Baden-Württemberg: Mehr als 17 000 Erziehunghilfen außerhalb des Elternhauses im Jahr 2011

Posted on August 23, 2012. Filed under: Baden-Württemberg, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , , , |

Im Jahr 2011 haben nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg 17 146 junge Menschen unter 27 Jahren erzieherische Hilfen in Unterbringungsformen außerhalb des Elternhauses in Anspruch genommen (beendete und am Jahresende andauernde Hilfen). Wenn durch familiäre Konflikte die räumliche Trennung von Eltern und Kindern in schwierigen Entwicklungsphasen notwendig wird, sich Entwicklungs- oder Beziehungsprobleme nicht durch ambulante oder teilstationäre Hilfeformen bewältigen lassen, dann bietet die Kinder- und Jugendhilfe stationäre, familienersetzende Hilfen an.

7 739 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige befanden sich im Jahr 2011 in einer Vollzeitpflegestelle. 78 Prozent wurden von einer fremden Familie betreut, 22 Prozent von Großeltern oder sonstigen Verwandten. Mehr als die Hälfte lebte zuvor bei einem allein erziehenden Elternteil. 73 Prozent aller Herkunftsfamilien erhielten Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII).

In Heimerziehung oder in einer anderen betreuten Wohnform lebten 7 905 junge Menschen, 57 Prozent davon waren Jungen und junge Männer. 60 Prozent waren 12 bis 17 Jahre alt. 66 Prozent wohnten in einer Mehrgruppen-, 28 Prozent in einer Eingruppeneinrichtung und nur 5 Prozent in einer eigenen Wohnung. 868 jungen Menschen in besonderen Problemlagen, die durch vorgenannte Hilfeangebote nicht erreicht werden konnten, wurde durch eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ab 10 Jahren) geholfen. 70 Prozent waren unter 18 Jahre alt, 61 Prozent waren Jungen und junge Männer. In vorrangig stationärer Form wurden 634 flexible Hilfen (sonstige erzieherische Hilfen, z.B. Kurzzeitpflege) durchgeführt. Die Gründe, weshalb eine stationäre Hilfe begonnen wird, sind vielschichtig, der Schwerpunkt je nach Hilfeart etwas unterschiedlich: eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder des Sorgeberechtigten, Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen, Gefährdung des Kindeswohls, unzureichende Förderung, Betreuung oder Versorgung des jungen Menschen in der Familie und Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte waren die Hauptgründe.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 22.08.2012

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