EU-Gutachter stellt klar: Islamische Vormundschaft entspricht nicht Adoption
In einem Gutachten schlägt ein Generalanwalt dem Europäischen Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein Minderjähriger, für den ein Unionsbürger nach der algerischen Regelung der Kafala die Vormundschaft übernommen hat, nicht als „Verwandter in gerader absteigender Linie“ dieses Unionsbürgers angesehen werden kann.
Der Mitgliedstaat, in dem der Unionsbürger wohnt, soll jedoch nach einer Würdigung die Einreise des Minderjährigen in sein Hoheitsgebiet und seinen Aufenthalt dort erleichtern.
Quelle: Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26.02.2019