Archive for Oktober 2016
Gastfamilien: Rechte von Beiständen in Anhörungen des BAMF
Ein Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 18.10.2016 stellt klar, dass Beistände (z.B. Betreuer_innen oder Pflegeeltern) ein „Anwesenheits- und Fragerecht“ während der Anhörung haben und keine Genehmigung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für eine Teilnahme an Anhörungen brauchen.
Sämtliche Teilnehmer_innen sollten aber natürlich weiterhin vorab beim BAMF angekündigt werden, zudem wird der Zeitpunkt der Möglichkeit zur Fragestellung weiterhin von dem/der Anhörer_in bestimmt.
Quelle: Newsletter des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 31.10.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Baden-Württemberg: Zahl der Adoptionen um 11 Prozent gesunken
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wurden im Jahr 2015 von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz in Baden‑Württemberg 510 Adoptionen vorgenommen. Damit ist die Zahl der Adoptionen im Vergleich zum Vorjahr (575) um 11 Prozent gesunken.
Im Jahr 2015 wurden durch diese Träger in Baden Württemberg 268 Jungen und 242 Mädchen zur Adoption vermittelt. Gut ein Drittel der Adoptierten hatte das 3. Lebensjahr noch nicht erreicht, 14 Prozent waren zum Zeitpunkt der Adoption zwischen 3 und unter 6 Jahren alt, weitere 16 Prozent waren im Alter von 6 bis unter 9 Jahren. Über ein Drittel der adoptieren Kinder und Jugendlichen war zwischen 9 und 18 Jahren alt. Im Vergleich zum Vorjahr (Durchschnitt 6,7 Jahre) waren die durch Träger in Baden Württemberg vermittelten Kinder und Jugendlichen im Jahr 2015 (Durchschnitt 6,5 Jahre) etwas jünger.
Knapp zwei Drittel (341) der Adoptionen von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Baden‑Württemberg erfolgten 2015 durch die Partnerin oder den Partner des leiblichen Elternteils und demnach durch Stiefeltern (333) oder durch eine, mit dem Adoptivkind verwandte Person (8). Es sind hierbei deutliche altersspezifische Unterschiede erkennbar. 39 Prozent (68) der adoptierten Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren wurden von einem Stiefelternteil oder von verwandten Personen adoptiert, 61 Prozent (106) von nicht verwandten Personen. Insbesondere bei den unter 1-Jährigen ist der Anteil an Adoptionen durch nicht verwandte Personen mit 13 Prozent (6) sehr niedrig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Adoptionspflegezeit bei Fremdadoptionen im Regelfall mindestens ein Jahr beträgt, wodurch sich die geringe Anzahl an adoptierten Kindern unter einem Jahr bei den nicht verwandten Personen erklären lässt. Bei den 1- bis unter 3-Jährigen ist der Anteil an zuvor nicht verwandten Adoptiveltern mit 78 Prozent (100) deutlich höher. Auch bei den 3- bis unter 6-Jährigen Adoptivkindern überwiegen mit 57 Prozent (39) die Adoptionen durch nicht verwandte Personen. Schulpflichtige Kinder von 6 bis unter 9 Jahren werden hingegen deutlich seltener von nicht Verwandten angenommen (20 Prozent). Bei den über 9-Jährigen sinkt der Anteil auf 4 Prozent.
Kinder und Jugendliche, die im Jahr 2015 an nicht verwandte Personen vermittelt wurden, waren im Durchschnitt 2,7 Jahre alt, während das Durchschnittsalter der an Stiefeltern oder verwandte Personen vermittelten Kinder bei 8,4 Jahren lag.
Bei knapp 80 Prozent der adoptierten Kinder und Jugendlichen war der leibliche Elternteil vor Beginn des Adoptionsverfahrens ledig oder geschieden. In 11 Fällen (2 Prozent) wurde ein Kind von verheirateten und zusammenlebenden Eltern an nicht verwandte Personen abgegeben.
Die deutsche Staatsangehörigkeit hatten 377 (74 Prozent) der adoptierten Kinder und Jugendlichen. Der Anteil hat sich im Vergleich zum Erhebungsjahr 2014 um 3 Prozentpunkte erhöht. Von den 133 Adoptivkindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit stammten 62 Prozent (83) aus europäischen und 31 Prozent (41) aus asiatischen Ländern.
Schaubild 1: Adoptionen in Baden Württemberg 2015 nach dem Verwandtschaftsverhältnis
Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vom 31.10.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Thüringen: Zahl der Kinder in Pflegefamilien steigt
Die Zahl der auf der Grundlage einer Hilfe zur Erziehung (§§ 27, 33 SGB VIII) in Thüringer Pflegefamilien untergebrachten Kinder und Jugendlichen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Im Zeitraum 2009 bis 2014 stieg sie um fast 20 Prozent an.
Dies ergibt sich aus der Antwort des Thüringer Bildungsministeriums auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Thüringen.
Weitere Antworten (Seite 155ff) betrafen die Themen:
- Anzahl der Pflegefamilien in Thüringen (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)
- Unterstützung von Pflegefamilien durch das Land
- Entwicklung der Pflegesätze für Pflegefamilien in Thüringen
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AGJ positioniert sich zur Pflegekinderhilfe in Deutschland
Mit dem vorliegenden Positionspapier „Weiterentwicklung und Qualifizierung der Pflegekinderhilfe in Deutschland“ möchte die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ den Stellenwert der Pflegekinderhilfe im Gefüge der Hilfen zur Erziehung betonen, Qualitätsmaßstäbe sowie fachliche Grundsätze benennen und dabei für das Definieren, Einhalten und Umsetzen verbindlicher Verfahren, Zuständigkeiten und Kooperationsbeziehungen plädieren.
Ziel muss sein, die Pflegekinderhilfe in Deutschland weiter zu qualifizieren, um Kindern und Jugendlichen in diesem Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe Schutz und Hilfe zu gewährleisten sowie eine gelungene Entwicklung sicher zu stellen. Das Papier wurde am 29. September d. J. vom Vorstand der AGJ beschlossen.
Quelle: AGJ vom 26.10.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Leichter Rückgang der geleisteten Hilfen zur Erziehung in Thüringen im Jahr 2015
Im Jahr 2015 wurden in Thüringen 22 234 Hilfen zur Erziehung und 1 134 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen von den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe geleistet. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik ist das ein Rückgang der Hilfen zur Erziehung gegenüber dem Jahr 2014 um 1,3 Prozent und ein Anstieg der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen um 3,8 Prozent. Von den insgesamt 23 368 geleisteten Hilfen wurden 12 868 Hilfen (55,1 Prozent) im Laufe des Jahres beendet, während 44,9 Prozent bzw. 10 500 Hilfen am 31.12.2015 andauerten.
Mit einem Anteil von 57,2 Prozent bzw. 13 377 Hilfen wurden im Jahr 2015 am häufigsten Erziehungsberatungen geleistet. 2 567 Fälle (11,0 Prozent) entfielen auf die Hilfeform der Heimerziehung bzw. einer sonstigen betreuten Wohnform, 1 869 Hilfen (8,0 Prozent) auf die Vollzeitpflege. Des Weiteren erfolgte in 1 621 Fällen (6,9 Prozent) die Hilfe in Form von sozialpädagogischer Familienhilfe.
Knapp die Hälfte der jungen Menschen, für die eine Hilfe zur Erziehung gewährt wurde (46,2 Prozent bzw. 10 283 Fälle) lebte mit einem alleinerziehenden Elternteil. Mehr als jeder zweite dieser Alleinerziehenden (53,9 Prozent bzw. 5 542 Fälle) bezog Transferleistungen.
Insgesamt wurde 24 637 jungen Menschen Hilfe zur Erziehung gewährt. Das entsprach einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um ein Prozent. 6 942 Kinder bzw. 28,2 Prozent waren noch keine sechs Jahre alt. Weitere 9 195 Kinder bzw. 37,3 Prozent waren im Alter zwischen sechs und elf Jahren, 7 376 Kinder und Jugendliche bzw. 29,9 Prozent waren im Alter zwischen 12 und 17 Jahren und 1 124 bzw. 4,6 Prozent waren junge Volljährige. Bei 1 752 Kindern war mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft.
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik vom 19.10.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )TV-Tipp: „Die Entscheidung – Nils, unser behindertes Pflegekind“
Am 27.10. um 23.25 Uhr wird die Dokumentation „Die Entscheidung – Nils, unser behindertes Pflegekind“ vom WDR ausgestrahlt:
Maria und Paul stehen mitten im Leben und haben vier gesunde Kinder groß gezogen. Noch fühlen sie sich mit ihren 50 Jahren nicht alt genug, um an die Rente zu denken. Sie haben sich deshalb etwas Besonderes vorgenommen: Sie möchten ein behindertes Kind zur Pflege in ihre Familie aufnehmen.
Doch wird es für sie eine große Herausforderung werden, sich eventuell für den Rest ihres Lebens an ein behindertes Pflegekind zu binden. Wird sich ein Kind finden und wenn ja, wie stark wird die Behinderung sein? Werden sie stark genug sein, um den notwendigen Pflegeaufwand zu leisten? Wie wird das Kind darauf reagieren, plötzlich in einer neuen Familie zu leben?
Nach einem halben Jahr wird ein Kind gefunden. Als der sechsjährige Nils in das Leben von Maria und Paul tritt, verändert sich nicht nur Marias und Pauls Leben radikal. Er braucht rund um die Uhr Pflege, da immer etwas passieren kann. Sei es ein zu geringer Sauerstoffgehalt oder ein Infekt, der durch den Schnitt an seiner Luftröhre entstehen kann.
Die Filmemacher durften die Familie eineinhalb Jahre lang begleiten. Von der ersten Idee, ein behindertes Kind zur Pflege aufzunehmen, bis zum ersten gemeinsamen Urlaub mit Nils an der Nordsee.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Regeln für Elternschaft bei Samenspende
Berlin: (hib/PST) Das Bundesverfassungsgericht habe aus dem Grundgesetz das Recht auf Kenntnis der biologischen Eltern abgeleitet, bei Samenspenden gebe es hierfür aber einige Regelungslücken. Dies erklärte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Bündnis 90/Grüne), bei einer öffentlichen Anhörung ihres Gremiums. In dieser begutachteten sechs Sachverständige einen Antrag der Grünen-Fraktion über „Elternschaft bei Samenspende und das Recht der Kenntnis eigener Abstammung“ (18/7655). Der Antrag fordert die Einrichtung eines Melde- und Auskunftssystems, in dem die Identität des Samenspenders festgehalten ist. Ein Vermerk im Geburtsregister soll darauf verweisen. Wenn gewünscht sollten durch Samenspende gezeugte Kinder eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Samenspender und gegebenenfalls auch Halbgeschwistern erhalten.
Im Grundsatz begrüßten alle Sachverständigen diesen Vorstoß. Bedenken gab es aber teilweise gegen den Vermerk im Geburtsregister. Dieses habe alleine den Zweck, den Personenstand festzuhalten, sagte Eva Becker, Fachfrau für Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein. Helga Müller von der Deutschen Vereinigung von Familien nach Samenspende sowie der Marburger Rechtsprofessor Tobias Helms pflichteten ihr bei. Beide verwiesen auf Datenschutz-Probleme. Das Geburtenregister könnten unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritte einsehen und so diese sensible Information erhalten.
Dagegen hob die Bonner Jura-Professorin Nina Dethloff hervor: „Es muss sichergestellt werden, dass Kinder überhaupt von ihrer Zeugung aus einer Samenspende erfahren.“ Nur dann könnten sie nachfragen und das im Antrag geforderte Samenspender-Register überhaupt nutzen. Der Eintrag im Geburtsregister sei auch wichtig, damit Eltern ihre Kinder über ihre Abstammung aufklären, da sie damit rechnen müssen, dass diese irgendwann auf diesen Eintrag stoßen. Ein von Manchen postuliertes Recht des Kindes auf Nichtwissen gebe es nicht, sagte Dethloff; dies würde das Recht auf Kenntnis der Abstammung aushebeln. Dem pflichtete Christina Motejl vom Verein Spenderkinder bei. Adoptivkinder würden zu 90 Prozent über ihre Herkunft aufgeklärt, Kinder von Samenspendern dagegen nur zu 20 Prozent. „Der Zugang zur Wahrheit sollte vom Gesetzgeber geschützt werden“, forderte sie. Tobias Helms regte daraufhin eine Regelung an, die sicherstellt, dass der Eintrag über die Samenspende im Geburtsregister bei der Anforderung eines Auszugs durch Dritte nicht erscheint.
Kontrovers äußerten sich die Sachverständigen auch über verbindliche Elternschaftsvereinbarungen, mit denen sich ein Paar, das mithilfe einer Samenspende zu einem Kind kommt, schon vor der Befruchtung zur Übernahme der Elternpflichten bereit erklärt. Frank Klinkhammer, Richter am Bundesgerichtshof, verwies darauf, dass nach dem Grundgesetz „nichteheliche Kinder“ nicht benachteiligt werden dürfen. Da Samenspender aber von der Verantwortung für das gezeugte Kind freigestellt würden, müsse in diesem Fall der „Wunschvater“ zur Vaterschaft verpflichtet sein. Dagegen gab es keinen Widerspruch. Doch zu der Frage, ob dafür eine bestimmte Form vorgeschrieben und die Erklärung beispielsweise im Jugendamt hinterlegt werden soll, gingen die Meinungen auseinander.
Quelle: Heute im Bundestag vom 20.10.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bremen: Filmprojekt mit geflüchteten Jugendlichen geplant
Am 11. und 12.02.2017 findet ein spannender Workshop für geflüchtete Jugendliche statt, den PiB – Pflegekinder in Bremen gGmbh in Kooperation mit dem LidiceHaus in Bremen veranstalten wird. Zusammen mit dem Medienbüro „Vomhörensehen“ drehen die jungen Menschen einen Film über ihr neues Leben in einer Bremer Pflegefamilie, machen selber Interviews, lernen, wie eine Kamera geführt wird und ein Film entsteht. An dem gemeinsamen Wochenende werden Ideen gesammelt und ein Drehbuch entwickelt.
An fünf darauffolgenden flexiblen Dreh- und Schnittterminen, werden die Jugendlichen von den beiden Medienpädagogen dabei unterstützt, einen richtigen Film zu produzieren. Und natürlich wird es auch eine Premiere geben. Das Filmprojekt wird durch Spenden finanziert. Anmeldungen sind schon jetzt möglich bei Susanne Müller, 958820-42, s.mueller@pib-bremen.de
Quelle: PiB-Post 2016-10
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bayerische Arbeitshilfe „Vollzeitpflege“ aktualisiert
Die Arbeitshilfe „Vollzeitpflege“ des Bayerischen Landesjugendamtes ist für die Fachkräfte des Pflegekinderwesens konzipiert und trägt zur Konsolidierung und Qualitätsentwicklung des Pflegekinderwesens in Bayern bei.
Sie bleibt ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu dem Ziel, geeignete Pflegeeltern in ausreichender Zahl zu gewinnen. Sie bietet Fachkräften gezielte Vorbereitung und Begleitung, sich das Rüstzeug anzueigenen, um Pflegekindern auch in schwierigen Lebenssituationen die nötige Hilfe und Unterstützung geben zu können.
Die einzelnen Kapitel stehen als Download zur Verfügung.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )AGJ veröffentlicht Kinder- und jugendpolitisches Leitpapier
22 mio. junge Chancen sind…
fast 11 Millionen Kinder, mehr als 2,3 Millionen Jugendliche und über 8 Millionen junge Erwachsene, die in der Bundesrepublik Deutschland leben. Sie alle sind ein Teil von knapp 141 Millionen jungen Menschen im Alter von 0 bis 27 Jahren in Europa. …
Anlässlich des bevorstehenden DJHT 2017 veröffentlicht die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ein kinder- und jugendpolitisches Leitpapier. Das Papier hat das Ziel den fach- und jugendpolitischen Diskurs innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe aber auch über ihre Strukturen hinaus anzustoßen und einen kritischen Austausch zwischen Politik, Theorie und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe zu befördern.
Der 16. DJHT steht unter dem Motto „22 mio. junge chancen – gemeinsam. gesellschaft. gerecht. gestalten.“ Damit unterstreicht er die Bedeutung der gesellschaftlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und stellt die Perspektive der jungen Menschen in den Fokus.
zum vollständigen AGJ-Leitpapier zum 16. DJHT
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )IGfH: Fort- und Weiterbildungsprogramm 2017
Die stetige Weiterqualifizierung von Fachkräften – unter Berücksichtigung der aktuellen Fachdiskurse und Praxisentwicklungen – ist ein Grundpfeiler des Engagements der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH).
Das neue Fort- und Weiterbildungsprogramm für 2017 steht als Download zur Verfügung. Neben Bundestagungen und Fachtagen weist das Programm auch die Fort- und Weiterbildungen und weitere Services der IGfH aus.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD: Stellungnahme zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern
Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. begrüßt den zusätzlichen Schutz, der mit dem Gesetzesentwurf für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen realisiert wird.
Mit diesem Gesetz können personensorgeberechtigte Eltern in ihrer grundgesetzlich geschützten Verantwortung gegenüber ihren Kindern gestärkt werden. Auch Vormünder und Pfleger werden durch dieses Gesetz in ihrer Aufgabe gegenüber ihrem Mündel entlastet.
Der Referentenentwurf bezieht sich auf freiheitseinschränkende Maßnahmen. In der Erweiterung des § 1631B Absatz 2 heißt es: „Die Genehmigung des Familiengerichts ist auch erforderlich, wenn dem Kind, das sich in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig in nicht alterstypischer Weise die Freiheit entzogen werden soll. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.“
Der Einrichtungsbegriff ist sehr klar umgrenzt. Pflegefamilien, die auch in der Jugendhilfe nicht unter den Einrichtungsbegriff fallen, sind hier ausgenommen. Auch wenn selten davon auszugehen ist, dass für Pflegekinder über einen längeren Zeitraum die im Gesetz gemeinten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen angewendet werden, ist doch zu überlegen, wie bei der Unterbringung in Pflegefamilien damit umgegangen werden soll. Eine Möglichkeit wäre, dass der Genehmigungsvorbehalt auch auf Kinder und Jugendliche ausgeweitet wird, die bei Pflegepersonen leben, die nicht gleichzeitig für dieses Kind Vormund/*Pfleger sind. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass diese Maßnahmen im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII benannt werden.
Pflegeeltern, die Kinder in ihren Haushalt aufgenommen haben deren gesundheitliche Einschränkung es notwendig macht, sie vor Selbst- und Fremdgefährdung durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise zu schützen, sollten auch über den Genehmigungsvorbehalt in ihrer Verantwortungsübernahme entlastet werden.
Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes vom 27.09.2016 (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände Deutschlands zur SGB VIII Reform
Die aktuell geplante Neuausrichtung des SGB VIII ist in Umfang und Auswirkungen vergleichbar mit den gesetzlichen Änderungen zur Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vor 25 Jahren.
Die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland (AFET, BvKE, EREV und IGFH) erkennen das Verdienst des BMFSFJ an, die sehr unterschiedlichen politischen Zielvorgaben des Bundes und der Länder zur Inklusion und zur Weiterentwicklung der Erziehungshilfe deutlich vorangebracht zu haben. Der politische Entwicklungsprozess zu einer inklusiven Gesellschaft ist nicht mehr aufzuhalten!
Und dennoch! In die bisher bekannt gewordenen Arbeitsfassungen zur Reform des SGB VIII sind ein Vielzahl von anderen Regelungsvorschlägen mit weitgehenden Veränderungsvorschlägen der Kinder- und Jugendhilfe eingegangen, die in der Kürze der Zeit und Unübersichtlichkeit kaum auf ihre Rechtsfolgen und Nebenwirkungen sorgsam zu prüfen und zu diskutieren sind. Das Reformvorhaben ist somit hoch komplex und für die Regelungen in der Entwurfsfassung des SGB VIII vom 23.08.2016 fehlt – nach dem Eindruck der Erziehungshilfefachverbände aus den „Basis-Diskussionen“ – die Akzeptanz der Praxis und der Wissenschaft völlig!
Angesichts der weitreichenden Folgen und des Umfanges der beabsichtigten gesetzlichen Neuregelungen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe braucht der Prozess mehr Zeit, um unbeabsichtigte Nebenfolgen gemeinsam zu bedenken und zu erkennen. Die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland zeigen nochmal konzentriert den Nachbesserungsbedarf aus ihrer Sicht in diesem neuen gemeinsamen Zwischenruf auf.
Die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland stehen mit der Fachexpertise ihrer Mitglieder für diesen dialogischen Prozess gerne verbindlich zur Verfügung!
Quelle: IGfH vom 14.10.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Berlin: Fortbildungsprogramm für Pflegeeltern und Adoptiveltern 2017 erschienen
Mit einem umfangreichen Fortbildungsangebot für das Jahr 2017 präsentiert sich Familien für Kinder. Die Angebote richten sich an Pflegeeltern und Adoptiveltern. Auf Anfrage können auch Fachkräfte teilnehmen.
zu den Fortbildungen 2017 für Pflegeeltern und Adoptiveltern mit Online-Anmeldung
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Artikel über Rosenheimer Fachtag „Die Rechte von Pflegekindern“
Vom Fachtag des Ortsvereins PFAD FÜR KINDER Rosenheim e.V. über „Die Rechte von Pflegekindern“ (wir berichteten) berichtet der Artikel „Jedes Pflegekind bringt Päckchen mit“ im Oberbayerischen Volksblatt vom 12.10.2016.
Ein weiterer Beitrag „Die Kinder sind mir wie eigene ans Herz gewachsen“ vom 14.10.2016 fing Stimmen von TeilnehmerInnen der Fortbildungsveranstaltung ein.
Kontakt:
Maria Setz
Tel: 08039-1676
Mail: pfad-rosenheim@online.de
BumF: Jugendhilfe zweiter Klasse: Einigung zu Kosteneinsparungen bei jungen Flüchtlingen auf dem Weg
Mit einer Pressemitteilung vom 13.10.2016 reagierte der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) auf Informationen der CSU-Landesgruppe, wonach sich Bund und Länder auf eine zusätzliche Länderkompetenz verständigt haben, um Kosten bei der Betreuung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen, insbesondere jungen Flüchtlingen, einzusparen:
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) beobachtet mit großer Besorgnis, dass zunehmend Kostenerwägungen über das Kindeswohl sowie das Recht von jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gestellt werden und warnt vor einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe.
„Eine an den Bedürfnissen der jungen Menschen orientierte Jugendhilfe ist der Grundstein für eine gelingende Integration“, erklärt Nerea González Méndez de Vigo vom BumF. „Statt kurzfristig Kosten zu sparen, müssen langfristige Perspektiven geschaffen werden.“
Bei der Pressekonferenz zum Treffen des Koalitionsausschusses am 6. Oktober erklärt die Vorsitzende der CSU Landesgruppe Gerda Hasselfeldt, man habe sich aus Kostengründen darauf geeinigt, dass die Länder eine zusätzliche Kompetenz erhalten sollen, um über Inhalt und Umfang der Leistungen der Kinder – und Jugendhilfe in ihrem Bundesland zu bestimmen. Dies soll insbesondere bei Leistungen an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie an junge Volljährige gelten. Damit wird der Weg für die seit langem von einigen Bundesländern geforderte Gesetzesänderung zum sog. Ländervorbehalt geöffnet. Kernziel ist laut CSU-Landesgruppe die Kompetenz der Länder, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für umF an die jeweilige Kassenlage anzugleichen. Die Folge wären je nach Land und Haushalt unterschiedliche Jugendhilfestandards. Der Verteilungszufall würde dann über Schutz, bedarfsgerechte Unterstützung und Zukunftsperspektiven entscheiden.
Auch die Hilfe für junge Volljährige soll, nach den Aussagen von Hasselfeldt, nach dem 18. Lebensjahr nur noch in begründeten Einzelfällen gewährt werden. Das bedeutet einen erheblichen Einschnitt in die aktuelle Rechtslage, nach der ein Anspruch auf Unterstützung bis zum 21. Lebensjahr besteht und widerspricht den real bestehenden Bedarfen der jungen Menschen im Übergang von Schule zu Beruf und in die Selbstständigkeit, da vielfach ein weiterer Unterstützungsbedarf besteht. Bereits jetzt kommt es viel zu häufig zu abrupten Hilfebeendigungen, die die Erfolge von Schule und Jugendhilfe gefährden und nicht selten zu einer (Re)traumatisierung folgen.
Mit einer Kampagne, die bereits mehr als 10.000 Menschen unterzeichnet haben, fordert der BumF daher zusammen mit Jugendliche ohne Grenzen, eine starke Jugendhilfe, die sowohl den Fachkräften als auch den jungen Menschen zu Gute kommt – statt Kosteneinsparungen an der falschen Stelle: https://weact.campact.de/petitions/keine-einschrankung-der-jugendhilfe-zukunftsperspektiven-fur-gefluchtete-jugendliche
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Digitale Lebenswelten. Kinder kompetent begleiten!
Die Mediatisierung des Alltags und der Einsatz neuer Medien im Familienalltag bestimmen zunehmend auch den Alltag von Klein- und Vorschulkindern. Wie viel und welcher Umgang insbesondere mit digitalen Medien für kleine Kinder geboten ist, wird zum Kristallisationspunkt von Auseinandersetzungen in den Alltags- und Fachdebatten.
Das neue Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zeigt Forschungsergebnisse und den Bedarf von Kindern, Eltern und Fachkräften auf. Die AGJ plädiert für eine kindgerechte frühe Medienbildung, die strukturell in die Konzepte von Kindertageseinrichtungen eingebunden ist. Sie argumentiert zugleich für eine kritische Auseinandersetzung mit der Verzweckung von Kindheit durch Medieneinsatz und weist auf die Gefahren des »digital divide« hin. Das Papier bezieht auf der Basis der UN-KRK Beteiligungsrechte von Kindern mit in die Argumentation ein und zielt auf die Stärkung aller Akteure durch eine reflektierte Auseinandersetzung mit digitalen Medien.
zum Diskussionspapier „Digitale Lebenswelten. Kinder kompetent begleiten!“
Quelle: Pressemeldung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V., Berlin, 06. Oktober 2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Kinder psychisch kranker Eltern“ am 12.11. in Mannheim
Das Seminar „Kinder psychisch kranker Eltern“ wird von der Pflegeelternschule Baden-Württemberg mit Referentin Luise Hepp am 12.11. in Mannheim veranstaltet.
Die psychische Erkrankung eines Elternteils bedeutet in einer Familie nicht nur eine große Herausforderung hinsichtlich Verständnis, Geduld und Organisation, sondern auch im Hinblick auf die Kinder einen Balanceakt zwischen der Annahme einer solchen Erkrankung mit all ihren Folgen und deren Bewältigungsversuche. Die Kinder sind rasch überfordert mit ihren Verständnismöglichkeiten, vermissen Halt und Konstanz und leisten ein Maß an Anpassung, das ihre Entwicklung einschränkt. Dazu kommen noch (oft massiv) Ängste und immer wieder die Furcht vor Trennung.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Pflege- und Adoptivfamilien und deren Rechte“ am 19.11. in Fulda-Edelzell
Der Pflege-Adoptiv-Kinder-Tag PAKT 2016 des Landesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien Hessen e.V. findet am 19.11. in Fulda-Edelzell statt und behandelt das Thema „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Pflege- und Adoptivfamilien und deren Rechte„. Referieren werden Petra Hering, Ines Kurek-Bender und Isabel-Theres Spanke.
Beteiligung und Begleitung dieser Kinder in allen sie betreffenden Angelegenheit ist gesetzlich geregelt. Kinder und Jugendliche sollten diese Möglichkeiten nutzen. Das gelingt aber nur, wenn sie auch über die notwendigen Informationen verfügen und fachlich gut begleitet werden.
Um Anmeldung bis zum 12.11. wird gebeten.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Zahl minderjähriger Flüchtlinge
Berlin: (hib/STO) Die Zahl minderjähriger und heranwachsender Flüchtlinge in Deutschland ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9778) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9483). Darin gibt die Regierung auf die Frage, wie viele solcher Flüchtlinge sich zum Stichtag 31. Juli 2016 in der Bundesrepublik aufhielten, für die Altersgruppen von null bis 27 Jahren eine Gesamtsumme von 645.731 an.
Davon entfallen auf die Altersgruppe von null bis zwei Jahren 46.153, auf die Altersgruppe von drei bis fünf Jahren 55.505 und auf die Altersgruppe von sechs bis neun Jahren 68.653, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Zur Altersgruppe von zehn bis 15 Jahren zählen der Vorlage zufolge 93.433, zur Altersgruppe von 16 bis 17 Jahren 49.788 und zur Altersgruppe von 18 bis 20 Jahren 98.703. Die Zahl der Betroffenen in der Altersgruppe von 21 bis 27 Jahren beläuft sich laut Bundesregierung auf 233.496.
Quelle: Heute im Bundestag vom 11.10.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Qualitätskriterien zur Unterstützung von Kindern mit Behinderung und ihren Pflegefamilien
Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. setzt sich für einheitliche Qualitätskriterien zur Unterbringung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien ein und führte im September in Köln einen Fachtag (wir berichteten) in Kooperation mit der Uni Siegen durch.
Dort stellten Dirk Schäfer, Nicole Weißelberg und Kathrin Weygandt von der Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen aktuelle Ergebnisse des Praxisforschungsprojektes „Vermeidung von Exklusionsprozessen in der Pflegekinderhilfe“ vor.
Im Zentrum standen dabei gemeinsam mit Fachkräften erarbeitete Qualitätskriterien zur Begleitung und Betreuung von Pflegefamilien und Erziehungsstellen, die Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder besonderen Auffälligkeiten betreuen. Grundlage der vorgestellten Erkenntnisse waren ausführliche prozessbegleitende Interviews, die von der Forschungsgruppe mit den zuständigen Fachberater_innen, Pflegeeltern sowie in einzelnen Fällen weiteren wichtigen Akteuren durchgeführt wurden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass familiale Betreuungsverhältnisse insbesondere dann erfolgversprechend für Kinder und Pflegefamilien sind, wenn eine intensive Begleitung und Unterstützung durch die zuständigen Träger erfolgt. Diese lässt sich in zwei Bereiche unterteilen, die nachfolgend vorgestellt werden.
Qualitätskriterien auf der Strukturebene:
- Fachberater_innen begleiten in diesem speziellen Bereich der Pflegekinderhilfe im Rahmen einer Vollzeitstelle zwischen zehn und zwölf Pflegeverhältnisse. Dadurch wird die Intensität der Betreuung sichergestellt, die ein hohes Maß an individueller Ausrichtung und Flexibilität bedarf und ohne die eine Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Einschränkung sowohl für die Kinder selbst als auch die weiteren Mitglieder der Pflegefamilie/Erziehungsstelle nicht zu verantworten wäre.
- Von besonderer Bedeutung sind Entlastungsangebote für die unterschiedlichen Mitglieder der Pflegefamilie/Erziehungsstelle. Dazu gehören sowohl Freizeitangebote für Pflegeeltern, Pflegekinder als auch die leiblichen Kinder der Pflegeeltern. Für die meisten Beteiligten ist es hilfreich und notwendig, verbindliche Pausen vom Pflegefamilienalltag zu erhalten, um zu regenerieren und Kräfte für zukünftige Aufgaben zu bündeln. Die Entwicklung einer förderlichen work-life-balance scheint in einem Tätigkeitsfeld mit fließenden Grenzen zwischen Privatem und Beruflichem eine besonders herausfordernde Aufgabe zu sein, die hier den Fortbestand und damit die kontinuitätssichernde Planung des Pflegeverhältnisses absichert.
Zusätzlich sollte es zum Leistungsangebot der zuständigen Träger gehören, die Pflegefamilien/Erziehungsstellen von bürokratischen/administrativen Tätigkeiten zu entlasten. Hier sind insbesondere Antragstellungen von notwendigen Leistungen für das Pflegekind, Auseinandersetzungen mit Krankenkassen sowie Klärungen von Zuständigkeitsfragen zwischen dem öffentlichen Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger relevant. - Träger, die in diesem Bereich tätig sind, sollten sich darum kümmern, dass gebündelte Informationen für die Pflegepersonen zur Verfügung stehen. Die im Rahmen der Pflegeverhältnisse anstehenden Verwaltungsaufgaben übersteigen das üblicherweise notwendige Verweisungswissen in der Pflegekinderhilfe deutlich, so dass neue Verfahrensrichtlinien zur Orientierung auch für neue Kolleg_innen entwickelt werden sollten. Somit würde ein Mindestmaß an Qualität abgesichert.
- Für eine adäquate Begleitung der Pflegeverhältnisse ist es erforderlich, dass z.B. juristische und medizinische Expertisen in den Beratungsprozess einbezogen werden. Wenn es für Träger nicht möglich ist innerhalb des eigenen Teams eine multiprofessionelle Expertise aufzubauen, wäre die Zusammenarbeit mit externen Expert_innen wünschenswert. Diese ließe sich ggf. auch im Verbund mehrerer Träger nutzen.
Qualitätskriterien auf der Prozessebene:
- Die Herausforderungen der untersuchten Pflegeverhältnissen sind häufig nicht mit einer klaren Antwort auf eine gezielte Frage zu lösen. Vielmehr scheint es aus Sicht der Pflegeeltern darum zu gehen, dass Fachberater_innen sich auf einen Prozess des gemeinsamen Wachsens einlassen. Nicht nur die Pflegefamilien, sondern auch die Fachberater_innen entwickeln sich im Laufe des Prozesses und lernen mit den Anforderungen umzugehen.
- Durch die Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen mit einer Behinderung übernehmen Pflegeeltern eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Diese Aufgabe ist nicht zwangsläufig mit einem hohen sozialen Status oder gesellschaftlicher Anerkennung verbunden. Eine umso entscheidendere Bedeutung scheinen dadurch die Fachberater_innen für die Pflegeeltern zu gewinnen. Ihnen ist es wichtig Anerkennung für ihre Leistungen, Wertschätzung für ihr Engagement und Mitgefühl für ihre Belastungen zu erhalten.
- Die Qualität der Begleitung hängt auch davon ab, wie offen sich die Pflegeeltern auf einen Beratungsprozess einlassen. Dafür ist ein vertraulicher Umgang der Fachberater_innen mit den Informationen ebenso notwendig und sinnvoll, wie eine möglichst angstfreie und fehlerfreundliche Kommunikation.
- Es ist bekannt, dass sich das soziale Umfeld von Familien nach der Aufnahme eines Pflegekindes mit Behinderung oder z.B. erheblichen Verhaltensauffälligkeiten stark verändern kann, weil sich Bekannte, Freunde, Verwandte möglicherweise zurückziehen. Pflegefamilien/Erziehungsstellen sollten im Vorfeld darüber informiert werden und sie sollten sich sicher sein können, dass sie sich beim Erhalt und Aufbau ihres sozialen Netzwerks auf die Unterstützung des zuständigen Trägers verlassen können.
Verfasser: Dirk Schäfer, dirk.schaefer@uni-siegen.de
Quelle: Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. vom 05.10.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neuer Elternratgeber rund um Computerspiele
Welche Computerspiele eignen sich für welches Alter? Wie lange dürfen Kinder am Computer spielen? Was sagen die Alterskennzeichen aus? Und was können Eltern tun, wenn Computerspiele zum Auslöser von Konflikten in der Familie werden?
Diese und weitere Fragen beantwortet der neue »Elternratgeber für Computerspiele« der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Stiftung Digitale Spielekultur. In der komplett überarbeiteten Neuauflage werden zentrale Fragen rund um digitale Spiele aufgegriffen.
Der Elternratgeber ist kostenfrei downloadbar und kann als Druck bestellt werden.
Erweitert auf sechs Kapitel greift die Neuauflage des Elternratgebers zentrale Fragestellungen aus dem Erziehungsalltag auf, die im Zusammenhang mit digitalen Spielen auftreten können. Der Ratgeber gibt Antworten und bietet Eltern und Erziehern konkrete Hilfestellungen. Erfahrene Computerspiel-Pädagogen geben praktische Empfehlungen zur Auswahl geeigneter Angebote sowie zur Nutzungsdauer.
Eine Sonderauflage des Elternratgebers von 200.000 Exemplaren ist ab sofort in allen deutschen Saturn Filialen sowie auf Webseiten von Computec Media erhältlich. Die Sonderauflage wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt.
Quelle: Pressemitteilung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, vom 29.09.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Projektstart „Gut begleitet ins Erwachsenenleben“
Übergänge aus der Jugendhilfe ins Erwachsenenalter – Übergangsmanagement nach stationären Hilfen. Entwicklung & Transfer
In diesem Projekt sollen Handlungsansätze, die sich in der Praxis der Begleitung von jungen Menschen aus stationären Erziehungshilfen in ein eigenständiges Erwachsenenleben (sog. Care Leaver) besonders bewährt haben, evaluiert und weiterentwickelt werden. Das Projekt wird von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. und der Universität Hildesheim gemeinsam mit 3 Modellstandorten durchgeführt. Mit dem Projekt werden die vielfältigen Bestrebungen zur Verbesserung der Unterstützung von Care Leavern aufgegriffen und die fachliche Weiterentwicklung des Übergangsmanagements ins Erwachsenenleben in und nach der Kinder- und Jugendhilfe weiterverfolgt.
Ziel des Projektes ist es, ausgehend von drei Modellen, die als Kernelemente eines inklusiven Übergangsmanagements der Kinder- und Jugendhilfe angesehen werden, schon vorhandene gute Praxis weiterzuentwickeln und diese für einen Transfer in andere Regionen und Standorte aufzubereiten. Dabei werden die Herausforderungen hinsichtlich eines inklusiven Übergangsmanagements und der Perspektive der Entwicklungs- und Teilhabeplanung systematisch aufgegriffen und weiterentwickelt. Die Selbstorganisation von Care Leavern soll, als wesentlicher Faktor des Projektes, gefördert und unterstützt werden.
Bei den drei Handlungsansätzen handelt es sich um:
- die Weiterentwicklung der Hilfeplanung für Jugendliche/ junge Erwachsene zu einer Übergangsplanung
- eine vernetzte Infrastruktur für junge Menschen im Übergang bzw. nach dem Hilfeende und
- die Stärkung der Partizipation und Selbstorganisationen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Erziehungshilfen.
Nach einer Bestandsaufnahme der Ausgangssituationen in den drei Modellstandorten, sollen die Erfahrungen evaluiert und auf konkrete Schritte in Richtung einer besseren Praxis bezogen werden. Auf diese Entwicklungsphase (September 2016 bis Februar 2018) folgt in der Transferphase (März 2018 bis August 2019) eine Öffnung für weitere interessierte öffentliche und freie Träger in Form von Werkstattveranstaltungen. Die erarbeiteten Erkenntnisse und Arbeitsansätze werden in einer Abschlusstagung im Jahr 2019 gebündelt und reflektiert. Ebenfalls werden die Ergebnisse in einer Arbeitshilfe zusammen getragen, um weiteren Interessierten Konzeptvorschläge bzw. -modelle für Übergangsmanagements anbieten zu können.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Workshop zu Praxismodellen der Übergangsbegleitung von Care Leavern in Ausbildung und Arbeit am 28. 11. in Dortmund
Im Rahmen des internationalen Projekts ABEONA werden Fachkräften unterschiedliche Modelle vorgestellt, die für junge Menschen aus stationären Erziehungshilfen hilfreich bei der beruflichen Orientierung und der Vorbereitung auf Praktika, Ausbildung und Arbeit sein können.
Diese Modelle werden in den Partnerländern (Frankreich, Belgien, Spanien, Polen, Österreich und Deutschland) in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe bzw. Jugendsozialarbeit eingesetzt. Sie richten sich an benachteiligte junge Menschen, insbesondere aus der Heimerziehung, um in Gruppen oder einzeln ressourcenorientiert auf einen gelingenden Übergang in Ausbildung und Arbeit hinzuwirken. Das können z. B. Konzepte zur Persönlichkeitsentwicklung ebenso wie Trainings von „skills“ für den Arbeitsmarkt sein.
Am 28.11. werden die deutschen Projektpartner IGfH und Universität Hildesheim in einem Workshop in Dortmund einige Methoden vorgestellen und mit den TeilnehmerInnen ausprobieren.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Aktionsbündnis erhält Kinderrechtepreis
Für sein vorbildliches Engagement um Inklusion wurde dem Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. am 18.09. der WDR Kinderrechte-Sonderpreis 2016 verliehen.
nähere Informationen und Fotos von der Verleihung
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2017
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2017, die Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen für den Sachaufwand in der unteren Altersgruppe anzuheben. Für die oberen Altersgruppen sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen empfiehlt er, die Sätze des Vorjahres fortzuschreiben. Zudem sollten die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung 2017 erhöht werden.
Berlin – Berechnungsgrundlage für die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist die aktuelle Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu den Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder aus dem Jahr 2014. Die bereits seit 2007 verwendete Berechnungsweise wurde grundsätzlich beibehalten. Das führt bei Pflegekindern unter sechs Jahren zu einer Erhöhung der Pauschalen für den Sachaufwand. Beim Erstattungsbeitrag zur Unfallversicherung wird eine Anpassung entsprechend den Beiträgen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege für Pflichtversicherte empfohlen. Die Beiträge für die Alterssicherung bleiben unverändert.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen. Die ausführlichen Empfehlungen sind abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-24-16-vollzeitpflege.pdf
„Die Aufnahme von Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, durch Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Damit wird diesen Kindern ein Aufwachsen in einer Familie ermöglicht. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Er legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Deutscher Verein vom 05.10.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Junge Erwachsene in der Jugendhilfe“ am 08.12. in Düsseldorf
Am 08.12. führt das Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf die Fachtagung „Junge Erwachsene in der Jugendhilfe“ durch. Anmeldungen sind bis zum 15.11. möglich.
Mit 18 Jahren sind junge Menschen volljährig. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie damit ihre Lebensgestaltung eigenständig in die Hand nehmen können. Oftmals wirken problematische Lebensverläufe nach oder entwickeln sich neu. Biographische Brüche sind nicht steuerbar. Unterstützung ist notwendig.
In diesem Rahmen führt das Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf anlässlich seines 60. Geburtstags diese Fachtagung durch mit dem Ziel, die Lebenssituation junger Menschen zwischen 18 und 27 Jahren zu beleuchten, die rechtlichen Grundlagen von Unterstützungsleistungen zu umreißen, die Realität von Angeboten der Jugendhilfe darzulegen und im gemeinsamen Gespräch von Wissenschaft und Praxis gute Ideen zu entwickeln.
Einladung und Programm
Anmeldeformular
Neues Magazin des BMFSFJ: „Blickwechsel Adoption“
Das Bundesfamilienministerium hat eine neue Broschüre mit dem Titel „Blickwechsel Adoption“ veröffentlicht.
Adoption ist ein Thema aus der Mitte der Gesellschaft. Nach wie vor ist es zugleich ein Tabuthema, insbesondere für die Frauen, die ihr Kind zur Adoption freigeben. Das Magazin „Blickwechsel Adoption“ ermöglicht einen neuen, anderen Blick auf Adoption. Sie wird hier aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet und ein einfühlsamer Zugang zum Thema eröffnet.
Neben vielen anderen Fachleuten und Betroffenen hat auch Dr. Carmen Thiele, Fachreferentin des PFAD Bundesverbandes, einen Beitrag beigesteuert: „Wissen, wo man herkommt!“.
Das Magazin kann bestellt werden, steht aber auch zum Download zur Verfügung.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Zwischen Institution und Familie“ am 25.11. in Kassel
Die Tagung „Zwischen Institution und Familie“ am 25.11.2016 an der Universität Kassel stellt die Abschlussveranstaltung des ethnografischen Forschungsprojektes „Zwischen Institution und Familie (zIF) – Muster des Deutens und Handelns im Rahmen stationärer Unterbringung in familienähnlichen Betreuungsformen“ dar, welches unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Werner Thole durchgeführt wurde.
Die Tagung richtet sich an alle im Feld der Kinder- und Jugendhilfe engagierten Personen, WissenschaftlerInnen, sozialpädagogische Fachkräfte sowie Studierende.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bayern: Mehr junge Menschen waren Ende 2015 auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wurden im Jahr 2015 wieder eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch SGB – Achtes Buch (VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2015 die häufigste Hilfeart.
Für 70 599 junge Menschen (+4 Prozent gegenüber 2014) wurden im Jahr 2015 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 68 023 (+ 4 Prozent) wurden Hilfen 2015 beendet und für 74 601 junge Menschen (+6 Prozent) dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhielten von den 74 601 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 20 774 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 8 635 jungen Menschen die Beratung gemeinsam mit Familie statt, in 9 775 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 364 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen. Betroffen waren 11 398 Buben bzw. junge Männer (55 Prozent) und 9 376 Mädchen bzw. junge Frauen.
14 013 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Verglichen mit dem Vorjahr (13 729) war hier eine Zunahme zwei Prozent festzustellen. Von den Hilfeempfängern waren 7 360 (53 Prozent) männlich und 6 653 weiblich.
11 163 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier war gegenüber dem Vorjahr (10 643) eine Zunahme von fünf Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 8 268 ambulant/teilstationär, 2 800 in einer Einrichtungen und 95 bei einer Pflegeperson. 7 773 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (70 Prozent) und 3 390 weiblich.
Zudem wurden am Jahresende 2015 insgesamt 10 460 junge Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform erzogen (§ 34 SGB VIII). Gegenüber 2014 mit 7 173 Jugendlichen bedeutet dies ein Plus von 46 Prozent. Von den 10 460 jungen Menschen waren 73 Prozent Buben bzw. junge Männer.
8 191 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut, von diesen waren 4 253 Buben bzw. junge Männer und 3 938 Mädchen beziehungsweise junge Frauen – gegenüber dem Vorjahr ein Plus von drei Prozent.
Über alle Hilfearten hinweg waren 44 731 (60 Prozent) und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen gegenüber 29 870 Mädchen beziehungsweise junge Frauen.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 05.10.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Familiencafe für Adoptiv- und Pflegefamilien am 05.11. in Hamburg
Das Familiencafe von Freunde der Kinder e.V., dem PFAD Landesverband Hamburg wird vierteljährlich in den Räumen der Beratungsstelle in der Fuhlsbüttler Str. 769 angeboten. Das nächste offene Angebot für Pflege- und Adoptiveltern findet am 05.11. von 14 bis 17 Uhr statt.
An diesem Nachmittag haben Interessierte die Möglichkeit, unverbindlich andere Adoptiv- und Pflegefamilien und den Verein Freunde der Kinder e.V. kennen zu lernen. Grundidee des Familiencafés ist es, Menschen zusammen zu bringen, die in der gleichen Lebensphase und/oder der gleichen Lebenslage sind.
Claudia Bossen, Adoptivmutter betreut diesen Nachmittag und beantwortet Fragen rund um das Thema Pflege- und Adoption. Die Kinder werden in der Zeit von erfahrenen Erzieherinnen betreut.
Um vorherige Anmeldung unter Telefon: 040 / 59 49 00 oder E-Mail: info@freunde-der-kinder.de wird gebeten.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )2015: Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung um 4,2 %
WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2015 rund 129 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 4,2 % gegenüber dem Vorjahr.
Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 20 800 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2014 den höchsten Anstieg um 11,7 %. Bei knapp 24 200 Verfahren (+ 7,9 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In rund 43 200 Fällen (+ 4,0 %) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (41 300) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (– 1,0 %).
Die meisten Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (63,7 %). In 27,0 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas weniger häufig (23,1 %) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (23,4 %), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren von einem Fünftel (19,4 %) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren mit 22,1 % beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten wie im Vorjahr 2014 einen Anteil von 18,3 % an den Verfahren, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) nur noch von 16,8 %.
Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 21,7 % der Verfahren. Bei 12,2 % waren es Bekannte oder Nachbarn, bei 12,4 % kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis (10,9 %) erhielten die Jugendämter anonym.
Hinweise:
Eine Gefährdungseinschätzung gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht. Diese Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt in den Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann.
Quelle: Destatis vom 04.10.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Basiswissen rund ums Pflegekind“ am 12.11. in Düsseldorf
Am 12.11. wird Fachanwältin Claudia Marquardt in Düsseldorf beim Seminar „Basiswissen rund ums Pflegekind“ die TeilnehmerInnen mit den rechtlichen Grundlagen der Pflegeeltern (Besuchskontakte, Sorgerecht, Vormund oder Pfleger, Anhörungsrecht usw) bekannt machen.
Veranstalter ist Pflege- und Adoptivfamilien NRW e.V.
Anmeldeschluss ist der 04.11.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )DIJuF-ZweiJahrestagung am 22./23.11. in Bonn-Bad Godesberg
Die ZweiJahrestagung des Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) findet am 22./23.11. in Bonn-Bad Godesberg statt. Eingeladen sind Jugendamtsleiter/innen, Leitungs- und Fachkräfte aus den Jugendämtern und interessierte Gäste aus dem Bereich der Jugendhilfe und Behindertenhilfe.
Große Themen bewegen die Jugendhilfe gegenwärtig: In der Diskussion ist die „Inklusive Lösung“. Die Zuständigkeit für alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderung – so der Plan – soll künftig bei der Kinder- und Jugendhilfe liegen. Weitere Vorschläge, die mehr oder weniger grundsätzliche Veränderungen mit sich bringen werden, bestimmen die politische und fachpolitische Diskussion.
Beispielhaft genannt seien
- die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für eine Verzahnung von Hilfen zur Erziehung mit sozialräumlichen Angeboten,
- die verbesserte Kontinuitätssicherung für Pflegekinder und
- Stärkung einer kindorientierten Perspektive.
Dazu kommt als ständige Anforderung die (Neu-)Organisation der Versorgung und Betreuung der großen Anzahl minderjähriger Unbegleiteter. Und mehr und mehr geraten auch die Kinder und Jugendlichen in den Blick, die mit ihren Familien aus Not- und Kriegssituationen nach Deutschland gekommen sind.
Die ZweiJahrestagung des DIJuF greift am ersten Tag die aktuellen fachpolitischen Diskussionspunkte auf und gibt ausführliche Gelegenheit zum Austausch untereinander und mit Expert/inn/en, diesmal aus aktuellem Anlass auch der Behindertenhilfe. Am zweiten Tag steht das Thema „Kinder und Jugendliche nach ihrer Flucht” im Zentrum.
Anmeldeschluss ist der 04.11.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Das Zusammenleben mit Pflegekindern im Alltag“ am 14.11. in Holzminden
Über „Das Zusammenleben mit Pflegekindern im Alltag“ wird Prof. August Huber für die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes am 14.11. in Holzminden referieren.
Bis Pflegekinder in einer sicheren Bindung gewachsen sind, sind die neuen Eltern vor hohe pädagogische Herausforderungen gestellt. Der Referent erläutert, wie in einem langsam sich ausgleichendem Alltagsrhythmus Bindung entsteht und sich vertiefen kann. Seine praxisreichen Anregungen sind gespeist aus der langjährigen Erfahrung in der eigenen (Pflege-)Familie.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Zertifikatskurs FASD-Fachkraft 2017/18
Für Fachkräfte aus gesundheits- und sozialberuflichen Arbeitsfeldern mit einschlägiger Berufserfahrung, insbesondere aus der Jugendhilfe (Pflegekinderhilfe, stationäre und ambulante Hilfen zur Erziehung, ASD, Beratungsstellen, Einrichtungen von Bildung und Erziehung etc.) bietet die FH Münster vom 03.04.2017 – 16.01.2018 einen Zertifikatskurs zur FASD-Fachkraft in Münster an.
Die fachliche Leitung liegt bei Dr. Reinhold Feldmann und Marianne Ammann, als Referent wurden Klaus ter Horst, Prof. Dr. Andreas Siemes und Ramona Geßler gewonnen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Impressionen vom PFAD Jubiläum

PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner mit Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig
Feierlich, inhaltsreich und mit vielen gut gelaunten Gästen aus Verbandsarbeit, Fachwelt und Politik feierte der PFAD Bundesverband am 16. September 2016 im Centre Monbijou in Berlin sein 40-jähriges Jubiläum.
In ihrer Eröffnungsrede gab die Bundesvorsitzende Dagmar Trautner einen Überblick über „Meilensteine und Stolpersteine“ in der 40-jährigen Geschichte des Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien in Deutschland. Weitere Grußadressen und Glückwünsche kamen von Johannes Rupp, Edda Jacobs, Henrike Hopp, Prof. Dr. Jörg Maywald, Carmen Marquis, Petra Schrödel, Peter Able und weiteren Aktiven und Weggefährten des Verbandes.
Ein Höhepunkt war die vielbeachtete und sehr engagierte Rede von Bundesministerin Manuela Schwesig, die die Schirmherrschaft über das Jubiläum übernommen hatte. Ihre teils bewegenden Worte werden in der nächsten Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift nachzulesen sein.
Ein Filmbeitrag über ein Projekt mit Berliner Pflegekindern sowie der lebendige Vortrag von Stefanie Balke, die über „Mein buntes Leben in der Pflegefamilie“ erzählte, waren weitere Highlights des Tages. Sie bereicherten die Veranstaltung mit dem Blickwinkel der Pflege- und Adoptivkinder selbst.
Zum Abschluss diskutierten unter der Moderation von Volker Krampe Thomas Mörsberger (DIJuF), Marion von zur Gathen (Paritätischer Gesamtverband), Karen Dabels (Pflegeelternrat Hamburg) und Kerstin Held (Bundesverband behinderter Pflegekinder) auf dem Podium zum Thema „Weil ALLE Kinder unsere Zukunft sind – die Familie als gesellschaftliche Ressource“.
Eingerahmt wurde die Feier durch die Plakatausstellung „PFAD ist bunt“, mit der sich neben dem Bundesverband auch die PFAD Landesverbände und zahlreiche Ortsvereine mit ihrer engagierten Arbeit vorstellten.
Viele Fotos vom Jubiläum finden Sie auf unserer Homepage.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Rechte-Workshop für Careleaver vom 25.-27.11. in Frankfurt am Main
Viele Careleaver haben juristische Fragen und häufig keine Möglichkeiten, diese zu klären. Der Careleaver e.V. organisiert deshalb einen Rechte-Workshop, um Careleaver über ihre Rechte in der Jugendhilfe, ihre Rechte nach der Jugendhilfe, ihre Rechte zur Finanzierung und Möglichkeiten zur Durchsetzung der Rechte zu informieren.
Die Veranstaltung richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 35 Jahren, die in der Jugendhilfe leben oder gelebt haben, und findet von Freitag, 25. November 2016 bis Sonntag, 27. November 2016 in Frankfurt am Main statt; Fahrtkosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden übernommen. – An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an die HIT Stiftung, mit deren Unterstützung dieser Workshop realisiert werden kann!
Bei Interesse senden Sie bitte eine E-Mail an info@careleaver.de mit dem Betreff „Teilnahme Rechte-Workshop“.
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