Hessen: Rund 800 gerichtliche Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge in 2009

Posted on Juni 26, 2010. Filed under: Forschung, Hessen, Jugendhilfe | Schlagwörter: , , , , |

Im Jahr 2009 erfolgten in Hessen 810 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies rund vier Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Für 585 dieser Kinder und Jugendlichen wurde das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen. Das entspricht einem Minus von zwölf Prozent gegenüber 2008, nachdem damals sowohl die gerichtlichen Maßnahmen als auch die Übertragung des Personensorgerechts stark gestiegen waren.

Zum Jahresende 2009 lebten 2449 Kinder und Jugendliche in Hessen unter bestellter oder gesetzlicher Vormundschaft der Jugendämter. In 399 Fällen lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die „kraft Gesetzes“ bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. 2050 Kinder und Jugendliche hatten eine durch Vormundschafts- oder Familiengericht bestellte Amtsvormundschaft. Die Zahl der bestellten Amtspflegschaften betrug 2196. Für knapp 41 200 Kinder gab es im Jahr 2009 Beistandschaften, gut ein Prozent weniger als 2008. Die Beistandschaft hilft Alleinsorgeberechtigten in bestimmten Bereichen die Rechte ihrer Kinder zu wahren, zum Beispiel bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen. Dem Berechtigten steht es frei, dieses Angebot der Jugendämter zu nutzen.

Eine Pflegeerlaubnis für die Vollzeit- bzw. Wochenpflege wurde im Laufe des Jahres 2009 für 389 Kinder und Jugendliche erteilt. Alle waren in Vollzeitpflege untergebracht.

Für 7455 Kinder und Jugendliche wurde eine Sorgeerklärung abgegeben, knapp 22 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes vom 23.06.2010

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