15 Prozent, und zwar nicht nur für eine eigene Schizophrenie, auch für andere seelische Störungen.
Das Risiko für eine affektive Störung, also Gemütsstörung wie Depression und/oder Manie, ist etwa drei bis sechs Mal höher als bei unauffälligen Eltern. Sind beide Elternteile depressiv erkrankt, liegt die Erkrankungswahrscheinlichkeit bei rund 70 Prozent. Noch problematischer wird es offenbar bei Eltern mit einer Persönlichkeitsstörung in Kombination mit einer Suchterkrankung. Auch bei Angststörungen liegt das Risiko um das Siebenfache über dem Durchschnitt.
Quelle: Pressemeldung des BKK Bundesverband GbR vom 09.03.10
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )4-teiliger Kurs „Vorbereitung auf eine Auslandsadoption“ am 19.04.in Frankfurt/Main
An 4 Abenden immer montags von 20 – 22 Uhr veranstaltet das Zentrum Familie im Haus der Volksarbeit e.V. in Frankfurt am Main einen Vorbereitungskurs für Bewerber auf eine Auslandsadoption. Kurstage sind am 19.04., 26.04., 03.05. und 10.05.
Paare, die ein Kind aus dem Ausland adoptieren wollen, haben neben den generellen Fragen zur Adoption auch noch spezielle Aspekte zu bedenken. Mit diesem Angebot möchte das Zentrum Familie die Gelegenheit bieten, sich einen Überblick zu verschaffen über das Verfahren und die Arbeit der verschiedenen Vermittlungsagenturen. Darüber hinaus werden gemeinsam mit anderen Paaren persönliche Unsicherheiten und Fragen bearbeitet, die im Laufe des Entscheidungsprozesses aufgetauchen:
- Traue ich mir zu, ein zumeist älteres Kind in Deutschland zu integrieren?
- Wie gehen wir mit der Kultur des Heimatlandes um, wie mit der Sprache?
- Wie mache ich mein Kind und mich selbst stark gegen diskriminierende Reaktionen im sozialen Umfeld?
An vier Abenden wird mit den TeilnehmerInnen diskutiert, dabei werden kreative Methoden eingesetzt und Gespräche mit erfahrenen Adoptiveltern ermöglicht.
nähere Informationen und Anmeldungsmöglichkeit
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Fall des Pflegekindes Fatma in Regensburg
(pfad/schulz) In Regensburg wurde ein 2-jähriges Pflegekind nach 2 Jahren Aufenthalt in einer Pflegefamilie während eines Besuchskontakts von der leiblichen Mutter ins Ausland entführt. Danach brachte der leibliche Vater es in seinem eigenen Heimatland bei Verwandten unter.
Die Mittelbayerische Zeitung berichtete am 19.02.2010 erstmals zu dem Fall:
Viele Pflegeeltern reagierten darauf mit Unverständnis. Sie sind der Auffassung, dass die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind inne hatte, dieses nicht ausreichend geschützt habe und verwahrten sich gegen die Aussagen des Leiters der Katholischen Jugendfürsorge, der laut Zeitungsbericht Pflegeeltern als reine „Dienstleister“ bezeichnete.
Am 10.03. erschien daraufhin eine Stellungnahme der KJF Regensburg zu den Vorwürfen:
Am 11.03. veröffentlichte die Mittelbayerische Zeitung zahlreiche Leserbriefe zum Thema:
- Für den PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern bezog Vorsitzende Dagmar Trautner Stellung:
„Nicht nachvollziehbar“
In der Sicherheit und Geborgenheit einer Pflegefamilie sollte die kleine Fatma aufwachsen, mit regelmäßigen geordneten Kontakten zum leiblichen Vater und einem für ihr Wohl sorgenden Vormund. Doch alles konnte Fatma nicht schützen vor der plötzlichen Entführung durch die psychisch kranke Mutter und einer Odyssee durch Osteuropa, um letztlich vom Vater in seiner türkischen Heimat bei Verwandten zurück gelassen zu werden.
Einen so unvorbereiteten Bindungsabbruch zuzulassen und in der Folge dem nicht entschieden entgegenzutreten und die Rückführung des Kindes in seinen geschützten und vertrauten Lebensraum zu betreiben, sind für uns nicht nachvollziehbar.
Besonders betroffen sind wir von der Aussage von Herrn Eibl, dass jedes Kind, das in einer Pflegefamilie liebevoll betreut und gefördert wird, stets für eine Rückführung in die Herkunftsfamilie bereit sein muss. Ungeachtet von neu gewachsenen Bindungen und sozialer Elternschaft soll ein Kind oder Jugendlicher bis zu 18 Jahren auf Abruf leben. Dies widerspricht allen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Pflegekinder brauchen Beziehungskontinuität als verlässliche Orientierung und eine Klärung ihrer Perspektiven. Pflegeeltern sind keine Dienstleister, die lediglich für die Ernährung sorgen und ein Dach über dem Kopf bieten. Pflegeeltern nehmen Kinder und Jugendliche in schwierigsten Situationen in ihre Familie auf und begleiten sie eine Zeit lang oder bieten als Dauerpflegeeltern einen neuen verlässlichen Lebensraum. Sehr richtig stellt die KJF Regensburg in ihrem eigenen Leitbild fest: „Erziehung ist keine Dienstleistung.“
Wir fordern auch für Fatma eine sorgfältige Prüfung mit der Beachtung von Bindungen und Zukunftsperspektiven und ein entschiedenes Handeln.
- Von Gabriele Lingl, Vorsitzende des PFAD Ortsvereins Regensburg, stammt der Kommentar „Traumatische Erlebnisse“.
- Katharina Weber, Vorsitzende des PFAD Ortsvereins Kelheim, äußerte sich im Leserbrief „Jede Trennung schmerzt“.
- Weitere Leserbriefe von Pflegeeltern aus der Region:
- Leserbrief „Kein Acht-Stunden-Tag“
- Leserbrief „Enge Bindung aufbauen“
- Leserbrief „Ein Schlag ins Gesicht“
Am 12.03. rechtfertigte sich der Leiter der KJF in einer, auch an den PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern gerichteten Stellungnahme zu den Leserbriefen in der Mittelbayerischen Zeitung:
Am 14.03. meldeten sich der Regensburger Bürgermeister und der Leiter des Regensburger Jugendamtes sowie der im Jugendamt für den Pflegekinderbereich zuständige Mitarbeiter zu Wort:
Der PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern wird über die weitere Entwicklung informieren.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( 1 so far )Fachtag “Darf ich Mama zu Dir sagen?” am 23.03. in Mannheim
“Darf ich Mama zu Dir sagen?” heißt der Fachtag für Fachkräfte der Jugendhilfe und weitere mit der Fremdplatzierung von Kindern in Pflegefamilien befasste Institutionen und Personen, den das Jugendamt der Stadt Mannheim am Dienstag den 23.03. veranstaltet.
Thematisiert wird die „Kindliche Sicherheit als Leitlinie fachlichen Handelns – Fremdplatzierung und Bindung von Kindern in Pflegefamilien„. Hauptreferenten werden Dipl. Psychologe Dr. Hermann Scheuerer-Englisch und Dipl. Pädagogin Daniela Reimer sein. Für den Nachmittag sind Workshops geplant.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Um Anmeldung für Fachtag und Workshops wird gebeten.
Pflegekinderdienst der Jugendamt Mannheim
E-mail: pflegekinderdienst@mannheim.de
Telefon: 0621 / 293 6260 (Frau Kollofrath)
TV-Tipp „Die Hölle der Heimkinder“ am 20.03.
In der Reihe „Horizonte“ des Hessischen Rundfunks mit Moderator Meinhard Schmidt-Degenhard wird am Samstag, den 20.03. von 16.30 – 17.00 Uhr die Dokumentation „Die Hölle der Heimkinder“ ausgestrahlt. Die Sendung „Horizonte“ wird immer montags um 09.15 Uhr sowie donnerstag ums 05.20 Uhr wiederholt.
Zwei ehemalige Heimkinder berichten über ihre traumatischen Erfahrungen mit der Heimerziehung im Deutschland der fünfziger und sechziger Jahre. Erst nach über vierzig Jahren schaffen sie es, darüber zu sprechen und ihre Heimakten zu öffnen. Mit „Horizonte“ besuchen sie noch einmal die Orte ihrer gestohlenen Kindheit. Sie wollen ihre Geschichte öffentlich machen, um zu verhindern, dass das geschehene Unrecht vergessen wird.
Rund 500.000 Kinder lebten in den fünfziger und sechziger Jahren in Kinderheimen in Deutschland. Die Erziehungsmethoden in diesen größtenteils kirchlichen Heimen waren oft menschenverachtend, systematische Demütigungen und Misshandlungen der Kinder gehörten zum Alltag.
Betroffene finden Hilfe bei einer vom Runden Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren eingerichteten Infostelle. Hier erhalten ehemalige Heimkinder individuelle, telefonische und persönliche Beratung und Unterstützung.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe“ erschienen
Als Ergebnis aus der Expertentagung „Qualitätsoffensive für den Pflegekinderbereich“ im November 2009 in Berlin ist nun das „Neue Manifest zur Pflegekinderhilfe“ erschienen.
Sie können dieses einer „Initiative der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und des Kompetenz-Zentrums Pflegekinder e.V. zur qualitativen Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe“ auf den Seiten des Kompetenzzentrums als pdf-Datei herunterladen oder als Broschüre gegen eine Schutzgebühr von 2,50 Euro plus Porto dort per E-Mail bestellen.
Ausschnitt:
Zum Schluss
„Das vorliegende Neue Manifest ist als Plädoyer zu verstehen, sich der strukturell ungelösten, vielfältig determinierten Probleme rund um die Pflegekinderhilfe anzunehmen. Keinesfalls wird behauptet, dass alles ‚schlecht’ ist und es wird auch nicht bestritten, dass vielerorts gute und beste Arbeit geleistet wird. Im Gegenteil: Die zahlreichen Fortschritte, die durch von Verbänden und Wissenschaft angeregten, von Politik und Behörden getragenen und von Praktikerinnen und Praktikern umgesetzten Reformbestrebungen zu verzeichnen sind, werden ausdrücklich anerkannt. Die kritischen Einwände konstatieren vielmehr, dass manche Reformvorhaben nur unvollständig umgesetzt wurden. Angesichts dessen wird für mehr Verfahrensgerechtigkeit und mehr ´Vernunft´ im Pflegekinderbereich plädiert. Es gilt, örtliche Strukturen und ´gute´ Organisationen zu schaffen, die den zu lösenden Aufgaben angemessen sind und Arbeitsvoraussetzungen bieten, welche den Erwerb und die Ausübung einer dem Wissensstand angepassten Fachlichkeit ermöglichen. Im Fokus stehen Qualitätsstandards mit Verbindlichkeiten für alle ´Akteure´. Sie sind geboten, um den zumeist schwer belasteten Kindern und Jugendlichen das denkbar Beste zu geben, die knappe ‚Ressource‘ Pflegeeltern der Gesellschaft zu erhalten und die Fachkräfte der Jugendämter und freien Träger in ihrer Arbeit angemessen zu unterstützen.
Das Papier versteht sich explizit als öffentliche Diskussionsanregung für Verantwortliche in Politik und Verwaltungen, Familiengerichten, Verbänden, Ausbildungsstätten und Wissenschaft sowie für Fachkräfte in Pflegekinderdiensten öffentlicher und freier Träger. Beide HerausgeberInnen sind interessiert an Reaktionen und Kommentierungen des „Neuen Manifestes“ zur Entwicklung der Pflegekinderhilfe und sind dankbar für jegliche Unterstützung im (fach)politischen Raum.“
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neue Internetseite für Eltern bietet Informationen zu den Themen Sprachentwicklung, Sprachförderung und Mehrsprachigkeit
Der Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl) stellt in seiner neuen Internetseite „Sprich mit mir!“ unter www.sprich-mit-mir.org ab sofort umfasssende Informationen über die kindliche Sprachentwicklung zur Verfügung. Die teilweise nicht nur in Deutsch, sondern auch in türkischer und russischer Sprache vorliegenden Texte wenden sich insbesondere an Eltern von Kindern im Vorschulalter.
Sie finden hier Informationen zu aktuellen Themen, beispielsweise zu Sprachstandserhebungen im Kindergarten, und erfahren, wie die Sprachentwicklung vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr verläuft. Ob ihr Kind den üblichen Meilensteinen der Sprachentwicklung folgt, können Eltern mit Hilfe von Fragebögen überprüfen, die eine grobe Einschätzung sowohl der allgemeinen als auch der sprachlichen Entwicklung ermöglichen.
Insbesondere dem Thema Mehrsprachigkeit wird viel Aufmerksamkeit gewidmet. Zahlreiche Informationen und Materialien helfen Eltern, ihre multilingual aufwachsenden Kinder beim Spracherwerb im Alltag gut zu unterstützen.
Eine einschlägige Linkliste komplettiert den kostenlosen Service, den der Berufsverband der Logopäden zur Verfügung stellt.
Hervorgegangen ist die Informationsplattform aus der dreisprachigen dbl-Wanderausstellung „Sprich mit mir!“, die zwei Jahre lang mit großer öffentlicher Resonanz durch Deutschland und Österreich tourte.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundesverband für Logopädie e.V. vom 15.03.10
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bremen: Evaluationsbericht zum Modell „Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern“ vorgestellt
„Die Patenschaft gibt mir einfach Sicherheit (…) und das nimmt mir die Last von den Schultern, dass wenn was ist, die Kinder eben gut versorgt sind“, diese Aussage einer psychisch kranken Mutter findet sich im Evaluationsbericht des Bremer Modells „Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern“ und beschreibt gut, wie es durch Patenschaften immer wieder gelingt, den „Teufelskreislauf“, in dem sich psychisch kranke Eltern befinden, zu durchbrechen. Denn oft ist es gerade die Sorge um das Kind, die Eltern davon abhält, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aber genau das kann dazu führen, dass sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtert.
Derzeit bestehen in Bremen 12 Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern. In der Regel ist das Kind ein bis zwei Mal pro Woche und ein Wochenende pro Monat bei der Patenfamilie. Ist eine stationäre Behandlung der Eltern im Fall von Krisen notwendig, dann kann das Kind während dieser Zeit ganz bei seiner vertrauten Patenfamilie wohnen. Die Eltern, Kinder und auch die Patenfamilie werden dabei durch ein professionelles System unterstützt. Einfach ist die Patenschaft nicht immer. Der Evaluationsbericht zeigt deutlich, welche Schwierigkeiten in einer solchen Patenschaft aufkommen können. Diese reichen von Ängsten der Eltern, das Kind zu verlieren bis hin zu unterschiedlichen Erziehungsstilen. Nicht immer ist es einfach, da den richtigen Weg und die passende Grenze zu finden. Deshalb werden die Patenfamilien durch den erfahrenen Träger „PiB – Pflegekinder in Bremen“ gut auf diese Aufgabe vorbereitet und während der Patenschaft begleitet.
„Ich danke allen Paten ganz herzlich, die dieses neue Modell der Unterstützung in der Entwicklungsphase mitgetragen haben. Sie haben eine Aufgabe übernommen, die mit einer hohen Verantwortung und Verbindlichkeit einhergeht“, sagte Bremens Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter im Rahmen der Vorstellung des Evaluationsberichtes zum Patenschaftsmodell für Kinder psychisch kranker Eltern. Sie fuhr fort: „Wir haben hier ein Modell entwickelt, das für bestimmte Familien und deren Kinder, sehr hilfreich ist. Manchmal eröffnet ein solches Auffangnetz überhaupt erst die Möglichkeit, dass ein Kind in seiner eigenen Familie dauerhaft verbleiben kann. Wir würden uns deshalb wünschen, dass sich noch mehr Bremerinnen und Bremer bereit erklären, eine solche Patenschaft zu übernehmen.“
Rosenkötter wies aber auch darauf hin, dass dieses Modell die professionelle Unterstützung nicht ersetze. Außerdem seien Patenschaften nur in bestimmten Konstellationen möglich. „Wir gehen davon aus, dass in Bremen jährlich deutlich über 2.000 Kinder von einer stationären Unterbringung eines Elternteils aufgrund einer psychischen Erkrankung betroffen sind. Tragfähige Patenschaften können wir bisher erst einzelnen betroffenen Familien anbieten. Aber auch wenn wir uns hier bisher noch in einer Nische bewegen, so ist das Modell absolut hilfreich und sollte weiter ausgebaut werden“, so Rosenkötter weiter.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Schweiz: Dissertation von Yvonne Gassmann zu Langzeitstudie mit Pflegefamilien veröffentlicht
Eine hoch interessante Dissertation legte Yvonne Gassmann 2009 unter dem Titel „Pflegeeltern und ihre Pflegekinder – Empirische Analysen von Entwicklungsverläufen und Ressourcen im Beziehungsgeflecht“ vor. Sie wurde jetzt in Buchform im Waxmann-Verlag, Münster veröffentlicht.
Inhalt:
Das Aufwachsen in einer Pflegefamilie kann mit Risiken im Jugend- und jungen Erwachsenenalter einhergehen und stellt zugleich vor allem Pflegefamilien, aber auch begleitende Fachpersonen vor große Herausforderungen. Diese als Follow-up-Studie angelegte Untersuchung von 101 Pflegekindern und Pflegefamilien im Kanton Zürich (Schweiz) zeichnet eine lange Entwicklungslinie nach.
Mittels Verschränkung von quantitativen und qualitativen Analyseverfahren und unter Einbeziehung der Kinderperspektive kann ein für die Theoriebildung bedeutsamer Ertrag auf Basis des empirischen Materials vorgelegt werden – distanziert von ideologisch geführten jugend- und fachpolitischen Diskussionssträngen. Aus der Vielfalt der Ergebnisse lassen sich Folgen für die Praxis ableiten. Im Zentrum steht eine weitere Professionalisierung der Fachpersonen im Pflegekinderbereich mittels situationsangepasster und ressourcenorientierter, reflexiver und selbstreflexiver Strategien.
Yvonne Gassmann
Pflegeeltern und ihre Pflegekinder
Empirische Analysen von Entwicklungsverläufen und Ressourcen im Beziehungsgeflecht
2010, Pädagogische Psychologie und Entwicklungspsychologie, Band 77,
350 Seiten, broschiert, 25,50 €, ISBN 978-3-8309-2246-9
Mit dem Kauf dieses Buches über den PFAD-AMAZON-Partnershop unterstützen Sie die Arbeit von PFAD.
Sie finden den Artikel unter “Neueste Einträge”. Vielen Dank!
Land Berlin verankert Kinderrechte in seiner Landesverfassung
Mit der nötigen Zweidrittelmehrheit wurden am 11.03.10 Kinderrechte in die Verfassung des Bundeslandes Berlin aufgenommen.
Folgende Sätze ergänzen nun die Verfassung:
„Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes als eigenständige Persönlichkeit und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“
nähere Informationen in: Berliner Morgenpost vom 12.03.10
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )TV-Tipp „Stille Sehnsucht“ am 14.03.
Am Sonntag, den 14.03.10 um 23.35 Uhr zeigt die ARD den mit dem Bayerischen Filmpreis ausgezeichneten Fernsehfilm „Stille Sehnsucht“ von 2005.
Sarajewo heute. Der Krieg ist seit Jahren vorbei, aber für die 30-jährige Senada ist er noch nicht zu Ende. Ihre Tochter Aida gilt seit zehn Jahren als vermisst, doch Senada hat die Hoffnung nicht aufgegeben, dass sie am Leben ist. Verzweifelt klammert sie sich an jeden noch so vagen Hinweis, auch wenn ihr Exmann Samir und ihre Freunde sie drängen, die „Vermisste“ endlich loszulassen und ein neues Leben zu beginnen.
Doch Senada gibt nicht auf. Als sie in einer deutschen Zeitschrift ein Foto von Kriegswaisen entdeckt mit einem Hinweis, dass das Rote Kreuz während des Krieges Kinder evakuiert hat, folgt sie dieser Spur nach Deutschland. Nach einer langen Odysee wird ihre hartnäckige Suche belohnt: Aida kam tatsächlich vor zehn Jahren nach Deutschland. Allerdings wurde das damals zweijährige Mädchen zur Adoption freigegeben, in der Annahme, dass ihre Eltern tot seien.
Das Leben der deutschen Familie Heinle gerät plötzlich aus seinen geregelten Bahnen, als sie erfahren, dass Kristinas leibliche Mutter lebt und das Kind, das eigentlich Aida heißt, zurückfordert. Beate Heinle will um das Kind kämpfen und Senada muss bei einem heimlichen Wiedersehen mir ihrer Tochter feststellen, dass das Mädchen glücklich und fest verwurzelt in der neuen Familie aufwächst und scheinbar nicht einmal mehr Erinnerungen an die alte Heimat hat. Senada wird vor eine harte Entscheidung gestellt.
Zur Homepage des Films mit Hintergrundinformationen und Trailer
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Artikel über illegale Adoptionen in Guatemala
Der Rheinische Merkur veröffentlichte einen ausführlichen Artikel über Kinderhandel und illegale Adoptionen in Guatemala.
Vorgestellt wird die Arbeit der international ausgezeichneten Menschenrechtsaktivistin Norma Cruz und ihrer Stiftung „Sobrevivientes“ (Überlebende) in Guatemala-Stadt. Sie ist Anlaufstelle für Mütter entführter Kinder, macht durch Öffentlichkeitsarbeit auf das Problem aufmerksam und fordert verbindliche Normen und Richtlinien für Adoptionen.
zum Artikel „Kinderhandel – Die Baby-Mafia“ von Tobias Käufer vom 11.03.10
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )1. Bielefelder Pflegeelterntag am 20.03.
Am Samstag, 20. 03. findet im Großen Saal des Neuen Rathauses von 9.30 bis 14.00 Uhr der 1. Bielefelder Pflegeelterntag statt. Veranstalter sind das städtische Jugendamt und weitere Träger des Kommunalen Arbeitskreises Pflegekinder Bielefeld. Unterstützt wird die Veranstaltung durch die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Holzminden.
Ziele des Pflegeelterntages sind zum einen die Förderung der Zusammenarbeit von Pflegeeltern und Fachkräften durch eine gemeinsame Fortbildung. Zum anderen sollen neue Pflegeeltern gewonnen werden. Interessierte zukünftige Pflegeeltern haben somit an dem Fachtag auch die Möglichkeit, sich umfassend über das Thema „Pflegekind / Pflegeeltern“ zu informieren. Potentielle Pflegeeltern können hierbei mit aktiven Pflegeeltern oder älteren Pflegekindern ins Gespräch kommen. Die Beratungsdienste der verschiedenen unterstützenden Organisationen sowie der Pflegeelternverein stehen an Informationsständen ebenfalls für Gespräche zur Verfügung.
Das Hauptreferat zum Thema „Pflegekinder – Leben mit zwei Welten“ hält Dr. Jörg Maywald von der Deutschen Liga für das Kind aus Berlin.
In verschiedenen Workshops werden unter anderem folgende Themen behandelt:
- Wie werden wir Pflegeeltern?
- Leben in einer Pflegefamilie – Lust und Frust der vielfältigen Geschwisterbeziehungen
- Kontakte zur Herkunftsfamilie – Belastung oder Chance
- Wie viel Wahrheit braucht mein Pflegekind?
Dem Kommunalen Arbeitskreis Pflegekinder Bielefeld gehören das Jugendamt und folgende Träger an: Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt OWL e. V., Evangelischer Gemeindedienst, Evangelische Jugendhilfe Schweicheln, Jugendhilfe Bethel OWL, Verein der Adoptiv- und Pflegeeltern in OWL e. V. und der Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen e. V. (VSE).
Quelle: Pressedienst der Stadt Bielefeld vom 11.03.10
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD-Fachinformation zur gesetzlichen Unfallversicherungspflicht von Pflegeeltern
Über die im letzten Jahr wieder in die Diskussion gekommene Versicherungspflicht für Pflegeeltern ist nun eine Entscheidung getroffen worden. Mit einem an Landesjugendämter und Jugendämter gerichteten Schreiben vom 09.03.2010, teilt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) die Klarstellung der drei mit der Bewertung der Unfallversicherungspflicht für Pflegepersonen beauftragten Bundesministerien (BMFSFJ, BMAS, BMF) mit. Nähere Ausführungen zur Rechtsauffassung der ministeriellen Arbeitsgruppe sind aus einem Schreiben vom 17.12.2009 ersichtlich, das uns freundlicherweise von der BGW zur Veröffentlichung überlassen wurde.
Darin wird dargelegt, dass Pflegefamilien, die in Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII weniger als 6 Pflegekinder betreuen, eine „innerfamiliäre Tätigkeit“ leisten. Für sie bleiben Pflegegeld und anlassbezogene Beihilfen und Zuschüsse steuerfrei. Sie unterliegen grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht und haben daher auch keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Für Pflegepersonen, die mehr als 6 Kinder in Vollzeitpflege betreuen gilt jedoch § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII. Sie gelten als freiberuflich in der Wohlfahrtspflege tätig. In diesen Fällen wird steuerrechtlich eine Erwerbstätigkeit vermutet, weshalb das hier ausbezahlte Pflegegeld steuerpflichtig ist und eine Versicherungspflicht bei der BGW vorliegt.
Besonders in der Diskussion war in diesem Zusammenhang die schwierige Einschätzung der sogenannten Bereitschaftspflege. Für sie wurde nun auch eine selbständige Tätigkeit angenommen, die unter § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII fällt und damit einer Unfallversicherungspflicht unterliegt.
Die Bereitschaftspflege wird hier ausschließlich als „familienorientierte Form der Krisenintervention im Rahmen der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII“ gesehen, die „per se und in jedem Fall lediglich als eine vorläufige Unterbringung von kurzer Dauer ausgestaltet ist“. Der Zeitpunkt der Beendigung von Bereitschaftspflege wird als klar in § 42 Abs. 4 SGB VIII geregelt angesehen. Sie endet also mit der Rückführung des Kindes/Jugendlichen oder mit der Entscheidung über die Gewährung einer Anschlusshilfe. Diese kann im Einzelfall auch eine Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII in derselben Pflegefamilie sein. Ab diesem Zeitpunkt gilt für die Pflegeeltern dann aber keine Sozialversicherungspflicht mehr. Da für die Bereitschaftspflege hier von einem einheitlichen Vertragsverhältnis zwischen dem Träger der Jugendhilfe und der Pflegeperson ausgegangen wird, ist nun die Tatsache ob Platzhaltekosten für Bereitschaftszeiten gezahlt werden, nicht mehr ausschlaggebend für die Beurteilung des Vorliegens eines versicherungspflichtigen Bereitschaftspflegeverhältnisses.
Zur Beitragshöhe teilt die BGW mit, dass die aktuelle Mindestversicherungssumme pro Vollzeitpflegeperson voraussichtlich jährlich 133,55 € für die alten Bundesländer und 112,46 € für die neuen Bundesländer betragen wird. Die Beitragspflicht liegt laut § 150 Abs. 1 Satz 2 SGB VII bei den Pflegeeltern selbst. Eine Anmeldepflicht bei der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit. Alternativ können auch Jugendämter ihre betroffenen Pflegepersonen bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Sie müssen diese über ihre Unfallversicherungspflicht informieren. Aufgrund der bisher bestehenden Rechtsunsicherheit erlässt die BGW dem betroffenen Personenkreis die Beiträge bis zum 31.12.2009, falls die Anmeldung bis zum 31.12.2010 erfolgt. Der Versicherungsschutz würde dann rückwirkend ab dem 01.01.2010 gelten.
Als Umfang der Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden z.B. Heilbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen, Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Kraftfahrzeughilfe, Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, Verletztengeld, Rentenleistungen und Leistungen im Todesfall genannt.
PFAD begrüßt die lange erwartete Klarstellung über die gesetzliche Unfallversicherungspflicht für Pflegeeltern, sieht jedoch nach wie vor Schwierigkeiten in der Praxis und weiteren Klärungsbedarf, so zum Beispiel bei der Schadensfeststellung im privaten Bereich. Auch weiterhin ungeklärt bleibt die Frage, welche Risiken denn nun genau mit dieser Versicherung abgedeckt werden und wie sich diese von den „normalen“ Alltagsrisiken einer Familie abgrenzen lassen und viele Detailfragen mehr. Weiterhin ist zu gewährleisten, dass eine Kostenübernahme durch die Jugendämter erfolgt. Bis zum 31.12.2010, dem Ablauf der Anmeldefrist bei der BGW, bleibt noch viel Zeit, um offene Fragen zu klären. Der PFAD Bundesverband wird sich in Zusammenarbeit mit seinen Landesverbänden bis dahin für eine weitere Klärung, insbesondere eine Verdeutlichung des Konzepts der Bereitschaftspflege, einsetzen.
pdf-Version der PFAD-Fachinformation vom 11.03.2010
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD-Seminar „Du musst mich doch lieben“ am 10.04. in Neustadt/Weinstraße
Der PfAd für Kinder Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. veranstaltet am 10.04. von 10 – 16 Uhr eine Fortbidung für Pflege- und Adoptiveltern. Die beiden Dipl.-Psychologe Prof. Dr. Haro Schreiner und Prof. Dr. Franz Knapp werden zum Thema „Du musst mich doch lieben“ referieren.
Veranstaltungsort ist das Haus der freien Christengemeinde in der Maximilianstrasse 18 in 67433 Neustadt/Weinstrasse. Im Anschluss daran findet ab 17 Uhr die Mitgliederversammlung des Landesverbandes statt.
Anmeldung unter: 06349 1020 oder mail an johannes.rupp@t-online.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Sandra Bullock erhält Oscar für die Rolle einer engagierten Adoptivmutter
(pfad/schulz) Die Schauspielerin Sandra Bullock wurde mit dem Oscar als beste Hauptdarstellerin in dem Film „Blind Side – Die große Chance“ ausgezeichnet, in dem sie eine engagierte Adoptivmutter eines Jugendlichen spielt.
Basierend auf einer wahren Geschichte aus dem Roman „The Blind Side: Evolution of a Game“ von Michael Lewis, erzählt der Film das Schicksal des 17-jährigen afroamerikanischen Michael aus Memphis, der sich kaum ausdrücken und weder lesen noch schreiben kann. Sein ganzes Leben verbrachte er in verschiedenen Pflegefamilien, von denen er immer wieder weglief. Schließlich wird der obdachlose Teenager von der reichen weißen Leigh Anne (Sandra Bullock) und ihrer Familie aufgenommen und adoptiert. Durch den großen Einsatz seiner Adoptivmutter verbessert er sich in der Schule und wird ein erfolgreicher Footballspieler.
Das Sportdrama ist freigegeben ab 6 Jahren und soll Ende März in die deutschen Kinos kommen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )BLJA äußert sich zur Bewerbung von Sektenmitgliedern als Tages- oder Vollzeitpflegeeltern
Das Bayerische Landesjugendamt veröffentlichte in seinem Mitteilungsblatt 1/2010 eine ausführliche Abhandlung über die Frage „Sind Mitglieder „sogenannter Sekten und Psychogruppen“ geeignet als Tages- oder Vollzeitpflegepersonen?“.
Ausschnitt aus der Zusammenfassung:
Unabhängig davon um welche Sekte oder konfliktträchtige Gruppe es sich im Einzelfall handelt, so viel sollte am Ende dieser Darstellung klar geworden sein, es darf nie um die Begutachtung oder Bewertung einer Weltanschauung eines religiösen Bekenntnisses oder eines persönlichen Glaubens gehen. Entscheidend ist immer nur und ausschließlich die Beurteilung spezifischer Erziehungsvorstellungen und Methoden und deren Auswirkungen auf die Eignung der potentiellen Betreuungsperson. Die Zugehörigkeit zu einer sogenannten Sekte, Psychogruppe oder sonstigen konfliktträchtigen Gruppierung ist allein noch kein ausreichender Grund, die Eignung einer Person in Frage zu stellen. Sie ist jedoch ein ernst zu nehmendes Indiz dafür, dass ein „extremer Erziehungsstil“ oder andere problematische Merkmale vorliegen könnten. Daher ist jeweils konkret und individuell im Einzelfall zu prüfen, ob eine fehlende Eignung bzw. negative Auswirkungen zu befürchten ist und damit eine Vollzeit- bzw. Tagespflegeerlaubnis versagt werden muss.
Quelle: Artikel aus Mitteilungsblatt 1/2010 des Bayer. LJA vom 03.03.10
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Karlsruhe: neues Konzept zur Qualifizierung von Pflege- oder Adoptiveltern
(pfad/schulz) Der Pflegekinderdienst der Stadt Karlsruhe bietet ab Mitte März einen gemeinsamen Qualifizierungskurs für Pflegeeltern- und Adoptionsbewerber an, die in drei Modulen auf ihre zukünftige Aufgabe vorbereitet werden sollen:
- Grundqualifizierung:
- Veränderungen durch die Erweiterung der Familie um ein Adoptiv- oder Pflegekind
- Verhaltensauffälligkeiten von Kindern
- Vorbereitung der Bewerber auf spezifische Fragestellungen:
- Traumatisierte Kinder
- Kinder mit Alkoholschädigungen
- Beteiligung von Pflegeeltern bei der Hilfeplanung
- Nach Aufnahme eines Adoptiv- oder Pflegekindes:
- Besuch des Seminars „Starke Eltern – Starke Kinder“
Das neu entwickelte Konzept sieht erstmals auch vor, dass erfahrene Pflege- und Adoptiveltern die neuen Adoptiv- und Pflegeeltern in der ersten Zeit mit dem Kind begleiten und ihnen zur Seite stehen.
InteressentInnen wenden sich an den Pflegekinderfachdienst der Stadt Karlsruhe unter Telefon: 0721/133-5115 (fortlaufend bis 5121).
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bundesrat verschiebt Rücknahme der Vorbehaltserklärung gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention
(pfad/schulz) Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung vom 05.03. die Entscheidung über die Rücknahme der Vorbehaltserklärung gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention zu verschieben und entsprach damit nicht dem Antrag von vier Bundesländern, die seit 18 Jahren geltende deutsche Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention endlich zurückzunehmen.
Die Forderungen wird von UNICEF, Deutschem Kinderhilfswerk und weiteren Organisationen unterstützt.
Anne Lütkes, Vorstandsmitglied von UNICEF Deutschland: „Es ist überfällig, dass die internationalen Kinderrechte in Deutschland endlich ohne Vorbehalt verbindlich für alle Kinder gelten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland zu verbessern. Heute werden 16-Jährige im Asylverfahren oft wie Erwachsene behandelt – das ist ein klarer Verstoß gegen internationales Recht.“
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )AGJ begrüßt weitestgehend die geplanten Änderungen im Vormundschaftsrecht
Zusammenfassung der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ:
Anfang Januar 2010 wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts zur Stellungnahme an Verbände und Institutionen verschickt. Dieser Entwurf sieht u.a. genaue Vorgaben zum persönlichen Kontakt des Vormunds zum Kind bzw. Jugendlichen sowie eine Begrenzung der Fallzahl vor. Vor- und Nachteile sowie Ergänzungsbedarfe des Entwurfs werden derzeit unter den Praktikerinnen und Praktikern im Jugendamt, aber auch bei Einzel- und Berufsvormündern intensiv diskutiert.
Auch die AGJ hat sich zu den geplanten Änderungen im BGB und SGB VIII positioniert. Im Folgenden werden zentrale Aussagen der Stellungnahme, welche im Wortlaut unter www.agj.de zum Herunterladen bereit steht, zusammengefasst .
Allgemeine Bewertung des Referentenentwurfs
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ stimmt dem Referentenentwurf in seiner grundsätzlichen Zielsetzung bezüglich der Betonung der Bedeutung des persönlichen Kontakts zum Mündel und der sich daraus ergebenden Fallzahlobergrenze zu.
Der „persönliche Vormund“ bzw. die „persönlich geführte Vormundschaft“ ist ebenso wie vernünftige Fallzahlen in der Amtsvormundschaft und eine wirkliche und nicht nur pro forma stattfindende Beteiligung des Mündels an Entscheidungen eine alte, bislang nicht eingelöste Forderung, die in den vergangenen Jahren bzw. Jahrzehnten von der Fachlichkeit immer wieder an den Gesetzgeber mit dem Ziel herangetragen wurde, eine längst überfällige Reform anzustoßen.
Kernziel einer Reform der Vormundschaft sollte es sein, Vormünder in die Lage zu versetzen, dass sie ihre Rolle und Funktion für das Mündel angemessen wahrnehmen können. Soll die Stellung der Vormünder verbessert werden, geht es darum, sie in ihren eigenen Aufgaben zu stärken, nicht aber ihren Aufgabenkreis auszuweiten.
Zu einer Reform des Vormundschaftsrechts gehört aus Sicht der AGJ auch die Förderung des gesetzlich vorgesehenen Vorrangs der Einzelvormundschaft von geeigneten Personen aus dem sozialen Umfeld des jungen Menschen oder anderer Bürgerinnen und Bürger. Des Weiteren sollten Vereinsvormundschaften, Vormundschaften in Verantwortung anderer Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe und sog. „Berufsvormundschaften“ ausgebaut werden.
Die AGJ begrüßt, dass mit der vorliegenden Gesetzesinitiative eine Diskussion über die Funktion und Verantwortung von Vormündern vorangetrieben wird. Eine Qualitätsentwicklung darf aber nicht ausschließlich unter kindesschutzintendierten Zielen und der Prämisse einer Stärkung der „Überwachungsfunktion“ von Vormündern betrieben werden. Im Mittelpunkt gesetzlicher Regelungen muss die Verbesserung und Gewährleistung der unabhängigen Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen stehen, die komplexe und vielfältige Aufgaben und Verantwortlichkeiten umfasst.
Ausdrücklich betont werden muss die Kostenintensität der geplanten Neuregelungen, die – auch ausweislich der Anmerkungen im Referentenentwurf zu den finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte – nur umgesetzt werden können, wenn auf der kommunalen Ebene zusätzlich erforderliche personelle und finanzielle Ressourcen in der Amtsvormundschaft zur Verfügung gestellt werden.
Bewertung der zentralen Neuregelungen des Referentenentwurfs
Pflicht des persönlichen Kontakts des Vormunds zum Mündel
Der Einführung einer gesetzlichen Pflicht des Vormunds zum regelmäßigen persönlichen Kontakt mit dem Mündel stimmt die AGJ grundsätzlich zu. Die Aufgaben des Amtsvormundes dürfen nicht nur auf die rechtliche Vertretung des Mündels beschränkt sein. Damit der Vormund seiner Erziehungsverantwortung für den Mündel in angemessener Weise gerecht werden kann, ist ein persönliches Kennenlernen und ein kontinuierlicher persönlicher Kontakt zwischen Vormund und Mündel, bei dem sich der Vormund ein genaues Bild von den persönlichen Lebensumständen des Mündels machen kann, unabdingbare Voraussetzung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung des Vormunds. Bedenken hat die AGJ auch hinsichtlich des Ausmaßes der vorgesehenen – in der Regel monatlich stattfindende persönliche – Kontakte. Ein solcher regelhafter monatlicher Besuch ist weder fachlich sinnvoll noch in der Praxis realisierbar. Hervorgehoben werden muss daher, dass die Häufigkeit des persönlichen Kontaktes letztlich in der fachlichen Beurteilung des Vormundes liegt („Der persönliche Kontakt soll in der Regel einmal im Monat […] stattfinden.“). Bei der Ausübung der fachlichen Beurteilung sollte der jeweilige individuelle Kontaktbedarf des Mündels berücksichtigt werden, der vor allem abhängig ist von der jeweiligen Lebenssituation und dem Alter des Mündels.
Persönliche Überwachung der Pflege und Erziehung des Mündels
Die vorgesehene Ergänzung unterstreicht den Grundsatz der „persönlichen Vormundschaft“. Die Klarstellung ist sinnvoll, insbesondere vor dem Hintergrund der häufigen Praxis, nach der der Amtsvormund im Wesentlichen lediglich den Entscheidungen der Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) folgt, der vielfach auch den persönlichen Kontakt zum Mündel hält. Betont werden muss an dieser Stelle aber nochmals, dass eine Weiterentwicklung des Vormundschaftsrechts nicht fokussiert auf Kontrolle und Überwachung der Lebenssituation des Mündels sein darf.
Überwachung der persönlichen Kontakte durch das Familiengericht und Pflicht zur Dokumentation der persönlichen Kontakte
Die Klarstellung, dass sich die Aufsicht des Familiengerichts über den Vormund auch auf dessen persönliche Kontakte mit dem Mündel bezieht, da diese Kontakte künftig Teil der ordnungsgemäßen Amtsführung des Vormundes sind, wird ebenso wie die Festschreibung der Dokumentationspflicht gegenüber dem Familiengericht begrüßt.
Anhörung des Mündels zur Auswahl des Vormundes
Die als „Sollvorschrift“ ausgestaltete Anhörung des Mündels vor der Auswahl des Vormundes wird begrüßt. Die Beteiligungsrechte des Mündels, im Verfahren betreffend Auswahl und Wechsel des Vormunds, sind zu stärken. Darüber hinaus sollte der Mündel auch bei allen Entscheidungen über ihn betreffende Angelegenheiten durch den Vormund beteiligt werden.
Fallbegrenzung
Die AGJ begrüßt die beabsichtigte Fallbegrenzung in der Amtsvormundschaft und -pflegschaft. Der Abbau überhöhter Fallzahlen in der Amtsvormundschaft und die damit oftmals einhergehende Überlastung der mit Vormundschaften befassten Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ist eine grundlegende Voraussetzung für die Ausübung der Amtsvormundschaft im Interesse des Mündels. Die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jugendamt zu bewältigenden Vormundschaften müssen angemessen sein. Die gesetzliche Verankerung der beabsichtigten Obergrenze von 50 Fällen je Vollzeitkraft wird jedoch abgelehnt. Zur Orientierung für die Festsetzung einer angemessenen Fallzahl im Einzelfall sollten aber Erläuterungen in die Gesetzesbegründung aufgenommen werden. Aus Sicht der AGJ sollten sich die von einer Vollzeitkraft zu bearbeitenden Vormundschaften in einem Rahmen von 30 – 50 Fällen bewegen. 50 Fälle je Vollzeitkraft sollte die absolute Obergrenze sein.
Abschließend weist die AGJ nochmals auf die bereits in der allgemeinen Bewertung des Referentenentwurfes erwähnte Kostenintensität der Neuregelung hin. Insbesondere die Einführung einer Fallobergrenze in der Amtsvormundschaft wird zusätzliches Personal erfordern und zu Mehrkosten in den Kommunen führen.
Quelle: Pressemitteilung der AGJ vom 05.03.10
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Mecklenburg-Vorpommern: Kinder- und Jugendpsychiatrisches Angebot im Land weiter ausgebaut
Das Kinder- und Jugendpsychiatrische Angebot in Mecklenburg-Vorpommern wird weiter ausgebaut. In Greifswald hat Sozialstaatssekretär Nikolaus Voss am 03.03. eine um fünf auf zehn Plätze erweiterte Tagesklinik in Betrieb genommen. „Mit der Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Greifswald entsteht ein notwendiges, neues Angebot für Kinder und Jugendliche aus der Region“, sagte der Staatssekretär.
Der Vorteil der Tageskliniken liegt, so Voss, darin, dass ein Kind oder Jugendlicher hier maximal gefördert oder behandelt werden kann, ohne dass der Patient aus seiner gewohnten Umgebung genommen werden muss.
Die Nachfrage nach psychiatrischen Angeboten für Kinder und Jugendliche ist groß. Nach Studien benötigen zwischen 7 und 20 Prozent in diesem Alterssegment entsprechende Angebote. Die Zahl der tagesklinischen Plätze ist landesweit in den vergangenen fünf Jahren auf 128 gestiegen und hat sich seit dem Jahr 2005 mehr als verdoppelt.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kinderkommission begrüßt die Einrichtung von Kinderanlaufstellen auf Landesebene
Den Mitgliedern der Kinderkommission ist es ein wichtiges Anliegen, dass auch in den Bundesländern die Kinderinteressen durch Kinderanlaufstellen – sei es als Kinderbeauftragte/r oder als Kinderkommission – wahrgenommen werden. So kann erreicht werden, dass auch länderspezifische Themen kindergerecht behandelt werden. Damit steht den Kindern und den Verbänden und Organisationen, die sich für die Interessen und Bedürfnisse der Kinder einsetzen, ein Ansprechpartner und Sprachrohr auch auf der im politischen Gefüge so bedeutsamen Landesebene zur Verfügung.
Im Bayerischen Landtag hat sich am 24. November 2009 eine Kinderkommission konstituiert. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat diese Vertretung der Kinderinteressen in Bayern mit großem Wohlwollen begrüßt.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages wünscht den Initiativen in den übrigen Bundesländern, wie beispielsweise in Niedersachsen, viel Erfolg bei ihrem Bemühen, diesem Beispiel zu folgen.
Eckhard Pols, der Vorsitzende der Kinderkommission, erklärt:
„Während der zwanzig Jahre Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, dass sich die Politik der Belange der Kinder annimmt. Kinder sind die Zukunft unseres Landes, diese sollten wir gemeinsam mit ihnen gestalten.“
Quelle: Pressemitteilung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages vom 04.03.10
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Thailand nimmt 2010 keine Bewerber für Auslandsadoption mehr an
Die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption informiert am 03.03.:
Mit Schreiben vom 29. Januar 2010 teilt die thailändische zentrale Behörde nach dem Haager Adoptionsübereinkommen mit, dass die Zahl der für eine Auslandsadoption in Frage kommenden Kinder in Thailand weiter zurückgegangen sei, andererseits noch eine Vielzahl von Adoptionsbewerbungen vorläge, so dass im laufenden Jahr 2010 keine neuen Bewerbungen mehr angenommen werden könnten.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )TV-Tipp „Nestwärme auf Zeit – Aus dem Leben einer Pflegefamilie“ am 08.03.
Der Sender Südwest zeigt am Montag, den 08.03 (Korrektur!) von 23 – 00.30 Uhr die Dokumentation „Nestwärme auf Zeit – Aus dem Leben einer Pflegefamilie“.
Lars ist sechzehneinhalb. Mit grünen Haaren und einem Skateboard unter dem Arm zieht er bei Familie Steigert ein. Das Jugendamt hat beschlossen: Noch ein Wochenende daheim geht nicht. Denn: Lars verprügelt seine Mutter. Er trinkt eine Flasche Wodka am Tag und gilt als selbstmordgefährdet. Lars ist ein Fall für Familie Steigert, eine Bereitschaftspflegefamilie in Emmendingen in Südbaden.
Marianne (44) und Günter (45) Steigert und ihre Töchter Britta (19) und Luisa (16) haben in den letzten fünf Jahren zwei Dutzend Kinder vorübergehend in ihre Familie aufgenommen, solange bis das Jugendamt eine Lösung für die Kinder gefunden hat. So kam auch Niklas zu Steigerts. Ein schreiendes Kind, das mit zwei Jahren noch nicht sprechen und nicht laufen konnte. Niklas wurde dann in eine Langzeitpflegefamilie vermittelt, gegen die er sich mit Händen und Füßen gewehrt hat. Er durfte schließlich zur Familie Steigert zurückkommen und bleiben. Heute ist der sechsjährige Junge der Sonnenschein im Hause Steigert.
Nun gehört auch Lars zur Familie, allerdings zeitlich begrenzt. Was bedeutet seine Ankunft für das Innenleben der Familie? Welche Herausforderungen oder Überforderungen warten auf Marianne und Günter, wie können sie den einzelnen Mitgliedern der Familie gerecht werden? Der Film begleitet Familie Steigert und ihren neuen “Fall” von dem Moment an, als Lars bei Steigerts einzieht. Er begleitet die Hoffnungen und Ängste, Erwartungen und Enttäuschungen auf beiden Seiten. Wird sich Lars in die Familie integrieren können? Und dann stehen eines Tages zwei kleine kurdische Jungs vor der Tür, die dringend ein Bett brauchen …
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )TV-Tipp „Und plötzlich kommt das Jugendamt“ am 06.03.
In der Reihe „Hier und Heute“ zeigt der Sender EinsExtra am Samstag den 06.03.2010 von 22.15 – 22.45 Uhr den Beitrag „Und plötzlich kommt das Jugendamt“.
Als das Jugendamt plötzlich bei ihnen auf der Matte stand, gingen bei Familie Rose alle Warnlampen an. Aus der Nachbarschaft hatte es eine Meldung gegeben, dass bei ihnen etwas nicht stimmt. Und das war auch so.
In ihrer Wohnung herrschte totales Chaos. Die Eltern schafften es nicht mehr aufzuräumen. Überall lagen Wäsche und Essensreste herum. Es roch streng. Kakerlaken breiteten sich aus. Der zweijährige Pascal musste stundenlang auf sich selbst aufpassen, während seine Mutter versuchte, Schlaf zu finden. Denn Frau Rose kam morgens oft übermüdet aus der Nachtschicht als Krankenschwester. Die 13-jährige Tochter Jaqueline traute sich nicht mehr, Freunde mit nach Hause zu bringen, weil es so schlimm bei ihnen aussah.
Aber dann kam das Jugendamt. Mutter und Tochter sind sich einig: Das war ihre Rettung. Sie hätten es alleine nicht geschafft, ihr Leben zu ändern, glauben sie. Und an dieser Veränderung arbeitet die Familie nun hart, seit anderthalb Jahren schon. Auch Vater Rose zieht mit, obwohl er eigentlich dagegen ist, dass das Jugendamt sich bei ihnen einmischt.
Zusammen mit ihrer Familienhelferin haben sie nicht nur ihren Haushalt geordnet. Sie versuchen auch zu einem Familienleben zu finden, das sie vorher so nicht kannten: Zum Beispiel gemeinsame Mahlzeiten.
Reporterin Christiane Haas hat die Roses fast ein Jahr lang besucht und gelernt, wie lange es dauern kann, bis man die Ursachen einer Verwahrlosung an der Wurzel zu fassen bekommt.
Quelle: Sendungsinformation von EinsExtra.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )ADHS-Infoportal geht online
Am 02.03.2010 wurde das neue ADHS Infoportal www.adhs.info online geschaltet. Es wurde von Wissenschaftlern der Uniklinik Köln im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt.
Das Portal bietet Informationen, die auf unterschiedliche Zielgruppen zugeschnitten sind: betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Bezugspersonen und Pädagogen. Die neue Informationsseite ist durch das „zentrale adhs-netz“ unter Federführung von Professor Döpfner aus der Kölner Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie entstanden.
Pressemitteilung der Uniklinik Köln vom 02.03.10
Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 02.03.10
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Tagesseminar für zukünftige Adoptiv-Großeltern und Angehörige am 10.04. in Hofbieber
Die Praxis für systemische Beratung von Diplom-Sozialpädagogin Elke Henrich bietet am 10.04. in Hofbieber ein Tagesseminar für zukünftige Adoptiv-Großeltern und Angehörige an.
Die Adoption eines Kindes ist neben der Fortpflanzung die bedeutendste Form der Familiengründung. Paare, die sich um die Aufnahme eines Kindes aus dem In- oder Ausland bemühen, durchlaufen einen intensiven Beratungsprozess, in dem die Besonderheiten und Anliegen von verlassenen und seelisch verletzten Kindern eingehend dargestellt werden.
Für Adoptivkinder ist es besonders wichtig in einen warmherzigen und liebevollen Familienverband aufgenommen zu werden, der ihre Eigenheiten und besonderen Bedürfnisse erkennen, darauf eingehen und verstehen kann. Adoptivgroßeltern sind neben den Adoptiveltern die wichtigsten Bezugspersonen für das Adoptivkind. Das Tagesseminar möchte auf die Ankunft und auf das Leben mit dem Enkelkind einstimmen und vorbereiten.
Die Seminargebühren beträgt 45 € pro Person. Der Teilnehmerbetrag ist am Seminartag bar zu entrichten.
Um Anmeldung – telefonisch, per Mail oder Fax – wird bis spätestens eine Woche vor Seminarbeginn gebeten.
Kontakt: Telefon: 06657-91 97 60, Handy: 0172 – 6 16 90 49, E-Mail: praxishenrich@t-online.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Schweiz plant Lockerung des Adoptionsgeheimnisses
(pfad/schulz) Die Motion der Nationalrätin Jaqueline Fehr an den Nationalrat bezüglich einer Lockerung des Adoptionsgeheimnisses fand die Zustimmung des Schweizerischen Bundesrates.
„Adoptierte Kinder haben laut Bundesgericht einen gesetzlichen Anspruch darauf, die Identität ihrer leiblichen Eltern zu erfahren. Nicht geklärt ist hingegen die Frage, ob auch leibliche Mütter dieses Recht haben. Die meisten Amtsstellen berufen sich in dieser rechtlich unklaren Situation auf das Adoptionsgeheimnis und verweigern die Herausgabe der Akten.
Das Adoptionsgeheimnis macht bis zur Volljährigkeit des adoptieren Kindes durchaus Sinn. Die neue Familie kann sich so unabhängig von den leiblichen Eltern entwickeln. Ist das Kind aber mal volljährig, stellt sich die Frage anders. Es ist nicht einsichtig, weshalb den leiblichen Eltern die Akteneinsicht für immer verwehrt wird.“
Der Bundesrat plant nun eine Gesetzesänderung wonach Mütter, die ein Kind zur Adoption frei gaben, ab seiner Volljährigkeit und mit seiner Zustimmung seine Personalien erfahren und es kontaktieren können.
Quelle: Curia Vista (Parlamentsdatenbank) des Schweizer Parlaments (Stand: 24.02.10)