„Hilfen für junge Volljährige durchsetzen!“ am 07.03. in Berlin
Am 07.03.2018 von 09-15 Uhr veranstaltet der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) eine Fortbildung zum Thema „Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! § 41 SGB VIII – Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe? – Stationäre Hilfen – § 41 SGB VIII – oder § 67 SGB XII?“
Rechtsanwalt Benjamin Raabe wird anhand von Fallbeispielen auf die rechtlichen Grundlagen für die Hilfen für junge Volljährige in der Jugendhilfe eingehen.
- Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe?
- Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es?
- Was sind Kriterien zur Beurteilung der Persönlichkeitsentwicklung/ Bedarf?
- Wann ist das Jugendamt zuständig und wann das Jobcenter oder das Sozialamt?
- Wann werden ambulante und stationäre Hilfen SGB VIII und wann Eingliederungshilfe gewährt?.
Die Anmeldung ist bis zum 28.02.2017 möglich.
Kommentar verfassen