Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Neuregelungen des Vormundschaftsrechts erschienen
Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat im September dieses Jahres Empfehlungen zur Umsetzung der Neuregelungen des Vormundschaftsrechts verabschiedet.
Nachdem bereits im vergangenen Jahr einige neue Vorschriften durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten sind, gelten seit Juli dieses Jahres nunmehr weitere Neuregelungen, die es umzusetzen gilt.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins sind als Hilfestellung für die Praxis zu verstehen, um Sicherheit bei einer Auslegung und Anwendung des Rechts zu gewinnen, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt. Sie richten sich in erster Linie an die unmittelbar im Bereich der Vormundschaft und Pflegschaft tätigen Personen einschließlich ihrer Vorgesetzten und geben dabei Impulse für die Fortentwicklung der Vormundschaft und Pflegschaft in allen ihren Formen – sei es als Amts- oder Vereinsvormundschaft oder vom Einzelvormund geführt, beruflich oder ehrenamtlich, gesetzlich oder bestellt. Darüber hinaus sind die Empfehlungen aber auch hilfreich für weitere Akteure, insbesondere Mitarbeiter/innen der Sozialen Dienste sowie Pflegeeltern und Heimerzieher/innen, die sich Klarheit über die Aufgaben und die Rolle des Vormunds in ihrem Zusammenwirken mit diesem verschaffen möchten. Durch den aufgezeigten Weiterentwicklungsbedarf wird zudem der Gesetzgeber angesprochen, die begonnene Modernisierung des Vormundschaftsrechts im Interesse des Mündels fortzuführen.
Die Empfehlungen sind als Broschüre im Eigenverlag des Deutschen Vereins erschienen.
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