Archive for September 2019
Handreichung Leaving Care – Rechte im Übergang aus stationären Erziehungshilfen ins Erwachsenenleben


Übergänge aus der Heimerziehung oder aus Pflegefamilien ins Erwachsenenleben sind mit einer sehr einschneidenden Veränderung der Lebenssituation junger Menschen verbunden. Sobald die Fremdunterbringung nicht mehr besteht, ordnen sich auch die Rechtsverhältnisse für Care Leaver komplett neu. Die „Handreichung Leaving Care – Rechte im Übergang aus stationären Erziehungshilfen ins Erwachsenenleben“ von Benjamin Raabe und Severine Thomas richtet sich an Care Leaver, Fachkräfte, Pflegeeltern und andere im Übergang beteiligte Akteure. Sie bündelt die Rechte auf Betreuungsleistungen und finanzielle Unterstützung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, im Übergang sowie in nachgehenden Sozialleistungssystemen, die nach dem Verlassen der stationären Erziehungshilfen in Anspruch genommen werden können.
Die Broschüre steht zum Download zur Verfügung oder kann als Druckversion kostenlos abgegeben und versandt werden.
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Das 10-jährige Pflegekind Pia aus Magdeburg hat bei einem landesweiten Malwettbewerb den 1. Preis gewonnen. Bei dem Wettbewerb unter dem Titel „Ich hole dich ab, wo du stehst“ konnten Pflegekinder aus Sachsen-Anhalt Bilder malen. Das kleine Kunstwerk von Pia ist im Internet unter http://www.magdeburg.de zu sehen und kommt auch auf landesweite Werbematerialen. Der Malwettbewerb ist Teil einer landesweiten Kampagne zur Gewinnung von mehr Pflegeeltern.
Pias Bild zeig, wie sie ihre Umwelt wahrnimmt, geprägt von liebevollen Menschen und einem sicheren Rückzugsort. Dieses Gefühl soll künftig mit der Kampagne auch engagierten Menschen vermittelt werden, die sich vorstellen können ein Pflegekind bei sich aufzunehmen. Pias Bild wurde durch das Landesjugendamt mit einem kleinen Geschenk prämiert. Die 10-Jährige lebt seit drei Jahren in einer Magdeburger Pflegefamilie.
Initiatoren der Kampagne sind Vertreter der Pflegekinderdienste Sachsen-Anhalts im Landesjugendamt. In einem Arbeitskreis wurden die Idee „Gewinnung von Pflegeeltern“ landesweit diskutiert und eine Kampagne entwickelt. Mit dem Leitsatz „Ich hole dich ab, wo du stehst“ konnten Pflegekinder ihre Ideen malerisch frei gestalten. Auch der Pflegekinderdienst des Magdeburger Jugendamtes hat die Chance genutzt und wird das Bild auf Broschüren und Flyern nutzen.
Auch in Magdeburg wird das Bild künftig verwendet. Hier leben derzeit 178 Kinder in 120 Pflegefamilien. Die Landeshauptstadt sucht nach wie vor Menschen, die sich für Kinder engagieren möchten. Neben der positiven Einstellung, sich gemeinsam mit dem Pflegekinderdienst und den jungen Menschen auf ein „neues Feld“ zu wagen, sind erzieherische Kompetenzen sowie räumliche und zeitliche Ressourcen wünschenswert. Interessierte Familien sollten bereit sein, mit dem Pflegekinderdienst und anderen Fachdiensten sowie den jungen Menschen kreative und realistische Perspektiven zu entwickeln. Der Zeitrahmen der Betreuung eines Kindes in einer Pflegefamilie kann kurzfristig oder auf Dauer angelegt sein.
Weitere Informationen erhalten Interessenten gern im Pflegekinderdienst des Jugendamtes bei einem persönlichen Beratungsgespräch. Eine Terminvereinbarung ist unter der Rufnummer 03 91/5 40 38 33 oder per Mail an pflegekinderdienst@jga.magdeburg.de möglich.
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Martin Janning referiert für die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes am 09.11.2019 in Aalen zum Thema „Verdeckte Grundbedürfnisse bei Pflege- und Adoptivkindern“.
Nach kränkenden Erfahrungen und unbeantworteten Grundbedürfnissen in ihrer Herkunftsfamilie zeigen Pflegekinder oft schwer verständliche Verhaltensweisen. Pflegeeltern sind oft überfordert, angemessen und hilfreich darauf zu reagieren. An diesem Fachtag werden fünf Grundbedürfnisse vorgestellt. Werden sie passend erfüllt, erlebt ein Kind Beruhigung, Freude und Hoffnung. Es entsteht eine Bindung, die Autonomie würdigt und Kooperation möglich macht. Rätselhaftes Verhalten weist auf verdeckte Grundbedürfnisse hin, die verstanden und aufgedeckt werden wollen. In einem interaktiven Vortrag sollen konkret und alltagsbezogen Möglichkeiten eröffnet werden, die Anfragen der Kinder auf neue Weise zu beantworten und Kränkungen zu lindern.
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Der familienpolitischer Sprecher der SPD Sönke Rix sowie die zuständige Berichterstatterin Ulrike Bahr teilen per Pressemitteilung vom 26.09.2019 mit:
Die SPD-Bundestagsfraktion will deutlichere Verbesserungen für junge Menschen in Heimen und Pflegefamilien bei der Kostenheranziehung erreichen. Einen Vorschlag dazu werden wir in die laufenden parlamentarischen Beratungen eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Neunten und des Zwölften Sozialgesetzbuches einbringen.
„Bislang müssen Jugendliche und junge Erwachsene mit eigenem Einkommen 75 Prozent als Kostenbeteiligung an den Jugendhilfeträger abführen. Diese Quote wollen wir auf 25 Prozent reduzieren und Freibeträge für Einkommen aus Ausbildung, Schülerjobs, Praktika und Ferienjobs einführen. Damit werden Schritte in die Selbstständigkeit für junge Menschen in Heimen und Pflegefamilien erleichtert. Gerade diese Jugendlichen können kaum auf finanzielle familiäre Unterstützung zählen. Mit der deutlich reduzierten Kostenbeteiligung haben sie künftig die Chance, zum Beispiel für den Führerschein oder einen neuen Computer zu sparen.
Mit der Neuregelung können wir jetzt schon eine aktuelle zentrale Forderung der Expertinnen und Experten aus dem von Bundesjugendministerin Giffey (SPD) initiierten Beteiligungsprozess zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe umsetzen. Viele weitere gute Empfehlungen und Hinweise auf http://www.mitreden-mitgestalten.de wollen wir im Rahmen einer umfassenden Reform des Achten Sozialgesetzbuches im kommenden Jahr berücksichtigen.“
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Das Forum wird von der Johannes-Gutenberg Universität in Mainz ausgerichtet und widmet sich dem Thema „Rechtsdurchsetzung, Implementationsdefizite und Rechtsverwirklichung in der Kinder- und Jugendhilfe“ am 21. und 22.11.2019.
Anmeldungsfrist:
8. November 2019
Frühstück für Pflege- und Adoptiveltern am 06.11. in Hamburg

Freunde der Kinder e.V., lädt zum Frühstück am 06.11.2019 in Hamburg ein.
Ein offenes Angebot zum Erfahrungsaustausch mit telefonischer Anmeldung, Mindestteilnehmerzahl sechs Personen.
Leider keine Kinderbetreuung möglich.
Leitung: Claudia Bossen.
Programmflyer
Website des Vereins
Fachtagung am 09.11.: „Jetzt hör mir doch mal zu“!

Freunde der Kinder, der PFAD Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien Hamburg veranstaltet am 09.11.19 eine Tagung: Jetzt höre mir doch mal zu! – Wirksame Kommunikation mit Pflege- und Adoptivkindern – einfühlsam und eindeutig!
Eltern und Kinder sprechen viel miteinander, aber verstehen sie sich auch?
Kommunikation ist ein sehr komplexer Vorgang: von Eltern und Kindern fließen Gefühle, Bedürfnisse und Erwartungen ein. Die Art der Kommunikation verändert sich sowohl mit dem Reifungsprozess der Kinder, als auch mit der Persönlichkeitsentwicklung von Eltern. Daher brauchen Pflege- und Adoptiveltern vielseitige kommunikative Kompetenzen.
- Im Rahmen des Vormittagsprogramms findet ein Vortrag von Kay-Uwe Fock statt, mit dem Titel: „Wirksame Kommunikation mit Pflege- und Adoptivkinder– einfühlsam und eindeutig!
- Das Nachmittagsprogramm wird durch vier Arbeitsgruppen bestimmt.
- Arbeitsgruppe 1: Nonverbale Kommunikation
- Arbeitsgruppe 2: Wenn Worte fehlen, sprechen Bilder
- Arbeitsgruppe 3: Gewaltfreie Kommunikation
- Arbeitsgruppe 4: Erziehung oder Beziehung?

Flyer zur Fachtagung mit weiteren Informationen
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Fachtagung am 09.11.: „Jetzt hör mir doch mal zu“! )Fachtagung „Neue Herausforderungen im pädagogischen Alltag – Chancen und Gefahren der Digitalisierung am 18./19.11 in Hofgeismar“
Der Evangelische Erziehungsverband e.V veranstaltet am 18. und 19. November 2019 in Hofgeismar die Fachtagung „Neue Herausforderungen im pädagogischen Alltag – Chancen und Gefahren der Digitalisierung“ .
Zielgruppe sind Mitarbeitende in den Erziehungsstellen, Fachberater*innen und Interessierte sowie Fachkräfte der Jugendämter, die ihr Wissen bezüg- lich der Arbeit in Erziehungsstellen aktualisieren und erweitern möchten
Weitere Informationen zum Ablauf im Programm
Anmeldung:
www.erev.de
Fachtagung am 02.11 in Hamburg: Wirksame Kommunikation mit Pflege- und Adoptivkindern: einfühlsam und eindeutig!

Freunde der Kinder e.V. lädt Pflege- und Adoptivfamilien am 02.11.2019 von 10 – 17 Uhr zur Fachtagung ein.
Das offenes Angebot unter der Leitung von Claudia Bossen und Lenore Wittig bietet den Eltern eine Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, während die Kinder gleichzeitig betreut werden. Eltern und Kinder sprechen viel miteinander, aber verstehen sie sich auch? Gerade bei Pflege- und Adoptivkindern entscheiden Mimik, Augenkontakt, Tonfall und Körperhaltung darüber, ob die Kommunikation gelingt. Daher brauchen Pflege- und Adoptiveltern vielseitige kommunikative Kompetenzen.
Vortrag von Kay-Uwe Fock und Arbeitsgruppen
Kinderbetreuung ab 4 Jahre
Ort: Gesamtschule Horn
nähere Informationen
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Der diesjährige Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte!„.
Mit diesem Motto unterstreicht UNICEF Deutschland die Forderung, dass alle Kinder ihre Rechte kennen, dass sie gehört und stärker beteiligt werden müssen. PFAD fordert ausdrücklich mit vielen anderen Organisationen der Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“, die Kindergrundrechte ausdrücklich im deutschen Grundgesetz zu verankern, damit die Rechte von Pflege- und Adoptivkindern besser geachtet werden. Weitere Informationen unter https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/
Pflegekinder haben eigene Rechte und genau darüber müssen sie informiert werden, denn sie erfahren in ihrem Leben viel Fremdbestimmung. Der PFAD Bundesverband hat sich des Themas angenommen und informiert in seiner Broschüre „Die Rechte von Pflegekindern“ über die Entwicklung und Inhalte der Kinderrechte und deren Anwendung im Bereich der Vollzeitpflege. Durch Aufklärung stärken die begleitenden Erwachsenen das Vertrauen der Pflegekinder in die Welt sowie deren Sicherheits-, Selbstwert- und Verantwortungsgefühl.
Die Broschüre ist einzigartig in Deutschland und bestellbar unter: info@pfad-bv.de
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Der 21. September 1954 war die Geburtsstunde des Weltkinderta- ges. Damals empfahlen die Vereinten Nationen in der 9. Vollver- sammlung ihren Mitgliedsstaaten, einen weltweiten Tag für Kin- der einzurichten. In Deutschland wurde daraufhin der 20. September als offizielles Datum für den Weltkindertag bestimmt.
Der Weltkindertag feiert dieses Jahr daher seinen 65. Geburtstag – und es gibt immer noch etwas zu tun: Der Einsatz für die Rechte der Kinder muss weiterhin gestärkt werden. Der diesjährige Weltkindertag steht auch deshalb unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte“ und fällt zusammen mit dem 30jährigen Bestehen des „Übereinkommens über die Rechte des Kindes“. Kinderrechte am Weltkindertag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen, ist selbstverständlich.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist sich dieser Aufgabe bewusst und der Vorsitzende, Johannes Huber, MdB, erklärt hierzu Folgendes: „Der diesjährige Weltkindertag trägt das richtige Motto. Kinder haben Rechte. Kinder sind Rechtssubjekte und keine Objekte. Wann immer Kinder betroffen sind, ist ihr Wohl ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
Nach wie vor braucht es weitere Anstrengungen, um Kinder wirkungsvoll zu schützen, Kindergesundheit zu stärken, Bildungschancen zu verbessern, Kinderarmut zu bekämpfen und für mehr ehrliche Beteiligung von Kindern zu sorgen. Als Kinderkommission fordern wir, Kinder und Jugendliche an Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen.“
Quelle: www.bundestag.de
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Das Präsidiums des Deutschen Vereins hat am 11. September 2019 Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2020 verabschiedet.
Bezug nehmend auf die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge für das Jahr 2019 sowie auf die im Jahr 2007 veröffentlichten weiterentwickelten Empfehlungen für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege spricht sich der Deutsche Verein für folgende Anpassungen aus:
- Die Pauschalbeträge für Pflege und Erziehung sowie für materielle Aufwendungen sind den um 1,4 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen.
- Die Erstattungsbeträge für Beiträge zur Unfallversicherung empfiehlt der Deutsche Verein entsprechend des gesunkenen Mindestversicherungsbeitrages anzupassen.
- Die Erstattungsbeiträge für die Rentenversicherung empfiehlt der Deutsche Verein unverändert fortzuschreiben.
Die Empfehlungen richten sich vor allem an Behörden, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, sowie an öffentliche Stellen, die mit der Umsetzung der Festsetzung und weiterer Regelungen des § 39 SGB VIII betraut sind. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung der finanziellen Unterstützung von Pflegefamilien, auch mit dem Ziel der Förderung ihres Engagements und der Anerkennung ihrer Leistungen für die von ihnen betreuten Kinder und Jugendlichen sowie für unsere Gesellschaft.
zu den ausführlichen Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2020 (pdf)
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Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. führt auch in diesem Jahr eine Online-Umfrage durch, die sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendämter, Pflegeeltern, Beratungsstellen und weitere Personen richtet, die mit jungen Geflüchteten in Kontakt stehen. Mit dieser Befragung möchten sie sich einen Überblick über die Situation der jungen Menschen verschaffen, die sich in Deutschland aufhalten.
Der Fokus liegt auf der Situation unbegleiteter Minderjährigen und unbegleiteter junger Erwachsener, erstmals wird jedoch auch nach begleiteten Minderjährigen, die mit ihren Familien in Deutschland leben gefragt. Wenn nur mit einer der genannten Zielgruppen gearbeitet wird, muss nur der entsprechende Teil des Fragebogens beantwortet werden.
Unter dem folgenden Link kann man bis einschließlich 01. Oktober 2019 an der Umfrage teilnehmen: https://www.soscisurvey.de/ou2019/
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Die IG Metall Jugend Mainz-Worms lädt zum Thema #Gerechtigkeit für Heim- und Pflegekinder am 02.10.2019 um 17 Uhr ins DGB Haus-Mainz, Kaiserstr. 26-30 ein.
Im Rahmen eines Diskussions-Forums wollen sie zusammen mit betroffenen Azubis und PolitikerInnen diskutieren und Perspektiven entwickeln.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Diskussion „#Gerechtigkeit für Heim- und Pflegekinder“ am 02.10. in Mainz )181 Adoptionen in Rheinland-Pfalz – davon rund 60 Prozent im vertrauten Umfeld
Im Jahr 2018 wurden in Rheinland-Pfalz 181 Personen unter 18 Jahren adoptiert. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes 23 Adoptionen weniger als ein Jahr zuvor. Mädchen und Jungen waren nahezu gleichermaßen betroffen.
Rund die Hälfte aller adoptierten Kinder und Jugendlichen (49 Prozent) war jünger als drei Jahre; etwa 12 Prozent hatten das erste Lebensjahr noch nicht vollendet. Knapp 22 Prozent der Adoptierten hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit. Auffällig ist, dass unter den drei- bis fünfjährigen adoptierten Kindern mehr als die Hälfte eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit besaß.
Rund 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen konnten im Rahmen der Adoption in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben: In 105 Fällen erfolgten die Adoptionen durch den Stiefvater oder die Stiefmutter. Darüber hinaus wurden vier Kinder durch Verwandte adoptiert. In fast 99 Prozent aller Adoptionsfälle hatte mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft.
Knapp zwei Drittel (64 Prozent) der abgebenden Eltern bzw. sorgeberechtigten Elternteile waren zum Zeitpunkt der Adoption ledig. In einem von zehn Fällen lebten die Eltern in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, 13 Prozent waren bereits geschieden. Für die restlichen Adoptionen konnte der Familienstand der abgebenden Personen nicht ermittelt werden.
Die Angaben zu den im Laufe eines Kalenderjahres rechtskräftig erfolgten Adoptionen sowie zu den jeweils am 31. Dezember vorgemerkten Adoptionsbewerbungen und zur Adoption vorgemerkten Kindern und Jugendlichen liefern die Adoptionsvermittlungsstellen der öffentlichen sowie der freien Träger der Jugendhilfe einmal jährlich. Auch anerkannte Auslandsvermittlungsstellen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 AdVermiG melden Daten zu dieser Statistik.
Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)
Quelle: www.statistik.rlp.de
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Im Jahr 2018 haben die rheinland-pfälzischen Jugendämter 8.292 Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung infolge gewichtiger Verdachtsmeldungen abgeschlossen. Laut Statistischem Landesamt Rheinland-Pfalz entspricht dies einem Anstieg um 681 Verfahren bzw. 8,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Lediglich rund eine von vier angestoßenen Gefährdungseinschätzungen (28 Prozent) wurde ohne weitere Maßnahmen beendet. Folglich ergab sich für 72 Prozent (5.989 Fälle) ein weiterer Handlungsbedarf; dies waren 11,7 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr.
In rund 3.000 Fällen lag eine akute oder latente Gefährdung vor; dies ist ein Anstieg gegenüber 2017 um 21,8 Prozent. Die zuständigen Fachkräfte stellten bei 17 Prozent aller Verdachtsfälle eine akute Kindeswohlgefährdung fest. Weitere 20 Prozent wurden als latente Kindeswohlgefährdung eingestuft. Hier konnte die Frage, ob gegenwärtig tatsächlich eine Gefahr besteht, nicht eindeutig beantwortet, eine Gefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für gut ein Drittel (36 Prozent) der Verfahren kamen die Experten zum Ergebnis, dass – wenngleich keine Gefährdung der Kinder festgestellt wurde – zumindest weiterer Unterstützungsbedarf notwendig war.
In sechs von zehn Fällen (61 Prozent), bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, gab es Anzeichen für Vernachlässigung. Anhaltspunkte für psychische bzw. körperliche Misshandlungen konnten bei 35 bzw. 27 Prozent aller Ermittlungen nachgewiesen werden. In rund vier Prozent der Fälle wurden Anzeichen für sexuelle Gewalt festgestellt. Zu beachten ist, dass bei der Meldung zur Art der Kindeswohlgefährdung im Rahmen der amtlichen Statistik Mehrfachnennungen möglich sind.
Auf Initiative von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft wurden mit 28 Prozent anteilig die meisten Verfahren in die Wege geleitet. Danach folgen Verdachtsmeldungen von Bekannten oder Nachbarn sowie anonyme Meldungen mit Anteilen von zwölf Prozent bzw. elf Prozent; weitere acht Prozent der Ermittlungen wurde von Schulen angestoßen.
Mädchen und Jungen waren nahezu gleichermaßen von Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung betroffen. In zwei Dritteln (65 Prozent) der untersuchten Fälle waren die Kinder 9 Jahre oder jünger; nahezu jedes vierte Kind (23 Prozent) hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.
Zum 1. Januar 2012 trat ein neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz regelt verschiedene Maßnahmen, mit dem Ziel eines deutlich verbesserten Kinderschutzes.
Auf der Grundlage des Kinderschutzgesetzes sind die Jugendämter verpflichtet, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen. Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist.
Über alle Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ist bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (Jugendämtern) jährlich eine Erhebung durchzuführen (§ 98 Absatz 1 und § 99 Absatz 6 SGB VIII). Für die Statistik sind in Rheinland-Pfalz 41 Jugendämter auskunftspflichtig. Die Erhebung erstreckt sich auf die innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossenen Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung.
Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)
Quelle: www.statistik.rlp.de
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Pflege- und Adoptivfamilien in Augsburg und Umgebung e. V. veranstaltet am 12.10.19 das Seminar „Umgang um jeden Preis“.
Bei diesem Vortrag wird es einerseits um die Auswirkung häuslicher Gewalt bei Kindern gehen und andererseits darum, wie Umgangskontakte so gestaltet werden können, damit sie für alle Beteiligten gedeihlich verlaufen.
Referent: Alexander Korittko, Diplom-Sozialarbeiter, Paar- und Familientherapeut, Systemischer Lehrtherapeut und Systemischer Lehrsupervisor (DGSF), bis 2013 tätig in einer kommunalen Jugend-, Familien- und Erziehungsberatungsstelle.
Weitere Informationen und Anmeldung
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Die Stiftung zum Wohl des Pflegekinds hat das Veranstaltungsprogramm für 2020 zu Themen veröffentlicht.
Im gesamten Bundesgebiet werden Veranstaltungen zu Themen rund um das Pflegekind angeboten.
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Andreas Hornung referiert für die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes am 26.10.2019 in Hannover zum Thema „Rechte und Pflichten von Pflegeeltern – Aktuelle Rechtsprechung und Reformbedarf“.
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen sowie den Verlauf familiengerichtlicher Verfahren im Pflegekindschaftsrecht (Besuchskontakte, Rückkehr / Verbleib, Adoption), die Rolle von Pflegeeltern u. a., sowie Möglichkeiten, das Kindeswohlprinzip für Pflegekinder geltend zu machen.
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PAN (Pflege- und Adoptivfamilien NRW e.V.) veranstaltet einen Fachtag zum Thema „Trauma“ am 04.11.2019 in Düsseldorf.
Referentinnen: Eva Schoofs und Gunda Frey
Anmeldeschluss ist der 25.10.2019
Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.pan-ev.de
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Lebenshaus e.V. veranstaltet am 8. November 2019 einen Fachtag zum Thema „Gemeinsam für eine gute Entwicklung von Pflegekindern“ in Werdau.
Referent ist Prof. Dr. Klaus Wolf, Universitätsprofessor in Siegen und Leiter der Forschungsgruppe Pflegekinder.
Anmeldungsfrist:
25. Oktober 2019
„Herausforderndes Verhalten von Pflege- und Adoptivkindern: Wie kann im Alltag damit umgegangen werden?“ am 24.10. in Göppingen
Die Akademie für Pflege-/ Adoptivfamilien und Fachkräfte veranstaltet am 24.10.2019 in Göppingen das Seminar „Herausforderndes Verhalten von Pflege- und Adoptivkindern: Wie kann im Alltag damit umgegangen werden?“ mit Referentin Monika Mayer-Beck.
Sehr häufig weisen Kinder in Pflege- und/ oder Adoptivfamilien chronische traumatisierende Beziehungserfahrungen auf. Diese entwicklungsbezogenen Traumafolgestörungen sind oft Folgen der frühen Lebensjahre.
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ZDF ZOOM zeigt im Beitrag „Heimkinder wider Willen – Jugendämter unter Druck?“ (28 min) die Auswirkungen schlechter Personalausstattung in Jugendämtern:
Senderinfo:
Nach dramatischen Misshandlungsfällen nehmen Jugendämter häufiger Kinder in Obhut. Teils, ohne dass eine Gefährdung des Kindes vorliegt. Mit traumatisierenden Folgen für Kinder und Eltern.
Bundesweit wurden 2018 40 389 Kinder aus den Familien genommen, so viele wie noch nie. Die Mehrzahl ohne konkreten Verdacht auf Gewaltanwendung. Reagieren die Jugendämter über, als Reaktion auf die dramatischen Fälle der letzten Jahre?
„ZDFzoom“ geht der Frage nach, warum Jugendämter immer häufiger zum äußersten Mittel, der Herausnahme der Kinder aus den Familien, greifen und welche dramatischen Folgen das haben kann.
„ZDFzoom“ Autor Detlef Schwarzer erhielt Einsicht in Hunderte Briefe verzweifelter Eltern, die in teils langwierigen Rechtsstreits um die Rückkehr ihrer Kinder kämpfen. Die Briefe gingen beim familienpolitischen Sprecher der CDU/-CSU-Fraktion ein; Marcus Weinberg sieht großen Handlungsbedarf seitens der Politik: „Viele Eltern fühlen sich in Familiengerichts- oder Jugendamtsverfahren gedemütigt und genötigt. Jedes einzelne Fehlurteil, jedes einzelne unter Fehleinschätzungen leidende Kind ist unser Auftrag, das System zu überprüfen.“
„ZDFzoom“ spricht mit betroffenen Eltern, lotet aus, welche Auswirkungen die Fremdunterbringung der Kinder hat und spricht mit den Beteiligten, die für die Inobhutnahme verantwortlich sind. Nach monatelangen Vorgesprächen erhält der Autor Gelegenheit, in Jugendämtern zu drehen und die Sozialarbeiter bei ihrer schwierigen Arbeit zu begleiten. Die Jugendsozialarbeiter berichten von teils unzumutbaren Arbeitsbedingungen, zu kurzen Einarbeitungszeiten, von bis zu 200 Fällen pro Mitarbeiter. Experten bestätigen, dass ab einer Zahl von 40 Fällen pro Sozialarbeiter eine angemessene Betreuung der Schutzbedürftigen nicht mehr möglich ist.
Besonders überfordert seien junge, unerfahrene Kräfte in den Ämtern. Mit schweren Folgen: Viele Sozialarbeiter sitzen nur noch am Schreibtisch und entscheiden von dort aus, ob Kinder aus Familien genommen werden, ohne die Familienumstände jemals richtig gesehen zu haben. So kann es zu massiven Fehlentscheidungen kommen, bestätigt eine Leiterin im Jugendamt.
Gegenüber „ZDFzoom“ äußern sich die, die täglich mit Erziehungsproblemen, Kindesmisshandlung und Inobhutnahmen zu tun haben, über ihre Ausbildung, die horrende Arbeitsbelastung, über ihre Entscheidungen – und ihre Zweifel.
„ZDFzoom“ konfrontiert die Politiker, die für die schlechte personelle Ausstattung der Jugendämter verantwortlich sind, mit den dramatischen Ergebnissen.
Der Filmbeitrag kann in der ZDF Mediathek angeschaut werden.
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Burgwedel-aktuell.de berichtet im Artikel „Neu: mehr finanzielle Unterstützung für Pflegeeltern“ vom 05.09.2019, dass künftig auch in der Region Hannover alle Vollzeitpflegepersonen, die nach Aufnahme eines Pflegekindes ihre Erwerbstätigkeit in den ersten sechs bis zwölf Monaten vollständig ruhen lassen, bis zu einem Jahr lang 800 Euro monatlich als Ausgleich erhalten.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Region Hannover zahlt Ausgleich für Pausieren der Erwerbstätigkeit nach Aufnahme eines Pflegekindes )Junge Erwachsene mit Behinderung in Pflegefamilien: „Zu Gast im eigenen Zuhause“

Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderung in Pflegefamilien e.V. erstellte einen Videoclip, der die schwierige Thematik der unterschiedlichen Zuständigkeiten der Jugend- und Behindertenhilfe aus Sicht einer betroffenen Pflegefamilie schildert.
Am Fall von Luca wird geschildert, wie er nun als junger Erwachsener „Zu Gast im eigenen Zuhause“ sein muss.
Kindeswohlgefährdungen 2018: Jugendämter melden 10 % mehr Fälle

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren 10 % oder rund 4 700 Fälle mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies nicht nur der höchste Anstieg, sondern auch der höchste Stand an Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik im Jahr 2012. Insgesamt prüften die Jugendämter rund 157 300 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung.
Rein demografisch lässt sich der Anstieg der Kindeswohlgefährdungen nicht erklären: Zwar stieg die Zahl der Minderjährigen von 2017 auf 2018 ebenfalls, aber nur um 0,5 %. Rechnerisch waren damit von 100 000 Kindern und Jugendlichen 372 von einer Kindeswohlgefährdung betroffen. 2017 hatte dieser Wert noch bei 339 gelegen. Damit wurde 2018 auch bereinigt um demografische Veränderungen der höchste Stand in der Zeitreihe erreicht.
Besonders starker Anstieg bei akuten Kindeswohlgefährdungen
Die Jugendämter stuften 2018 rund 24 900 Fälle als „akute“ (eindeutige) Kindeswohlgefährdungen ein, das waren 15 % mehr als 2017. In weiteren rund 25 500 Fällen konnte eine Gefährdung des Kindes nicht sicher ausgeschlossen werden, sodass ein ernsthafter Verdacht blieb. Auch diese „latenten“ Kindeswohlgefährdungen haben zugenommen, wenn auch nicht so stark wie die akuten Fälle (+6 %).
Die Jugendämter sind verpflichtet, sowohl bei akuten als auch bei latenten Kindeswohlgefährdungen mit Hilfen oder Schutzmaßnahmen zu reagieren: So wurden in 20 % beziehungsweise 10 100 aller 50 400 akuten und latenten Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht eingeschaltet. In 15 % aller Fälle (7 800) wurden die Betroffenen zu ihrem Schutz vorläufig vom Jugendamt in Obhut genommen.
Bei weiteren rund 53 000 Kindern und Jugendlichen hatte die Prüfung durch das Jugendamt zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf ergeben, beispielsweise in Form einer Erziehungsberatung oder sozialpädagogischen Familienhilfe (+8 %). In rund 53 900 Fällen wurde der ursprüngliche Verdacht vom Jugendamt nicht bestätigt, sodass weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Unterstützungs- oder Hilfebedarf festgestellt wurde (+11 %).
60 % der Kindeswohlgefährdungen auf Vernachlässigungen zurückzuführen
Die meisten der rund 50 400 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (60 % aller Fälle). In 31 % aller Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlungen wie beispielsweise Demütigungen, Einschüchterung, Isolierung und emotionale Kälte festgestellt. In 26 % der Fälle gab es Hinweise auf körperliche Misshandlung und in 5 % der Fälle Hinweise auf sexuelle Gewalt. Dabei ist zu beachten, dass mehrere Arten der Kindeswohlgefährdung zugleich vorliegen können. Auch wenn Kindeswohlgefährdungen durch sexuelle Gewalt relativ selten festgestellt wurden, war die Entwicklung hier auffällig: Die Zahl der gemeldeten Fälle stieg von 2017 auf 2018 um 20 % auf knapp 2 500. Dabei waren zu zwei Dritteln (67 %) Mädchen betroffen.
Hinweis:
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder eingetreten ist. Bei einem ernsthaften Verdacht sind die Jugendämter verpflichtet, das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (§ 8a SGB VIII) festzustellen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und den Sorgeberechtigten, sofern dies dem Kinderschutz nicht widerspricht. Sind die Eltern dazu nicht bereit oder in der Lage, kann der Kinderschutz auch gegen ihren Willen durch ein Familiengericht durchgesetzt werden.
Quelle: www.destatis.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Kindeswohlgefährdungen 2018: Jugendämter melden 10 % mehr Fälle )Care Leaver im Übergang – Umfangreiche Tagungsdokumentation zu Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Jobcenter

Am 26.09.2018 fand ein Expertinnengespräch unter dem Titel „Care Leaver im Übergang zwischen Jugendhilfe und Jobcenter. Ein Blick auf gelingende Kooperationen“ an der Universität Hildesheim statt. Mehr als 50 Fach- und Führungskräfte aus Jugendämtern, Jobcentern sowie von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und aus Fachverbänden aus ganz Deutschland haben über unterschiedliche kommunale Modelle zur Unterstützung von jungen Menschen im Übergang in Ausbildung und Arbeit bzw. zu ihrer sozialen Integration auf dem Weg in ein eigenverantwortliches Leben diskutiert.
Die Veranstaltung war Teil des Projekts „Gut begleitet ins Erwachsenenleben“, das gemeinsam von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und dem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim durchgeführt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird.
Viele Care Leaver beziehen nach dem Ende stationärer Erziehungshilfen (Unterbringung in Wohngruppen, Pflegefamilien etc.) Leistungen aus dem SGB II; das Jobcenter wird daher für ihren Lebensunterhalt, für Mietkosten oder ergänzend zu anderen Sozialleistungen für sie zuständig. Die Übergänge von Care Leavern sind in diesen als auch in anderen Rechtskreisen (SGB VIII/SGB III/BAföG etc.) häufig von unklaren Zuständigkeiten oder Existenzlücken in der Leistungsgewährung gekennzeichnet, wodurch ebenso biographische Belastungen verschärft werden. Die Lebens- und Ausbildungssituation ist vor diesem Hintergrund für diese jungen Menschen besonders prekär. Deutlich wird, dass gute kommunale Kooperationen Risiken der sozialen Existenzsicherung, aber auch der Einmündung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, abmildern können. An dieser Stelle setzt die neu erschienene und umfangreiche Dokumentation zum Expertinnentag an und liefert zahlreiche Impulse für eine gute Gestaltung von Übergängen zwischen Jugendhilfe-, Ausbildungssystem und Jobcenter.
zum Download
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Care Leaver im Übergang – Umfangreiche Tagungsdokumentation zu Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Jobcenter )Ehemalige Heim- und Pflegekinder für Interviews gesucht

Im Rahmen ihrer Masterarbeit an der Goethe-Universität in Frankfurt sucht eine Studentin der Erziehungswissenschaften ehemalige Heim- und Pflegekinder für Interviews.
Nähere Informationen: http://www.pfad-bv.de/…/2019-09-04_Masterarbeit_Interviews.
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Eine neue Anlaufstelle im Deutschen FASD KOMPETENZZENTRUM Bayern wurde Mitte Juli in München eröffnet.
Haupt-Ziel des Projektes Deutsches FASD KOMPETENZZENTRUM Bayern ist die Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit FASD (in Ergänzung zur Diagnostik im iSPZ Hauner).
Im Rahmen des Projektes Deutsches FASD KOMPETENZZENTRUM Bayern wird die erste interdisziplinäre, multiprofessionelle, wissenschaftlich begleitete Anlaufstelle (mit Kinderneurologie, Psychologie und Pädagogik) sowohl für Familien mit Kindern und Jugendlichen mit FASD als auch für Fachkräfte, die Kinder oder Jugendliche mit FASD betreuen, etabliert – in München für Bayern, als Pilotprojekt für Deutschland.
Ziele des Projektes sind weiterhin die Bestimmung von nicht erfüllten Bedarfen im Bereich FASD aus Sicht sowohl der betroffenen Familien als auch der FASD-Experten, die wissenschaftliche Evaluation von Interventionsmaßnahmen, die Bestimmung notwendiger Netzwerkstrukturen sowie die Entwicklung von transferierbaren Versorgungspfaden.
Verhinderung von Stigmatisierung, wertungsfreier Wissenstransfer und niederschwellige Unterstützung sind zentrale Intentionen des Projektes.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Neue Anlaufstelle im Deutschen FASD Kompetenzzentrum Bayern )Pflegeeltern gesucht: Berlinweite Kampagne gestartet

Unter dem Motto „Pflegekinder bringen Lebendigkeit in die Familie“ steht eine berlinweite Kampagne der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Familien für Kinder gGmbH, die heute startet. Ziel ist, neue Pflegeeltern zu gewinnen und so Kindern, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrer Familie leben können, ein neues Zuhause zu geben.
Bis Januar 2020 werden fünf verschiedene Motive mit dem Slogan vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Sozialen Medien zu sehen sein.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Pflegefamilien sind für Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, von großer Bedeutung. Im vergangenen Jahr konnten in Berlin mehr als 500 Kinder in Pflegefamilien vermittelt werden. Wir brauchen aber noch mehr Pflegeeltern. Deshalb möchten wir mit der Kampagne alle ansprechen, die einem Kind ein liebevolles Zuhause geben möchten und sich vorstellen können, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. In Frage kommen verheiratete und unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare, Paare mit und ohne leibliche Kinder, alleinstehende und alleinerziehende Mütter und Väter, Patchworkfamilien und Familien mit Migrationshintergrund. Ich möchte alle, die sich dafür interessieren, ermutigen, sich näher zu informieren. Familien für Kinder bietet hierzu eine umfassende Beratung an.“
Peter Heinßen, Geschäftsführer der Familien für Kinder gGmbH: „Pflegeeltern zu sein ist eine schöne, lebendige und vielseitige Aufgabe. Interessenten, die ein Pflegekind bei sich aufnehmen möchten, sollten Freude am Zusammenleben mit Kindern haben und sich auf ein fremdes Kind mit seiner ganz speziellen Lebensgeschichte einlassen können. Auf die Aufgabe als Pflegeeltern werden sie durch die Pflegeelternschulung vorbereitet, dazu gehören: ein Informationsabend, ein Vorbereitungsseminar, ein anschließender Überprüfungsprozess sowie eine Grundqualifizierung.“
Weitere Informationen erhalten Interessenten auf der Webseite www.pflegekinder-berlin.de
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Das am 29.08.2019 mit Unterstützung der Drosos Stiftung eröffnete Careleaver-Zentrum Dresden ist ein neu entstehender Ort für junge Menschen, die in der Jugendhilfe in Heimen, Wohngruppen oder bei Pflegefamilien leben oder gelebt haben. Vergleichbare Orte wie ein Careleaver-Zentrum gab es bisher in Deutschland noch nicht.
Der Kinder- und Jugendhilfe Rechtsverein e.V. (KJRV) baute das erste Careleaver-Zentrum nun in Dresden auf, wo junge Menschen im Übergang aus den Hilfen zu Erziehung und Careleaver Informationen erhalten, Unterstützung bekommen, Begleitung erfahren und sich treffen können mit anderen Careleavern.
Ein Careleaver- Zentrum soll eine Anlaufstellen für junge Menschen sein, die die öffentliche „Hilfe zur Erziehung“ verlassen haben oder sie in naher Zukunft verlassen werden und weiterhin einen nicht gedeckten (Hilfe-)Bedarf haben. In Careleaver-Zentren sollen Begegnungs-, Unterstützungs- und Hilfeangebote an einem Ort konzentriert werden, die Careleaver dabei unterstützen, selbständig in ein selbstbestimmtes Leben starten zu können.
Mit diesem Hilfsangebot antworten die Beteiligten konstruktiv auf unzureichende öffentliche Hilfsangebote für die Gruppe der über 18jährigen, um zu erreichen, dass Hilfen zukünftig regelhaft über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum Erreichen von selbstbestimmter Lebensführung gewährt werden.
Übrigens: Die Careleaver haben eine Spendenkampagne gestartet für die weitere Einrichtung des Careleaver-Zentrums (Küche, Sofas, Spiele und Dekoration).
Zur Webseite des Careleaver-Zentrums
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Eröffnung des bundesweit ersten Careleaver-Zentrums „HOD – House of Dreams“ in Dresden )Aktion Mensch bringt neuen Ratgeber für Eltern von Kindern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung heraus


Wenn erst mal alles anders ist“ heißt der neue Ratgeber der Aktion Mensch, der sich gezielt an (werdende) Eltern von Kindern mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung wendet. Die Broschüre bündelt hilfreiche Sachinformationen, Tipps von Experten sowie Erfahrungen von Familien, die diese Situation bereits gemeistert haben. Ein zugehöriges Webangebot auf www.familienratgeber.de/elterninfo bietet weitere Hilfsmittel und Materialien zum Download und Bestellen an.
Viele Eltern fühlen sich überfordert und hilflos, wenn sie erfahren, dass sich ihr Kind anders entwickelt als die meisten anderen. Das will die Broschüre ändern. Auf 48 Seiten finden Eltern hier Antworten auf Fragen, die sie in dieser Zeit beschäftigen: Wo finde ich medizinische Anlaufstellen zu Diagnose und Therapie, finanzielle Unterstützung oder Selbsthilfegruppen? Was ist Frühförderung und welche Nachteilsausgleiche gibt es für Familien? Neben praktischen Hilfestellungen enthält der Ratgeber auch wichtige Adressen von Beratungsstellen, gibt Tipps zur Bewältigung des Alltags sowie Informationen, wie Eltern zu ihrem Recht kommen.
Ein vergleichbares Informationsangebot für Eltern von Kindern in dieser speziellen Situation gibt es momentan nicht. Mit der Broschüre „Wenn erstmal alles anders ist“ schließt die Aktion Mensch diese Lücke: Sie ist das Produkt vieler Gespräche und Workshops mit Beratern, Verbandsexperten und Familien.
Die Broschüre ist kostenlos über den Familienratgeber der Aktion Mensch zu beziehen und auch als barrierefreies Download erhältlich. Ergänzt wird der Ratgeber durch zusätzliche Online-Angebote. Alle Informationen und Materialien auf www.familienratgeber.de/elterninfo
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Der Ortsverein PFAD für Kinder im Hochtaunuskreis e.V. lädt am Samstag, den 26.10.2019, zum Fachseminar nach Friedberg/Hessen ein. Über die „Rechte Jugendlicher und junger Volljähriger in der Jugendhilfe“ wird Andreas Prinz referieren.
Am Nachmittag werden weitere Themen behandelt: Careleaver, Kostenheranziehung, Jugendberufshilfe, Bafög, Wohngeld, Kindergeldübertrag u.a.
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