Archive for Dezember 2016
UMF: Bevorstehende Volljährigkeit= drohender abrupter Hilfeabbruch? Informationen zum Rechtsanspruch und Beantragung von Hilfen für junge Volljährig
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. appelliert gemeinsam mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. an die Entscheidungsträger der Länder und Kommunen, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und junge Flüchtlinge nicht ohne reale Chancen auf schulische und berufliche Ausbildung sowie eine aufenthaltsrechtliche Unterstützung und Perspektivklärung aus der Jugendhilfe zu entlassen.
Sie haben deshalb eine Informations- und Handlungsgrundlage zum Thema Rechtsanspruch und Beantragung von Hilfen für junge Volljährige zusammengestellt.
Quelle: Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. vom 20.12.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Gesetzentwurf zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen beschlossen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sagte, dass jeder Mensch das Recht habe zu erfahren, von wem er abstamme. Mit dem am 21.12.2016 beschlossenen Gesetzentwurf und der Einrichtung eines bundesweiten Samenspenderregisters werde das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Herkunft gestärkt und zugleich für den Schutz der gespeicherten persönlichen Daten gesorgt. Mit dem Gesetzentwurf werde ein einfachgesetzlicher Auskunftsanspruch für Personen festgelegt, die durch Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden seien.
Zur Umsetzung dieses Anspruchs werden die rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweites zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geschaffen. In diesem Register sollen die personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende in Zukunft für die Dauer von 110 Jahren gespeichert werden. Umfassende Regelungen wie die Zweckbindung der Verwendung der personenbezogenen Daten und die klar geregelten Übermittlungswege sollen einen hohen Datenschutzstandard gewährleisten. Ergänzend zu den bestehenden geweberechtlichen Regelungen enthalte der Gesetzentwurf außerdem die notwendigen verpflichtenden Aufklärungs-, Dokumentations- und Meldepflichten.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes könne jede Person, die vermute, mittels einer Samenspende gezeugt worden zu sein, auf Antrag Auskunft aus dem Samenspenderregister über die dort gespeicherten Daten des Samenspenders erhalten. Habe der oder die Betroffene das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, könne der Anspruch durch den gesetzlichen Vertreter geltend gemacht werden.
Durch eine ergänzende Regelung im BGB werde die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders in diesen Fällen ausgeschlossen. Damit werde der Samenspender insbesondere von Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts freigestellt.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Es tritt zwölf Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft (voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018).
Quelle: Pressemitteilung des BMinG v. 21.12.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Bindungstheorie und –problematik: Was brauchen Pflegekinder im Alltag?“ am 04.02. in Würzburg
Am 04.02.2017 veranstaltet die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Würzburg das Seminar „Bindungstheorie und –problematik: Was brauchen Pflegekinder im Alltag?“.
Auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse der Bindungsforschung, tiefenpsychologischer und sozialpädagogischer Ansätze, erläutert die Referentin Dipl. Psychologin Dr. Martina Cappenberg, wie die Bedürfnisse von Pflegekindern zu verstehen sind und welche Bindungsangebote sie in der Beziehungsentwicklung zu ihren Pflegeeltern benötigen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )25 % mehr junge Menschen begannen im Jahr 2015 eine Heimerziehung
Für 49.500 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann im Jahr 2015 die Erziehung in einem Heim oder in einer betreuten Wohnform. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 25% mehr als im Jahr zuvor. Bei den Jungen und jungen Männern stieg die Zahl um 46% auf 32.800. Dabei nahm der Anteil der Jungen und jungen Männer mit Migrationshintergrund von knapp 40% im Jahr 2014 auf 62% zu.
Für knapp die Hälfte der Jungen und jungen Männer wurde die Unversorgtheit des jungen Menschen als Grund für die Heimunterbringung angegeben. Die gestiegene Zahl der Heimunterbringungen dürfte insbesondere auf die im Jahr 2015 hohe Zahl an unbegleitet eingereisten Minderjährigen zurückzuführen sein.
Besonders stark war der Anstieg in der Altersgruppe der männlichen 16- und 17-Jährigen. Hier hat sich die Zahl der begonnenen Hilfen von 7.000 im Jahr 2014 auf 14.400 im Jahr 2015 mehr als verdoppelt. Der Anteil dieser Altersjahrgänge an allen begonnen Hilfen für Jungen und junge Männer lag bei 44%.
Für Mädchen und junge Frauen begann im Jahr 2015 in rund 16.700 Fällen die Erziehung in einem Heim oder einer betreuten Wohnform. Das waren 3% weniger als im Jahr 2014. Hier lag der Anteil der 16- und 17-Jährigen wie im Vorjahr bei 27%. Der Hauptgrund für die Unterbringung in einem Heim oder einer betreuten Wohnform war in 38% der Fälle die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern beziehungsweise eines Elternteils.
Tabelle der begonnenen Hilfen zur Erziehung in Deutschland 2015 nach Hilfeart
Quelle: Statistisches Bundesamt vom 16.12.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Junge Geflüchtete in Gastfamilien, Vormundschaften und Patenschaften“ am 16.02.2017 in Münster
Seit 2015 führt das Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V. ein Pilotprojekt zum Thema „Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ durch. Am 16.02.2017 findet in Münster ein erster Fachtag zum Modellprojekt statt. Den Fachtag „Junge Geflüchtete in Gastfamilien, Vormundschaften und Patenschaften“ veranstaltet das Kompetenz-Zentrum Pflegekinder in Kooperation mit der Diakonie Deutschland und mithilfe einer Förderung durch das BMFSFJ.
Anmeldungen sind bis zum 01.02.2017 möglich.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Pflegefamilien professionell begleiten“ vom 01.-03.02.2017 in Weimar
Für Mitarbeiter/innen von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, die neu im Bereich Pflegekinderhilfe tätig sind, bietet der Deutsche Verein vom 01.-03.02.2017 in Weimar die Akademietagung „Pflegefamilien professionell begleiten“ an
Anmeldeschluss ist am 06.01.2017.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) tritt in Kraft – Ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat am 26. November 2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft. Mit diesem Gesetz steht den Strafverfolgungsbehörden neben dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine neue Rechtsgrundlage zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität zur Verfügung.
Für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, ein wichtiger Schritt: »Mit dem Inkrafttreten des Neue psychoaktive Stoffe-Gesetz sind wir einen echten Schritt weiter. Endlich haben Polizei und Justiz ein wirksames Instrument gegen NPS-Dealer in der Hand. Ich fand es unerträglich, wenn zum Teil hochgefährliche Substanzen im Internet und auf Partys als ›Legal Highs‹, ›Kräutermischungen‹ oder ›Badesalze‹ verkauft wurden und der Polizei die Hände gebunden waren. Damit ist jetzt Schluss!« In Deutschland wurden für das Jahr 2015 insgesamt 39 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von neuen psychoaktiven Stoffen polizeilich registriert. Im Hinblick auf die Zahl der Intoxikationen und Todesfälle ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen.
Das NpSG sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS vor. Zudem ermöglicht dieses neue Gesetz den Strafverfolgungsbehörden bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und Vermögensabschöpfung durchzuführen sowie die Anordnung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr zu begründen. »Neben den neuen und wichtigen Möglichkeiten der Strafverfolgung gibt das NpSG auch das wichtige Signal an Händler und Konsumenten, dass es sich hierbei um gesundheitsgefährdende oder gar lebensbedrohliche Stoffe handelt«, betont der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch. Die meist jugendlichen Konsumenten mussten mit Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen bis hin zum Ausfall vitaler Funktionen medizinisch oder notfallmedizinisch behandelt werden. Daneben kam es in einigen Fällen nach dem Konsum dieser Produkte zu aggressiven Reaktionen und unkontrollierten Übergriffen auf dritte Personen.
Weitere Informationen unter: www.drogenbeauftragte.de und www.bka.de
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und des Bundeskriminalamts vom 25.11.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bericht über das Buch „Es konnte mich nicht zerstören“ von Hanna Frey
RP Online berichtet im Artikel „Nie schämen – nie verdrängen“ vom 14.12.2016 über das neu erschienene Buch von Hanna Frey „Es konnte mich nicht zerstören“:
„…Ihre Geschichte sei nicht außergewöhnlich, sagt Hanna Frey. Es sei nur außergewöhnlich, dass sie öffentlich wird. Die heute 47-Jährige hat eine zerrissene Kindheit und Jugend hinter sich – zwischen Gewalt und Drogen, Kinderheim und Pflegefamilien. Wie hat sie es geschafft, dennoch ein normales Leben zu führen? Sie denkt nach, wählt ihre Worte mit Bedacht. Das Wichtigste sei, die Gedanken zuzulassen. Die Geschichte vom Hinterkopf nach vorne zu holen. Niemals verdrängen, niemals unter den Tisch kehren, niemals schämen…“
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( 1 so far )Artikel: „Adoptivtochter von Liz Taylor trifft in Mering erstmals ihre Mutter“
Die Augsburger Allgemeine berichtet im Artikel: „Adoptivtochter von Liz Taylor trifft in Mering erstmals ihre Mutter“ vom 12.12.2016 über das Wiedersehen zwischen der Adoptivtochter von Liz Taylor und Richard Burton, Maria Burton, mit ihrer leiblichen deutschen Mutter nach 50 Jahren.
„Zugänge ermöglichen – Exklusion vermeiden – Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ am 13./14.02.2017 in Köln
Die Fachtagung „Zugänge ermöglichen – Exklusion vermeiden – Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ findet am 13./14.02.2017 in Köln statt und bildet den Abschluss des Projekts „Vermeidung von Exklusionsprozessen in der Pflegekinderhilfe“ der Forschungsgruppe zur Pflegekinderhilfe an der Uni Siegen.
Auch für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, soll die Option der Unterbringung in einer Pflegefamilie bestehen. Das Recht auf Familie für alle Kinder und Jugendlichen muss aber erst noch verwirklicht werden.
Das Forschungsprojekt hat sich mit den Fragen beschäftigt
- wie der Zugang zu geeigneten Pflegefamilien verbessert werden kann,
- wie es gelingen kann, bestehende Pflegeverhältnisse zu stabilisieren und
- wie Übergänge für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gestaltet werden können
Die bundesweite Fachtagung richtet sich an alle Fachkräfte öffentlicher und freier Träger (Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe u.a.), die sich damit befassen, wie Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Familien unterstützt werden können.
Es sollen Wege der professionellen Begleitung und Unterstützung in der Pflegekinderhilfe aufgezeigt werden, durch die eine Ausgrenzung ganzer Gruppen von Kindern und Jugendlichen verhindert und unnötige Abbrüche von Pflegeverhältnissen
vermieden werden können.
Praxisnah aufbereitete Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt sowie ermutigende Praxisbeispiele werden vorgestellt und diskutiert, um als Anregungen zur Entwicklung einer inklusive(re)n Pflegekinderhilfe zu dienen.
Kindeswohl und elterliche Sorge im Lichte der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz berichtet über eine gemeinsame Tagung von Fachkräften aus Jugendämtern, Familienrichter/innen und Rechtsanwälten am 30. November 2016 in Mainz.
Anlass der Veranstaltung waren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, bei denen Eltern gegen den Entzug der elterlichen Sorge geklagt hatten und das Gericht die vorausgegangenen familiengerichtlichen Entscheidungen als verfassungswidrig eingestuft hatte. Bei der Tagung sollten die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf die Arbeit der Familiengerichte und die Tätigkeit der Jugendämter in den Blick genommen werden.
zum Bericht
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Mehr Hilfen zur Erziehung in Hessen 2015
Im Jahr 2015 wurden in Hessen rund 62 500 Hilfen zur Erziehung und knapp 7200 Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen geleistet. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit insgesamt 2,9 Prozent mehr Hilfen gewährt als im Jahr 2014. Von den 69 700 Hilfen wurden knapp 33 200 im Jahr 2015 beendet und gut 36 500 Hilfen dauerten am Jahresende noch an. 34 700 Hilfen wurden 2015 neu begonnen.
Mit 43 Prozent war die Erziehungsberatung die häufigste Hilfeform vor der Erziehung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen (gut 16 Prozent) sowie der sozialpädagogischen Familienhilfe (gut 10 Prozent). 7 Prozent entfielen auf die Vollzeitpflege und 5 Prozent auf die Einzelbetreuung. Auf die Erziehung in einer Tagesgruppe entfielen 3 Prozent und auf die sonstigen Hilfen zur Erziehung 4 Prozent. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und die soziale Gruppenarbeit spielten eine untergeordnete Rolle. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohter junger Menschen (§ 35 a SGB VIII) machte 10 Prozent aller Hilfen aus.
Die Heimerziehung wuchs gegenüber 2014 um 29 Prozent. Ein Grund hierfür war die Zunahme der Einreisen von unbegleiteten Minderjährigen aus dem Ausland.
35 Prozent der Familien, die eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekamen, bezogen Transferleistungen (z. B. Hartz IV). Bei den Familien der Alleinerziehenden war mehr als jede zweite auf Transferleistungen angewiesen. Der Anteil der Familien mit Transferleistungen fiel umso höher aus, je „stärker“ der Eingriff in das Leben des jungen Menschen bzw. der Familie war. So erhielten 82 Prozent der Familien, die von Vollzeitpflege betroffen waren, Transferleistungen. Bei der weniger intensiven Erziehungsberatung betrug dieser Anteil 16 Prozent.
56 Prozent der jungen Menschen lebten bei Alleinerziehenden oder einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner, 35 Prozent bei den zusammenlebenden Eltern. Bei den übrigen 9 Prozent waren die Eltern verstorben oder unbekannt. Gründe für die hohe Inanspruchnahme der Hilfe bei Alleinerziehenden waren unter anderem die Konzentration der familiären Lasten auf nur ein Elternteil und seelisches Leid der Kinder wegen der Trennung der Eltern.
Neben den individuellen Hilfen für einzelne junge Menschen wurden auch familienorientierte Hilfen gewährt. Hier wurde die ganze Familie unterstützt, sodass die Zahl der betroffenen jungen Menschen mit rund 76 900 über der Zahl der gewährten Hilfen (69 700) lag.
Die Hilfen wurden ambulant (Erziehungsberatungen, soziale Gruppenarbeit, Einzelbetreuung, sozialpädagogische Familienhilfe, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII), teilstationär (Erziehung in einer Tagesgruppe) oder außerhalb des Elternhauses (Heimerziehung, Vollzeitpflege, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII) geleistet.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 06.12.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Schweizer Kinofilm: „RESET – RESTART“
Mischa Steiner wird 1976 im Alter von dreieinhalb Jahren aus Südkorea in die Schweiz adoptiert. Aufkeimende Fragen zum Adoptionsverlauf und seiner Herkunft verdrängt er jahrelang. Erst im Alter von 35 Jahren wagt er es, sich mit diesem „schwarzen Loch der Kindheit“ auseinanderzusetzen und findet in seinen Unterlagen einen ungelesenen Brief, in dem seine Halbschwester die Namen seiner Geburtseltern nennt. Mischa beschliesst, den offenen Fragen nun konsequent nachzugehen: Von heute auf morgen kündigt er seinen Job und seine Wohnung in Basel und wandert nach Korea aus. Eine Reise ins Ungewisse beginnt…
Judith Lichtneckerts feinfühliger Debütfilm „RESET – RESTART“ erzählt von einem Mann, der auf der Suche nach dem persönlichen Glück einen riesigen Einschnitt in seiner Biographie wagt.
Der Kinofilm startet am 08.12.2016 in der Deutschschweiz.
zum Trailer
zu einem Interview mit der Regisseurin
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Niedersachsen richtet Kinderkommission ein
Am 06.12.2016 konstituierte sich die Niedersächsische Kinderkommission. Sie ist bundesweit erst die dritte Kinderkommission: Eine solche Expertengruppe gibt es lediglich beim Deutschen Bundestag und in Bayern. Die Niedersächsische Kinderkommission zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich aus Abgeordneten des Landtags und unabhängigen Fachfrauen und -männern zusammensetzt.
„Ich freue mich, dass wir mit der Kinderkommission den Weg geebnet haben, dass sich Landespolitik Hand in Hand mit Expertinnen und Experten für die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen einsetzen und deren Rechte stärken“, erklärt die Niedersächsische Familienministerin Cornelia Rundt. „Kinderrechte sind ein hohes Gut. Sie stehen bei uns in der Landesverfassung. Und ich stimme mit Bundesjugendministerin Manuela Schwesig völlig überein, dass sie auch in das Grundgesetz gehören“, hebt Rundt hervor.
Nachdem die Niedersächsische Regierung in dieser Legislaturperiode den Landesjugendhilfeausschusses wieder eingeführt hat, geht sie konsequent ihren Weg weiter, die Interessenvertretung junger Menschen zu verbessern. Die Kinderkommission wurde in Abstimmung mit dem Landesjugendhilfeausschuss eingerichtet. Sie ist in ihrer Tätigkeit unabhängig und wird ihre Themen selbst wählen. Auf der Tagesordnung der heutigen konstituierenden Sitzung im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stehen die Wahl einer oder eines Vorsitzenden sowie die Arbeitsplanung für das nächste Jahr.
Folgende Personen wurden in die Kinderkommission berufen:
- Silvia Bruns – FDP, MdL
- Immacolata Glosemeyer – SPD, MdL
- Julia Willie Hamburg – Bündnis 90/Die Grünen, MdL
- Petra Joumaah – CDU, MdL
- Prof. Dr. Nadia Kutscher – Universität Vechta
- Stefan Ottmann – ehemaliger Leiter des Jugendamtes des Landkreises Osnabrück
- Daniela Rump – ehemalige Landesschülersprecherin, Ratsfrau der Gemeinde Nordstemmen, Mitglied im Fachausschuss Bildung, Kultur und Soziales
- Johannes Schmidt – Vorsitzender des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband Niedersachsen e.V.
- Prof. Dr. Waldemar Stange – Leuphana Universität Lüneburg
- Prof. Dr. Gunda Voigts – Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Hintergrundinformation:
Bisher gibt es in Deutschland lediglich Kinderkommissionen des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/kiko) und des Bayerischen Landtages (https://www.bayern.landtag.de/parlament/gremien/kinderkommission). Beide Kommissionen sind ausschließlich mit Abgeordneten besetzt.
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde im Jahr 1989 verabschiedet. Sie trat in Deutschland 1992 in Kraft und ist im nächsten Jahr damit 25 Jahre gültig.
Seit dem Jahr 2009 sind Kinderrechte auch Bestandteil der Niedersächsischen Verfassung.
Das Land Niedersachsen lobt gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V. seit 2007 den „KinderHabenRechtePreis“ aus. Damit werden Initiative ausgezeichnet, die sich besonders für die Verwirklichung der Kinderechte engagieren (www.kinderhabenrechtepreis.de).
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 06.12.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Dein Hilfeplangespräch ist wichtig!“ – Tipps und Erfahrungen von Careleavern
Das Careleaver-Kompetenznetz der Familien für Kinder gGmbH hat einen neuen Flyer zum Hilfeplangespräch herausgegeben.
Careleaver bringen ihre Erfahrungen mit Hilfeplangesprächen ein, außerdem geben sie anderen Careleavern Tipps für die Hilfeplanung. Dabei wurden Zitate von Careleavern verwendet. Ergänzend wurde der maßgebliche § 36 SGB VIII zum Nachlesen abgedruckt.
zum Flyer Fakten für Careleaver 02: Hilfeplan
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Übergang ins Erwachsenenalter: „Care Leaver“ brauchen Unterstützung
Der Rechtsanspruch auf Hilfe für junge Volljährige ist zu stärken, fordern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hildesheim. Eine Arbeitsgruppe geht der Frage nach, was aus Kindern und Jugendlichen wird, die im Heim, in der Pflegefamilie und in betreuten Wohngruppen aufwachsen und diese Erziehungshilfen verlassen.
Jugendhilfeleistungen werden oft beendet, wenn junge Menschen 18, also volljährig, werden. Diese jungen Menschen, die in öffentlicher Verantwortung zum Beispiel in der Heimerziehung oder in Pflegefamilien aufgewachsen sind („Care Leaver“), müssen dann häufig den Übergang ins Erwachsenleben – in Ausbildung, Arbeit und Beruf – ohne weitere Unterstützung meistern. Für sie, die als Kinder und Jugendliche schwierige Lebenssituationen zu bewältigen hatten, ist diese Situation eine große Belastung, sagt die Sozialpädagogin Katharina Mangold. Junge Menschen, die dagegen bei ihren Familien aufwachsen, verlassen heute durchschnittlich das Elternhaus im Alter von 24 oder 25 Jahren. „Sie können bei Fragen und Unterstützungsbedarf in der Regel wieder nach Hause kommen. Das ist jungen Menschen, die in öffentlicher Verantwortung aufgewachsen sind, vielfach verwehrt“, so Mangold.
Katharina Mangold und Professorin Kirsten Scheiwe vom Institut für Sozial- und Organisationspädagogik befassen sich in der Forschung mit diesen Lebenslagen. Sie teilen Forschungserkenntnisse und bringen Fachleute und Jugendliche zusammen, über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis sowie „Care Leaver“ kamen etwa im November auf einem Workshop an der Universität Hildesheim zusammen.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sieht vor, dass Hilfen zur Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenverantwortlichen Lebensführung für junge Volljährige gewährt werden sollen, wenn und solange dies aufgrund der individuellen Situation notwendig ist (§ 41 SGB VIII). Im Regelfall sind Hilfen also zu gewähren, wenn dieser Bedarf vorliegt. In der Praxis sieht es jedoch je nach zuständiger Kommune in Deutschland sehr uneinheitlich aus. In vielen Bereichen treffen die Betroffenen und auch Fachkräfte oft auf Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der benötigten Unterstützung.
Im Mittelpunkt der Vorträge und Diskussionen standen deshalb Fragen von Recht und Praxis, Problemen und Veränderungsbedarf der Hilfen für junge Volljährige. Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht berichtete über die geplanten Veränderungen der Hilfen für junge Volljährige durch die Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), die noch in dieser Legislaturperiode geplant ist. Professorin Sabine Dahm von der HAWK Hildesheim zeigte an Beispielen aus der Rechtsprechung der Gerichte, dass in den wenigen Streitfällen in erster Linie die jungen Menschen ihr Recht bekamen. Vor allem das Plädoyer der Vertreterinnen der Selbstorganisationen Anna Seidel (Careleaver e.V.) und Amina Önder (Jugend ohne Grenzen) zeigte, wie notwendig die Unterstützung über das 18. Lebensjahr hinaus für alle jungen Menschen ist. Der Vertreter der Jugendämter und Leiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe, Reinhard Niederbühl, unterstützt diese Forderung. Er zeigte auf, wie junge Menschen im Übergang unterstützt werden können. Professorin Susanne Gerner von der FH Darmstadt ergänzte diese Forderungen um die Problemlagen der jungen Erwachsenen mit einer sogenannten Behinderung. Henriette Katzenstein vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht forderte nicht nur ein Ende des „Verselbständigungswahns“ mit 18 Jahren, sondern eine „stand-by“-Option, so dass die jungen Menschen wieder Zugang zur Jugendhilfe haben, auch wenn sie diese bereits verlassen haben. Bernd Hemker von der Ombudschaft Jugendhilfe Nordrhein-Westfalen konnte diese Notwendigkeit auch an einzelnen Fällen deutlich machen. Es braucht einfach manchmal nochmals einige Monate Unterstützung, auch wenn der junge Erwachsene zunächst vielleicht selbst ausziehen wollte.
Alle Beteiligten fordern, dass die gegenwärtigen Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe dahingehend zu prüfen sind, ob sie die Rechte für junge Volljährige transparenter machen und vor allem die Durchsetzungskraft in allen Kommunen verstärken. Es sind starke Rechtsansprüche für diese jungen Volljährigen notwendig, damit sie den Übergang ins Erwachsenenleben wie andere junge Menschen auch gestalten können.
Kurz erklärt: „Care Leaver“ in Deutschland / Forschungsergebnisse
Eine Arbeitsgruppe der Universität Hildesheim untersucht die Lebenslagen und Bildungswege von Care Leavern (= Jugendliche, die Hilfen verlassen) in Deutschland und den Übergang ins Erwachsenenalter. Dabei befassen sie sich unter anderem mit der Bildungslaufbahn der Jugendlichen. Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Nach der stationären Erziehungshilfe – Unterstützungsmodelle für Care Leaver in Deutschland“ wurden im Buch „Jugendhilfe – und dann?“ veröffentlicht. Die Wissenschaftler dokumentieren, wie junge Menschen den Übergang aus Erziehungshilfen ins Erwachsenenleben erleben und welche Unterstützung sie dabei erfahren. Nationale und internationale Praxisbeispiele guter Übergangsbegleitung wurden analysiert.
Die Arbeitsgruppe um Professor Wolfgang Schröer von der Universität Hildesheim geht der Frage nach, was aus Kindern und Jugendlichen wird, die im Heim, in der Pflegefamilie und in betreuten Wohngruppen aufwachsen und diese Erziehungshilfen verlassen. Manche haben zuvor einschneidende Ereignisse erlebt, einige wurden als Kleinkind misshandelt, von anderen starben die Eltern oder diese waren mit der Erziehung überfordert. Nach dem Ende der stationären Erziehungshilfe können diese Jugendlichen oft auf kein gesichertes familiäres und sozial gewachsenes Netz zurückgreifen und sind früh auf sich alleine gestellt.
Die Forschergruppe begleitet den Aufbau eines bundesweiten Netzwerkes von jungen Erwachsenen und hat umfangreichere Daten über die Lebenswege dieser jungen Menschen in Deutschland gesammelt, gelungene Übergangsmodelle in anderen Ländern erfasst und dokumentiert, wie Organisationen den Übergang in das Erwachsenenleben begleiten. Die Forscher verfolgen auch Übergänge in Hochschulen. Bislang gab es keine verlässlichen Daten darüber, wie viele Care Leaver an deutschen Hochschulen studieren und vor welchen Herausforderungen sie stehen.
Mehr Informationen zu den Forschungsprojekten des Instituts für Sozial- und Organisationspädagogik finden Sie online:
Quelle: Pressemitteilung der Universität Hildesheim vom 25.11.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Filmtipp: Interview mit Autor Jochen Baier
Jochen Baier, Autor des 2016 im Herbig Verlag erschienenen Buches „Adoptiert – Mein Leben lang“ wurde in der Reihe Alpha-Forum interviewt.
Jochen Baier ist Professor für Englische Literatur, Landeskunde und Didaktik an der Pädagogischen Hochschule in Schwäbisch Gmünd. Als Jugendlichem wurde ihm bewusst, dass er nicht bei seinen leiblichen Eltern, sondern bei Adoptiveltern aufwuchs. In seinem jüngsten Buch betrachtet er das Thema Adoption nicht nur aus Sicht des Adoptierten, sondern lässt auch abgebende und aufnehmende Eltern zu Wort kommen.
zum Film in der ARD-Mediathek (45 min)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Filmtipp: „Niemand darf es wissen – Corinne und ihr Geheimnis“
Für das Format 37 Grad begleitete die Autorin Maike Conway zehn Jahre lang das Pflegekind Corinne mit der Kamera.
Von klein auf durfte die heute 20-Jährige mit niemandem über ihre HIV-Infektion sprechen, mit der sie während der Geburt von ihrer Mutter infiziert wurde. Zu groß war die Angst vor sozialer Ausgrenzung in dem kleinen, bayerischen Dorf. Wie führt man ein Leben mit einem solchen Geheimnis?
Die Dokumentation kann online angesehen werden.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neue Selbsthilfegruppe für Adoptiv-/Pflegeeltern in Moabit
In Berlin-Moabit hat sich eine neue Selbsthilfegruppe für Adoptiv- und Pflegeeltern gegründet, die sich zum Austausch und zur gegenseitigen Unterstützung regelmäßig am 2. und 4. Montag jedes Monats von 18 – 20 Uhr treffen will.
Bei Interesse, melden Sie sich bitte bei der Selbsthilfe- Kontakt- und Beratungsstelle Mitte, StadtRand gGmbH an:
Perleberger Str. 44 / 10559 Berlin
Telefon: 030 – 394 63 64 / adoptiveltern@gmx.de