Archive for April 2016
„Kinder stark machen“ – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt ihre Mitmach-Initiative zur frühen Suchtvorbeugung auf bundesweiter Tour vor
Köln, 29. April 2016. Was kann ich tun, damit mein Kind gesund aufwächst? Wie schütze ich mein Kind vor den Risiken von Tabak, Alkohol oder Drogen? Diese und ähnliche Fragen stellen sich viele Eltern. Patentrezepte als Antworten gibt es nicht. Aber Erwachsene können viel dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen ein gesundes und suchtfreies Leben zu ermöglichen. Mit ihrer Mitmach-Initiative „Kinder stark machen“ will die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weitere Partner für die frühe Prävention gewinnen und beteiligt sich im Rahmen einer bundesweiten Veranstaltungsreihe 2016 an 20 Sport- und Familienveranstaltungen.
„Wenn Kinder frühzeitig in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden, können sie sich zu selbstbewussten Jugendlichen entwickeln, die ihr Leben ohne Suchtmittel genießen wollen“, erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. „Erwachsene haben die Aufgabe, Kinder bestmöglich zu unterstützen, ihnen Vertrauen zu schenken, sie zu loben und ihnen Freiräume zu bieten, in denen sie sich als stark erleben können.“
Was Kinder alles können, wenn man ihnen diese Freiräume gibt, wird den Eltern im „Kinder stark machen“-Erlebnisland zum Tourstart am 01. Mai beim Kulturvolksfest in Recklinghausen eindrucksvoll vermittelt. An Mitmachstationen wie dem Niedrigseilgarten und dem Vertrauensparcours sowie auf der Spielbühne dreht sich alles um Mut, Anerkennung und Teamgeist. Viele der Herausforderungen können Erwachsene und Kinder gemeinsam meistern und erfahren so, was „stark sein“ alles bedeuten kann.
Das Informationsangebot der BZgA beschränkt sich dabei nicht nur auf das Thema Suchtprävention. Das BZgA-Beratungszelt im Erlebnisland bietet Müttern und Vätern auch Informationen rund um das gesunde Aufwachsen ihrer Kinder. Hierzu zählen die Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung, U1 bis U9, ein ausreichender Impfschutz für die ganze Familie sowie gesunde Ernährung oder Medienkonsum.
Nach dem Tour-Auftakt in Recklinghausen ist „Kinder stark machen“ in diesem Jahr an 19 weiteren Stationen vor Ort. Das Finale der BZgA-Tour findet am 25. September beim Weltkindertag in Wettringen statt.
- 01.05.2016 Recklinghausen, Kulturvolksfest
- 21.05.2016 Markranstädt, Sächsischer Familientag
- 22.05.2016 Eisenach, Gesundheitstag
- 29.05.2016 Pforzheim, Großer Kindertag
- 05.06.2016 Erfurt, Kinderspielfest
- 11.06.2016 Merseburg, Merseburger Schlossfest
- 12.06.2016 Regensburg, KinderBürgerFest
- 18.06.2016 Altenburg, Familien Spiel- und Sportfest
- 26.06.2016 Coburg, FamilienTag beim YouCo-Festival
- 03.07.2016 Bonn, Familienspielefest
- 09.07.2016 Frankfurt a.M., FamilienSportFest
- 10.07.2016 Mainz, Kinderfestival
- 16.07.2016 Neumarkt i.d.OPf., KinderTurnOlympiade
- 07.08.2016 Bremen, Bremer Kindertag
- 14.08.2016 Seelze, Tag des Sports
- 27. & 28.08.2016 Berlin, Tag der offenen Tür der Bundesregierung
- 04.09.2016 Hannover, Entdeckertag der Region Hannover
- 18.09.2016 Hamburg, Weltkinderfest
- 18.09.2016 Köln, Weltkindertag-Fest
- 25.09.2016 Wettringen, Weltkindertag
Informationen zur „Kinder stark machen“-Tour und weiteren Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Mitmach-Initiative der BZgA finden Sie unter www.kinderstarkmachen.de
Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 29.04.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Häufige Fragen zum Thema „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“
Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) hat in seiner neuen Rubrik „FAQ – Häufige Fragen“ nützliche Informationen zusammengestellt.
Sie beantworten an dieser Stelle ab sofort Fragestellungen rund um das Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die für die Beratung und Betreuung relevant sind. Online finden sich bereits Informationen zu Abschiebung, Altersfestsetzung, Asylverfahren, Ausbildung, Kindergeld, Pflegschaften und einigen anderen Themen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Urteil des Sozialgerichts Heilbronn: Keine höhere „Mütterrente“ nach Erziehung eines Pflegekindes, wenn gesetzlicher Stichtag verpasst!
Die heute 68jährige M. erzog von 1979 an – neben ihren beiden zuvor geborenen Töchtern – in ihrem Haushalt ein 1974 geborenes Pflegekind. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg erkannte für die Erziehung der beiden Töchter neben der bereits gewährten Kindererziehungszeit von einem Jahr einen Zuschlag auf M.s derzeitige Altersrente an, lehnte es aber ab, die Erziehung des Pflegekindes rentenerhöhend zu berücksichtigen: Denn M. habe ihr Pflegekind nicht bereits im 12. Monat nach Ablauf des Monats der Geburt, sondern erst vom 5. Lebensjahr an erzogen. Mit Ihrer Klage vor dem Sozialgericht Heilbronn machte M. geltend, die Stichtagsregelung sei willkürlich. Zudem sei sie als (Pflege-)Mutter ihrer vor 1992 geborenen Kinder in verfassungswidriger Weise benachteiligt, so dass ihr Erziehungszeiten von jeweils drei Jahren – entsprechend der Gesetzeslage für nach 1992 geborene Kinder – für sämtliche drei Kinder zu gewähren seien.
Die Klage blieb erfolglos: Die Erziehung des Pflegekinds könne schon deshalb nicht rentenerhöhend im Rahmen der sog. „Mütterrente“ gewährt werden, weil M. dieses erst vom 5. Lebensjahr an erzogen habe. Dementsprechend habe die Rentenversicherung auch zurecht im Zuge der gesetzlichen Neuregelung einen Zuschlag nur für die Erziehung der beiden Töchter gewährt. M. werde auch nicht in verfassungswidriger Weise benachteiligt. Denn auch wenn jeder Stichtag unvermeidbar gewisse Härten mit sich bringe, sei es dem Gesetzgeber angesichts seines weiten Gestaltungsspielraums nicht verwehrt, aus haushaltspolitischen Erwägungen sachlich vertretbare Stichtagsregelungen einzuführen. Im Übrigen sei die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nunmehr von 12 auf 24 Monate ausgeweitet worden, sodass die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern dieser Kinder seitdem besser honoriert werde. Schließlich sei die Anknüpfung an den 12. Lebensmonat des Kindes verwaltungspraktikabel und dürfte den im Nachhinein nicht immer verlässlich feststellbaren tatsächlichen Erziehungsverhältnissen im 2. Lebensjahr des Kindes in den weit überwiegenden Fällen entsprechen.
Az.: S 14 R 4060/14 (M. ./. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg – Urteil vom 18. Februar 2016, rechtskräftig).
Hinweis zur Rechtslage:
§ 56 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch [SGB VII] – Auszug -:
Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. (…) Eine Erziehungszeit ist dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. (…)
§ 249 Abs. 1 SGB VI:
Die Kindererziehungszeit für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind endet 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats der Geburt.
§ 307d SGB VI – Auszug -:
Bestand am 30. Juni 2014 Anspruch auf eine Rente, wird ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind berücksichtigt, wenn (…) in der Rente eine Kindererziehungszeit für den zwölften Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt angerechnet wurde (…). Der Zuschlag beträgt für jedes Kind einen persönlichen Entgeltpunkt. (…)
Anmerkung:
Mit dem zum 1.7.2014 in Kraft getretenen „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung“ wurde die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in § 249 Abs. 1 SGB VI für vor 1992 geborene Kinder von 12 auf 24 Monate ausgeweitet (s.o.). Für Versicherte, die sich am 1.7.2014 bereits im Rentenbezug befanden, sieht die neu eingefügte Vorschrift des § 307d SGB VI unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag für jedes Kind von einem Entgeltpunkt vor, wenn in der Rente bereits eine Kindererziehungszeit für den 12. Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt angerechnet ist. Zur „Mütterrente“ – die auch für betroffene Väter gilt – s. auch gut verständlich die Informationen der DRV Bund auf deren Homepage; hiernach wirkt sich die „Mütterrente“ monatlich zwischen 26€ und 30€ rentenerhöhend aus (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/rv_leistungsverbesserungsgesetz/140212_faq_muetterrente.html).
Quelle: Pressemitteilung des Sozialgerichts Heilbronn vom 27.04.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Rätsel Pflegekind“ am 27.05. in Dresden
Die Erwartungshaltung vieler Kindereinrichtungen: Mit dem Wechsel eines Kindes in eine neue Familie klärt sich alles! entspricht nicht den Erfahrungen, welche der Träger Dresdner Pflege- und Adoptivkinder e.V. in vielen Jahren Arbeit im Bereich Pflegekinderhilfe sammeln konnte.
Pädagogen und Helfer für dieses Thema zu sensibilisieren und gemeinsam Wege zur Unterstützung zu finden, potentielle Pflegestellen zu gewinnen und Verwaltung und Öffentlichkeit aufmerksam zu machen, ist das Ziel des Fachtages.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Abenteuercamps für Pflege- und Adoptivkinder im Sommer 2016 in Wilhelmsaue / Oderbruch
Ivo Stephan und Gerthein de Visser bieten auch in diesem Jahr wieder Abenteuercamps für Pflege- und Adoptivkinder an. Die erfahrenen Pädagogen haben neben ihrer Arbeit mit Pflegekindern auch in anderen Bereichen viel zu bieten
An einem Camp können bis zu acht Kids und Teens teilnehmen, die Lust auf Abenteuer, Natur und Tiere haben. Sie erleben individuell betreute Ferien auf einem Vierseitenhof, der in einer ehemals dem Fluss abgerungenen, trockengelegten Feld- und Wiesenlandschaft liegt.
Buchungen sind in der Zeit vom 27.07.2016 bis 26.08.2016 möglich. Die Mindestbuchungsdauer beträgt eine Woche. Es werden keine festen An- und Abreisetage vorgeben.
nähere Informationen zum Konzept
Nachfragen und nähere Informationen unter 01578-3615544.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Jugendhilfe für junge Volljährige – Einblicke in die Praxis
Dr. Nicole Rosenbauer und Ulli Schiller vom Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ) geben in einem Artikel in der Reihe „jugendsozialarbeit aktuell“ Einblicke in die Praxis der Jugendhilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII im Dreieck von Bedarf, Hilfegewährung und Schwierigkeiten der Durchsetzung.
zum Artikel
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Adoptivbewerber-Informationsabend am 23.05. in Hamburg
Der PFAD-Landesverband Hamburg, Freunde der Kinder e.V., bietet am 23.05. in der Fuhlsbüttler Str. 769 einen Informationsabend für Adoptivbewerber an.
Von 19.30 bis 21.30 Uhr erläutern die Referentinnen Lenore Wittig und Stephanie Themlitz das Adoptionsverfahren und beantworten die Fragen der InteressentInnen.
Um vorherige telefonische Anmeldung unter der Nummer 040 – 59 49 00 wird gebeten.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Handy Guide für Kinder und Erwachsene
Der Handy Guide des Deutschen Kinderhilfswerkes ist jetzt in einer grundlegend überarbeiteten Neuauflage erschienen. Die Broschüre mit dem Titel „Fit fürs Handy“ richtet sich an Kinder und Eltern und gibt auf 28 bebilderten Seiten kindgerecht Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Handynutzung. Neu ist bei dieser Ausgabe, dass auch die zahlreichen Funktionen und Möglichkeiten von Smartphones und Tablets erklärt werden.
„Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert seit vielen Jahren das Bewusstsein von Kindern für eine verantwortungsvolle Handynutzung. Dabei ist es sehr wichtig, dass Kinder die Vor- und Nachteile von Handys kennenlernen, um diese gefahrlos und mit viel Spaß nutzen zu können“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Wir wollen aber auch Eltern Anregungen mit auf den Weg geben und sie dazu ermuntern, sich gemeinsam mit ihren Kindern über die sinnvolle Handynutzung zu verständigen. Insgesamt trägt der Handy Guide dazu bei, die individuelle Medienkompetenz, aber auch den Austausch über Medienerfahrungen zwischen Eltern und Kindern zu fördern.“
Worauf müssen Kinder achten, wenn sie Fotos machen?
Was ist iOS, was bedeutet Roaming und worauf muss man bei Mobilfunkverträgen achten? Von Basics wie der PIN, Telefonieren, Surfen oder SMS bis zu Apps, Instant Messaging, der Cloud oder mobilen Spielen – diese und weitere Themen werden anschaulich erklärt. Der Handy Guide erläutert außerdem, warum Privatsphäre und Datenschutz so wichtig sind: Worauf müssen Kinder achten, wenn sie Fotos oder Videos machen oder in sozialen Netzwerken posten? Weitere Themen sind In-App-Käufe und wie hohe Kosten bei Spielen vermieden werden.
„Bei Kindern sind besonders Smartphones beliebt. Deshalb ist es uns wichtig, dass Kinder über den richtigen Umgang mit diesen Alleskönnern informiert sind“, sagt Valentina Daiber, Director Corporate Affairs und bei Telefónica Deutschland verantwortlich für Corporate Responsibility. „Die Broschüre soll aber auch Eltern anregen, sich aktiv mit ihrem Kind über ihre Handynutzung auseinanderzusetzen. Nur so können alle Generationen die Chancen der Digitalisierung bestmöglich nutzen und daran teilhaben.“
Zum Download oder Bestellen
Die Broschüre „Fit fürs Handy – Der Handy Guide für Kinder und Eltern“ ist in Kooperation mit Telefónica Deutschland entstanden und kann beim Deutschen Kinderhilfswerk im Online-Shop unter www.dkhw.de/shop/handyguide-deutsch bestellt werden.
Erstmalig auf Türkisch
Das Deutsche Kinderhilfswerk verteilt die Broschüre zudem an interessierte Kinder, Eltern und Schulen. Die Broschüre ist in diesem Jahr erstmals auch in Kooperation mit der Telefónica Marke AY YILDIZ zweisprachig auf Deutsch und Türkisch unter www.dkhw.de/shop/handyguide-tuerkisch erhältlich.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerk vom 21.04.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neue Machbarkeitsstudie zum Themenbereich „Adoptionen“ auf Basis der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik
Vor dem Hintergrund der seit Jahren sinkenden Adoptionszahlen sowie des bestehenden (fach-)öffentlichen Interesses an der Thematik hat die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik in Form einer Machbarkeitsstudie analysiert, welche Möglichkeiten der raumbezogenen Auswertung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zu Adoptionen in Deutschland bestehen.
Fetale Alkohol-spektrumstörungen (FASD) – Eine Herausforderung für die Hilfesysteme am 30.06./01.07. in Berlin
Die Bundesakademie für Kirche und Diakonie richtet am 30.06./01.07. in Berlin eine interdisziplinäre Fachtagung zum Thema „Fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD) – Eine Herausforderung für die Hilfesysteme“ aus.
Erstmals bringt eine interdisziplinäre Fachtagung die Fachöffentlichkeit aus Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Suchthilfe, (sozial)medizinischer Versorgung und dem Rechtssystem zusammen, um die Herausforderungen anzunehmen, Standortbestimmungen vorzunehmen und gemeinsame Ansätze „zu denken“, um die Versorgung für diese hochbelasteten Menschen zu verbessern.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Stiftung Warentest: Minderjährige Flüchtlinge – Wie der Staat Pflegefamilien fördert
Immer mehr Jugendliche aus Krisengebieten leben in Pflegefamilien. Diese Form der Integration wird staatlich gefördert. Finanztest erklärt, welche Richtlinien für die Aufnahme von Kindern oder Jugendlichen in Vollzeitpflege gelten, wie viel der Staat für Leistungen der Jugendhilfe bezahlt und wer sich um die rechtlichen Angelegenheiten unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge kümmert.
zum Special der Stiftung Warentest
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Handreichung „Jugendliche Flüchtlinge in Gastfamilien“
Unter dem Titel „Jugendliche Flüchtlinge in Gastfamilien“ hat das Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V. eine kleine Arbeitshilfe zur ersten Orientierung in diesem Arbeitsfeld verfasst.
Sie steht zum Download bereit oder kann als Druckversion zum Selbstkostenpreis von 3.50 € bezogen werden.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Hilfen im Umgang mit traumatisierten Kindern“ am 18.06. in Regensburg
Über „Hilfen im Umgang mit traumatisierten Kindern“ wird Hildegard Niestroj am 18.06. in Regensburg referieren. Das Seminar wird veranstaltet durch die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Kooperation mit dem Pflegekinderdienst des Jugendamtes Regensburg.
Traumatische Erfahrungen des Kindes in seiner Herkunftsfamilie erschweren den Integrationsprozess in seine Pflegefamilie. Es werden die langanhaltenden Auswirkungen frühkindlicher Traumatisierung und entsprechende resultierende Belastungen besprochen. Im Mittelpunkt des Seminars stehen desweiteren viele Beispiele aus der Praxis und dem Alltag in der Pflegefamilie. Unter Berücksichtigung der Sicht des Kindes werden unterstützende Hilfen erläutert und diskutiert.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Fachtag „Evaluation Kinderschutzgesetz“ am 16.06. in Kassel
Der Evangelische Erziehungsverband e. V. (EREV) lädt Interessierte, die zentrale Bereiche des Kinderschutzes reflektieren wollen am 16.06. zum Fachtag „Evaluation Kinderschutzgesetz“ nach Kassel ein, wo Vorträge unterschiedlicher Referent/innen zum Thema angeboten werden.
Am 01.01.2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll zu Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland führen. Ansprechpartner sind Eltern, Kinderärzte, Hebammen, Jugendämter, Familiengerichte und freie Träger. Im Mittelpunkt der Evaluation stehen zentrale Gesichtspunkte des Kinderschutzes wie zum Beispiel frühe Hilfen, „Jugendamt-Hopping“, Hausbesuche und verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe.
Es umfasst demnach die Regelungsbereiche:
- Stärkung präventiver Maßnahmen
- Herstellung einer größeren Handlungs- und Rechtssicherheit
- Definition verbindlicher Standards
- Kooperation
Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag bis zum 31.12.2015 einen Bericht über die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes vorzulegen. In diesem Fachtag werden zentrale Bereiche des Kinderschutzes reflektiert und Entwicklungsnotwendigkeiten aufgezeigt.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„… und deswegen kannst du nicht mehr zu Hause wohnen“ – Schwierige Sachverhalte in der Kommunikation mit Kindern angemessen formulieren am 15.06. in Mainz
Für sozialpädagogische Fachkräfte in Jugendämtern, die im Bereich Adoptions- und Pflegekinderdienst, ASD oder Vormundschaft arbeiten, sowie Fachkräfte aus dem Bereich der erzieherischen Hilfen bietet das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum (SPFZ) des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz am 15.06.2016 in Mainz ein Seminar mit dem Titel „… und deswegen kannst du nicht mehr zu Hause wohnen“ – Schwierige Sachverhalte in der Kommunikation mit Kindern angemessen formulieren an. Referentin wird Birgit Lattschar sein.
Wer als pädagogische Fachkraft im Jugendamt oder in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung tätig ist, weiß, dass es häufig schwierige Themen gibt, die im Zuge der Hilfeplanung oder im Verlauf einer Maßnahme mit Kindern besprochen werden (müssen). Oft fällt es auch Fachkräften schwer, behutsam und sensibel und dennoch klar Themen wie etwas psychische Erkrankung von Eltern, Drogen oder Alkoholsucht, Gefängnisaufenthalt, Vernachlässigung, Missbrauch oder Gewalt in Familien in Worte zu fassen und für Kinder verständlich zu erklären.
In der Fortbildung werden grundsätzliche Hinweise für die Kommunikation mit Kindern und das Formulieren so genannter „schwierigen Wahrheiten“ gegeben. Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis der Teilnehmenden werden Möglichkeiten der Vermittlung von Sachverhalten eingeübt, wie etwa das Schreiben eines Lebensbriefes oder das Arbeiten mit dem Vier-Eltern-Modell werden.
nähere Informationen (Seite 65)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Dokumentarfilm „Future Baby“ startet
Heute startet in Österreich der Dokumentarfilm „FUTURE BABY“ in den Kinos. Die österreichische Regisseurin Maria Arlamovsky ist selbst Adoptiv- und Pflegemutter.
FUTURE BABY beleuchtet das komplexe Feld medizinisch-technisierter Geburtenkontrolle aus unterschiedlichen Perspektiven. Rund um den Globus besucht Maria Arlamovsky MedizinerInnen, WissenschafterInnen und TechnikerInnen in Kliniken und sterilen Laboratorien, begleitet Paare mit Kinderwunsch, Eizellenspenderinnen und Leihmütter zu Untersuchungen und Eingriffen. Sie lässt BefürworterInnen und SkeptikerInnen zu Wort kommen und spricht mit der ersten Generation künstlich gezeugter Kinder.
Interview mit der Filmemacherin
Trailer:
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Misshandlungs-Prozess gegen Schwelmer Pflegeltern eingestellt
Von der Einstellung eines stark polarisierenden Verfahrens vor dem Hagener Landgericht berichtet der Artikel „Misshandlungs-Prozess gegen Pflegeltern eingestellt“ aus der WAZ vom 14.04.2016. Über ein halbes Jahr wurden an den 50 Zeugen und diverse Sachverständige angehört, die deutlich in zwei Lager gespalten waren.
Der Vorsitzende Richter erklärte: „Es war aus Sicht der Kammer ein ausgesprochen komplexes Verfahren, das die Juristen hier an den Rand ihrer Fähigkeiten gebracht hat.“
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Pflegekinder alkoholabhängiger Eltern, FAS-Syndrom“ am 11.06. in Greifswald / Anklamm
Über „Pflegekinder alkoholabhängiger Eltern, FAS-Syndrom“ wird Prof. Dr. med. Hans-Ludwig Spohr am 11.06. in Greifswald / Anklamm referieren. Das Seminar wird veranstaltet durch die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Kooperation mit dem Verein „Patchwork“, Pflegeelternverein im Landkreis Vorpommern Greifswald e.V.
Kinder, deren körperliches und seelisches Wohl durch den Konsum von Alkohol der Kindesmutter in der Schwangerschaft erheblich eingeschränkt ist, benötigen besondere Hilfestellungen und Förderung in der Pflegefamilie. In diesem Seminar werden Ursachen und Auswirkungen für diese Kinder erörtert und spezifische Hilfen und Perspektiven erarbeitet.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Regelung der Spende und Adoption überzähliger Embryonen
In seiner am 22.03. veröffentlichten Stellungnahme legt der Deutsche Ethikrat Empfehlungen zur gesetzlichen Regelung der Embryospende, Embryoadoption und Übernahme elterlicher Verantwortung vor.
Spätestens seit 2013 wird auch in Deutschland die Weitergabe sogenannter überzähliger Embryonen zur Austragung und dauerhaften Übernahme elterlicher Verantwortung durch Dritte praktiziert. Damit sind grundlegende Fragen der Lebens- und Entwicklungschancen von Kindern, elterlicher Verantwortung und familiärer Beziehungen verbunden. Der Deutsche Ethikrat hält es für ethisch geboten, die Rahmenbedingungen für die Embryospende/Embryoadoption gesetzlich festzulegen.
Fortpflanzung, verstanden als das Zeugen und Aufziehen von Kindern, ist ein hochrangiges individuelles und soziales Gut. Fortpflanzungsfreiheit hat vor diesem Hintergrund eine hohe ethische Bedeutung. Sie wird allerdings begrenzt durch die damit verbundene Verantwortungsbeziehung zwischen Partnern sowie Eltern und Kind. Die elterliche Verantwortung beginnt bereits bevor das Kind gezeugt wird.
Mit einer Embryospende/Embryoadoption können vielfältige Konflikte verbunden sein: etwa durch die Vervielfältigung von Elternrollen, durch unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie das Kind aufwachsen soll, oder durch das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, das von großer Bedeutung für die Identitätsentwicklung des Kindes sein kann.
Das Kindeswohl ist wesentliche normative Maßgabe für die Ausgestaltung der Embryospende/Embryoadoption. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Deutsche Ethikrat:
Die Abgabe und Übernahme der Elternrechte und -pflichten sollten gesetzlich klar und jeweils dauerhaft geregelt werden. Willigen beide Spenderelternteile ein, einen Embryo für den Transfer auf eine andere Frau freizugeben, damit das Empfängerpaar die elterliche Verantwortung auf Dauer übernehmen kann, sollte umgekehrt das Spenderpaar im Falle des Embryotransfers auch keine Elternrechte und -pflichten mehr haben. Entsprechend sollte dem Empfängerpaar mit dem Zeitpunkt des Embryotransfers die rechtliche Elternschaft übertragen werden.
Es sollten nur überzählige Embryonen gespendet werden dürfen, das heißt solche Embryonen, die für die fortpflanzungsmedizinische Behandlung des Paares, für das sie erzeugt wurden, endgültig nicht mehr verwendet werden können.
Angesichts der besonderen Herausforderungen für alle Beteiligten sollten Aufklärung und Beratung sowohl bei den Spender- als auch bei den Wunsch- bzw. Empfängereltern medizinische, rechtliche und psychosoziale Aspekte der Embryospende und Embryoadoption umfassen. Dabei ist das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung zu berücksichtigen.
Es sollte eine zentrale Einrichtung damit betraut werden, die Zuordnung von Spender- und Wunscheltern nach ausgewiesenen Kriterien vorzunehmen und zu dokumentieren. Die Kriterien sind am Wohl des Kindes auszurichten. Die Einrichtung sollte ebenfalls die Zahl der freigegebenen Embryonen, die Zahl der Embryotransfers und der transferierten Embryonen sowie die Zahl der Schwangerschaften und Geburten dokumentieren.
Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist zu gewährleisten. Dazu schlägt der Deutsche Ethikrat die Einrichtung einer zentralen Dokumentationsstelle vor, bei der jeder ab Vollendung des 16. Lebensjahres das Recht hat Auskunft zu erhalten, ob und welche Informationen zu seiner genetischen Herkunft vorhanden sind.
Die Spende von Embryonen kann zumindest einigen überzähligen Embryonen Lebenschancen eröffnen; zugleich kann sie den Kinderwunsch von Personen erfüllen, die keine eigenen Kinder zeugen können oder wollen. Je höher man den moralischen Status des Embryos in vitro ansetzt, desto wichtiger ist es, die Entstehung überzähliger Embryonen zu vermeiden. Gleichzeitig gibt es gute Gründe, den überzähligen Embryonen, die dennoch im Rahmen der Reproduktionsmedizin entstanden sind, eine vorhandene Lebensperspektive nicht zu verwehren.
Der Ethikrat empfiehlt in diesem Zusammenhang, die Auslegung der für die Praxis der Fortpflanzungsmedizin und die Entstehung überzähliger Embryonen bedeutsamen sogenannten Dreierregel des Embryonenschutzgesetzes gesetzlich klarzustellen. 14 Mitglieder des Deutschen Ethikrates empfehlen eine Klarstellung im Sinne einer strikten Auslegung, 12 Ratsmitglieder im Sinne einer erweiterten Auslegung.
vollständiger Text der Stellungnahme
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Ethikrates vom 22.03.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Artikel über offene internationale Adoption
Ein Paar aus dem Landkreis Main-Spessart adoptierte zwei Kinder aus Vietnam, heute 16 und 17 Jahre alt. Im Artikel Adoption: „Meine Mama ist meine Mama – fertig!“ wird beschrieben, wie ihnen auch über Kontinente hinweg eine offene Adoption, d.h. die Kontaktpflege mit der leiblichen Familie gelungen ist. Der Artikel erschien in der Main-Post vom 07.04.2016.
Adoptionstag in Bayern 2016 am 18.06. in Ingolstadt
Der diesjährige „Adoptionstag in Bayern“ wird am 18.06. in Ingolstadt stattfinden. Zum Thema „Der Rucksack eines Adoptivkindes – welchen Einfluss haben Adoptivfamilien?“ wird die Familientherapeutin Ingrid Drißl referieren. Veranstalter ist der PFAD Bundesverband in Kooperation mit dem PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern.
Adoptivkinder bringen nicht nur ihre bisherige Lebensgeschichte mit in die neue Familie, sondern auch genetische Anlagen und Dispositionen, etwa Begabungen, die nicht mit denen der Adoptiveltern übereinstimmen. Die Entwicklung eines Menschen ist wesentlich von den Chancen abhängig, die veränderlichen Anteile zu entfalten, also den Umweltbedingungen, in welchen er aufwächst. Adoptiveltern können leicht in die Situation geraten, die Entwicklung des Adoptivkindes einseitig den genetischen Anlagen oder einseitig ihrer Erziehung zu zuschreiben. Wie finden Adoptiveltern die goldene Mitte zwischen beidem, damit eine positive Eltern-Kind–Beziehung entstehen kann?
- Spannungsverhältnis von genetischen Dispositionen und Umweltbedingungen
- Praxisbeispiele
- Umgang mit Grenzen
- Interaktive Übungen
Stellungnahme des Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V.
Mit seiner ausführlichen Stellungnahme vom 01.04.2016 beteiligt sich das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. an der Diskussion zum Gesetzesvorhaben „inklusive Lösung“.
In einer Übersicht wird das Problemfeld aus unterschiedlichen Perspektiven dargestellt und seine Vielschichtigkeit thematisiert. Dabei wird die Situation des Pflegekindes und der potentiellen Pflegefamilie sowie der Hilfeprozess mit Anbahnung, Vermittlung, Fachberatung und Anschlusshilfen umfassend betrachtet.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Missbrauchsbeauftragter und Betroffenenrat fordern verbesserte Therapieangebote für Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch
Berlin, 06.04.2016. Anlässlich des Weltgesundheitstages am 07.04. und der aktuellen Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie hat der Betroffenenrat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgefordert, die psychotherapeutische Versorgung für Betroffene von sexualisierter Gewalt zu verbessern. Hierzu hat der Betroffenenrat einen Forderungskatalog zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von durch (sexualisierte) Gewalt traumatisierte Menschen erstellt, der am 06.04.2016 veröffentlicht wurde.
Betroffenenrat: „Die ambulante psychotherapeutische Versorgung für durch sexualisierte Gewalt in der Kindheit schwer traumatisierte Menschen ist unzureichend. Betroffene warten lange auf einen Therapieplatz oder werden auf Grund der Komplexität des Krankheitsbilds schon von vornherein abgelehnt. Wer einen der wenigen Therapieplätze bei speziell weitergebildeten Traumatherapeut_innen ergattert hat, muss befürchten, die Therapie nach Erschöpfung der für diese Krankheitsbilder zu eng bemessenen Kontingente mittendrin unterbrechen oder beenden zu müssen, oder sich in eine lange und kraftraubende Auseinandersetzung mit der Krankenkasse begeben. Wir fordern daher unter anderem eine Reform der Bedarfsplanung, eine Flexibilisierung der Therapiekontingente bei komplexen Traumafolgestörungen sowie eine Verbesserung der Ausbildung für alle Berufsgruppen, die im Gesundheitssystem mit traumatisierten Menschen in Kontakt stehen.“
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, unterstützt das Anliegen des Betroffenenrates. Rörig hat den G-BA aufgefordert, anlässlich der aktuellen Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie die berechtigten Interessen Betroffener sexueller Gewalt in der Kindheit zu beachten. Verbesserungen bei der gesundheitlichen Versorgung dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor große Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung von Betroffenen bestehen. Bis heute werden Betroffene von sexueller Gewalt oft nicht zeitnah und passgenau versorgt. Es fehlt weiterhin an einer niedrigschwelligen Struktur bei der Suche nach geeigneten Therapiemöglichkeiten, es gibt nur wenige spezialisierte Therapeuten und nach wie vor mangelt es an traumaspezifischen Aus- und Fortbildungsinhalten für Psychotherapeuten.“
Den Forderungskatalog des Betroffenenrates wertet Rörig als ein wichtiges Signal an die gesundheitspolitischen Entscheider, die Interessen Betroffener bei der Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie jetzt ausreichend zu berücksichtigen. Rörig: „In Deutschland sind nach neuesten Schätzungen rund 1 Million Kinder von sexueller Gewalt betroffenen. Sexueller Missbrauch ist eines der schlimmsten Verbrechen an Kindern, oft mit schwerwiegenden Folgen, auch noch im späten Erwachsenenalter. Viele Betroffene leiden unter komplexen Traumafolgestörungen wie Depressionen, Suizidgedanken, Essstörungen, Beziehungsabbrüchen, Dissoziationen oder Flashbacks. Betroffene brauchen deshalb zeitnah und oftmals auch andauernde professionelle Hilfe. Diese Hilfe müssen wir als Gesellschaft sicherstellen.“
Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 06.04.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Mehr Kuren für Mutter-/Vater-Kind
Berlin: (hib/PK) Seit 2012 bewilligen die Krankenkassen wieder mehr Mutter-/Vater-Kind-Kuren. So stieg die Zahl der genehmigten Kuren von rund 121.000 im Jahr 2012 auf knapp 135.000 im Jahr 2014, wie aus der Antwort (18/8008) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/7865) der Fraktion Die Linke hervorgeht.
Die Zahl der Ablehnungen verringerte sich im Gegenzug von 19.744 im Jahr 2012 auf 18.256 im Jahr 2014. Damit stieg der Anteil der genehmigten Kuren auf 88,3 Prozent 2014.
Nach Kritik an der Bewilligungspraxis hatten sich den Angaben zufolge der GKV-Spitzenverband, der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes (MDS), die Elly Heuss-Knapp-Stiftung Müttergenesungswerk (MGW) und der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) Anfang 2012 auf eine überarbeitete Fassung der „Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation“, die Grundlage für die Entscheidungen der Krankenkassen ist, verständigt.
Die Krankenkassen dürfen solche Kuren nur in Einrichtungen genehmigen, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. Das Vertragssystem soll die Qualität und Effizienz der Leistungen sichern. Die Vergütungen seien allerdings nicht Bestandteil der Versorgungsverträge. Sie würden zwischen den einzelnen Krankenkassen und den Einrichtungsträgern frei vereinbart. Im Konfliktfall könne eine Schiedsstelle angerufen werden. Dieser Mechanismus ist nach Ansicht der Bundesregierung sachgerecht.
Derzeit gibt es in Deutschland 138 Einrichtungen, mit denen ein solcher Versorgungsvertrag nach Paragraf 111a SGB V besteht. Vor zehn Jahren waren es noch 159. Die meisten Einrichtungen dieser Art gibt es aktuell in Niedersachsen (33), Bayern (23), Mecklenburg-Vorpommern (22), Schleswig-Holstein (22) und Baden-Württemberg (16).
Quelle: Heute im Bundestag vom 06.04.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Erstes Brandenburger Careleaver-Netzwerk-Treffen vom 22.-24.04.
In der Nähe von Rathenow veranstaltet das Careleaver-Kompetenznetz vom 22.-24.04.2016 das erste Brandenburger Careleaver-Netzwerk-Treffen für junge Menschen aus Berlin und Brandenburg (ab 17 Jahren), die sich im Übergang von stationärer Jugendhilfe/Pflegefamilie in die Verselbstständigung befinden oder den Übergang bereits geschafft haben.
Das Netzwerk-Treffen bietet die Möglichkeit, sich über Erfahrungen in Pflegefamilien und Heimen und zum Übergang in Ausbildung/Studium und Beruf auszutauschen und Ideen zur besseren Gestaltung der Übergänge und zu Bildungschancen zu sammeln.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD Bundesverband auf Facebook
Neben Homepage und PFAD Weblog informiert der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. in seinem 40. Jubiläumsjahr auch auf Facebook über seine Arbeit. Dort soll insbesondere über die vielfältigen Aktivitäten der Bundesverbandsaktiven berichtet werden. Mit großem ehrenamtlichem Engagement setzen sich die Vorstandsmitglieder – neben Beruf und Familie – als Lobbyisten für Pflege- und Adoptivkinder und ihre Familien ein und werden dabei von kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt.
Ob Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung von Informationsmaterialien, Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Mitarbeit in Fachgremien, Kontaktpflege auf politischer Ebene, Netzwerken mit Partnerorganisationen, Unterstützung von Pflege- und Adoptivfamiliengruppierungen, Mitgliedergewinnung oder die notwendigen Verbandstätigkeiten, die in einer so großen Mitgliederorganisation anfallen – es gibt immer viel zu tun.
Dies soll mit der neuen Facebookseite transparenter gemacht werden. Besuchen Sie uns auf www.facebook.com/pfad.bundesverband. Wir freuen uns über Ihre Likes!
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Forum Einzelvormundschaft für Pflegekinder am 18.06. in Friedberg/H.
Das Forum Einzelvormundschaft für Pflegekinder des IVA-Institutes findet am 18.06. in Friedberg/Hessen statt und widmet sich dem Thema „Amtsvormund: Rechte und Pflichten – Kooperation mit der Pflegefamilie„.
Kurzfilm: Pflegefamilien mit Migrationshintergrund gesucht
Berlin sucht immer neue Pflegefamilien für Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Am 14. März 2016 startete die Jugendsenatorin Sandra Scheeres eine berlinweite Informationskampagne der Familien für Kinder gGmbH mit mehr als 100 Großflächenplakaten, um auch Pflegefamilien mit Migrationshintergrund zu gewinnen.
Zum Kampagnenstart wurde auch ein Kurzfilm produziert, der Menschen mit Migrationshintergrund ermuntert, Pflegefamilie zu werden (3:21 Min.).
„Pflegekinder bringen Lebendigkeit in die Familie“, das erfahren Interessenten durch Erfahrungsberichte von Pflegeeltern, Kurzinformationen von Fachkräften und in einem Interview mit der Jugendsenatorin Sandra Scheeres.
Den Kurzfilm und weitere Informationen für Pflegeeltern auch auf Türkisch, Russisch, Polnisch und Englisch finden Sie unter: www.pflegekinder-berlin.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Die psychologische Untersuchung und Begutachtung von Pflegekindern – ein Seminar für Beteiligte am familiengerichtlichen Verfahren“ am 04.06. in Nürnberg
In Kooperation mit PFAD FÜR KINDER Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien Bayern e.V. und der „Initiative Kindeswohl“ (Nürnberg, Rechtsanwaltskanzlei Woidich) veranstaltet die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes am 04.06. in Nürnberg das Seminar „Die psychologische Untersuchung und Begutachtung von Pflegekindern – ein Seminar für Beteiligte am familiengerichtlichen Verfahren“ mit Dr. Monika Nienstedt und Dr. Arnim Westermann.
Die Referenten stellen im 1. Vortrag (AW) ihr Vorgehen bei der diagnostischen Untersuchung von Kindern dar und zeigen anhand eines Fallbeispiels, wie mit Hilfe projektiver Verfahren (Sceno-Test, Thematischer Apperceptionstest) Einblick in die Erlebniswelt des Kindes und seine Entwicklung im Integrationsprozess gewonnen werden kann. Der 2. Vortrag (MN) befasst sich mit inhaltlichen Aspekten bei Gutachten in Sorgerechtsverfahren zu Fragen des Verbleibs, der Rückführung und der Besuchsregelung, die berücksichtigt werden müssten, um der besonderen Situation von Pflegekindern Rechnung zu tragen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Artikel „Hamburger Pflegeeltern verklagen die Stadt“
Über den schon seit 2019 geführten Machtkampf von Pflegeeltern der heute 15-jährigen „Jule“ mit dem Jugendamt des Bezirks Hamburg-Mitte berichtet das Hamburger Abendblatt im Artikel „Hamburger Pflegeeltern verklagen die Stadt“ vom 01.04.2016.
Vorlesung “Kindesschutz in Pflegefamilien” am 02.05. an der Hochschule Osnabrück
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie veranstaltet 2016 wieder eine Ringvorlesung zum Themenbereich “Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege”. Die öffentlichen Veranstaltungen der Ringvorlesung sollen Studierende und Lehrende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jugendämtern, von freien Trägern der Kinder– und Jugendhilfe und – nicht zuletzt – Pflegeeltern unter dem Oberthema „Vollzeitpflege“ zusammenführen. Eine Teilnehmergebühr wird nicht erhoben.
Am 02. Mai 2016 referieren an der Hochschule Osnabrück:
- Prof. Dr. Christof Radewagen (Hochschule Osnabrück):
Kindesschutz in Pflegefamilien - Brigitte Ritz (Jugendhilfe Süd-Niedersachsen e.V.):
Gastelternprojekt – Erfahrungen mit umF
„Das Fetale Alkoholsyndrom – eine vorgeburtliche Schädigung mit lebenslangen Folgen“ am 02.06. in Solingen
Die Selbsthilfegruppe für Menschen mit FASD und deren Angehörige aus Solingen lädt am 02.06.2016 zu einem Fachtag mit Prof. Dr. Hans-Ludwig Spohr zum Thema „Das Fetale Alkoholsyndrom – eine vorgeburtliche Schädigung mit lebenslangen Folgen“ ein.
Zielgruppe sind Fachkräfte in pädagogischen, psychosozialen, medizinischen, therapeutischen, juristischen und anderen helfenden und beratenden Berufen, Vormünder, gesetzliche Betreuer, Lehrer, Erzieher, (Pflege)Eltern.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Forum Bereitschaftspflege am 11.06. in Frankfurt am Main
„Sprich mit mir“ – Altersgerechte Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen in der Bereitschaftspflege oder befristeten Vollzeitpflege heißt das Seminar mit Dr. Gudrun Gauda, das vom IVA-Institut am 11.06. in Frankfurt/Main sowohl für Bereitschaftspflegeeltern als auch für Fachkräfte angeboten wird.