Archive for Juli 2017
Rechtshilfe-Fonds des B-UMF für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (B-umF) hat einen Rechtshilfefonds aufgelegt über den die Mitglieder des Bundesfachverbandes umF Zuschüsse zu Rechtsanwaltskosten für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige beantragen können.
Das Budget ist begrenzt und es werden vorrangig solche Verfahren bezuschusst, die über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher rechtlicher oder öffentlicher Bedeutung sind.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen den Rechtshilfefonds in Anspruch nehmen zu können sowie dem Verfahren sind unter folgendem Link zu finden:
http://www.b-umf.de/de/themen/rechtshilfe
Schweiz reformiert Adoptionsrecht
Ab dem 1. Januar 2018 wird die Stiefkindadoption in der Schweiz nicht mehr nur Ehepaaren, sondern auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft offenstehen. Das hat der schweizerische Bundesrat am 5. Juli beschlossen.
Auf diese Weise würden Ungleichbehandlungen beseitigt und die Beziehung zwischen dem Kind und dem Stiefelternteil rechtlich abgesichert. Die gemeinschaftliche Adoption bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren und Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft dagegen weiterhin nicht erlaubt.
Mit dem Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen werden auch die allgemeinen Adoptionsvoraussetzungen flexibilisiert. Künftig kann von diesen abgewichen werden, wenn dies im Interesse des Kindes ist. Das Mindestalter adoptionswilliger Personen wird von 35 auf 28 Jahre und die Mindestdauer der Paarbeziehung von fünf auf drei Jahre gesenkt. Ausschlaggebend ist dabei nicht mehr die Dauer der Ehe, sondern die Dauer des gemeinsamen Haushalts.
Quelle: AGF Europa News für Juli 2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Sachsen-Anhalt: Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2016 um 3,3 Prozent gestiegen
Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) haben die Jugendämter im Jahr 2016 insgesamt 2 557 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Das waren 82 Verfahren (3,3 %) mehr als im Jahr zuvor.
Von den eingeleiteten Verfahren waren 1 250 Jungen (48,9 %) und 1 307 Mädchen (51,1 %) betroffen, dabei erstmalig mehr Mädchen als Jungen.
Von allen Fällen bewerteten die Jugendämter 391 Fälle (15,3 %) eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Bei 324 Fällen (12,7 %) handelte es sich um eine latente Kindeswohlgefährdung, das heißt, eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden. Die Fachkräfte der Jugendämter stellten bei 890 Verfahren (34,8 %) keine Kindeswohlgefährdung fest, jedoch bestand hier ein weiterer Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf lagen in 952 Fällen (37,2 %) vor.
Während gegenüber dem Vorjahr die Zahl der akuten Kindeswohlgefährdungen um 4,2 Prozent und die Zahl latenter Kindeswohlgefährdungen um 15,6 Prozent gesunken ist, stiegen die Fälle ohne Kindeswohlgefährdung, aber mit Hilfebedarf um 11,5 Prozent und die ohne Kindeswohlgefährdung und ohne Hilfebedarf um 7,6 Prozent an.
62,1 Prozent der Kinder und Jugendlichen, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 20,5 Prozent der Fälle wurden Anzeichen für eine körperliche und in weiteren 15,2 Prozent Anzeichen für eine psychische Misshandlung festgestellt. Anzeichen für sexuelle Gewalt gab es in 2,2 Prozent der Fälle. Mehrfachnennungen waren möglich.
Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls besonders betroffen. Fast jedes 3. Kind (27,2 % bzw. 696) hatte zu Beginn des Verfahrens der Gefährdungseinschätzung das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet, darunter waren 323 Kinder noch kein Jahr alt.
Drei- bis unter Sechsjährige waren von gut einem Fünftel (21,1 % bzw. 539) der Verfahren betroffen. Kinder im Alter zwischen 6 und unter 9 Jahren waren zu 18,1 Prozent (462) beteiligt und Kinder zwischen 9 und unter 12 Jahren mit 15,0 Prozent (383). Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab. Zwölf- bis unter Fünfzehnjährige hatten einen Anteil von 10,4 Prozent (266) und Kinder, die 15 Jahre und älter waren 8,2 Prozent (211).
Eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls wurden im Jahr 2016 am häufigsten anonyme Melder (18,3 %), Bekannte oder Nachbarn (13,1 %) und die Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften (10,0 %) den Jugendämtern gemeldet.
Hinweise
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines/einer Minderjährigen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von dem Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Zur Bewertung der Gefährdungslage macht sich das Jugendamt einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen und seiner Lebenssituation. Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten.
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt vom 31.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Würzburg: Landrat plädiert für anderen Umgang mit Flüchtlingen
Ein Jahr nach dem „Axtattentat“ eines 17-jährigen Afghanen, der in einer Gastfamilie lebte, beschäftigte sich der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg nochmals mit dem Fall und den Veränderungen, die er mit sich brachte.
Landrat und Jugendamtsleiter machten beim Thema junge Flüchtlinge und Radikalisierung deutlich, dass sie vor allem die derzeitige Praxis mit jugendlichen Asylbewerbern aus Afghanistan für problematisch halten.
zum Artikel in der Mainpost vom 25.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PA-CH Jahrestagung: „Wie viel Herkunft braucht ein Kind? Biografische Herausforderungen für Pflege- und Adoptivkinder“ am 10.11. in Zürich
Fachpersonen, Pflege- und Adoptivkinder sowie Betroffene sind eingeladen zur diesjährigen Jahrestagung von PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz am 10.11.2017 in Zürich.
Pflege- und Adoptivkinder haben gemeinsam, dass sie ihren Lebensmittelpunkt – zumindest zeitweise – nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie haben. Sie sind daher vor zusätzliche Entwicklungsaufgaben gestellt; sie sind gefordert, eine eigene Identität herzustellen, in der die Brüche, Verluste und Ambivalenzen zur Herkunft Platz finden.
An unserer Jahrestagung für Fachpersonen aus dem Kindesschutz- und Pflegekinderbereich sowie für Pflege- und Adoptiveltern thematisieren wir die Vielfalt von Familienformen mit ihren spezifischen Herausforderungen für die Kinder. Die Referentinnen und Referenten präsentieren Erkenntnisse aus der Wissenschaft und Gesetzgebung sowie Erfahrungen und neue Konzepte aus der Praxis. Das Thema rund um Herkunft hat Brisanz – Rechte und Interessen von Kindern und (leiblichen/rechtlichen/sozialen) Eltern sind nicht immer deckungsgleich, manchmal können sie sogar kollidieren. Kinder brauchen verlässliche Beziehungen, die ihnen die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse garantieren – welche Familie und wie viel Herkunft braucht es dazu?
Anmeldeschluss ist der 27.10.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Mecklenburg-Vorpommern: Unbegleitete Einreise minderjähriger Flüchtlinge war 2016 Hauptgrund für steigende Zahl der Inobhutnahmen
Die Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2016 insgesamt 1 759 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren rund 500 Minderjährige (+ 38 Prozent) mehr als 2015. Wie das Statistische Amt weiter mitteilt, ist der Zuwachs bei den Inobhutnahmen hauptsächlich auf die gestiegene Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zurückzuführen.
Im vergangenen Jahr kamen 815 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern und wurden hier von den Jugendämtern in Obhut genommen. Das waren 363 minderjährige Flüchtlinge oder 80 Prozent mehr als 2015. Der überwiegende Teil der unbegleitet minderjährigen Geflüchteten war männlich (91 Prozent) und bei der Ankunft 16 bzw. 17 Jahre alt (63 Prozent).
Weitere 944 Kinder und Jugendliche (+ 125 Minderjährige), die in einer akuten Krisen- und Gefährdungssituation Hilfe benötigten, wurden auf Veranlassung des zuständigen Jugendamtes zu ihrem eigenen Schutz vorübergehend an einem sicheren Ort untergebracht. Hauptursachen, die zur Inobhutnahme dieser Minderjährigen führten, waren Überforderung der Eltern oder eines Elternteils, Beziehungsprobleme der Minderjährigen mit den Eltern oder dem sozialen Umfeld, gefolgt von psychischer und/oder körperlicher Vernachlässigung.
Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern vom 27.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Deutsches Jugendinstitut sieht Reformbedarf beim Thema Adoption
Im Auftrag des Familienministeriums hat das „Expertise- und Forschungszentrum Adoption (EFZA)“ am Deutschen Jugendinstitut eine Bestandsaufnahme zu den Adoptionsverfahren in Deutschland erarbeitet. Ein dringend notwendiger Schritt, wenn man bedenkt, dass die letzte große Adoptionsreform 1976 stattfand. Das DJI sieht Handlungsbedarf, wie auch Dr. Heinz Kindler, Leiter der DJI-Fachgruppe „Familienhilfe und Kinderschutz“ und Mitglied des von Bundesjustizminister Heiko Maas eingesetzten Arbeitskreises Abstammungsrecht, gegenüber 3SAT Nano klarstellt.
Beispielsweise hätten ausländische Studien gezeigt, dass die Offenheit von Adoptionen, bei der Kinder Kontakt zu ihren leiblichen Eltern haben, in der Regel dem Wohl der Kinder dient. Auch gebe es aus wissenschaftlicher Sicht keine Bedenken, wenn gleichgeschlechtliche Paare ein Kind adoptieren. Zudem könne die Regierung bei der Vermittlung von Adoptionen nachbessern. Beispielsweise gibt es derzeit keine verbindlichen Standards für die Überprüfung der Eignung der Eltern.
Quelle: DJI vom 25.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Handreichung: Jugendhilfe für Flüchtlingsfamilien
Der Bundesfachverband umF e.V. und UNICEF Deutschland sind der Frage nachgegangen, wie sich der Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe für Familien gestaltet, die in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind und haben eine Handreichung für Jugendämter erstellt.
Anhand konkreter Beispiele und Handlungsempfehlungen wird aufgezeigt, wie sich der Rechtsanspruch auf Leistungen, Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe in der Praxis umsetzen lässt.
zur Handreichung
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„FASzinierend – Pädagogik neu denken bei Menschen mit FAS“ am 15./16.09. in Bremen
„FASzinierend – Pädagogik neu denken bei Menschen mit FAS – Täglich grüßt das Murmeltier“ nennt sich die Fortbildung mit dem Ralf Neier am 15./16.09.2017 in Bremen. Veranstalter ist der Martinsclub Bremen e.V.
In Deutschland werden jährlich ca. 2500 Babys mit dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) geboren. Man geht zudem davon aus, dass viele Menschen mit dem Fetalen Alkoholsyndrom noch nicht diagnostiziert worden sind. Häufig findet die Betreuung nicht in den Ursprungsfamilien statt – Pflegefamilien und die (stationäre) Jugendhilfe übernehmen.
Sowohl die betroffenen Menschen als auch deren Bezugspersonen im häuslichen Umfeld, in Schule und Beruf kommen immer wieder an die eigenen Grenzen. Die Hilflosigkeit und hohe Belastung ist auch auf mangelhafte Information, eine fehlende frühzeitige Diagnostik und auf nicht vorhandene – der Beeinträchtigung angemessene – Hilfsangebote zurück zu führen.
In diesem Seminar wird aus der stationären Jugendhilfe berichtet und Möglichkeiten eines Unterstützungsablaufs vorgestellt. Durch anschauliche Beispiele werden die ‚typischen‘ Verhaltensweisen der FAS Betroffenen erklärbarer und verständlicher. Mit diesen Informationen wird es leichter, hilfreiche, entlastende und angemessene Lösungen im Alltag zu schaffen.
Das Leben mit und von Menschen mit FAS kann „FASzinierend“ sein, wenn es gelingt, die Rahmenbedingungen entsprechend zu gestalten, Überforderung in angemessene Anforderung zu wandeln und den Blick aller Beteiligten auf die Ressourcen und Lösungen zu richten.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )2016 gab es in NRW 9,4 Prozent mehr Gefährdungseinschätzungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung als 2015
Im Jahr 2016 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 35 011 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 9,4 Prozent mehr als im Jahr 2015 (32 015). Wie Information und Technik als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, wurde in etwa jedem achten Fall (4 331) eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. In 5 288 Fällen bestand eine latente Gefährdung, d. h. die Frage, ob gegenwärtig tatsächlich eine Gefahr besteht, konnte nicht eindeutig beantwortet und eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden. In 11 483 Fällen wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt. In 13 909 Verdachtsfällen ergab sich, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestand.
Mehr als die Hälfte der Kinder (57,8 Prozent) mit akuter Kindeswohlgefährdung wies Anzeichen für eine Vernachlässigung auf, knapp ein Drittel (33,5 Prozent) hatte Anzeichen für körperliche Misshandlung.
Die Jugendämter in NRW wurden bei rund jedem fünften (6 280) Fall von Verwandten, Bekannten oder Nachbarn des Kindes oder Jugendlichen, in 8 294 Fällen durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. Das Personal von Schulen sowie Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen (4 572) war in 13,1 Prozent der Fälle Initiator für eine Gefährdungseinschätzung.
Nach § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) des Anfang 2011 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes ist eine Gefährdungseinschätzung vom Jugendamt vorzunehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. (IT.NRW)
Quelle: Information und Technik vom 24.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Jugendmedienschutz muss auch bei digitalen Medien greifen
Mit Freunden chatten, Fotos teilen und neue Games spielen – Alltag vieler Jugendlicher. Der digitale Wandel und die größtenteils mobile Mediennutzung verlangen dringend zeitgemäße Antworten, um Kindern und Jugendlichen sichere Räume für ein gutes, selbstbestimmtes und unbeschwertes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Neben den Chancen und Möglichkeiten ergeben sich auch neue Fragen – zum Beispiel: Ist die neueste App überhaupt geeignet für Kinder? Warum können Kinder einfach von Fremden angeschrieben werden und wie lässt sich vermeiden, dass sie mit verstörenden Inhalten konfrontiert werden? Cybermobbing, sexuelle Belästigung im Netz, exzessive Nutzung digitaler Medien und die Verbreitung persönlicher Daten – was sind die reellen Risiken?
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley: »Für Jugendmedienschutz, der im digitalen, mobilen und die Grenzen virtueller, digitaler und realer Welten verwischenden Zeitalter greift, sind ganz unterschiedliche gesellschaftliche Kräfte gefordert. Einen guten Schutz bekommen wir nur hin, wenn Politik und Zivilgesellschaft hier Hand in Hand arbeiten«. Gemeinsam mit der Vorsitzenden der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Martina Hannak-Meinke, unterzeichnete die Bundesfamilienministerin deshalb am 18. Juli eine strategische Zielvereinbarung für den auf den Weg gebrachten neuen Fachbereich »Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit« bei der BPjM. Mit dem neuen Fachbereich der BPjM wird der Weg für die zwischen Bund und Ländern abgestimmte Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) geebnet auf der Grundlage der Eckpunkte der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz.
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: »Für einen modernen und verlässlichen Kinder- und Jugendmedienschutz sind nicht nur die Inhalte im Netz entscheidend. Es geht auch um die sich ergebenden Risiken, wenn Kinder und Jugendliche in sozialen Netzwerken und über Spiele-Apps in Kontakt treten. Die jungen User brauchen besonderen Schutz und individuelle Förderung. Zusammen mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wollen wir Eltern, Kindern und Jugendlichen klare Orientierungshilfen für sichere Online-Kommunikation geben«.
Weitere Informationen unter www.bmfsfj.de
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 18.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Berlin: Adoptionsbewerberzahlen drastisch gesunken
Der Artikel „Warum immer weniger Paare ein Kind adoptieren wollen“ vom 23.07.2017 auf rbb-online.de beschäftigt sich mit Veränderungen bei den Bewerberzahlen in Berlin und den möglichen Gründen dafür:
„Die Zahl der Berliner Paare, die ein Kind adoptieren möchten, ist seit 2007 um rund 75 Prozent gesunken. Das liegt auch daran, dass die Jugendämter viel zu lange den Trend der späteren Familiengründung ignorierten – und ältere Paare von der Adoption ausschlossen.„
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Adressen der deutschen Ombudsstellen
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat einen neuen Flyer mit allen aktuellen Adressen der deutschen Ombudsstellen herausgebracht (Stand: 04.05.2017).
zum Flyer
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„Geschwister in Adoptiv- und Pflegefamilien – eine oft übersehene Dynamik“ am 06.11. in Düsseldorf
Die diesjährige Fachtagung des Evangelischen Vereins für Adoption und Pflegekinderhilfe findet am 06.11.2017 in Düsseldorf statt und trägt den Titel „Geschwister in Adoptiv- und Pflegefamilien – eine oft übersehene Dynamik„. Das Hauptreferat hält Prof. Dr. Klaus Wolf, Universität Siegen.
Die Bedeutung der Geschwisterdynamik in Familien wird in Theorie und Praxis oft unterschätzt. Dabei spielen die Beziehungen der Kinder untereinander eine wichtige Rolle für deren Entwicklung, die Eltern-Kind-Beziehungen, die lebenslange biografische Verortung und die Stabilität der Familie. Dies ist relevant nicht nur im Hinblick auf eine gemeinsame oder getrennte Vermittlung von leiblichen Geschwistern, sondern auch bei der Vermittlung von weiteren Kindern in Adoptiv- und Pflegefamilien.
In den Arbeitsbereichen Adoption und Pflegekinderhilfe beschäftigt die Fachkräfte regelmäßig die Frage, wie viele Geschwister (leibliche und/ oder Pflege- /Adoptivgeschwister) sind stärkend bzw. belastend für die Entwicklung jedes einzelnen Kindes und für das System Familie? Welche Geschwisterkonstellation beeinflusst die innerfamiliäre Sozialisation fremdplatzierter Kinder optimal?
Das Thema bietet Chancen, Risiken, Herausforderungen und Handlungsoptionen für soziale Dienste. Die Haltung und Handlungsweisen der Fachdienste variieren. In der Praxis erhält die Fragestellung zunehmend Relevanz, da der Bedarf wächst, geeignete Familien für Kinder zu finden, die nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können, die Bewerberzahlen aber rückläufig sind.
An diesem Tag beschäftigen u.a. folgende Fragen:
- Haben die bisherigen Erkenntnisse der Forschung zu Geschwisterbeziehungen Einzug in die Praxis von Adoption und Pflegekinderhilfe genommen?
- Was brauchen Fachberater/innen, um im Prozess der Vermittlung eines Kindes dessen Bedarf im Hinblick auf die Wirkung der Dynamik unter Geschwistern zu erkennen und zu berücksichtigen?
- Wie können Fachdienste in der Betreuung der komplexen Familiensysteme Belastungen vorbeugen und in Krisen unterstützen; so dass die horizontale Ebene der Geschwister eine Ressource für die individuelle Entwicklung eines
jeden Kindes darstellt? - Welche strukturellen und personellen Bedingungen müssen in den Arbeitsbereichen Pflegekinderhilfe und Adoption erfüllt sein, damit neue Wege in der Fremdunterbringung von mehreren Kindern in eine Familie erfolgreich gegangen werden können?
Anmeldeschluss ist der 22.09.2016
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Ängste der Kinder: neue Ausgabe „frühe Kindheit“ erschienen
Zu dem Themenschwerpunkt „Ängste der Kinder“ ist die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erschienen. Das Heft enthält Beiträge u. a. von
- Lydia Kruska und Annette Streeck-Fischer („Ängste im Kindesalter verstehen“);
- Katrin Schuck und Silvia Schneider („Kinderängste – Escheinungsbild, Diagnostik, Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten“);
- Michael Schulte-Markwort („Über Angsthasen und Heulsusen – Die Behandlung kindlicher Angststörungen“);
- Hans Hopf („Jungenängste – Mädchenängste, Gemeinsamkeiten und Unterschiede“);
- Felicitas Römer („So lernen Kinder, mit ihren Ängsten umzugehen“);
- Stephan Gingelmaier und Axel Ramberg („Kindliche Affekte mentalisieren – Über die affektregulatorische Bedeutung einer mentalisierenden Haltung in der frühen Kindheit“)
- sowie ein Interview mit Karin Grossmann („An Angst kann man sich nicht gewöhnen, aber man kann abstumpfen, was zu Hilfslosigkeit und Aggression führt“).
Außerdem enthält das Heft folgende Praxisbeiträge:
- „Nein sagen reicht nicht – Prävention von sexuellem Missbrauch mit Kinder gestalten“ von Yvonne Oeffling und Anja Bawidamann;
- „Musiktherapie mit syrischen Flüchtlingskindern in Amman/Jordanien“ von Edith Fellmann sowie
- „Das Kind und seine Befreiung vom Schatten der großen, großen Angst – Ein Bilderbuch für Flüchtlingsfamilien und ihre Unterstützer/innen“ von Susanne Stein.
Das Heft kann zum Preis von 6,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden unter: www.fruehe-kindheit-online.de oder über die Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin
Tel.: 030-28 59 99 70, Fax: 030-28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de
Quelle: Meldung der Deutschen Liga für das Kind vom 18.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern
Das heute im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern tritt am 01.10.2017 in Kraft.
Das Gesetz soll den Schutz von Kindern verbessern, die sich in psychiatrischen Kliniken oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder der Behindertenhilfe aufhalten. Es führt mit § 1631b Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein familiengerichtliches Genehmigungserfordernis für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern ein, die sich in einer der genannten Kliniken oder Einrichtungen befinden. Freiheitsentziehende Maßnahmen – wie zum Beispiel Bettgitter, Fixierungen oder sedierende Arzneimittel – können im Einzelfall zum Schutz des Kindes vor einer Selbstgefährdung oder zum Schutz von Dritten erforderlich sein. Bislang konnten und mussten die Eltern über die Anwendung solcher Maßnahmen an ihrem Kind allein entscheiden.
Weitere Informationen zum Inhalt des Gesetzes finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter folgendem Link.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 21.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Dagegen! – Und wer fängt mich auf? Kinder und Jugendliche, die Familien-Systeme sprengen“ am 21.10. in Eschweiler
Die Pflegekinderdienste in der StädteRegion Aachen laden Pflegeeltern und Fachkräfte zu ihrem diesjährigen Fachtag „Dagegen! – Und wer fängt mich auf? Kinder und Jugendliche, die Familien-Systeme sprengen“ am 21.10. nach Eschweiler ein.
Bei den Vorträgen und Gelegenheiten für den persönlichen und fachlichen Austausch dreht sich alles rund um die Themen „Stolpersteine – Kreative Ideen – Bewältigungsstrategien – Horizonte“.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Nationales Zentrum Frühe Hilfen schmiedet Bündnis gegen Schütteltrauma
Mit einem breiten bundesweiten Bündnis klärt das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ab Oktober über die Gefahr des Schüttelns von Säuglingen und Kleinkindern auf. Verbände, Vereine und Einrichtungen aus der Kinderheilkunde, der Gynäkologie, der Rechts- und Allgemeinmedizin, dem Kinderschutz sowie der Kinder- und Jugendhilfe haben bereits ihr Interesse bekundet, dem „Bündnis gegen Schütteltrauma“ beizutreten.
Bei seiner Sitzung am 10. und 11. Juli 2017 anlässlich des 10-jährigen Bestehens des NZFH hat der Beirat des NZFH, dem 43 Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Fachpraxis angehören, die Gründung des Bündnisses ausdrücklich begrüßt und regt zum Mitmachen an.
Das NZFH wird mit dem „Bündnis gegen Schütteltrauma“ regionale und bundesweite Präventionsmaßnahmen gegen Schütteltrauma vereinen. Ziel des gemeinsamen Engagements ist es, auf der Basis eines breitangelegten Bündnisses alle Eltern und werdenden Eltern zu erreichen. Es besteht dringender Aufklärungsbedarf zum Schütteltrauma und zum Schreiverhalten von Säuglingen. Dies zeigt eine repräsentative, bundesweite Umfrage des NZFH vom Mai 2017. 42 Prozent der befragten 1.009 Frauen und Männer haben danach noch nie den Begriff Schütteltrauma gehört. 24 Prozent der Befragten unterliegen dem Irrtum, dass Schütteln „vielleicht nicht so schön für ein schreiendes Baby ist, ihm aber auch nicht schadet“. Zwei Drittel der Befragten weiß nicht, dass es eine bestimmte Schreiphase im Säuglingsalter gibt.
Nichtakzidentelle Kopfverletzungen, zu denen das Schütteltrauma zählt, sind bei Säuglingen und Kleinkindern die häufigste nicht natürliche Todesursache. Jährlich werden schätzungsweise zwischen 100 und 200 Säuglinge und Kleinkinder mit Schütteltrauma in deutsche Kliniken gebracht. Zwischen 10 und 30 Prozent der geschüttelten Kinder sterben. Zwei Drittel der überlebenden Säuglinge und Kleinkinder leidet lebenslang unter den Folgen des Schüttelns. Sie umfassen Krampfanfälle sowie geistige und körperliche Behinderungen.
In Kooperation mit den Bündnispartnerinnen und -partnern wird das NZFH Eltern über die gesundheitlichen Folgen des Schüttelns informieren und ihnen zeigen, wie sie mit einem schreienden Baby umgehen und einen möglichen Kontrollverlust verhindern können. Denn langanhaltendes, unstillbares Babyschreien ist häufig der Auslöser für das Schütteln eines Babys.
Das NZFH wird die Präventionsmaßnahmen in die Aktionen und Maßnahmen der Frühen Hilfen verankern, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sicherzustellen. Die Frühen Hilfen verfügen über ein flächendeckendes Netzwerk in allen Kommunen Deutschlands.
zum Herunterladen:
- NZFH Flyer Schütteltrauma (pdf / 469 KB )
- NZFH Plakat DIN A3 Schütteltrauma (pdf / 575 KB )
Quelle: NZFH
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Buch-Tipp: „FASD und Schule“
Im Schulz-Kirchner Verlag ist das Buch „FASD und Schule“ der Sonderpädagogin Anne Schlachtberger neu erschienen.
Obwohl FASD (Fetale Alkoholspektrumstörung) zu den häufigsten Ursachen für eine geistige Behinderung und für Entwicklungsverzögerungen im Kindesalter zählt, sind weitere Details zu Entstehung, Folgen und Umgang kaum bekannt. Eine Aufklärung über die Besonderheiten von Schülern mit FASD ist deshalb der erste Schritt, um ihnen eine angemessene Förderung zu ermöglichen.
Mit der Handreichung erhalten Lehrer an Regelschulen und Sonderpädagogen an Förderzentren Anregungen und Tipps, wie sie mit betroffenen Schülern in Unterricht und Schule umgehen können. Denn trotz aller Schwierigkeiten können eine frühzeitige Diagnose, spezielle Fördermaßnahmen und eine umfassende Betreuung die auftretenden Probleme abmildern und die Schüler mit FASD vor schwerwiegenden gesundheitlichen, sozialen und beruflichen Folgen schützen.
Die Handreichung informiert über:
- Medizinische Grundlagen des Syndroms
- Möglichkeiten der Diagnostik
- Fehlinterpretationen von Verhaltensweisen bei Schülern mit FASD
- Förderungsaspekte
Im Besonderen wird dabei auf die Bereiche Umweltbedingungen, Kommunikation, Exekutivfunktionen, kognitive Lernmethoden und soziale Fähigkeiten und Verhalten eingegangen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Leichter Rückgang der Adoptionen in Thüringen im Jahr 2016
Im Jahr 2016 wurden in Thüringen 43 Mädchen und 51 Jungen adoptiert. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik entsprechen die insgesamt 94 Adoptionen einem Rückgang um 5 Adoptionen (bzw. 5,1 Prozent) im Vergleich zum Jahr 2015.
Knapp weniger als die Hälfte (42,6 Prozent) der adoptierten Kinder war unter drei Jahre alt, 18 Kinder (19,1 Prozent) waren im Alter zwischen drei und fünf Jahren, 19 Kinder (20,2 Prozent) zwischen 6 und 11 Jahren und 17 Kinder bzw. Jugendliche (18,1 Prozent) im Alter zwischen 12 und 17 Jahren.
Bei etwas mehr als der Hälfte der durchgeführten Adoptionen waren die neuen Eltern nicht mit den Kindern verwandt (53 bzw. 56,4 Prozent). Von diesen Kindern waren 45 (84,9 Prozent) jünger als sechs Jahre. Von den 17 adoptierten Kindern über 12 Jahre wurden 15 von Verwandten bzw. dem Stiefvater oder der Stiefmutter adoptiert.
Die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen 90 der 94 adoptierten Kinder.
Am Jahresende 2016 waren 54 Kinder und Jugendliche zur Adoption vorgemerkt. Ein Jahr zuvor waren es 34 Kinder und Jugendliche. Demgegenüber lagen den Jugendämtern 174 Adoptionsbewerbungen vor (Ende 2015: 125 Bewerbungen). Rechnerisch standen damit am Jahresende 2016 einem zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen drei mögliche Adoptiveltern gegenüber (Ende 2015: vier
Adoptivelternpaare).
Weitere Informationen zum Thema Adoptionsvermittlung auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise finden Sie in der Tabelle im Internetangebot des Thüringer Landesamtes für Statistik.
Quelle: Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik vom 18.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Dokumentation des Fachtages „Pflegefamilie – und dann? Careleaver im Übergang“
Das Kompetenz-Zentrum Pflegekinder stellt die digitale Version der Dokumentation des Fachtages „Pflegefamilie – und dann? Careleaver im Übergang“, der am 19.07.2017 in Berlin stattfand, zur Verfügung.
Die Dokumentation umfasst alle im Plenum und in den sieben einzelnen Workshops gehaltenen Fachbeiträge und enthält als zusätzliche Dokumente auch eine Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Workshops sowie Impressionen vom Fachtag.
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PFAD: „Inklusion geht anders – Gedanken zu einem Urteil des VGH Kassel“
In seiner Presseerklärung „Inklusion geht anders“ vom 18.07.2017 kommentiert der PFAD Bundesverband das Urteil des VGH Kassel 10 A 1895/15 vom 20.12.2016 und fordert die Zusammenarbeit unterschiedlicher Sozialleistungssysteme (Quellen: Das Jugendamt 2017 Heft 5 Seite 264-266 und Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) 2017 Heft 5 Seite 201-205):
Sachverhalt:
Eine behinderte Frau beantragt beim Jugendamt Unterstützung. Sie ist an MS erkrankt und kann die Pflege ihres Kindes nur eingeschränkt wahrnehmen. Unterstützung bei Körperpflege, Einkaufen, Begleitung zum Sport oder anderen Freizeitaktivitäten kann sie kaum bis nicht realisieren. Für diese Tätigkeiten beantragt sie Hilfe und Unterstützung.
Für einen begrenzten Zeitraum erhält sie vom Jugendamt Hilfe über § 20 SGB VIII. Da dieser Paragraph aber nur für Notfälle ausgelegt ist, kann eine Verlängerung der Hilfe nicht gewährt werden. Eine „Umwidmung“ zu einer Hilfe zur Erziehung scheidet nach Ansicht des Jugendamtes (und auch der Richter am VGH Kassel) aus, da die Mutter nicht in ihrer Erziehungsfähigkeit eingeschränkt ist, sondern „nur“ in der Versorgung und Pflege.
Kommentar:
Würde das Kind ungepflegt in die Schule kommen oder an Freizeitaktivitäten nicht mehr teilnehmen können, wäre das Jugendamt sicher schnell über eine Kinderschutzmeldung mit einen Verfahren wegen Kinderwohlgefährdung aktiv und womöglich auch gleich zu einer Fremdunterbringung bereit.
„Eltern mit chronischer Erkrankung, deren Kinder keinen erzieherischen Bedarf, sondern ‚nur‘ dauerhaften Bedarf bei der alltäglichen Betreuung und Versorgung haben, stehen Leistungen auf Elternassistenz nach § 53 SGB XII zu.“ (JAmt 5/2017 S. 266)
Es stellt sich hier die Frage, welche Verantwortung übernimmt das Jugendamt, wenn Inklusion ein Leitgedanke von Jugendhilfe sein soll? Machen wir dann die nächste Schublade (Schnittstelle) auf – zuständig nur, wenn das Kind/der Jugendliche behindert ist?
Inklusion bedeutet so viel wie Einschluss bzw. Einbeziehung. In einem differenzierten Sozialleistungssystem kann kein Sozialleistungsträger für alles zuständig sein. Wie kann eine Behörde reagieren, wenn eine nachgefragte Leistung nicht zu den eigenen Angeboten gehört, aber Kinder – für die es als Leistungssystem zuständig ist – von den Auswirkungen betroffen sind?
In einem ausdifferenzierten Sozialleistungssystem, wie unserem, braucht es Querverweisungskompetenzen. Mit solchen Kompetenzen ausgestattet, muss es möglich sein, dass eine Sozialleistungsbehörde bei Ansprüchen wie den oben geschilderten, andere Sozialleistungsträger hinzuholt und je nach Bedarf Übergänge an die andere Sozialleistungsbehörde veranlasst bzw. Leistungsansprüche gemeinsam mit anderen erfüllt.
Das Problem, dass die Jugendhilfe nicht für alle Problemlagen zuständig ist, die für Kinder und Jugendliche entstehen können, haben wir aktuell auch in anderen Fällen. Die Notwendigkeit von Querverweisungskompetenz – der Zusammenarbeit unterschiedlicher Sozialleistungssysteme – gibt es speziell bei behinderten Kindern.
Inklusion bedeutet eben nicht, die Leistungsansprüche aus einem Sozialleistungssystem in ein anderes zu verschieben und somit neue Bruchstellen zu schaffen. Jugendhilfe ist ein Sozialleistungssystem, das für eine bestimmte Lebensphase gilt, die auch einmal zu Ende ist. Behinderung bleibt lebenslang. Es ist notwendig, die Zusammenarbeit unterschiedlicher Sozialleistungsträger als Regelfall und nicht als Ausnahme gesetzlich zu fixieren.
Nicht der hilfsbedürftige Mensch muss sich der Bürokratie anpassen, sondern die Sozialgesetzgebung die Möglichkeit schaffen, dass ein Sozialleistungsträger (zum Beispiel das Jugendamt) die für einen bestimmten Bedarf kompetenten anderen Sozialleistungsträger (zum Beispiel Behindertenhilfe / Krankenversicherung/ Arbeitsamt, …) hinzuziehen kann/soll/muss. Alle Sozialleistungsträger, von Arbeitsförderung bis Wohnungshilfe müssen in ihren gesetzlichen Grundlagen zur Zusammenarbeit und damit auch zur jeweiligen Kostenträgerschaft verpflichtet werden. Gesetze müssen Raum für die jeweils passenden Einzelfalllösungen zulassen!
PFAD Pressemitteilung vom 18.07.2017 (pdf)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )KiKo zur „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat am 10.07.2017 eine ausführliche Stellungnahme zum Thema „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ veröffentlicht.
Der Bericht widmet sich exemplarisch den Themen:
- Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen
- Kommunen und Jugendparlamente
- Wahlrecht für Kinder und Jugendliche
- Beteiligung bei Berufswahl und Berufseinstieg und
- frühkindliche Beteiligung und Öffentlichkeit kindgerecht gestalten.
17. Berliner Pflegefamilientag auf dem Tempelhofer Feld am 17.09.
Der diesjährige Berliner Pflegefamilientag findet auf dem Tempelhofer Feld statt, einer der größten Freiflächen, die es mitten in einer Großstadt gibt. Früher sind hier Flugzeuge in alle Welt gestartet und am 17.09.2017 können die Berliner Pflegefamilien hier toben und mit allen möglichen Sportgeräten rumfahren oder rumfliegen.
„Traumatisierte Kinder und ihre Chancen in Pflegefamilien“ am 16.09. in Dalheim
Am 16.09.2017 veranstaltet der Verein Pflege- und Adoptivfamilien Rheinhessen e.V. im Dalheimer Bürgerhaus, Falkensteinstr. 21, 55278 Dalheim eine Fortbildung zum Thema „Traumatisierte Kinder und ihre Chancen in Pflegefamilien„.
Die Veranstaltung beginnt um 9:30 Uhr und wird vom PFAD für Kinder Landesverband Rheinland-Pfalz und vom PFAD Bundesverband unterstützt. Traumapädagogin und -fachberaterin Ute Linn erläutert anhand von Beispielen den Begriff Trauma, die Folgen einer Traumatisierung und zeigt Möglichkeiten auf, wie man traumatisierte Kinder bei der Heilung unterstützen kann. Auch für Fragen steht die erfahrene Diplom Sozialarbeiterin zur Verfügung. Kinderbetreuung wird angeboten.
Anmeldungen bitte bis 31.08.17 hier.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )CDU/CSU will nun doch Kinderrechte im Grundgesetz verankern
Als letzte der im Bundestag vertretenen Parteien haben CDU und CSU am 03.07.2017 ihr gemeinsames Wahlprogramm 2017 – 2021 vorgelegt. Nachdem SPD und Grüne bereits die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz in ihr Wahlprogramm aufgenommen hatten, beendet die Union nun ihre bisherige Blockadehaltung. Die Linke unterstützt ebenfalls die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz, hat dies jedoch nicht explizit in ihrem Wahlprogramm.
DER SPIEGEL meint: „Tatsächlich hätte eine Änderung des Grundgesetzes tief greifende Folgen für den Alltag von Familien. Es wäre mehr als nur eine Art verfassungsrechtliche Girlande, sondern könnte wie ein Hebel auf Entscheidungen von Behörden und Justiz in allen erdenklichen Rechtsgebieten wirken – von einer kindgerechten Stadtplanung über die Ansprüche von Pflegekindern bis hin zum größten politischen Kampfthema der letzten Jahre: der Flüchtlingspolitik.“ (aus Artikel „Plötzlich Mutti“ in DER SPIEGEL 29/2017 vom 15.07.2017)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hilfe, die ankommt – Evaluationsbericht zum Gesetz der vertraulichen Geburt vorgestellt
Die Hilfe für schwangere Frauen in Notsituationen kommt an. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt hervor, den das Bundeskabinett am 12.07.2017 verabschiedet hat. Der Bericht fußt auf den Ergebnissen der Evaluation, die von einem unabhängigen Institut durchgeführt wurde.
Das Gesetz trat am 1. Mai 2014 mit dem Ziel in Kraft, die Angebote zur Unterstützung von Schwangeren auszubauen. “Durch die gut zugänglichen Angebote erreichen wir viele Frauen, die sonst den Weg in die Beratungsstellen vielleicht nicht gefunden hätten”, betont Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. “Vor allem das Hilfetelefon ‘Schwangere in Not’ und die Online-Angebote erleichtern vielen den Schritt in die Beratung. Ich freue mich, dass der von uns stark forcierte Ausbau der Hilfen dazu geführt hat, dass das Hilfesystem gut angenommen wird. Und ich freue mich, dass sich 60 Prozent der Frauen, die wir erreicht haben, für eine Lösung im Sinne des Kindes entschieden haben.“
Über 16.000 Gespräche wurden seit Mai 2014 durch qualifizierte Beraterinnen des Hilfetelefons mit schwangeren Frauen in Not und deren Umfeld geführt. “Gemeinsam mit den Frauen loten wir aus, welche Wege es gibt und welche Unterstützung sie brauchen, wenn sie nicht mehr weiter wissen”, erklärt die Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting. “Und wir ermutigen die Frauen, eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort aufzusuchen, damit sie im persönlichen Kontakt einen Ausweg aus der Krise finden.”
Neben dem Hilfeangebot bietet das Gesetz Frauen, die auch nach umfassender Beratung ihre Anonymität nicht aufgeben möchten, mit der vertraulichen Geburt eine rechtssichere Alternative. Vertrauliche Geburt bedeutet: Die Mutter bleibt anonym, ihre Identität wird aber in einem sicher aufbewahrten Herkunftsnachweis festgehalten. So kann das Kind seine Abstammung erfahren, wenn es 16 Jahre alt ist. Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley: “Das ist eine gute Lösung für Mutter und Kind. Beide werden bei der Geburt medizinisch betreut und das Kind kann später erfahren, woher es kommt.”
Dr. Jörn Sommer, Sozialwissenschaftler und Leiter der Evaluationsstudie, ergänzt: “Viele der Schwangeren, die ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten wollen, nutzten die vertrauliche Geburt als Alternative zur anonymen Form der Kindsabgabe.”
Bundesfrauenministerin Dr. Barley ist zufrieden: “Wir haben das übergeordnete Ziel des Gesetzes erreicht: Viele betroffene Frauen haben sich statt einer anonymen oder vertraulichen Geburt für ein Leben mit dem Kind oder eine Adoptionsfreigabe entschieden. Die Hilfe kommt an.”
Das Hilfetelefon “Schwangere in Not” ist rund um die Uhr unter der Nummer 0800/ 40 40 020 erreichbar. Es ist kostenlos, barrierefrei, vertraulich und sicher und in 18 Sprachen verfügbar. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt.
Die Evaluation ist auf der Hompage des BMFSFJ veröffentlicht und kann hier http://www.bmfsfj.de/vertrauliche-geburt-evaluation eingesehen werden.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.07.2017
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Stuttgart hat großen Bedarf an Pflegefamilien
Im Artikel „Wie sieht der Alltag einer Pflegefamilie aus?“ in der Stuttgarter Zeitung vom 14.07.2017 wird über den Rekordanstieg der Inobhutnahmen in der Baden-Würtembergischen Landeshauptstadt berichtet:
„2016 hat das Stuttgarter Jugendamt 164 Kinder aus Kinderschutzgründen in seine Obhut genommen – so viele, wie noch nie, fast doppelt so viele wie 2013 (84 Inobhutnahmen) und 31,2 Prozent mehr als 2015.“
Im Schnitt würden permanent neue Bereitschafts- und Vollzeitpflegeeltern für zehn Kinder gesucht.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Buch-Tipp: „Wie gut entwickeln sich Pflegekinder? Eine Longitudinalstudie.“
Die ersten Ergebnisse der von der EmMi LuebesKind Stiftung exklusiv finanzierten Langzeitstudie der Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen wurden in der ZPE Schriftenreihe als Nr. 47 veröffentlicht. Man kann die Schrift kostenlos downloaden oder als Druckexemplar bestellen.
Unter der Leitung von Dr. Daniela Reimer und Prof. Dr. Klaus Wolf wurde die Entwicklung junger Erwachsener untersucht, die zuvor in Pflegefamilien beheimatet waren. Eine solche Longitudinalstudie zu Pflegekindern gab es bislang im deutschsprachigen Raum noch nicht. Der Anfang ist gemacht und auf dieser Basis können hoffentlich noch weitere lange Entwicklungslinien in den Blick genommen werden.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Doku-Tipp: „Deutschland-Reportage: Bei Anruf Kind“
In der SWR Mediathek kann die „Deutschland-Reportage: Bei Anruf Kind“ online angesehen werden.
Bereitschaftspflege-Familien müssen Kinder in Not sehr schnell aufnehmen – oft innerhalb weniger Stunden. So beispielsweise auch den fünfjährigen Erik oder die drei Wochen alte Cornelia. Einige Monate lang hat ein SWR-Kamera-Team diese beiden Kinder in mehreren Bereitschaftspflege-Familien durch schwierige Zeiten begleitet.
Diese Familien bieten ihnen solange ein Zuhause, bis das Jugendamt klären kann, wo die Kinder in Zukunft leben werden. Manchmal nur Wochen, manchmal einige Monate. Bereitschaftspflege, das ist erste Hilfe für Kinder in Not. Sehr oft sind es Kinder, die von ihren Eltern vernachlässigt oder gar misshandelt wurden.
Es ist anspruchsvoll und herausfordernd, was Bereitschaftspflege-Familien leisten. Und doch nur vorübergehend. Warum machen sie das? Und wie überstehenden die Kinder eine Zeit mit solch tiefgreifenden Veränderungen?
Der Film von SWR-Autorin Iris Eichler begleitet Erik und Cornelia auf dem Weg in ein neues Leben. Er zeigt, wie Bereitschaftspflege-Familien mit ihrer großen Verantwortung für die belasteten Kinder leben.
zum Beitrag in der SWR-Mediathek
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Artikel „Kinder von suchtkranken und psychisch kranken Eltern: Sucht ist eine Familienerkrankung“
Das Ärzteblatt berichtet im interessanten Artikel „Kinder von suchtkranken und psychisch kranken Eltern: Sucht ist eine Familienerkrankung“ (Dtsch Arztebl 2017; 114(26): A-1308 / B-1088 / C-1066) von der Jahrestagung der Bundesdrogenbeauftragten, auf der gefordert wurde, das ganze System Familie in den Blick zu nehmen. Denn Suchtkranke erhalten, wenn sie wollen, alle notwendigen Hilfen, die Probleme ihrer Kinder bleiben jedoch häufig im Dunkeln.
„Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei rund 3,8 Millionen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Laufe eines Jahres ein Elternteil psychisch krank ist. Bei 2,65 Millionen Kindern davon haben die Eltern die Diagnose Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit. Schätzungsweise 6,6 Millionen Kinder leben bei einem Elternteil mit riskantem Alkoholkonsum.“
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD Adoptionstag „Adoptivkinder in der Pubertät – und später?“ am 14.10. in Augsburg
In diesem Jahr findet der PFAD Adoptionstag am 14.10.2017 in Augsburg statt. Zum Thema „Adoptivkinder in der Pubertät – und später?“ wird Sandra Steinle referieren.
Adoptivkinder haben nicht nur, wie alle Kinder, die Schwierigkeiten der Pubertät zu bewältigen. Für sie kommt als zusätzliche Aufgabe hinzu, sich in ihrer Identitätsentwicklung auch mit ihren biologischen Wurzeln zu beschäftigen und sich auch davon abzulösen.
Wut und Trauer des Abgegebenseins entladen sich, da keine anderen da sind, bei den Adoptiveltern.
Frühe Traumata, aber auch die Erkenntnis, anders zu sein als die Adoptiveltern, macht diese Zeit zu einem besonders schwierigen Entwicklungsabschnitt. Doch selbst nach der Pubertät sind viele Fragen der eigenen Entwicklung noch zu lösen. Ist das Lebenskonzept der Adoptiveltern geeignet für den eigenen Weg oder werden andere Entwicklungswege gebraucht?
In einem Vortrag beleuchtet Frau Steinle die Besonderheiten des Entwicklungsabschnitts Pubertät bei Adoptivkindern.
Im Anschluss werden zwei Workshops angeboten, die Orientierung und Handlungsoptionen für Adoptiveltern bieten.
Die Tagung wird veranstaltet vom PFAD Bundesverband e.V. in Kooperation mit dem PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Partizipative HilfeKulturen gestalten und fordern – Eine WerkstattTagung“ am 13.-15.09. in Dortmund
Mit einem außergewöhnlichen Tagungsformat richten die IGfH und die FH Dortmund in Kooperation mit der Stadt Dortmund am 13.-15. September die Bundestagung „Partizipative HilfeKulturen gestalten und fordern – Eine WerkstattTagung“ aus. Es geht um die Frage, wie in Einrichtungen und Diensten der Erziehungshilfe eine (Hilfe-)Kultur geschaffen werden kann, durch die Hilfeangebote von allen Beteiligten – den jungen Menschen, deren Eltern/Angehörigen, den Fachkräften – tatsächlich gemeinsam gestaltet werden können.
Im Sinne des Tagungsthemas wird in unterschiedlichen Formaten auf die Partizipation der Tagungsteilnehmer_innen gesetzt, und es wirken zahlreiche Hilfe-Adressat_innen wie junge Menschen aus den Hilfen zur Erziehung, Eltern, junge Geflüchtete, Care Leaver mit. Es werden keine „fertigen Antworten“ präsentiert, sondern Ziel ist es, dass die Referent_innen und Adressat_innen gemeinsam mit den Tagungsteilnehmer_innen verschiedene Facetten des Themas bearbeiten.
Welche Voraussetzungen sind notwendig, welche Schwierigkeiten bestehen möglicherweise und was müsste vielleicht gefordert werden, um partizipative Kulturen in den Hilfen zur Erziehung dauerhaft erreichen zu können? Welche Rolle spielen diesbezüglich die tägliche Zusammenarbeit mit den Adressat_innen, die Situation der Fachkräfte, Organisationskulturen, die Kooperationen verschiedener Institutionen sowie fachpolitische und gesellschaftliche Zusammenhänge und Entwicklungen?
Diesen und weiteren Fragen wird vom 13.-15. September 2017 in Dortmund gemeinsam nachgegangen. Hierzu finden neben Vorträgen – u.a. mit Heiner Keupp (LMU München), Heike Schmid-Obkirchner (BMFSFJ), Kiaras Gharabaghi (Ryerson University Toronto, Kanada) – verschiedene Foren, ein plenarer Praxis-Workshop, zahlreiche Diskussions-Werkstätten und Praxis-Exkursionen statt.
Die Tagung ist gleichzeitig die gemeinsame Bundesfachtagung der IGfH-Fachgruppen Heimerziehung und Integrierte Hilfen sowie die IGfH-Jahrestagung mit integrierter Mitgliederversammlung.
Auf der Tagungswebsite finden Sie weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung. Auf dem Tagungsblog können Sie online über partizipative Hilfekulturen diskutieren.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Zahl der Adoptionen in NRW im Jahr 2016 auf Vorjahresniveau
Düsseldorf (IT.NRW). 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen 946 Kinder und Jugendliche adoptiert (496 Jungen und 450 Mädchen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das exakt so viele Kinder und Jugendliche wie im Jahr 2015. 36,7 Prozent (347) der adoptierten Kinder und Jugendlichen waren jünger als drei Jahre und 37,2 Prozent (352) waren zwischen drei und elf Jahren alt.
581 Adoptionen (61,4 Prozent) erfolgten durch einen neuen Partner (Stiefvater/Stiefmutter) des leiblichen Elternteils. 30 Kinder wurden durch Verwandte und 335 Kinder durch nicht verwandte Personen angenommen.
Ende 2016 waren in Nordrhein-Westfalen 239 Mädchen und Jungen zur Adoption vorgemerkt; zum gleichen Zeitpunkt gab es bei den Adoptionsvermittlungsstellen 1 526 gemeldete Bewerber, die ein Kind adoptieren wollten. Ende vergangenen Jahres befanden sich 479 junge Menschen in der sog. „Adoptionspflege”, die zukünftigen Eltern und dem Kind die Möglichkeit einer gegenseitigen Probephase bietet. (IT.NRW)
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Pflegeeltern für ARTE-Doku gesucht
In einer 30 Minuten langen Fernsehdokumentation für den öffentlich-rechtlichen TV-Sender arte, will der freie Journalist und Autor Johannes Nichelmann anlässlich der Debatte um das sogenannte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz fragen:
- Sind Rückführungen von Pflegekindern um jeden Preis sinnvoll?
- Wie ergeht es Pflegemüttern- und Vätern, sowie leiblichen Eltern mit der jetzigen rechtlichen Situation?
- Wie gehen Kinder damit um, sich z.T. jahrelang in einer Warteschleife zu befinden?
Nichelmann und sein Team möchten Menschen aller Seiten anhören und mit der Kamera begleiten.
Hierfür werden Pflegefamilien gesucht, die momentan in der Situation sind, dass sie ihr Pflegekind wieder den leiblichen Eltern übergeben sollen, ohne dass sie das möchten. Außerdem werden leibliche Eltern gesucht, die sich bemühen ihr eigenes Kind wieder bei sich aufnehmen zu können.
Sind Sie betroffen? Bitte schreiben Sie an: arte-protagonist@gmx.de
Unter dieser Adresse werden gerne auch etwaige Rückfragen beantworten.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Solinger Pflegekinder spielen Theater
Das Solinger Jugendamt organisierte ein Theaterprojekt mit 20 Kinder zwischen sieben und 17 Jahren, die alle Pflegekinder oder Geschwister eines Pflegekindes sind.
Sie führten das Musical „Felicitas Kunterbunt“ im Pädagogischen Zentrum des Schulzentrums Vogelsang auf.
„Trotz der großen Altersspanne gab es einen tollen Zusammenhalt unter den Kindern und Jugendlichen“, berichtet Claudia Auer, Leiterin des Pflegekinderdienstes der Stadt Solingen. Mitarbeiter ihrer Abteilung hatten das Musical zusammen mit der Bergischen Volkshochschule auf die Beine gestellt.
Mehr zu dem Projekt im Artikel „Pflegekinder stehen gemeinsam auf der Bühne“ im Solinger Tageblatt vom 10.07.2017.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Autorität durch Beziehung I und II“ am 20.-22.09.17 und 01.-02.03.18 in Frankfurt am Main
Der Paritätische Bildungswerk Bundesverband e.V. bietet vom 20.-22.09.2017 und 01.-02.03.2018 in Frankfurt am Main für Multiplikator_innen der Familienbildung, Fachkräfte, die mit Kindern, Jugendlichen und Eltern arbeiten, Pädagog_innen und Therapeut_innen aus Beratungsstellen das Doppel-Seminar „Autorität durch Beziehung I und II“ an.
Damit können die TeilnehmenInnen Haim Omers Konzept kennen- und anwenden lernen: Beziehungen durch elterliche oder professionelle Präsenz gestalten, um Problemverhalten von Kindern und Jugendlichen konstruktiv zu begegnen.
Thema der ersten Seminareinheit (20.-22.09.2017) sind die Grundlagen des Konzepts und erste Schritte für die Praxis, das zweite (01.-02.03.2018) beschäftigt sich mit Vertiefung, Weiterentwicklung und Praxisreflexion.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Aufwachsen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften – Auch für viele Kinder in Pflegefamilien längst Realität
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informiert in seiner Pressemitteilung vom 10.07.2017:
Münster (lwl). Ende vergangener Woche stimmte nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat über die „Ehe für alle“ ab. Für Kinder und Jugendliche, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften aufwachsen, bringt die neue Gesetzeslage ein Stück gesellschaftliche Normalisierung und eine weitere Gleichstellung mit Kindern heterosexueller Elternpaare. „Es ist seit langem eine Selbstverständlichkeit, dass Adoptiv- und Pflegekinder auch in gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften vermittelt werden“, erläutert Birgit Westers, Jugenddezernentin beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). „In den Westfälischen Pflegefamilien – Pflegefamilien für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf – die das LWL-Landesjugendamt koordiniert, leben zur Zeit rund 50 Kinder und Jugendliche bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Für alle Kinder und Jugendlichen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufwachsen, ist die gesellschaftliche Anerkennung und Normalität eine wichtige Rahmenbedingung für ein diskriminierungsfreies Aufwachsen“, so die Leiterin des LWL-Landesjugendamtes weiter.
Für viele Kinder und Jugendliche ist es Familienalltag, zumindest zeitweilig mit zwei Müttern oder Vätern aufzuwachsen: weil sich die Eltern getrennt haben und ein Elternteil anschließend in einer lesbischen oder schwulen Beziehung lebt, weil sich das Paar entschieden hat, ein Pflege- oder Adoptivkind aufzunehmen oder ein Kind in diese Partnerschaft hineingeboren wird. Bis zu 650.000 Kinder wachsen bundesweit in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften auf – die Zahlen schwanken erheblich, je nachdem, ob nur die eingetragenen Lebensgemeinschaften oder alle schwulen und lesbischen Paare mit Kindern gezählt werden und ob die Kinder dauerhaft oder in Wechselmodellen z.B. an Wochenenden dort leben.
„Alle Studien belegen, dass für eine gute Entwicklung der Kinder nicht das Geschlecht und die sexuelle Orientierung der Eltern entscheidend sind, sondern die Qualität der Beziehung. Es gibt keine nennenswerten Unterschiede bei der Entwicklung von Kindern in homosexuellen oder heterosexuellen Partnerschaften“, so die Leiterin des LWL-Landesjugendamtes weiter.
Mit dem Recht zur Eheschließung erhalten schwule und lesbische Paare nun auch die gleichen Möglichkeiten zur gemeinsamen Adoption eines Kindes wie heterosexuelle Ehepaare. Bisher war nur die sogenannte Sukzessivadoption möglich: Zunächst musste ein Elternteil das Kind adoptieren und in einem zweiten Schritt – mit zeitlichem Abstand – dann der zweite Elternteil. Auch Kinder, die in gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften hineingeboren werden, hatten bisher in der Zwischenzeit rechtlich gesehen nur einen Elternteil – mit allen damit verbundenen Problemen, beispielsweise was Unterhaltsansprüche, Erbrecht und rechtliche Vertretung angeht.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kino-Tipp: „Zum Verwechseln ähnlich“
Am 13.07.2017 kommt die französische Komödie „Zum Verwechseln ähnlich“ in die deutschen Kinos.
Paul (Lucien Jean-Baptiste) und Sali (Aïssa Maïga) haben ihre Wurzeln im Senegal und wohnen in Paris, wo sie einen Blumenladen betreiben. Es gelingt ihnen dort sogar, ihre in Afrika lebenden Familien glücklich zu machen, indem sie die Traditionen der Heimat wahren. Seit Jahren bereits versuchen Paul und Sali, ein Kind zu adoptieren – die Freude ist also groß, als ihnen mit dem kleinen Benjamin vom Amt ein Baby angeboten wird. Der süße, pflegeleichte Racker hat die beiden Adoptiveltern im Nu verzückt, die sich auch schnell keine Gedanken wegen Benjamins weißer Hautfarbe machen. Im 21. Jahrhundert sollte ein schwarzes Pariser Paar keine Problem bekommen, wenn es ein weißes Kind hat, oder? Doch Madame Mallet (Zabou Breitman), die beim Amt für Familienzusammenführung arbeitet, sieht das anders. Auch beim Kinderarzt, auf dem Spielplatz und in den Augen der Großeltern Mamita (Marie-Philomène Nga) und Ousmane (Bass Dhem) ist die Farbkombination sehr wohl problematisch…
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Trailer:
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Mit einem weinenden und einem lachenden Auge – PFAD zur Vertagung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes
Mit einem weinenden und einem lachenden Auge hat der PFAD Bundesverband die Meldung, dass das vor einer Woche erst vom Bundestag verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG/ „SGB VIII-Reform“) von der heutigen Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt wurde, aufgenommen. Die nächste Bundesrats-Plenumssitzung findet erst am 22.09.2017 – zwei Tage vor der Bundestagswahl – statt. Die Optionen noch zu einem verabschiedeten Gesetz zu kommen, sind derzeit mehr als eng.
Was verlieren Kinder und Jugendliche, wenn das Gesetz nicht kommt:
- Die Chance auf eine Rechtsgrundlage für die Unterbringung von behinderten Kindern in einer Pflegefamilie nach § 54 Absatz (3) SGB XII (ab 01.01.2019);
- die lang ersehnte Reduzierung der Kostenbeteiligung für junge Menschen auf 50 % (§ 94 SGB VIII);
- das Recht junger Menschen auf Beratung, ohne dass zuvor durch die Fachkräfte das Vorliegen einer Not- und Konfliktlage geprüft werden muss;
- den notwendigen Kinderschutz, insbesondere im Kontext zu Auslandsmaßnahmen;
- die Verpflichtung des Jugendamtes bei familiengerichtlichen Verfahren wie Rückführung oder Verbleib die Vereinbarungen aus dem Hilfeplan vorzulegen.
Das lachende Auge für:
- den Erhalt des Bezugszeitraums für die Kostenberechnung aus dem Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG);
- eine neue Chance auf Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe (ins-besondere der Pflegekinderhilfe) sowie angrenzenden Gesetzen, die wirklich der UN-Kinderrechtskonvention sowie der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen.
Dazu gehören unter anderem:- Recht auf Beratung für leibliche Eltern, deren Kind in einer Pflegefamilie oder Heimeinrichtung lebt
- inklusive Ausgestaltung aller Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe
- Anpassung der zivilrechtlichen Regelungen im Familienrecht
- Qualifizierung der Hilfeplanung
- Hilfe für junge Volljährige an den aktuellen Stand der Ausbildungs- und Entwicklungszeiten anpassen
Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz! PFAD wird sich auch in der nächsten Runde für die Weiterentwicklung der Kinder – und Jugendhilfe einsetzen.
Quelle: Pressemitteilung des PFAD Bundesverbandes vom 07.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hamburg: Offene Gruppe für schwarze Pflege- und Adoptivkinder
In Hamburg wird eine offene Gruppe angeboten, in der sich monatlich schwarze Kinder weißer Pflege- oder Adoptiveltern treffen können.
In der Kita, in der Schule der oder die Einzige zu sein mit schwarzer Hautfarbe, kann manchmal ganz schön nerven. Zumal, wenn man nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, so sehr die weißen Pflege- oder Adoptiveltern einen auch lieben und unterstützen mögen.
Einfach mal mit anderen schwarzen Kids spielen, Quatsch machen, Normalität spüren und „in der Mehrheit“ sein – das bietet eine offene Gruppe, die sich einmal im Monat trifft.
Organisator ist Thomas Mangler. Kontakt: tom@to-wo.de oder 0170-2831536
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Ich schaff’s!“ – Über die Verwandlung von Problemen in Fähigkeiten“ am 31.08. in Menden
Die Stiftung Evangelische Jugendhilfe Menden lädt am 31.08. zu ihrem 2. Fachforum Pflegekinderhilfe mit Ben Furman ein.
„Ich schaff´s!“ – Probleme in Fähigkeiten zu verwandeln klingt nach Zauberei. Nicht bei Ben Furman. Ihm ist es in besonderer Weise gelungen mit dem 15-Schritte-Programm die systemische Sichtweise konsequent für die Pädagogik handhabbar zu machen.
Die Wendung einer problemfokussierenden Haltung in ein problemlösendes Verhalten erfordert ein Umdenken und die Bereitschaft, Vertrauen in die Potentiale von Kindern und Jugendlichen zu haben.
Ben Furman wird als Referent mit seiner unnachahmlich humorvollen und unterhaltsamen Art das von ihm entwickelte pädagogische Konzept vorstellen. Mit Ben Furman zu arbeiten macht einfach Spaß.
Das Zentrum für Pflegekinderhilfe möchte mit diesem Fachforum (Pflege-) Eltern und allen Profis Mut machen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung für das Leben zu stärken.
Anmeldeschluss ist der 07.08.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Umfrage zur Entlastung und Unterstützung für Pflegeeltern
Julia Hanus, Studentin der Soziale Arbeit an der Dualen Hochschule in Heidenheim möchte mit ihrer Bachelorarbeit dem Pflegekinderwesen neue Impulse geben.
Pflegeeltern leisten täglich sehr gute Arbeit und Hilfe für Pflegekinder. Damit sie in dieser Aufgabe weitere Hilfe erfahren, möchte Frau Hanus ein Konzept zur Entlastung und Unterstützung für Pflegeeltern entwickeln.
Hierfür soll Ihre Zufriedenheit mit den bisher vorhandenen Betreuungsangeboten für Pflegekinder erfasst werden und ebenso Ihre Wünsche und Erwartungen für die Betreuung ihrer Pflegekinder. Durch eine Teilnahme an der Befragung können Ihre Vorschläge und Ideen in die Entwicklung des Konzeptes zur Entlastung von Pflegeeltern miteinbezogen werden. Nehmen Sie sich daher bitte 5 bis 10 Minuten Zeit, um den Fragebogen bis zum 28.07.2017 anonym auszufüllen.
Die Studentin wird die absolut anonyme Umfrage im Rahmen ihrer Bachelorarbeit auswerten. Mit diesem Link kommen Sie zum Fragebogen: http://www.questionpro.com/t/ANR6XZY4bg
Kontakt: juliahanus@web.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Im Jahr 2016 wurden in Bayern 551 Minderjährige adoptiert – Fast dreiviertel davon von einem Stiefelternteil
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2016 insgesamt 551 Minderjährige adoptiert, was gegenüber dem Vorjahr (535 Adoptionen) eine leichte Zunahme (+3 Prozent) bedeutet. Von den Minderjährigen waren 282 männlich und 269 weiblich. In 72 Prozent der Fälle adoptierte die Stiefmutter bzw. der Stiefvater die Minderjährigen.
Im Jahr 2016 wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik insgesamt 551 Minderjährige adoptiert. Gegenüber 2015 mit 535 durchgeführten Adoptionen bedeutet dies ein Plus von drei Prozent.
In 464 Fällen hatten die Minderjährigen die deutsche Staatangehörigkeit, 87 Minderjährige hatten keinen deutschen Pass.
Wie auch im Vorjahr war die Gruppe der unter Dreijährigen mit 161 Adoptionen die größte Gruppe.
72 Prozent der Minderjährigen wurde von einem Stiefelternteil (398) oder von anderen Verwandten (12 Minderjährige) an Kindes statt angenommen. Somit fiel ein Großteil der Adoptionen in das den Kindern und Jugendlichen bekannte Umfeld. Bei 141 Adoptionen bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Adoptiveltern und den Minderjährigen.
Ende letzten Jahres waren 95 Minderjährige zur Adoption vorgemerkt – 49 männliche Kinder/Jugendliche und 46 weibliche. Gleichzeitig lagen den Adoptionsvermittlungsstellen 810 Adoptionsbewerbungen vor.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 05.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Neuer Leitfaden des BumF für Fachkräfte zur Situation junger Volljähriger im Übergang
Unter dem Titel „Junge Geflüchtete auf dem Weg in ein eigenverantwortliches Leben begleiten“ hat der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) einen Handlungsleitfaden für Fachkräfte zur Situation geflüchteter junger Volljähriger im Übergang erstellt.
Gerade bei jungen Geflüchteten ist der Hilfeabbruch mit Volljährigkeit (nicht nur) aufgrund von Asyl- und Aufenthaltsrecht mit besonderen Risikolagen durchsetzt. Die Kenntnis über die Lebensrealität junger Geflüchteter und eine dahingehende Sensibilität der involvierten Stellen und Fachkräfte sind entscheidend, um einen sicheren Ort für das Aufwachsen der jungen Geflüchteten zu ermöglichen und Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die individuelle Entwicklung der Persönlichkeit und die eigenständige Lebensführung fördern.
Der Leitfaden hat deshalb zum Ziel, die unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungen der Geflüchteten im Übergang in ein eigenverantwortliches Leben transparent zu machen. So widmet sich das erste Kapitel der Lebensrealität junger Geflüchteter im Übergang aus der Jugendhilfe und lässt dabei die jungen Menschen selbst zu Wort kommen. In den folgenden Kapiteln beschreibt der Leitfaden rechtliche Änderungen bei Vollendung des 18. Lebensjahres sowie bei Beendigung der Jugendhilfe und zeigt rechtliche Fallstricke und Herausforderungen auf. Das letzte Kapitel weist konkrete Handlungsspielräume für die Praxis auf, um für alle Beteiligten größtmögliche Handlungssicherheit herzustellen und die Rechte der jungen Geflüchteten zur Geltung zu bringen.
Der Leitfaden steht als kostenloser Download zur Verfügung und kann über die Homepage des BumF in Printform bestellt werden.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )PFAD: Ehe für Alle
Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. äußert sich zur Entscheidung des Bundestages vom 30.06.2017, die Homosexuellen in Deutschland den Weg zur Ehe ebnet und damit auch die gemeinsame Adoption eines Kindes ermöglicht:
Nachdem Stück für Stück die Rechte, die Ehepaaren zustanden – Familienversicherung, Witwen- und Witwerrente, Familienzuschlag, steuerliche Veranlagung, … etc. – auch Lebenspartnerschaften zugänglich gemacht wurden, war es nur eine Frage der Zeit, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu ermöglichen. Damit ist das vom Grundgesetz geforderte Benachteiligungsverbot endlich eingelöst. Rechtlich blieb fast nur noch übrig lesbischen und schwulen Paaren auch die gemeinschaftliche Adoption zu ermöglichen.
Das Adoptionsrecht sieht vor, dass Ehepaare nur gemeinsam adoptieren können. In § 1741 Absatz 2 BGB steht: „Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen.“ Dieses findet nun ebenfalls Anwendung auf gleichgeschlechtliche Ehepaare. Bisher war den Lebenspartnerschaften eine gemeinschaftliche rechtliche Elternschaft nur durch die Sukzessivadoption möglich, d.h. sie konnten ein Kind adoptieren, wenn es zuvor vom jeweiligen Partner bereits adoptiert worden war. Damit gilt die Verpflichtung, dass Ehepaare nur gemeinsam adoptieren dürfen, jetzt auch für die Ehe von gleichgeschlechtlichen Partnern.
Für gleichgeschlechtliche Ehepaare gelten die gleichen Bestimmungen wie für andere Adoptionsbewerber.
Adoptionsvermittlungsstellen haben den gesetzlichen und fachlichen Auftrag, für jedes zu vermittelnde Kind die am besten geeigneten Eltern zu finden. Der zentrale Gesichtspunkt einer jeden Adoption ist das Wohl des Kindes. Zu den Adoptionsvoraussetzungen, die durch sozialpädagogische Fachkräfte im Rahmen der Vorbereitung überprüft werden, gehört die Fähigkeit empathisch auf das Kind eingehen zu können und anzuerkennen, dass es andere biologische Wurzeln hat. Außer der Vorbereitung auf Elternschaft durch Adoption müssen Bewerber auch formalen Voraussetzungen entsprechen.
- Da Kindern ein langfristiges Beziehungsangebot gemacht wird, empfiehlt es sich nicht, an Menschen, die an einer stark lebensverkürzenden Krankheit leiden, ein Kind zu vermitteln. Deshalb gehört eine medizinische Unbedenklichkeitsbestätigung zu den formalen Voraussetzungen.
- Das Gesetz schreibt in § 1743 BGB ein Mindestalter für Adoptionsbewerber vor. Dieses gilt unabhängig vom Geschlecht.
- Kindern vergriffen haben, kein (weiteres) Kind zur Adoption bekommen. Aus diesem Grund ist ein Führungszeugnis vorzulegen.
Ob ein Kind zu einem heterosexuellen oder zu einem homosexuellen Paar vermittelt wird, entscheidet die Adoptionsvermittlungsstelle anhand der Eignung der Bewerber für ein bestimmtes Kind.
Wir begrüßen die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren, geben jedoch zu bedenken, dass die Adoptionszahlen seit Jahren rückläufig sind, weil immer weniger Kinder der Fremdadoption aus dem In- oder Ausland bedürfen. Kein Adoptionsbewerber hat ein Recht auf ein Kind.
Quelle: Pressemitteilung des PFAD Bundesverbandes vom 05.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Expertenkreis legt Abschlussbericht zur Reform des Abstammungsrechts vor
Die Expertinnen und Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 04.07.2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben.
Bundesjustizminister Heiko Maas hatte den Arbeitskreis im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. Anlass gaben die zunehmende Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin, durch die fraglich ist, ob das geltende Abstammungsrecht den gelebten Familienmodellen noch ausreichend gerecht wird.
Maas betonte bei der Übergabe des Berichts: „Die soziale Wirklichkeit der Familienmodelle verändert sich, und unser Recht muss mit diesem Veränderungsprozess Schritt halten, wenn seine Gestaltungskraft nicht leiden soll. Ein Prozess des Umdenkens setzt in einer lebendigen Demokratie immer eine intensive Debatte voraus – und der Abschlussbericht liefert einen wichtigen Beitrag zu dieser Debatte.“
Die Vorsitzende des Arbeitskreises, Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin a.D. des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats des Bundesgerichtshofs, erklärte: „“Infolge der Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin wird die herkömmliche Anknüpfung des Gesetzes an die genetische Abstammung eines Kindes für seine Zuordnung zu seinen Eltern nicht mehr allen Fallgestaltungen gerecht. Für eine neue Regelung dieser rechtlichen Zuordnung bleibt jedoch ein Grundgedanke bestimmend:
„Wunscheltern“, die durch ihre Entscheidung für eine vom natürlichen Weg abweichende Zeugung die Entstehung menschlichen Lebens verursachen, müssen an ihrer Verantwortlichkeit für das so gezeugte Kind ebenso festgehalten werden wie natürliche Eltern. Nur dadurch wird eine Gleichsetzung natürlicher Elternschaft mit der Wunschelternschaft erreicht, und zwar gleichgültig, ob die Partner in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher, ehelicher oder nichtehelicher Gemeinschaft leben. Gesetzgeberisches Ziel der von Seiten der Wunscheltern unauflöslichen rechtlichen Zuordnung ist die Gewährleistung der Statussicherheit des Kindes und der Stabilität seiner Lebensverhältnisse, die – vermittels der sich hieraus ergebenden elterlichen Pflichten – seine künftige Entwicklung und seinen Werdegang bestimmen.“
Zu den Kernthesen des Arbeitskreises zählen u.a.:
- Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
- Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
- Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
- Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.
Den Abschlussbericht finden Sie unter: www.bmjv.de/Abschlussbericht-AK-Abstammungsrecht
Hintergrund
Der Arbeitskreis wurde im Februar 2015 durch Bundesjustizminister Heiko Maas eingesetzt und war interdisziplinär aus elf Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie zusammengesetzt. An den zehn Sitzungen des Arbeitskreises nahmen zudem Vertreter des Bundeskanzleramtes und verschiedener Bundesministerien sowie Vertreter der Landesjustizministerien Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin als Gäste teil.
Expertinnen und Experten des Arbeitskreises
- Dr. Meo-Micaela Hahne (Vorsitzende des Arbeitskreises Abstammungsrecht), Vorsitzende Richterin a.D. des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats des Bundesgerichtshofs,
- Prof. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen, ehemalige Professorin für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Prozessrecht in Göttingen, seit April 2016 Mitglied des Deutschen Ethikrats,
- Prof. Dr. Rüdiger Ernst, Vorsitzender Richter am Kammergericht, Berlin,
- Prof. Dr. Tobias Helms, Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung in Marburg,
- Prof. Dr. Matthias Jestaedt, Professor für Öffentliches Recht und Rechtstheorie in Freiburg,
- Dr. Heinz Kindler, Diplom-Psychologe am Deutschen Jugendinstitut e.V. (Abteilung „Familie und Familienpolitik“), München,
- Dr. Thomas Meysen, fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg,
- Prof. Dr. Ute Sacksofsky, Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung in Frankfurt/Main,
- Prof. Dr. Eva Schumann, Professorin für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht in Göttingen,
- Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Familienrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, Oldenburg,
- Prof. Dr. Christiane Woopen, Professorin für Ethik und Theorie der Medizin in Köln, bis April 2016 Vorsitzende des Deutschen Ethikrats.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 04.07.2017
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Entzug und Übertragung des elterlichen Sorgerechts in Hamburg 2016
Im Jahr 2016 haben die Familiengerichte in Hamburg für 536 Kinder und Jugendliche die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten angeordnet. Im Vergleich zum Vorjahr (453 Betroffene) ist dies ein Anstieg um 18 Prozent, so das Statistikamt Nord.
In 40 Prozent der Fälle kam es dabei zu einer vollständigen, in 60 Prozent nur zu einer teilweisen Sorgerechtsübertragung. 38 Prozent aller betroffenen Minderjährigen waren jünger als sechs Jahre, 41 Prozent sechs bis unter 14 Jahre alt und 22 Prozent 14 Jahre oder älter.
Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder das Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.
Quelle: Statistikamt Nord vom 05.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Entzug und Übertragung des elterlichen Sorgerechts in Schleswig-Holstein 2016
Die Familiengerichte in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2016 für 475 Kinder und Jugendliche die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten angeordnet. Im Vergleich zum Vorjahr (462 Fälle) ergibt sich ein Zuwachs um drei Prozent, so das Statistikamt Nord.
In 47 Prozent der Fälle erfolgte eine vollständige, in 53 Prozent eine nur teilweise Sorgerechtsübertragung. Bei 37 Prozent der betroffenen Minderjährigen handelte es sich um Kleinkinder unter sechs Jahren. 36 Prozent waren sechs bis unter 14 Jahre alt. Der Anteil der Jugendlichen (ab 14 Jahren) belief sich auf 27 Prozent.
Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder das Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.
Quelle: Statistikamt Nord vom 05.07.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )KiKo: Ausstattung von Kindern – was brauchen Kinder, um gut und kindgerecht aufzuwachsen?
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat am 28.06.2017 ihre Stellungnahme zum Thema „Ausstattung von Kindern – was brauchen Kinder, um gut und kindgerecht aufzuwachsen?“ veröffentlicht.
Die Kinderkommission setzte sich im letzten Quartal des Jahres 2015 mit der Fragestellung „was brauchen Kinder, um gut aufzuwachsen?“ auseinander. In drei öffentlichen Anhörungen wurde mit eingeladenen Expertinnen und Experten über die Themen „Wahrnehmung der Belange der Kinder, gesundheitliche Ausstattung“ , „Kinderarmut verhindern“ und „Kinder brauchen Zeit“ diskutiert. Die Stellungnahme ist eine Zusammenfassung der Inhalte und Konsequenzen, die die Kinderkommission daraus zieht.
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