BRJ: Stellungnahme zur Arbeitsfassung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Stand: 23.8.2016)
Mit der ins Auge gefassten gesetzlichen Reform des SGB VIII werden für den Referentenentwurf des BMFSFJ neben der erstmaligen prominenten Anerkennung der Ombudschaft und der „Inklusiven Lösung“ auch Veränderungen bei den Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII), der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) und ein neues Übergangsmanagement vorgeschlagen.
Aus dem Arbeitszusammenhang des Projekts „Zuständig bleiben. Ombudschaft für junge Menschen in schwierigen Übergängen” des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. heraus beschreibt und bewertet die Stellungnahme die geplanten Veränderungen, die sich insbesondere für die Altersgruppe der jungen Menschen um und nach der Volljährigkeitsschwelle ergeben würden.
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