Kritik an Restriktionen beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Das Auswärtige Amt hat am 20.03.2017 einen Runderlass zum Thema Familiennachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling veröffentlicht, der als Rechtsgrundlage für den Eltern- und Geschwisternachzug und die humanitäre Aufnahme gemäß § 22 AufenthG dient.
Der Niedersächsischen Flüchtlingsrat kritisiert in seiner Pressemitteilung „Restriktionen beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“ vom 31.03.2017 diese Leitlinien des Auswärtigen Amtes, da sie Familiennachzug mit Geschwistern faktisch unmöglich machten.
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