Vormund im „Fall Kevin“ wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
(pfad/schulz) Am 08.06. begann in Bremen der Prozess gegen den ehemaligen, mittlerweile pensionierten Amtsvormund des kleinen Kevin, der 2006 in Bremen von seinem Ziehvater getötet wurde.
Der Tod des 2-jährigen Kindes hatte ganz Deutschland nachhaltig erschüttert und wurde zum „Symbol eines nicht funktionierenden staatlichen Kindesschutzes“. Der „Fall Kevin“ wurde ausführlich analysiert und leitete eine neue Phase des Kinderschutzes ein.
2008 wurde der Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Nun muss sich auch der ehemalige staatliche Amtsvormund vor Gericht wegen des Vorwurfs der fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Eine zweite Anklage gegen den damals zuständigen Sozialarbeiter von Kevin wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.
Die Fragestellung, ob hier eine individuelle Schuld eines Jugendamtsmitarbeiters vorliegt oder ein Versagen der Behörde, wird sicher wiederum von allgemeinem Interesse sein.
Hintergrundberichte:
- Artikel „Ich war dafür nicht zuständig“ von Jennifer Wilton in Welt online vom 06.06.10
- Artikel „Warum sind wir im Stich gelassen worden?“ von Julia Jüttner in Spiegel online vom 08.06.2010
- Artikel „Kevin und das Versagen des Amtes“ von Birgitta vom Lehn in Welt online vom 09.06.2010
Kommentar verfassen