Archive for Juni 2015

Global Adoption Germany – Help for Kids e. V. vermittelt nicht mehr

Posted on Juni 30, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe | Schlagwörter: |

Mit Bescheid vom 23. Juni 2015 hat die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen die Anerkennung der Adoptionsvermittlungsstelle “Global Adoption Germany – Help for Kids e.V.“ als anerkannte Auslandsvermittlungsstelle zum 30. Juni 2015 widerrufen.

Gleichzeitig wurden die besonderen Zulassungen zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus Bulgarien und Kasachstan ebenfalls mit Wirkung ab 30. Juni 2015 widerrufen. Die besonderen Zulassungen für Ungarn und die Russische Föderation waren bereits mit Bescheid vom 26. Mai 2015 widerrufen worden.

Damit darf die Vermittlungsstelle ab 1. Juli 2015 keine Auslandsvermittlungstätigkeit mehr entfalten. Soweit Bewerber um die Adoption eines ausländischen Kindes noch im Verfahren sind, müssen sie sich entscheiden, ob sie das Verfahren mit der für ihren Wohnort zuständigen Zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes fortsetzen oder das Verfahren beenden wollen.

Die Akten über alle abgeschlossenen Verfahren werden von der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen (GZA Mainz) archiviert.

Quelle: Bundeszentralstelle für Auslandsadoption vom 30.06.2015

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Aktionswochen für Jugendämter 2015: „25 Jahre SGB VIII – Großwerden mit dem Jugendamt“

Posted on Juni 29, 2015. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Veranstaltungen |

Das SGB VIII ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts. Dieses Jahr wird das Gesetz 25 Jahre alt.

Die BAG Landesjugendämter nimmt das Jubiläum als Aufhänger für die diesjährigen Aktionswochen für und mit den kommunalen Jugendämtern. 2015 ist wieder Aktionswochenjahr!

Mehr zu den Aktionswochen 2015 erfahren Sie hier oder unter www.unterstuetzung-die-ankommt-de.

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Ukraine: Internationale Adoptionsvermittlung nur direkt möglich

Posted on Juni 28, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, International, Jugendhilfe, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Nach ukrainischem Recht ist für die Adoption ukrainischer Kinder ins Ausland eine ausschließliche Zuständigkeit des ukrainischen Sozialministeriums gegeben. Sämtliche Verfahrensschritte bei der internationalen Adoptionsvermittlung werden zwischen dem ukrainischen Ministerium und den Adoptionsbewerbern direkt vorgenommen. Eine fachliche Begleitung von grenzüberschreitenden Adoptionen durch Fachstellen im Aufenthaltsstaat der Bewerber, insbesondere deren Einflussnahme auf das Vermittlungsverfahren ist damit nicht möglich.

In der Vergangenheit hatten die anerkannten Auslandsvermittlungsstellen “Children and Parents e. V.“, “Global Adoption Germany e. V.“ und “Zukunft für Kinder e. V.“ eine besondere Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung aus dem Herkunftsstaat Ukraine. Die besonderen Zulassungen für die genannten Auslandsvermittlungsstellen sind aus den o. g. Gründen durch die Aufsicht führenden Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter widerrufen worden. Die Widerrufe zu Lasten “Children and Parents e. V.“ und “Global Adoption Germany e. V.“ sind rechtskräftig. Die Auslandsvermittlungsstelle “Zukunft für Kinder e. V.“ hat gegen den Widerruf Widerspruch eingelegt und gegen die Zurückweisung des Widerspruchs Klage zum Verwaltungsgericht erhoben. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Da der Widerspruch und die Klage keine aufschiebende Wirkung haben, können derzeit Adoptionen im Verhältnis zur Ukraine nicht von einem deutschen freien Träger begleitet werden.

Quelle: Bundeszentralstelle für Auslandsadoption vom 24.06.2015

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Wie werden Hilfen zur Erziehung organisiert?

Posted on Juni 28, 2015. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Netzwerke, Niedersachsen, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die Kinder- und Jugendhilfe sieht eine Reihe von „Hilfen zur Erziehung“ vor, um Kinder, Jugendliche und Eltern zu unterstützen. Diese Hilfen reichen von der Beratung, über die sozialpädagogische Familienhilfe bis hin zur Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie oder Wohngruppe. Ein Forscherteam untersucht im Jugendamt, wie „Hilfen zur Erziehung“ organisiert werden und wie Kinder, Jugendliche und Eltern sie erleben.

Verschlossen ist das Jugendamt des Landkreises Hildesheim nicht. Im Gegenteil, es öffnet die Türen für die Forschung, sucht Kooperation. Man muss nur Ulrich Wöhler, Dezernent für Jugend und Soziales, begegnen und ahnt, dass dieses Bild einer Behörde – verriegelt, intransparent – so nicht der Realität entspricht. Zumindest nicht in Hildesheim. Wöhler leitet einen Bereich mit über 300 Mitarbeitern. Herzstück seiner Arbeit sind die Hilfen zur Erziehung und deren Planung. Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe sieht eine Reihe von Hilfen vor, „wenn eine Familie nicht in der Lage ist, dem Erziehungsauftrag nachzukommen“. „Die intensivste Form der Hilfe ist die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder Wohngruppe, was wir möglichst vermeiden.“

Wenn Jugendliche und deren Familien Unterstützung brauchen, dann werden sie, um den Vorgang zu organisieren, in Jugendämtern zu einem Fall. Wie solche Hilfen geplant werden, untersuchen Sozialpädagogen der Universität Hildesheim nun gemeinsam mit dem Jugendamt des Landkreises Hildesheim. „Wir schauen uns an, wie Hilfen für Kinder und Jugendliche bearbeitet werden. Wir untersuchen vor Ort in der Fallbearbeitung, wie diese Prozesse ablaufen, wie Diagnosen getroffen und wie Kinder und Jugendliche beteiligt werden. Wir wissen aus der Fachdebatte, dass die Beteiligung der Jugendlichen entscheidend ist für das Gelingen der Hilfen“, sagt Professor Gunther Graßhoff.

Florian Hinken ist Jugendhilfeplaner im Landkreis, er erfasst, welche Jugendhilfeeinrichtungen es gibt, wie der Bedarf ist und wie die Zusammenarbeit mit freien Trägern erfolgt, die die Hilfen durchführen, etwa Wohlfahrtverbände. In der Hilfeplanung sei viel Abstimmung erforderlich. Das Verfahren ist „partizipativ“, so Hinken, „es soll nicht über Jugendliche entschieden werden, sondern mit ihnen gemeinsam“. Jugendliche bearbeiten „ihren Fall“ also auch selber. Die Hilfen zur Erziehung basieren zu etwa 85 Prozent auf Freiwilligkeit.

Mit den Hilfen soll zum Beispiel erreicht werden, dass ein Kind den Schulbesuch positiv erleben kann. In manchen Familien geht es auch um die Grundversorgung, morgens ein Frühstück, mittags eine warme Mahlzeit. Manchmal leiden Jugendliche unter Trennungsstreitigkeiten der Eltern und Sozialpädagogen unterstützen die Familie dabei, damit umzugehen. Mitunter müssen in den Hilfen auch Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen bewältigt werden. Bisher ist wenig erforscht, wie die Hilfen zur Erziehung im Verlaufe der Zeit gesteuert und überprüft werden. Es liegen kaum Erkenntnisse darüber vor, wie die Empfänger der Hilfen, also Kinder, Jugendliche und Eltern, diese einschätzen, sagt Professor Wolfgang Schröer. Sind sie mit der Fallbearbeitung zufrieden? Was passiert mit Beschwerden? In dem zweijährigen Projekt „Hilfeplanung in den Hilfen zur Erziehung“ erfasst das Forscherteam seit 2015, wie Hilfeplanung in den einzelnen Schritten konkret umgesetzt und dokumentiert wird. Dabei sichten sie Akten, arbeiten eng mit den Fachkräften des Landkreises zusammen, diese schildern Fallbeispiele („good case“,  „bad case“) und erfassen, wie Familien die Hilfen selbst einschätzen. Außerdem erarbeiten sie Kriterien für die zukünftige Fallbearbeitung.

Landrat Reiner Wegner weist anlässlich der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung auf die bisherige jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der Jugendhilfe im Landkreis Hildesheim und der Universität hin. Universitätspräsident Professor Wolfgang-Uwe Friedrich bezeichnet die Zusammenarbeit „als unsere gesellschaftliche Verpflichtung“.

Das Hildesheimer Forscherteam arbeitet seit über zehn Jahren in der Kinder- und Jugendhilfe mit Einrichtungen und Behörden in Hildesheim zusammen und tauscht sich zum Beispiel in regionalen Kinder- und Jugendfachtagen aus. „Diese Nähe ist wichtig für unsere Studierenden“, so Schröer. Das Institut für Sozial- und Organisationspädagogik bildet in Bachelor- und Masterstudiengängen etwa 500 Fachkräfte aus.

Quelle: Universität Hildesheim vom 24.06.2015

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Berlin: Filmworkshop für 11- bis 19-jährige Pflegekinder in den Sommerferien

Posted on Juni 27, 2015. Filed under: Berlin, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

Der Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V. hat in den vergangenen zwei Jahren die Filmworkshops „Bleib wie du bist“ und „Nur im Doppelpack“ für Berliner Pflegekinder durchgeführt.

Auch in diesem Jahr können sie wieder einen Workshop anbieten. Im Filmworkshop „Respekt“ können 11- bis 19-jährige Jugendliche als Darstellerln, Kameramann/-frau oder AssistentIn, Tonmann/-frau, StoryboardzeichnerIn, SetdesignerIn, Kostümiere, BeleuchterIn, SängerIn, usw. in den Sommerferien vom 10.08. bis 21.08.2015 ihren eigenen Film drehen.

Zur Seite stehen den Pflegekindern die Filmemacherin und Theaterregisseurin Sigrun Schnarrenberger und der Leiter der Contra-Medienwerkstatt Robin Bodenhaupt.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldeschluss ist der 20.07.

nähere Informationen zum Filmworkshop 2015

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Aktuelle Rechtsfragen in der Praxis der Pflegekinderhilfe am 20.08. in Köln

Posted on Juni 26, 2015. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Rechtliches, Veranstaltungen |

Am 20.08. findet von 10 – 16.30 Uhr in der Zentralverwaltung des LVR-Rheinland in Köln eine Veranstaltung zu aktuellen Rechtsfragen in der Praxis der Pflegekinderhilfe mit Diana Eschelbach statt.

Fachkräfte in der Pflegekinderhilfe sind mit vielfältigen Fragestellungen rechtlicher Art konfrontiert. Sie müssen sich mit den Sozialleistungssystemen, insbesondere natürlich den Leistungen der Jugendhilfe, allen voran der Vollzeitpflege, aber auch mit den Schnittstellen, etwa zur Eingliederungshilfe, auskennen. Immer wieder schwierig kann die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit und die Organisation von Fallübergaben sein. Auch die Umsetzung der seit dem Bundeskinderschutzgesetz bestehenden Vorgaben in § 37 SGB VIII zur Beratung, Dokumentation der Hilfeplanung und Kontinuitätssicherung, ist vielen Jugendämtern
noch unklar und führt manchmal zu Unstimmigkeiten. Ferner ist die Verwirklichung des in § 5 SGB VIII formulierten Wunsch- und Wahlrechts der Pflegeeltern häufig von Unsicherheit gekennzeichnet.

Die Veranstaltung soll den Fachkräften einen ausgewählten Überblick rechtlicher Fragestellungen bieten und genug Raum für Praxisbeispiele und Fragen lassen, deren Lösungen gemeinsam erarbeitet werden.

Anmeldeschluss ist der 20.07.

nähere Informationen

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„Weiterdenken in der Pflegekinderhilfe. Texte von Praktiker/inne/n für Praktiker/innen“

Posted on Juni 25, 2015. Filed under: Fachkräfte, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen |

Weiterdenken in der Pflegekinderhilfe” – unter diesem Titel stellen Praktiker/innen aus der Expertengruppe Pflegekinderhilfe die Ergebnisse ihrer Arbeit in einer Broschüre vor. Die Expertengruppe wurde 2012 vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) ins Leben gerufen und hat in einem intensiven Erarbeitungsprozess zentrale Themen in der Arbeit der Pflegekinderdienste identifiziert und sich auf fachpolitische Kernaussagen verständigt.

Dabei sind 15 Texte entstanden, die aufzeigen, welchen Schwierigkeiten Fachkräfte der Pflegkinderhilfe gegenüberstehen und wie eine optimale Gestaltung des Handlungsbereichs aussehen könnte. Notwendige Grundlagen für professionelles Arbeiten werden skizziert sowie Anregungen und Vorstellungen zur Gestaltung und Weiterentwicklung der einzelnen Themen formuliert.

Die Broschüre mit 56 Seiten kann beim DIJuF zum Selbstkostenpreis bestellt werden.

⇒ zum Bestellschein

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17. Fachtagung: „FASD …eine Herausforderung?“ am 25./26.09. in Osnabrück

Posted on Juni 23, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Gesundheit, Netzwerke, Niedersachsen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , |

FASD-Deutschland lädt zu seiner 17. Fachtagung: „FASD …eine Herausforderung?“ am 25./26.09. in die Hochschule Osnabrück, Gebäude AB, Albrechtstraße 30, 49076 Osnabrück, ein. Die Schirmherrschaft für diese Fachtagung übernehmen Frau Marlene Mortler, Bundesdrogenbeauftragte und Frau Cornelia Rundt, Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Alkohol in der Schwangerschaft bedeutet für das Ungeborene sehr wahrscheinlich, dass es lebenslang an dem Fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen (FASD) leiden wird. In Deutschland werden jährlich etwa 4.000 bis 10.000 Kinder mit FASD geboren. Diese Kinder können sich infolge des Alkoholeinflusses nicht störungsfrei im Mutterleib entwickeln. Je nachdem in welchem Umfang und in welchen Abschnitten der Schwangerschaft getrunken wird, werden die Kinder Fehlbildungen und/oder geistige Defizite aufweisen. Eines aber haben alle gemeinsam: sie werden sich erfahrungsgemäß nicht im Leben zurechtfinden. Daher ist es wichtig, so früh wie möglich zu diagnostizieren, damit den Kindern und deren Familien wirksame Therapien und Hilfen angeboten werden können.

Die FASD-Fachtagung wird über FASD aufklären und auf die verschiedenen Aspekte der Behinderung eingehen, in Vorträgen, moderierten Gesprächsrunden und Workshops Wege aufzeigen, die Menschen mit FASD eine bessere Zukunft ermöglichen.

Parallel zur Fachtagung wird eine Ausstellung schon laufender Präventionsprojekte präsentiert, wie z.B. die „Begehbare Gebärmutter“ des FASD-Netzwerkes Nordbayern, eine Fotoausstellung „FAS-Kinderen“ der niederländischen Künstler Allard de Witte und Joost Boos, sowie Projekte rund um das Leben und Arbeiten mit FASD.

FASD Deutschland e.V. ist ein bundesweiter Verein, der sich für Menschen mit FASD und ihre Bedürfnisse einsetzt. Sie sehen ihre Hauptaufgabe darin, über die Auswirkungen von Alkohol in der Schwangerschaft aufzuklären, damit den betroffenen Familien besser geholfen werden kann.

Eine frühzeitige Anmeldung zur Tagung ist angeraten, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Programmflyer

Anmeldung

Veranstaltungsseite

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Bundesrat strebt vollständige Gleichbehandlung für gleichgeschlechtliche Paare an

Posted on Juni 23, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Die Länder setzen sich für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ein. Mit einer in der Plenarsitzung am 12. Juni 2015 gefassten Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe im gesamten Bundesrecht herzustellen. Hierzu sei das Bürgerlichen Gesetzbuch zu ändern und ein volles gemeinschaftliches Adoptionsrecht zu schaffen.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass die Eheverwehrung für gleichgeschlechtliche Paare eine konkrete rechtliche und symbolische Diskriminierung darstellt. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine Gründe mehr, am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit weiter festhalten.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

⇒ Link zur Drucksache: Entschließung des Bundesrates: „Ehe für alle – Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren“ (PDF, 75KB, nicht barrierefrei)

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 12.06.2015

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Zwölf-Stämme-Verfahren: OLG Nürnberg weist Beschwerden der Eltern zurück

Posted on Juni 23, 2015. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Mit Beschlüssen vom 26.5.2015 und 11.6.2015 hat der zuständige Familiensenat des Oberlandesgerichts Nürnberg Beschwerden der Eltern gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Ansbach zurückgewiesen. Das Amtsgericht hatte im Oktober 2014 mehreren Eltern, die der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ angehören, Teilbereiche der elterlichen Sorge, insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, entzogen.

Das Oberlandesgericht hat diese Entscheidungen hinsichtlich zweier Elternpaare nunmehr im Ergebnis bestätigt.

Für den Senat steht fest, dass die betroffenen Eltern aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ihre Kinder auch in Zukunft körperlich züchtigen würden, weil die Züchtigung mit der Rute nach den Vorstellungen der Glaubensgemeinschaft, die die betroffenen Eltern teilen, unabdingbar zur Kindererziehung gehört.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung vom 2. November 2000 bestehe gemäß § 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Recht eines jeden Kindes auf eine uneingeschränkt gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen seien damit in der Erziehung unzulässig.

Körperliche Züchtigungen der Art, wie sie von Mitgliedern der „Zwölf Stämme“ praktiziert werden, gefährden nach Auffassung des Senats das Kindeswohl. Die Gefährdung des Kindeswohls liege bereits darin, dass die Kinder einer solchen Behandlung künftig wiederkehrend ausgesetzt sind, ständig mit der Verabreichung von Schlägen rechnen und daher in Angst davor leben müssen; ferner darin, dass sie beim Einsatz der Rute körperliche Schmerzen erdulden müssen und die daraus resultierende Demütigung als psychischen Schmerz erfahren. Auf den Eintritt länger andauernder physischer Verletzungen oder das Ausmaß psychischer Spätfolgen komme es daher nicht entscheidend an.

Zwar stelle eine Trennung der Eltern von ihren leiblichen Kindern den stärksten vorstellbaren staatlichen Eingriff in das Elternrecht dar. Der Schutz der Kinder sei in den konkreten Fällen aber durch mildere Maßnahme als die Trennung der Kinder von ihren Eltern nicht zu erreichen.

Die Entscheidungen sind rechtskräftig.

(Oberlandesgericht Nürnberg, Beschlüsse vom 27.5.2015, 9 UF 1549/14 und vom 11.6.2015, 9 UF 1430/14)

Quelle: Pressemitteilung des OLG Nürnberg vom 15.06.2015

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Ab Juli gelten in Bremen neue Pflegesätze

Posted on Juni 22, 2015. Filed under: Bremen, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

(ede) Zu Beginn des Monats Juli werden die Pflegesätze in Bremen turnusgemäß an die Preisentwicklung angepasst. Das geht aus der „Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeit- und der Übergangspflege“ hervor, wie sie auch im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht wird.

Die leicht erhöhten Leistungen für den Lebensunterhalt eines Pflegekindes orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Im Schnitt handelt es sich um eine Erhöhung um durchschnittlich 0,8 Prozent. Die bremische Sozialdeputation hatte die geplante Anpassung bereits im April 2015 zur Kenntnis genommen.

Pflegefamilien in Bremen, deren Pflegekind in allgemeiner Vollzeitpflege betreut wird, erhalten danach künftig
monatlich insgesamt zwischen 775 und 983 Euro inklusive Sachaufwand – je nach Alter des Kindes. In der heilpädagogischen Vollzeitpflege sind die Sätze leicht auf zwischen 1.067 und 1.330 Euro gestiegen. Auch die Pauschalen für die verschiedenen Fallgruppen der sonderpädagogischen Vollzeitpflege, der Übergangspflege und der Patenschaften wurden angepasst.

Angehoben wurden zudem die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung je Pflegeelternteil und die Leistungen
für die Alterssicherung, entsprechend der Steigerung des Mindestbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Quelle: PiB-Post 2015/06

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Broschüre für Pflegeelternbewerber

Posted on Juni 22, 2015. Filed under: Bewerber, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen |

Mit dem Titel „Ganz normal und doch speziell. Jugendliche und ihre Pflegeeltern erinnern sich.“ von Sabine Simon hat das Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. eine neue Publikation herausgebracht.

Die Broschüre wendet sich an neue Pflegeeltern und solche, die es (vielleicht) werden wollen. Aus der Sicht von Jugendlichen und ihren Pflegeeltern werden Themen angesprochen, die in vergleichbarer Weise für viele Pflegefamilien relevant sind.

Sie kann für 4,00 € plus Porto bestellt werden, bei größeren Bestellungen ist ein Mengenrabatt möglich.

nähere Informationen

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Artikel „Drogenkonsum der Eltern bringt entsetzliche Not für die Kinder“

Posted on Juni 21, 2015. Filed under: Bewerber, Gesundheit, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Publikationen, Sachsen | Schlagwörter: |

In Chemnitz häufen sich die Fälle drogensüchtiger Eltern für deren Kinder das Jugendamt Pflegeeltern sucht. Deshalb werden aktuell vor allem neue Bereitschaftspflegen gesucht, aber auch Bewerber für die anderen Pflegeformen. Darüber berichtet der Artikel „Drogenkonsum der Eltern bringt entsetzliche Not für die Kinder“ in der Freien Presse vom 21.06.2015.

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Dialogforum Pflegekinderhilfe – Neue Initiative zur Qualifizierung und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe

Posted on Juni 20, 2015. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Verschiedenes |

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFSJ) hat im März 2015 die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stärkung der Kinderrechte“ eingesetzt, deren erste Arbeitsphase sich der Qualifizierung der Pflegekinderhilfe widmen soll.

Hintergrund sind die (erneuten) Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom Mai 2014 zur Weiterentwicklung bestmöglicher Rahmenbedingungen in der Pflegekinderhilfe.

Zum Juni 2015 hat das BMFSFJ zudem ein zeitlich befristetes Projekt (01.05.2015 bis 31.12.2016) beim mitgliederstärksten Fachverband für erzieherische Hilfen, der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH), bewilligt, das diese Arbeitsphase unterstützen und darüber hinaus einen Qualitätsdialog in der Pflegekinderhilfe begleiten soll. Bei dieser Initiative „Dialogforum Pflegekinderhilfe“ geht es um die Bündelung und Feststellung konkreter fachlicher und gesetzlicher Handlungsbedarfe im Dialog mit den unterschiedlichen Akteur_innen in der Pflegekinderhilfe.

⇒ zur Projektbeschreibung

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„Kinderrechte in die Verfassung!? – Auswirkungen auf Jugendhilfe und Kinderschutz“ am 09.11. in Frankfurt/Main

Posted on Juni 19, 2015. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Am 09.11. findet die Fachtagung „Kinderrechte in die Verfassung!? – Auswirkungen auf Jugendhilfe und Kinderschutz“ von 10 bis 17 Uhr im Tagungszentrum Dominikanerkloster in Frankfurt am Main statt.

Die gemeinsame Fachtagung der Diakonie Hessen mit den Erziehungsverbänden EREV und BvkE und dem Kinderschutzbund Frankfurt/Main möchte die bisherige Diskussion aufgreifen, sich den derzeit erkennbaren Problemstellungen annähern und die öffentliche Debatte fachlich bereichern und voran bringen.

„Kinderrechte in die Verfassung “ – diese Forderung ist zwar schon länger zu hören, wird aber zunehmend lauter und immer prominenter unterstützt. Was bedeutet das für junge Menschen tatsächlich? Was für Eltern? Welche Auswirkungen hat das auf die Jugendhilfe und andere Hilfesysteme? Welche Konsequenzen für Vormundschaften und Pflegekinder sind zu erwarten? Werden die Rücksicht auf das Kindeswohl und der Kinderschutz durch eine Verankerung in Grundgesetz bzw. Landesverfassung wirklich verbessert?

Dazu werden nach einer Einführung zur Genese der Debatte Fachleute unterschiedlicher Professionen ihre Statements vortragen, sich einer Podiumsdiskussion stellen und auf Fragen des Plenums eingehen. Eingeladen werden: Herr Prof. Dr. Jörg Fegert (Ärztlicher Direktor, Uni Ulm, Kinder- und Jugendpsychiatrie), Herr Prof. Dr. Stefan Heilmann (Richter OLG Frankfurt, FU Frankfurt – Familienrecht, Kindschaftsrecht), Herr Heinz Hilgers (Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes), Herr Prof. Dr. Ludwig Salgo (Goethe-Universität Frankfurt – Rechtswissenschaft, FU Frankfurt – Soziale Arbeit und Gesundheit), Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner (em. Ministerialrat a. D. im BMFSFJ, FU Berlin) und Frau Prof. Dr. Maud Zitelmann (FU Frankfurt – Pädagogik der Frühen Kindheit).

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Wahlalter wird nicht auf 16 Jahre gesenkt

Posted on Juni 17, 2015. Filed under: Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihrer Forderung nach einer Senkung des Wahlalters auf 16 Jahren bei Bundestags- und Europawahlen sowie der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz gescheitert. Den Antrag der Grünen für mehr Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen (18/3151) lehnte der Familienausschuss am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Grünen und der Linksfraktion ab.

Die Grünen fordern in ihrem Antrag zudem die Einrichtung einer unabhängigen Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und die Vorlage eines Nationalen Aktionsplanes für Kinder- und Jugendbeteiligung durch die Bundesregierung. Ebenso müsste die Realisierung kindgerechter Lebensbedingungen und jugendlicher Beteiligungsverfahren im Bundesbaugesetz verankert werden.

Die Linksfraktion unterstützte die Forderungen der Grünen und kündigte an, auch in Zukunft ähnliche Anträge zu stellen, um die Koalition zu einem Umdenken zu bewegen. Die SPD forderte sie auf, dem Antrag zuzustimmen, da sie in zurückliegenden Legislaturperioden die gleichen Forderungen erhoben habe.

Die SPD räumte zwar ein, dass sie die Forderungen nach einer Senkung des Wahlalters und nach Kinderrechten im Grundgesetz inhaltlich unterstütze. Aber mit dem Koalitionspartner CDU/CSU sei darüber derzeit keine Einigung herbeizuführen. Deshalb müsse die Fraktion den Antrag „leider“ ablehnen.

Die Union kritisierte, dass der Antrag zum Teil in die föderale Ordnung eingreife und Forderungen erhebe, die nicht in der Regelungskompetenz des Bundes sondern der Länder und Kommunen liege. Der Antrag zeuge vom Misstrauen der Grünen gegenüber den Kommunen und den Verantwortlichen vor Ort. Verhandlungsbereitschaft signalisierte sie hingegen in der Frage einer Monitoringstelle oder eines Kinderbeauftragten. Darüber werde in der Koalition derzeit beraten. Diesen Beratungen wolle man nicht vorgreifen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 17.06.2015

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Fachkongress „Fremdunterbringung qualifizieren – Praxiswende einleiten – Professioneller Kontext, Elternarbeit, Rückführung“ vom 21.–23.09. in Wiesbaden

Posted on Juni 17, 2015. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Im Zuge der Diskussion um die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung geht es auch um eine neue Einordnung der Rolle von Herkunftseltern/ – familien und der Arbeit mit ihnen. Hierfür sind neue Entwürfe für konzeptionelle Entwicklungslinien, fachliche Standards und für die strukturellen Rahmenbedingungen der erzieherischen Hilfen erforderlich. Es gilt deshalb, mit neuen und bewährten Konzepten und qualifizierter fachlicher Ausstattung die Praxis vor Ort in diesen Bemühungen zu unterstützen und neue Orientierungen und Handlungsstrategien aufzuzeigen.

Auf dem Fachkongress, einer Kooperationsveranstaltung des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, Berlin und dem Institut ISAPP am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule RheinMain Wiesbaden, sollen die theoretischen Begründungen für eine neue Austarierung der erzieherischen Hilfen zusammengefasst werden, wirksame Konzepte von  Elternarbeit und Restabilisierung vorgestellt und die Bedingungen und Arbeitsansätze für die Rückkehr von Kindern in ihre Herkunftsfamilien ausgelotet werden. Wie  kann künftig die Fremdunterbringung erfolgreich ausgestaltet werden – von der Vorbereitung über die Vermittlung und Beendigung/ Nachbereitung? Und was können die sozialen Dienste öffentlicher und freier Träger für eine erfolgreiche Erziehungspartnerschaft tun, in die Eltern aktiv mit einbezogen werden?

Die Veranstaltung wendet sich sowohl an Leitungskräfte und Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern, insbesondere aus den Allgemeinen Sozialen Diensten, den erzieherischen Hilfen, aus dem Pflegekinderwesen und der Heimerziehung, aber auch an Pflegeeltern und an alle, die sich mit der Thematik der erzieherischen Hilfen und der Eltern- und Familienarbeit befassen.

Anmeldung sind möglich bis 17.08.2015

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„Von Care-Leavern lernen!“ am 17.-19.09. in Berlin

Posted on Juni 17, 2015. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

IGfH, SOS-Kinderdorf und Stiftung Universität Hildesheim veranstalten am 17.-19.09. in Berlin die Fachtagung „Von Care-Leavern lernen! – Übergänge junger Menschen aus stationären Erziehungshilfen„.

Care-Leaver sind junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in stationären Erziehungshilfen (Pflegefamilien, Heimen, Wohngruppen, Kinderdorffamilien) verbracht haben und von dort ihren Weg ins Erwachsenenleben beginnen. Sie sind im Hinblick auf ihre Bildungschancen, ihre ökonomische Absicherung, aber auch hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Situation benachteiligt.

Dabei sind die Anforderungen an sie besonders hoch, denn sie müssen den Übergang in die Selbstständigkeit im Gegensatz zu Gleichaltrigen früher, schneller und in der Regel ohne familiäre Unterstützung bewältigen. In vielen Kommunen ist das Ende der Erziehungshilfe eng an das Erreichen der Volljährigkeit gebunden. Der Weg ins Erwachsenenleben ist damit häufig mehr durch die Hilfegewährungspraxis vorgezeichnet als am Unterstützungsbedarf der jungen Erwachsenen ausgerichtet.

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Keine Einigkeit der Fraktionen über das Amt eines Kinderbeauftragten des Bundestages

Posted on Juni 16, 2015. Filed under: Kinder-/Jugendinfos, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/HAU) Bei den Fraktionen gibt es derzeit keine Einigkeit über die Einrichtung eines Kinderbeauftragten des Bundestages. Das wurde während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag deutlich, bei der über die dahingehende Petition des Generalsekretärs der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Manfred Gahr, beraten wurde. Nach den Vorstellungen des DAKJ-Generalsekretärs soll der (oder die) Kinderbeauftragte „unabhängig und nicht weisungsgebunden sein“. Er solle Gesetze und Entscheidungen der Exekutive daraufhin überprüfen, „ob sie den Rechten unserer Kinder und Jugendlichen entsprechen“ und zugleich Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für Kinderrechtsvertreter sein. Schließlich solle der Kinderbeauftragte auf eigene Initiative hin tätig werden, „wenn Kinderrechte verletzt sein könnten“, heißt es in der Petition. Der Kinderbeauftragte solle zudem dem Bundestag jährlich einen Bericht erstatten, was die Kinderrechte stärker in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit rücken würde.

Während Vertreter der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einsetzung eines Kinderbeauftragten ebenso befürworteten wie die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung hieß es von Seiten der Unionsfraktion, die dahingehenden Überlegungen innerhalb der Fraktion seien noch nicht abgeschlossen. In der SPD-Fraktion diskutiere man noch über die Ausgestaltung der Position des Kinderbeauftragten, sagte deren Vertreterin. Auch die Kinderkommission des Bundestages habe noch kein abschließendes Votum erarbeitet, sagte die Vorsitzende Susanne Rüthrich (SPD). Gleichzeitig war sie sich mit den Vertretern der Fraktionen einig, dass die Kinderrechte in Deutschland gestärkt werden müssten.

Nicht zuletzt die breite Unterstützung für die Petition zeige, dass die Anliegen der Kinder derzeit „noch nicht gut genug im Parlament vertreten werden“, sagte Christina Schwarzer (CDU). Die Grundaussage der Petition sei richtig. „Kinder brauchen eine größere, eine bessere Stimme, weil sie oftmals gar keine haben“, sagte die Unionsabgeordnete. Auf Nachfrage räumte Schwarzer ein, es gebe derzeit keinen expliziten Zeitplan für die Erarbeitung einer gemeinsamen Position der Unionsfraktion zu dem Thema. Sie kündigte jedoch an, die Familienpolitiker der Union würden Druck machen, damit dies im Herbst der Fall sei. Die SPD-Fraktion unterstütze das Anliegen der Schaffung eines Kinderbeauftragten, sagt Ulrike Bahr (SPD). Über die Frage der Ausgestaltung der Position sei aber der Diskussionsprozess innerhalb der Fraktion noch nicht abgeschlossen, fügte sie hinzu. Zugleich verwies sie darauf, dass die SPD-Fraktion sich schon länger für die Aufnahme von Kinderechten ins Grundgesetz ausgesprochen habe.

Die Einrichtung des Kinderbeauftragten müsse an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft werden, „damit es kein Papiertiger wird“, forderte Cornelia Möhring (Die Linke). Dazu benötige es einen Dreiklang aus der Stärkung der Kinderrechte – etwa durch die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung – aus der gesetzlichen Verankerung der Funktion des Kinderbeauftragten und aus einer entsprechenden Ausfinanzierung des Amtes.

Gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass Deutschland die UN-Kinderechtskonvention von 1992 noch immer nicht vollständig umgesetzt habe, sei die Petition sehr wichtig, sagte Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen). Nach Ansicht ihrer Fraktion müsse das Amt des Kinderbeauftragten eine unabhängige Beschwerde- und Ansprechstelle sei, da es eine solche Position heute noch nicht gebe. Zugleich müsse ein Kinderbeauftragter darauf achten, dass „bei allen Entscheidungen von Regierung und Bundestag die Angelegenheiten der Kinder vorrangig berücksichtigt werden“. Genauso, wie es in der UN-Kinderrechtskonvention formuliert sei, betonte Dörner.

Die Kinderkommission könne die Rolle des Kinderbeauftragten nicht übernehmen, machte die Vorsitzende Rüthrich deutlich. Derzeit sei die Kommission noch nicht soweit, zu sagen, wie eine eventuelle Zusammenarbeit mit dem Kinderbeauftragten aussehen könnte. Gerade vor dem Hintergrund, dass aktuell eine unabhängige Ombudsfunktion fehle, könne sie sich aber gut vorstellen, dass ein Kinderbeauftragter diese Leerstelle füllen kann, sagte die SPD-Abgeordnete.

Quelle: Heute im Bundestag vom 15.06.2015

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Artikel „Zwei Mütter und ein Pflegekind – mit Segen des Jugendamts“

Posted on Juni 15, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Die WAZ beichtet im Artikel „Zwei Mütter und ein Pflegekind – mit Segen des Jugendamts“ vom 15.06.2015 von einem  kleinen Mädchen, das als Pflegekind an ein Frauenpaar vermittelt wurde. Insgesamt begleitet das Essener Jugendamt bislang sieben lesbische Pflegeeltern und einen homosexuellen Pflegevater.

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Bericht zur Fachtagung „Pflegekinder und Pflegeeltern mit Migrationshintergrund – Arbeit mit Herkunftsfamilien“

Posted on Juni 14, 2015. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Hessen, Jugendhilfe, Netzwerke, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

Fachtagung „Pflegekinder und Pflegeeltern mit Migrationshintergrund – Arbeit mit Herkunftsfamilien“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekinderdienste aus Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland am 27./28. April 2015

70 teilnehmende Fachkräfte gingen am ersten Tag gemeinsam mit der Referentin Sabine Kriechhammer-Yağmur vom Paritätischen Wohlfahrtsverband der Frage nach, welche Herausforderungen und Chancen Familien mit Migrationshintergrund in ihrer täglichen Arbeit darstellen. Die Referentin präsentierte in ihrem Vortrag zunächst einige Zahlen und Definitionen, die bei der Beleuchtung der Thematik für die Pflegekinderhilfe von zentraler Bedeutung sind: 9.105 Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund unter 27 Jahren waren 2008 als Vollzeitpflegekinder gemäß § 33 SGB VIII untergebracht. Dem gegenüber stand eine Zahl von 40.568 Pflegekindern in dieser Altersspanne ohne Migrationshintergrund. Angebote zur Förderung der Erziehungsfähigkeit und Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie werden für 22 Prozent der Familien ohne, aber nur für 5 Prozent der Familien mit Migrationshintergrund angeboten. Zahlen darüber, wie viele Pflegefamilien mit Migrationshintergrund bundesweit tätig sind, gibt es keine. Diese und andere Erläuterungen der Referentin machten deutlich, welche Aufgaben hier für die Pflegekinderhilfe noch zu leisten sind.

Als Definition des Begriffes „Menschen mit Migrationshintergrund“ wählte Sabine Kriechhammer-Yağmur den im Mikrozensus von 2003 verankerten Begriff: „Alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem nach 1949 zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.“ Auf dieser Grundlage sind die beiden stärksten Migrationsgruppen die Aussiedler bzw. Spätaussiedler vorwiegend aus der Russischen Föderation (3,1 Millionen) sowie 2,5 Millionen Menschen aus der Türkei.

Um zu verdeutlichen, welche Menschen sich hinter dem Begriff verbergen und welche Familien oder Einzelpersonen nach Deutschland kommen und kamen, stellte die Referentin folgende Gruppen vor:

  • Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten
  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
  • Angehörige von Pflegeberufen
  • Saisonarbeiterinnen und -arbeiter
  • Manager
  • nachkommende Familienangehörige der gleichen oder anderer Nationalitäten,
  • augenblicklich sehr relevant: Flüchtlinge mit und ohne Anerkennung, mit Duldung oder mit Bleiberecht,
  • Studentinnen und Studenten
  • und nicht zuletzt auch illegal hier lebende Menschen.

Sabine Kriechhammer-Yağmur wies darauf hin, dass diese Menschen, die aus allen gesellschaftlichen und sozialen Schichten kommen, ihre Weltanschauungen, Religionen, Kulturen, ethnische, nationale Herkunft und Sprachen mitbringen. Diese Personengruppe, so die Referentin, unterscheide sich wie deutsche Familien durch ihre Lebensentwürfe. Auch der Grad ihrer Verwurzelung in die deutsche Gesellschaft reiche von „Ich fühle mich noch immer als Fremde“ bis hin zu der Aussage „Ich bin hier Zuhause.“ Als Dilemma im Kontext der Betrachtung führte sie aus: „Durch den Prozess der Benennung als bestimmte Gruppe (Flüchtlinge, Frauen mit Migrationshintergrund) werden die Menschen erst zu „Anderen“ gemacht. Es werden also Gruppen konstruiert, die ggf. den notwendigen Blick auf das Individuum verstellen. Durch diese horizontale Differenzierung (das Nebeneinander verschiedener ethnischer Gruppen) wird die genauso notwendige vertikale Differenzierung (strukturelle Ungleichheit, Machtgefälle, etc.) vernachlässigt.“

Im Anschluss an diese eher grundsätzlichen Einführungen in die Thematik beschäftigte sich die Referentin mit den Themen Kultur, interkulturelle Öffnung und interkulturelle Kompetenz. Sie legte Wert darauf, den Kulturbegriff als Beschreibung einer gemeinsamen Lebensweise oder als Deutungsmuster einer Gruppe zu beschreiben. Kulturen seien daher weder statisch noch einheitlich, sondern immer mehrdeutig und widersprüchlich. Die Schlussfolgerung ihrer Ausführungen zum Kulturbegriff lautete: in jeder Gesellschaft gibt es verschiedene Kulturen, die nichts mit dem Migrationshintergrund der Menschen zu tun haben. Jeder Mensch werde in bestimmte Kulturen geboren, andere suche er sich freiwillig. Menschen würden durch kulturelle Einflüsse geprägt, seien aber durchaus in der Lage sich von diesen zu verabschieden und andere Kulturen zu wählen. Ihr wichtigstes Fazit lautete: „Es begegnen sich nie Kulturen, sondern immer Menschen“.

Nach Ausführungen zu den interkulturellen Kompetenzen, die in der Pflegekinderhilfe notwendig wären, übermittelte Sabine Kriechhammer-Yağmur zum Abschluss ihrer Betrachtungen einen Ideenkatalog, der hilfreich ist für die Arbeit der Pflegekinderdienste mit Herkunftsfamilien mit Migrationshintergrund. Nützlich ist dieser auch in der Ausbildung und Schulung von Pflegefamilien mit Migrationshintergrund und beim sensiblen Umgang mit den Kindern in diesem Spannungsfeld. In den Rückmeldungen der Teilnehmenden wurde deutlich, dass die sehr umfangreichen und differenzierten Überlegungen der Referentin vor Ort Anregungen dafür sein können, Einzelfälle unter anderen Blickwinkeln zu gestalten oder Konzepte für eine migrationssensible Pflegekinderhilfe zu entwickeln.

Drei Referentinnen gestalteten den zweiten Tag der Fachtagung. Helga Heugel, Bereichsleiterin des Pflegekinderdienstes im Jugendamt Stuttgart, schloss mit ihren Ausführungen direkt an die Überlegungen der Referentin vom Vortag an. Sie stellte unter anderem gelungene Beispiele der Vermittlung von Pflegekindern mit Migrationshintergrund in Familien mit und ohne Migrationshintergrund vor, und beleuchtete unter den Stichworten „Was wir verändern wollen“, „Was wir versucht haben“, „Was wir erreicht haben“, „Was wir gelernt haben“ und „Was wir tun“ die konkrete Arbeit der Pflegekinderhilfe der Landeshauptstadt Stuttgart. Zum Erreichten gehörten unter anderem ein bewussterer Blick bei der Werbung, Schulung und Überprüfung von Pflegeeltern auf die Ressource Migrationshintergrund. Unter der Rubrik des Gelernten wies sie darauf hin, dass sie erfahren konnten, dass mehr interkulturelle Familien tätig sind, als von den Fachkräften eingeschätzt wurde, und dass die Arbeit mit Pflegefamilien unbedingt interkulturelle Kompetenz voraussetze. Unter der Rubrik „Was wir tun“ stellte sie dar, dass die Netzwerke der Pflegefamilien mit Migrationshintergrund und die daraus entstehenden Ressourcen aktiv genutzt werden. Außerdem, dass Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund zum Beispiel aus den ambulanten Hilfen in den Beratungskontext von Pflegefamilien einbezogen werden, und dass regelmäßig Fortbildungen zum Thema interkulturelle Kompetenz für die Fachkräfte aber auch für die Pflegepersonen durchgeführt werden. Die sehr anschaulichen und praxisnahen Ausführungen der Referentin stießen beim Fachpublikum auf große Resonanz.

Aus juristischer Sicht beleuchtete Diana Eschelbach, Doktorandin am Max-Planck Institut München und freie Mitarbeiterin des DIJuF Heidelberg, in ihrem Vortrag „Elternrechte – Was bleibt, was wechselt und warum?“ die Situation von Herkunftsfamilien, während und nach der Vermittlung des Kindes in die Pflegefamilie. Zwar ging auch Frau Eschelbach unter anderem unter dem Stichwort Religion des Kindes und Staatsangehörigkeit des Kindes auf möglicherweise mit dem Migrationshintergrund verbundene Aspekte ein. Andererseits schlug ihr Beitrag jedoch einen großen Bogen über alle relevanten rechtlichen Themen von Sorgerechtsentscheidungen bis zu Umgangsregelungen mit Herkunftseltern in der Pflegekinderhilfe.

Besonders hilfreich für die tägliche Arbeit in der Pflegekinderhilfe waren die sehr differenzierten Ausführungen der Referentin unter der Rubrik Beteiligung von sorgeberechtigten bzw. nichtsorgeberechtigten Eltern an der Hilfeplanung oder die Auflistung, welche Angelegenheiten des täglichen Lebens unter dem Begriff Alltagssorge zu subsumieren sind und daher von den Pflegeeltern für ihr Pflegekind getroffen werden können. In Abgrenzung hierzu ging sie auf die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ein, für die immer nur der Inhaber des Sorgerechts entscheidungsbefugt ist.

Auch mit der Frage, wer zum Vormund für ein Pflegekind bestellt werden kann, beschäftigte sich die Referentin grundlegend. Obwohl das Gesetz einen ehrenamtlichen Einzelvormund bevorzugt, werden 70-80 Prozent aller Vormundschaften für Pflegekinder im Jugendamt geführt. Entscheidend für die Bestellung von Pflegeeltern zum Vormund sei:

  • Dauer des Pflegeverhältnisses und weitere Perspektive,
  • Bindung an die Pflegeeltern,
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt,
  • Klärung des Umgangs mit den leiblichen Eltern,
  • Umgang mit Geschwisterkindern,
  • hinreichende Informationen für Pflegeeltern über vormundschaftliche Aufgaben,
  • akute Probleme sind gelöst bzw. abschließend bearbeitet.

Als Ausschlusskriterium nannte die Referentin: „Pflegeeltern stehen einem dem Kindeswohl dienlichen Kontakt zum Herkunftssystem ablehnend gegenüber.“

An die Ausführungen von Diana Eschelbach schloss sich inhaltlich, aber auch unter der Beachtung der Perspektive der Elternrechte in der Pflegekinderhilfe, der Vortrag von Sabina Langenohl, Diplom-Pädagogin und freie Mitarbeiterin der GEBIT in Münster, nahtlos an. Sie stellte das Modellprojekt zur Rückführung von Kindern aus der Jugendhilfe, welches sie mit neun Kommunen durchgeführt hat, vor. Langenohl ging neben den organisatorischen Vorgaben des Projektes zunächst auf die Frage ein, warum das Thema Rückführung von Kindern so bedeutsam ist, warum aber andererseits nur wenige geplante Rückführungen stattfinden. Die Teilnehmenden des Modellprojektes hatten sich mit Thesen beschäftigt, die auch während des Vortrages von Sabina Langenohl spannende und kontroverse Diskussionen auslösten. Unter der Überschrift „Ist das so?“ stellte die Referentin vier Thesen vor, die während des Projektes bearbeitet wurden.

  • „Man soll immer so lange wie möglich versuchen mit ambulanten Hilfen zu arbeiten.“
  • „Kinder brauchen Verlässlichkeit und Klarheit, müssen eindeutig wissen, wo sie in Zukunft leben werden.“
  • „Eltern, die Umgangskontakt unregelmäßig wahrnehmen, sind schlechte Eltern und zu unzuverlässig, um ein Kind großzuziehen.“
  • „Nach zwei Jahren in der Pflegefamilie hat das Kind Bindungen aufgebaut und es ist keine Rückführung mehr möglich.“

Schnell wurde klar, dass diese Thesen nicht uneingeschränkt so stehen bleiben können, sondern dass es am Einzelfall orientierte und differenzierte Betrachtungen geben muss.

Das Projekt, das Frau Langenohl vorstellte, führte übrigens nicht zur Entwicklung eines einheitlichen Konzeptes, sondern hatte unter anderem das Ergebnis, dass vor einer Rückführung eine sorgfältige Diagnostik zu erstellen ist und Kriterien gefunden werden müssen, um die Entwicklung des Einzelfalles einzuschätzen. Die Pflegekinderhilfe braucht Konzepte, die auf Rückführung ausgerichtet sind. Der gesetzliche Auftrag des § 37 SGB VIII muss von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern öffentlicher und freier Träger in der Jugendhilfe intensiv wahrgenommen werden.

Nach zwei Tagen, die eine Fülle von Basiswissen, aber auch neue Ideen und überlegenswerte Ansätze für die Pflegekinderhilfe vor Ort boten, bleibt zu hoffen, dass einige Anregungen konstruktiv umgesetzt werden.

Beate Fischer-Glembek

Quelle: LJA Info Ausgabe Juni 2015

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Sommerfest des PFAD Sachsen-Anhalt e.V. am 27.06. in Halle/Saale

Posted on Juni 14, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Jugendhilfe, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Sachsen-Anhalt, Veranstaltungen |

Am 27.06., ab 14 Uhr lädt der Landesverband PFAD Sachsen-Anhalt e.V. zu seinem 1. Sommerfest ein.
In Kooperation mit dem Pflegekinderdienst der Stadt Halle und dem Humanisten Regionalverband Halle wurde ein buntes Programm für die Kids zusammengestellt. Es gibt einen Mitmachzirkus, eine Vorführung des Hundesportverein Halle, Kinderschminken, eine Hüpfburg u.v.m..

Pflege- und Adoptiveltern und weitere Interessierte haben die Möglichkeit zum Austausch und können viele spannende Informationen über Fortbildungen u.ä. bekommen. Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt.

nähere Informationen

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WELT-Artikel zur Mütterrente – PFAD fordert Nachbesserung

Posted on Juni 11, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Der Artikel „Kind adoptiert und heute Mutter zweiter Klasse“ in der WELT vom 09.06.2015 greift abermals das Problem auf, dass Adoptiv- und Pflegemütter, die Kinder nach dem ersten Lebensjahr aufgenommen hatten, von der sogenannten Mütterrente ausgeschlossen werden.

PFAD-Vorsitzende Dagmar Trautner schildert, wie sich der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. dafür einsetzt, auf politischem Wege eine Nachbesserung des Rentenrechts zu erreichen, damit auch die Erziehungsleistung der Adoptiv- und Pflegemütter angemessen gewürdigt wird.

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Beschwerden erwünscht! – Fachtag Ombudschaften der National Coalition

Posted on Juni 10, 2015. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Erreichbar, unabhängig und wirksam: Auf dem Fachtag der National Coalition Deutschland zu Ombudschaften am 10. Juni in Berlin berichten Kinderbeauftragte aus ganz Deutschland über ihre Arbeit. Wie die Interessen von Kindern in Deutschland vertreten werden, ist das zentrale Thema der Veranstaltung anlässlich des 20jährigen Jubiläums des Netzwerks zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

„Wenn Kindern etwas nicht passt oder in ihrem Alltag etwas schief läuft, sollen sie es sagen können. Ihre Beschwerden müssen gehört werden und danach muss etwas passieren“, sagt Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition Deutschland, dem Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Edelgard Bulmahn, Schirmherrin der National Coalition und Vize-Präsidentin des Deutschen Bundestages gratulierte der National Coalition zu ihrem 20jährigen Jubiläum, im Rahmen des Fachtags: „Unser gesellschaftlicher Auftrag ist es, Kinder dabei zu unterstützen ihre Rechte ernstzunehmen, ihnen zu helfen, diese Rechte auch zu verwirklichen, und für kindgerechte Lebensbedingungen zu sorgen. Dazu gehört auch, Ombudseinrichtungen in Deutschland zu etablieren und Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Durch eine Grundgesetzänderung müssen die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen bei allen politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden.“

In Deutschland gibt es nicht einmal in jeder hundertsten Kommune eine Kinderbeauftragte beziehungsweise einen Kinderbeauftragten, auf Länderebene nur in Sachsen-Anhalt, auf Bundesebene gibt es keine Beauftragte oder Beauftragten. „Es ist an der Zeit, dass auch Deutschland endlich den Standard erreicht, der in fast allen EU-Staaten selbstverständlich ist, und Beschwerden von Kindern und allen, die sie unterstützen, ermöglicht“ unterstreicht Claudia Kittel, Sprecherin der National Coalition Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung der National Coalition Deutschland vom 10.06.2015

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Noch einige Plätze frei: “Pflegekinder mit Beeinträchtigungen durch FASD – Rechtsansprüche auf Sozialleistungen” am 03.07. in Potsdam

Posted on Juni 10, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Brandenburg, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

BOJE – Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. lädt zur Fortbildung “Pflegekinder mit Beeinträchtigungen durch FASD – Rechtsansprüche auf Sozialleistungen” am 03.07. nach Potsdam ein. Referentin ist die Fachanwältin für Sozialrecht Gila Schindler.

Pflegefamilien, die durch FASD beeinträchtigte Pflegekinder betreuen, haben eine Vielzahl von Problemen zu bewältigen. Häufig erhalten sie für die ihnen anvertrauten Pflegekinder nicht die erforderlichen Hilfen. Die für die Herleitung von Rechtsansprüchen erforderliche medizinische Diagnose liegt vielfach nicht vor oder wurde nicht beachtet.

In der Fortbildung werden die Ansprüche auf Sozialleistungen, die für Betroffene grundsätzlich relevant sein können, dargestellt. Sie werden anhand von Fallbeispielen aus der Praxis erläutert. Dabei werden insbesondere aktuelle Fragen der TeilnehmerInnen berücksichtigt und bearbeitet.

Die Fortbildung richtet sich an Pflegeeltern und Erziehungsstellen sowie Fachkräfte – insbesondere der sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter und Pflegekinderdienste.

Anmeldeschluss ist der 26.06.

nähere Informationen

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4 675 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern

Posted on Juni 10, 2015. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Im Jahr 2014 wurden in Bayern insgesamt 4 675 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen – in mehr als 60 Prozent der Fälle waren männliche Minderjährige betroffen. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war 2014 der häufigste Anlass die unbegleitete Einreise aus dem Ausland mit 1 986 Fällen.

Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden im Jahr 2014 insgesamt 4 675 Minderjährige in Schutz genommen, was gegenüber dem Vorjahr (2 841) einem Plus von fast 65 Prozent entspricht. Betroffen waren 2 904 Jungen (62 Prozent) und 1 771 Mädchen (38 Prozent).

Auffällig ist die hohe Zahl von Schutzmaßnahmen für 1 986 unbegleitete Minderjährigen aus dem Ausland – im Vorjahr waren es 349 Minderjährige, was einem Plus von rund 470 Prozent entspricht. Hiervon waren 1 741 männliche Kinder und Jugendliche (88 Prozent) und 245 weibliche (12 Prozent).

Zweithäufigster Anlass (968 Fälle) war die Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils. Hier war gegenüber dem Vorjahr ein Minus von 10 Prozent zu verzeichnen.

2 976 (64 Prozent) der Kinder und Jugendlichen wurden während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht, 1 041 (22 Prozent) bei einer geeigneten Person und 658 (14 Prozent) lebten in einer betreuten Wohnform.

Von den 4 675 Schutzmaßnahmen erfolgten 583 auf eigenen Wunsch des/der Minderjährigen und 4 092 aufgrund einer Gefährdung.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 10.06.2015

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BAGLJÄ verabschiedet bundesweite Empfehlungen für die Hilfeplanung

Posted on Juni 10, 2015. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAGLJÄ) verabschiedete bei ihrer 118. Arbeitssitzung vom 6. bis 8. Mai 2015 in Kiel bundesweite Empfehlungen für die Hilfeplanung:

Familien haben einen Anspruch darauf, in den Jugendämtern bundesweit eine fachlich vergleichbare Beratungspraxis in der Hilfeplanung vorzufinden. Erstmals seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vor 25 Jahren gibt es nun für diesen Kernprozess in der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit gültige Maßstäbe. Mit den Empfehlungen „Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII“ legt die BAG Landesjugendämter ein umfassendes Werk vor, das den Fachkräften in den Jugendämtern Orientierung für ihre Praxis gibt und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für die gleichmäßige Umsetzung auf kommunaler Ebene leistet. Fachlich gute Hilfeplanung ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Hilfen, mit denen heute pro Jahr fast eine Million junge Menschen erreicht und in ihrer Entwicklung unterstützt und gefördert werden. Die wirksame Ausgestaltung dieser Hilfen ist damit ein Wirtschafts- und ein Zukunftsfaktor zugleich für unsere Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung der BAGLJÄ vom 08.06.2015

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„Wir gehören zusammen“ – Leitfaden für Adoptiveltern

Posted on Juni 9, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen |

Der Adoptionsdienst des Sozialdienst katholischer Frauen in Fulda hat aufgrund reicher Erfahrung und Anregungen aus Familientreffen und Beratungsgesprächen einen Leitfaden für Adoptiveltern herausgegeben.

Unter dem Motto „Wir gehören zusammen“ wird Hilfe und Rat angeboten, wie ein Kind von seinen Eltern einfühlsam über seine Adoption aufgeklärt werden kann.

Er steht zum Download zur Verfügung

Leitfaden für Adoptiveltern (pdf)

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Artikel „Muslimische Pflegekinder zwischen Entfremdung und Assimilation“

Posted on Juni 8, 2015. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

IslamiQ berichtet im Artikel „Muslimische Pflegekinder zwischen Entfremdung und Assimilation“ vom 08.06.2015 über die Ergebnisse der Fachtagung „Kinder zwischen zwei Stühlen“ der Islamische Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) am 27.05. in Bielefeld.

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Artikel „Mehr Bottroper Familien nehmen Pflegekinder“

Posted on Juni 6, 2015. Filed under: Bewerber, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Die WAZ berichtet im Artikel „Mehr Bottroper Familien nehmen Pflegekinder“ vom 02.06.2015 von einer erfolgreichen Werbeaktion für mehr Pflegefamilien in Bottrop.

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Animation Kinderrechte in Deutschland – Eine Bilanz nach 25 Jahren UN-KRK

Posted on Juni 4, 2015. Filed under: Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Podcast / Online, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

Alle Mitglieder der National Coalition wurden im letzten Jahr anläßlich des Geburtstages der UN-Kinderrechtskonvention gebeten, ihr Datenmaterial zur Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland beizusteuern – es kamen sehr viele Zahlen und Diagramme zusammen. Zunächst erstellte die National Coalition sieben Infografiken zu Themen wie Mitbestimmung, Gewalt und Bildung – jetzt gibt es diese Infografiken auch als Animation mit einem erklärenden Begleittext:

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Artikel „Identitätssuche – Wie deutsch darf ich sein?“

Posted on Juni 3, 2015. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Im Zeit online-Artikel „Identitätssuche – Wie deutsch darf ich sein?“ vom 02.06.2015 schreibt Tinga Horny, wie es ihr als in Deutschland geborenem, aber fremdländisch aussehenden Adoptivkind ergangen ist. Anfang der 1960er Jahre von chinesischen Eltern in einem deutschen Kinderheim abgegeben und mit vier Jahren von einer deutschen Familie adoptiert, musste sie lernen  mit dem Widerspruch zwischen Deutsch-Sein und Chinesisch-Aussehen zu leben.

Im eben im Bastei Lübbe Verlag erschienenen Buch „Die verschenkte Tochter“ erzählt Tinga Horny von ihren Erfahrungen und ihrer Suche nach den leiblichen Eltern.

⇒ zur Verlagsseite des Buches

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Im Jahr 2014 verfügten bayerische Familiengerichte in 4.119 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls

Posted on Juni 3, 2015. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen | Schlagwörter: , , , |

Im Jahr 2014 verfügten bayerische Familiengerichte in 4 119 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls. In 2 604 Fällen wurde die Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden

Im Laufe des Jahres 2014 wurden insgesamt 4 119 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 2 273 Buben und 1 846 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 2 604 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1 666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.  Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt.  Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.  Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2014 in insgesamt 4 119 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten.  Dies entspricht einem Plus von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 743). In 2 273 Fällen waren Jungen (+18 Prozent ggü. 2013) und in 1 846 Fällen Mädchen (+1 Prozent) betroffen.

In 2 604 Fällen (+27 Prozent ggü. 2013) wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 1 204 Fällen der vollständige (+52 Prozent) und in 1 400 Fällen teilweise (+11 Prozent). Das heißt die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen.

Des Weiteren wurde in 827 Fällen (-14 Prozent ggü. 2013) die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 246 Fällen (-7 Prozent) wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 442 Fällen (-4 Prozent) wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 02.06.2015

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Wie erleben Kinder ihr Leben in Pflegefamilien? – Forschungsprojekt der Universität Wuppertal sucht Pflegefamilien

Posted on Juni 1, 2015. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie |

Ein neues Forschungsprojekt von Prof. Dr. Heinz Sünker und Dr. Thomas Swiderek an der Bergischen Universität Wuppertal beschäftigt sich mit dem Leben und Erleben von Kindern in Pflegefamilien:

  • Wie leben Kinder in Pflegefamilien, wie gestalten sie ihren Alltag und wie ihre Beziehungen zu wichtigen Bezugspersonen?
  • Was belastet sie und was macht ihnen Freude?
  • Wie nehmen Kinder ihr Leben subjektiv wahr und deuten und was sie aus ihrer Sicht zur Bewältigung ihres Alltags und auch ihrer Probleme brauchen?

Das Wissen hierzu und vor allem aus Sicht der Kinder ist bisher zu wenig erforscht.Deshalb werden Pflegekinder zwischen 8 und 12 Jahren gesucht, die bereits mindestens ein Jahr in ihrer Pflegefamilie leben.

Die gewonnenen Erkenntnisse des Forschungsprojekts sollen unmittelbar in die aktuellen Qualitätsdebatten im Pflegekinderwesen einmünden. Finanziert wird das 3-jährige Projekt aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplan NRW.

Projektflyer

Anschreiben an die Pflegefamilie

Kontakt: Dr. Thomas Swiderek, Bergische Universität Wuppertal, swiderek@uni-wuppertal.de; 0173-2617883

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Kampagne in Hannover: „Auch so sehen Pflegeeltern aus“

Posted on Juni 1, 2015. Filed under: Bewerber, Jugendhilfe, Niedersachsen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Anke Broßat-Warschun inmitten von Studierenden, die die Kampagne entwickelt haben, Foto: LHH Neue Medien

Spießer, schwul oder hetero, mit oder ohne Migrationshintergrund – egal. Alle Menschen können Pflegeeltern sein, fürsorglich und verantwortungsbewusst.

Das transportieren die Plakate, die ab Dienstag, 19. Mai eine Woche lang im Stadtgebiet auf City-Light-Postern und im Fahrgastfernsehen zu sehen sind. Entwickelt haben die Kampagne „Auch so sehen Pflegeeltern aus“ 15 Studentinnen und Studenten der Hochschule Hannover (HsH), Fakultät III – Medien, Information und Design unter der Leitung von Professor Dorothee Weinlich.

⇒ zur Galerie der 6 Plakatmotive

„Kinder brauchen eine Familie. Oft kann das nicht die eigene sein, weil die Eltern überfordert sind, die Kinder vernachlässigen oder verwahrlosen lassen. Pflegefamilien sollen dann ein fürsorgliches und verantwortungsvolles Zuhause bieten“, erläuterte Anke Broßat-Warschun, Leiterin des Fachbereichs Jugend- und Familie, am 18. Mai bei der Vorstellung der Kampagne.

„Wir suchen eigentlich permanent Personen, die sich als Pflegeeltern für Kinder engagieren möchten. Und haben uns dafür einen frischen Blick, eine neue Ansprache auch ganz anderer Personenkreise gewünscht. Wir sind sehr glücklich, dass sich Studentinnen und Studenten von Frau Professor Weinlich im Wintersemester 2013/2014 mit unserem Wunsch beschäftigt haben – und freuen uns sehr über das Ergebnis“, unterstreicht Broßat-Warschun. „Bei allem Witz in der Darstellung und Qualität der Umsetzung zeigt es nämlich sehr schön, dass wir Familie heute als ‚Familie der Vielfalt‘ verstehen – und sich das auch bei unseren Pflegefamilien widerspiegeln soll.“
Kampagne zum „Pflegekinderdienst“

Der Pflegekinderdienst – und Kriterien der Auswahl von Pflegepersonen
Der Pflegekinderdienst der Stadt Hannover betreut durchschnittlich 250 Pflegefamilien. 30 bis 35 Anfragen auf Vermittlung eines Pflegekindes gehen jährlich beim Pflegekinderdienst ein, davon werden etwa 14 Kinder erfolgreich in eine Pflegefamilie vermittelt. Etwa neun Kinder werden in Erziehungsstellen untergebracht. Lediglich ein Kind pro Jahr kann aufgrund seiner Beeinträchtigungen nicht in eine Pflegefamilie vermittelt werden.

Der Bedarf an Pflegeeltern ist in den letzten Jahren in etwa gleich geblieben. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Pflegeeltern ist aber nicht ausreichend, zum Beispiel aufgrund von Fluktuation bei den Pflegepersonen oder einer generell etwas zurückgehenden Bereitschaft, Pflegekinder aufzunehmen.

Die Pflegeeltern müssen in geeigneten Lebensverhältnissen leben und den eigenen Lebensunterhalt ausreichend sicherstellen können. Auch das Alter der Pflegeeltern spielt bei der Prüfung der Eignung eine Rolle. Es muss die Bereitschaft vorhanden sein, verbindlich an einer Vorbereitungsgruppe mit fünf Terminen und anschließenden Einzelgesprächen und Hausbesuchen teilzunehmen. Es darf kein Eintrag im Führungszeugnis vorhanden sein. Durch eine ärztliche Bescheinigung ist nachzuweisen, dass keine lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Suchterkrankungen vorliegen. Die Pflegeeltern müssen bereit sein zu einer engen Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst. Dazu zählen jährliche Hausbesuche, Hilfeplanverfahren, sowie ggf. begleitete Umgangskontakte des Kindes mit seinen Angehörigen.

Die Gestaltung der Kampagne
„Wir freuen uns sehr über eine enge Vernetzung und Kooperationen zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Hochschule Hannover“, hebt Professor Wilfried Köpke, Dekan der Fakultät III – Medien, Information und Design, hervor. „Design-Studentinnen und -Studenten können nicht nur schön, sondern auch sozial. Auch und gerade gesellschaftsrelevante, widerständige und engagierte Themen wollen unsere Studierenden in professionellem Design umsetzen. Und zwar im eigenen Quartier – wo man gemeinsam sehr viel bewegen kann.“

„Unsere Studierenden sehen sich häufig als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gesellschaftlicher oder sozialer Themen, die sie mit ihrer Arbeit befördern können“, erläutert Professor Dorothee Weinlich das Engagement für die Kampagne.

„Als solche, aber auch als potenzielle Zielgruppe, haben sie die Ansprache der Kampagne bewusst auch an sich selbst gerichtet – und gefragt: Wie sehen denn die Pflegeeltern aus? Sind sie reich? Ein bisschen spießig? Verheiratet? Ja, aber nicht nur! Egal, ob konservativ oder unkonventionell, gut situiert oder aus den einfacheren Verhältnissen – vor allem sind die Pflegeeltern liebevoll. Und mutig. Weil sie bereit sind, sich auf ein Abenteuer einzulassen, aber mit der Zuversicht, positive und bereichernde Erfahrungen zu sammeln – und weiterzugeben,“ beschreibt Weinlich den Ansatz der Gestalterinnen und Gestalter.

Die Kampagne beschreibt Weinlich als emotionale Ansprache der Öffentlichkeit zum Thema Pflegeeltern und der Vermittlung von Pflegekindern – fern jeglicher Klischees, Tabus und Vorurteile. Studierende der Studiengänge Fotojournalismus und Dokumentarfotografie, Szenografie-Kostüm, Mediendesign und Visuelle Kommunikation hätten sich dafür zum Ziel gesetzt, die Pflegeeltern aus den Schubladen zu befreien und deren Bild in der Gesellschaft zu verändern. Mit Hilfe wertvoller Tipps einer renommierten Werbeagentur und in einem kreativen Austausch, den nur ein so fächerübergreifendes Projekt bieten könne, entstand diese Plakatkampagne. Sie sei humorvoll und provozierend zugleich und animiere die Betrachterinnen und Betrachter zum Nachdenken.

Für das Fotoshooting wurden zwei Schauspielstudierende der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) engagiert und für jedes Plakatmotiv komplett umgestylt und neu in Szene gesetzt. Entstanden sind Bilder von sechs potenziellen Pflegeelternpaaren – so unterschiedlich, wie sie nur sein können.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Hannover vom 18.05.2015

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