Archive for August 2019

Interview: „Warum meine Adoption keine Rettung war“

Posted on August 31, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , |

Mikah wurde als Säugling von einem deutschen Paar aus Haiti adoptiert. Mikah ordnet sich dem dritten Personenstand zu und der „Black and Indigenous People/Person(s) of Color (Bipoc). Mikah bloggt auf Instagram unter dem Namen Zuerstschwarz zu den Themen mentale Gesundheit, Körperwohlbefinden und Alltagsrassismus.

Für den YouTube-Kanal Auf Klo wurde Mikah interviewt und sprach über (ihre/seine) Adoption und warum manche Fragen an schwarze Menschen einfach gar nicht gehen.

Interessant ist auch der Artikel „Nonbinär und Bipoc: Mikah bloggt über Alltagsrassismus und Identitätsfindung“ auf fudder.de vom 28.08.2019.

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Landesrechnungshof Niedersachsen empfiehlt Kommunen, mehr Kinder in Pflegefamilien zu vermitteln

Posted on August 30, 2019. Filed under: Bewerber, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Niedersachsen, Pflegefamilie, Publikationen |

Der Landesrechnungshof Niedersachsen mahnt – laut einem Artikel der WELT vom 29.08.2019 – die Kommunen an, aus finanziellen Gründen mehr Pflegefamilien zu akquirieren: „Es zahle sich für die Kommunen aus, verstärkt nach Pflegefamilien für Kinder zu suchen, die nicht bei ihren eigenen Eltern aufwachsen können, führte der Rechnungshof an. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen sei dreieinhalb Mal so teuer wie die Unterbringung in Pflegefamilien. Bei Kindern, die aus Erziehungsgründen umquartiert werden müssten, kämen 58 Prozent in einer Pflegefamilie unter. Bei behinderten Kindern gelinge dies nur in 20 Prozent der Fälle.“

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RLP: Anhörung im Landtag – Kostenbeiträge für Heim- und Pflegekinder gehören abgeschafft

Posted on August 29, 2019. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rheinland-Pfalz, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

MdL Markus Stein (SPD)

Der Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des rheinland-pfälzischen Landtags hat sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Abschaffung des Kostenbeitrags für Heim- und Pflegekinder beschäftigt. Ausschussmitglied Markus Stein erklärt hierzu:

„Bei der Anhörung wurde deutlich, dass wir mit der klaren Forderung, den Kostenbeitrag für Heim- und Pflegekinder abzuschaffen, auf dem richtigen Weg sind. Junge Menschen, die ohnehin schon einen erschwerten Start ins Leben haben, müssen bei ihrem Übergang ins Erwachsenenleben bestmöglich unterstützt werden. Hierzu zählt der Start in die Berufstätigkeit durch Ferienjobs oder die Ausbildung. Wenn aber den jungen Menschen – wie bei der derzeitigen Rechtslage – vom ersten, selbst verdienten Geld am Ende fast nichts übrigbleibt, weil sie bis zu 75 Prozent ihres Nettoeinkommens an das Jugendamt abführen müssen, ist dies in jeder Hinsicht ungerecht. Es darf nicht länger so sein, dass die Zukunftschancen eines jungen Menschen von der familiären Situation abhängen. Daher sollte die im SGB VIII geregelte Heranziehung des verdienten Geldes ersatzlos gestrichen werden.“

Stein sagt weiter: „In der Anhörung wurde deutlich, dass die überwiegende Mehrzahl der Anzuhörenden aus Verwaltung und Verbänden unsere Ansicht teilt: Der geltende Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent sei für die jungen Menschen überhaupt nicht nachvollziehbar und wirke demotivierend.“ Stein betont: „Für junge Menschen ist es wichtig zu erleben, wie es ist, auf eigenen Füßen zu stehen. Dafür müssen sie ihr verdientes Geld behalten dürfen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einem eigenverantwortlichen Leben.“

Quelle: Pressemitteilung der SPD Landtagsfraktion RLP vom 28.08.2019

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Info-Videos der „Regenbogen-Familie“

Posted on August 28, 2019. Filed under: Bewerber, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: |

Papa Björn und Papi Christian informieren wöchentlich auf eltern.de über ihren Alltag als REGENBOGEN-FAMILIE mit ihrem fast zweijährigen Pflegekind Lukas. Bisher gibt es drei sehr persönliche Videos:

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Pflegevater aus Plettenberg wegen Totschlag verurteilt

Posted on August 28, 2019. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie, Publikationen |

Wegen Totschlags hat das Hagener Landgericht am 28.08.2019 einen 30-Jährigen aus Plettenberg zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seinen 17 Monate alten Pflegesohn im Januar 2019 durch Schläge gegen den Kopf und langes Schütteln getötet hatte. Es habe „Anzeichen der Überforderung“ im Umgang mit dem Kleinkind gegeben.

Pressespiegel:

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Kreis Olpe: „Pflegeeltern werben Pflegeeltern“

Posted on August 28, 2019. Filed under: Bewerber, Nordrhein-Westfalen |

Der Artikel „Pflegeeltern im Kreis Olpe gesucht: „Der Bedarf ist groß“ vom 27.08.2019 berichtet von einer neuartigen Aktion, mit der der Pflegekinderdienst Viento im Kreis Olpe neue Pflegefamilien anwirbt:

„Unter dem Motto „Pflegeeltern werben Pflegeeltern“ sollen Mütter und Väter, die bereits Pflegekinder haben oder hatten, im Aktionszeitraum 1. September bis 21. November gezielt auf mögliche Bewerberfamilien zugehen. „Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass eine positive Mundpropaganda sehr viel wert ist“, erklären die Mitarbeiter die Aktion. Die Mühen sollen natürlich belohnt werden. Viento hat den Pflegefamilien Visitenkarten erstellt, die sie den möglichen Bewerbern mitgeben können. Legen diese die Visitenkarten bei einem Informationsgespräch vor, erhalten die Anwerber eine Anerkennung in Form von Gutscheinen.“

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Exklusion beenden: Kinder und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien!

Posted on August 27, 2019. Filed under: Gesundheit, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , , |

Zusammen mit sehr vielen anderen Organisationen hat sich der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. dem Appell: Exklusion beenden – Kinder‐ und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien! angeschlossen.

Gefordert wird, ein inklusives SGB VIII nun endlich gesetzlich umzusetzen und damit Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung aus dem SGB XII in das SGB VIII zu inkludieren.

Der Zeitpunkt des Appells ist dabei nicht zufällig. Am 17./18. September 2019 wird im Rahmen des Dialogprozesses des BMFSFJ „Mitreden-Mitgestalten: die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ unter der Überschrift „Mehr Inklusion, wirksames Hilfesystem, weniger Schnittstellen“ mit über 70 Beteiligten aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe u.a. Bereichen erneut über die Option einer inklusiven Lösung des SGB VIII diskutiert. Ein Gesetzesentwurf wird – wie vom BMFSFJ angekündigt – Anfang 2020 erwartet.

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Schwerpunktkur für Mütter mit Adoptiv- und Pflegekindern an der Ostsee

Posted on August 27, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Gesundheit, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

logoAm 27.11.2019 startet ein neuer Durchgang der Schwerpunktkur für Mütter mit Adoptiv- und Pflegekindern in der Klinik Schwedeneck an der Ostsee.

In ihrem Engagement im Interesse ihrer Kinder kann es passieren, dass Adoptiv- und Pflegemütter über eigene Belastungsgrenzen hinausgehen, sich überfordern und in einen Erschöpfungszustand geraten. Dies kann sich in verschiedenen körperlichen und seelischen Beschwerden zeigen, z.B. in Kopf- und Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder depressiven Verstimmungen.

Mit dem langjährig bewährten Schwerpunktangebot möchte die Klinik Schwedeneck Adoptiv- und Pflegemüttern die Möglichkeit bieten, im Austausch mit anderen Adoptiv- und Pflegemüttern Sorgen und Belastungen zu teilen sowie sich gemeinsam für die verantwortungsvollen Aufgaben im Alltag zu stärken. Während der Schwerpunktkur wird das psychologisches Angebot speziell auf die Probleme von Adoptiv- und Pflegefamilien abgestimmt.

nähere Informationen

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„Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …“ am 27./28.11. in Berlin

Posted on August 27, 2019. Filed under: Berlin, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

logoDas Seminar des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) „Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …“ am 27./28.11.2019 in Berlin wird sich mit dem schwierigen Übergang in die Volljährigkeit und den dann veränderten Rahmenbedingungen beschäftigen. Neben Inputs verschiedener Experten, sind ein Erlebnisteil und verschiedene Workshops geplant.

nähere Informationen

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PFAD-Adoptionstag am 26.10. in Augsburg – Unterschiedliche Familienkulturen, unterschiedliche Entwicklung des Adoptivkindes

Posted on August 26, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bayern, Fortbildung, PFAD Verband, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , |

In diesem Jahr findet der PFAD Adoptionstag am 26.10.2019 in Augsburg zum Thema „Unterschiedliche Familienkulturen, unterschiedliche Entwicklung des Adoptivkindes“ statt.

Welchen Einfluss hat die Familienkultur auf die Entwicklung eines Kindes? Was passiert im Kopf des Kindes, wenn die Familienkultur sehr verletzend oder stressig für das Kind war? Was heißt das für die Adoptivfamilie? Welche Maßnahmen können dem Kind helfen und der Familie?
Diese und weitere Fragen sollen im Vortrag und im gemeinsamen Austausch diskutiert werden.

ANMELDUNG bitte bis spätestens 13. Oktober 2019

Veransatltungsflyer

Die Tagung wird veranstaltet vom PFAD Bundesverband e.V. in Kooperation mit dem PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V.

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FASD-Schulungen – Theorie und Praxis zum Fetalen Alkoholsyndrom

Posted on August 24, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Fortbildung, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

PAN (Pflege- und Adoptivfamilien NRW e.V.) veranstaltet eine Schulung zum Fetalen Alkoholsyndrom am 05.10.2019 und 16.11.2019 in Düsseldorf.

Referent: Herr Dr. Reinhold Feldmann, Dipl.-Psychologe von der Tagesklinik Walstedde

Die Schulung findet an 2 Samstagen statt. Sie ist aufeinander aufbauend und nicht einzeln buchbar!

In Kleingruppen soll individuell auf die Teilnehmer*innen eingegangen werden, so dass ist die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Weitere Informationen und Anmeldung:

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Dokumentation der 4. Gedenkveranstaltung für Yagmur veröffentlicht

Posted on August 23, 2019. Filed under: Fortbildung, Hamburg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Unter dem Titel „Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ hat die Yagmur Gedächtnis Stiftung eine ausführliche Dokumentation der 4. Gedenkveranstaltung für Yagmur am 18.12.2018 in Hamburg veröfentlicht.

Sie enthält unter anderem die Vorträge von

  • Sabine Schröder-Lezius: Begrüßung und Einführung
  • Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit: „Auswirkungen von grundgesetzlich verankerten individuellen Kinderrechten auf das Kindeswohl und den Kinderschutz“
  • Prof. Dr. Ludwig Salgo: „Das Kind im Mittelpunkt familienrechtlicher und sozialbehördlicher Verfahren“
  • Daniel Oetzel, MdHB, FDP, stellv. Vorsitzender der Enquete-Kommission: „Wie verändern die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte erweitern“ das Kinderleben in Hamburg?“
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Adoptivbewerber-Informationsabend am 01.10. in Hamburg

Posted on August 20, 2019. Filed under: Jugendhilfe |

Freunde der Kinder e.V. lädt am 01.10.2019 von 19.30 – 21.30 Uhr zum Adoptivbewerber-Informationsabend ein.

Von 19.30 bis 21.30 Uhr erläutern die Referentinnen Lenore Wittig und Stephanie Themlitz das Adoptionsverfahren und beantworten die Fragen der Interessent*innen.

nähere Informationen

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5,6 Prozent mehr Sorgerechtsentziehungen im Jahr 2018 in NRW

Posted on August 20, 2019. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Nordrhein-Westfalen, Statistik | Schlagwörter: , |

Im Jahr 2018 wurden 4 572 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge durchgeführt.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2018 wurden 4 572 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge durchgeführt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 5,6 Prozent mehr Maßnahmen als ein Jahr zuvor (2017: 4 328). Nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ordneten die Gerichte in 2 026 Fällen den vollständigen und in 2 546 Fällen den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Bei einem teilweisen Entzug wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen.

Unter den 2 546 Fällen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge wurde in 1 944 Fällen das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen. Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen besteht.

Im Jahr 2018 bearbeiteten die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen außerdem 34 818 Sorgeerklärungen; das waren 3,9 Prozent mehr als 2017 (damals: 33 506). Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung nicht miteinander verheirateter Eltern, die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam ausüben zu wollen. Die elterliche Sorge kann den Eltern – auf Grundlage einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung – ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen werden. Mit der Abgabe der Sorgeerklärung vor einer Urkundsperson steht das elterliche Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 BGB). (IT.NRW)

Quelle: www.it.nrw

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5,7 Prozent weniger Adoptionen in NRW im Jahr 2018

Posted on August 20, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Forschung, Jugendhilfe, Nordrhein-Westfalen, Statistik | Schlagwörter: , |

Düsseldorf (IT.NRW). 2018 wurden in Nordrhein-Westfalen 817 Kinder und Jugendliche zur Adoption vermittelt (424 Jungen und 393 Mädchen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurden damit 49 Adoptionen weniger ausgesprochen als im Vorjahr (-5,7 Prozent). 46,4 Prozent (379) der adoptierten Kinder und Jugendlichen waren jünger als drei Jahre und 32,8 Prozent (268) waren zwischen drei und elf Jahren alt. Eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten 9,3 Prozent (76) der adoptierten Minderjährigen.

Der überwiegende Teil (61,2 Prozent) aller Adoptionen erfolgte durch einen neuen Partner des leiblichen Elternteils (Stiefvater/Stiefmutter). 23 Kinder wurden durch Verwandte und 294 Kinder durch nicht verwandte Personen (36,0 Prozent) angenommen.

Ende 2018 waren in Nordrhein-Westfalen 227 Mädchen und Jungen zur Adoption vorgemerkt; ihnen gegenüber standen zum gleichen Zeitpunkt 1 111 bei den Adoptionsvermittlungsstellen gemeldete Bewerber, die ein Kind adoptieren wollten.

Ende des vergangenen Jahres befanden sich 412 junge Menschen in der sog. „Adoptionspflege“, die zukünftigen Eltern und dem Kind die Möglichkeit einer gegenseitigen Probephase bietet. (IT.NRW)

Quelle: www.it.nrw.

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43 375 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2018 in NRW

Posted on August 20, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Nordrhein-Westfalen, Statistik | Schlagwörter: , , |

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 43 375 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 9,9 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478).

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 43 375 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 9,9 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde in 12,9 Prozent der Fälle (5 607) eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. In 6 009 Fällen bestand eine latente Gefährdung, d. h. die Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, konnte nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden. In 14 081 Fällen wurde ein Hilfebedarf festgestellt; in 17 678 Verdachtsfällen ergab sich, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestand.

37,8 Prozent der Kinder, bei denen eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, waren zwischen zehn und 17 Jahren alt. Fast jedes vierte Kind (24,6 Prozent) war jünger als drei Jahre.

Die Jugendämter in NRW wurden in etwa jedem vierten Fall (11 290) durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. In 17,7 Prozent (7 667) der Fälle machten Verwandte, Bekannte oder Nachbarn des Kindes auf die Gefährdung aufmerksam. Das Personal von Schulen so ie Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen war in 13,2 Prozent (5 746) der Fälle Initiator für eine Gefährdungseinschätzung. (IT.NRW)

Quelle: www.it.nrw

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Seminar „Pubertät oder die Kunst, einen Kaktus zu umarmen“ am 11.09.

Posted on August 20, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Sachsen, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , |

Lebenshaus e.V. veranstaltet am 11. September 2019 ein Seminar zu Thema „Pubertät oder die Kunst, einen Kaktus zu umarmen“ in Zwönitz/OT.

Die Pubertät ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Für Familien mit angenommenen Kindern wird sie manchmal zur Zerreißprobe. Die Referentin Martina Meixner gibt Überlebenstipps für Eltern, wie immer sehr praktisch und mit Raum für Fragen.

Anmeldungsfrist:
3. September 2019

Programm
www.lebenshaus.org

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Kindeswohlgefährdungen bei Kindern und Jugendlichen in über 4 500 Fällen

Posted on August 20, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Statistik | Schlagwörter: , , |

Insgesamt rund 13 800 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls in Baden-Württemberg

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2018 in Baden-Württemberg für 13 781 Kinder und Jugendliche Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen (+12 % gegenüber 2017). Dabei werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt. Das Jugendamt verschafft sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von betroffenen Kindern oder Jugendlichen und deren persönlichen Umgebung.

Im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem die Anzahl der Fälle akuter Kindeswohlgefährdung gestiegen (+25 %). In diesen 2 196 Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. 49 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren Jungen, 51 % Mädchen.1 In 1 248 Fällen wurden als Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt. Bei 718 Fällen gab es Anzeichen für körperliche und bei 761 für psychische Misshandlung. Hinweise auf sexuelle Gewalt wurden in 139 Fällen festgestellt, mehr als drei Viertel davon waren Mädchen. Bei der Art der Kindeswohlgefährdung sind Mehrfachnennungen möglich.

Eine sogenannte latente Kindeswohlgefährdung lag in 2 339 Fällen vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.

Keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf ergab sich bei 4 906 Gefährdungseinschätzungen. Bei 4 340 Verfahren wurden keine Gefährdung und kein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Hinweise auf mögliche Gefährdungen kommen von verschiedensten Personen und Institutionen. Am häufigsten wurde durch die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft (24 %) über die mögliche Gefährdung informiert. Bei 12 % der Fälle kamen die Hinweise von Nachbarn oder Bekannten des betroffenen Kindes oder Jugendlichen, bei 9 % von Schulen und in jeweils 8 % der Fälle von Sozialen Diensten, den Personensorgeberechtigten oder anonymen Meldern. Lediglich in 2 % der Fälle kamen die Hinweise von den Minderjährigen selbst.

Rund 22 % der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung betrafen Kinder unter 3 Jahren. 19 % waren im klassischen Kindergartenalter von 3 bis unter 6 Jahren. Bei weiteren 23 % waren Kinder im Alter von 6 bis unter 10 Jahren betroffen. Jedes fünfte betroffene Kind war zwischen 10 und unter 14 Jahren (20 %) und 15 % waren Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren.
1 Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts „ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)“ werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

Quelle: www.statistik-bw.de

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Anzahl der Adoptionen sinkt auf Rekordtief

Posted on August 20, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Forschung, Kinder-/Jugendinfos, Statistik | Schlagwörter: , , |

Baden-Württemberg: 38 % der adoptierten Kinder sind jünger als 3 Jahre
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2018 von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz in Baden-Württemberg 486 Adoptionen vorgenommen (−5 % gegenüber 2017) und damit so wenige wie noch nie seit Erhebungsbeginn.

Insgesamt wurden 2018 in Baden-Württemberg 262 Jungen und 224 Mädchen zur Adoption vermittelt. 38 % der adoptierten Kinder hatten das 3. Lebensjahr noch nicht erreicht. 11 % waren zum Zeitpunkt der Adoption zwischen 3 und unter 6 Jahren und weitere 9 % zwischen 6 bis unter 9 Jahren alt. 42 % der adoptieren Kinder und Jugendlichen waren im Alter von 9 bis unter 18 Jahren.

74 % der Adoptionen von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg erfolgten 2018 durch die Partnerin oder den Partner des leiblichen Elternteils und demnach durch Stiefeltern (333) oder durch eine, mit dem Adoptivkind verwandte Person (25). Es sind hierbei deutliche altersspezifische Unterschiede erkennbar. Bei den adoptierten Kindern im Alter unter 3 Jahren wurden 53 % (97) von einem Stiefelternteil oder Verwandten adoptiert und 47 % (87) von nicht verwandten Personen. Bei den 3 bis unter 6-Jährigen Adoptivkindern überwogen mit 63 % (34) die Adoptionen durch Stiefelternteile und verwandte Personen noch deutlicher. Kinder im Alter von 6 bis unter 9 Jahren wurden mit 89 % (39) fast ausschließlich von Stiefelternteilen oder Verwandten angenommen. Bei den über 9-Jährigen liegt der Anteil sogar bei 92 % (188).

Bei drei Viertel (365) der adoptierten Kinder und Jugendlichen war der leibliche Elternteil vor Beginn des Adoptionsverfahrens ledig oder geschieden. In 14 Fällen (3 %) wurde ein Kind von verheirateten und zusammenlebenden Eltern abgegeben.

Die deutsche Staatsangehörigkeit hatten 403 (83 %) der adoptierten Kinder und Jugendlichen. Von den 83 Adoptivkindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit stammten die meisten aus europäischen (54 %) oder asiatischen (33 %) Ländern.

Quelle: www.statistik-bw.de

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Jugendämter schalten Familiengericht ein – 1 719 Maßnahmen 2018 in Sachsen eingeleitet

Posted on August 20, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Sachsen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

Für Kinder und Jugendliche haben die Jugendämter in Sachsen 2018 in Folge einer Gefährdung des Kindeswohls insgesamt 1719 Maßnahmen beim Familiengericht nach § 1666 Absatz 3 BGB eingeleitet. Diese waren u. a. darauf zurückzuführen, dass die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage waren, die Gefahr für das Kind abzuwenden oder einer Inobhutnahme widersprachen. Die Maßnahmen des Familiengerichts umfassten:

  • 431 Auferlegungen der Inanspruchnahme von Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII – z. B. Hilfen zur Erziehung),
  • 205 Aussprachen von Geboten und Verboten gegenüber den Personen- sorgeberechtigten oder Dritten gemäß § 1666 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 BGB (z. B. das Gebot für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen; das Verbot, Orte, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, aufzusuchen oder Kontakt mit dem Kind aufzunehmen),
  • 59 Ersetzungen von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten (z. B. die Einwilligung in die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung oder die Zustimmung zur Inobhutnahme eines Kindes) und
  • 600 vollständige und 424 teilweise Übertragungen der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (vollständiger und teilweiser Entzug der elterlichen Sorge).

Quelle: www.statistik-sachsen.de

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17 028 Sorgeerklärungen 2018 bei den Jugendämtern registriert

Posted on August 20, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Sachsen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

Im Jahr 2018 wurden bei den sächsischen Jugendämtern 16 904 sogenannte Sorgeerklärungen von Eltern abgegeben bzw. 124 durch Gerichte ersetzt. Nach § 1626a BGB steht Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren, die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), wenn sie einander heiraten oder ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Des Weiteren übten die sächsischen Jugendämter am Jahresende 2018 insgesamt 3164 Amtsvormundschaften für Minderjährige aus. Wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht, aber auch, wenn die Eltern nicht berechtigt sind, weder in den die Person noch das Vermögen betreffenden Angelegenheiten des Minderjährigen als Vertreter zu fungieren, kommt es zur Berufung eines Vormundes. Dabei gab es 2853 bestellte Amtsvormund- schaften, insbesondere bei Entzug der elterlichen Sorge, und 311 gesetzliche Amtsvormundschaften bei der Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption.

Die Zahl der bestellten Amtspflegschaften für Kinder und Jugendliche betrug 1 288. Insbesondere bei Gefährdung des Kindeswohls sowie nach Scheidung oder bei getrennt lebenden Eltern wird die Personensorge ganz oder teilweise oder auch die Vermögenssorge auf das Jugendamt übertragen.

15 759 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahresende 2018 von den Jugendämtern Beistand – auf Antrag eines Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Quelle: www.statistik-sachsen.de

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Fachtagung „Auf dem Weg zur offenen Adoption. Was braucht ein modernes Adoptionswesen in Deutschland?“ am 18./19.11 in Berlin

Posted on August 20, 2019. Filed under: Berlin, Fachkräfte, Forschung, Fortbildung, Netzwerke, Politik | Schlagwörter: , , |

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veranstaltet am 18. und 19. November 2019 in Berlin die Fachveranstaltung „Auf dem Weg zur offenen Adoption. Was braucht ein modernes Adoptionswesen in Deutschland?“

Durch die Adoption sollen fürsorgebedürftige Kinder ein stabiles Zuhause erhalten und in rechtlich abgesicherten familiären Strukturen aufwachsen können. Um dies zu ermöglichen, müssen im Adoptionsrecht und in der Adoptionsvermittlung die sich wandelnden Lebensbedingungen von Familien und die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Adoptionsforschung Berücksichtigung finden. So verweisen internationale Forschungsergebnisse auf die positiven Effekte offener Adoptionsformen, sowohl für die Identitätsentwicklung des Kindes als auch die Trauerarbeit der abgebenden Eltern.

Dennoch nimmt der Gesetzgeber die Inkognitoadoption als Regelfall an – für offene Formen der Adoption gibt es weder eine rechtliche Absicherung noch allgemeine Regularien, die Fachkräften Orientierung in ihrem Handeln bieten. Gleichzeitig sind offene und halboffene Adoptionen in der Praxis angekommen und in der Fachwelt wird die weitere Unterstützung und rechtliche Absicherung dieser Adoptionsformen gefordert. Für die Arbeit der Fachkräfte in der Adoptionsvermittlung gingen mit einem solchen Paradigmenwechsel jedoch auch neue Aufgaben und Herausforderungen einher.

Ziel der Veranstaltung ist der Austausch über Konzepte und Erfahrungen aus der Praxis im Umgang mit offenen und halboffenen Adoptionen. Dabei wird erstmals das Modul zum Thema kommunikative und strukturelle Offenheit der Handreichungen des Expertise- und Forschungszentrum Adoption (EFZA) am Deutschen Jugendinstitut vorgestellt und Beispiele aus der Praxis diskutiert.

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe, politische Entscheidungsträger/innen sowie Vertreter/innen aus Wissenschaft und Fachverbänden.

Teilnahmekosten:
108 € für Mitglieder und Mitarbeitenden bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 135 € für Nichtmitglieder zzgl. Tagungsstättenkosten mit 3 Tagungspauschalen.

Anmeldung:
Das tagesaktuelle Programm sowie die Onlineanmeldung (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) finden Sie unter folgendem Link:
www.deutscher-verein.de

Anmeldefrist:
19. September 2019.

Veranstaltungsort:
Wyndham Garden Berlin Mitte
Osloer Straße 116a, 13359 Berlin

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Weniger Inobhutnahmen wegen unbegleiteter Einreise, mehr wegen Kindesmisshandlung

Posted on August 20, 2019. Filed under: Forschung, Hessen, Kinderschutz, Statistik | Schlagwörter: , , , |

Jugendämter leiten 2018 rund 52 600 Inobhutnahmen zum Schutz Minderjähriger ein

WIESBADEN – Im Jahr 2018 führten die Jugendämter in Deutschland rund 52 600 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das knapp 8 800 Fälle weniger als im Vorjahr (-14 %). Hauptgrund für diese Entwicklung ist der deutliche Rückgang an Inobhutnahmen von unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland um rund 10 300 Fälle (-46 %). Gleichzeitig gab es mehr Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen, insbesondere wegen körperlicher und/oder psychischer Kindesmisshandlung: 2018 wurden deswegen über 1 200 Inobhutnahmen mehr durchgeführt als im Vorjahr (+25 %).

Überforderung der Eltern häufigster Grund für Inobhutnahme

Am häufigsten hatten Jugendämter die vorläufigen Schutzmaßnahmen im Jahr 2018 jedoch wegen Überforderung eines oder beider Elternteile eingeleitet (24 %). Die unbegleitete Einreise aus dem Ausland – im Vorjahr noch der häufigste Anlass für eine Schutzmaßnahme – rückte 2018 an zweite Stelle (16 %). Anzeichen für körperliche und/oder psychische Kindesmisshandlung (8,3 %) waren die dritthäufigste Ursache für eine Inobhutnahme, Anzeichen für Vernachlässigung (8,1 %) die vierthäufigste. Damit standen Kindesmisshandlungen seit Einführung der Statistik 1995 erstmals auf Rang drei der häufigsten Gründe für eine vorläufige Schutzmaßnahme. Bei der Meldung einer Schutzmaßnahme konnten mehrere Anlässe ausschlaggebend sein.

In weit über der Hälfte aller Fälle wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen im Jahr 2018 von sozialen Diensten und Jugendämtern angeregt (57 %). In 18 % der Fälle hatten die Jungen oder Mädchen selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Bei weiteren 12 % der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 7 % die Eltern(teile) der Minderjährigen. Die übrigen Schutzmaßnahmen (5 %) erfolgten aufgrund von Hinweisen Anderer, etwa von Ärztinnen oder Ärzten, Lehrpersonal oder Verwandten.

In etwa jedem vierten Fall (24 %) waren die betroffenen Kinder oder Jugendlichen unmittelbar vor der Inobhutnahme von Zuhause (einschließlich Pflegefamilie oder Heim) ausgerissen. Dennoch endeten die meisten vorläufigen Schutzmaßnahmen mit der Rückkehr der Minderjährigen zu ihren Sorgeberechtigten, bisherigen Pflegefamilien oder Heimen (36 %). Erst dahinter folgten Neu-Unterbringungen der Betroffenen in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen (30 %).

2 100 Inobhutnahmen nach behördlicher Altersfeststellung abgelehnt

Einer neuen Abfrage der Statistik zufolge war im Jahr 2018 in über 2 100 Fällen eine Schutzmaßnahme nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland aufgrund einer behördlichen Altersfeststellung (§ 42f SGB VIII) abgelehnt worden. Weil die betreffenden Personen als volljährig eingestuft wurden, fließen diese zusätzlichen Fälle nicht in das Gesamtergebnis der Statistik ein.

Die Jugendämter sind berechtigt und verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa in einem Heim oder einer Pflegefamilie.

Quelle: www.destatis.de

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„Besuchskontakte von Pflegekindern und leiblichen Eltern“ am 30.09. in Holzminden

Posted on August 19, 2019. Filed under: Jugendhilfe |

logoDr. Mériem Diouani-Streek referiert für die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes am 30.09.2019 in Holzminden zum Thema „Besuchskontakte von Pflegekindern und leiblichen Eltern“.

Besuchskontakte sind ein sensibles Thema und bergen aufgrund der häufig schwer belasteten Vorerfahrungen von Pflegekindern und ihrer oft ungesicherten Lebensperspektive verschiedenartige Probleme. Das Seminar vermittelt ein vertieftes Verstehen, und rechtliche Grundlagen werden kritisch hinterfragt. Mögliche Auswirkungen aus entwicklungspsychologischer und pädagogischer Sicht sowie die Frage der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie werden erörtert.

nähere Informationen

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Tagung für Adoptiv- und Pflegeeltern am 16./17.11. in Bad Boll

Posted on August 16, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Pflegefamilie, Veranstaltungen |

logoTraumapädagogik und Verletzbarkeit durch Elternschaft – Was wir durch unsere besonderen Kinder lernen können“ heißt die diesjährige Tagung für Adoptiv- und Pflegeeltern am 16./17.11.2019 in der Evangelischen Akademie Bad Boll.

Dort werden die beiden Fachreferentinnen Hedi Gies und Prof. Dr. Yvonne Grassmann Wege aufzeigen, wie man im herausfordernden Alltag besondere Kinder unterstützen und stabilisieren kann. Es werden Antworten aus ganz unterschiedlichen Perspektiven gegeben, welche die Auswirkungen von Elternschaft mit traumatisierten Kindern in den Fokus nehmen.

Erfahrene Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Fachkräfte aus dem Bereich stehen den Teilnehmenden für persönliche Gespräche zur Verfügung.

nähere Informationen

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PFAD Ländergremium II/2019: „Zeit zum Luftholen“ am 09./10.11.2019 in Rosenheim

Posted on August 16, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

PFAD Jahresthema 2019

Zeit zum Luftholen“ ist das PFAD Ländergremium II am 09./10.11.2019 in Rosenheim überschrieben.

Es wird das diesjährige PFAD Jahresthema „Entlastung gehört dazu“ abschließen. Die Auswertung der Umfrage zu diesem Thema wird vorgestellt und aufgezeigt, welche Maßnahmen es gibt, durch die Pflege- und Adoptivfamilien unterstützt werden können, um auf Dauer den oft hohen Anforderungen gewachsen zu sein.

Eingeladen sind neben den offiziellen Delegierten der PFAD Landesverbände und Landesgruppen auch PFAD Ortsgruppenvertreter*innen und Einzelmitglieder. Sie können am Samstag und – bei Interesse an den Aktivitäten des Verbandes – auch am Sonntag teilnehmen. Darüber hinaus wird auch interessierten Gästen (Nichtmitgliedern) die Gelegenheit zur Teilnahme an den Vorträgen am Samstag gegeben.

Näheres zu den unterschiedlichen Konditionen finden Sie auf Flyer und Anmeldeformular.

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Zusätzliches Geld für Göttinger Pflegeeltern

Posted on August 14, 2019. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Niedersachsen, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Das Göttinger Tageblatt berichtet im Artikel „Zusätzliches Geld für Göttinger Pflegeeltern“ vom 13.08.2019:

„Die Stadt Göttingen zahlt Pflegeeltern ab dem 01.10.2019 einen Zuschlag zum Pflegegeld der Jugendämter, in Höhe von 800 Euro monatlich für längstens ein Jahr. Die finanzielle Unterstützung erhalten Göttinger, wenn sie für die Betreuung eines Pflegekindes in Elternzeit gehen. Zwar hätten Pflegeeltern ein Recht auf Elternzeit, erhalten dafür aber kein Elterngeld.“

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PFAD Fachzeitschrift 3/2019: „Leibliche und soziale Geschwister“

Posted on August 14, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , , , |

Die neueste Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift der Pflege- und Adoptivkinderhilfe dreht sich um „Leibliche und soziale Geschwister„.

PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner:
„Die Zeit, die wir mit unseren Geschwistern verbringen, prägt uns, und das Spektrum der Beziehungen reicht von „beste Freunde“ bis „schlimmste Feinde“. Bei unseren Pflege- und Adoptivkindern gestalten sich Geschwisterbeziehungen in unterschiedlichsten Konstellationen. Sie erleben leibliche Geschwister und soziale Geschwister, gemeinsames oder getrenntes Aufwachsen, manche haben gar keinen Kontakt oder wissen nicht einmal, dass sie eine Schwester oder einen Bruder haben.“

Hier geht´s zu Inhaltsangabe und Editorial
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift

Cover zum Vergrößern anklicken

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Frühstück für Pflege- und Adoptiveltern am 04.09. in Hamburg

Posted on August 14, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Hamburg, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Freunde der Kinder e.V., lädt zum Frühstück am 04.09.2019 ein.

Ein offenes Angebot zum Erfahrungsaustausch mit telefonischer Anmeldung, Mindestteilnehmerzahl sechs Personen.
Leider keine Kinderbetreuung möglich.
Leitung: Claudia Bossen.

Programmflyer
Website des Vereins

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NEU: FASD Pass für betroffene Erwachsene

Posted on August 14, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Verschiedenes | Schlagwörter: , , , |

zum Vergrößern bitte anklicken

In Zusammenarbeit mit betroffenen Erwachsenen hat der Verein FASD Deutschland e.V. ein Dokument entwickelt, das Menschen mit FASD darin unterstützen soll, sich bei Bedarf Hilfe holen zu können. FASD ist eine nicht heilbare, hirnorganische Störung. Menschen mit FASD haben sehr häufig gute verbale Fähigkeiten und können sich selbst gut darstellen. Stresssituationen führen dazu, dass Gesprächsinhalte nicht korrekt verstanden werden, was wiederum dazu führen kann, dass die Menschen mit FASD nicht angemessen handeln oder reagieren können. Genau für diese Situationen wurde der Pass entwickelt. Das scheckkartengroße Dokument gibt auf der Vorderseite eine kurze prägnante Erklärung wieder, was FASD ist und auf der Rückseite befinden sich die Kontaktdaten einer Person des Vertrauens. Dies können sowohl Familienmitglieder wie auch amtliche Betreuer sein. Der Pass ist aus biegsamem Kunststoff hergestellt und kann mit einem wasserfesten Stift beschrieben werden.

Die FASD Pässe können Betroffene über den Verein FASD Deutschland e.V., Hügelweg 4 in 49809 Lingen oder über info@fasd-Deutschland.de kostenfrei beziehen.

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Kostenheranziehung bei Heimkindern

Posted on August 12, 2019. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , |

Birgit Lambertz, stellvertretende Vorsitzende von SOS-Kinderdorf, plädiert im Interview Kostenheranziehung bei Heimkindern: „Dieser Kostenbeitrag sollte fair sein“ vom 12.08.2019 mit dem Deutschlandfunk für eine Jugendhilfe, die regelhaft über das 18. Lebensjahr hinaus geht und dass die jungen Menschen bei Bedarf auch nach Beendigung der Jugendhilfe noch Unterstützung bekommen können. Die momentane Regelung zur Kostenheranziehung hält sie für „extrem demotivierend“.

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NEU in Elmshorn: DIALOG am DEICH

Posted on August 9, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Schleswig-Holstein, Verschiedenes | Schlagwörter: , , , |

Dinah-Ann Lendzian ist Adoptivmutter eines alkoholgeschädigten Kindes. Sie praktiziert als Heilpraktikerin für integrative Psychotherapie in eigener Praxis in Elmshorn und bietet seit kurzem außerdem mit „DIALOG am DEICH“ verschiedene geleitete Gesprächsgruppen an.

Neben den Gruppen

  • Adoptierte Erwachsene im DIALOG,
  • DIALOG abgebender Mütter,
  • FASD im DIALOG und
  • DIALOG ungewollt kinderloser Menschen

bietet Frau Lendzian weitere interessante Gruppen, Seminare und Beratung an. Aus eigener Erfahrung weiß sie, wie heilsam es sein kann, sich in einer Gruppe auszutauschen.

Ihr Anliegen ist es, Menschen mit ähnlichen Themen in den DIALOG zu bringen und eine Plattform für die persönliche Entwicklung zu schaffen. Sie arbeitet gern ressourcenorientiert und unterstützt Betroffene dabei, die Perspektive zu wechseln, um raus aus dem Gedankenkarussell und zurück in die Selbstwirksamkeit zu finden.

Nähere Informationen finden Sie unter www.dialog-am-deich.de.

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Freizeit-Wochenende für Pflege- und Adoptivfamilien in Plön vom 20.09 – 22.09.

Posted on August 9, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Hamburg, Netzwerke, Schleswig-Holstein, Veranstaltungen | Schlagwörter: , |

Freunde der Kinder e.V. lädt am 20.09.2019 bis zum 22.09.2019 zum Freizeitwochenende für Pflege- und Adoptivfamilien in Plön ein.

Hier können sich Pflege- und Adoptivfamilien kennen lernen, über gemeinsame Erfahrungen austauschen und Spaß miteinander haben, während die Kinder betreut werden.

Leitung: Edda Jacobs.

Programmflyer
Website des Vereins

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Mehr Berliner Verfahren zur Kindeswohlgefährdung, weniger in Brandenburg

Posted on August 8, 2019. Filed under: Brandenburg, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Statistik | Schlagwörter: , |

20 856 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg im Jahr 2018 durch. Davon waren 14 852 Berliner und 6 004 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen.
In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren um 14 Prozent, während sie in Brandenburg um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr sank, teilt das Amt für Statistk Berlin- Brandenburg mit.

Akut gefährdet waren in Berlin 21 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.

In 27 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beant- wortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden.

In 26 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf. In weiteren 26 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

54 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 26 Prozent psychische Misshandlungen. In 4 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Bei 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 17 Prozent eine latente Gefährdung vor. In je 32 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf bzw. es wurde keine Kindeswohlgefährdung ermittelt.

In über der Hälfte (1 589) der Brandenburger Fälle, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, sind die Kinder und Jugendlichen durch Vernachlässigung gefährdet. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 417 (15 Prozent) bzw. 577 (21 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 136 Fälle (5 Prozent).

Quelle: www.statistik-berlin-brandenburg.de

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Baden-Württemberg: Zahl der bestellten Amtsvormundschaften erneut um fast ein Drittel gesunken

Posted on August 8, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Baden-Württemberg, Jugendhilfe, Kinderschutz, Statistik | Schlagwörter: , |

Rund 3 600 Kinder und Jugendliche unter bestellter Amtsvormundschaft

Beim Tod beider Eltern, aber auch bei einem vollständigen Entzug der elterlichen Sorge, einer anonymen Geburt oder bei der Einreise eines minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings kann das Familiengericht das Jugendamt als Vormund einsetzen (bestellte Amtsvormundschaft). Dies betraf nach Feststellung des Statistischen Landesamtes im Jahr 2018 insgesamt 3 624 Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg, davon 1 145 Mädchen und 2 479 Jungen.1 Damit ist die Zahl der bestellten Amtsvormundschaften gegenüber 2017 (5 340) um 32 % gesunken. Dies ist insbesondere auf die rückläufige Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer zurückzuführen. Die Zahl der bestellten Amtsvormundschaften für junge Menschen mit ausländischer Nationalität hat sich mit 1 754 im Vergleich zum Vorjahr (3 468) fast halbiert.

Eine gesetzliche Amtsvormundschaft bestand 2018 für 290 Kinder und Jugendliche (−21 % gegenüber 2017). Dabei wird die Vormundschaft ohne richterliche Anordnung vom zuständigen Jugendamt übernommen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden vorliegen. Gesetzlicher Amtsvormund ist das Jugendamt zum Beispiel bei nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist, sowie während eines laufenden Adoptionsverfahrens.

Schließlich befanden sich 2 487 Kinder und Jugendliche unter bestellter Amtspflegschaft (+7 % gegenüber 2017). Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn vom Familiengericht ein teilweiser Entzug des Sorgerechts angeordnet wurde und das Jugendamt die Pflegschaft für diejenigen Teilbereiche übernimmt, die der Familienrichter entzogen hat.

Quelle: www.statistik-bw.de

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Sorgerecht in Schleswig-Holstein 2018 – Fünf Prozent mehr Sorgerechtsübertragungen

Posted on August 8, 2019. Filed under: Forschung, Kinderschutz, Schleswig-Holstein, Statistik | Schlagwörter: |

Die Familiengerichte in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2018 für 463 Kinder und Jugendli­che die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge angeordnet. Das sind fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Im mittelfristigen Vergleich zu 2013 sank die Zahl der Sorge­rechtsübertragungen dagegen um zehn Prozent, so das Statistikamt Nord.

In 49 Prozent der Fälle erfolgte eine vollständige und in 51 Prozent eine nur teilweise Sorge­rechtsübertragung.

Bei 36 Prozent der betroffenen Minderjährigen handelte es sich um Kleinkinder unter sechs Jahren. 37 Prozent waren sechs bis unter 14 Jahre alt. Der Anteil der Jugendlichen (ab 14 Jahren) belief sich auf 27 Prozent.

Hinweise:
Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder das Vermögen der bzw. des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewen­det werden kann. Die elterliche Sorge kann auf das Jugendamt oder auf eine Dritte bzw. einen Dritten übertragen werden.

Quelle: www.statistik-nord.de

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Sorgerecht in Hamburg 2018 – Zahl der Sorgerechtsübertragungen rückläufig

Posted on August 8, 2019. Filed under: Forschung, Hamburg, Rechtliches, Statistik | Schlagwörter: , |

Im Jahr 2018 haben die Familiengerichte in Hamburg für 468 Kinder und Jugendliche die voll­ständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge angeordnet. Das sind 21 Prozent weniger als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Im mittelfristigen Vergleich zu 2013 stieg die Zahl dagegen um 21 Prozent.

In 41 Prozent der Fälle wurde eine vollständige und in 59 Prozent eine teilweise Sorgerechts­übertragung angeordnet.

42 Prozent aller betroffenen Minderjährigen waren jünger als sechs Jahre und 37 Prozent sechs bis unter 14 Jahre alt. Der Anteil der 14- bis unter 18-Jährigen belief sich auf 21 Prozent.

Hinweise:
Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder das Vermögen der bzw. des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewen­det werden kann. Die elterliche Sorge kann auf das Jugendamt oder auf eine Dritte bzw. einen Dritten übertragen werden.

Quelle: www.statistik-nord.de

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Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein 2018 – Rückgang um rund ein Viertel

Posted on August 8, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Schleswig-Holstein, Statistik | Schlagwörter: , |

Im Jahr 2018 sind in Schleswig-Holstein 2 554 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen abgeschlossen worden. Das sind 796 Fälle oder 24 Prozent weniger als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Hauptgrund für die Abnahme ist, dass sich die Zahl der Schutzmaßnahmen für unbegleitet aus dem Ausland eingereiste Minderjährige um 725 oder 56 Prozent auf 580 Fälle verringerte.

36 Prozent dieser Jugendhilfeleistungen in akuten Krisensituationen gingen auf die Überforde­rung der Eltern bzw. eines Elternteils zurück. Zweithäufigster Anlass war die unbegleitete Ein­reise aus dem Ausland (23 Prozent). Bei zehn Prozent gab es Anzeichen für Vernachlässi­gung.

36 Prozent der in Obhut genommenen Minderjährigen befanden sich im Alter von 16 bis unter 18 Jahren, weitere 28 Prozent im Alter von 14 bis unter 16 Jahren. 41 Prozent aller unter­stützten Kinder und Jugendlichen hatten einen Migrationshintergrund (mindestens ein Eltern­teil ausländischer Herkunft).

Hinweis: Die Angaben umfassen neben den regulären auch die vorläufigen Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland. Dadurch kommt es insbesondere bei dieser Gruppe zu Doppelzählungen, wenn die betroffenen Personen zunächst in vorläufige und da­nach noch einmal in reguläre Obhut genommen werden.

Quelle: www.statistik-nord.de

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Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in Hamburg 2018 – Rückgang um rund ein Drittel

Posted on August 8, 2019. Filed under: Forschung, Hamburg, Jugendhilfe, Statistik | Schlagwörter: , |

Im Jahr 2018 haben die Behörden in Hamburg Inobhutnahmen für 1 506 Kinder und Jugendli­che vollzogen. Im Vergleich zum Vorjahr errechnet sich ein Rückgang dieser Hilfe in akuten Krisensituationen um 708 Fälle oder 32 Prozent, so das Statistikamt Nord. Hauptgrund für die Abnahme ist, dass sich die Zahl der Schutzmaßnahmen für unbegleitet aus dem Aus­land eingereiste Minderjährige um 437 oder 49 Prozent auf 460 Fälle verringerte.

Dennoch war der häufigste Anlass für eine Inobhutnahme auch im Jahr 2018 die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (31 Prozent aller Fälle). Auf die Überforderung der Eltern bzw. ei­nes Elternteils gingen 25 Prozent der Hilfen zurück. Anzeichen für körperliche/psychische Misshandlung gab es bei 13 Prozent und Anzeichen für Vernachlässigung bei zwölf Prozent. Auf Beziehungsprobleme waren zehn Prozent der Inobhutnahmen zurückzuführen.

Von den unterstützten Minderjährigen waren 41 Prozent 16- bis unter 18 Jahre alt und weitere 23 Prozent 14- bis unter 16 Jahre alt. Ein Migrationshintergrund, d.h. mindestens ein Elternteil ist ausländischer Herkunft, lag bei 73 Prozent der in Obhut genommenen Kinder und Jugend­lichen vor.

Hinweis: Die Angaben umfassen neben den regulären auch die vorläufigen Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland. Dadurch kommt es insbesondere bei dieser Gruppe zu Doppelzählungen, wenn die betroffenen Personen zunächst in vorläufige und da­nach noch einmal in reguläre Obhut genommen werden.

Quelle: www.statistik-nord.de

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Sachsen-Anhalt: Leichter Rückgang der Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdungen

Posted on August 8, 2019. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Sachsen-Anhalt, Statistik | Schlagwörter: , , |

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Sachsen-Anhalt 3 235 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren das 232 Verfahren (-6,7 %) weniger als im Vorjahr. Dennoch befanden sich die Verfahren im Vergleich zum Beginn der Erhebung im Jahr 2012 (2 315 Fälle) auf einem vergleichsweise hohen Niveau.

Von den eingeleiteten Verfahren waren 1 641 (50,7 %) Mädchen und 1 594 (49,3 %) Jungen betroffen. Fast jedes 2. Kind (47,3 %) hatte zu Beginn des Verfahrens der Gefährdungseinschätzung das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet, darunter waren 853 Kinder jünger als 3 Jahre.

Die Gefährdungen werden von Fachkräften während der zumeist mehreren Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen und deren Familien eingeschätzt. Als Ergebnis der durchgeführten Verfahren wurde bei 14,7 % (475 Fälle) eine akute und bei 11,7 % (378 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. Bei fast 3/4 der Verfahren lag keine Kindeswohlgefährdung vor, aber bei 36,0 % bestand Hilfebedarf.

Bei 60,8 % (594 Fälle) war die Vernachlässigung des Kindes/Jugendlichen der Hauptgrund für die Feststellung einer akuten oder latenten Gefährdungseinschätzung, gefolgt von körperlicher Misshandlung mit 19,7 % (192 Fälle), psychischer Misshandlung mit 14,8 % (145 Fälle) und 4,7 % (46 Fälle) aufgrund sexueller Gewalt. Dabei waren Mehrfachnennungen möglich.

Am häufigsten machten anonyme Melder das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 20,9 % der Verfahren. Bei 12,5 % der Fälle kamen die Hinweise von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft. Gut jeden 10. Hinweis (10,7 %) erhielten die Jugendämter von Bekannten oder Nachbarn.

Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines/einer Minderjährigen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von dem Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann.

Zur Bewertung der Gefährdungslage macht sich das Jugendamt einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen und seiner Lebenssituation. Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten.

Quelle: statistik-sachsen-anhalt.de

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Sachsen Anhalt: Weniger Adoptionen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2018

Posted on August 8, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Forschung, Sachsen-Anhalt, Statistik | Schlagwörter: |

Die Zahl der Adoptionen in Sachsen-Anhalt ist im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 25,9 % gesunken. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, wurden 83 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zur Adoption vermittelt (39 Jungen und 44 Mädchen), der niedrigste Wert seit 1992 (212).

Zum Zeitpunkt der Adoption waren 60,2 % jünger als 3 Jahre, 12,1 % im Alter zwischen 3 und unter 6 Jahren, 18,1 % zwischen 6 und unter 12 Jahren und 9,6 % 12 Jahre und älter.

28 Adoptionen (33,7 %) erfolgten durch ein Stiefelternteil, also einen neuen Partner oder eine neue Partnerin des leiblichen Elternteils, 55 Kinder und Jugendliche (66,3 %) wurden durch andere nicht verwandte Personen angenommen.

9 von 10 Adoptionen von unter 3-Jährigen erfolgten durch nicht verwandte Personen. Bei den 3 bis unter 18-Jährigen lag der Anteil der Adoptionen durch einen Stiefelternteil bei 69,7 %.

Am Jahresende 2018 waren 31 Kinder und Jugendliche zur Adoption vorgemerkt. Ein Jahr zuvor waren es 39 Jungen und Mädchen. Demgegenüber lagen den Jugendämtern 75 Adoptionsbewerbungen vor (2017: 93).

Am Ende des Jahres 2018 waren 93 Kinder und Jugendliche in Adoptionspflege untergebracht. Das waren 13 Mädchen und Jungen mehr als im Vorjahr. Die Zeit der Adoptionspflege soll dem Vormundschaftsgericht eine Prognose ermöglichen, ob sich zwischen den potentiellen Eltern und den Kindern eine Eltern-Kind-Beziehung einstellen wird.

Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe finden Sie im Internetan- gebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Quelle: statistik-sachsen-anhalt.de

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Sachsen Anhalt: Mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2018

Posted on August 8, 2019. Filed under: Forschung, Sachsen-Anhalt, Statistik | Schlagwörter: , , |

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, wurden im Jahr 2018 insgesamt 1 489 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen. Das waren 223 (+17,6 %) Fälle mehr als im Jahr zuvor.

In 894 Fällen (60,0 %) ergriffen soziale Dienste bzw. Jugendämter die Maßnahme. In 350 Fällen (23,5 %) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst bzw. auf Anregung der Eltern oder eines Elternteils. Die Polizei bzw. eine Ordnungsbehörde regte eine Maßnahme in 113 Fällen an (7,6 %).

Häufigster Grund (Mehrfachnennungen möglich) für eine Inobhutnahme waren sonstige Probleme (485), Überforderung der Eltern/eines Elternteils (480) oder Vernachlässigung (309). Aufgrund des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) wurden 349 Maßnahmen (23,4 %) eingeleitet. Da die unbegleiteten Einreisen minderjähriger Flüchtlinge aus dem Ausland das 2. Jahr in Folge sanken, wurden nur 251 Kinder und Jugendliche aufgrund einer Einreise ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland in Obhut genommen. Das waren 129 weniger als im Vorjahr.

55,4 % der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren männlichen Geschlechts. Knapp 42,0 % gehörten der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen an und 302 Kinder waren jünger als 3 Jahre.

Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z. B. Jugendamt, Polizei, Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.

Quelle: statistik-sachsen-anhalt.de

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Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …

Posted on August 8, 2019. Filed under: Berlin, Pflegefamilie | Schlagwörter: , , |

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. lädt zur Fachtagung vom 27.11.19 bis zum 28.11.19 in Berlin ein.

Thema ist die der Volljährigkeit von Kindern mit Behinderung in Pflegefamilien. Mit verschiedenen Methoden und Perspektiven sollen alle Facetten der jungen Erwachsenen und ihrer Familien beleuchten und sollen jedem ermöglichen, mit einem persönlichen Fazit nach Hause zu gehen.

Einladung/Anmeldung
Weitere Informationen auf der website des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V.

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Medien-Check zum Schulstart: Wenn große Veränderungen anstehen

Posted on August 7, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: |

Der Schulstart in Grund- und weiterführenden Schulen bringt für Familien große Veränderungen mit sich. Durch die neue Situation stellen sich für Eltern viele Fragen auch zur Mediennutzung ihrer Kinder – ist ein Smartphone jetzt sinnvoll und wie recherchiert mein Kind sicher im Netz? Der Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ hat für Eltern die wichtigsten Antworten rund um die Mediennutzung ihrer Kinder zusammengefasst.

Für Kinder beginnt mit Einschulung oder Schulwechsel ein spannender Lebensabschnitt: Neue MitschülerInnen, die Aufgaben im Unterricht oder ein längerer Schulweg fordern die Heranwachsenden heraus. „Der Schulstart ist auch ein Schritt zu mehr Selbstständigkeit“, sagt Kristin Langer, SCHAU HIN!-Mediencoach. „Eltern können ihre Kinder in dieser wichtigen Phase begleiten, indem sie ihnen auch für digitale Abenteuer das richtige Handwerkszeug mit auf den Weg geben und auf eine sichere Umgebung in der Online-Welt achten.“

Erstes Smartphone: Wenn Kinder auf eine weiterführende Schule gehen, ist das in Familien mit älteren Kindern häufig der Anlass für das erste eigene Smartphone. „Eltern müssen vor dem Kauf überlegen, ob ihr Kind bereits reif genug ist für ein eigenes Gerät“, sagt Kristin Langer. Eine Entscheidungshilfe bietet die „Checkliste Smartphone“ von SCHAU HIN!.

Kontrolle durch Smartwatch: Familien mit jüngeren Kindern entscheiden sich immer häufiger für eine Kinder-Smartwatch, damit die Jüngeren auch ohne Smartphone oder Handy erreichbar sind. Bedenklich ist, dass viele Modelle für Kinder auch das Tracking per GPS ermöglichen. Kinder kann das in ihrer Selbstständigkeit einschränken und das Vertrauensverhältnis zu den Eltern stören. Mehr dazu unter schau-hin.info/grundlagen/smartwatch-nicht-zur-kontrolle-von-kindern-einsetzen

Chatten per WhatsApp: Für Klassenchats oder Familiengruppen wird häufig „WhatsApp“ genutzt. Dabei steht der Messenger für seinen Umgang mit NutzerInnendaten in der Kritik. Alternativen können Threema, Signal oder Wire sein, für die Datenschutz und -sparsamkeit wichtig sind. Wird WhatsApp trotzdem von Kindern genutzt, ist es sinnvoll, Nutzungsregeln aufzustellen. Eine Orientierung finden Eltern hier: schau-hin.info/grundlagen/whatsapp-gruppenchats-fuer-kinder

Suchmaschinen altersgerecht nutzen: Für Hausaufgaben oder Prüfungen werden Online-Recherchen immer häufiger genutzt. Kindersuchmaschinen wie Blinde Kuh oder FragFinn führen Kinder bei ihrer Suche auf altersgerechte Seiten und bieten so einen geschützten Surfraum. Wichtig ist auch, dass Kinder lernen, geeignete und seriöse Quellen zu erkennen. Tipps dazu finden Eltern unter schau-hin.info/sicherheit-risiken/fake-news-umgang-mit-falschmeldungen. Teenager sind eigenständiger im Netz unterwegs. Hier ist es ratsam, als Standardsuchmaschine zum Beispiel Startpage einzurichten, die Suchanfragen nicht auswertet oder zurückverfolgt und so sparsam mit den Daten der Suchenden umgeht.

„SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der beiden öffentlich-rechtlichen Sender Das Erste und ZDF sowie der Programmzeitschrift TV SPIELFILM. Der Medienratgeber für Familien unterstützt seit 2003 Eltern und Erziehende dabei, ihre Kinder im Umgang mit Medien zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung von „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ vom 07.08.2019

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PFAD: Kostenheranziehung von Pflegekindern – Verschlechterung statt Verbesserung

Posted on August 5, 2019. Filed under: Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

In seiner Fachinformation vom 05.08.2019 (pdf) nimmt der PFAD Bundesverband e.V. Stellung zu den Auswirkungen eines neuen Gesetzesentwurfes auf die Kostenheranziehung junger Menschen in den erzieherischen Hilfen:

Zeitlicher Vorlauf
Mit dem KJVVG wurde ab Dezember 2013 gesetzlich festgelegt, dass für die Berechnung der Kostenheranziehung junger Menschen in den Hilfen zur Erziehung das Einkommen des der Leistung vorangegangenen Kalenderjahres anzusetzen ist.
In vielen Jugendämtern wurde diese gesetzliche Regelung nicht umgesetzt, was zu mehreren Klagen vor Verwaltungsgerichten führte. Nachdem ein öffentlicher Träger der Jugendhilfe in Berufung gegangen war, gab es die Rechtsprechung durch das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. In diesem Urteil (3 A 751/18) wurde bestätigt, dass auch bei der Kostenheranziehung junger Menschen, die in Pflegefamilien oder der Heimerziehung leben, das Einkommen des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres anzusetzen ist.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
Der Referentenentwurf für dieses Gesetz kam im April dieses Jahres. Im Artikel 8 steht in Nr. 4: Nach § 94 Absatz 6 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Maßgeblich ist das Einkommen des Monats, in dem die Leistung oder die Maßnahme erbracht wird.“ Außer PFAD haben sich die Verbände der Erziehungshilfen, der Paritätische Gesamtverband und andere kritisch zu dieser Veränderung im SGB VIII geäußert. Doch keine dieser Kritiken führte zu einer Abänderung.

Folgen
Dies bedeutet für viele junge Menschen, den vollen Abzug von 75 % ab dem ersten Tag der Ausbildung. Eine erhebliche Demotivierung beim Start in die Arbeitswelt!
In dieser aktuellen Rechtslage ist für alle Betroffenen der jetzige Satz 2 aus § 94 Absatz 6 SGB VIII besonders wichtig: „Es kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient.“
Wir gehen davon aus, dass eine Ausbildung prinzipiell dem Zweck der Leistung dient. Denn Ziel der Jugendhilfe ist es, junge Menschen bei der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen (vgl. § 1 SGB VIII). Eine Ausbildung schafft eine wesentliche Voraussetzung dazu.
Wir fordern, dass die im Koalitionsvertrag geforderte Stärkung und Unterstützung fremduntergebrachter Kinder und Jugendlicher (Z.819-828) zu einer Abschaffung des Kostenbeitrages für junge Menschen führt.

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Radio-Tipp: „Ein Euro für mich, drei fürs Jugendamt“

Posted on August 5, 2019. Filed under: Finanzielles, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Pflegefamilie, Podcast / Online, Politik, Publikationen | Schlagwörter: |

Der Deutschlandfunk sendete am 04.08.2029 einen ausführlichen und hörenswerten Radiobeitrag zur Kostenheranziehung „Heim- und Pflegekinder: Ein Euro für mich, drei fürs Jugendamt„.

Jugendliche, die im Heim oder in einer Pflegefamilie leben, müssen bis zu drei Viertel ihres Einkommens an das Jugendamt abgeben. Viele Betroffene finden das unfair, kommen finanziell kaum auf die Beine. Und Kritiker sagen: Es entmutigt die jungen Berufstätigen, arbeiten zu gehen.

zum Beitrag (schriftlich und audio)

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257 Kinder und Jugendliche wurden in Hessen 2018 adoptiert

Posted on August 4, 2019. Filed under: Adoptivfamilie, Hessen | Schlagwörter: |

Im Jahr 2018 wurden in Hessen 257 Kinder und Jugendliche adoptiert. Das waren 17 Prozent bzw. 51 Adoptierte weniger als ein Jahr zuvor. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, hatte jedes 5. adoptierte Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Knapp 47 Prozent der adoptierten Kinder wurden von der Stiefmutter oder vom Stiefvater und 45 Prozent von familienfremden Personen angenommen. Weitere 8 Prozent der Kinder bzw. Jugendlichen waren mit den Adoptiveltern verwandt.

2018 waren 42 Prozent der adoptierten Kinder jünger als 3 Jahre, 16 Prozent waren zwischen 3 und 5 Jahre und 21 Prozent zwischen 6 und 11 Jahre alt. 12 Jahre oder älter waren weitere 21 Prozent der Kinder und Jugendlichen.

Bei 53 Prozent der adoptierten Kinder war der abgebende Elternteil ledig. Bei knapp 7 Prozent der adoptierten Kinder waren die abgebenden Eltern verheiratet und lebten zusammen und in 9 Prozent der Fälle waren die abgebenden Eltern verheiratet und getrennt lebend. Weitere 14 Prozent der abgebenden Eltern waren geschieden. Der Anteil der verwitweten Eltern lag bei 4 Prozent. Zu 5 Prozent lebten die Eltern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei 1 Prozent der Adoptionen waren die Eltern gestorben und bei knapp 7 Prozent war der Familienstand der abgebenden Eltern unbekannt.

Am Jahresende 2018 waren 123 Kinder und Jugendliche zur Adoption vorgemerkt. Demgegenüber lagen den Adoptionsvermittlungsstellen 352 Adoptionsbewerbungen vor.

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Elterliche Sorge 2018 öfter entzogen

Posted on August 4, 2019. Filed under: Hessen, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Rechtliches | Schlagwörter: , , |

Im Jahr 2018 ordneten hessische Familiengerichte 1012 Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 109 Maßnahmen oder 12 Prozent mehr als im Jahr 2017. Erfasst werden hier nur die Fälle, bei denen zuvor eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde. Die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Dabei wird die elterliche Sorge vollständig oder teilweise auf das Jugendamt oder eine dritte Person als Vormund, Pflegerin oder Pfleger übertragen.

Amtsvormundschaft

Zum Jahresende 2018 lebten in Hessen insgesamt 3221 Kinder und Jugendliche unter gesetzlicher oder gerichtlich bestellter Vormundschaft der Jugendämter (2017: 3901). Das waren 17 Prozent weniger als 2017. Bei 278 dieser Kinder (2017: 305) lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die „kraft Gesetzes“ bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. Bei 2943 Kindern und Jugendlichen (2017: 3596) übertrug das Vormundschafts- oder Familiengericht das Sorgerecht auf das Jugendamt und entzog den Eltern das Sorgerecht (bestellte Amtsvormundschaft). 48 Prozent der Fälle waren nicht deutsche Kinder und Jugendliche, ein Jahr zuvor waren das 57 Prozent.

Amtspflegschaft

Am 31.12.2018 waren 2 130 Kinder und Jugendliche (2017: 2290) in bestellter Amtspflegschaft, 7 Prozent weniger als im Jahr 2017. Bei der Amtspflegschaft werden Teile des Sorgerechts auf das Jugendamt oder andere Personen übertragen. Die Pflegschaft unterscheidet sich von der Vormundschaft im Wesentlichen dadurch, dass die Pflegerin oder der Pfleger nur für einzelne, fest umgrenzte Aufgaben zuständig ist. In der jugendamtlichen Praxis betreffen die Aufgaben relativ häufig die Themen „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ (z. B. Anträge stellen, Behördengänge) oder „Gesundheitsfürsorge“.

Beistandschaft

Für Sorgeberechtigte, z. B. Alleinerziehende, besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt Beistand (Unterstützung) für bestimmte Angelegenheiten zu bestellen. Für rund 26 493 Kinder und Jugendliche gab es im Jahr 2018 sogenannte Beistandschaften, knapp 5 Prozent weniger als 2017 (27 947). Die Beistandschaft hilft Personensorgeberechtigten in bestimmten Bereichen, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, z. B. bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen. Den Berechtigten steht es frei, dieses Angebot der Jugendämter zu nutzen.

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Kinderarmut: Paritätische Studie belegt wachsende soziale Ungleichheit in Deutschland

Posted on August 4, 2019. Filed under: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Finanzielles, Hamburg, Hessen, Jugendhilfe, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rechtliches, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Stellungnahmen, Thüringen | Schlagwörter: , , , |

Eine wachsende soziale Kluft zwischen armen und reichen Familien belegt eine neue Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands, für die aktuelle amtliche Daten ausgewertet wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht darin der Frage nach, wie viel Geld Familien mit Kindern zur Verfügung haben und was sie für die physischen und für soziale Grundbedarfe der Teilhabe der Kinder ausgeben.

Im Zehn-Jahres-Vergleich ging die ohnehin breite Schere zwischen den Haushaltseinkommen der ärmsten und der reichsten Familien weiter auseinander, so der Befund. Während der Konsum im Durchschnitt moderat und beim obersten Zehntel spürbar zugenommen hat, mussten sich die ärmeren Kinder über die Jahre weiter einschränken: Arme Familien hatten real weniger Geld als noch zehn Jahre zuvor zur Verfügung, um ihren Kindern mehr als das physisch Notwendige zu finanzieren. „Arme Kinder werden ärmer und immer weiter abgehängt. Das, was für die Mehrheit Gleichaltriger selbstverständlich ist, bleibt ihnen auf Grund der Einkommenssituation ihrer Eltern versagt. Arme Familien haben faktisch immer weniger im Portemonnaie und gespart wird notgedrungen an allem, was über das physisch Überlebensnotwendige hinausgeht“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Während die breite Mehrheit sich immer mehr leisten kann, sind arme Kinder zunehmend außen vor. Das Gefühl nicht dazu zu gehören, ausgegrenzt zu sein und abseits stehen zu müssen, ist das Lebensgefühl armer Kinder in Deutschland. Frust, Resignation, weniger Bildungserfolg und höhere Krankheitsanfälligkeit sind schließlich sehr häufig die Folgen der Einkommensarmut der Familien“, so Schneider.

Während die durchschnittlichen Ausgaben für ein Kind bei rund 600 Euro liegen, konnten sich die ärmsten zehn Prozent der Paarhaushalte mit einem Kind nur 364 Euro für ihr Kind leisten. Die reichsten zehn Prozent der Familien gaben im Schnitt 1.200 Euro im Monat für ihr Kind aus. Besonders eklatant sind die Differenzen bei den Ausgaben für die sozialen Grundbedarfe der Teilhabe. Ob Spielzeug, Zoo-Besuch, das gelegentliche Eis bei einem Ausflug oder auch eine Kindertheatervorstellung: Insgesamt konnten die ärmsten Paarhaushalte mit einem Kind gerade einmal 44 Euro pro Monat für Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie außerhäusliche Verpflegung ihres Kindes ausgeben und damit – preisbereinigt – fast 30 Prozent weniger als zehn Jahre zuvor. Der Durchschnitt gab für ein Kind fast drei Mal so viel (123 Euro) aus, die reichsten zehn Prozent dagegen sogar 257 Euro und damit fast sechs Mal so viel wie die ärmsten Familien und preisbereinigt sogar 14,7 Prozent mehr als zehn Jahre vorher. „Ein gleichberechtigtes Aufwachsen ist für die Kinder in den einkommensarmen Haushalten nicht möglich. Die wachsende Schere zwischen Arm und Reich manifestiert sich am Ende im sozialen Ausschluss der Kinder“, so Mit-Autor der Studie Andreas Aust von der Paritätischen Forschungsstelle.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert, das Bildungs- und Teilhabepaket zu ersetzen durch einen Rechtsanspruch auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Darüber hinaus müsse der Familienlastenausgleich „vom Kopf auf die Füße gestellt“ werden: Der Verband plädiert für die Einführung einer einkommens- und bedarfsorientierten Kindergrundsicherung.

Quelle: Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbandes

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Kindeswohl: 12 500 Gefährdungseinschätzungen in Hessen 2018 — Ein Drittel der Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung

Posted on August 4, 2019. Filed under: Forschung, Hessen, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie | Schlagwörter: , , |

In Hessen wurden im Jahr 2018 knapp 12 500 Gefährdungseinschätzungen nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) durchgeführt. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 16 Prozent mehr als im Jahr 2017. Mädchen waren geringfügig häufiger von Gefährdungseinschätzungen betroffen als Jungen.

Als Ergebnis der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen wurde bei 19 Prozent (2373 Fälle) eine akute und bei 14 Prozent (1724 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. In 67 Prozent der Fälle lag keine Kindeswohlgefährdung vor. Bei gut der Hälfte der Fälle ohne Kindeswohlgefährdung bestand ein Hilfebedarf. Die Hälfte aller Gefährdungseinschätzungen betraf Kinder unter 7 Jahren.

Von den 4097 Fällen, in denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war mit 52 Prozent (2140 Fälle) die Vernachlässigung die am häufigsten genannte Gefährdungsart, gefolgt von psychischen Misshandlungen mit 40 Prozent (1626) und den körperlichen Misshandlungen mit 27 Prozent (1091). Anzeichen sexueller Gewalt wurden in 5 Prozent der Fälle (200) festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich. Bei den akuten Kindeswohlgefährdungen spielten körperliche Misshandlungen mit 31 Prozent eine größere Rolle als bei latenten Gefährdungen (20 Prozent). Hingegen spielten die psychischen Misshandlungen bei den latenten Gefährdungseinschätzungen mit 43 Prozent eine größere Rolle als bei den akuten Gefährdungseinschätzungen (37 Prozent).

Als Folge der akuten Kindeswohlgefährdung wurden junge Menschen in 39 Prozent der 2373 Fälle im Jahr 2018 in Obhut, d. h. aus der Familie, genommen. In knapp 16 Prozent wurde die bisherige Leistung fortgeführt, in 15 Prozent eine ambulante bzw. teilstationäre Hilfe zur Erziehung eingeleitet. In 6 Prozent erfolgte eine familienersetzende Hilfe zur Erziehung; hierzu zählen beispielsweise die Heimerziehung oder die Unterbringung in einer Pflegefamilie in Vollzeit. Weitere Hilfsmaßnahmen, wie z. B. die Erziehungsberatungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, erreichten einen Anteil von 32 Prozent. In 6 Prozent wurde keine Hilfe neu eingeleitet. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Konstellation der Familienverhältnisse spielte für die Gefährdungseinschätzungen eine große Rolle. In der Hälfte der Fälle lebte der junge Mensch bei einem alleinerziehenden Elternteil oder bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner.

Häufig erfolgte die Initiative zur Gefährdungseinschätzung durch die Polizei, das Gericht oder die Staatsanwaltschaft (24 Prozent) oder die Bekannte/Nachbarschaft (10 Prozent). Auch die Initiative von Ärztinnen und Ärzten und anonyme Anzeigen (9 bzw. 8 Prozent) sowie Anzeigen durch die Schule (11 Prozent) führten zu Gefährdungseinschätzungen. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte wurden in knapp 8 Prozent tätig. In gut 6 Prozent der Fälle wurde der soziale Dienst/Jugendamt tätig. Andere Institutionen oder Personen, auf deren Initiative die Gefährdungseinschätzung erfolgte, spielten mit jeweils unter 6 Prozent eine untergeordnete Rolle.

Quelle: statistik-hessen.de
Graphik zur Pressemitteilung

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