Archive for September 2017
15 Jahre „Ehe für alle“ in Benelux
Über 15 Jahre „Ehe für alle“ in Benelux berichtet der Deutschlandfunk im Artikel „Ehe für Homosexuelle hat Normalität geschaffen“ vom 29.09.2017. Darin wird erwähnt: „Jede zweite Adoption geht hier (in Belgien) inzwischen an schwule oder lesbische Paare, ganz einfach weil sich in absoluten Zahlen fast genauso viele Homosexuelle wie heterosexuelle Paare melden.“
„Kindergarten – Schule – Traumatisierte Kinder lernen“ am 28.10. in Friedberg (Hessen)
Moritz Borowik vom Zentrum für Traumapädagogik Hanau wird am 28.10. in Friedberg (Hessen) zum Thema „Kindergarten – Schule – Traumatisierte Kinder lernen“ referieren.
Veranstalter ist der Ortsverein der Pflege- und Adoptivfamilien im Hochtaunuskreis e.V.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Stern TV begleitet Adoptivkinder auf Spurensuche
Der Bericht „Angekommen in Vietnam: Clara und Nhan Ellguth auf der Suche nach ihren Wurzeln“ vom 27.09.2017 auf Stern.de zeigt die Reise zweier Adoptivgeschwister in ihr Heimatland, um ihre Familie bzw. ihr ehemaliges Kinderheim zu besuchen.
Buch-Tipp: „Ich, Pflegekind Leo“
Die Autorin und Diplom-Sozialpädagogin Marion Klara Mazzaglia ist mit ganzem Herzen Pflegemutter. In ihrem im Best Off Verlag erschienenen Kinderbuch „Ich, Pflegekind Leo“ beschreibt sie einfühlsam in einer für Kinder verständlichen Weise, weshalb Leo zwei „Mamas“ und zwei „Papas“ hat.
Die Bedeutung „Pflegeeltern, Pflegefamilie und Baucheltern“ wird in sehr einfachen Worten erklärt.
Durch die liebevoll gestalteten Farbillustrationen von Kathrin Frank werden die Kinder bildlich besonders angesprochen. In dem Vorwort erzählt die Autorin über ihre Erfahrungswerte aus der Praxis, die sie aus eigenem Erleben und in Gesprächen mit Pflegefamilien gesammelt hat.
Die Tantiemen an der Erstauflage spendet die Autorin zu 100 % dem PFAD FÜR KINDER Verein der Pflege- und Adoptivfamilien in Regensburg und Umgebung e.V.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Nicht erkannt – nicht gefördert – kein Schulabschluss!
Die Deutsche Kinderhilfe weist gemeinsam mit dem Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) auf einen Missstand in unserem Schulsystem hin, der Kinder mit einer Legasthenie und Dyskalkulie in ihren Bildungschancen deutlich einschränkt und gesellschaftspolitisch untragbar ist.
Berlin, 26.09.2017
Zum zweiten Mal wird am 30.09.2017 der Tag der Legasthenie und Dyskalkulie ausgerufen, um deutlich zu machen, dass für die betroffenen Kinder in der Bildung noch viel getan werden muss. Die gemeinsame Kampagne der Deutschen Kinderhilfe und des BVL „Bessere Bildungschancen für Kinder mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie!“ soll helfen, die Chancen in unserem Bildungssystem zu verbessern, damit Kinder schulisch unterstützt und nicht „aussortiert“ werden.
Nach der aktuellen Caritas-Studie haben 5,9 % der Schulabgänger keinen Schulabschluss. Viele Kinder mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie erreichen zwar einen Abschluss, aber in den meisten Fällen liegt dieser deutlich unter ihrem Begabungsniveau. „In der neuen Legislaturperiode müssen dringend mehr Anstrengungen in der Bildungs- und Schulpolitik unternommen werden, insbesondere im Hinblick auf individuelle Förderung und Inklusion. Hier bedarf es auch mehr Investitionen vom Bund. Das Kooperationsverbot muss für den Schulbereich gelockert werden, damit der Bund mehr Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für die Schulen anbieten kann“, fordert Rainer Becker, Vorstand der Deutschen Kinderhilfe.
Bis heute gelingt es den Schulen nicht ausreichend, die von einer Legasthenie oder Dyskalkulie betroffenen Kinder zu erkennen und zu fördern. Der Lehrermangel und die fehlende Förderqualifikation der Lehrkräfte macht es vielen Schulen schwer, individuelle Förderkonzepte auszuarbeiten und umzusetzen. In der OECD-Studie von 2017 zeigt sich deutlich, dass sich Lesekompetenz und alltagsmathematische Kompetenz durch Bildung steigern lassen. Hohe Kompetenzen in diesen Fertigkeiten spielen eine wichtige Rolle bei der Erreichung besserer gesamtgesellschaftlicher Ergebnisse. Die gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Folgen der aktuell fehlenden Unterstützung sind immens, denn ca. 10 % aller Schülerinnen und Schüler sind von einer Legasthenie oder Dyskalkulie betroffen. Wertvolle Potenziale werden verschenkt, wenn man die Stärken der Kinder nicht erkennt, nicht fördert und sie seelisch krank macht.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum es in Deutschland immer noch möglich ist, die Schule ohne Schulabschluss oder als Analphabet zu verlassen. Das Armutsrisiko von Kindern mit keinem oder niedrigem Bildungsabschluss ist immer noch deutlich erhöht“, sagt Christine Sczygiel, Vorsitzende des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie. „Insbesondere sozial schwache Familien werden allein gelassen, weil sie außerschulische Therapien nicht finanzieren können. Der boomende Nachhilfemarkt ist ein Zeichen für das Versagen unseres Schulsystems. Pädagogen müssen schnellstmöglich besser qualifiziert werden, um Kinder bei Lernproblemen zu unterstützen. Es müssen neue Schulkonzepte her, die gut qualifizierte Lerntherapeuten in den Schulbetrieb einbinden. Kinder und Familien mit ihren Problemen allein zu lassen, ist nicht mehr länger hinnehmbar“, beklagt Sczygiel.
Der Bildungsmonitor 2017 zeigt, dass es bundesweit kaum Fortschritte in den Bildungssystemen gibt und bei wichtigen Indikatoren sogar Rückschritte zu verzeichnen sind. Der Anteil leseschwacher Schüler hat sogar zugenommen. Die Bildungsarmut unter jungen Erwachsenen dürfte in den kommenden Jahren steigen. Dies gibt Anlass zur Sorge, besonders in Bezug auf die Chancen- und Teilhabegerechtigkeit. Deutschland investiert 4,2 % seines Bruttoinlandsproduktes in Bildungsinstitutionen, das liegt deutlich unter dem OECD Mittel von 4,8 %. „Uns fehlen heute schon Fachkräfte und wir schöpfen das Potenzial von Kindern mit einer Legasthenie und Dyskalkulie nicht aus. Der Staat muss in die Zukunft investieren und betroffene Kinder bereits in der Schule frühzeitig und qualifiziert fördern“, sagt Rainer Becker von der Deutschen Kinderhilfe.
Der Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2017 soll dabei helfen, mehr Bewusstsein für die Belange der betroffenen Kinder und Familien zu schaffen. Die Öffentlichkeit muss sich diesem Thema verstärkt annehmen, denn es hat eine hohe gesellschaftspolitische Bedeutung. Deutschland darf im Vergleich zu anderen OECD-Staaten nicht weiter abrutschen und darf sich kein Armutszeugnis ausstellen, indem es dabei zusieht, wie unser Schulsystem Analphabeten produziert und Kinder ohne Schulabschluss entlässt.
Die Deutsche Kinderhilfe plant gemeinsam mit dem Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) am 26.04.2018 eine Expertenrunde, um Lösungsstrategien zu erarbeiten, wie den betroffenen Kindern schnellstmöglich geholfen werden kann, damit der Missstand in unserem Bildungssystem nicht weiter aufgeschoben wird.
Weitere Informationen zum Thema Legasthenie und Dyskalkulie sind im Internet unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Bochum: 40-jähriges Jubiläum des Pflegekinderdienstes und der Adoptionsvermittlungsstelle
Unterstützt durch das Landesjugendamt hatten kommunale Jugendämter in den 70er Jahren damit begonnen, spezialisierte Pflegekinderdienste einzurichten. In Kooperation mit Kinderheimen schauten sie, welche Schützlinge sie in Pflegefamilien vermitteln konnten. Eine wichtige Aufgabe war von Beginn an, parallel mit den leiblichen Eltern eine mögliche Rückkehr der Kinder in die Herkunftsfamilie zu prüfen. „Vorher hatten Vormundschaftsabteilungen und Soziale Dienste Adoptions- und Pflegekinderdienstaufgaben als eine von vielen Tätigkeiten erledigt“, schildert Ursula Roth. „Die Erkenntnis, unterzubringenden Kindern und Jugendlichen in Familien pädagogisch in vielen Fällen besser gerecht zu werden als in großen Heimen, gewann jedoch immer mehr an Bedeutung. Nicht zuletzt war und ist eine solche Unterbringung aus Sicht der Jugendhilfe für die Kommunen auch kostengünstiger.“
Der Bochumer Pflegekinderdienst nahm 1977 seine Arbeit mit vier Beschäftigten auf. Eine MitarbeiterIn war in der schon bestehenden Adoptionsvermittlung tätig. Im Gründungsjahr konnte der Dienst für 177 Kinder eine Dauerpflege finden; 2017 sind es derzeit 380 Kinder. Diese Kinder werden aktuell von 13 städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Arbeitsbereichen Fremd-, Verwandten- und Bereitschaftspflege betreut; eine Mitarbeiterin vermittelt weiterhin Adoptionen. Seit 1991 kümmert sich der Dienst auch um Kinder, die bei Verwandten dritten Grades leben. Im Rahmen einer immer stärkeren Qualifizierung hat das Jugendamt Bereiche des Pflegekinderdiensts spezialisiert, so die Bereitschaftspflege, die in den ersten Jahren von allen Mitarbeiterinnen des Dienstes mitbetreut worden ist. Heute werden in der Bereitschaftspflege 28 Kinder in Notsituationen betreut; zirka die Hälfte von ihnen kann nach einer familiäre Krise zu den leiblichen Eltern zurückkehren.
Ebenso wichtig wie die Qualifizierung des Dienstes ist die der Pflegeeltern. Seit 1995 gibt es für Bewerberinnen und Bewerber, die ein Pflegekind aufnehmen möchten, Vorbereitungsseminare. Nach Bedarf finden mindesten zwei Kurse pro Jahr statt. Familien, die bereits ein Kind bei sich aufgenommen haben, können durch den Pflegekinderdienst regelmäßig Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen nutzen. Sie haben qua Gesetz ein Recht auf gute und qualifizierte Betreuung und Beratung durch das Jugendamt. Dieses Angebot hat der Pflegekinderdienst in 40 Jahren geschaffen und möchte es auch in der Zukunft erhalten. Darüber hinaus können sich Pflegefamilien bei Stammtischen, „Klöncafés“ und Feiern austauschen. Im Jugendfreizeithaus JUMA wollen sie zum Beispiel im Dezember Plätzchen backen.
„Pflegekinder, die in der Regel durch problematische Situationen in ihrer Herkunftsfamilie einen sehr schlechten Start in ihr Leben hatten, erhalten durch ihre Pflegefamilie eine so gute Unterstützung, dass sie sich gut entwickeln und als Erwachsene ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten können“, freut sich Ursula Roth. „Dies gelingt dank der Pflegeeltern, die 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag diese oftmals herausfordernde Aufgabe leisten.“
zur kompletten Pressemitteilung der Stadt Bochum vom 22.09.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Illegale Adoptionen aus Sri Lanka in den 1980ern
Aus sog. „Babyfarmen“ in Sri Lanka sollen in den 1980er-Jahren mehr als 11.000 Kleinkinder an Adoptiveltern in Europa verkauft worden sein. Mithilfe der Einrichtung einer DNA-Datenbank möchte die Regierung Sri Lankas nun helfen, dass die damals Adoptierten ihre biologischen Eltern wiederfinden können.
Näheres im Artikel „Babyfarmen auf Sri Lanka verkauften Kinder nach Europa“ vom 22.09.2017 in Der Westen
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Das KJSG scheitert das zweite Mal im Bundesrat
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein zustimmungsbedürftiges Gesetz. Obwohl der Bundestag das Gesetz (Drucksachen 18/12945 und 18/12952) schon am 29.06.2017 angenommen hatte, wurde es jetzt zum 2. Mal von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt.
Schon in der Sitzung am 7. Juli 2017 hatten die Länder die Abstimmung verschoben. Ganz kurzfristig wurde heute erneut das KJSG von der Tagesordnung genommen.
Das Gesetzgebungsverfahren ist damit jedoch noch nicht sicher gescheitert. Der Bundesrat könnte in einer der nächsten Sitzungen über das Vorhaben abstimmen – auch nach Konstituierung des 19. Deutschen Bundestages.
Gesetze, die im Bundestag abschließend behandelt wurden, können auch in der nächsten Legislaturperiode ihre Zustimmung durch den Bundesrat bekommen.
Gesetze müssen innerhalb einer Legislatur verabschiedet werden. Das bedeutet, dass Gesetzesvorhaben, die nicht in einer Legislaturperiode im Bundestag abgeschlossen werden von dem nächsten gewählten Bundestag nicht fortgesetzt werden, sondern im parlamentarischen Verfahren bei Null anfangen. (Prinzip der Diskontinuität). Quelle: www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/17/960/960-node.html
Ein wirkliches Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, vor allem, wenn sie in Pflegefamilien leben, bleibt unser Anliegen. Wir bleiben dran.
Quelle: Pressemitteilung des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien vom 22.09.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Artikel „Berliner Pflegekinder vor der Kamera“
Der Tagesspiegel stellt am 20.09.2017 den Film „Goldkinder“ (wir berichteten) im Artikel „Berliner Pflegekinder vor der Kamera“ ausführlich vor.
„Der Film, ein Mix aus Dokumentarfilm, Musikclip und fiktionalen Elementen, ist ein Langzeitprojekt. Er ist in den Jahren 2013 bis 2016 entstanden.“
„Die Filmemacherin Sigrun Schnarrenberger, die die Film-Workshops angeleitet hat, sagt: „Es ging auch darum, dass die Kinder lernen, dazu zu stehen, wer sie sind.““
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Heute: Premiere von „Goldkinder“ in Berlin
Der Tagesspiegel berichtet am 20.09.2017 im Artikel „Berliner Pflegekinder vor der Kamera“ von der heute stattfindenden Premiere des Films „Goldkinder“ von und mit Berliner Pflegekindern ab 18 Uhr in der ufaFabrik Berlin. (wir berichteten)
Artikel „Russland entdeckt seine verlassenen Kinder“
Die Neue Züricher Zeitung berichtet am 20.09.2017 im Artikel „Russland entdeckt seine verlassenen Kinder“ über die Reform russischer Kinderheime und die zunehmende Vermittlung der Sozialwaisen an Pflegeeltern, die teiweise kritisch gesehen wird.
Zweites Magazin des BMFSFJ: „Einblicke Adoption“
Nach dem im letzten Jahr erschienenen Magazin „Blickwechsel Adoption“ (wir berichteten), legt das Bundesfamilienministerium nun mit „Einblicke Adoption“ ein weiteres Magazin vor, das sich mit vielen Fragen aus dem Leben und Alltag von Adoptiveltern und –kindern beschäftigt.
Zugleich enthält es einen Überblick über aktuelle Zahlen, Fakten und Trends zum Thema Adoption und es räumt mit Mythen und Vorurteilen auf, die sich noch immer um dieses Thema ranken.
Das Magazin kann bestellt werden, steht aber auch zum Download zur Verfügung.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Impfberatungspflicht für Kinder in Kitas
Seit dem 25.07.2017 ist das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (BGBl. 2017 Teil I, S. 2615) in Kraft. Es sieht die Einführung eines elektronischen Meldewesens vor.
Darüber hinaus müssen Eltern bei der Aufnahme von Kindern in eine Kita nachweisen, dass sie für ihr Kind eine ärztliche Impfberatung erhalten haben. Ist dieser Nachweis nicht erbracht, muss die Kita-Leitung das jeweilige Gesundheitsamt informieren.
Die Behörde kann die Eltern dann zu einer Beratung laden. Der Nachweis einer Impfberatung ist schon seit zwei Jahren Pflicht. Bislang war es den Kitas freigestellt, ob sie die Eltern melden.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018
Am 12.09.2017 verabschiedete das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018.
1. Einleitung
Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. Zudem prüft er, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Rentenversicherung erfolgt sind, die zu einer Anpassung seiner Empfehlungen führen.
2. Hinweise zur Bemessung der Pauschalbeträge in Bezug auf die Kosten für den Sachaufwand
In den „Weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)“ aus dem Jahr 2007 hat der Deutsche Verein die grundlegenden Prinzipien der Berechnung dargestellt. Datengrundlage ist eine Sonderauswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) durch eine Expertengruppe des Statistischen Bundesamts zu Konsumausgaben für Kinder.
Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 12.09.2017 [PDF, 110 KB]
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Mehr Adoptionen in Hessen 2016 — 8 von 10 der adoptierten Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit
Im Jahr 2016 wurden in Hessen 310 Kinder und Jugendliche adoptiert. Das waren 54 Adoptierte oder 21 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, hatten 8 von 10 der adoptierten Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit.
58 Prozent der adoptierten Kinder wurden vom Stiefvater oder von der Stiefmutter und gut 35 Prozent von familienfremden Personen angenommen. Gut 6 Prozent der Adoptiveltern waren mit dem Kind bzw. Jugendlichen verwandt.
2016 waren knapp 43 Prozent der adoptierten Kinder jünger als 3 Jahre, 14 Prozent waren zwischen 3 und 5 Jahre und 24 Prozent zwischen 6 und 11 Jahre alt. 12 Jahre oder älter waren weitere 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen.
Bei 58 Prozent der adoptierten Kinder war der abgebende Elternteil ledig. In 4 Prozent der Fälle waren die abgebenden Eltern verheiratet und lebten zusammen. Der Anteil der verwitweten Eltern lag ebenfalls bei 4 Prozent. In 10 Prozent lebten die Eltern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Weitere 14 Prozent der abgebenden Eltern waren geschieden oder lebten getrennt. Bei einem Prozent der Adoptionen waren die Eltern tot und bei 10 Prozent war der Familienstand der abgebenden Eltern unbekannt.
Am Jahresende 2016 waren 53 Kinder und Jugendliche zur Adoption vorgemerkt. Demgegenüber lagen den Adoptionsvermittlungsstellen 441 Adoptionsbewerbungen vor. Rechnerisch standen damit einer oder einem zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen 8 mögliche Adoptiveltern gegenüber.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 13.09.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Seminarprogramm 2018 der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes
Das Seminarprogramm der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes für das Jahr 2018 ist online. Es werden Seminare in Berlin, Birkenfeld, Detmold, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt, Freiburg, Holzminden, Karlsruhe, Lüneburg, Münster, Mühldorf, Sylt und Wilhelmshaven angeboten.
Bereits zum vierten Mal wird auch wieder in der Karwoche eine Seminarreise für Pflegeeltern nach Sylt organisiert.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )3. FASD-Curriculum am 17./18.11. in Leipzig – nur noch wenige Plätze frei
Das Sozialpädiatrischen Zentrum Leipzig (SPZ) veranstaltet am 17./18.11.2017 sein 3. FASD-Curriculum zu dem Ärzte, Hebammen, Sozialarbeiter, Lehrer, Erzieher, Dipl.- Psychologen/ Kindertherapeuten, Ergo-, Logo-, Physiotherapeuten, Profi- Pflegeeltern und andere Interessierte eingeladen sind.
Neben der Behandlung interessanter Themen, wie Prävalenz, neurobiologische Grundlagen, Diagnostik, S 3 Leitlinie mit up-date, neuropsychologische Diagnostik, Komorbiditäten, interdisziplinäre Therapie, psychosoziale Aspekte, Sozialmedizin/Sozialrecht, Schule/ Beruf/ Wohnen, Justiz und Vernetzung/ Brainstorm, werden auch Neuigkeiten vom Weltkongress in Vancouver weitergegeben.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )terre des hommes befragt Parteien in Sachen Kinderrechte
Nimmt man die Wahlprogramme der Parteien zum Maßstab, könnte die nächste Legislaturperiode zumindest kleine Fortschritte bei der Verwirklichung der Kinderrechte bringen. Das ist das Ergebnis einer Befragung der Parteizentralen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Linken, der FDP und der AFD im Vorfeld der Wahlen durch terre des hommes. Gefragt wurde nach den Plänen zur Umsetzung von Kinderrechten und UN-Nachhaltigkeitszielen, aber auch konkret zur Ausbeutung von Kindern in Deutschland, zum Umgang mit Flüchtlingskindern sowie zu Waffenexporten und der Rekrutierung von Minderjährigen in die Bundeswehr. Die AFD hat auf die Fragen nicht reagiert.
Der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz scheint nichts mehr im Wege zu stehen, denn CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke wollen sich dafür einsetzen. Nur die FDP sieht keine Notwendigkeit. Bei der Verschärfung der Waffenexportpolitik, für die sich terre des hommes derzeit mit der Kampagne »Stoppt Waffenexporte« einsetzt, sehen SPD, Grüne, Linke und FDP in unterschiedlicher Schärfe Handlungsbedarf. Chancen zeichnen sich für die terre des hommes Forderung ab, die Rekrutierung von Minderjährigen in die Bundeswehr zu beenden. SPD, Grüne und Linke wollen sich dafür einsetzen. Große Unterschiede zwischen den Parteien zeigen sich bei Fragen zum Umgang mit Fluchtursachen. Während CDU/CSU und FDP auf die Einbeziehung der Privatwirtschaft und die Schaffung von Entwicklungspartnerschaften zur Stärkung der Herkunftsländer der Flüchtlinge setzen, verweisen SPD, Grüne und Linke auch auf die internationale Wirtschafts-, Friedens- und Umweltpolitik und benennen faire Handelspolitik, Klimaschutz und zivile Konfliktprävention als wichtige Aspekte zur Bekämpfung von Fluchtursachen.
»Es gibt mit einer neuen Regierung eine reale Chance, die Verwirklichung von Kinderrechten voranzubringen«, erklärte Jörg Angerstein, Vorstandssprecher von terre des hommes. »Voraussetzung ist allerdings, dass die Parteien nach der Wahl ihre Pläne und Versprechungen auch wirklich angehen und umsetzen und Kinderrechte nicht als Dispositionsmasse bei Koalitionsverhandlungen geopfert werden. Und natürlich reicht es nicht, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, sondern damit verbindet sich der Auftrag, bestehende Gesetze und Verordnungen auf ihre Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention zu überprüfen und sie gegebenenfalls anzupassen.«
Quelle: Pressemitteilung von terre des hommes vom 11.09.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kinderschutz-Experte Heinz Kindler sieht in Vernachlässigung großes Risiko für Kinder
„Etwa zwei Drittel der Fälle, bei denen das Kindswohl gefährdet ist, haben Vernachlässigung als Ursache,“ erklärt Diplom-Psychologe Dr. Heinz Kindler (DJI) gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Damit sei diese Gefährdungsform von Kindern wesentlich häufiger als körperliche Gewalt und sexueller Missbrauch. Dem Statistischen Bundesamt zufolge sind im vergangenen Jahr 21.700 Kinder unter 14 Jahren von den Jugendämtern in Obhut genommen worden.
Der Leiter der Fachgruppe „Familienhilfe und Kinderschutz“ hält daher gute Präventionsarbeit für wichtig. Schon um die Geburt eines Kindes herum könne man gewisse Risiken für eine mögliche Vernachlässigung erkennen. Wenn man diesen Eltern schon frühzeitig Angebote machen würde, könne man etwa ein Drittel der Vernachlässigungsfälle verhindern.
zum Beitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 06.09.2017
Quelle: Meldung des DJI vom 07.09.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Wo gehöre ich hin und was bin ich wert?“ am 11.11. in Hamburg-Horn
Die diesjährige Fachtagung von Freunde der Kinder e.V., dem PFAD Landesverband in Hamburg, findet am 11.11. in der Gesamtschule Hamburg-Horn statt. Kay-Uwe Fock wird zum Thema „Wo gehöre ich hin und was bin ich wert? Biografiearbeit und Selbstachtung in Pflege- und Adoptivfamilien“ referieren, anschießend werden die Inhalte und Anregungen des Vortrages in Arbeitsgruppen vertieft.
Filmpremiere: „Mein Leben in einer Bremer Pflegefamilie“ am 11.09. in Bremen
Am 11.09,. zeigen PiB und das Bremer Medienbüro vomhörensehen: „Mein Leben in einer Bremer Pflegefamilie“. Den Kurzfilm haben junge Flüchtlinge gemacht – und dabei viel über Drehbuch und digitalen Schnitt gelernt. Mindestens so spannend war die Phase von Planung und Erkundung: Was drehen wir überhaupt, was wollen wir ausdrücken und wer soll im Film auftreten?
Das Ergebnis, keine 30 Minuten lang, wird am Montag, den 11.09., als kleine Uraufführung von 17 bis 18 Uhr im Café Karton, Am Deich 86, in Bremen gezeigt.
Ohne die Unterstützung der Initiative „Kinderrechte für Kinderflüchtlinge“ von Save the Children wäre das Projekt nie möglich gewesen. Eine private Spenderin übernahm die übrigen Kosten. „Wir sind dankbar, dass wir so gefördert wurden“, sagt PiB-Geschäftsführerin Monika Krumbholz. So komme PiB dem Ziel näher, die Partizipation und Mitsprache von Kindern und Jugendlichen zu stärken, die in Bremer Pflegefamilien leben.
Interessierte sind herzlich eingeladen.
Quelle: PiB vom 07.09.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Deutsche Ethikrat zu Eizellspende und „wohltätigem Zwang“ in der Kinder- und Jugendhilfe
Der Infobrief 2/2017 mit Informationen und Nachrichten aus dem Deutschen Ethikrat enthält zwei interessante Artikel:
- Forum Bioethik: Ethikrat diskutierte über Folgen der Eizellspende
Die Eizellspende ist in Deutschland verboten. Welche ethischen Folgen sich daraus ergeben, wenn Paare aus Deutschland eine solche Behandlung im Ausland in Anspruch nehmen, diskutierte der Deutsche Ethikrat am 22. März in Berlin im Rahmen einer öffentlichen Abendveranstaltung der Reihe „Forum Bioethik“. - Anhörungen: „Wohltätiger Zwang“ in Psychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe sowie Pflege und Behindertenhilfe
Zwangsmaßnahmen stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte einer Person dar und sind somit ethisch und rechtlich in besonderem Maße rechtfertigungspflichtig. Dennoch ist die Anwendung von Zwang – etwa in Form von Zwangsunterbringung, Bettgittern oder medikamentöser Ruhigstellung – in verschiedenen Praxisfeldern sozialer Berufe verbreitet. Der Deutsche Ethikrat erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu so genanntem „wohltätigen Zwang“, der damit begründet wird, dass Schaden vom Betroffenen selbst abgewendet werden müsse. Im ersten Halbjahr 2017 veranstaltete er zu diesem Themenkomplex drei Anhörungen
Der Infobrief wurde eingerichtet, um einer breiteren Öffentlichkeit den Diskurs im Deutschen Ethikrat in komprimierter Form vorzustellen. Als Grundlage dienen die veröffentlichten Dokumente des Deutschen Ethikrates (Audiomitschnitte und Simultanmitschriften der öffentlichen Sitzungen, Stellungnahmen etc.).
zum Infobrief 2/2017 des Deutschen Ethikrates
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Arbeitshilfe „Fetale Alkoholspektrum-Störungen in der Praxis der Pflegekinderhilfe“
Mit der Arbeitshilfe „Fetale Alkoholspektrum-Störungen in der Praxis der Pflegekinderhilfe“ bieten die beiden NRW-Landesjugendämter den Fachkräften der öffentlichen und freien Trägern der Pflegekinderhilfe sowie weiteren Interessenten eine hilfreiche Unterstützung rund um das Thema „Pflegekinder mit einer fetalen Alkoholspektrum-Störung“ (FASD).
Ziel der Arbeitshilfe ist es, grundlegende Informationen darüber zu geben, welche Rahmenbedingungen die Pflegekinder, die Pflegefamilien, die Personensorgeberechtigten, die Fachkräfte der Pflegekinderhilfe sowie die beteiligten Akteure benötigen, um den Kindern möglichst gute Entwicklungschancen zu bieten.
Erarbeitet wurde diese Arbeitshilfe von einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunaler Jugendämter, freier Träger der Jugendhilfe, der Landesjugendämter in NRW sowie weiteren FASD-Expertinnen und Experten.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Hessen: Elterliche Sorge 2016 häufiger entzogen — Mehr Amtsvormundschaften, weniger Amtspflegschaften und Beistandschaften
Im Jahr 2016 ordneten hessische Familiengerichte 1114 Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 201 Maßnahmen oder 12 Prozent mehr als im Jahr 2015. Erfasst werden hier nur die Fälle, bei denen zuvor eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde. Die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Dabei wird die elterliche Sorge vollständig oder teilweise auf das Jugendamt oder eine dritte Person als Vormund, Pflegerin oder Pfleger übertragen.
Amtsvormundschaft
Zum Jahresende 2016 lebten in Hessen insgesamt 5342 (2015: 4579) Kinder und Jugendliche unter gesetzlicher oder gerichtlich bestellter Vormundschaft der Jugendämter. Das waren 17 Prozent mehr als 2015. Bei 321 Kindern (2015: 288) lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die „kraft Gesetzes“ bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. Bei 5021 Kindern und Jugendlichen (2015: 4291) übertrug das Vormundschafts- oder Familiengericht das Sorgerecht auf das Jugendamt und entzog den Eltern das Sorgerecht (bestellte Amtsvormundschaft). Zwei Drittel davon waren nicht deutsche Kinder- und Jugendliche.
Amtspflegschaft
Am 31.12.2016 waren 2755 Kinder und Jugendliche (2015: 4161) in bestellter Amtspflegschaft, ein Drittel weniger als 2015. Bei der Amtspflegschaft werden Teile des Sorgerechts auf das Jugendamt oder andere Personen übertragen. Die Pflegschaft unterscheidet sich von der Vormundschaft im Wesentlichen dadurch, dass die Pflegerin oder der Pfleger nur für einzelne, fest umgrenzte Aufgaben zuständig ist. In der jugendamtlichen Praxis betreffen die Aufgaben relativ häufig die Themen „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ (z. B. Anträge stellen, Behördengänge) oder „Gesundheitsfürsorge“.
Beistandschaft
Für Sorgeberechtigte, z. B. Alleinerziehende, besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt Beistand (Unterstützung) für bestimmte Angelegenheiten zu bestellen. Für 28 760 Kinder und Jugendliche gab es im Jahr 2016 sogenannte Beistandschaften, rund 4 Prozent weniger als 2015 (29 944). Die Beistandschaft hilft Personensorgeberechtigten in bestimmten Bereichen, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, z. B. bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen. Den Berechtigten steht es frei, dieses Angebot der Jugendämter zu nutzen.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 06.09.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )BZgA informiert zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes über die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft
Köln/Berlin, 06. September 2017. Anlässlich des „Tages des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09. September 2017 machen die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) werdende Mütter auf die Folgen des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft aufmerksam. Jedes Jahr werden Schätzungen zufolge mindestens zweitausend Kinder mit dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) geboren, rund zehntausend Kinder leiden an so genannten Fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen (FASD).
Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Kaum etwas kann dem ungeborenen Kind so große Schäden zufügen wie der Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft. Die Folgen können zu einer lebenslangen Belastung werden – für die betroffenen Kinder, aber auch für die ganzen Familien. FAS und FASD sind zu hundert Prozent vermeidbar. Deshalb muss in der Schwangerschaft für jede werdende Mutter eine ganz klare 0,0-Promille-Grenze gelten. Ziel der Bundesregierung ist es, Frauen dafür zu gewinnen, während der Schwangerschaft vollständig auf Bier, Wein und Co. zu verzichten. Außerdem versuchen wir, mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen den betroffenen Kindern beizustehen. Sie brauchen unsere Hilfe und das leider häufig ein Leben lang.“
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), erklärt: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass mehr als ein Viertel der Frauen selbst dann noch Alkohol trinken, wenn ihnen bekannt ist, dass sie schwanger sind. Sie unterschätzen entweder das Risiko oder sie kennen es gar nicht. Deswegen informiert die BZgA auch weiterhin gemeinsam mit dem Berufsverband der Frauenärzte e. V. über die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft. Die Zusammenarbeit erweist sich als erfolgreich, denn über zwei Drittel der Schwangeren, die wir mit den BZgA-Materialien in den Praxen erreichen konnten, geben an, sich anhand der Broschüren über das Thema informiert zu haben.“
Die Schädigungen des Kindes im Mutterleib durch Alkoholkonsum können erheblich sein. In den meisten Fällen leiden die Kinder ihr Leben lang: Bereits in der Schwangerschaft ist das Wachstum verzögert, die Gehirnentwicklung wird beeinträchtigt. Von Geburt an ist die gesamte Entwicklung verzögert. Betroffene Kinder haben Schwierigkeiten, das richtige Maß an Nähe und Distanz zu anderen Menschen zu finden. Außerdem sind häufig die kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt.
Um werdende Mütter auf die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft aufmerksam zu machen, können die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen in gynäkologischen Praxen genutzt werden. Hierfür werden Gynäkologinnen und Gynäkologen Informationsmaterialien wie Plakate, Broschüren und Faltblätter zur Verfügung gestellt.
Die BZgA informiert zusammen mit dem Berufsverband der Frauenärzte über die Risiken des Alkoholkonsums. Sie unterstützt werdende Mütter, denen es schwerfällt, auf Alkohol zu verzichten, auch online und anonym beim Konsumstopp.
- Hilfe bietet das Internetportal IRIS unter www.iris-plattform.de.
- Weitere Informations- und Unterstützungsangebote der BZgA http://www.kenn-dein-limit.de
- Alkohol-Selbsttest für Schwangere: http://www.kenn-dein-limit.de/selbst-tests/alkohol-selbsttest-fuer-schwangere/
- Facebook: http://www.facebook.com/kenndeinlimiterwachsene
- Twitter: http://www.twitter.com/Alkohol_Limit
Quelle: BzgA vom 06.09.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Gruppenangebot Soziale Kompetenz für Mädchen u. Jungen von 8-10 Jahren ab 02.10. in Neustadt/Aisch
Die Erziehungsberatungsstelle Neustadt/ Aisch bietet im Herbst eine Soziale Kompetenzgruppe für Mädchen und Jungen im Alter von 8-10 Jahren an.
Das Gruppenangebot richtet sich an Kinder, die Unterstützung und Stärkung im Umgang mit anderen brauchen. Dies können sowohl zurückhaltende Kinder sein, als auch Kinder, die in Gruppen immer im Mittelpunkt stehen wollen.
Im geschützten Rahmen der Gruppe üben die Kinder:
- zuzuhören
- eigene Bedürfnisse wahrzunehmen und auszudrücken
- Kommunikation und Kooperation
- verbale Konfliktlösung
- sich für andere einzusetzen und von anderen helfen zu lassen
- Rücksichtnahme aufeinander
- berechtigte eigene Wünsche und Forderungen durchzusetzen
Stattfinden wird die Gruppe in den Gruppenräumen der evang. Jugend im Evang. Gemeindezentrum Neustadt/Aisch, Schlossgraben 1, immer montags von 16:00 Uhr – 17:30 Uhr.
Termine: 2.10./9.10./16.10./13.11./20.11./27.11./11.12./18.12.
Anmeldung:
Erziehungs- und Lebensberatungsstelle
Ansbacher Str.2
91413 Neustadt/ Aisch
Tel. 09161/ 2577
E-mail.: eb@dw-nea.de
InterviewpartnerInnen gesucht für Zulassungsarbeit „Die Situation lieblicher Eltern von Pflegekindern mit einer Behinderung“
Eine Studentin der Sonderpädagogik an der Pädagogischen Hochschule in Heidelberg sucht für ihre Abschlussarbeit für das Lehramt Sonderpädagogik zum Thema „Die Situation lieblicher Eltern von Pflegekindern mit einer Behinderung“ leibliche Eltern von Pflegekindern mit einer Entwicklungsverzögerung, die sich zu einem Interview bereit erklären.
Hierzu benötigt sie sechs Interviewpartner, die bereit sind über ihre Situation zu sprechen. Dabei wird es um die Kinder gehen und die Gründe für ihren Aufenthalt in einer Pflegefamilie, die Häufigkeit der Besuche dieser, das Verhältnis zu den Pflegeeltern und auch die Unterstützungsangebote und Verbesserungswünsche nach der Abgabe der Kinder. Die gestellten Fragen müssen nicht alle beantwortet werden, wenn dies nicht erwünscht ist.
Gerne ist Frau Lohrmann auch zu einem Telefonat bereit und bei weiteren Fragen auch per Mail erreichbar.
Kontakt:
Elena Lohrmann
Telefon: 015232757780
E-Mail: elenalohrmann@yahoo.de
Buch-Tipp: „FASD – Resignation? Motivation!“
Im Schulz-Kirchner Verlag ist der Titel „FASD – Resignation? Motivation!“ von Gisela Michalowski und Katrin Lepke neu erschienen. Der Titel war das Motto der 18. FASD-Fachtagung 2016 in Osnabrück.
Wie häufig möchten wir im Alltag mit unseren Menschen mit FASD resignieren? Aufgeben? Wie oft fühlen wir uns ausgebrannt?
Es sind die Situationen, in denen wir zum x-ten Mal in den Kindergarten, in die Schule bestellt werden, weil unsere Kinder nicht so funktionieren, wie es die Gesellschaft erwartet und wie wir es wider besseres Wissen auch allzu oft erwarten. Hinzu kommt häufig noch die Frustration, wenn man wieder einmal um jede kleine Hilfe kämpfen muss oder wieder mal als Helikopter- oder unfähige Eltern abgestempelt wird.
Der Alltag ist anstrengend und herausfordernd für die Bezugspersonen von Menschen mit FASD, aber auch für die Menschen mit FASD selbst, die immer mehr Leistung erbringen müssen als ihre Altersgenossen.
Aber was motiviert uns? Was treibt uns an? Schauen wir auf unsere besonderen Menschen, sehen ihre guten Seiten! Sie überraschen uns immer wieder mit kleinen Momenten der Freude, mit Gesten, mit Blicken, mit einem Lächeln, mit kleinen Erfolgen im Alltag, die wir so nicht erwartet hatten. Diese besonderen Augenblicke lassen uns innehalten.
Und das ist es auch, was uns motiviert, weiterzumachen, Menschen mit FASD zu unterstützen, damit sie ihren Fertigkeiten und Fähigkeiten entsprechend aufwachsen und leben können.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Rechte und Pflichten von Pflegeeltern – aktuelle Rechtsprechung und Reformbedarf“ am 21.10. in Pforzheim
Am 21.10.2017 veranstaltet die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Pforzheim das Seminar „Rechte und Pflichten von Pflegeeltern – aktuelle Rechtsprechung und Reformbedarf“.
Prof. Dr. Ludwig Salgo bietet den Teilnehmern einen weitreichenden Überblick über familien- und sozialrechtliche Grundlagen (Elterliche Sorge, Umgang, u. a.), aktuelle Rechtsprechungen sowie rechtspolitische Entwicklungen. Möglichkeiten u. Risiken in Pflegekindschaftsrechtsverfahren werden erörtert u. aus Sicht des Kindes Lösungen erarbeitet.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kindeswohlgefährdung: 9900 Gefährdungseinschätzungen in Hessen 2016 — Die Hälfte der betroffenen Kinder unter 7 Jahren
Im Jahr 2016 wurden in Hessen knapp 9900 Gefährdungseinschätzungen nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) durchgeführt. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 11 Prozent mehr als im Jahr 2015.
Als Ergebnis der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen wurde bei 16 Prozent (1566 Fälle) eine akute und bei 14 Prozent (1364 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. In 70 Prozent der Fälle lag keine Kindeswohlgefährdung vor. Bei der Hälfte der Fälle ohne Kindeswohlgefährdung bestand ein Hilfebedarf. Die Hälfte aller Gefährdungseinschätzungen betrafen Kinder unter 7 Jahren.
Von den 2930 Fällen, in denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war mit 52 Prozent (1538 Fälle) die Vernachlässigung die am häufigsten genannte Art, gefolgt von psychischen Misshandlungen mit 36 Prozent (1051) und den körperlichen Misshandlungen mit 30 Prozent (892). Anzeichen sexueller Gewalt wurden in 5 Prozent der Fälle (156) festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich. Bei den akuten Kindeswohlgefährdungen spielten körperliche Misshandlungen mit 36 Prozent eine größere Rolle als bei latenten Gefährdungen (25 Prozent).
In den 1566 Fällen der akuten Kindeswohlgefährdung waren Mädchen geringfügig häufiger betroffen als Jungen.
Als Folge der akuten Kindeswohlgefährdung wurden junge Menschen in 44 Prozent der 1566 Fälle im Jahr 2016 in Obhut, d. h. aus der Familie, genommen. Weitere Hilfsmaßnahmen waren in 34 Prozent der Fälle die Einschaltung des Familiengerichts, in 26 Prozent eine erstmalige Gewährung von Hilfe zur Erziehung und in 17 Prozent die Fortführung der bisherigen Hilfe. In knapp 21 Prozent der Fälle wurde eine andere Hilfe eingeleitet und in gut 8 Prozent wurde keine Hilfe neu eingeleitet. Mehrfachnennungen waren möglich.
Die Konstellation der Familienverhältnisse spielte für die Gefährdungseinschätzungen eine große Rolle. In 48 Prozent der Fälle lebte der junge Mensch bei einem alleinerziehenden Elternteil oder bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner.
Häufig erfolgte die Initiative zur Gefährdungseinschätzung durch die Polizei, das Gericht und die Staatsanwaltschaft (22 Prozent) oder die Nachbarschaft (11 Prozent). Auch die Initiative von Ärzten und anonymen Anzeigen (jeweils 10 Prozent) sowie Anzeigen durch die Schule (9 Prozent) führten zu einer Gefährdungseinschätzung. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte wurden in 7 Prozent tätig. Andere Institutionen oder Personen, auf deren Initiative die Gefährdungseinschätzung erfolgte, spielten mit jeweils unter 6 Prozent eine untergeordnete Rolle.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 01.09.2017
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Belgien erstellt Statut für Pflegefamilien
Nach 20 Jahren der Diskussion gilt seit September 2017 für Pflegeeltern in Belgien endlich ein eigenes Statut in dem die Rechte und Pflichten der Familien konkret festgelegt wurden. Das Gesetz soll mehr Rechtssicherheit schaffen bei alltäglichen Entscheidungen und Umgangskontakte besser regeln. Darüber hinaus wird rückgeführten Pflegekindern weiter Kontakt zu ihren ehemaligen Pflegeeltern ermöglicht.
zum Gesetzestext
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