Archive for Juli 2014

Neun Prozent mehr Gefährdungseinschätzungen durch die NRW-Jugendämter

Posted on Juli 30, 2014. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Nordrhein-Westfalen, Publikationen | Schlagwörter: , |

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2013 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 30 546 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 8,8 Prozent mehr als im Jahr 2012 (28 075). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, wurde in etwa jedem neunten Fall (3 528) eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. In 4 659 Fällen bestand eine latente Gefährdung, d. h. die Frage, ob gegenwärtig tatsächlich eine Gefahr besteht, konnte nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden. In 9 831 Fällen wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt. Bei 12 528 Verdachtsfällen ergab sich, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestand.

Mehr als ein Viertel (26,2 Prozent) der Kinder mit einer akuten Kindeswohlgefährdung war noch keine drei Jahre, mehr als ein Drittel (37,5 Prozent) zehn bis 17 Jahre alt. Nahezu die Hälfte der Kinder (48,1 Prozent) mit akuter Kindeswohlgefährdung wies Anzeichen für eine Vernachlässigung auf, über ein Viertel (26,7 Prozent) Anzeichen für körperliche Misshandlung.

Die Jugendämter wurden in jeweils 21 Prozent der Fälle durch Verwandte, Bekannte oder Nachbarn (6 550) bzw. durch Polizei, Gericht, und Staatsanwaltschaften (6 481) auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. Das Personal von Schulen sowie Kindertageseinrichtungen und -pflegepersonen (3 870) war in knapp 13 Prozent der Fälle Initiator für eine Gefährdungseinschätzung.

Auf Grundlage des Anfang 2011 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes nach § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) ist eine Gefährdungseinschätzung vom Jugendamt vorzunehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. (IT.NRW)

zu den Ergebnissen für kreisfreie Städte und Kreise

Quelle: Pressemitteilung von Information und Technik Nordrhein-Westfalen vom 30.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Urteil: Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

Posted on Juli 27, 2014. Filed under: Jugendhilfe, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG schließt auch familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein, insbesondere zwischen Großeltern und ihrem Enkelkind. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit einem am 25.07.2014 veröffentlichten Beschluss festgestellt.

Soweit tatsächlich eine engere familiäre Bindung besteht, haben Großeltern daher ein Recht darauf, bei der Auswahl eines Vormunds für ihr Enkelkind in Betracht gezogen werden. Ihnen kommt der Vorrang gegenüber nicht verwandten Personen zu, sofern nicht im Einzelfall konkrete Erkenntnisse darüber bestehen, dass dem Wohl des Kindes anderweitig besser gedient ist. Die vom Bundesverfassungsgericht zu entscheidende Verfassungsbeschwerde einer Großmutter blieb im Ergebnis ohne Erfolg, denn das Familiengericht hatte die verfassungsrechtlichen Anforderungen bei seiner Auswahlentscheidung hinreichend beachtet.

nähere Informationen

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Baden-Württemberg beschließt landesweite Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe

Posted on Juli 27, 2014. Filed under: Baden-Württemberg, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Auf Antrag von Sozialministerin Katrin Altpeter hat der Stiftungsrat Kinderland die Modellförderung für eine landesweite Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen.

„Die Ombudsstelle soll als unabhängige Beschwerdestelle helfen, wenn sich junge Menschen durch einen öffentlichen oder freien Jugendhilfeträger nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut oder beschieden fühlen“, so Ministerin Altpeter, die auch stv. Vorsitzende des Stiftungsrates ist. Im Bereich der Jugendhilfe komme es immer wieder zu Konfrontationen zwischen dem Jugendamt auf der einen Seite und Jugendlichen sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigten auf der anderen Seite.

„Ombudspersonen als Mediatoren können hier schlichtend eingreifen und damit für alle einen zufriedenstellenden Interessenausgleich schaffen, ohne langwierige und belastende rechtliche Auseinandersetzungen“, so die Ministerin.

Gerade bei Jugendlichen in der Pubertät sei es wichtig, dass Konflikte befriedet werden, bevor sie eskalieren. Damit könne verhindert werden, dass sich bei den jungen Leuten auf Dauer ein negativer Eindruck von Ämtern, Verwaltung und staatlichem Gemeinwesen festsetzt, sagte Altpeter im Stiftungsrat.

Die Sicherung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in der Kinder- und Jugendhilfe rückt nach den Worten von Sozialministerin Katrin Altpeter zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Ombudsschaftliche Verfahren könnten hier zur Sicherung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien beitragen und zugleich auch die Jugendämter entlasten.

Altpeter: „Ombudsschaft ist keine Kritik an der Arbeit der Jugendämter, sondern ein Prozess, bei dem alle Beteiligten im Konfliktfall gewinnen.“

Modellförderung der landesweiten Ombudsstelle als Initialzündung
Mit der vom Stiftungsrat beschlossenen Förderung kann nun eine landesweite Ombudsstelle als zentrale Anlaufstelle mit einer hauptamtlichen Ombudsfrau bzw. Ombudsmann (1,5 Stellen) sowie jeweils einer Halbtagskraft für Sachbearbeitung und Büroarbeit eingerichtet werden. Die Ombudsstelle soll die landesweit aufkommenden Anfragen bearbeiten und gleichzeitig auch den Aufbau regionaler Strukturen anregen und befördern. Regional entstehende Beschwerde- und Ombudsstellen sollen unterstützt, beraten und vernetzt werden. Daneben soll diese Stelle ein tragfähiges Finanzierungskonzept mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe entwickeln. Bis zum Ende der Stiftungsförderung von etwa drei Jahren soll eine selbsttragende Finanzierung entwickelt und umgesetzt werden.

Altpeter: „Der Startschuss mit Mitteln der Stiftung Kinderland ist als Initialzündung zu verstehen. Am Ende muss ein System stehen, das ohne staatliche Unterstützung auskommt und von den Verbänden und Kommunen gemeinsam getragen wird.“ Über eine Ausschreibung werde nun entschieden, wo die landesweite Ombudsstelle eingerichtet wird.

Weitere Informationen
Ombudsstellen mit vergleichbarer Zielsetzung bestehen bisher nur in Berlin und NRW. Die Vernetzung lokaler von Ehrenamtlichen getragenen Initiativen durch eine unabhängige Ombudsstelle auf Landesebene gibt es so nur in Baden-Württemberg.

Die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg initiiert gemeinnützige Erziehungs- und Bildungsprojekte, die dazu beitragen, dass Kinder und Familien optimale Lebens- und Entwicklungschancen in Baden-Württemberg vorfinden. Dazu gehören Modellvorhaben zugunsten von Familien ebenso wie innovative Bildungsprojekte in Kindergärten, der Schülerpreis Baden-Württemberg oder die Kulturakademie Baden-Württemberg.

Quelle: baden-wuerttemberg.de vom 24.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Mit 42 100 Inobhutnahmen neuer Höchststand im Jahr 2013

Posted on Juli 26, 2014. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , , |

WIESBADEN – Im Jahr 2013 haben die Jugendämter in Deutschland 42 100 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren gut 1 900 Minderjährige (+ 5 %) mehr als 2012. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2008 (32 300 Inobhutnahmen) stieg sie um 31 %.

Der häufigste Anlass für die Inobhutnahme eines/einer Minderjährigen war mit einem Anteil von 40 % (16 900 Kinder und Jugendliche) die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils.

Erneut stark zugenommen hat die Zahl der Minderjährigen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden. Insgesamt kamen 2013 rund 6 600 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person über die Grenze nach Deutschland, sechsmal mehr als im Jahr 2008 (1 100 Minderjährige). Rund 5 900 dieser jungen Menschen (89 %) waren männlich, dagegen reisten nur etwa 700 Mädchen unbegleitet nach Deutschland ein. Knapp 4 600 (69 %) der Minderjährigen waren 16 oder 17 Jahre alt.

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation be-finden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Grund von Hinweisen Anderer – beispielsweise der Polizei oder von Erzieherinnen und Erziehern – in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, zum Beispiel in einem Heim.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 25.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

5.548 UMF im Jahr 2013 in Obhut genommen

Posted on Juli 25, 2014. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Forschung, Hessen, Jugendhilfe, Kinderschutz, Meckl.-Vorpommern, Netzwerke, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Verschiedenes | Schlagwörter: , , |

Nach einer Erhebung des Bundesfachverbands Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. im Jahr 2013 mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als im Vorjahr nach Deutschland gekommen.

zur Übersicht über die Inobhutnahmezahlen aus den Bundesländern für 2013

Quelle: Bundesverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 24.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Urteil: Behinderte haben Anspruch auf vollen Regelsatz

Posted on Juli 23, 2014. Filed under: Finanzielles, Gesundheit, Publikationen, Rechtliches, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied am 23.07.2014, dass behinderten und pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängern auch dann der volle Regelsatz zusteht, wenn sie keinen Beitrag zum gemeinsamen Haushalt leisten können. Die verbreitete Kürzung der Leistungen auf 80 Prozent ist verfassungswidrig. (Az: B 8 SO 14/13, B 8 SO 31/12 und B 8 SO 12/13)

Über diese Entscheidung berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung im Artikel „Behinderte haben Anspruch auf vollen Regelsatz“ vom 23.07.2014.

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Fachtagung „Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie“ am 25./26.09. in Berlin

Posted on Juli 22, 2014. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Die Universität Siegen und das Institut für Vollzeitpflege und Adoption (IVA) e.V. führten seit Oktober 2012 ein gemeinsames Praxisforschungsprojekt durch, das von der Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V., dem Hessischen Sozialministerium, der Pflege-Adoptiv-Familien-Stiftung und der Stiftung zur Förderung von Pflegekindern Berlin finanziert und gefördert wurde. Gegenstand des Projektes waren Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie aus Sicht der unterschiedlichen Beteiligten.

Durch die Untersuchung wird u.a. deutlich,

  • welche professionelle Begleitung und Unterstützung Pflegekinder, ihre Pflegefamilien und Herkunftsfamilien in dieser komplizierten Situation benötigen,
  • wie die Zusammenarbeit mit Herkunftseltern weiterentwickelt werden kann,
  • wie eine systematische Koordination von Perspektivklärungs- und Hilfeplanprozessen gewährleistet werden kann, die Pflegekinder, Pflegefamilien und Herkunftsfamilien beteiligen
  • und wie Entscheidungsprozesse für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar getroffen werden können.

Die bundesweite Fachtagung richtet sich an alle Fachkräfte öffentlicher und freier Träger (ASD, PKD, Beratungsstellen, Vormünder u.a.), die mit Weichenstellungen für Pflegekinder befasst sind. Hier werden aktuelle Wissensbestände aus dem Forschungsprojekt zu Rückkehrprozessen vermittelt und für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Pflegekinderhilfe praxisnah aufbereitet. Durch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Perspektiven von Eltern, Pflegeeltern, Fachkräften und Pflegekindern können neue Konsequenzen für die professionelle Soziale Arbeit gewonnen werden, die auf der Tagung ausführlich diskutiert werden sollen.

Veranstaltungsflyer mit Anmeldung

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Baden-Württemberg: 9 861 Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2013

Posted on Juli 17, 2014. Filed under: Baden-Württemberg, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , |

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wurde im Jahr 2013 in Baden-Württemberg für 9 861 Kinder und Jugendliche ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII vorgenommen, das sind 2,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt. Es verschafft sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck vom betroffenen Kind oder Jugendlichen und seiner persönlichen Umgebung. Dies kann z. B. durch einen Hausbesuch, den Besuch der Kindertageseinrichtung oder Schule oder die Einbestellung der Eltern ins Jugendamt geschehen. Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte.

Bei 1 361 Gefährdungseinschätzungen, das sind 14 Prozent aller Verfahren, wurde in 2013 eine akute Gefährdungssituation festgestellt. In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. Dabei wurden bei 807 jungen Menschen Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt. Bei weiteren 427 Kindern und Jugendlichen gab es Anzeichen für körperliche und bei 406 für psychische Misshandlung. Hinweise auf sexuelle Gewalt wurden bei 94 Kindern und Jugendlichen festgestellt.

In 1 782 Fällen (18 Prozent) lag eine sogenannte latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.

Bei 3 485 Gefährdungseinschätzungen (35 Prozent) ergab sich zwar keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf. Bei 33 Prozent der Gefährdungseinschätzungen (3 233 Verfahren) wurden keine Gefährdung und kein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Insgesamt betrafen die Gefährdungseinschätzungen 4 941 Jungen und 4 920 Mädchen. Während in den Altersgruppen mit Kindern unter 10 Jahren stets für etwas mehr Jungen wie Mädchen Gefährdungseinschätzungen vorgenommen werden mussten, ist dies bei den Jugendlichen im Alter von 10 bis unter 18 Jahren umgekehrt: Hier waren mit 1 804 Fällen deutlich mehr Mädchen betroffen als Jungen (1 511 Fälle).

Hinweise auf mögliche Gefährdungen kommen von verschiedensten Personen und Institutionen. So wurde z.B. in 1 860 aller Fälle (19 Prozent) das Jugendamt durch die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft über die mögliche Gefährdung informiert, in weiteren 1 561 Fällen (16 Prozent) von Nachbarn oder Bekannten des betroffenen Kindes oder Jugendlichen. In 9 Prozent der Fälle kam der Hinweis von anonymen Meldern (880). Jeweils 8 Prozent der Fälle gehen auf Meldungen der Schulen (818), der Sozialen Dienste bzw. der Jugendämter selbst (770) oder von Eltern bzw. Personensorgeberechtigten (765) zurück. Und in 526 Fällen (5 Prozent) wurde eine mögliche Gefährdung durch den medizinischen Bereich, also beispielsweise Hebammen, Ärzte, Kliniken oder Gesundheitsämter mitgeteilt.

Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzungen wurden zahlreiche Hilfen neu eingerichtet. Dabei können für ein Kind auch mehrere Hilfen in Frage kommen. In 1 756 Fällen wurden ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingerichtet. Unterstützung nach §§ 16 bis 18 SGB VIII, wie z. B. Leistungen zur allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung wurde als Folge von 1 234 Gefährdungseinschätzungen gewährt. 517 Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen vorläufiger Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 374 Fällen wurden familienersetzende Hilfen zur Erziehung (§§ 27, 33 – 35 SGB VIII) eingeleitet, in weiteren 374 Fällen Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII.

 

 

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 15.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Was Pflegekinder brauchen – „Jetzt reden wir!“ am 16.09. in Mainz

Posted on Juli 16, 2014. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz lädt Pflegeeltern, junge Menschen und Fachkräfte von Jugendämtern und freien Trägern in Rheinland-Pfalz am 16.09. nach Mainz zur Fachtagung Was Pflegekinder brauchen – „Jetzt reden wir!“.

Seit einigen Jahren wird der Partizipation der Kinder und Jugendlichen in Pflegefamilien mehr Bedeutung eingeräumt. Bereits 2011 gab es einen Fachtag für Pflegeeltern und Fachkräfte und 2012 kam ein Fachtag für junge Menschen hinzu.

Das Thema Beteiligung wird am Vormittag in getrennten Gruppen betrachtet. Die jungen Menschen werden gemeinsam mit Kurt Sternberger an der Vorbereitung ihres Beitrags für den Nachmittag arbeiten. Die Erwachsenen werden anhand eines Vortrages von Prof. Dr. Maud Zitelmann ins Thema eingeführt.

Eingeladen sind alle Pflegeeltern und junge Menschen über 14 Jahren, die in Pflegefamilien leben sowie Fachkräfte der Pflegekinderhilfe. Ziel ist zu erfahren und erleben, welche Wünsche und Bedürfnisse nach Mitsprachemöglichkeiten junge Menschen haben, die als Pflegekinder aufwachsen, und wie sie darin gestärkt und unterstützt werden können. Außerdem soll deutlich werden, welche Anforderungen und Entwicklungspotenziale sich daraus für die Pflegekinderhilfe ergeben.

Veranstaltungsflyer

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

276 Jungen und 300 Mädchen wurden 2013 in Baden-Württemberg adoptiert

Posted on Juli 15, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Bewerber, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wurden im Jahr 2013 in Baden-Württemberg 576 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren adoptiert. Das sind 20 Adoptionen und somit 3,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2012 waren die Adoptionen im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent gesunken. Seit dem Jahr 1990 ist die Zahl der adoptierten Kinder und Jugendlichen um fast 50 Prozent zurückgegangen.

Von den 276 Jungen und 300 Mädchen waren 43 Prozent (247) zwischen 3 und 12 Jahre alt, knapp ein Drittel (169) hatte das 3. Lebensjahr noch nicht erreicht.

Für zwei Drittel der Adoptierten (385) war mit der Adoption keine Veränderung der Lebensumstände und Bezugspersonen verbunden. Sie wurden von ihrem Stiefvater oder ihrer Stiefmutter an Kindes statt angenommen. Bei 30 Prozent der Fälle (175) standen die Adoptiveltern in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu dem von ihnen adoptierten Kind oder Jugendlichen. 61 Kinder oder Jugendliche lebten vor der Adoption in einem Heim, 48 in einer Pflegefamilie.

Die deutsche Staatsangehörigkeit hatten 403 (70 Prozent) der Adoptierten. Von den 173 Adoptivkindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit stammten 45 Prozent (78) aus europäischen Ländern, darunter 22 Kinder aus Ländern der Russischen Föderation. Knapp 30 Prozent (48) der ausländischen Adoptierten kamen aus Asien, darunter 21 Kinder aus Thailand. 14 Prozent (24) stammten aus Amerika und 13 Prozent (22) aus Afrika. Weniger als die Hälfte (79) der Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit wurde aus Anlass der Adoption nach Baden-Württemberg geholt.

Am Ende des Jahres 2013 waren 25 Mädchen und 26 Jungen für eine Adoption vorgemerkt. Bei den Adoptionsvermittlungsstellen lagen 704 Anträge von Bewerbern vor, die gern ein Kind adoptieren möchten. So kamen rein rechnerisch auf ein zur Adoption vorgemerktes Kind 14 mögliche Adoptiveltern. In Adoptionspflege befanden sich 174 Kinder und Jugendliche. Die Adoptionspflege ermöglicht ein gegenseitiges Aneinandergewöhnen, während das Kind oder der Jugendliche bei einem adoptionswilligen Paar lebt.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 14.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

“Das Eigene und das Fremde – Interkulturelle Kompetenz in der Erziehungshilfe” am 27.-28.10. in Münster

Posted on Juli 15, 2014. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Veranstaltungen |

Vom 27.-28.10. bietet das LWL-Landesjugendamt Westfalen die Fortbildung “Das Eigene und das Fremde – Interkulturelle Kompetenz in der Erziehungshilfe” bei den Referentinnen Mehrnaz Koch-Kondazi und Christin Schülting an. Fachkräfte aus Allgemeinen Sozialen Diensten, Jugendämtern, Diensten und Einrichtungen der Erziehungshilfe sowie freie Träger sind dazu nach Münster eingeladen.

nähere Informationen

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Monopolkommission fordert Ende der Wettbewerbsverzerrungen in der Kinder- und Jugendhilfe

Posted on Juli 14, 2014. Filed under: Jugendhilfe, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

Berlin. Die Monopolkommission hat in ihrem XX. Hauptgutachten die bestehende Wettbewerbssituation in der Kinder- und Jugendhilfe untersucht. Sie kommt darin zu dem ernüchternden Ergebnis, dass es immer noch erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil von privat-wirtschaftlichen Leistungsanbietern in Deutschland gibt. In der Folge treten eine Überbürokratisierung, geringe Innovationen und/oder ein mangelndes Kostenbewusstsein auf.

Der Bundesverband privater Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe (VPK) fordert die Bundesregierung auf, endlich die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu beenden und hält die Notwendigkeit der Sicherstellung gleicher Voraussetzungen für alle Träger endlich für zwingend erforderlich.

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Monopolkommission die Wettbewerbsverzerrungen in der Kinder- und Jugendhilfe klar erkannt und auch benannt hat. Die weiterhin bestehenden deutlichen Wettbewerbshindernisse zu Lasten privater Dienstleistungsunternehmen müssen endlich beendet werden. Nur auf diese Weise kann die Vielfalt der Trägerlandschaft sichergestellt werden und können sich die bestmöglichen Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien entfalten“ erklärt VPK-Präsident Martin Adam.

„Der VPK befürwortet das Vorantreiben einer konsequenten Umsetzung und Anwendung von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für alle Leistungsangebote mit Rechtsanspruch. Es muss Schluss sein mit den diversen gesetzlichen Privilegien für gemeinnützige Anbieter zulasten von privaten Anbietern“, so der VPK-Präsident weiter. „Das sollte die Bundesregierung in der noch zu erwartenden Stellungnahme zum Gutachten der Monopolkommission berücksichtigen und durch entsprechende Gesetzesänderungen umsetzen“, fordert Adam abschließend.

Quelle Pressemitteilung der Spreeforum International GmbH vom 14.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

„Beratung von Pflegeeltern eines Pflegekindes mit Behinderung“ am 13.08. in Haltern

Posted on Juli 13, 2014. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Dem Thema „Beratung von Pflegeeltern eines Pflegekindes mit Behinderung“ widmet sich eine Fortbildung des LWL-Landesjugendamt Westfalen am 13.08. in Haltern. Dipl.-Psychologin Susanne Lambeck informiert Fachkräfte des ASD und der Hilfen zur Erziehung.

Die Mitteilung der Diagnose, ihr Pflegekind ist behindert, verändert die Lebensperspektiven einer Pflegefamilie grundlegend und unumkehrbar.

  • Welche Prozesse laufen häufig nach der Diagnosemitteilung ab?
  • Wie kann ich als Mitarbeiter/in eines Pflegekinderdienstes Pflegefamilien mit einem behinderten Pflegekind sinnvoll begleiten, wenn die Pflegeeltern inzwischen selbst Experten für die Behinderung ihres Pflegekindes geworden sind?
  • Wie kann man Bewerber/innen sinnvoll auf diese Aufgabe vorbereiten?
  • Welche Informationen brauchen sie vor Aufnahme des Kindes?

Ausgehend von den Bedürfnissen der Teilnehmer/innen soll neben der Wissensvermittlung genügend Raum für Fragen und zum Erfahrungsaustausch bleiben.

nähere Informationen

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Neue Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“

Posted on Juli 12, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Pflegefamilie, Publikationen |

Die neu erschienene 50-seitige Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“ des BMFSFJ erläutert übersichtlich gegliedert die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, insbesondere zu Alkoholabgabe und Alkoholkonsum, Rauchen und Tabakabgabe, den Aufenthalt in Gaststätten und den Besuch von Tanzveranstaltungen oder Spielhallen.

Sie kann kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden auf den Seiten des Publikationsservices des Ministeriums.

Quelle: BMFSFJ vom 03.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Landkreis Eichsfeld: Pflegeelternverein unzufrieden

Posted on Juli 11, 2014. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Thüringen, Verschiedenes |

Über die mangelnde Zusammenarbeit des Jugendamtes mit dem örtlichen Pflegeelternverein Eichsfeld-Nordthüringen beschwerte sich der Vorsitzende des Vereins  im Rahmen eines öffentlichen Bürgergespräches. Darüber berichtete die Thüringische Landeszeitung am 10.07.2014 im Artikel „Pflegeeltern unzufrieden – Eichsfelder Landrat sieht keine Probleme“.

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

3 Kursangebote mit Irmela Wiemann in der Schweiz

Posted on Juli 11, 2014. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, International, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Im Herbst veranstaltet der schweizerische Verein tipiti drei dreitägige Kurse mit Diplompsychologin Irmela Wiemann.
Es sind noch einige Plätze frei.

  • 01.-03.09.2014 in St. Gallen
    Grundkurs Biografiearbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • 15.-17.09.2014 in St. Gallen
    Schreibwerkstatt Lebensbriefe (Vertiefung Biografiearbeit)
  • 11.-13.11.2014 in Winterthur
    Kurs „Trauma-Pädagogik“

nähere Informationen

 

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft: „Von der Sorge zur Verantwortung – Vormundschaft auf dem richtigen Weg!?“ am 10.-12. 09. Hamburg

Posted on Juli 10, 2014. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Hamburg, Jugendhilfe, Netzwerke, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Die in vierjährigem Turnus stattfindende bundesweite Fachtagung des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft will dieses Jahr die pädagogischen Herausforderungen, die eine – geteilte und gemeinsame – Verantwortung für Kinder und Jugendliche mit sich bringt, in den Blick nehmen.

Im Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft sind 15 Organisationen und Einzelpersonen vertreten, die sich langjährig mit der Vormundschaft befassen. Zielgruppe der Fachtagung sind alle Professionen, die mit Vormundschaft und Pflegschaft befasst sind: Amts- und Vereinsvormünder/innen und -pfleger/innen, ehrenamtliche und Berufsvormünder/innen, Rechtspfleger/innen, Soziale Dienste, Pflegekinderdienste, Wissenschaftler/innen und Student/innen.

Die Tagung beschäftigt sich mit Fragen wie: Was tun, wenn Jugendliche besonders „schwierig“ erscheinen, niemand die Verantwortung für den jungen Menschen übernehmen will und zwischen den professionellen Beteiligten Uneinigkeit herrscht? Wie weit geht die Fachaufsicht der Rechtspfleger/ innen und (wie) kann sie überhaupt sinnvoll ausgeübt werden? Wie kann es gelingen, Kinder und Jugendliche angemessen zu beteiligen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen? Wie kooperiert man überhaupt sinnvoll und effektiv mit Sozialen Diensten, Pflegekinderdiensten und anderen professionellen Helfer/inne/n?

nähere Informationen

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

„FASD-Kinder…und was ist wenn sie erwachsen werden“ am 06.09. in Hilden

Posted on Juli 9, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Pflege- und Adoptivfamilien NRW e.V. veranstaltet am 06.09. in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Erwachsenenbildung in Hilden den Fachtag „FASD-Kinder…und was ist wenn sie erwachsen werden“.

Es referieren:

  • Dr. Karin Hameister: „FAS erkennen, diagnostizieren, behandeln?“
  • Dr. Andreas Westphal: „Persönliche Erfahrungen eines Kinder- und Jugendarztes mit FAS als Pflege- und Adoptivvater“
  • Inga Freunscht: „Die Entwicklung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit FASD“

nähere Informationen

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Film-Tipp: „Der Rassist in uns“

Posted on Juli 9, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Hamburg, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Am 10. Juli strahlte ZDFneo die neueste Dokumentation über den Blue-Eyed Workshop von Diversity Works aus. „Der Rassist in uns“ begleitet einen Workshop mit 40 Teilnehmer/innen in Hamburg und zeigt, wie leicht man zum Opfer von Diskriminierung werden kann und, wie schnell diskriminierendes Verhalten zugelassen wird.

39 Menschen wurden in Hamburg angesprochen, ob Sie nicht bei einer Fernsehproduktion mitmachen möchten. Es ginge um ein soziale Lernerfahrung und sie müssten bitte noch ihre Augenfarbe angeben. So landeten im April einigermaßen ahnungslose Teilnehmer in einer Alten Fabrik und wurden, wie üblich in den Blue Eyed Workshops , in Braunäugige und Blauäugige eingeteilt. Der Workshop, die Auswertung und die Reaktionen sowohl der Teilnehmenden als auch der beiden Psychologen, die das Geschehen im Nebenraum kommentierten, lassen tiefe Einblicke in die Wirkungsmechanismen von Diskriminierung, Mitläufertum und von verschiedenen Formen des Widerstandes zu. Die Offenheit der Teilnehmenden zeigt, wie nachhaltig die Lernerfahrung war.

zum Film in der ZDF-Mediathek

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

3700 Kinder von hessischen Jugendämtern 2013 in Obhut genommen

Posted on Juli 9, 2014. Filed under: Forschung, Hessen, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Die hessischen Jugendämter meldeten im Jahr 2013 insgesamt 3700 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Das waren 23 Prozent mehr als 2012. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, handelte es sich um die Inobhutnahme oder Herausnahme aus einem Heim, der eigenen Familie bzw. einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen. Die Zunahme um 700 Kinder und Jugendliche ist vor allem auf das Anwachsen der unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland um rund 400 Personen zurückzuführen.

Die Schutzmaßnahmen betrafen vor allem Jugendliche, d. h. über die Hälfte (62 Prozent) waren älter als 14 Jahre, 38 Prozent waren Kinder unter 14 Jahren. Der Anteil der Jugendlichen im Alter von über 14 Jahren stieg gegenüber 2012 um vier Prozentpunkte.

Die am häufigsten genannten Anlässe für Schutzmaßnahmen waren Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (36 Prozent), unbegleitete Einreisen aus dem Ausland (26 Prozent) und Vernachlässigung (zwölf Prozent). Beziehungsprobleme und Misshandlungen waren in elf Prozent der Fälle Anlass für Interventionen. Die anderen Gründe spielten mit jeweils weniger als fünf Prozent eine eher untergeordnete Rolle. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Schutzmaßnahmen betrafen 56 Prozent deutsche und 44 Prozent ausländische Kinder und Jugendliche. Ein relativ hoher Anteil der Nichtdeutschen (58 Prozent) entfiel auf unbegleitete Einreisen aus dem Ausland. Die Zahl dieser Fälle stieg im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um 400 Personen oder 73 Prozent auf 945. Damit setzte sich die Entwicklung aus dem Jahr 2012 beschleunigt fort. Sieben von zehn unbegleiteten Einreisenden waren männliche Jugendliche im Alter von 16 bis unter 18 Jahren. Eine große Rolle bei den Schutzmaßnahmen spielte die Familienkonstellation. Kinder und Jugendliche, die in Familien Alleinerziehender oder in Patchworkfamilien lebten, waren deutlich häufiger von Inobhutnahmen betroffen.

Die Inobhutnahmen erfolgten zu rund einem Viertel auf eigenen Wunsch des Kindes bzw. Jugendlichen und bei drei Vierteln lag eine Gefährdung vor. Vor allem Mädchen im Alter zwischen 16 bis 18 Jahren wurden in vier von zehn Fällen auf eigenen Wunsch in Obhut genommen.

Die Unterbringung erfolgte meist in einer Einrichtung (79 Prozent). 18 Prozent wurden in einer geeigneten Familie untergebracht und drei Prozent in einer sonstigen betreuten Wohnform.

In 36 Prozent der Inobhutnahmen kehrte der junge Mensch nach der Maßnahme zu dem Sorgeberechtigen, zur Pflegefamilie oder ins Heim zurück. 34 Prozent wurden außerhalb des Elternhauses, also im Heim, durch betreutes Wohnen oder in einer Pflegefamilie untergebracht; gut zehn Prozent erhielten eine sonstige stationäre Hilfe und sieben Prozent eine ambulante Erziehungshilfe. Bei gut 15 Prozent erfolgte keine anschließende Hilfe und drei Prozent wurden von einem anderen Jugendamt übernommen. Mehrfachnennungen waren möglich.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 08.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Neu: E-Mail Beratung zum Thema Kinder aus Suchtfamilien

Posted on Juli 9, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online | Schlagwörter: |

Allen, die Beratungsbedarf rund um das Thema Kinder aus suchtbelasteten Familien haben, bietet NACOA Deutschland ab sofort seine neue E-Mailberatung an. Das Angebot richtet sich an:

  • Fachkräfte, die beruflich mit Kindern suchtkranker Eltern zu tun haben (Lehrer/innen, Erzieher/innen,
  • Sozialarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen der Jugendämter, Mitarbeiter/innen bei freien Trägern der Jugendhilfe
  • Mitarbeiter/innen des Gesundheitswesens
  • Menschen, die selber mit suchtkranken Eltern aufwachsen oder aufgewachsen sind
  • Angehörige und Freunde von Kindern aus suchtbelasteten Familien (Eltern, Großeltern, Onkels, Tanten, Eltern von Spielfreunden)

In der NACOA Online-Beratungsstelle können sich Ratsuchende jederzeit über einen sicheren, verschlüsselten Zugang mit dem Beraterteam in Verbindung setzen. Die E-Mails werden zeitnah von den beiden geschulten Online-Beratern beantwortet. Auch Mehrfachberatungen sind möglich. Die Online-Beratungsstelle ist erreichbar unter https://beratung-nacoa.beranet.info

NACOA Deutschland – Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e. V.,
Gierkezeile 39, 10585 Berlin, Tel.: 030 / 35 12 24 30, Fax: 030 / 35 12 24 31,
E-Mail: info@nacoa.de, Website: www.nacoa.de, www.traudich.nacoa.de

Quelle: Pressemitteilung von NACOA Deutschland vom 01.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

DV verabschiedet Diskussionspapier zur Adoption

Posted on Juli 8, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

Das Diskussionspapier wurde von der Arbeitsgruppe „Adoption“ erarbeitet und nach Beratungen im Ständigen Ausschuss „Internationaler Sozialdienst, Deutscher Zweig“ sowie im Fachausschuss „Jugend und Familie“ am 18.06.2014 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.

Die Adoption von Kindern ist ein privates und zugleich ein öffentliches Thema. Privat, weil es das Thema „Familiengründung“ betrifft; öffentlich, weil Adoptionsvermittlung Aufgabe der Jugendhilfe und damit eine staatliche Aufgabe ist. Auch die Politik befasst sich in regelmäßigen Abständen mit der Adoption.1

Zuletzt haben CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vom 27. November 2013 zu Adoption und Leihmutterschaft vereinbart: „Wir wollen das Adoptionsverfahren weiterentwickeln, das Adoptionsvermittlungsgesetz modernisieren und die Strukturen der Adoptionsvermittlung stärken. Das Kindeswohl muss dabei immer im Vordergrund stehen. Wir wollen die Möglichkeiten zur Adoption vereinfachen und die Begleitung und nachgehende Betreuung der Adoptiveltern verbessern. Wir werden uns dafür einsetzen, dass im Adoptionsrecht die höhere Lebenserwartung der Menschen und die Tendenz zur späteren Familiengründung berücksichtigt werden und wollen, dass bei Stiefkindadoptionen das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern im Einvernehmen erhalten bleiben kann. Die Leihmutterschaft lehnen wir ab, da sie mit der Würde des Menschen unvereinbar ist.“2

Der Deutsche Verein möchte diese Pläne der Bundesregierung zum Anlass nehmen, das Thema Adoption mit diesem Papier differenziert und vor allem aus Perspektive des Kindeswohls zu betrachten. Wesentliche Grundsätze der Adoption sollen dargestellt und Handlungsbedarf in der Praxis jenseits der derzeit aktuellen Debatten um Altersabstand und die Erweiterung des Adoptionsrechtes auf gleichgeschlechtliche Paare aufgezeigt werden. In diesem Zusammenhang soll auch auf die Leihmutterschaft und deren Bezüge zur Adoption eingegangen werden, da diese nicht nur zunehmend Eingang in die öffentliche Diskussion als Alternative zur Adoption findet, sondern die Adoptionsvermittlung vermehrt beschäftigt. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Leihmutterschaft in rechtlicher, ethischer und medizinischer Hinsicht bleibt jedoch einem gesonderten Papier vorbehalten. Der Deutsche Verein richtet sich mit diesem Papier an die Verantwortlichen sowie die Fachkräfte auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen.

[1] http://suche.bundestag.de/search_bt.do.
[2]„Deutschlands Zukunft gestalten“ – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 68.

zum Diskussionspapier zur Adoption (pdf)

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge vom 18.06.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

25. Pflegeelterntag auf der Trabrennbahn Hamburg-Bahrenfeld am 07.09.

Posted on Juli 8, 2014. Filed under: Jugendhilfe |

Alles anders zum 25. Hamburger Pflegeelterntag: Er findet nicht nur erstmals an einem Sonntag statt (07.09.2014!), sondern wird auch mit einem Sommerfest für Pflegefamilien auf der Trabrennbahn Hamburg-Bahrenfeld richtig groß gefeiert.

Vormittags referiert der bekannte Buchautor Dr. Jan-Uwe Rogge über das Thema „Was Kinder und Jugendliche heute brauchen“, während die Kinder vom Team des Circus Mignon betreut werden. Ab 12.30 Uhr wird das Sommerfest auf der Terrasse der Trabrennbahn eröffnet, am Nachmittag können sich die Pflegeeltern entspannt zusammensetzen und das Renngeschehen verfolgen, für die Kinder werden zehn Jahrmarktstationen mit z. B. Dosenwerfen, Torwandschießen oder Schubkarrenrennen angeboten.

Auch Sozialsenator Detlef Scheele hat sein Kommen zugesagt und wird sich mit einem Grußwort an die Gäste richten.

Veranstalter sind die Bezirklichen Pflegekinderdienste der Stadt Hamburg, Freunde der Kinder e.V., die PFIFF gGmbH und Das Rauhe Haus.

Veranstaltungsflyer mit Anmeldung

 

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Großbritannien: Care Leaver produzieren Lied und Videoclip

Posted on Juli 7, 2014. Filed under: International, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Podcast / Online, Publikationen, Verschiedenes |

Mit dem ausdrucksstarken Lied und Video „How To Fly“ machten 18 englische Care Leaver die Öffentlichkeit auf ihre Geschichten aufmerksam. Das Stück war Ergebnis einer Workshop-Reihe mit jungen Menschen aus stationären Jugendhilfen.

Der Guardian berichtete darüber in seinem Artikel „Care leavers tell their stories through song and video“ vom 04.04.2014.

Quelle: Careleaver Deutschland vom 27.06.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

4 840 Verfahren zur Kindeswohlgefährdung im Land Brandenburg 2013 eingeleitet

Posted on Juli 7, 2014. Filed under: Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , |

Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert, wurde im Jahr 2013 im Land Brandenburg für 4 840 Kinder und Jugendliche ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen. Gegenüber 2012 ist das eine Steigerung von 9,1 Prozent (2012: 4 438).

Eine akute Gefährdungseinschätzung wurde bei 758 (15,7 Prozent) Kindern und Jugendlichen festgestellt. In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. Bei 778 (16,1 Prozent) Fällen lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es besteht weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Bei 1 411 (29,2 Prozent) Fällen wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf und in 1 893 (39,1 Prozent) der Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt.

74,2 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen betrafen Vernachlässigung, 16,5 Prozent körperliche und 20,4 Prozent psychische Misshandlungen. In 4,0 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden.

Häufig erfolgte die Meldung von Kindeswohlgefährdungen von Verwandten, Bekannten und Nachbarn (17,4 Prozent) oder auch anonym (19,1 Prozent). Über Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft wurden 13,4 Prozent der Verfahren initiiert. In 9,2 Prozent der Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die auslösende Einrichtung. 9,6 Prozent der Verfahren wurden von den Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen. Von medizinischem Personal, Gesundheitsämtern oder Hebammen erfolgte in 5,0 Prozent der Fälle die Information der Jugendämter.

Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzung wurden für 846 Kinder und Jugendliche ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingerichtet. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 570 Fälle gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung. 243 Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 279 Fällen musste das Familiengericht angerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 07.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

9 959 Verfahren zur Kindeswohlgefährdung im Land Berlin 2013 eingeleitet

Posted on Juli 7, 2014. Filed under: Berlin, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , |

Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert, wurde im Jahr 2013 in Berlin für 9 959 Kinder und Jugendliche ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen. Gegenüber 2012 ist das eine Steigerung von 13,3 Prozent (2012: 8 791).

Eine akute Gefährdungseinschätzung wurde bei 1 984 (19,9 Prozent) Kinder und Jugendlichen festgestellt. In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. Bei 3 254 (32,7 Prozent) Fällen lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es besteht weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Bei 2 678 (26,9 Prozent) Fällen wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf und in 2 043 (20,5 Prozent) der Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt.

66,7 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen betrafen Vernachlässigung, 21,7 Prozent körperliche und 26,9 Prozent psychische Misshandlungen. In 3,9 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden.

Häufig erfolgte die Meldung von Kindeswohlgefährdungen von Verwandten, Bekannten und Nachbarn (13,0 Prozent) oder auch anonym (7,5 Prozent). Über Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft wurden 27,0 Prozent der Verfahren initiiert.

In 13,1 Prozent der Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die auslösende Einrichtung. 10,9 Prozent der Verfahren wurden von den Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen. Von medizinischem Personal, Gesundheitsämtern oder Hebammen erfolgte in 6,0 Prozent der Fälle die Information der Jugendämter.

Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzung wurden für 1 587 Kinder und Jugendliche ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingerichtet. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 2 379 Fälle gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung. 651 Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 734 Fällen musste das Familiengericht angerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 07.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Programm der PFIFF Pflegeelternschule für 2014/2015 steht

Posted on Juli 6, 2014. Filed under: Fortbildung, Hamburg, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Das neue Fortbildungsprogramm der Pflegeelternschule der PFIFF gGmbH Hamburg gibt es bereits als PDF zum Download.

Mit diesem Programm schnürt die Pflegeelternschule ein Angebot, das hoffentlich viele Pflegeeltern anspricht. Bindung, Umgang mit der leiblichen Familie, Traumatisierung – mit Veranstaltungen zu diesen Themen soll das Wissen der TeilnehmerInnen vertieft und ihnen Sicherheit bei der Begleitung des Pflegekindes gegeben werden. Bei der Auswahl der Inhalte hat das Team der Pflegeelternschule aber auch besonderes Augenmerk auf den praktischen Nutzwert gelegt: So haben z. B. Veranstaltungen zu den Rechten von Pflegeeltern, zur Vorbereitung auf Hilfeplangespräche oder zur Gestaltung von Umgangskontakten Platz im Jahresprogramm gefunden.

zum Programm vom Juli 2014 bis Juni 2015

Quelle: PFIFF vom 20.06.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Artikel „Pflege- und Heimkinder müssen zahlen“

Posted on Juli 6, 2014. Filed under: Jugendhilfe |

Die SWR Landesschau bringt in ihrem Beitrag „Pflege- und Heimkinder müssen zahlen“ vom 27.06.2014 etwas Licht in die Regelung, wonach Jugendliche in Vollzeitpflege von ihren Einnahmen 75 % an das Jugendamt zurückerstatten müssen. Rechtsanwältin Gila Schindler erklärt, dass aufgrund einer neuen Regelung Ermessensspielräume möglich sind, solange die Arbeit dem „Zweck der Jugendhilfe“ dient.

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Podcast- und Buch-Tipp: „Verrückte Kindheit – Leben und Überleben mit einer manisch-depressiven Mutter“

Posted on Juli 6, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Gesundheit, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: |

Die am 11.06. ausgestrahlte  SWR2-Radiosendung „Verrückte Kindheit – Leben und Überleben mit einer manisch-depressiven Mutter“ stellte die Geschichte von Naema Gabriel vor, die ihre kindlichen Erfahrungen unter anderem in ihrem Buch „Sinus“ verarbeitet hat.

Sendungsinfo:
Es ist, als würde Naema Gabriel mit zwei verschiedenen Müttern aufwachsen: Die eine ist tief traurig und redet von Selbstmord. Die andere schmiedet euphorisch Pläne für ihre Karriere als Sängerin. In solch einer manischen Phase kann es sein, dass sie morgens das Haus zum Brötchenholen verlässt und sich erst Tage später wieder meldet – aus Florenz. Das vernachlässigte Mädchen von damals ist heute eine glückliche 40-Jährige, doch der Weg dahin war schwer. In ihrem Buch „Sinus“ hat Naema Gabriel ihre Geschichte aufgezeichnet und will damit anderen Betroffenen Mut machen.

nähere Informationen zum Buch

zur Radiosendung als Podcast

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

IGfH Jahrestagung „Gegen eine ausgrenzende Kinder- und Jugendhilfe – Wie müssen inklusive Erziehungshilfen gestaltet werden?“ am 18./19.09. in Leipzig

Posted on Juli 5, 2014. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Sachsen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Bei der IGfH Jahrestagung 2014 soll unter dem Titel „Kinder- und Jugendhilfe zwischen Inklusion und Ausgrenzung“ gemeinsam mit Praktiker_innen aus den Hilfen zur Erziehung öffentlich diskutiert werden, wo die Herausforderungen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe liegen.

Diese Fragestellung wird aus Sicht der Heimerziehung, der Pflegekinderhilfe, der ambulanten Hilfen, der Regeleinrichtungen (Schule / Kita) sowie aus Sicht der Inobhutnahmestellen und der geschlechtersensiblen Praxisprojekte in Arbeitsgruppen und Workshops beleuchtet.

Gerahmt wird die Praxisdiskussion durch Vorträge namhafter Wissenschaftskolleg_innen wie Prof. Dr. Michael Winkler (Jena), Prof. Dr. Sabine Andresen (Frankfurt a.M.) und Prof. Dr. Albrecht Rohrmann (Siegen).

Der Anmeldeschluss zu dieser Tagung ist der 01.08.2014.

nähere Informationen

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

NRW: Zahl der Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2013 um sieben Prozent höher als ein Jahr zuvor

Posted on Juli 5, 2014. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Nordrhein-Westfalen, Publikationen | Schlagwörter: , , , |

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2013 ergriffen die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 12 259 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 6,8 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die vorläufigen Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen oder Herausnahmen) werden vom Jugendamt dann ergriffen, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz der Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.

2013 handelte es sich in Nordrhein-Westfalen bei der Mehrzahl der unter den Schutz des Jugendamts gestellten Kinder und Jugendlichen um Personen ab 14 Jahren (7 348); Kinder einem Alter von unter 14 Jahren waren in 40,1 Prozent der Fälle (4 911) betroffen. 48,2 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren Mädchen. Häufigste Anlässe für die vorläufige Schutzmaßnahme waren Überforderung (4 875 Fälle), Beziehungsprobleme der Eltern (2 191 Fälle) oder ein unbegleitetes Einreisen aus dem Ausland (1 519 Fälle).

In nahezu zwei Dritteln der Inobhutnahmen (7 696 oder 64,7 Prozent) wurden die Maßnahmen auf Initiative des Jugendamts oder der Polizei hin durchgeführt. In etwa einem Viertel der Fälle (2 860 oder 24,0 Prozent) ging das behördliche Eingreifen auf Initiative des Kindes oder des Jugendlichen selbst zurück. In den übrigen Fällen wiesen z. B. Lehrer, Ärzte, Verwandte oder Nachbarn die Behörden auf die Notsituation der Kinder und Jugendlichen hin. (IT.NRW)

Quelle: IT.NRW vom 03.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Expertisen zum Thema „Care Leaver“ und „Junge Volljährige“

Posted on Juli 4, 2014. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Die IGfH stellt kostenlos zwei Expertisen zum Thema „Care Leaver“/ Junge Volljährige von Prof. Dr. Reinhard Wiesner und Prof. Dr. Dirk Nüsken zum Thema „Care Leaver“ von der IGfH und der Universität Hildesheim als Online-Veröffentlichung zur Verfügung. Wer die gebundene Druckversion bevorzugt, kann diese zum Preis von 8,- € zzgl. Versand bei der IGfH bestellen.

Das Projekt Nach der stationären Erziehungshilfe – Care Leaver in Deutschland der IGfH und der Universität Hildesheim widmete sich der Frage, wie Jugendliche und junge Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Erziehung – z.B. in Wohngruppen oder Pflegefamilien – verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden (Care Leaver), unterstützt werden können.

Das Hauptziel des Projekts bestand darin, einen Überblick über bereits existierende Modelle  guter Praxis im In- und Ausland zu gewinnen, um davon ausgehend einen Transfer in die Erziehungshilfen in Deutschland anzuregen. Vor diesem Hintergrund wurden die verschiedenen Maßnahmen, Angebote und Unterstützungsstrukturen, die in den unterschiedlichen Ländern bereits existieren, systematisiert verglichen, Formen guter Praxis identifiziert, Transfermöglichkeiten beschrieben und Notwendigkeiten der Adaption diskutiert. Im Rahmen der Projektlaufzeit entstanden drei Expertisen, mit denen zentrale Teilaspekte der Projektfragestellungen intensiv bearbeitet wurden.

Die Expertise „Übergang aus der stationären Jugendhilfe ins Erwachsenenleben in Deutschland“ von Prof. Dr. Dirk Nüsken stellt die Situation von Care Leavern in Deutschland dar.

Prof. Dr. Reinhard Wiesner beschäftigte sich in seiner Expertise „Hilfen für junge Volljährige. Rechtliche Ausgangssituation“ mit der rechtlichen Situation und betrachtet insbesondere die Bedingungen des Übergangs für die jungen Volljährigen und die Rechtssprechung zum §41 SGB VIII.

Die dritte Expertise von Prof. Dr. Martin Bellermann „Übergangshilfen im deutschen Sozialstaat“ skizziert die Hilfen, die in unterschiedlichen Sozialgesetzen und Unterstützungssystemen vorzufinden sind und die mögliche Anschlüsse für Care Leaver bieten könnten – mitunter aber eben auch nicht bieten.

Quelle: IGfH

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Im Jahr 2013 wurden in Bayern 576 Minderjährige adoptiert – Mehr als zwei Drittel davon von einem Stiefelternteil

Posted on Juli 4, 2014. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: |

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2013 insgesamt 576 Minderjährige adoptiert, was gegenüber dem Vorjahr (616 Adoptionen) einen Rückgang von 6,5 Prozent bedeutet. Von den Minderjährigen waren 292 männlich und 284 weiblich. In 69 Prozent der Fälle adoptierte die Stiefmutter oder der Stiefvater die Minderjährigen.

Im Jahr 2013 wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitungen insgesamt 576 Minderjährige adoptiert. Gegenüber 2012 mit 616 durchgeführten Adoptionen bedeutet dies einen Rückgang von 6,5 Prozent.

In 459 Fällen (rund 80 Prozent) hatten die Minderjährigen die deutsche Staatangehörigkeit, 117 Minderjährige hatten keinen deutschen Pass.

Wie auch im Vorjahr war die Gruppe der unter Dreijährigen mit 168 Adoptionen die größte Gruppe.


Mehr als 70 Prozent der Minderjährigen wurde von einem Stiefelternteil (399) oder von anderen Verwandten (elf) an Kindes statt angenommen.

Somit fiel ein Großteil der Adoptionen in das den Kindern und Jugendlichen bekannte Umfeld und verursachte somit in der Regel keine größeren Veränderungen der Lebensumstände und Bezugspersonen.

Bei 166 Adoptionen bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Adoptiveltern und den Minderjährigen.

Ende letzten Jahres waren 101 Minderjährige zur Adoption vorgemerkt – 54 männliche Kinder/Jugendliche und 47 weibliche. Gleichzeitig lagen den Adoptionsvermittlungsstellen 883 Adoptionsbewerbungen vor. Das heißt, dass es rein rechnerisch für jeden zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen neun mögliche Adoptiveltern gab.

Hinweis: Eckdaten zu den Adoptionen finden Sie in unserer Online-Datenbank unter folgendem Link: www.statistikdaten.bayern.de/genesis/adoptionen

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 03.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

15 931 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern 2013

Posted on Juli 3, 2014. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die Bayerischen Jugendämter meldeten im Jahr 2013 insgesamt 15 931 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen geprüft wurde, ob das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung lag in 2 952 Fällen eine akute und in 3 581 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 4 871 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 4 527 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung – Stichtag 31. Dezember 2013 – ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 01. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2013 insgesamt 15 931 Fälle (+8 Prozent gegenüber 2012) von Kindeswohlgefährdung gemeldet. Betroffen waren 8 147 Jungen und 7 784 Mädchen. Nach Altersgruppen zeigt sich folgendes Bild:

2 952 Gefährdungseinschätzungen (+4,5 Prozent) ergaben eine akute, 3 581 (+1,9 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. In beiden Fällen, waren die Anzeichen für eine Vernachlässigung und die Anzeichen einer psychischen Misshandlung die beiden häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wurde bei 4 871 Gefährdungseinschätzungen keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf zum Beispiel im Rahmen einer Hilfe der Kinder und Jugendhilfe wie Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme. Bei 4 527 wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 03.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

7900 Gefährdungseinschätzungen bei Kindeswohlgefährdung in Hessen durchgeführt

Posted on Juli 2, 2014. Filed under: Forschung, Hessen, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , , |

In 2013 wurden in Hessen gut 7900 Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII durchgeführt. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies zehn Prozent mehr als im Jahr 2012, in dem die Erhebung erstmalig stattfand.

Als Ergebnis der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen wurde bei 14 Prozent eine akute und bei zwölf Prozent eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. In 74 Prozent der Fälle lag keine Kindeswohlgefährdung vor — in mehr als der Hälfte dieser Fälle bestand trotzdem ein Hilfebedarf. Über die Hälfte aller Gefährdungseinschätzungen betraf Kinder unter sieben Jahre.

Bezogen auf die Bevölkerung in der jeweiligen Altersgruppe wurde für 79 von 10 000 Einwohnern unter 18 Jahre eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen. Jüngere Kinder waren mehr betroffen als ältere. Für die unter Dreijährigen lag diese Quote bei 133, bei den Drei- bis unter Sechsjährigen bei 104, bei den Sechs- bis unter Zehnjährigen bei 76 und bei den Zehn- bis unter 18-Jährigen bei 54.

Von den 2030 Fällen, in denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war mit sechs von zehn Fällen die Vernachlässigung die am häufigsten genannte Art. Körperliche Misshandlungen waren bei der akuten Kindeswohlgefährdung mit 35 Prozent die zweithäufigste Art. Bei der latenten Kindeswohlgefährdung standen die psychischen Misshandlungen mit 30 Prozent an zweiter Stelle. Anzeichen von sexueller Gewalt wurden bei sieben Prozent der Fälle akuter und bei vier Prozent latenter Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Von den 1075 Fällen der akuten Kindeswohlgefährdungen waren in etwa gleich viele Mädchen und Jungen betroffen. Unterschiede bei den Geschlechtern gab es allerdings bei der Art der Kindeswohlgefährdung: Bei den Vernachlässigungen und körperlichen Misshandlungen waren die Jungen stärker betroffen, bei den psychischen Misshandlungen und bei sexueller Gewalt häufiger die Mädchen. Insbesondere in Fällen der sexuellen Gewalt waren bei den akuten Kindeswohlgefährdungen in drei Viertel der Fälle Mädchen die Leidtragenden.

Als Folge der akuten Kindeswohlgefährdung wurde der junge Mensch in 47 Prozent in Obhut, d. h. aus der Familie, genommen. In 35 Prozent wurde das Familiengericht eingeschaltet, in 28 Prozent erfolgte erstmals eine Hilfe zur Erziehung und in zwölf Prozent eine zusätzliche Hilfe. In knapp 23 Prozent wurde keine Hilfe neu eingerichtet bzw. keine der vorangegangenen Hilfen gewährt. Es konnte aber in diesem Fall die bereits bestehende Hilfe fortgeführt werden. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Konstellation der Familienverhältnisse spielte eine große Rolle. Bei mehr als der Hälfte der Einschätzungen lebte der junge Mensch bei einem alleinerziehenden Elternteil oder bei einem Elternteil mit neuem/-r Partner/-in.

Häufig erfolgte die Initiative zur Gefährdungseinschätzung durch Polizei/Gericht/Staatsanwalt (19 Prozent), Nachbarn (14 Prozent), Ärzten (elf Prozent) und durch die Schule bzw. anonym mit je neun Prozent. In acht Prozent der Fälle wurden die Eltern bzw. Personenberechtigten tätig. Andere Institutionen oder Personen, auf deren Initiative die Gefährdungseinschätzung erfolgte, spielten mit je unter sechs Prozent nur eine untergeordnete Rolle.

Hinweis:
Nach § 8a SGB VIII ist eine Gefährdungseinschätzung vom zuständigen Jugendamt vorzunehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist.
Nach der Einschätzung der Gefährdungssituation im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte kann im Ergebnis eine Gefährdung vorliegen, eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden (latente Kindeswohlgefährdung) oder es liegt keine Kindeswohlgefährdung vor.
Bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung ist eine anschließende geeignete Hilfe in Absprache mit den Personensorgeberechtigten anzubieten. Gegebenenfalls kann auch das Tätigwerden des Familiengerichts notwendig werden. Bei dringender Gefahr kann das Jugendamt auch ohne die Entscheidung des Familiengerichts das Kind oder den Jugendlichen in Obhut nehmen.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 02.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Baden-Württemberg: Fast 4 000 junge Menschen von Jugendämtern in Obhut genommen – Vorläufige Schutzmaßnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen um 91 Prozent angestiegen

Posted on Juli 2, 2014. Filed under: Baden-Württemberg, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wurden im Jahr 2013 in Baden-Württemberg für 3 809 Kinder und Jugendliche vorläufige Schutzmaßnahmen ergriffen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um 5 Prozent. Damit hat sich der seit 2005 ansteigende Trend auch im Jahr 2013 fortgesetzt.

In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz vorübergehend aus der eigenen Familie, einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer anderen Unterbringungsart heraus- und von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden dann vorläufig in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Neben Unterkunft und Verpflegung stehen sozialpädagogische Beratung und Unterstützung im Vordergrund der Schutzmaßnahme.

Für 1 942 Mädchen und junge Frauen und 1 867 Jungen und junge Männer war 2013 ein behördliches Eingreifen nötig. 6 von 10 der Kinder und Jugendlichen (2 339) waren zwischen 14 und 18 Jahre alt, 14 Prozent (518) hatten das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet. Gut zwei Drittel der jungen Menschen (2 643) hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Knapp ein Viertel (895) wurde nach vorherigem Ausreißen aufgegriffen.

In 1 688 Fällen (44 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen durch soziale Dienste oder die Jugendämter, in 20 Prozent (780) durch die Polizei veranlasst. Bei 1 167 Fällen ging eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII voraus.

Auf eigenen Wunsch wurde ein Fünftel (746) unter den Schutz des Jugendamts gestellt. Über die Hälfte davon (405) waren Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren. 44 Prozent aller in Obhut genommener Kinder und Jugendlichen (1 676) lebten vor der Schutzmaßnahme bei den Eltern bzw. bei einem Elternteil mit Partner und 28 Prozent (1 066) wuchsen bei einem allein erziehenden Elternteil auf.

Die Hauptursache lag bei 45 Prozent aller Maßnahmen in einer Überforderung der Eltern oder eines Elternteils, bei 15 Prozent traten Beziehungsprobleme auf. In 517 Fällen (14 Prozent) lag eine unbegleitete Einreise aus dem Ausland vor. Damit hat sich die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland notwendig wurden, im Vergleich zum Vorjahr um 91 Prozent erhöht. Anzeichen von Misshandlung und von Vernachlässigung lagen bei 11 bzw. 10 Prozent aller Fälle vor.

Gut drei Viertel der Kinder und Jugendlichen wurden vorübergehend in einer Einrichtung (2 805) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform (128) untergebracht, knapp ein Viertel (876) fand Schutz bei einer geeigneten Person.

In 42 Prozent der Fälle (1 622) endete die Maßnahme mit einer Rückkehr zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim. In Zusammenarbeit mit den Betroffenen und gegebenenfalls auch mit ihren Angehörigen werden Zukunftsperspektiven entwickelt, zu denen u. a. auch eine anschließende Einleitung einer erzieherischen Hilfe außerhalb des Elternhauses oder ambulante erzieherische Hilfen gehören können. 2013 wurden in 1 131 Fällen stationäre und in 312 Fällen ambulante Hilfen zur Erziehung im Anschluss an die Schutzmaßnahme eingeleitet. Andere stationäre Hilfen, wie z. B. die Aufnahme in ein Krankenhaus, in die Psychiatrie oder eine Rehabilitationseinrichtung oder auch stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wurden in 339 Fällen gewährt. 14 Prozent der jungen Menschen (520) erhielten im Anschluss keine Hilfe mehr. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn sich das Kind oder der Jugendliche eigenmächtig aus der Unterbringung im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahme entfernt oder wenn eine Zu- oder Rückführung an eine Jugendjustizanstalt oder eine Abschiebung ins Ausland erfolgt.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vom 02.07.2014

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Nur wenige Jugendliche mit Förderbedarf finden nach der Schule einen Ausbildungsplatz

Posted on Juli 2, 2014. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen, Stellungnahmen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Von den jährlich rund 50.000 Schulabgängern mit sonderpädagogischem Förderbedarf finden nur etwa 3.500 einen betrieblichen Ausbildungsplatz. Nur jedes vierte ausbildungsberechtigte Unternehmen in Deutschland hat in den vergangenen fünf Jahren Erfahrungen mit Jugendlichen mit Behinderung gemacht, wobei die Hälfte der Unternehmen diese Erfahrungen als positiv bewerten. Das geht aus einer repräsentativen Unternehmensbefragung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung hervor.

nähere Informationen

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Internationale Konferenz “Bindung und Migration“ am 10.-12.10. in München

Posted on Juli 1, 2014. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Gesundheit, International, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Am 10./12.10. findet die 13. Internationale Bindungskonferenz in München statt. Diesmal geht es um das Thema “Bindung und Migration“. Veranstalter ist PD Dr. med. Karl Heinz Brisch in Kooperation mit der LMU München statt.

Viele Menschen verlieren heute durch Umzug, Migration, Flucht und Vertreibung, Folter, Menschenhandel, besonders mit Frauen und Kindern, ihre Beziehungen zu ihren Bindungspersonen und oftmals auch zu Mitgliedern ihrer erweiterten Familie sowie Freunden; zusätzlich werden sie von ihren sprachlichen und kulturellen Wurzeln isoliert. Zudem erleben sie in neuen Gesellschaften und Kulturen extremen Stress, Anpassungsdruck, massive Verunsicherung, Isolation, Deprivation und sind aggressiven Anfeindungen, Verfolgung und Bedrohung ausgesetzt. Dadurch werden sie in ihrem Bindungssystem extrem erschüttert und ein Gefühl von Urvertrauen in Schutz durch liebevolle Menschen geht ihnen verloren. Diese Erfahrungen können potentiell traumatisch verarbeitet werden und zu tiefgreifenden Bindungsunsicherheiten führen, mit einem Gefühl von extremer Angst und Panik.

  • Welche Faktoren schützen, welche Rolle spielen neue wichtige Bindungspersonen, wie können neue Beziehungen aufgebaut werden?
  • Was müssen aufnehmende Familien, Partner, Arbeitgeber und Gesellschaften wissen, damit aus einem traumatischen Schicksal der Migration eine neue Ressource für Entwicklung und Bindungssicherheit erwachsen könnte?
  • Welche Therapieformen sind für diese Menschen hilfreich?

Führende international renommierte Fachleute und Forscher werden aus ihren Erfahrungen und Studien berichten und für die Problematik sensibilisieren, sowie Wege für neue Entwicklungen aufzeigen.

Die Konferenz richtet sich an Ärzte aller Fachrichtungen sowie an PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, SozialarbeiterInnen, PädagogInnen, Jugendhilfe-MitarbeiterInnen, ebenso an alle, die sich mit der Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen nach Migration bei Erwachsenen sowie bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen beschäftigen. Ebenso sind alle Berufsgruppen eingeladen, die kranke Menschen nach Migration in allen Altersgruppen betreuen und begleiten, wie etwa LehrerInnen, ErzieherInnen, KrankenpflegerInnen, HeilpädagogInnen, UmgangspflegerInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, PhysiotherpeutInnen, SeelsorgerInnen, JuristInnen, PolitikerInnen und Adoptiv-/Pflegeeltern.

zur Veranstaltungshomepage

Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )

Liked it here?
Why not try sites on the blogroll...