Archive for Juni 2018
Podcast „Geschichte der Adoption – Kindeswohl und Elternrecht“
In der Reihe Radiowissen des Bayerischen Rundfunks wurde ein Podcast zur „Geschichte der Adoption – Kindeswohl und Elternrecht“ (23 min) produziert.
Der Bogen wird gespannt von der Suche nach Erben über Rassenpolitik bis zum Kindeswohl als oberster Maxime. Obwohl sich die Adoption im Laufe der Zeit stark verändert hat, sind noch immer Fragen offen. Zum Beispiel, wer adoptieren darf.
Für diesen interessanten Beitrag über die bewegte Geschichte der Adoption wurde neben anderen ExpertInnen auch die PFAD Fachreferentin Dr. Carmen Thiele interviewt.
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Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat am 28.06.2018 in Berlin den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis – Hermine-Albers-Preis – an drei Preisträger verliehen. Prämiert wurden innovative und herausragende Arbeiten der politischen Bildung, der Medien und der Wissenschaft. Insgesamt wurden Preisgelder in Höhe von 12.000 Euro vergeben.
In der Kategorie Theorie- und Wissenschaftspreis wurde Dr. Daniela Reimer von der Universität Siegen für die Dissertation und Buchveröffentlichung „Normalitätskonstruktionen in Biografien ehemaliger Pflegekinder“ ausgezeichnet. In Biografien ehemaliger Pflegekinder gibt es Erfahrungen, die sie von Menschen, die keine Pflegekinder sind oder waren, unterscheiden und die sie in ihren eigenen Augen und denen anderer als unnormal erscheinen lassen. Mit biografischen Interviews untersucht Daniela Reimer, welche konkreten Erfahrungen und Erlebnisse es sind, die Pflegekinder mit mangelnder oder fragiler Normalität machen. Aus den Erfahrungen werden Konstruktionen von Normalität, die die jeweiligen Biografieträger vornehmen, rekonstruiert; biografische Hintergründe sowie Strategien der Normalitätsbalance werden analysiert.
Die Jury des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises hat sich einstimmig für die Dissertation und Buchveröffentlichung „Normalitätskonstruktionen in Biografien ehemaliger Pflegekinder“ und damit für Dr. Daniela Reimer als Preisträgerin in der Kategorie Theorie- und Wissenschaftspreis entschieden: „Die Arbeit liefert wichtige empirische Einsichten sowohl für die Fach- als auch die öffentliche Diskussion um das Pflegekinderwesen speziell zu der Frage, wie Pflegekinder ihre Biografie deuten und verarbeiten. Mit Hilfe von aufwändigen Detailanalysen der geführten Interviews werden Perspektiven und Einsichten eröffnet, die den bisherigen Debatten wichtige Differenzierungen aus der Sicht der ehemaligen Pflegekinder hinzufügen. Gerade weil die aus der Sicht der Betroffenen geschilderten Fälle sich in weiten Teilen den üblichen Klischees von Pflegekinderkonstellationen widersetzen und es zudem gelingt, die Mühen der Auseinandersetzung mit diesen Zuschreibungen empirisch sichtbar zu machen, gehört das Buch in jede Ausbildung von Pflegefamilien und ins Zentrum der entsprechenden Fachdiskussion.“
Die Dokumentation der Veranstaltung und nähere Informationen zum Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis finden Sie auf der Website der AGJ unter www.agj.de.
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Der AktivVerbund e.V. richtet am 29.09.2018 in Berlin einen Fachtag zum Thema „Frühkindliches Trauma, Dissoziation, Behandlungsmethoden, EMDR“ aus.
Als Referenten werden Dipl.Psych. Susanne Leutner und Dr. Harald Schickedanz erwartet, die Impulsvorträge für Pflegeeltern, Fachkräfte, Psychotherapeuten, Studierende und andere am Thema interessierte Menschen geben werden.
Ein fachlicher Austausch mit den Experten zu spezifischen Fragestellungen zum Thema findet am Nachmittag statt.
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Die hessischen Jugendämter meldeten im Jahr 2017 insgesamt 4491 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren das 690 Personen oder 13 Prozent weniger als 2016. Bei diesen Schutzmaßnahmen handelte es sich um die Inobhutnahme oder Herausnahme aus einem Heim, der eigenen Familie, einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl des Kindes oder der Jugendlichen. 66 Prozent des Rückgangs der vorläufigen Schutzmaßnahmen waren durch den Rückgang der unbegleiteten Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland begründet. Eine solche Einreise führt grundsätzlich zur Inobhutnahme. Im Jahr 2017 gab es 1587 unbegleitete Einreisen. Das waren 458 Personen oder 22 Prozent weniger als im Jahr 2016 (2045 Personen; 2015: 4568 Personen). Ohne Berücksichtigung der unbegleiteten Einreisen im Jahr 2017 ergibt sich ein Rückgang der vorläufigen Schutzmaßnahmen von 7 Prozent
Anlässe für Schutzmaßnahmen
Die häufigsten Anlässe für Schutzmaßnahmen waren unbegleitete Einreisen aus dem Ausland (35 Prozent) und die „Überforderung der Eltern oder eines Elternteils“ (31 Prozent). Vernachlässigung und Anzeichen für Misshandlungen machten je 11 Prozent, Beziehungsprobleme der Eltern, zwischen den Eltern und dem Kind oder im Verhältnis zur sozialen Umwelt 7 Prozent und Integrationsprobleme 5 Prozent aus. Sonstige Probleme wurden in 25 Prozent der Fälle angegeben. Andere Gründe blieben mit jeweils weniger als 3 Prozent unbedeutend. Mehrfachnennungen waren möglich.
Geschlecht und Alter der Betroffenen
60 Prozent der in Obhut genommenen jungen Menschen waren männlich. Ohne Berücksichtigung der unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland betrug der Anteil der Jungen an den Inobhutnahmen 47 Prozent.
64 Prozent der Betroffenen waren älter als 14 Jahre, 2016 waren es noch 66 Prozent. Im Jahr 2015 kamen 79 Prozent aus dieser Altersgruppe. Diese Abnahmen waren auch eine Folge des Rückgangs an unbegleiteten Einreisen.
Unterbringung während und nach der Schutzmaßnahme
Die Unterbringung erfolgte meist in einer Einrichtung (70 Prozent). 26 Prozent wurden bei einer geeigneten Person untergebracht und 4 Prozent in einer sonstigen betreuten Wohnform.
In 33 Prozent der Inobhutnahmen kehrte der junge Mensch nach der Maßnahme zu der bzw. dem Sorgeberechtigen, zur Pflegefamilie oder ins Heim zurück. Bei 21 Prozent wurden die Betroffenen außerhalb des Elternhauses, also im Heim, durch betreutes Wohnen oder in einer Pflegefamilie untergebracht; 18 Prozent der jungen Menschen erhielten eine sonstige stationäre Hilfe und 6 Prozent eine ambulante Erziehungshilfe. In 16 Prozent der Inobhutnahmen erfolgte keine anschließende Hilfe und bei weiteren 14 Prozent wurden die Betroffenen von einem anderen Jugendamt übernommen. Mehrfachnennungen waren möglich.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 26.06.2018
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Der PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e. V. veranstaltet am Samstag, den 27.10.2018 in 86444 Mühlhausen den Adoptionstag 2018 zum Thema „Unterschiedliche Familienkulturen, unterschiedliche Entwicklung des Adoptivkindes„.
Als Referentinnen werden Susanne Fuchs und Judith Marz von Eltern für Afrika e. V. erwartet.
Weitere Informationen erhalten Sie über info@pfad-bayern.de oder Tel. 08251 / 1050 (Mo-Fr 8-11.30 Uhr)
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In Bayern wurden im Jahr 2017 insgesamt 4.421 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 62 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war auch 2017 der häufigste Anlass die unbegleitete Einreise aus dem Ausland in 1.653 Fällen.
Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 4.421 Fälle, was einem Minus von 34 Prozent gegenüber dem Vorjahr (6.730) entspricht. Betroffen waren insgesamt 2.723 Jungen und 1.698 Mädchen.
Bei der überwiegenden Anzahl der Schutzmaßnahmen (1.653 Fälle) war der Anlass die unbegleitete Einreise von Minderjährigen aus dem Ausland. Gegenüber dem Vorjahr (3.869 Fälle) war hier ein Rückgang von 57 Prozent zu verzeichnen. Der zweithäufigste Anlass (1.361 Fälle) war eine Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils.
Von den 4.421 Maßnahmen wurden 519 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, in 3.902 Fällen lag eine Gefährdung vor. 64 Prozent der Betroffenen waren zwischen 14 und 18 Jahre alt.
3.145 und damit mehr als die Hälfte der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (71 Prozent), 238 in einer betreuten Wohnform (5 Prozent) und 1.038 lebten bei einer geeigneten Person (24 Prozent).
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 26.06.2018
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Die Süddeutsche berichtet am 26.06.2018 im Artikel „Nimm dieses kleine Mädchen als Geschenk an!“ über einen aktuellen Prozess in Spanien gegen einen 86-jährigen Arzt, der mutmaßlich während der Franco-Diktatur am staatlich organisierten Raub von neugeborenen Säuglingen beteiligt war:
„Großen Anteil an der Aufklärung hat der Verband der Betroffenen, „SOS Bebés robados“ (geraubte Babys). Dort haben sich mehr als 400 Spanier zusammengeschlossen, die von Adoptiveltern großgezogen worden sind. „SOS Bebés robados“ hat mittlerweile die Daten und auch Zeugenaussagen von mehr als 2000 Menschen gesammelt und überdies eine DNA-Datenbank eingerichtet.“
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Berlin: (hib/HAU) Die wissenschaftlichen Forschungen zum Thema „Zwangsadoption und ungeklärter Säuglingstod in der ehemaligen DDR“ müssen intensiviert werden. In dieser Forderung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses am Montag geladenen Experten einig. Grundlage der Anhörung war eine Petition der „Interessengemeinschaft Gestohlene Kinder der DDR“, in der unter anderem die Schaffung von Rahmenbedingungen gefordert wird, die es ermöglichen sollen, eine „neutralen und rechtsstaatlichen Grundsätzen folgende Aufklärung“ zu betreiben. Hintergrund der Initiative ist der Verdacht, dass seinerzeit Kinder – vielfach auch Säuglinge – von staatlichen Stellen für Tod erklärt wurden (plötzlicher Kindstod) – tatsächlich aber zur Adoption freigegeben worden seien. In anderen Fällen seien die Eltern durch den Druck staatlicher Stellen der DDR zur Freigabe ihrer Kinder zur Adoption gezwungen oder durch politisch motivierte Urteile der Familiengerichte Eltern und Kinder getrennt worden.
Andreas Laake von der „Interessengemeinschaft Gestohlene Kinder der DDR“ machte vor den Abgeordneten deutlich, es gehe den Betroffenen nicht darum, ihre leiblichen Kinder aus den Adoptivfamilien rauszureißen. „Wir möchten lediglich wissen, wie es den Kindern geht“, sagte er. Es gebe eine „klaffenden Aufarbeitungslücke“, so Laake, der in seiner Petition die Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle mit umfassenden Ermittlungsrechten fordert.
Was die Fälle von Zwangsadoptionen in der DDR angeht, so wurde im Verlauf der Anhörung deutlich, dass es darüber derzeit keine belastbaren Zahlen gibt, auch wenn in der öffentlichen Debatte von bis zu mehreren Tausend Fällen die Rede ist. Marie-Luise Warnecke, Mitverfasserin der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellten Machbarkeitsstudie des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam „Dimension und wissenschaftliche Nachprüfbarkeit politischer Motivation in DDR-Adoptionsverfahren zwischen 19666 und 1990“ verwies auf ihre Promotion, in der bei neun betrachteten Fällen fünfmal eine Zwangsadoption vorgelegen habe. Ein vorgetäuschter Säuglingstod – mit dem Ziel einer anschließenden Adoption – sei jedoch derzeit in keinem Fall nachgewiesen. Ziel der Zwangsadoptionen, so Warnecke, sei vielfach eine Bestrafung der Eltern gewesen. Etwa in Fällen von Republikflucht.
Agnes Arp, Mitautorin der genannten Studie, sagte, es habe in der DDR „politisch motivierte Adoptionen“ gegeben. Sie seien unter den herkömmlichen Bedingungen zeithistorisch-wissenschaftlichen Arbeitens jedoch nur sehr schwer „erforsch- und nachweisbar“. Die Historikerin forderte, ein „außerordentliches Verfahren der Akteneinsicht“ zu entwickeln, in dem die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden.
Der Historiker Christian Sachse, Mitarbeiter der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, plädierte dafür, die Fälle von Zwangsadoptionen von Fällen des plötzlichen Kindstodes zu trennen. Das Feld der Zwangsadoptionen sei erforschbar, „allerdings mit einem sehr hohen Aufwand“. Zwangsadoptionen seien als politisches Instrument missbraucht worden, sagte er. Als Gründe seien vor den DDR-Familiengerichten neben Inhaftierungen nach misslungener Flucht, „bewusste staatsfeindliche Beeinflussung der Kinder“ aber auch eine „negative Einstellung zur Arbeit im sozialistischen Kollektiv“ geltend gemacht worden. Fälle eines vorgetäuschten Säuglingstodes halte er zwar nicht für unmöglich. „Dabei müsste es aber eine Unzahl von Mitwissern gegeben haben“, gab Sachse zu bedenken.
Für eine längere Aufbewahrungsfrist personenbezogener Akten aus der DDR-Zeit sprach sich Maria Nooke, Brandenburger Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der Kommunistischen Diktatur, aus. Dies solle nicht nur für Akten der DDR-Jugendhilfe gelten, sondern auch für Aktenbestände in Adoptionsstellen, Krankenhäusern, Standesämtern und Friedhofsverwaltungen, sagte Nooke.
Roland Jahn, Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen der DDR, sagte, seine Behörde verstehe sich in dieser Frage als Dienstleister, der die Akten bereitstelle. Zugleich machte er deutlich, dass derzeit viele der vorhandenen Recherchemöglichkeiten in den Stasi-Akten – sowohl für Einzelpersonen als auch für Vertreter von Wissenschaft und Forschung aber auch der Medien – ungenutzt blieben.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 446 vom 25.06.2018
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Ein Familienausflug des Vereins Pflege- und Adoptivfamilien Rheinhessen e.V. führt am 22.07.2018 in die Fasanerie in Wiesbaden.
Bayern: 2017 verfügten Familiengerichte in 3.466 Fällen Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls
Im Laufe des Jahres 2017 wurden insgesamt 3.466 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 1.760 Buben und 1.706 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 1.816 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.
Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.
Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2017 in insgesamt 3.466 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Rückgang von 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3.644). In 1.760 Fällen waren Jungen und in 1.706 Fällen Mädchen betroffen.
In 1.816 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 618 Fällen der vollständige und in 1.198 Fällen teilweise. Das heißt, die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen.
Des Weiteren wurde in 923 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 234 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 493 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 20.06.2018
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Beim diesjährigen Fachkongress der Kinderschutz-Zentren am 19./21.09.2018 in Münster wird das Thema „Kindheit – vergessen und vermessen?“ in vielen Facetten behandelt.
Folgende Fragen sollen diskutiert werden:
- Wie können wir Kinder sehen, um sie zu verstehen?
- Wie müssen sich Hilfen bewegen, um Kinder zu erreichen?
- Wie sollen Hilfesysteme gestaltet sein, um Kinder zu schützen?
PFAD kritisiert Empfehlungen der BAG LJÄ zur Kostenheranziehung junger Menschen
Die Empfehlung der BAG LJÄ zur Kostenheranziehung junger Menschen widerspricht teilweise geltendem Recht.
Die Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter von 04.05.2018 widerspricht in Punkt 8.9.1 Einkommenszeitraum (S. 34) geltendem Recht. Seit 03.12.2013 gilt mit dem KJVVG eine eindeutige Klarstellung zum anzusetzenden Einkommenszeitraum. In mehreren Urteilen, wie
- Urteil des OVG Cottbus VG K 568/16 vom 03.02.2017
- Urteil des VG Berlin VG 18 K 443.14 vom 05.03.2015
sowie im Rechtsgutachten (DIJuF SN_2017_0557 Kr vom 22.08.2017) und Rechtskommentar Hauck, Erich Schmidt Verlag (Stähr zu § 94 III Nr.8 RN 29) wird eindeutig klargestellt, dass der zu Grunde zu legende Einkommenszeitraum sich aus § 93 Absatz 4 SGB VIII ergibt. Demzufolge ist diese Vorschrift auch bei der Kostenheranziehung für junge Menschen und Leistungsberechtigte (§ 94 Absatz 6, SGB VIII) anzuwenden.
Die genannten Urteile sowie Rechtsgutachten und Rechtskommentar beziehen sich auf die Begründung des Gesetzesentwurfes (BT-Drs. 17/13023, S. 10 f., 14f.) Aus diesem geht hervor, dass um den Unsicherheiten der Praxis – also der Jugendämter – bei der Einkommensberechnung zu begegnen, dem § 93 der neue Absatz 4 hinzugefügt wurde. Dieser dient der Klarstellung, welcher Zeitraum für die Berechnung des Einkommens zu betrachten ist (VG K 568/16 ; VG 18 K 443.14, Stähr):
„Aus einem Jahreseinkommen ist das durchschnittliche Monatseinkommen zu ermitteln. … Grundsätzlich wird das durchschnittliche Monatseinkommen des Kalenderjahres berechnet, das dem jeweiligen Kalenderjahr der Leistung oder Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe vorangeht.“ (BT-Dr. 17/13023 S. 14/15)
Die Auffassung der BAG LJÄ, dass „§ 94 Absatz 6 SGB VIII eine eigenständige Vorschrift zur Berechnung des Kostenbeitrags des untergebrachten Personenkreises“ sei, gibt keine Basis, rechtswidrig das aktuelle monatliche Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage anzusetzen. Denn: „§ 94 Abs. 6 SGB VIII bestimmt keine ausdrückliche Ausnahme von dem allgemein gesetzlich bestimmten Einkommensbegriff in § 93 Abs. 4 SGB VIII.“ (VG 18 K 443.14)
Wir wissen, dass viele Kommunen finanzielle Probleme haben. Dass aber ausgerechnet junge Menschen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder Pflegefamilien leben, die Kassen der Kommunen füllen sollen, ist nicht nachvollziehbar. Auf Bundesebene wird aktuell intensiv diskutiert, wie Kinderarmut zu verhindern ist (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19038.pdf#P.3700 S.3700-3717). Eine berufliche Ausbildung bildet eine wesentliche Grundlage, um später auf eigenen Füßen stehen zu können. Junge Menschen, die nicht die Unterstützung ihrer biologischen Familien haben, brauchen umso mehr die Hilfe und Anerkennung durch die Behörden, um nicht das Armutsrisiko ihrer biologischen Familien fortzuführen.
Quelle: PFAD Bundesverband vom 18.06.2018
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Pflegeeltern behinderter Kinder für Forschungsinterviews gesucht
Die Studentinnen der Heilpädagogik Alina Ott und Laura Goldschmit bitten Pflegeeltern behinderter Kinder aus ganz Deutschland und Luxemburg sich noch bis zum 31.07.2018 für ein ca. 20-minütiges Interview zur Verfügung zu stellen.
Neuwahlen beim LV Berlin-Bandenburg
Der PFAD für Kinder – Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. wählte bei seiner alljährlichen Familienfreizeit am KIEZ Frauensee einen neuen Vorstand:
- 1. Vorsitzende: Christiane Kehl
- Stellvertretende Vorsitzende: Bernd Junker und Nicole Stiewe
- Schatzmeister: Hans Danowski
- Schriftführer: Michael Steins-Wißmann
- Beisitzerin: Anke Lüben–Heinemann
Der neue Vorstand dankte den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Carmen Marquis, Christiana Neborg und Frank Wagner für ihr langjähriges Engagement.
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Der Wegweiser der Lebenshilfe „Recht auf Teilhabe“ zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Behinderung wurde völlig neu überarbeitet.
Das Buch liefert einen Überblick über alle Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung aktuell zustehen. Es berücksichtigt damit unter anderem die ersten Stufen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie die Rechtsänderungen durch die vergangenen Pflegestärkungsgesetze 1 bis 3. Den Abschluss bildet ein Ausblick auf die noch kommenden wesentlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz.
Um den Leserinnen und Lesern den Einstieg in den „Dschungel“ des Sozial-Rechts zu erleichtern, werden eingangs die Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensphasen und Lebenslagen anhand von Schaubildern dargestellt. Die einzelnen Kapitel enthalten zusätzlich Tipps und (Rechen-)Beispiele. Ein Schlagwort- und Abkürzungsverzeichnis rundet das Buch ab.
Der 330 Seiten umfassende Lebenshilfe-Ratgeber (ISB-Nummer: 978-3-88617-560-4) kann für 19,50 Euro plus Versand über hauke.strack@Lebenshilfe.de oder Telefon 06421/491-123 bestellt werden.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Neuauflage: „Recht auf Teilhabe“ )Sommerfest der Pflege- und Adoptivfamilien am 30.06. in Dexheim
Der Verein Pflege- und Adoptivfamilien Rheinhessen e.V. lädt alle seine Mitglieder sowie Interessierte am 30.06.2018 zum Sommerfest an den Grill- und Spielplatz in Dexheim ein.
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„Die gefallenen Mädchen – Zwangsadoptionen in Bayern?“
Der Bayerische Rundfunk berichtet im Beitrag „Die gefallenen Mädchen – Zwangsadoptionen in Bayern?“ vom 14.06.2018 über eine gemeinsame Spurensuche von BR Recherche und Zeit Magazin über frühere Erfahrungen junger Mütter in bayerischen Entbindungsheimen:
„Bis Anfang der 1980er-Jahre haben sich Schwangere in Entbindungsheimen in Bayern versteckt. „Gefallene Mädchen“ nannte man die Frauen, weil sie unverheiratet schwanger waren. Viele gaben ihre Kinder zur Adoption frei. Die Adoptionen waren nicht immer freiwillig.“
Ergänzend dazu gibt es einen dreiteilige Podcast „Die gefallenen Mädchen – Zwangsadoptionen in Bayern?“
Ebenfalls ausführlich berichtet das Zeit Magazin im Artikel „Entbindungsheime Die gefallenen Mädchen“ vom 13.06.2018.
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Im Artikel „Das zweite Leben nach einer schlimmen Kindheit“ in den Stuttgarter Nachrichten vom 13.06.2018 wird über Model und Unternehmerin Susann Rek (36) berichtet, die in einer Pflegefamilie aufgewachsen ist:
„…Mittlerweile spricht sie offen über ihre traurige Vergangenheit, „es ist wie ein Rucksack, der abfliegt“. Anderen will sie Mut machen. Ihre Botschaft: Nach der Dunkelheit kommt wieder Licht. Bis zu der Erkenntnis war es aber ein langer Weg….“
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Artikel „Das zweite Leben nach einer schlimmen Kindheit“ )Untersuchung zur Stabilität von Pflegeverhältnissen veröffentlicht
Das Caritas Kinder- und Jugendheim in Rheine veröffentlichte in Kooperation mit dem IKJ (Institut für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH) eine Untersuchung zur Stabilität von Pflegeverhältnissen.
In den Jahren 2009 bis 2014 wurde im Caritas Kinder- und Jugendheim Rheine die Effektivität der Ambulanten Familienarbeit und der Therapeutischen Übergangshilfe (TÜ) untersucht. Ein Kennzeichen der TÜ stellt die Weitervermittlung der jungen Menschen in passende Anschlussperspektiven dar.
Von besonderem Interesse war in der Folge, wie stabil die nach der TÜ initiierten Pflegeverhältnisse sind. Dazu wurden nach einem, drei und fünf Jahren katamnestische Befragungen durchgeführt. Dabei lag die Stabilität dieser Anschlusshilfen deutlich über vergleichbaren Zahlen der Bundesstatistik.
Außerdem konnten fünf Wirkfaktoren identifiziert werden, die einen Einfluss auf die Stabilität ausüben. Die Forschungsergebnisse liegen nun in gedruckter Form vor und können kostenlos in Rheine beim Caritas Kinder- und Jugendheim (kinderheim@caritas-rheine.de) oder im IKJ bei Timo Herrmann (herrmann@ikj-mainz.de) angefordert werden.
Quelle: IKJ Institut für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH vom 08.06.2018
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Der Saarländische Rundfunk berichtet am 11.06.2018 im Artikel „Zu wenige Pflegefamilien im Saarland“ von einer eigenen Umfrage unter den Jugendämtern der Saarländischen Landkreise:
„Man freue sich über jede Familie, die sich als Pflegefamilie qualifizieren wolle, teilten alle Jugendämter unabhängig voneinander mit.“
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Zu wenige Pflegefamilien im Saarland )1. ZKJ-Tag am 11.09. in Köln
Am 11.09.2018 findet in Köln der 1. ZKJ-Tag statt (ZKJ – Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe).
Diese Fachtagung für Kindschaftsrecht, Jugendhilfe und Erziehungsberatung bietet ein vielschichtiges und informatives Programm, bei dem Experten aus Recht, Pädagogik, Sozialarbeit und Familienpsychologie mit Praktikern aktuelle Praxis- und Anwendungsfragen sowie neue Entwicklungen im Bereich des Kindschafts- und Familienrecht, der Erziehungsberatung und Jugendhilfe diskutieren werden.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )„Anerkennung von Vielfalt – Reflexion des fachlichen Blicks auf Bewerbergruppen“ am 23.08. in Mainz
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Pflegekinderdiensten öffentlicher und freier Träger bietet das Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz die Fortbildung „Anerkennung von Vielfalt – Reflexion des fachlichen Blicks auf Bewerbergruppen“ mit Dipl. Psych. Volker Büch an.
Der gesellschaftliche Wandel bringt vielfältige Familienmodelle in den Fokus der Fachdienste, stellt für diese oftmals eine Herausforderung dar und führt so manchmal zu Verunsicherung.
Ziel der Veranstaltung ist, dieser Vielfalt mit hilfreichen Perspektiven und konkreten Handlungsüberlegungen gerecht zu werden: Mit dem Ansatz, das Handlungsfeld Vermittlung von Kindern in Adoptiv- und Pflegefamilien als Viereck zu verstehen, tritt ein Perspektivwechsel im Verständnis der Fachkräfte hin zu einer hierarchiefreien Handlungsebene ein. Davon ausgehend soll der professionelle Blick und das daraus resultierende Handeln in Bezug auf Herkunftseltern, die Bewerberinnen und Bewerber und die zu vermittelnden Kinder gleichermaßen reflektiert werden. Ausgangspunkt wird das Handlungswissen, die Erfahrungen der Fachkräfte sowie deren Einschätzungen und Haltungen sein.
Im Einzelnen sollen die Themen: Alleinerziehende Bewerberinnen und Bewerber, gleichgeschlechtliche Paare‚ Verwandtenpflege und erwandtenadoption, Stiefkindadoption und die Bewerbergruppe mit leiblichen Kindern im Mittelpunkt stehen. Zur Konkretisierung ist vorgesehen, in parallelen Arbeitsgruppen exemplarisch Fälle zu Fragestellungen nach dem „Multipel-P-Programm“ zu bearbeiten.
nähere Informationen (S. 59)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( None so far )Kinderkommission nimmt ihre Arbeit auf
Am 06.06.2018 nahm die Kinderkommission des Deutschen Bundestages, ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ihre Arbeit in dieser Legislaturperiode auf.
Die neue Kinderkommission setzt sich wie folgt zusammen:
- Abgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU/CSU)
- Abgeordnete Susann Rüthrich (SPD)
- Abgeordneter Johannes Huber (AfD)
- Abgeordneter Matthias Seestern-Pauly (FDP)
- Abgeordneter Norbert Müller (DIE LINKE.)
- Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Entsprechend der Fraktionsstärke ist im Vorsitzturnus die Abgeordnete Wiesmann die erste Vorsitzende.
Aufgabe der fraktionsübergreifenden Kinderkommission ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt werden. Als Anwältin der Kinder und Jugendlichen ist die Kinderkommission auch Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen sowie Eltern und Kinder.
Quelle: Ausschnitt der Pressemitteilung zur Konstituierung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages vom 07.06.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kinderkommission nimmt ihre Arbeit auf )Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zeichnen ein trauriges Bild
Am 05.06.2018 wurden die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 zu kindlichen Gewaltopfern vorgestellt:
Im vergangenen Jahr wurden 143 Kinder getötet. Fast 78 Prozent von ihnen waren zum Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre. In 77 Fällen blieb es bei einem Tötungsversuch. Die Zahlen zu Misshandlungen an Kindern stagnieren seit Jahren auf einem hohen Niveau. 4.208 Kinder waren hiervon betroffen, 43 Prozent von ihnen haben das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Im Bereich sexuelle Gewalt nach den §§ 176, 176a und 176b weist die Statistik einen Rückgang von 3,64 Prozent auf, doch wurden noch immer 13.539 Kinder als Opfer registriert. Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fallzahlen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischen Materials stiegen im Vergleich zum Vorjahr wieder um 15,06 Prozent an.
zur ausführlichen Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 05.06.2018
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zeichnen ein trauriges Bild )Ferienwoche vom 03.–07.09. auf der Schwäbischen Alb
Für Kinder zwischen 9 und 15 Jahren aus Pflege- und Adoptivfamilien bietet der Verein Pfad für Kinder Pflege- und Adoptivfamilien in Augsburg und Umgebung e.V. eine Ferienfreizeit vom 03.–07.09.2018 auf der Schwäbischen Alb an.
Am 24.07. um 18:30 Uhr veranstaltet der Verein einen kleinen Informationsabend zur Freizeit.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Ferienwoche vom 03.–07.09. auf der Schwäbischen Alb )Artikel „Strafen, Sanktionen oder pädagogische Konsequenzen – Grundlegende Überlegungen zu Sanktionierungen in Schule und Jugendhilfe“
Die Landeskooperationsstelle Schule – Jugendhilfe Brandenburg starte die Reihe Fachbeiträge zur Kooperation mit dem Thema „Strafen, Sanktionen oder pädagogische Konsequenzen – Grundlegende Überlegungen zu Sanktionierungen in Schule und Jugendhilfe“ von Julian von Oppen.
Der interessante Fachartikel wendet sich Fragen von Zwang und Sanktionen im Alltag der öffentlichen Erziehung zu. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Aufträgen von Schule und Jugendhilfe, die von Fachkräften der Jugendhilfe und Lehrer/innen häufig als Kooperationsherausforderung wahrgenommen werden.
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Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Artikel „Strafen, Sanktionen oder pädagogische Konsequenzen – Grundlegende Überlegungen zu Sanktionierungen in Schule und Jugendhilfe“ )Hessen: Leichte Erhöhung der Pflegegeld-Pauschalen
Ab dem 01.07.2018 erhöhen sich durch Erlass des Hessischen Sozialministeriums die Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege jüngerer Kinder in Hessen geringfügig. Der altersunabhängige Erziehungsbeitrag wird um 3 € auf 240 € angehoben.