Archive for Juli 2016
Österreich strebt Vereinheitlichung von Regeln für die Aufnahme von Pflegekindern an
Im Artikel „Pflegekinder: Regeln uneinheitlich“ in Der Standard vom 29.07.2016 wird berichtet, dass die Regeln für die Aufnahme von Pflegekindern in Österreich vereinheitlicht werden sollen.
Seminarreihe für Adoptivbewerber/Innen im oder nach dem Verfahren ab 29.08. in Hamburg
Ein Seminar für Adoptivbewerber/innen im oder nach dem Verfahren bietet Freunde der Kinder e.V., der PFAD Landesverband Hamburg, am 29.08., 05.09., 12.09. und 26.09.2016, jeweils von 19.30 – 21.30 Uhr an.
Für Adoptivbewerber tauchen viele Fragen auf. Im Rahmen des Seminars wird es den Teilnehmer/innen ermöglicht, miteinander und mit erfahrenen Adoptiveltern und einer erwachsenen Adoptierten über diese Fragen zu sprechen und Antworten zu finden.
- 29.08. Was bedeutet Elternschaft für mich?
- 05.09. Was kommt da auf uns zu? Wohin bewegen wir uns?
- 12.09. Kinder mit Risikobelastung
- 26.09. Wie ist es, adoptiert zu sein?
Bitte Sonderprospekt anfordern bei:
Freunde der Kinder e.V.
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Familien im Pflege- und Adoptivbereich
Fuhlsbüttler Str. 769, 22337 Hamburg
info@freunde-der-kinder.de
Telefon: 040 / 59 49 00 (Mo. bis Do. 10 bis 13 Uhr)
Würzburg/Schweinfurt: Vorerst keine Vermittlungen junger Flüchtlinge in Pflegefamilien mehr
Der Artikel „Keine jungen Flüchtlinge in Pflegefamilien“ in der Main-Post vom 28.07.2016 zeigt die Maßnahmen unterfränkischer Jugendämter nach dem Attentat eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings auf, der in einer Pflegefamilie im Landkreis Würzburg untergebracht war.
„– STOPP! – Ich kann nicht mehr! Von Kräftefressern, Stressauslösern und Ressourcen“ am 15.10. in Augsburg
PFAD FÜR KINDER LV Bayern e.V. veranstaltet in Kooperation mit PFAD für Kinder Pflege- und Adoptivfamilien in Augsburg und Umgebung e. V. am 15.10. einen Regio-Fachtag Süd in Augsburg zum Thema: „– STOPP! – Ich kann nicht mehr! Von Kräftefressern, Stressauslösern und Ressourcen“.
Als Pflege- und Adoptiveltern sind Sie in Ihrem Erziehungsalltag mit oft sehr vielfältigen und vielschichtigen Gefühlen und Reaktionen konfrontiert. Überlastung und Erschöpfung sind häufig die Folgen. Auf dem Regio-Fachtag erhalten Sie Anregungen und Ideen, wie Sie Ihre psychische Widerstandskraft (Resilienz) stärken können. Sie lernen Ihre individuellen Energiequellen besser kennen und erhalten praktische Tipps zur Stressreduzierung.
Anmeldeschluss ist der 28.09.
Zum gleichen Thema findet am 11.03.2017 ein Regio-Fachtag Nord in Bamberg statt.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Entwicklung von Qualitätsstandards in der inklusiven Pflegekinderhilfe am 27.09. in Köln
Das Aktionsbündnis „Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V.“ widmet sich am 27.09. in Köln dem Thema Qualitätsentwicklung in der Pflegekinderhilfe. Seit dem letzten Fachtag in Düsseldorf hat eine Expertengruppe Grundlagen für unsere aktuelle Stellungnahme erarbeitet, die dem Aktionsbündnis bereits Gehör im Bundesfamilienministerium verschafft hat.
Die aktuellen politischen Entwicklungen lassen keine sichere Prognose zu, ob es im September bereits ein „Inklusives SGB VIII“ geben wird, ob das Vorhaben gestoppt, verschoben oder umfassend modifiziert wird. Das Aktionsbündnis wird jedoch unabhängig von der Gesetzeslage konkrete Unterstützungsformen und -möglichkeiten für Kinder mit Behinderung in Pflegefamilien weiter ausarbeiten. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen Qualitätsstandards entwickeln und diese einer möglichst breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Der Fachtag soll einen weiteren Schritt in diese Richtung aufzeigen.
Den Fachtag werden Dirk Schäfer, Nicole Weißelberg und Kathrin Weygandt, wiss. MitarbeiterInnen der Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen, wie folgt gestalten:
- Input: Einblick in den aktuellen Stand des Praxisforschungsprojektes „Vermeidung von Exklusionsprozessen in der Pflegekinderhilfe“ gegeben
- Parallele Expertinnenworkshops zu konkreten Empfehlungen (Handlungsoptionen) und Forderungen (Gesellschaft, Politik)
- Resümierender Abschluss, in dem das Kooperationspotential zwischen Praxisforschung und Aktionsbündnis ausgelotet wird.
Anmeldung per Mail bis zum 31.08.16 unter aktionsbuendnis@inklusion-pflegekinder.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Artikel „Wenn zwei fremde Welten aufeinanderprallen“
In der Frankfurter Neuen Presse berichtet der Artikel „Wenn zwei fremde Welten aufeinanderprallen“ vom 27.07.2016 ausführlich über Jugendhilfemaßnahmen für unbegleitete minderjährige Füchtlinge in Frankfurt am Main. Sowohl das Beispiel eines 15-jährigen afghanischen Jungen, der seit einem halben Jahr in einer Pflegefamilie lebt, wird vorgestellt als auch das Leben in einer Wohngruppe und die migrationssensible Arbeit der die Jugendlichen betreuenden Vormünder und Fachkräfte.
„Zwischen Wunsch und Wirklichkeit – Gedanken zu Aspekten im Pflegekinderwesen“ am 26.09. in Halberstadt
Der Pflegekinderdienst des Landkreises Harz und das Fachzentrum für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt veranstalten am 26.09. in Halberstadt die Fachtagung „Zwischen Wunsch und Wirklichkeit – Gedanken zu Aspekten im Pflegekinderwesen“.
Es soll den Fragen nachgegangen werden, wie es heute im Pflegekinderwesen aussieht, wohin die Entwicklung gehen kann, was gewollt und was möglich ist.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bilder über brutale Realität – Mit Kindern darüber reden
Terror in Nizza, Amok in München, Bombenanschlag in Ansbach: Berichte über Amok, Terror und andere Gewaltverbrechen bestimmen aktuell die Nachrichten. Kinder und Jugendliche bekommen die – oft verstörenden – Informationen über Fernsehen, die Schule oder in Gesprächen in der Familie mit und sind verunsichert. Für Jugendliche sind die sogenannten Sozialen Medien wichtige Informationsquellen. Hier ist die Unterscheidung zwischen gesicherten Informationen und spekulativen Posts, Gerüchten und Panikmache besonders schwierig. Aber auch im TV erhöht der Druck, aktuell und umfassend zu berichten, die Anzahl von Spekulationen.
Wenn Kinder und Jugendliche zu den schrecklichen Ereignissen und der dazugehörigen Berichterstattung Fragen haben, ist Abwehr keine angemessene Reaktion: „Das verstehst du noch nicht“ bringt sie nicht weiter, sondern erhöht Verunsicherung und Angst. Solche Sätze nehmen Heranwachsenden den Drang, die Wirklichkeit zu begreifen und lassen sie mit ihren Fragen und Nöten allein.
Vor allem für Ältere, die anfangen, sich für Hintergründe zu interessieren, stellt sich die Frage nach dem „Warum“ von Gewalt und Anschlägen. Die Gefahr, dass sie selbst, Angehörige oder Freunde Opfer von Gewalt werden, kann ihnen große Angst machen.
Wichtig ist, mit Kindern und Jugendlichen über ihre Eindrücke und Ängste zu sprechen, sie zu trösten und ihnen Sicherheit und Zuwendung zu geben. Der Erklärungsbedarf bleibt hoch. Um sich gemeinsam mit Kindern über das aktuelles Geschehen zu informieren, sind Sendungen wie etwa die Kindernachrichten „logo!“ (KI.KA/ZDF) hilfreich. Auch im Internet stellt sich „logo!“ den Fragen von Heranwachsenden und beantwortet sie verständlich und altersangemessen unter www.tivi.de. Altersgerechte Informationsquellen für Kinder im Internet sind unter anderem: www.blindekuh.de (Suchmaschine für Kinder mit großer Spieleübersicht), www.hanisauland.de (Politik und gesellschaftliche Themen), www.helles-koepfchen.de (Wissensportal und Suchmaschine) und www.sowieso.de (Online-Zeitung für Kinder). Darüber hinaus sind auch Kindernachrichten im Radio wie klaro oder KiRaKa empfehlenswert.
Für Jugendliche sind seriöse TV- und Radionachrichten sowie deren Online-Angebote gute Anlaufstellen für Informationen und aktuelle Meldungen. Das gilt auch für Online-Angebote etablierter Tages- und Wochenzeitungen.
Außerdem sollten Eltern:
- Ängste ernst nehmen und Kindern Verarbeitungsmöglichkeiten anbieten. In jedem Fall ist es hilfreich, Kinder zu animieren, das Gesehene aktiv zu bearbeiten. Kleinen Kindern hilft es, Situationen im Wortsinne durchzuspielen oder ein Bild dazu zu malen. Älteren kann man eher mit Gesprächen und konkreten Informationen helfen. Mit ihren Fragen, Texten und Bildern zu Nachrichtenereignissen können sich die Mädchen und Jungen z.B. auch an die Redaktion von „logo!“ wenden.
- Für Jugendliche ist der Austausch in der Familie und im Freundeskreis wichtig. Mit ihnen kann man besprechen, bei welchen Nachrichtenquellen seriöse Information zu finden ist. Auch über die Frage, was man zu aktuellen Vorfällen ggf. selbst online posten oder weiterverbreiten kann und was besser nicht, sollten Eltern sich mit Jugendlichen austauschen.
- Schwierige oder beängstigende aktuelle Themen im Familiengespräch nicht aussparen. So haben Heranwachsende die Chance, sich damit zu beschäftigen, bevor übertriebene Ängste aufkommen. Sie erfahren dadurch, dass sie mit ihren Sorgen nicht allein sind.
- Eigene Ängste und Verunsicherung im Griff haben: Kinder und Jugendliche brauchen angesichts der Nachrichtenlage mehr denn je souveräne Bezugspersonen, die Geborgenheit sowie Orientierung und Hilfe bei der Einordnung bieten.
Weitere Informationen unter: www.flimmo.tv
Quelle: JFF – Institut für Medienpädagogik vom 26.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Daten und Fakten zu Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern in Deutschland
Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund hat die Inhalte und Zahlen zu Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern in Deutschland auf www.fruehehilfen.de aktualisiert.
Eine systematische, umfassende empirische Dauerbeobachtung zum Ausmaß von Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern gibt es in Deutschland bislang nicht. Einige Anhaltspunkte hierzu liefern jedoch verschiedene Studien und amtliche Statistiken, die Fälle von Kindstötungen, Misshandlungen und Vernachlässigungen sowie Eingriffe in die elterliche Sorge dokumentieren, aber auch das Agieren der Kinder- und Jugendhilfe bei Erziehungsschwierigkeiten, familiären Krisen sowie konkreten Kindeswohlgefährdungen in den Blick nehmen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Rechtsansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung“ am 22.09. in Potsdam
Rechtsanwalt Benjamin Raabe wird am 11.02. für die BOJE Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.V. an der Fachhochschule Potsdam für Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit zum Thema „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Rechtsansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung“ referieren.
Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB XII, dargestellt.
Um Anmeldung bis zum 19.09. wird gebeten.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Verdeckte Grundbedürfnisse bei Pflege- und Adoptivkindern“ am 24.09. in Düsseldorf
Zum Thema „Verdeckte Grundbedürfnisse bei Pflege- und Adoptivkindern“ wird Martin Janning für die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes am 24.09. in Düsseldorf sprechen.
Er wird psychologische Erkenntnisse aus Diagnostik und Therapie in Bezug auf den Alltag der Pflegefamilie erläutern und über kennzeichnende Auffälligkeiten und Verhaltensmuster, Linderungen und Förderungen informieren.
Das Seminar ist eine Kooperation mit PAN Pflege- und Adoptivfamilien in NRW e.V.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Fachtag „Die Rechte von Pflegekindern“ am 08.10. in Rosenheim
PFAD FÜR KINDER Rosenheim e.V. lädt am 08.10. zum Fachtag „Die Rechte von Pflegekindern“ ein.
Pflegekinder erfahren in ihrem Leben viel Fremdbestimmung. Umso wichtiger ist es für ihre Entwicklung zu wissen, dass sie eigene Rechte haben und sie auch kennen. Ihre Meinung ist wichtig und wird respektiert. Mit der Information von Pflegekindern über ihre rechtliche Stellung und deren Berücksichtigung stärken die begleitenden Erwachsenen ihr Vertrauen in die Welt sowie ihr Sicherheits-, Selbstwert- und Verantwortungsgefühl und fördern ihre Entwicklung zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Die Tagung informiert über Entwicklung und Inhalte der Kinderrechte und deren Anwendung im Bereich der Vollzeitpflege. Die Referentin beantwortet gerne Ihre Fragen.
Referentin Ulrike Schulz ist Fachkraft für Jugendinformation, Pflegemutter und engagiert sich seit über 25 Jahren in Zusammenschlüssen von Pflege- und Adoptiveltern. Nach langjähriger Mitarbeit im PFAD FÜR KINDER, Landesverband Bayern ist sie seit 2007 im Vorstand des PFAD-Bundesverbandes tätig.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )18. FASD-Fachtagung am 23./24.09. in Würzburg
„FASD – Resignation? – Motivation!“ ist die 18. FASD Fachtagung betitelt. Sie findet am 23. und 24.09. in der Festung Marienberg in Würzburg statt. Veranstalter ist FASD Deutschland e.V.
FASD fordert die Betroffenen und ihr Bezugssystem jeden Tag aufs Neue, oft bis an die Grenzen des Erträglichen. Nur das fundierte Wissen um FASD hilft, dann nicht zu resignieren, sondern immer wieder mit neuem Mut die Dinge anzugehen. Die 18. FASD Fachtagung trägt zum Aufbau und zur Vertiefung dieses Wissens bei.
Die FASD Fachtagung richtet sich an alle Fachleute wie Ärzte, Hebammen, Therapeuten, Pädagogen, Sozialarbeiter, Richter, Anwälte sowie Freunde, Verwandte und Bezugspersonen, also an alle Personenkreise, die beruflich oder privat mit Menschen mit FASD in Berührung kommen.
An zwei Tagen werden Vorträge, Parallelvorträge und moderierte Gesprächsrunden auf die verschiedenen Aspekte dieser Behinderung eingehen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Publikation: „Frühgeborene in Pflegefamilien“
Die Ausgabe 2/2016 des Verbandsmagazins „Frühgeborene“ des Bundesverbandes „Das frühgeborene Kind“ e.V. widmet sich dem Schwerpunkt „Frühgeborene in Pflegefamilien“ und wendet sich auch an potentielle Pflegeeltern.
Berliner Pflegefamilientag am 18.09.2016 im Tierpark Berlin
Der 16. Berliner Pflegefamilientag findet am Sonntag, 18.09.2016 im Tierpark Berlin in Lichtenberg statt, einem der größten Tierparks in Europa mit mehr als 6.500 Tieren.
Alle Berliner Pflegefamilien sind herzlich eingeladen!
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Pflegefamilien professionell begleiten“ vom 19.-21.10. in Berlin
Die Akademietagung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Pflegefamilien professionell begleiten“ wird vom 19.-21.10.16 in Berlin stattfinden.
Im Bereich der erzieherischen Hilfen ist die Pflegefamilie eine Sonderform, da Kinder und Jugendliche bei Menschen leben und aufwachsen, die ihren privaten Raum für die öffentliche Erziehung zur Verfügung stellen. Mit Blick auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit und dem Leben als Familie einerseits, und dem Schutz und der Verantwortung für das Wohl des Kindes anderseits, übernimmt die Pflegefamilie eine komplexe, anspruchsvolle Aufgabe. Dies stellt nicht nur hohe Anforderungen an die Pflegefamilien, sondern auch an die, die sie beraten und begleiten. Die Kinder tragen ihre Vorgeschichte mit den defizitären Erfahrungen und den daraus resultierenden Auffälligkeiten in die neue Familie hinein.
Die Akademietagung informiert über die Grundzüge der Pflegekinderhilfe angereichert mit Fallbeispielen in einer interessanten Mischung aus Theorie und Praxis. Im Fokus stehen dabei auch Themen wie „Nähe und Distanz in Pflegefamilien“ und „Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“.
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter/innen von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und ist sowohl für Neueinsteiger/innen als auch für Mitarbeiter/innen mit langjähriger Berufserfahrung konzipiert.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Erziehungsbeitrag darf nicht von den Krankenversicherungen als Einkommen bestimmt werden – Urteil des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg.
Mit dem Urteil L 1 KR 140/14 vom 11.03.2016 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Ebene OLG) das Urteil des Sozialgerichtes Berlin (S 182 KR 859/13) vom 25.05.2014 aufgehoben. Die beklagte Krankenkasse hatte den Erziehungsbeitrag als Einkommen der Pflegemutter bestimmt und dafür Krankenkassenbeitrag erhoben. Das Sozialgericht hat in erster Instanz diese Vorgehensweise bestätigt. Durch das Landessozialgericht (zweite Instanz) wurde das Urteil des Sozialgerichtes aufgehoben.
In seiner Begründung schreibt das Landessozialgericht unter anderem, dass die Leistungen die Kosten der Erziehung abdecken und entsprechend des § 39 SGB VIII nicht die Pflegeperson der Leistungsberechtigte ist, sondern das Kind bzw. der Personensorgeberechtigte. „Im Übrigen ist das Erziehungsgeld auch im Rahmen des SGB II und SGB XII von der Berücksichtigung als Einnahme zum Lebensunterhalt ausgeschlossen.“
Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Als Teil der Rechtsprechung entfaltet dieses Urteil bundesweite Bedeutung. Damit gibt es erstmalig eine Rechtsquelle, die auch in anderen ähnlichen Verfahren angegeben werden kann.
Der Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V. hat dieses Gerichtsverfahren erst ermöglicht, da er seinem Mitglied einen Prozesskostenzuschuss, aufgrund der allgemeinen Bedeutung, gewährte.
Quelle: Familien für Kinder gGmbH vom 19.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Berlin: Neue Broschüre „Zum ersten Mal (Pflege) Eltern – Informationen und Tipps“
Die Familien für Kinder gGmbH hat eine Broschüre für Pflegeeltern herausgegeben, die zum ersten Mal Eltern werden. Neben ganz allgemeinen Themen, die eine Rolle spielen, wenn man eine Familie gründet, wie bspw.: „Was ist zu tun, um das Zuhause kindgerecht zu gestalten?“, geht es inhaltlich auch um ganz spezifische Themen, die nur bei der Aufnahme eines Pflegekindes eine Rolle spielen. Darüber hinaus wurden auch Fragen aufgenommen, welche von „neuen“ Pflegeeltern häufig gestellt werden.
In der Anfangszeit kommen viele Eindrücke und Informationen auf neue Pflegeeltern zu und in diesem „Trubel“ können wichtige Infos durchaus auch einmal verloren gehen. Daher möchten sollen Pflegeeltern in dieser sehr aufregenden Zeit mit dieser Broschüre unterstützt werden.
Entstanden ist ein Fundus an Informationen, der allen neuen Pflegeeltern und auch den beteiligten Fachkräften eine gute Orientierung geben kann. Sehr praktisch ist die „kleine Checkliste für neue Pflegeeltern“, die sich im Anhang der Broschüre befindet und in der noch einmal die wichtigsten Dinge, die in der Anfangszeit zu beachten sind, aufgelistet sind.
Für Berliner Interessenten, Pflegeeltern und Fachkräfte ist die Broschüre kostenfrei und kann bei Familien für Kinder bestellt werden. Als PDF-Dokument kann sie hier heruntergeladen werden:
Download: Broschüre: „Zum ersten Mal (Pflege) Eltern – Informationen und Tipps“ (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Pflegefamilien professionell begleiten – Forschung und Praxistransfer“ vom 19.-21.10. in Berlin
Der Deutsche Verein veranstaltet vom 19. bis 21.10. in Berlin eine Akademiefortbildung zum Thema „Pflegefamilien professionell begleiten – Forschung und Praxistransfer„.
Zielgruppe sind Mitarbeiter/innen von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, die im Bereich Pflegekinderhilfe tätig sind.
Inhalte:
- Grundzüge der Pflegekinderhilfe: Geschichte, Situation und Perspektiven des Pflegekinderwesens
- Beratung und Begleitung von Pflegefamilien
- Methoden der Auswahl, Vorbereitung und Schulung der Pflegeeltern
- Hilfeplanung im Spannungsdreieck: Pflegeeltern, Pflegekind und Herkunftssystem
- Ausblick und Praxistransfer
272 Kinder und Jugendliche 2015 in Sachsen adoptiert
Insgesamt 272 Kinder und Jugendliche wurden 2015 in Sachsen adoptiert, 139 Jungen und 133 Mädchen. Das waren 11 Adoptionen mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, waren zum Zeitpunkt der Adoption 190 Kinder (70 Prozent) unter 6 Jahre alt – darunter 27 unter einem Jahr – und 50 Kinder 6 bis unter 12 Jahre. Von den adoptierten Kindern wurden 49 Prozent (132) von ihrem Stiefvater bzw. ihrer Stiefmutter angenommen, was keine Veränderung der Lebens-situation der Kinder zur Folge hatte. Von Verwandten, z. B. Onkel und Tanten bzw. Großeltern, wurde ein Kind adoptiert. 51 Prozent (139) waren mit den annehmenden Eltern nicht verwandt. Am Ende des Jahres 2015 befanden sich 211 Kinder in Adoptionspflege, einer Probezeit für Kinder und potentielle Eltern. Bei den Adoptionsver-mittlungsstellen lagen 265 Bewerbungen für 67 zur Adoption vorgemerkte Kinder vor. Somit kamen auf ein zur Adoption vorgemerktes Kind vier Adoptionsbewerber.
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen vom 18.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )DV-Gutachten: Ergänzende Hilfen zur Erziehung bei Gewährung von Vollzeitpflege gemäß §§ 27, 33 SGB VIII
Das Resümee eines Gutachtens des Deutscher Vereins zur Frage, ob neben der Vollzeitpflege noch weitere ergänzende Hilfen zur Erziehung installiert werden können, besagt:
1. Wird Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege gemäß §§ 27, 33 SGB VIII geleistet, schließt das die Gewährung zusätzlicher Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII nicht aus.
2. Ob weitere Hilfen neben der Gewährung von Vollzeitpflege erforderlich sind, ist nach dem im Einzelfall bestehenden Bedarf zu entscheiden. Dabei sind keine Hilfeformen grundsätzlich ausgeschlossen (Änderung der Gutachtenpraxis vgl. Gutachten des Deutschen Vereins vom 14. Dezember 2006, G 11/05).
Quelle: Deutscher Verein vom 14.06.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kinderrechte-Kongress am 22./23.09. in Dresden
Das Spannungsverhältnis von Kinderrechten, Elternrechten und öffentlicher Verantwortung ist das Thema des diesjährigen Kinderrechte-Kongress-Dresden, der am 22./23.09. unter dem Titel „Wirklichkeit trifft Anspruch” stattfindet.
Kinderrechte betonen eigenständige Ansprüche und das unmittelbare Recht der jungen Menschen. Eltern haben ein natürliches Recht, in ihrer Verantwortung als erste Erwachsene für ihre Kinder respektiert und vor Übergriffen auch staatlicher Gewalt geschützt zu werden. Kinder wiederum haben ein natürliches Recht auf Eltern, die sie gut versorgen und erziehen können, wenn nötig mit Unterstützung durch die staatliche Gemeinschaft. Kinder- und Elternrechte können somit nur umgesetzt werden, wenn eine aktive staatliche Gemeinschaft ihre öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen aller Kinder ebenso grundgesetzlich behauptet wie praktisch wirkungsvoll gestaltet.
Das Themenfeld wird in verschiedenen Facetten diskutiert sowie in zahlreichen Fachforen und Arbeitsgruppen hinsichtlich diverser Praxisfelder der Kinder- und Jugendhilfe wie z.B. Vollzeitpflege, ASD, Sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung, Inobhutnahme, umF, Erziehungsstellen oder Ombudschaft bearbeitet.
Diese und weitere Themen werden auf dem Kinderrechte-Kongress in Hauptvorträgen sowie in Fachforen und in Arbeitsgruppen diskutiert. Veranstalter_innen sind die TU Dresden, die Hochschule Mittweida, der Kinder- und Jugendhilferechtsverein Dresden, der Deutsche Kinderschutzbund-Landesverband Sachsen und Outlaw.die Stiftung.
Anmeldeschluss ist der 18.09.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )LWL Jugendhilfe-aktuell „Grenzen überwinden – Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie“
Frisch erschienen ist die neueste Ausgabe aus der Zeitschriftenreihe des LWL-Landesjugendamtes Westfalen „Grenzen überwinden – Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie„. Dieses Heft stellt das Zusammenwirken zwischen Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie in den Mittelpunkt.
Aus dem Inhalt:
- Interview: Frau Wirth, wo klemmt’s denn?
- Ein Bild sagt mehr als tausend Worte: Zusammenarbeit von Psychiatrie und Jugendhilfe aus Sicht einer Care-Leaverin
- Gemeinsam auf dem Weg – Zusammenarbeit wegen und trotz Unterschieden
- Gefühlt gut informiert – Ergebnisse und Konsequenzen einer Umfrage
- Getrennt befragt: Sichtweisen von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie aufeinander, nachdem erste Vorurteile aus dem Weg geräumt sind
- Das Eigene und das Andere – Wert psychiatrischer Diagnostik für die Kinder- und Jugendhilfe
- Krisenvereinbarungen und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperation
- Jugendhaus Piusallee – viele Kompetenzen unter einem Dach
- LWL-Jugendhilfestation: ein dritter Ort – säulenübergreifenden Angebot für Kinder und Jugendliche
- Heißes Eisen – Psychopharmaka in den Erziehungshilfen
- Wie Adoptiv- und Pflegeeltern von Psychiatrie und Jugendhilfe unterstützt werden sollten
- Weitere Materialien zum Themenkomplex Jugendpsychiatrie & Jugendhilfe
Darüber hinaus gibt es wie immer aktuelle Informationen aus allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Rheinland-Pfalz: Gefährdung des Kindeswohls – Mehr als 2.400 Fälle im vergangenen Jahr
Die rheinland-pfälzischen Jugendämter haben auf der Grundlage von Verdachtsmeldungen im Jahr 2015 insgesamt 6.708 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung abgeschlossen, 275 bzw. vier Prozent mehr als im Vorjahr. Damit waren nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes in Bad Ems gut ein Prozent aller Kinder unter 18 Jahren von einem derartigen Verfahren betroffen.
In 2.424 Fällen, also bei mehr als einem Drittel (36 Prozent) der Verdachtsmeldungen, wurde im Zusammenwirken der beteiligten Fachkräfte tatsächlich eine akute oder latente Gefährdung des Kindeswohls erkannt. Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist.
Eine akute Kindeswohlgefährdung wurde in 1.069 Verfahren festgestellt (16 Prozent). Kann eine tatsächlich gegenwärtige Kindeswohlgefährdung nicht eindeutig beantwortet werden, so liegt eine latente Gefährdung vor. Die Einschätzung der Fachkräfte führte in 1.355 Fällen (20 Prozent) zu einem solchen Ergebnis.
Keine Gefährdung des Kindeswohls lag bei 4.284 aller Verdachtsfälle vor (64 Prozent). Bei weit mehr als der Hälfte dieser Verfahren (2.405 Fälle) wurde aber dennoch ein Hilfebedarf festgestellt, etwa in Form von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Mütter und Väter. Kein weiterer Hilfebedarf bestand dagegen in 1.879 Verdachtsfällen.
Auf der Grundlage des Kinderschutzgesetzes sind die Jugendämter verpflichtet, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen. Auf Initiative von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft wurden 1.465 Verfahren in die Wege geleitet. Verdachtsmeldungen von Bekannten oder Nachbarn der Kinder führten zu 989 Verfahren; dies sind 70 Fälle mehr als im Vorjahr. Auch anonyme Meldungen waren häufig Ausgangspunkt derartiger Verfahren; in 659 Fällen erreichte das Jugendamt eine Verdachtsmeldung auf diesem Weg.
Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz vom 15.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Zahl der Adoptionen in NRW im Jahr 2015 um 9,1 Prozent gestiegen
Düsseldorf (IT.NRW). 2015 wurden in Nordrhein-Westfalen 946 Kinder und Jugendliche adoptiert (472 Jungen und 474 Mädchen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, wurden damit 79 oder 9,1 Prozent mehr Kinder und Jugendliche adoptiert als im Jahr 2014 (damals: 867 Adoptionen). 353 (37,3 Prozent) adoptierte Kinder waren im vergangenen Jahr jünger als drei Jahre und 363 (38,4 Prozent) waren zwischen drei und elf Jahren alt.
Nahezu zwei Drittel (63,5 Prozent) aller Adoptionen erfolgten durch einen neuen Partner (Stiefvater/Stiefmutter) des leiblichen Elternteils. 22 Kinder wurden von Verwandten und 323 Kinder von nicht verwandten Personen angenommen.
Ende 2015 waren in Nordrhein-Westfalen 245 Mädchen und Jungen zur Adoption vorgemerkt; dem gegenüber standen zum gleichen Zeitpunkt 1 617 bei den Adoptionsvermittlungsstellen gemeldete Bewerber, die ein Kind adoptieren wollten. Ende des vergangenen Jahres befanden sich 494 junge Menschen in der sog. „Adoptionspflege”; diese bietet den zukünftigen Eltern und dem Kind die Möglichkeit einer gegenseitigen Probephase.
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen vom 15.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Baden-Württemberg: Jugendämter nehmen fast 8 400 junge Menschen in Obhut
In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden dann vorläufig in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Neben Unterkunft und Verpflegung stehen sozialpädagogische Beratung und Unterstützung im Vordergrund der Schutzmaßnahme.
Ein solches Eingreifen der Jugendämter war nach Feststellung des Statistischen Landesamtes im Jahr 2015 in Baden‑Württemberg für 8 367 Kinder und Jugendliche notwendig (2014: 4 601 Kinder). Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um 82 Prozent oder 3 766 Kinder. Damit hat sich der seit 2005 ansteigende Trend im Jahr 2015 deutlich verstärkt. Der Zuwachs bei den Inobhutnahmen 2015 resultiert mit einem Anteil von 98 Prozent fast vollständig aus den unbegleiteten Einreisen minderjähriger Kinder und Jugendlicher aus dem Ausland.
Eine solche unbegleitete Einreise war 2015 in 4 912 Fällen (59 Prozent aller Inobhutnahmen) der Anlass für die Inobhutnahme. Damit hat sich die Zahl der Schutzmaßnahmen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland notwendig wurden, im Vergleich zum Vorjahr (2014: 1 227) vervierfacht. In 41 Prozent der Fälle lagen andere Gründe für das Eingreifen der Jugendämter vor, wie z. B. Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (19 Prozent aller Maßnahmen), Beziehungsprobleme (7 Prozent), Anzeichen von Misshandlung (6 Prozent) und von Vernachlässigung (5 Prozent).
In der Geschlechter- und Altersverteilung zeigen sich große Unterschiede zwischen den jungen Menschen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden und den Kindern und Jugendlichen, bei denen der Anlass der Inobhutnahme ein anderer war. 90 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die ohne Begleitung aus dem Ausland kamen, waren männlich und zwischen 14 und 18 Jahren alt. Bei jungen Menschen, die aufgrund anderer Anlässe in Obhut genommen wurden, lag dagegen der Anteil der Mädchen bei 55 Prozent und der Anteil der Jüngsten (unter 12 Jahre) bei knapp einem Drittel.
In 4 050 Fällen (48 Prozent) wurden die Inobhutnahmen durch soziale Dienste oder die Jugendämter veranlasst. Die Polizei hat bei einem Viertel der betroffenen Kinder und Jugendlichen (2 074 Fälle) zuerst auf die Problemsituation aufmerksam gemacht. Auf eigenen Wunsch wurden 1 126 junge Menschen unter den Schutz des Jugendamts gestellt.
Gut vier Fünftel der Kinder und Jugendlichen wurden vorübergehend in einer Einrichtung (6 314) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform (576) untergebracht, knapp ein Fünftel (1 477) fand Schutz bei einer geeigneten Person.
Die Zahl der Inobhutnahmen in den Stadt- und Landkreisen weist große Unterschiede auf. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass die Kreise in sehr unterschiedlichem Ausmaß von Schutzmaßnahmen aufgrund unbegleiteter Einreise von Minderjährigen betroffen waren. Während in sechs Landkreisen weniger als 20 Kinder oder Jugendliche, die ohne Begleitung aus dem Ausland kamen, in Obhut genommen werden mussten, waren in den Stadtkreisen Karlsruhe 982, Stuttgart 713 und Freiburg 370 solcher Fälle zu verzeichnen, so dass sich 42 Prozent der Inobhutnahmen aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland auf die genannten 3 Stadtkreise konzentrierten.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 14.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Sachsen: Zahl der Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2015 gestiegen
Für 4 104 Kinder und Jugendliche (2 615 Jungen und 1 489 Mädchen) wurden im Jahr 2015 in Sachsen vorläufige Schutzmaßnahmen durchgeführt, rein rechnerisch 11 pro Tag. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren das 1 304 mehr als 2014.
Dabei sind allein die vorläufigen Schutzmaßnahmen auf Grund von unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland von 140 auf 1 360 gestiegen. Knapp ein Drittel aller Maßnahmen betraf die Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen.
Für Jugendliche im Alter von 14 bis unter 16 Jahren wurden in 25 Prozent der Fälle Schutzmaßnahmen ergriffen. 14 Prozent der Schutzmaßnahmen geschahen auf eigenen Wunsch des Kindes/Jugendlichen, 74 Prozent veranlassten in Folge dringender Gefahr die sozialen Dienste der Jugendämter sowie Polizei und Ordnungsbehörden.
In 5 Prozent der Fälle wurde die Schutzmaßnahme auf Anregung der Eltern bzw. eines Elternteils ausgelöst. Die Unterbringung erfolgte zu 83 Prozent in Einrichtungen.
Als häufigste Gründe gelten vor allem Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils und unbegleitete Einreise aus dem Ausland. Für 21 Prozent der Kinder und Jugendlichen endete die Schutzmaßnahme innerhalb von zwei Tagen, für weitere 37 Prozent innerhalb der darauf-folgenden 12 Tage. 1 721 Kinder und Jugendliche wurden 15 Tage und länger in Schutz genommen.
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen vom 13.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neugestaltete Website des PFAD FÜR KINDER LV Bayern e.V.
Der PFAD FÜR KINDER Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e.V. hat seinen Internet-Auftritt erneuert. Unter der bekannten Webadresse www.pfad-bayern.de ist nun eine schön gestaltete, informative und mobil optimierte Seite zu finden, die Informationen über die vielfältigen Aktivitäten und Angebote des Verbandes sowie eine Übersicht über die bayerischen Ortsgruppen und -vereine gibt.
Niedersachsen: Zahl der adoptierten Kinder und Jugendlichen nahezu unverändert
HANNOVER. Im Jahr 2015 wurden in Niedersachsen 376 Kinder und Jugendliche adoptiert. Wie das Landesamt für Statistik (LSN) weiter mitteilt, ist die Zahl der Adoptionen im Vergleich zu 2014 weitgehend gleich geblieben: Im Jahr 2014 waren dem LSN 371 adoptierte Minderjährige gemeldet worden.
Insgesamt betrafen die Adoptionen im vergangenen Jahr 195 Mädchen und 181 Jungen. Ein Drittel der Kinder war zum Zeitpunkt der Adoption noch keine 3 Jahre alt.
Zwei Drittel der Jungen und Mädchen wurden von einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin eines ihrer Elternteile an Kindes statt angenommen. Weitere 7 Kinder und Jugendliche wurden von Verwandten adoptiert. Insbesondere für die Minderjährigen, die von einem Stiefelternteil adoptiert werden, dürfte der Schritt häufig eher geringe Auswirkungen auf den Alltag haben. Anders dürfte es sich für die 119 Jungen und Mädchen darstellen, die durch nicht verwandte Personen adoptiert wurden. Dabei handelt es sich in der Regel um ein Ereignis, das mit einschneidenden Veränderungen in der Lebenssituation der Betroffenen verbunden ist.
Ende 2015 waren 57 Kinder und Jugendliche zur Adoption vorgemerkt. Gleichzeitig lagen 423 Adoptionsbewerbungen von potentiellen Eltern vor. Damit kamen auf jedes zur Adoption vorgemerkte Kind oder jede Jugendliche bzw. jeden Jugendlichen 7 Bewerbungen. In Adoptionspflege befanden sich 94 Mädchen und 82 Jungen, folglich insgesamt 176 Kinder und Jugendliche. Diese Minderjährigen sind bei ihren „neuen Eltern“ mit dem Ziel der Adoption untergebracht. Die Adoptionspflege ist somit eine Art Gewöhnungszeit für beide Seiten.
2 Tabellen mit detaillierten Informationen
Quelle: Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen vom 13.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Im Jahr 2015 leiteten Brandenburger Jugendämter 7 248 Verfahren zur Kindeswohlgefährdung ein
Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert, wurde im Jahr 2015 im Land Brandenburg für 7 248 Kinder und Jugendliche ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen. Gegenüber 2014 ist das eine Steigerung von 15,8 Prozent (2014: 6 258).
Eine akute Gefährdungseinschätzung wurde bei 1 177 Kindern und Jugendlichen (16,2 Prozent) festgestellt. In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.
In 1 377 Fällen (19 Prozent) lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es besteht weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.
Bei 2 270 Fällen (31,3 Prozent) wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf und in 2 424 Fällen (33,4 Prozent) wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt.
73,0 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen betrafen Vernachlässigung, 20,2 Prozent körperliche und 20,4 Prozent psychische Misshandlungen. In 3,8 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Hierbei sind für ein Kind mehrere Arten der Gefährdungsmeldung möglich.
Häufig erfolgte das Bekanntwerden von Kindeswohlgefährdungen durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn (14,5 Prozent) oder auch anonym (16,4 Prozent). Über Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft wurden 14,3 Prozent der Verfahren initiiert. In 10,0 Prozent der Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die auslösende Einrichtung. 10,3 Prozent der Verfahren wurden von den Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen. Von Seiten des medizinischen Personals, der Gesundheitsämter oder Hebammen erfolgten in 5,1 Prozent der Fälle Informationen an die Jugendämter.
Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden für 1 335 Kinder und Jugendliche ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 562 Fälle gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung. 507 Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 682 Fällen musste das Familiengericht angerufen werden.
Quelle: Pressemitteilung des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg vom 12.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Im Jahr 2015 leiteten Berliner Jugendämter 14 441 Verfahren zur Kindeswohlgefährdung ein
Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert, wurde im Jahr 2015 in Berlin für 14 441 Kinder und Jugendliche ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen. Gegenüber 2014 ist das eine Steigerung von 22,7 Prozent (2014: 11 772).
Eine akute Gefährdungseinschätzung wurde bei 3 450 Kindern und Jugendlichen (23,9 Prozent) festgestellt. In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.
In 4 389 Fällen (30,4 Prozent) lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es besteht weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.
Bei 3 626 Fällen (25,1 Prozent) wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf und in 2 976 Fällen (20,6 Prozent) wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt.
62,5 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen betrafen Vernachlässigung. 19,4 Prozent betrafen körperliche und 30,4 Prozent psychische Misshandlungen. In 3,5 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Hierbei sind für ein Kind mehrere Arten der Gefährdungsmeldung möglich.
Häufig erfolgte das Bekanntwerden von Kindeswohlgefährdungen durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn (11,7 Prozent) oder auch anonym (7 Prozent). Über Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft wurden 28 Prozent der Verfahren initiiert. In 16,8 Prozent der Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die auslösende Einrichtung. 9,8 Prozent der Verfahren wurden von den Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen. Von Seiten des medizinischen Personals, der Gesundheitsämter oder Hebammen erfolgten in 5,3 Prozent der Fälle Informationen an die Jugendämter.
Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden für 2 107 Kinder und Jugendliche ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 2 608 Fälle gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung. 763 Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 820 Fällen musste das Familiengericht angerufen werden.
Quelle: Pressemitteilung des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg vom 12.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Fachtag für Pflegeeltern „Trau DICH was – DU bist wer!“ am 10.09. in Mülheim an der Ruhr
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. lädt am 10.09. zur Fachtag für Pflegeeltern „Trau DICH was – DU bist wer!“ nach Mülheim an der Ruhr ein. Als Referentin fungiert Henrike Hopp.
Mit dieser Eröffnungstagung möchte der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. eine Kampagne starten, um zu verdeutlichen, dass Pflegeeltern als Eltern, Fachkräfte und verlässliche Lösung für das Pflegekind gut und wertvoll sind. Es soll sie ermutigen, sich zu positionieren und für das Gemeinsame einzustehen! Gleichzeitig wollen sie die begleitenden Ämter und Dienste sensibilisieren, ihre Sichtweise auf die Dinge zum Wohle des Kindes und seines Lebensmittelpunktes zu konzentrieren.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Inobhutnahmen in Sachsen-Anhalt 2015 gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen
Im Jahr 2015 wurden in Sachsen-Anhalt 1 433 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen, das waren 47,4 Prozent (461) mehr als im Vorjahr.
Der Zuwachs bei den Inobhutnahmen im Jahr 2015 resultierte zu 76,4 Prozent aus den unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland. Insgesamt reisten 374 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland ein, 352 mehr als ein Jahr zuvor. 355 dieser jungen Menschen waren männlich (94,9 Prozent) und 19 weiblich.
Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z.B. Jugendamt, Polizei, Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim, oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.
In 679 Fällen (47,4 Prozent) wurden die Maßnahmen von den sozialen Diensten bzw. den Jugendämtern ergriffen. Weitere 257 Fälle (17,9 Prozent) wurden von der Polizei bzw. einer Ordnungsbehörde angeregt und in 226 Fällen (15,8 Prozent) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst.
Aufgrund einer Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII wurden 395 Maßnahmen (27,6 Prozent) eingeleitet.
Die meisten jungen Menschen gaben Überforderung der Eltern/eines Elternteils (32,9 Prozent), Beziehungsprobleme (13,6 Prozent) und Vernachlässigung (13,0 Prozent) als Anlass an.
Eine Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in einer Einrichtung erfolgte bei 76,2 Prozent (1 092) der Fälle. In 9,6 Prozent der Fälle dauerte die Inobhutnahme nur einen Tag an, in 41,2 Prozent länger als 15 Tage.
Mit einem Anteil von 59,5 Prozent waren mehr männliche Kinder und Jugendliche von den Inobhutnahmen betroffen. Über die Hälfte (54,4 Prozent) der jungen Menschen waren in der Altersgruppe der 14 bis unter 18 Jährigen und 11,3 Prozent waren jünger als 3 Jahre.
39,3 Prozent der Kinder und Jugendlichen kehrten nach der Maßnahme in ihr gewohntes Lebensumfeld zurück (Personensorgeberechtigte, Pflegefamilie oder Heim). Für 32,0 Prozent der jungen Menschen mussten erzieherische Maßnahmen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden und für 13,7 Prozent der jungen Menschen endete die Maßnahme ohne anschließende Hilfe.
Bei den Hauptgründen für die Maßnahme und für die Beendigungsgründe waren Mehrfachnennungen möglich.
Weitere Daten sind im Internetangebot des Statistischen Landesamtes verfügbar.
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt vom 04.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Wissenschaftlicher Beirat veröffentlicht Gutachten zu Pflegefamilien
Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein Gutachten „Pflegefamilien als soziale Familien, ihre rechtliche Anerkennung und aktuelle Herausforderungen“ veröffentlicht. Das interdisziplinär erstellte Gutachten gibt eine gute Übersicht über die nationale und internationale Pflegekinderforschung und fokussiert die Pflegefamilie als dauerhafte Lebensform und die Probleme der Kontinuitätssicherung.
Vor diesem Hintergrund werden ausgehend von der verfassungsrechtlichen Lage die Reformbedarfe überprüft und bereichsspezifische Empfehlungen insbesondere für das Kindschafts- und das Familienverfahrensrecht eingebracht. Das Gutachten steht zum Download bereit.
Quelle: Information der Deutschen Liga für das Kind vom 01.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Im Jahr 2015 wurden in Bayern 535 Minderjährige adoptiert – Mehr als zwei Drittel davon von einem Stiefelternteil
Im Jahr 2015 wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik insgesamt 535 Minderjährige adoptiert. Gegenüber 2014 mit 553 durchgeführten Adoptionen bedeutet dies einen Rückgang von drei Prozent. In 443 Fällen hatten die Minderjährigen die deutsche Staatangehörigkeit, 92 Minderjährige hatten keinen deutschen Pass.
Wie auch im Vorjahr war die Gruppe der unter Dreijährigen mit 185 Adoptionen die größte Gruppe. Fast 71 Prozent der Minderjährigen wurde von einem Stiefelternteil (378) oder von anderen Verwandten (19 Minderjährige) an Kindes statt angenommen. Somit fiel ein Großteil der Adoptionen in das den Kindern und Jugendlichen bekannte Umfeld und verursachte in der Regel keine größeren Veränderungen der Lebensumstände und Bezugspersonen.
Bei 138 Adoptionen bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Adoptiveltern und den Minderjährigen. Ende letzten Jahres waren 101 Minderjährige zur Adoption vorgemerkt – 53 männliche Kinder/Jugendliche und 48 weibliche. Gleichzeitig lagen den Adoptionsvermittlungsstellen 914 Adoptionsbewerbungen vor.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 06.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Online-Befragung zur Lebenssituation von Care Leavern an Hochschulen bis 31.07.
Care Leaver sind junge Erwachsene, die in stationären Jugendhilfeeinrichtungen (Wohngruppen, Heimen, Pflegefamilien,…) aufgewachsen sind und die Hilfe inzwischen verlassen haben. Das Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim führt im Rahmen des vom Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft- und Kultur geförderten Programms „Wege ins Studium öffnen – Studierende der ersten Generation gewinnen“ das Projekt „CareHo“ (Care Leaver an Hochschulen in Niedersachsen) durch.
Das Projekt CareHo hat zum Ziel, junge Menschen aus der Jugendhilfe auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen und sie für ein Studium zu motivieren. Hierzu ist es notwendig, verschiedene Akteure im Übergang (Hochschulen, Jobcenter, Jugendhilfeeinrichtungen) für die Lebensphase „Leaving Care“ zu sensibilisieren und entsprechende Unterstützungsangebote für Care Leaver zu etablieren. Darüber hinaus sollen Care Leaver an Hochschulen die Möglichkeit haben, sich zu vernetzen und sich gegenseitig zu unterstützen. In enger Kooperation mit dem Verein Careleaver e.V. finden bundesweite Netzwerktreffen von Care Leavern statt.
Um noch mehr über die Studien- und Lebenssituation von Care Leavern an Hochschulen zu erfahren, findet im Rahmen des Projektes eine Online-Erhebung statt, in der wir (ehemalige) Studierende mit Jugendhilfeerfahrungen bitten, Fragen zu ihrer Studiensituation zu beantworten.
Kontakt:
Projekt „CareHo“, Universität Hildesheim,
Katharina Mangold (katharina.mangold@uni-hildesheim.de) und Tanja Rusack (tanja.rusack@uni-hildesheim.de)
Mehr als 15 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2015
Die Bayerischen Jugendämter meldeten im Jahr 2015 insgesamt 15 334 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen geprüft wurde, ob das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2 668 Fällen eine akute und in 3 073 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 5 235 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 4 358 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.
Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2015 insgesamt 15 334 Fälle (plus 1,4 Prozent gegenüber 2015) von Kindeswohlgefährdung gemeldet. Betroffen waren 7 863 Jungen und 7 471 Mädchen. 2 668 Gefährdungseinschätzungen ergaben eine akute, 3 073 eine latente Kindeswohlgefährdung.
Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung oder einer psychischen Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung. Darüber hinaus wurde bei 5 235 Gefährdungseinschätzungen keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf zum Beispiel im Rahmen einer Hilfe der Kinder und Jugendhilfe wie Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.
Nur bei 4 358 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 04.07.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Umfrage für Pflegeeltern eines geistig behinderten Kindes
Für ihre Zulassungsarbeit über die „Situation bei Pflegeeltern mit einem geistig behinderten Kind“ sucht Nora Isabell Hirt, Studentin der Sonderpädagogik an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg (Prof. Klaus Sarimski), Pflegeeltern, die an einer anonymen Online-Befragung teilnehmen (Dauer ca. 15-20 Minuten).
Sie möchte herausfinden, welche Unterstützung Pflegeeltern eines Kindes mit einer geistigen Behinderung erhalten, welche Herausforderungen und Ressourcen im Alltag vorhanden sind und welche besonderen Bedürfnisse bei Pflegeeltern bestehen.
Kontakt: nora.isabell.h@gmail.com
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )33. FICE-Kongress vom 22.-25. August 2016 in Wien: Together Towards a Better World for Children, Adolescents and Families und ergänzende Fachtage
Unter dem Motto „Bündeln wir unsere Kräfte zur Stärkung der Rechte von gefährdeten Kindern und jungen Menschen“ bzw. „Together Towards a Better World for Children, Adolescents and Families“ findet der 33. Kongress der FICE (International Federation of Educative Communities) vom 22. – 25. August 2016 in Wien statt.
Ausgehend von vier Eckpunkten – Geschichte, Praxis, Angewandte Wissenschaft und Innovation – werden unter anderem folgende Themen diskutiert: Entwicklung, Qualitätssicherung, Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung, Kinderrechte, Unbegleitete Minderjährige und Migration, Jugend und Globalisierung, Ausbildung, Neue Ansätze in der Kinder- und Jugendhilfe, Pflegekinderhilfe, Traumapädagogik, Care Leavers, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe im lateinamerikanischen, nordamerikanischen, asiatischen, pazifischen, afrikanischen und europäischen Kontext. Es gibt insgesamt 26 inhaltliche Leitforen, in denen pro Tag immer 2-4 thematische Präsentationen erfolgen. Die IGfH moderiert das Gesamtpanel Care Leaver. Vom 17. bis 25. August findet ebenfalls in Wien der Jugendkongress statt, zu dem vor allem Care Leaver aus der ganzen Welt aufgerufen sind. Diese werden Forderungen an die Fachkräfte und die Politik erarbeiten. Ziel der Veranstalter_innen und Partner_innen des Kongresses ist es, Einzelpersonen, Organisationen, Fachkräfte und all diejenigen zusammenzubringen, die rund um die Welt auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene mit gefährdeten Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten, um nachhaltige Netzwerke aufzubauen und die Kräfte zur Stärkung der Rechte von gefährdeten Kindern und jungen Menschen zu bündeln
nähere Informationen zum Kongress
Im Rahmen des Kongresses veranstaltet die FICE Austria sechs verschiedene Fachtage zu u.a. den Themenfeldern Traumapädagogik, Frühe Entwicklung und therapeutische Nutzung von Alltagsereignissen. Die Fachtage finden teilweise parallel am 26. und 27. August statt und können gemeinsam mit dem Kongress oder separat gebucht werden.
weitere Informationen zu den Fachtagen
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )