Children and Parents e.V. stellt Adoptionsvermittlungen ein
Mit Bescheid vom 19. Dezember 2017 hat die Zentrale Adoptionsstelle des LVR-Landesjugendamts Rheinland die Anerkennung der Adoptionsvermittlungsstelle Children and Parents e.V. als anerkannte Auslandsvermittlungsstelle widerrufen. Gleichzeitig wurde die besondere Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus Bulgarien mit Wirkung zum 31. Januar 2018 widerrufen. Die besondere Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus Kirgisistan lief bereits zum 31. Dezember 2017 aus. Damit darf die Vermittlungsstelle ab dem 1. Februar 2018 keinerlei Auslandsvermittlungstätigkeit mehr entfalten.
Bewerber, die die Fortsetzung eines noch nicht abgeschlossenen Vermittlungsverfahrens wünschen, können eine andere anerkannte Vermittlungsstelle, die für die internationale Adoptionsvermittlung von Kindern aus Bulgarien zugelassen ist, mit der Übernahme des Verfahrens beauftragen oder das Verfahren wird von der jeweiligen Zentralen Adoptionsstelle am Wohnsitz der Bewerber übernommen. Die Akten der abgeschlossenen Vermittlungsfälle werden der Zentralen Adoptionsstelle des LVR-Landesjugendamtes Rheinland zur Aufbewahrung übergeben.
Quelle: Bundeszentralstelle für Auslandsadoption vom 02.02.2018
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