Archive for Mai 2019

Das Recht des Kindes auf Privatsphäre: neue Ausgabe „frühe Kindheit“ erschienen

Posted on Mai 29, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

logoAb sofort ist zum Thema „Das Recht des Kindes auf Privatsphäre“ die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erhältlich. Das Heft enthält u.a. folgende Artikel:

  • Kinder. Bilder. Rechte, Wie Kinderrechte in der digitalen Welt durch die Eltern alltäglich und ungewollt beeinträchtigt werden (Nadia Kutscher);
  • „Ich sehe was, was du auch siehst“, Wie wir die Privatsphäre von Kindern im Netz neu denken sollten und was Kinder möglicherweise dabei stärkt – ein kinderrechtlicher Impuls (Ingrid Stapf);
  • Das Recht des Kindes auf Privatsphäre in einer digitalisierten Lebenswelt (Jutta Croll);
  • Das Recht des Kindes auf Privatsphäre im Zeitalter der Digitalisierung (Katrin Lack);
  • Kinderinfluencer im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrechten, Privatsphäre und Vermarktung in der Öffentlichkeit (Bettina Goerdeler und Anna Grebe);
  • Privatsphäre und IT-Sicherheit im vernetzten Kinderzimmer (Susanne Kießling und Dominik Merli);
  • Interview mit Isabell Götz: „Erforderlich ist ein konsequenter Dialog mit dem Kind, der im Übrigen auch dazu führen kann, dass die Eltern etwas dazulernen“;
  • Interview mit Thomas Mörsberger: „Kinder davon abzuhalten, Dummheiten zu machen, ist ohnehin schwierig genug“

und folgende Praxisartikel:

  • Wer seine eigenen Grenzen nicht kennt, wird leicht grenzenlos. Wie das Recht auf Privatsphäre Kindern und Jugendlichen und dem Gemeinwesen dient (Barbara Leitner);
  • Kinderrechte in der digitalen Welt. Gestaltungsrahmen einer Kinderrechtsorganisation im Spannungsfeld von Kindesinteressen, Elternverantwortung und staatlichem Handeln (Daniela Tews);
  • Fotos von Kindern in Kitas: Foto- und Filmaufnahmen im Kita-Alltag und damit verbundene rechtliche Herausforderungen (Anna Müller-Kabisch).

Das Heft kann zum Preis von 6,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden unter: www.fruehe-kindheit-online.de oder über die Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin, Tel.: 030-28 59 99 70, Fax: 030-28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de

Quelle: Information der Deutschen Liga vom 28.05.2019

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„Kindeswohl versus Kindeswille – ein Widerspruch?“ am 28./29.08. und 04.12. in Halle/Saale

Posted on Mai 28, 2019. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Rechtliches, Sachsen-Anhalt, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , |

logoFür Pädagogische Fachkräfte aus den Bereichen der Kinder-und Jugendhilfe, insbesondere Vormünder*innen, Pflegeltern und Verfahrensbeistände referiert Peter Stieler zum Thema „Kindeswohl versus Kindeswille – ein Widerspruch?„. Veranstalter dieser Seminarreihe am 28./29.08.2019 und 04.12.2019 in Halle/Saale ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Kindeswille (KIWI) und Kindeswohl (KIWO) – zwei sich gegenseitig bedingende und nicht ausschließende Begriffe. Die fachliche Prüfung des Kindeswohls ist gängige Praxis. Doch wie prüfe ich den Kindeswillen? Und wo genau liegt die Grenze zwischen Subjektstellung des Kindes und der Gefährdung seines Wohles? Der Kindeswille ist ein vielgenutzter Begriff, dessen inhaltliche Würdigung durch Fachkräfte unterschiedlicher, manchmal nur „vermuteter“ Bewertung obliegt. Wann ist der Kindeswille bedeutsam? Wann ist er bedeutsamer als der Wille der Eltern? Woran erkenne ich einen tragfähigen Kindeswillen? Ist ein manipulierter Wille anzuerkennen?

Zu den o.g. Fragen soll die Fortbildung Ihnen Sicherheit und Fachwissen durch folgende Schwerpunkte vermitteln:

  • Kinderinteressen und rechtliche Subjektstellung
  • rechtliche Bedeutung unterschiedlicher Willensbegriffe
  • psychologische Hintergründe und Kriterien des KIWI
  • Vorgaben des BVerfG und deren Umsetzung
  • Bausteine zur Erkundung des tragfähigen KIWI
  • aktuelle Gerichtsbeschlüsse von AG/ OLG/ BVerfG

Sie werden in der Fortbildung folgende Kompetenzen erwerben:

  • Grundlagenwissen zur Verankerung der Bedeutsamkeit des KIWI durch Völkerrecht
  • Kenntnis der rechtlich/psychologischenBestandteile des KIWI
  • Utilisierung der Willenskriterien zur Erarbeitung der Tragfähigkeit des KIWI
  • sich daraus ergebende Handlungsnotwendigkeiten in der beruflichen Praxis

nähere Informationen (Seite 149)

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„Stiefkindadoptionen – Lästige Pflicht oder wirksames Instrument?“ am 27.08. in Halle/Saale

Posted on Mai 27, 2019. Filed under: Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Sachsen-Anhalt, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoFür Fachkräfte in der Adoptionsvermittlung referiert Dr. Oliver Hardenberg zum Thema „Stiefkindadoptionen – Lästige Pflicht oder wirksames Instrument?„. Veranstalter dieses Seminars am 27.08.2019 in Halle/Saale ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Im Seminar wird sich umfassend mit der Thematik Stiefkindadoptionen auseinandergesetzt.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Rolle des einwilligenden Elternteils
  • Exploration des Kindes/ Jugendlichen (Methoden)
  • Überprüfung und Vorbereitung des Annehmenden/ der Annehmenden
  • Wann ist aus Sicht des Kindes/ des Jugendlichen die Adoption durch einen Stiefelternteil zu befürworten?
  • Wann ist die Adoption durch den Stiefelternteil kritisch zu sehen?

nähere Informationen (Seite 148)

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Hereingeschaut! wir-sind-paritaet.de ist online

Posted on Mai 27, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen, Verschiedenes |

logoDie neue Profilplattform des Paritätischen www.wir-sind-paritaet.de ist im Netz! Ob kleine Initiative oder große überregionale Organisation – hier finden alle Platz, setzen ein Zeichen und zeigen Profil. Die Plattform veranschaulicht nicht nur die Breite und Vielfalt des Netzwerks, sondern auch die große Menge an Aktivitäten. Mit dem Motto „wir sind viele und wir zeigen es, wir sind Parität!“ setzen sich die Organisationen gemeinsam ein für die Werte Vielfalt, Offenheit und Toleranz.

Auch für den PFAD Bundesverband ist der Paritätische der Dachverband auf Bundesebene. Deshalb stellt PFAD sich dort mit seiner eigenen Seite vor und speist seine Informationen aus dem PFAD Weblog und der PFAD Facebookseite in die dortige social wall ein: https://www.wir-sind-paritaet.de/pfad-bundesverband

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„Installation von Hilfe in familienanalogen Hilfeformen und die Überprüfung ihrer Wirksamkeit“ am 26.08. in Halle/Saale

Posted on Mai 26, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Sachsen-Anhalt, Veranstaltungen |

logoAm 26.08.2019 findet in Halle/Saale das Seminar des Landesverwaltungsamts Sachsen-AnhaltInstallation von Hilfe in familienanalogen Hilfeformen und die Überprüfung ihrer Wirksamkeit“ statt. Referieren wird Dr. Oliver Hardenberg.

Eingeladen sind Fachkräfte in den ASD, dem PKD, in der stationären und ambulanten Erziehungshilfe, Pflegeeltern, Erziehungsfachstellen, Kinderdorfhäuser, familienanaloge Kleinstgruppen, Adoptivfamilien sowie sozialpädagogische Lebensgemeinschaften.

Anhand von Beispielen aus der Praxis sollen Kriterien für die Auswahl von Hilfen für die Pflegeeltern und das Pflegekind bzw. die anderen familienanalogen Hilfeformen sowie Kriterien für einen erfolgreichen Verlauf der Hilfen im Seminarerarbeitet werden wie Integrationshilfen in Kindergarten und Schule, Ambulante Familienhilfe im familiären Kontext, Entlastungsangebote und Kriseninterventionen, pädagogische, psychologische und medizinische Einzelhilfen für das Pflegekind, Psychotherapeutische Hilfen, Beratung durch freie Jugendhilfeträger Beratungsgruppen und Fortbildungsveranstaltungen.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Kriterien für einen erfolgreichen Verlauf der Hilfen zur Erziehung
  • Unterstützungsmöglichkeiten, Krisenintervention
  • Hilfen zur Einschätzung der Wirksamkeit von Hilfen zur Erziehung
  • Umgang mit gescheiterten Hilfen

nähere Informationen (Seite 147)

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„Umgangskontakte machen wie unter einem Vergrößerungsglas die grundlegenden Themen von Kindern in Pflegefamilien sichtbar“ am 06.07. in Stuttgart

Posted on Mai 25, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoDie Akademie für Pflege-/ Adoptivfamilien und Fachkräfte lädt am 06.07.2019 nach Stuttgart zum Tagesseminar „Umgangskontakte machen wie unter einem Vergrößerungsglas die grundlegenden Themen von Kindern in Pflegefamilien sichtbar„. Als Referentinnen fungieren Regina Wissmann-Hähnle, Dr. Ulrike Bischof und Claudia Kobus.

Kindern, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, ein neues Zuhause und stabiles familiäres Umfeld zu geben, ist keine leichte Aufgabe. Besonders deshalb, weil Pflegeeltern eben nicht nur ein Kind, sondern immer auch dessen Geschichte, seine Bindungen, seinen familiären Hintergrund aufnehmen und den Kontakt zu den leiblichen Eltern zum Wohl des Kindes halten sollen.

Eine wichtige Aufgabe bei der Gestaltung des Umgangs ist es daher, das Kind vor Verunsicherung zu schützen und sein Wohl im Blick zu behalten. Nur wenn die Rollen der Beteiligten geklärt sind, kann die Begegnung zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie zu einer positiven Erfahrung für das Kind werden.

An diesem Tag sollen daher die Umgangskontakte aus den verschiedenen Sichtweisen von Kindern, Eltern und Pflegeeltern näher betrachtet werden.
Dabei werden u.a. auch folgende Fragen thematisiert: Welche Vorerfahrungen hat das Kind und wie erlebt es den Umgang? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Begegnung zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie für das Kind eine positive Erfahrung sein kann? Was geschieht, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes nicht dienlich ist? Wie kann der Kontakt konkret gestaltet werden? Welche Rolle spielen Jugendamt, Gericht, Vormund, Besuchsbegleitung?

Neben dem Blick auf die rechtlichen Grundlagen und Erkenntnisse aus den Sozialwissenschaften soll es wieder Raum für Ihre Erfahrungen und die Möglichkeit zum Austausch geben.

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Adoptionstag Wesel 2019: „Fragen, die Klarheit in Dein Leben bringen“ am 31.08.

Posted on Mai 24, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Nordrhein-Westfalen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoMelanie Kleintz von Adoptierte aus aller Welt lädt alle erwachsenen Adoptiv- und Pflegekinder und deren Partner, Adoptiv- und Pflegeeltern, sowie Fachkräfte aus der Adoptionsarbeit und dem Erziehungswesen zum Adoptionstag Wesel 2019 am 31.08.2019 nach Wesel ein.

Zum Thema „Fragen, die Klarheit in Dein Leben bringen“ wird Hilbrand W.S. Westra referieren.

Frühe Anmeldungen erhalten einen Nachlass beim Teilnehmerbeitrag.

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Fachgruppe Inklusive Pflegekinderhilfe gegründet

Posted on Mai 23, 2019. Filed under: Fachkräfte, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie | Schlagwörter: |

logoUnter der Federführung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder (BbP) e.V. hat sich am 22.05.2019 die „Fachgruppe Inklusive Pflegekinderhilfe mit Schwerpunkt Pflegekinder mit Behinderung und deren Familien“ gegründet. Zur ersten Arbeitssitzung waren 14 der künftig 16 Mitglieder der Gruppe in den Räumen der Pflegekinder in Bremen (PiB) gGmbH zusammengekommen.

„Ziel der Gruppe ist es, die Kompetenz von Menschen unterschiedlicher Fachrichtungen zu bündeln und Schritt für Schritt fachliche Empfehlungen zu Kernthemen der inklusiven Pflegekinderhilfe zu erarbeiten“, sagte die BbP-Vorsitzende Kerstin Held. Der Satz „Jedes Kind hat das Recht auf eine Familie“ solle dabei als Motto über dem Selbstverständnis der Gruppe stehen.

Zunächst sind halbjährliche Treffen geplant, aus denen jeweils konkrete Empfehlungsschreiben hervorgehen sollen. In der Fachgruppe vertreten sind die Bereiche Selbsthilfe, Medizin und Pflege, Pädagogik, Behindertenhilfe, Eingliederung und Teilhabe, öffentliche und freie Träger, Forschung, Recht, Aus- und Fortbildung sowie Rehabilitation.

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PFAD fordert: „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit die Rechte von Pflege- und Adoptivkindern besser geachtet werden.“

Posted on Mai 22, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

logoDie UN-Kinderrechtskonvention wird in diesem Jahr 30 Jahre alt. Aus diesem Anlass fordert der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zusammen mit vielen anderen Organisationen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.

PFAD unterstützt daher auch die Aktionen zum 22. Mai, an dem die beteiligten Organisationen in den Sozialen Medien noch einmal gemeinschaftlich und mit ihrer eigenen Begründung auf das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hinweisen: #kigg19 #KinderrechteinsGrundgesetz

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TV-Tipp: „Die Not der Kinder“

Posted on Mai 19, 2019. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Podcast / Online, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

logoDer Beitrag „Die Not der Kinder“ (ca. 12 min) des WDR Magazins Westpol vom 19.05.2019 beleuchtet die Situation fremd untergebrachter Kinder in NRW und die Anforderungen in den Jugendämtern.

Nach den Missbrauchsfällen von Lügde hat der WDR in einer großen Umfrage bei allen 186 Jugendämtern in NRW recherchiert.

  • Um wie viele Fälle kümmern sie sich?
  • Wie viel Personal haben sie dafür?
  • Und wie oft gibt es Hinweise auf sexuellen Missbrauch?

Die Umfrage offenbart große Unterschiede zwischen den Ämtern. Die Sorge bei Politik und Experten: Da verbindliche Standards und Vorgaben fehlen, arbeiten die Jugendämter bei Kindeswohlgefährdungen innerhalb von NRW sehr unterschiedlich . Dabei gibt es viele Ideen für Verbesserungen.

zum Film-Beitrag „Die Not der Kinder“ (ca. 12 min)

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Jedes dritte Kind nutzt täglich WhatsApp – KIM-Studie 2018 zum Medienumgang 6-bis 13-Jähriger veröffentlicht

Posted on Mai 18, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Forschung, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

logoDie Digitalisierung ist auch in Familien mit Kindern weit vorangeschritten. Fast alle Kinder (98%) haben potentiell die Möglichkeit, zuhause das Internet zu nutzen. Gut zwei Drittel aller Sechs- bis 13-Jährigen zählen nach eigenen Angaben zu den Internetnutzern. Bei den Sechs- bis Siebenjährigen nutzt gut ein Drittel zumindest selten das Internet, im Alter von acht bis neun Jahren sind knapp drei von fünf Kindern online. Mit zehn bis elf Jahren zählen vier von fünf Kindern zu den Internetnutzerund bei den Zwölf bis 13-Jährigen nehmen mit 94 Prozent fast alle Kinder Online-Dienste in Anspruch. Dies sind Ergebnisse der KIM-Studie 2018 (Kindheit, Internet, Medien) des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest, die heute veröffentlicht wurde.

Bei der Betrachtung der regelmäßigen (mind. einmal pro Woche ausgeübten) Tätigkeiten im Internet sind die Recherche über Suchmaschinen (65%), das Verschicken von WhatsApp-Nachrichten (62%) und YouTube-Videos (56%) die meistgenannten Beschäftigungen der Internetnutzer. Ein knappes Drittel hört über das Internet regelmäßig Musik. Im Laufe einer Woche nutzt jeweils jeder Vierte Facebook oder Wikipedia bzw. verschickt E-Mails. Ein Fünftel (21%) ist mindestens wöchentlicher Snapchat-Nutzer, 17 Prozent nutzen regelmäßig Instagram. Fernsehsendungen werden von 16 Prozent über das Internet angesehen, zwölf Prozent nutzen Musical.ly (jetzt TikTok). Die Nutzung von Social Media-Angeboten ist vor allem für ältere Kinder relevant. Eine zentrale Bedeutung im Alltag nimmt WhatsApp ein. Dies betrifft vor allem Kinder ab zehn Jahren, hier nutzen 73 Prozent der Zehn- bis Elfjährigen und 83 Pro-zentder zwölf- bis 13-jährigen Internetnutzer täglich WhatsApp (6-7 Jahre: 17%, 8-9 Jahre: 36%). Insgesamt betrachtet – bezogen auf alle befragten Kinder – gibt damit jedes dritte Kind an, diesen Messenger jeden oder fast jeden Tag zu nutzen.

Die Nutzung von Medien spielt nicht nur in der Freizeit eine Rolle. Auch in der Schule kommen digitale Geräte zum Einsatz, allerdings passiert dies derzeit noch sehr punktuell. Etwa jeder dritte Schüler verwendet im Unterricht zumindest einmal pro Woche einen klassischen Computer (31%). Mobile Geräte wie ein Handy oder Smartphone (16%) sowie Notebooks oder Laptops (15%) werden noch seltener eingesetzt. Bei jedem zehnten Schüler (11%) kommt zumindest einmal pro Woche ein Whiteboard zum Einsatz. Auch sind derzeit Tabletklassen noch die Ausnahme, nach Angaben der befragten Schulkinder werden im Laufe einer Woche Tablets nur bei acht Prozent der Schüler im Unterricht verwendet.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse der KIM-Studie 2018, dass der mediale Alltag der Grundschüler trotz hoher Dynamik der Medienwelt insgesamt im Großen und Ganzen von hoher Stabilität gekennzeichnet ist. Neue Angebotsformen und Verbreitungswege von Bewegtbild oder sich bei Jugendlichen dynamisch entwickelnde Social Media-Plattformen sind meist erst für ältere Kinder relevant. Insgesamt bildet das Fernsehen noch immer die stärkste Säule im Medienalltag, onlinebasierte Bewegtbildnutzung (z. B. YouTube) gewinnt an Bedeutung. Vor allem ab etwa zehn Jahren nimmt die Nutzung von Streaming-Angeboten deutlich zu, gleiches gilt für Social Media und Messengerdienste.

Die Studienreihe KIM (Kindheit, Internet, Medien) wird vom Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest seit 1999 in Zusammenarbeit mit dem Südwestrundfunk durchgeführt. Die repräsentative Studie bildet das Medienverhalten der Sechs- bis 13-Jährigen in Deutschland ab. Für die KIM-Studie 2018 wurden rund 1.200 Kinder und deren Haupterzieher im Frühsommer 2018 zu ihrem Mediennutzungsverhalten befragt.

Der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest ist eine Kooperation der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) und der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK). Die Durchführung der Studie erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Südwestrundfunk (SWR).

Quelle: Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest vom 17.05.2019

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FDP will Heranziehung von Pflegekindern als Leistungsberechtigte durch einen Kostenbeitrag abschaffen

Posted on Mai 17, 2019. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

In ihrem Antrag (Drucksache 19/10241) vom 15.05.2019 fordert die FDP-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, „die in § 94 Absatz 6 SGB VIII geregelte Heranziehung junger Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung befinden, zu einem Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent ihres Einkommens ersatzlos zu streichen.“

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Rheinland-Pfalz: Regierung will Kostenbeiträge für Pflegekinder abschaffen

Posted on Mai 17, 2019. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Rheinland-Pfalz | Schlagwörter: |

logoDie Welt berichtet im Artikel „Regierung will Kostenbeiträge für Pflegekinder abschaffen“ vom 16.05.2019, dass Heim- und Pflegekinder nach Auffassung der rheinland-pfälzischen Landesregierung nicht mehr für ihre Unterbringung zahlen sollen, wenn sie arbeiten oder eine Ausbildung machen.

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PFAD Umfrage zum Thema „Leibliche und soziale Geschwister in Pflege- und Adoptivfamilien“

Posted on Mai 17, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: |

logoIn der nächsten Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift nimmt die PFAD Redaktion das Thema „Leibliche und soziale Geschwister“ in den Blick und möchte daher mehr über Ihre Erfahrungen mit Geschwisterbeziehungen in Pflege- und Adoptivfamilien wissen.

Näheres finden Sie in unserem Anschreiben.

Bitte senden Sie uns einen kurzen Text bis Anfang Juni 2019 an redaktion@pfad-bv.de Betreff: Geschwister-Umfrage.

♥-lichen Dank fürs Mitmachen!

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Verbände fordern inklusives Kinder- und Jugendhilferecht für ALLE Kinder

Posted on Mai 17, 2019. Filed under: Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

logoIn einem Zwischenruf an die Politik fordern Erziehungsfachverbände und Fachverbände für Menschen mit Behinderung ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht für ALLE Kinder, egal ob mit oder ohne Behinderung.

Denn ohne die Zusammenführung der Leistungen und ohne die Zusammenführung der Finanzierung der Hilfen zur Erziehung mit der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung wird eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe nicht gelingen.

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5 Jahre Vertrauliche Geburt in Deutschland

Posted on Mai 16, 2019. Filed under: PFAD Verband, Politik, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

logo(pfad/us) Anläßlich der seit fünf Jahren gesetzlich geregelten „Vertraulichen Geburt“ fand am 14.05.2019 in Berlin ein Kongress mit 200 Fachleuten statt, die die Auswirkungen des „Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ diskutierten.

In einer Gesprächsrunde von ExpertInnen mit Bundesministerin Giffey unterstrich Dr. Carmen Thiele vom PFAD Bundesverband, wie wichtig die Bedeutung des Wissens um die eigene Herkunft für die Identitätsfindung des betroffenen Kindes ist.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Schwangere Frauen in Notlagen brauchen Hilfe, Beratung und Unterstützung. Das vor fünf Jahren verabschiedete Gesetz hat für viele Frauen Wege aus solchen Notlagen ermöglicht. Über 2200 Beratungen gab es in den vergangenen fünf Jahren. Etwa 20 Prozent der Frauen entschieden sich für eine vertrauliche, und damit eine sichere Geburt. Etwa 40 Prozent dafür, ihr Kind selbst groß zu ziehen oder es zur Adoption frei zu geben. Das Hilfetelefon ‚Schwangere in Not‘ und die Beratungsangebote werden angenommen, das Gesetz wirkt. Dieser große Erfolg ist Ergebnis harter Arbeit. Darum möchte ich allen danken, die in der täglichen Beratung den Schwangeren Hilfe und Halt geben und damit Auswege und Perspektiven aufzeigen. Es geht in jedem einzelnen Fall um Frauen in Not, die Hilfe bekommen, egal wie sie sich entscheiden, und um Kinder, die sicher auf der Welt ankommen können.“

nähere Informationen

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Hamburger Pflegefamilientag am 22.06.2019

Posted on Mai 15, 2019. Filed under: Hamburg, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

logoDer Hamburger Pflegefamilientag 2019 wird am 22.06.2019 von 10.30 – 15 Uhr im Rauhen Haus, Horner Weg 190, 22111 Hamburg stattfinden. Veranstalter sind die Pflegekinderdienste der Stadt Hamburg in Kooperation mit Freunde der Kinder e.V., der PFIFF gGmbH und dem Rauhen Haus.

Der Pflegefamilientag bietet eine Mischung aus anregendem Vortrag, gedankenschneller Improvisation und einem entspanntem Sommerfest.
Vormittags geht es um das Thema: „Der Alltag(swahnsinn) in Pflegefamilien!“ Erst augenzwinkernd aufgespießt vom Impro-Theater „Die Zuckerschweine“, dann fachlich eingeordnet von Martina Erpenbeck – mit geschultem Blick auf das System Familie und der Suche nach Identität eines Pflegekindes.
Sie kennt das Thema Pflegefamilie von allen Seiten: Viele Jahre war sie erst als Pflegefamilienberaterin, anschließend in der Arbeit mit leiblichen Familien tätig. Als Expertin für das Verfahren „Familienrat“ ist sie bundesweit bekannt und hat sich inzwischen mit ihrem Fortbildungs- und Beratungsangebot Interact Dialogo selbstständig gemacht. Als Supervisorin ist ihr Fokus: Was trägt (Pflege-) Familien? Was hilft ihnen, den Alltag zu bestehen?

Auch die kleinen Gäste kommen voll auf ihre Kosten: Das Team der Falkenflitzer hält auf dem Gelände des Rauhen Hauses jede Menge Spielangebote für Kinder bereit. Auch ein Team von Kinderbetreuer*innen für Kinder ab 3 Jahren ist vor Ort.

Ab 13 Uhr wird mit großen und kleinen Gästen auf dem Gelände des Rauhen Hauses ein Sommerfest gefeiert: Es wird gegrillt, die Klinikclowns treiben ihre Späße und für eine große Tombola lockt mit tollen Preisen u.a. vom Hamburger SV, dem Miniatur-Wunderland und Radio Hamburg.

Programmablauf:

  • 10:30 – 11 Uhr: Zeit zum Ankommen. Die Kinderbetreuung steht ab 10.30 Uhr zur Verfügung.
  • 11 – 11:30 Uhr: Begrüßung der Gäste durch Herrn Dr. Friedemann Green, Vorsteher des Rauhen Hauses, und Petra Lotzkat, Staatsrätin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg. Ehrung langjähriger Pflegeeltern durch Frau Lotzkat.
  • 11:30 – 13:00: Szenen aus dem „Alltag(swahnsinn) in Pflegefamilien“ mit dem Impro-Theater „Die Zuckerschweine“ und Vortrag von Martina Erpenbeck zum Thema „Was trägt (Pflege-) Familien?“
  • 13 – 15 Uhr: Sommerfest für kleine und große Gäste mit Grillen und Tombola. Zu Gast: die Klinikclowns.

Anmeldung per E-Mail an pfiff@pfiff-hamburg.de oder per Telefon unter 040 – 41 08 94 63. Anmeldeschluss ist der 14.06.2019.

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Kurzfilm „Was ist Autismus?“

Posted on Mai 14, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Verschiedenes | Schlagwörter: |

logoIn dem interessanten Kurzfilm „Was ist Autismus?“ lässt der Verein Autismus Rosenheim e.V. Autistinnen und Autisten, Eltern, Angehörige, Ärzte, Forscher, Fachkräfte und Politiker zu Wort kommen.

Was bedeutet es für Sie? Wie würden Sie das Autismus-Spektrum beschreiben? Was behindert Sie und was wünschen Sie sich von Politik und Gesellschaft? Autismus Rosenheim e.V. möchte mit diesem Film, aber vor allem mit seiner tagtäglichen Arbeit und seinen Veranstaltungen Augen öffnen, für Verständnis werben und für die Rechte von Autistinnen und Autisten kämpfen. Das geschieht niemals ohne die Betroffenen selbst, sondern immer mit Ihnen gemeinsam. Denn es sind die Autistinnen und Autisten, die uns am ehesten sagen können, wie es ihnen geht und wie sie fühlen.

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OLG Düsseldorf: Pflegeeltern können nach Sorgerechtsentziehung Vorrang vor Verwandten haben

Posted on Mai 11, 2019. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Rechtliches | Schlagwörter: |

logoWenn dem Wohl eines Kindes damit besser gedient ist, muss seine Unterbringung bei „Profi-Pflegeeltern“ auch dann ermöglicht werden, wenn ein Verwandter bereit ist, die Vormundschaft und die Betreuung des Kindes zu übernehmen. Dies hat der 8. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschieden (Beschluss vom 20.11.2018, Aktenzeichen I-8 UF 187/17).

In dem konkreten Fall hat das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr einer alleinerziehenden Mutter die elterliche Sorge über ihre heute zwei und zehn Jahre alten Kinder entzogen. Die Mutter hatte ihre Kinder aus eigener Hilflosigkeit stark vernachlässigt; sie steht inzwischen selbst unter Betreuung. Die Familie wünschte, dass die Kinder nun bei den beiden Schwestern der Mutter aufwachsen sollten, die sich dazu bereiterklärt hatten.

Weil dieser Wunsch aber nicht den Interessen der Kinder diene, ist ihm nach Auffassung des 8. Familiensenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht zu entsprechen. Es genüge nicht, dass den Kindern bei ihren Tanten keine weitere Gefahr drohe. Maßgeblich sei vielmehr, dass die Kinder in einer vom Jugendamt ausgewählten „Profi-Pflegefamilie“ besser aufgehoben wären als bei ihren Tanten. Denen fehle die persönliche Eignung, die für die Bestellung zum Vormund erforderlich sei. Sie hätten sich bislang nicht um die Kinder gekümmert und keine Beziehung zu ihnen aufgebaut. Die stark vernachlässigten Kinder bräuchten aber emotionale Sicherheit, einen sicheren Lebensort und stabile Lebensverhältnisse. Dies könne im konkreten Fall von „Profi-Pflegeeltern“ besser gewährleistet werden als von den eigenen Verwandten. Um die Unterbringung bei Pflegeeltern zu ermöglichen, hat der Senat die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt, das Jugendamt zum Vormund zu bestellen.

Hintergrund:

Wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wird, muss das Familiengericht für das Kind einen Vormund bestellen. Der kann bestimmen, wo das Kind leben soll. Bei der Auswahl, wer Vormund werden soll, sind nahe Verwandte des Kindes einzubeziehen. Sie dürfen jedoch übergangen werden, wenn sie ungeeignet sind. Auch das Jugendamt kann zum Vormund des Kindes bestellt werden und das Kind bei Pflegeeltern unterbringen.

Der Familiensenat hat sich im vorliegenden Fall mit der Vorschrift des § 1779 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auseinandergesetzt, die lautet:

„Das Familiengericht soll eine Person auswählen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung der Vormundschaft geeignet ist. Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Personen sind der mutmaßliche Wille der Eltern, die persönlichen Bindungen des Mündels, die Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem Mündel sowie das religiöse Bekenntnis des Mündels zu berücksichtigen.“

Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 13.02.2019

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„Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! § 41 SGB VIII“ am 06.06. in Berlin

Posted on Mai 9, 2019. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Rechtliches, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoAm 06.06.2019 veranstaltet der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) eine Fortbildung zu dem Thema „Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! § 41 SGB VIII. Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe? Stationäre Hilfen – § 41 SGB VIII – oder § 67 SGB XII? Die Fortbildung findet in den Räumen des BRJ am Bethaniendamm 25 in Berlin-Kreuzberg statt.

Rechtsanwalt Benjamin Raabe wird anhand von Fallbeispielen auf die rechtlichen Grundlagen für die Hilfen für junge Volljährige in der Jugendhilfe eingehen.

  • Haben über 18-jährige noch einen Anspruch auf Jugendhilfe?
  • Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es?
  • Was sind Kriterien zur Beurteilung der Persönlichkeitsentwicklung/ Bedarf?
  • Wann ist das Jugendamt zuständig und wann das Jobcenter oder das Sozialamt?
  • Wann werden ambulante und stationäre Hilfen SGB VIII und wann Eingliederungshilfe gewährt?
  • Und gilt das alles auch für geflüchtete junge Menschen?
  • Und wie geht es weiter, wenn die Jugendhilfe endet?

TeilnehmerInnen können sich per Mail (info@brj-berlin.de) oder telefonisch bis zum 31. Mai 2019 beim Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. anmelden.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Ihre Erreichbarkeit (Email und Telefon), Ihren Träger sowie die gewünschte Rechnungsadresse an!

Veranstaltungsflyer

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Handout für Lehrerinnen und Lehrer: Pflegekinder und Adoptivkinder in der Schule

Posted on Mai 8, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Schule | Schlagwörter: |

logoIm vorliegenden Heft 2/2019 der PFAD Fachzeitschrift zum Schwerpunktthema „Erwartungen an Inklusion“ (wir berichteten) weisen wir auf S. 11 auf das 80-seitige Buch „Pflegekinder und Adoptivkinder in der Schule. Hinweise zum Umgang mit Schulschwierigkeiten von Kindern in schwieriger familiärer Lage“ hin, das in einem Kooperationsprojekt mit dem PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V. erarbeitet und vom Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung München (ISB) herausgegeben wurde.

Auf dessen Inhalt basiert unsere neue komprimierte und kostenfrei downloadbare Handreichung für Lehrkräfte (pdf), die Pflege- und Adoptiveltern an die Lehrkräfte ihrer Kinder zur Information weiterreichen können. Sie soll das Verständnis für das schulische Verhalten von Pflege- und Adoptivkindern und den Umgang mit ihnen erleichtern.

Zum Vertiefen dieser Thematik empfehlen wir die Lektüre des Buches, das für 8,50 € zuzüglich Versandkosten bestellt werden kann unter info@pfad-bayern.de.

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Deutscher Juristinnenbund befürwortet stärkere Öffnung des Adoptionsrechts

Posted on Mai 7, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

logoIn einer viel beachteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Donnerstag darauf erkannt – BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 26. März 2019, 1 BvR 673/17 –, dass der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist (wir berichteten).

Im Einzelnen hat das Bundesverfassungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder darin gesehen, dass faktische Lebensgefährten nicht das Kind ihrer Partner adoptieren können, ohne dass die rechtlichen Bindungen des Kindes zum leiblichen Elternteil (=Partner) erlöschen. Eine Adoption des „faktischen Stiefkinds“ ist also anders als bei Ehegatten nicht oder nur unter Verlust der verwandtschaftlichen Bindung zum leiblichen Elternteil möglich. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hatte in seiner Stellungnahme vom 15. März 2018 im Verfahren vor allem einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) angenommen und sieht sich nun höchstrichterlich bestätigt. „Mit Rücksicht auf geänderte Lebensmodelle und Lebenszuschnitte ist es Zeit für eine Änderung auch des Adoptionsrechts,“ so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Der Gesetzgeber ist gehalten, bis Ende März 2020 eine verfassungsgemäße Regelung zu erarbeiten. Das könnte, so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der u.a. für das Familienrecht zuständigen Kommission im djb, allerdings wieder nur eine „kleine Lösung“ werden, da „der Gesetzgeber in der Regel lediglich das umsetzt, was das Bundesverfassungsgericht anmahnt.“

Einen Entwurf zur Modernisierung des Abstammungsrechts hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Diskussionsteilentwurf auf den Weg gebracht und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. „Es wäre eine gute Gelegenheit, auch das Adoptionsrecht den gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen“, so Brigitte Meyer-Wehage ergänzend. Ob die faktische Lebensgemeinschaft verfestigt sein und dies an der Dauer des Zusammenlebens mit dem Partner oder der Partnerin anknüpfen sollte, wird im Gesetzgebungsverfahren zu diskutieren sein.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes vom 06.05.2019

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Neue Kurzfilme der BZgA zu Essstörungen – Videos geben Einblicke in die Gefühlswelt von Betroffenen und Angehörigen

Posted on Mai 6, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: |

logoEssstörungen sind ernsthafte Erkrankungen, bei denen das Essverhalten und das Verhältnis zum eigenen Körper gestört sind. Die Anzeichen der verschiedenen Formen von Essstörungen – Magersucht, Bulimie und Binge-Eating-Störung – sind jedoch oft nicht bekannt. Deshalb hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) drei Kurzfilme zum Thema Essstörungen erstellt.

Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erklärt: „Nicht jede Person, die beim Essen ab und zu das Maß verliert, ist ernsthaft krank und nicht jede, die mithilfe einer Diät deutlich Gewicht verliert, ist magersüchtig. Wenn bestimmte Faktoren hinzukommen, können solche Verhaltensweisen jedoch der Beginn einer Essstörung sein, die in jedem Fall behandelt werden muss. Der Übergang von einem auffälligen zu einem krankhaften Essverhalten ist oft schleichend. Die neuen BZgA-Filme sollen Betroffene und ihr Umfeld sensibilisieren, genau hinzuschauen und im Zweifel eine Beratung in einer Kinder- und Jugendarztpraxis, Hausarztpraxis oder Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen.“

Zwei der insgesamt drei BZgA-Videos geben einen Einblick in die Gefühlswelt sowohl von Betroffenen als auch von Personen des Umfelds. Der emotionale Zugang zum Krankheitsgeschehen wird mithilfe anonymisierter Auszüge aus Beratungsgesprächen erreicht. In dem dritten Kurzfilm werden Hintergrundinformationen zu den Krankheitsbildern vermittelt.

Dass diese Hilfen notwendig sind, zeigt die weite Verbreitung: Etwa ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen in Deutschland im Alter zwischen 11 bis 17 Jahren zeigen Auffälligkeiten in ihrem Essverhalten. Von 1.000 betrachteten Personen in einem Jahr leiden etwa 30 bis 50 erkennbar an einer Essstörung. Von allen Formen der Essstörungen sind Mädchen und Frauen deutlich häufiger betroffen als Jungen und Männer. Bei ihnen tritt die Binge-Eating-Störung am häufigsten auf.

Obwohl Betroffene und ihr Umfeld einen hohen Leidensdruck haben, zögern sie oft, sich fachliche Hilfe zu holen. Die BZgA-Kurzfilme sollen Betroffene und Angehörige hierbei unterstützen. Denn je frühzeitiger eine Behandlung beginnt, desto größer ist die Aussicht auf Erfolg. Beratungsstellen sind oftmals die erste Anlaufstelle und bieten eine wichtige Orientierungshilfe für weitere Behandlungs- und Therapieangebote. In der bundesweiten Adressdatenbank des BZgA-Onlineportals www.bzga-essstoerungen.de sind Beratungseinrichtungen gelistet, die über essstörungsspezifische Beratungskompetenz verfügen. Die BZgA informiert und berät zum Thema Essstörungen unter der Telefonnummer 0221 – 89 20 31 (Montag bis Donnerstag von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Freitag bis Sonntag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr).

Die Zitate in den neuen Videos wurden von der Deutschen Gesellschaft für Essstörungen, dem Bundesfachverband Essstörung, Frankfurter Zentrum für Essstörungen sowie dem Info-Telefon der BZgA zur Verfügung gestellt.

Die neuen Kurzfilme, die Adressdatenbank und weitere Informationen finden Sie unter:
www.bzga-essstoerungen.de

Kostenlose Bestellung der BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: www.bzga.de/infomaterialien
Fax: 0221/8992257
E-Mail: order@bzga.de

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 06.05.2019

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Bericht zur Tagung „Herkunftssuche in der Biographiearbeit“

Posted on Mai 6, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , |

logoDie diesjährige 19. Jahrestagung der BAG ADOPTION und INPFLEGE am Wochenende in Frankfurt am Main bot vier interessante Vorträge rund um das Thema „Herkunftssuche in der Biographiearbeit„:

  • Zukunft wächst aus Herkunft – Die biografische Aneignung der Adoptionsgeschichte
    Dr. Peter G. Kühn, www.adoptionsforschung.de
  • Wie unterstützen Jugendämter und Adoptionsvermittlungsstellen die Wurzelsuchen der von ihnen einst vermittelten Kinder?
    Elke Breunig, Evangelischer Bundesverband Adoption e.V.
  • Welche weiteren Möglichkeiten gibt es für bereits erwachsene Adoptiv- und Pflegekinder, ihre biologische Abstammung aufzuklären und mehr über ihre frühere Lebensgeschichte zu erfahren?
    Susanne Panter, www.herkunftsberatung.de
  • DNA-Test zur Familiensuche – Erfahrung der koreanischen Adoptierten
    Tim Hanstein, Koreanische Adoptierte Deutschland e.V.

TeilnehmerInnen aus 14 verschiedenen Organisationen brachten die Perspektiven aller Beteiligten – von erwachsenen Adoptierten, Herkunftseltern, Adoptiv- und Pflegeeltern bis zu Fachkräften aus Forschung und Praxis – in die Diskussion ein und pflegten einen anregenden Austausch.

Auch ein Team des Koreanischen Fernsehens nahm an der Tagung teil und führte Interviews mit TeilnehmerInnen. Zum koreanischen „Tag der Adoptivkinder“ am 11.05. wird ein Beitrag über die Veranstaltung im Koreanischen Fernsehen ausgestrahlt.

Beim Abendtreffen im Lokal ging der rege Austausch in gemütlicher Atmosphäre weiter und manch neues Netzwerk wurde gesponnen.

Im nächsten Jahr zur 20. Jahrestagung der BAG ADOPTION und INPFLEGE am 16./17. Mai 2020 wird die Diskussion zu dem umfassenden Thema „Herkunftssuche in der Biographiearbeit“ weitergeführt werden.

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Freizeit für Kinder mit eingeschränkter Alltagskompetenz vom 05.-08.08. in Hübingen

Posted on Mai 5, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

logoDas Familienferiendorf Hübingen e.V. bietet vom 05.-08.08.2019 eine Happy Hübingen – xxl – Freizeit für Kinder mit eingeschränkter Alltagskompetenz an.

Kinder sind heute einer wachsenden Vielzahl an Herausforderungen ausgesetzt. Leistungsdruck beginnt früh, mitunter bereits im Kindergarten. In einer immer schnelleren Welt müssen sie immer schneller „funktionieren“, „Leistung abrufen“ und den gesellschaftlichen Anforderungen und Normen entsprechen können. Der Druck ist enorm – und er nimmt zu.

Gilt dies für alle Kinder gleichermaßen, so trifft es doch die Schwächsten im Besonderen: Kinder mit Defiziten, Verhaltensauffälligkeiten, seelischen Störungen, traumatisierte Kinder und Kinder mit Bindungsstörungen.

Der Alltag für diese Kinder ist ungleich schwerer, die Integration schnell gestört und das innere Gleichgewicht gerät ins Wanken. Natürlich trägt dies bald dazu bei, dass die individuellen Probleme des Kindes gesteigert werden, die Selbstwahrnehmung gestört und die Eigenkontrolle gänzlich verloren und unmöglich wird.

Und so gerät auch die Betreuung und Pflege dieser Kinder schnell zu einer herausfordernden Aufgabe: Eltern, Angehörige und BetreuerInnen stoßen an ihre Leistungsgrenzen. Um dieser Entwicklung vorzubeugen, hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, Hilfestellung anzubieten: Die Möglichkeit der Einstufung in einen Pflegegrad. Auch dafür gedacht pflegende Angehörige zu entlasten, kann jeder Mensch mit erhöhtem Bedarf an Zuwendung, Aufmerksamkeit und Pflege in den Genuss dieser Hilfe kommen.

Ein pädagogisches Team begleitet die Kinder durch die gemeinsame Ferienzeit.

Weitere Info unter: 06439-920040 oder info@ffd-huebingen.de

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LSVD zum Regenbogenfamilientag: Familienvielfalt rechtlich anerkennen und Freizügigkeit in Europa absichern – Entwurf für Reform zum Abstammungsrecht wird Familienvielfalt nicht gerecht

Posted on Mai 5, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , , |

logoAnlässlich des Internationalen Regenbogenfamilientags mit dem Motto „Families: United We Stand“ am Sonntag, den 05. Mai, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben-und Schwulenverbandes (LSVD): Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht dient dem Kindeswohl und stärkt Familien. Der Lesben-und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass Regenbogenfamilien in ihren diversen Konstellationen endlich rechtlich anerkannt und abgesichert werden. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen.

Der LSVD begrüßt, dass mit dem Entwurf von Justizministerin Barley eine Reform des Abstammungsrechts angegangen wird. Die vorgesehene Mutterschaft der zweiten Mutter ab Geburt aufgrund der Ehe oder aufgrund der Mutterschaftsanerkennung ist ein wichtiger Schritt.

Allerdings ist die im Entwurf vorgesehene unterschiedliche rechtliche Behandlung von privaten Samenspenden und ärztlich assistierter künstlicher Befruchtung beiden Anfechtungsrechten nicht sachdienlich. Der LSVD kritisiert an dem Entwurf auch, dass Vereinbarungen vor der Zeugung ausdrücklich ausgeschlossen und insgesamt keine verbindlichen Elternschaftsvereinbarungen zugelassen werden. Zudem lehnt der Entwurf die Verteilung von elterlicher Verantwortung auf mehr als zwei Personen ausdrücklich ab und sieht keinen selbstbestimmten Eintrag von trans- und intergeschlechtlichen Eltern in der Geburtsurkunde vor.

Vor dem Hintergrund der Europawahlen (www.lsvd.de/europa) fordert der LSVD, dass die EU-Kommission rechtliche Lücken in der Frage der Freizügigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Familien mit gleichgeschlechtlichen bzw. transgeschlechtlichen Eltern innerhalb der EU schließt. Eingetragene Partnerschaften oder verheiratete gleichgeschlechtliche Paare werden bislang in der Regel in den EU-Ländern nicht anerkannt, die diese Rechtsformen selbst nicht im nationalen Recht verankert haben. Das ist ein großes Problem für die Freizügigkeit innerhalb der EU. Die betroffenen Paare und Familien erleiden bei einem etwaigen Umzug gravierende Rechtsverluste. Ähnliches gilt für transgeschlechtliche Eltern.

Hintergrund:
Regenbogenfamilien sind Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich versteht. Neben verheirateten heterosexuellen Paaren mit Kind(ern) nimmt auch der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Mehreltern-und Patchwork-Konstellationen sowie Regenbogenfamilien, Ein-Elternfamilien und Pflegefamilien zu. Kinder, Mütter und Väter erleben somit Brüche und Übergänge zwischen verschiedenen Familienformen und biologische, rechtliche und soziale Elternschaft fallen dabei zunehmend auseinander. Diesen Sorge-und Verantwortungsgemeinschaften steht allerdings ein Rechtssystem gegenüber, dass Vielfalt nicht angemessen berücksichtigt.

Der Lesben-und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

Quelle: Pressemitteilung des LSVD vom 03.05.2019

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PFAD Fachzeitschrift 2/2019: „Erwartungen an Inklusion“

Posted on Mai 4, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches, Schule | Schlagwörter: , , , , , |

logoIn der aktuellen Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift der Pflege- und Adoptivkinderhilfe 2/2019 „Erwartungen an Inklusion“ haben wir für Sie einige interessante Artikel rund um dieses wichtige Thema zusammengestellt.

Die PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner betont in ihrem Editorial: „Aber Geld allein wird nicht ausreichen. Die Haltung und die Bereitschaft der Gesellschaft,
Inklusion zuzulassen, gehören ebenso dazu. Pflege- und Adoptivfamilien mit ihrem Einsatz für benachteiligte Kinder sind ein gutes Beispiel für gelingende Inklusion.“

Inhaltsverzeichnis:

  • Margit Huber: Inklusion auf Raten – Debatten um ein Menschenrecht
  • Ute Schimmler: Inklusiver Unterricht: Die Schule an die Kinder anpassen
  • Ursula Laumann: Wie berufliche Integration gelingen kann
  • Margit Huber: Inklusion mit vereinten Kräften: Ein Dorf setzt Maßstäbe für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Handicap
  • Bereitschaftspflege
    • Tabea Pioch: „Ich kann daran ja doch nichts ändern!“ Petition für schnellere Entscheidungen für das Kindeswohl
    • Daten zur Bereitschaftspflege
  • Rezensionen
  • Recht
    • Umgangshäufigkeit bei Fremdunterbringung eines Kleinstkindes nach Sorgerechtsentzug
    • Keine Herausgabe gegen den Willen der Kinder
    • Kein Umgang gegen den Willen des Kindes
    • Welche Voraussetzungen müssen für eine Namensänderung vorliegen?
  • Aus dem Bundesverband
    • PFAD Bundesverband plädiert für Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern
    • Dialogforum Pflegekinderhilfe
    • Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe
    • Auch bei der Mütterrente II bleiben viele Adoptiv- und Pflegeeltern außen vor
    • Verstärkung für den PFAD Bundesverband
  • Aus den Ländern
    • Bayern
    • Hamburg
    • Fulda
    • Rheinland-Pfalz
    • Termine und Mitmach-Aktionen 2019

nähere Informationen zur PFAD Fachzeitschrift

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DIE LINKE: Große Anfrage „Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt“

Posted on Mai 3, 2019. Filed under: Bewerber, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Sachsen-Anhalt |

logoJährlich steigt in Sachsen-Anhalt die Zahl der Kinder, die in Pflegefamilien aufgenommen werden. Mit ihrer Großen Anfrage an die Landesregierung „Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt“ hat die Landtagsfraktion DIE LINKE unter anderem Hintergründe zu den Ursachen, den Herkunftsfamilien und zur Lebenssituation von Kindern in Pflegefamilien hinterfragt.

nähere Informationen:

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BVerfG: Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig

Posted on Mai 2, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Jugendhilfe, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

logoDer vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien verstößt gegen Artikel 3 Abs. 1 GG. Es ist mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot nicht vereinbar, dass der Stiefelternteil in nichtehelichen Stiefkindfamilien die Kinder des anderen Elternteils nicht adoptieren kann, ohne dass die Verwandtschaft der Kinder zu diesem erlischt, wohingegen in einer ehelichen Familie ein solches Kind gemeinschaftliches Kind beider Eltern werden kann.

Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und die zugrundeliegenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für verfassungswidrig erklärt sowie dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass gegen die Stiefkindadoption vorgebrachte allgemeine Bedenken die Benachteiligung von Kindern in nichtehelichen Familien nicht rechtfertigen und sich der Schutz des Stiefkindes vor einer nachteiligen Adoption auf andere Weise als den vollständigen Adoptionsausschluss hinreichend wirksam sichern lässt.

nähere Informationen

Quelle: Pressemitteilung Nr. 33/2019 des Bundesverfassungsgerichts vom 02.05.2019

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Mit Careleaver Weltweit 6-12 Monate ins Ausland

Posted on Mai 2, 2019. Filed under: Erziehungsstellen, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Verschiedenes | Schlagwörter: |

logoDas Projekt Careleaver weltweit ermöglicht Careleavern* einen gleichberechtigten Zugang zu Freiwilligendiensten im Ausland. Das Projekt baut ein System auf, das die notwendige Unterstützung bietet, die Freiwillige aus geregelten Familienverhältnissen durch ihre Eltern oder andere Familienmitglieder erfahren.

Careleaver zwischen 17 und 28 Jahren, die an dem Projekt teilnehmen, haben die Möglichkeit über die vom Bund geförderten Programme IJFD und weltwärts 6-12 Monate ins Ausland zu gehen. Von Careleaver weltweit erhalten Sie darüber hinaus organisatorische und finanzielle Unterstützung sowie emotionalen Support bereits vor der Ausreise und bis weit nach der Rückkehr.

Careleaver Weltweit ist ein Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Brückensteine Careleaver Deutschland“, das von der Drosos Stiftung entwickelt und finanziell gefördert wird. Operativ durchgeführt wird das Projekt durch die Gemeinnützige Gesellschaft EmMi Luebeskind.

Es sind noch wenige Plätze frei für einen Freiwilligendienst im Ausland ab Herbst 2019 mit dem Careleaver Weltweit Projekt. Interessierte Careleaver finden Informationen unter www.careleaver-weltweit.de, bei Facebook oder bei Instagram. Via Mail an info@careleaver-weltweit.de oder mobil unter +49 (0) 176 7312 2079 auch via WhatsApp, Telegram und Signal.

zum Informationsflyer Careleaver Weltweit Flyer

*Careleaver ist die Selbstbezeichnung für junge Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Erziehung – z.B. in Wohngruppen oder Pflegefamilien – verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden.

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Neues Beratungsangebot „berta“ für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt startet am 03.05.2019

Posted on Mai 2, 2019. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Publikationen, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

logoBerlin, 02.05.2019. Am 3. Mai 2019 startet beim „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ das neue telefonische Angebot „berta“ (Tel. 0800 3050750) – die erste bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt. „berta“ bietet Menschen Entlastung, Beratung und Unterstützung beim Ausstieg aus organisierten sexualisierten und rituellen Gewaltstrukturen und unterstützt darüber hinaus alle, die sich um jemanden sorgen, einen Verdacht haben oder Informationen zum Thema suchen. „berta“ ist Teil des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“, dem telefonischen Unterstützungsangebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) unter der fachlichen Leitung von N.I.N.A. e. V. (Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen).

Die Fachkräfte von „berta“ sind psychologisch und pädagogisch ausgebildet und verfügen über langjährige persönliche Erfahrungen mit organisierter und ritueller Gewalt. Sie beraten beim Ausstieg und allen damit verbundenen Fragen. Sie geben Informationen und zeigen – wenn gewünscht – weitere Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung auf. Jedes Gespräch bei „berta“ bleibt vertraulich. Der Schutz der persönlichen Daten ist zu jedem Zeitpunkt garantiert.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): Mit „berta“ wollen wir Betroffene beim schweren Ausstieg aus organisierten sexualisierten und rituellen Gewaltstrukturen unterstützen. Betroffene brauchen nicht nur unsere Ermutigung sich anzuvertrauen. Sie brauchen auch aktive Unterstützung beim Ausstieg, da diese Form der Gewalt häufig in sehr abgeschotteten Strukturen ausgeübt wird und das bestehende Hilfesystem meist nicht greift. Betroffene berichten, dass sie massiv unter Schweigegebote gesetzt, erpresst und verfolgt werden und dass ihnen meist nicht geglaubt wird, wenn sie sich anvertrauen. Hier ist noch viel Aufklärungsarbeit notwendig, bei psychologischen und pädagogischen Fachkräften, aber auch bei Justiz und Politik. Wir brauchen spezifische Hilfen und Ausstiegsangebote für diese Betroffenengruppe und mehr Forschung zu dieser besonderen Gewaltform, die in Gesellschaft, Wissenschaft und in der Fachszene bisher noch wenig anerkannt ist und von vielen nicht für möglich gehalten wird.“

Silke Noack, Leiterin „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ und „berta“: „Für Menschen, die organisierte sexualisierte oder rituelle Gewalt erfahren haben, ist es besonders schwer, Schutz und Unterstützung zu erhalten. Die Existenz ritueller Gewalt wird noch immer – auch von Fachkräften – in Frage gestellt. Das liegt vor allem daran, dass die Berichte der Betroffenen über die erlebte Gewalt und die Bedrohung für viele Menschen das Aushaltbare weit übersteigen. Mit „berta“ bringen wir jetzt erstmals ein bundesweites Unterstützungsangebot auf den Weg, das die besonderen Herausforderungen des Themas aufgreift und betroffenen Menschen begleitend zur Seite steht. Das Besondere ist die unbürokratische professionelle Beratung bei akuten Fragen sowie die Möglichkeit, bei Bedarf auch über einen längeren Zeitraum hinweg von „berta“ telefonisch begleitet zu werden. Die Fachkräfte am Telefon wissen, wie wichtig es ist, den Weg selbst zu bestimmen. Sie sind da, hören zu und begleiten – auch wenn es schwierig wird.“

Definition organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt:
In organisierten und rituellen Gewaltstrukturen wird die systematische Anwendung schwerer sexualisierter Gewalt in Verbindung mit körperlicher und psychischer Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch die Zusammenarbeit mehrerer Täter und Täterinnen bzw. Täternetzwerke ermöglicht. Häufig ist dies mit kommerzieller sexueller Ausbeutung verbunden. Dient eine Ideologie zur Begründung oder Rechtfertigung der Gewalt, wird dies als rituelle Gewalt bezeichnet. In manchen Gewaltstrukturen sind Familien generationenübergreifend eingebunden. Organisierte und rituelle Gewaltstrukturen können eine umfassende Kontrolle und Ausbeutung von Menschen durch Mind-Control-Methoden beinhalten. Die planmäßige wiederholte Anwendung schwerer Gewalt erzwingt spezifische Dissoziationen bzw. eine gezielte Aufspaltung der kindlichen Persönlichkeit und führt dazu, dass Betroffenen, die sich anvertrauen, vielfach nicht geglaubt wird.
Definition des „Fachkreis Sexualisierte Gewalt“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Kinder (BMFSFJ): https://www.bundeskoordinierung.de/de/topic/51.rituelle-und-organisierte-gewalt.html

Berichte und Studien:
Bei der vom UBSKM eingerichteten Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs haben sich von 2016 bis 2019 42 Betroffene von organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt gemeldet. In einer Studie unter der Leitung des Kommissionsmitglieds Prof. Peer Briken, UKE Hamburg, an der 165 Betroffene teilgenommen haben, konnten die aus der Praxiserfahrung bekannten Themen erhoben und differenziert werden. Es wurde eine hohe Inanspruchnahme des psychosozialen Versorgungs- und Gesundheitssystem deutlich – bei immer noch ausgeprägten Versorgungslücken. Prof. Peer Briken: „Erfahrungen von sexueller Gewalt und Ausbeutung in Verbindung mit organisierter ritueller Gewalt sind bisher gesellschaftlich, traumatherapeutisch und wissenschaftlich wenig anerkannt. Daher geraten auch Professionelle in der Begleitung dieser Klientinnen und Klienten häufig in rechtliche, fachliche und ethische Grauzonen und an Grenzen der kollegialen Unterstützung. Das Hilfetelefon „berta“ bietet jetzt ein wichtiges und dringend notwendiges Angebot zur Beratung und Unterstützung für Betroffene und Professionelle.“
s. auch Bilanzbericht der Kommission, S. 118 ff unter https://www.aufarbeitungskommission.de/bilanzbericht_2019/ sowie Zeitschrift Trauma und Gewalt https://www.traumaundgewalt.de/article/pdf/5b6c4732536f88fd588b4587/tg_2018_03_0244-0261_0244_01

berta – Beratung und telefonische Anlaufstelle für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt
Tel. 0800 3050750 (bundesweit, anonym und kostenfrei)
Sprechzeiten: Dienstag: 16 bis 20 Uhr und Freitag: 9 bis 13 Uhr (außer an Feiertagen und am 24. und 31. Dezember).
ab 3. Mai 2019 unter www.berta-telefon.de

Weitere Informationen und Hilfeangebote:
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch – Beratung für Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und weitere Interessierte
Tel. 0800 2255530 (bundesweit, anonym und kostenfrei)
Hilfeportal Sexueller Missbrauch – Datenbank mit Hilfe- und Beratungsangeboten vor Ort: www.hilfeportal-missbrauch.de
www.beauftragter-missbrauch.de
www.nina-info.de

Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 02.05.2019

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PFAD Ferienangebot, auch für Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf vom 21.-26.07. in Rheinland-Pfalz

Posted on Mai 1, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Rheinland-Pfalz, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoSie sind auf der Suche nach einem schönen Ferienangebot, das auch auf Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf eingerichtet ist?

Bei der PFAD Kidsfreizeit „Jäger und Sammler – ein Team“ vom 21.-26.07.2019 in Trippstadt / Rheinland-Pfalz gibt es für Kinder im Alter von ca. 7 bis 11 Jahren Spiel, Spaß und Abenteuer.

Anmeldeschluss ist der 20.05.

Nähere Informationen finden Sie auf dem Flyer.

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Jugendhilfe greift bei jedem zweiten Straßenjugendlichen nicht – Praxis-Forschungsprojekt soll helfen

Posted on Mai 1, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Netzwerke | Schlagwörter: |

logoDie Zahl junger Menschen, die weder sozial noch beruflich intergiert sind, ist in den letzten Jahren immer weiter angestiegen. Aktuelle Studienergebnisse belegen, dass in Deutschland etwa 37.000 junge Menschen im Alter von 14 bis 25 Jahren als Straßenjugendliche und meist ohne festen Wohnsitz leben. Obwohl die Zahl der in Anspruch genommenen Erziehungshilfen einen Höchststand erreicht hat und fast zwei Drittel dieser Jugendlichen mit der Jugendhilfe in Kontakt stehen, greifen die Hilfemaßnahmen langfristig nur bei jedem zweiten Betroffenen. Genau hier setzt das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit 500.000 Euro geförderte Praxis-Forschungsprojekt „Gesundheits- und Lebensorientierung für Jugendliche aus der Jugendhilfe“ des Instituts für Forschung und Weiterbildung (IFW) der Hochschule Koblenz an. Ziel des Projektes ist es, künftig weniger junge Menschen aus der stationären Jugendhilfe in prekäre Lebenssituationen zu entlassen.

„Es gilt, die Übergänge aus der Jugendhilfe in die Eigenständigkeit fachlich neu zu gestalten“, betont der Projektleiter und Professor am Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz, Prof. Dr. Robert Frietsch. Das Praxis-Forschungsprojekt ziele auf die Verbesserung der sozialen Lebens- und Gesundheitssituation der jungen Menschen aus der Jugendhilfe ab: „Ganz konkret möchten wir Methoden entwickeln und Fachkräfte in der stationären Jugendhilfe qualifizieren, um Probleme und Verhaltensauffälligkeiten von Jugendlichen schon weit im Vorfeld der Entlassung erkennen und darauf fachlich angemessen reagieren zu können.“ Hierbei sei auch die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Hilfeeinrichtungen wie Sucht- und Schuldnerberatung, Sozio- und Psychotherapie und medizinischen Diensten effektiver und niedrigschwelliger zu gestalten, so Frietsch.

„Um die Ziele umzusetzen, führen wir Workshops für Fachkräfte der Jugendhilfe durch, mit denen wir neue Methoden und Dokumentationsverfahren erarbeiten und einüben“, ergänzt der am Forschungsprojekt beteiligte Sozialwissenschaftler Dirk Holbach. Zudem sollen Fachtagungen zu verschiedenen Themenbereichen einer erfolgreichen Jugendhilfe dazu dienen, die Fachkenntnisse im Handlungsbereich der Jugendhilfe bundesweit einer breiteren Fachöffentlichkeit vorzustellen und zu diskutieren.

Gründe, warum Jugendliche und junge Erwachsene auf der Straße leben, gibt es viele. Mangelnde soziale Bindungen, vielfältige Gewalt- und Missbrauchserfahrungen sowie intensiver Drogengebrauch sind nur einige der Gründe, weshalb Kinder und Jugendliche den Kontakt zu ihren Familien abbrechen. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz dürfte es in Deutschland eigentlich keine obdachlosen Kinder und Jugendlichen geben. Danach sind die Jugendämter zur Hilfeleistung für Minderjährige verpflichtet und sollen den Jugendlichen über sozialpädagogische Hilfen eine schulische und berufliche Ausbildung sowie die Eingliederung in die Arbeitswelt und die Gesellschaft ermöglichen.

Mehr Informationen zur Studie unter www.hs-koblenz.de/ifw. Das IFW der Hochschule Koblenz hat den Auftrag, Forschung und wissenschaftliche Weiterbildung in der Sozialen Arbeit durchzuführen und zu fördern.

Quelle: Pressemitteilung der Hochschule Koblenz vom 26.04.2019

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Pflegekinder in Berlin: „Wir suchen Eltern für die Kinder, nicht umgedreht“

Posted on Mai 1, 2019. Filed under: Berlin, Bewerber, Fachkräfte, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Publikationen |

logorbb24.de bringt am 01.05.2019 ein Interview mit Angelika Nitzsche von der Familien für Kinder gGmbH in Berlin. Unter der Überschrift „Wir suchen Eltern für die Kinder, nicht umgedreht“ gibt sie Informationen zur Motivation, Bewerbung und Vorbereitung von Pflegeeltern, zu den Herausforderungen, die Kinder an ihre Pflegefamilie stellen und Gründe, weshalb nicht mehr genügend Bewerber zu finden sind.

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