Archive for Oktober 2019
Klückskinder – Der NEUE Mutmacher Kalender 2020 ist da!

Der neue Mutmacher Kalender 2020 von Klückskinder für Kinder und Jugendliche in der stationären Jugendhilfe und in Pflegefamilien ist erschienen. Er enthält 12 bewegende Mutmachergeschichten und wurde von 12 (bekannten) Illustrator/Innen gestaltet.
Zu bestellen über www.klueckskinder.de oder im Buchhandel.

Filmpremiere DIE RÜDEN – Premiere am 25.10. in Hof

Der Oscar-nominierte Film „Systemsprenger“ (wir berichteten) ist derzeit in aller Munde und hat die Problematik der betroffenen Kinder und Familien einer breiten Bevölkerung ins Bewusstsein gerückt.
Nun wird ein neuer Film, DIE RÜDEN, das Thema fortführen und von vier ehemaligen Systemsprengern, heute erwachsenen, gewaltbereiten Männern erzählen. Sabine Winterfeldt und Connie Walther haben sieben Jahre an diesem Projekt mit ehemaligen Gewaltstraftätern, einer engagierten Hundetrainerin und drei hochgradig bissigen Hunde gearbeitet. Die Hunde bilden für die jungen Männer eine Art Kommunikations-Brücke. Durch die Spiegelung mit den beeindruckenden Hunden kommen die Männer auf bemerkenswerte Weise in Kontakt mit ihrem eigenen Aggressionsverhalten.
Am 25. Oktober 2019 hat DIE RÜDEN Premiere bei den internationalen Filmtagen in Hof. Dieser Film soll auch außerhalb der klassischen Filmwelt einen wertvollen Diskurs über Aggression und Gewalt, jenseits von Ethnie und Nationalität, anregen.
Die Website www.dierueden-derfilm.de bietet neben dem Trailer eine Menge Hintergrundinformationen zu den Macher*Innen und dem Konzept. Das Team bietet an, Filmaufführungen zu begleiten und anschließend ins Gespräch mit dem Publikum zu kommen.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Filmpremiere DIE RÜDEN – Premiere am 25.10. in Hof )Verschärfung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder wurde zurückgezogen!

Die gute Nachricht aus Berlin: Am 17.10.2019 stand mit dem Gesetz zur Änderung von SGB IX und SGB XII ein Änderungsantrag auf der Tagesordnung des Bundestages, mit dem ursprünglich eine Verschärfung der Kostenheranziehung im SGB VIII für Heim- und Pflegekinder geplant war. Als Basis für die Berechnung sollte nicht mehr das Einkommen des Vorjahres herangezogen werden, sondern vom aktuellen Einkommen des Jugendlichen ausgegangen werden.
Diese Verschärfung ist nun durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurückgenommen worden. Die Kostenheranziehung nach SGB VIII bleibt vorerst bestehen bis zur Reform des SGB VIII. Der Gesetzesentwurf dafür wird Anfang 2020 erwartet.
Es wurde angekündigt, dass es eine Einigung zwischen SPD und CDU/CSU gäbe, unabhängig vom Dialogprozess nun eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, welche die 75 % Kostenheranziehung auf 25 % absenkt und eventuell Freibeträge vorsieht.
Der PFAD Bundesverband tritt weiterhin dafür ein, Pflege- und Heimkinder von der Kostenheranziehung zu befreien. Die Oppositions-Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke, FDP und AfD plädieren ebenfalls für die Abschaffung der Kostenheranziehung.
Wir werden die Entwicklung verfolgen und uns weiter in die Diskussion einbringen.
Allen betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen empfehlen wir, die korrekte Berechnung ihres Bescheids auf Kostenheranziehung zu prüfen und auf die Anwendung des Vorjahreseinkommens zu bestehen.
Mitteilung des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. vom 18.10.2019
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Im Rahmen ihrer Masterarbeit führt die Studentin des Fachs „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ an der Medical School Hamburg Alina Loock eine Studie zum Thema Adoption durch. Dafür bittet sie adoptierte und nicht-adoptierte Erwachsene um ihre Teilnahme an einer Online-Befragung.
Zum Fragebogen gelangen Sie über diesen Link: https://ww2.unipark.de/uc/al-19051603/8634/
Die Befragung dauert ca. 15 Minuten und läuft voraussichtlich noch bis Mitte Januar.
Kontakt: alina.loock@student.medicalschool-hamburg.de
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Wenn andere Maßnahmen nicht helfen, können Kinder und junge Menschen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Pflegefamilien oder Heimen untergebracht werden. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts wurden im Jahr 2018 in Hessen 18 400 Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis unter 27 Jahre außerhalb des Elternhauses untergebracht. Das waren 4,4 Prozent weniger als im Jahr 2017.
27 Prozent der Betroffenen (5 050) waren in einer Pflegefamilie (Vollzeitpflege), 58 Prozent (10 700) in Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform, knapp 2 Prozent (314) nach § 27 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) und knapp 13 Prozent (2 340) über die Eingliederungshilfe außerhalb des Elternhauses untergebracht. Die Unterbringung in einem Heim oder das betreute Wohnen gewannen mit steigendem Alter an Bedeutung.
Betrachtet man die beiden wichtigsten Unterbringungsformen – die Vollzeitpflege und die Heimunterbringung – näher, dann zeigt sich folgendes Bild: Die Unterbringungen in einer Pflegefamilie gingen um 3,2 Prozent und die in Heimerziehung oder sonstiger betreuter Wohnform um 6,4 Prozent zurück. Über 6 von 10 jungen Menschen in Vollzeitpflege und Heimerziehung waren männlich. 43 Prozent der jungen Menschen in Vollzeitpflege oder Heimerziehung waren bei Beginn der Unterbringung unter 14 Jahre und 41 Prozent zwischen 14 bis 17 Jahre alt. 15 Prozent waren bereits volljährig. Bei den jüngeren Kindern spielte die Vollzeitpflege bei Beginn der Hilfe die wichtigste Rolle.
Von den unter 6-Jährigen waren 8 von 10 Kindern in Pflegefamilien untergebracht. Bei den Volljährigen hingegen waren 9 von 10 Kindern in Heimen oder betreuten Wohnformen untergebracht.
Bei der Vollzeitpflege standen bei Beginn der Hilfe die Unversorgtheit des jungen Menschen (31 Prozent), die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder Personensorgeberechtigten (42 Prozent), die Gefährdung des Kindeswohls (34 Prozent) sowie die unzureichende Förderung des jungen Menschen in der Familie (33 Prozent) im Vordergrund.
Bei den jungen Menschen, die in Heimen oder in sonstigen betreuten Wohnformen untergebracht wurden, waren neben der Unversorgtheit mit 30 Prozent, die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder Personensorgeberechtigten (32 Prozent) und unzureichende Förderung mit 24 Prozent von Bedeutung. Bei der Beantwortung der Frage nach den vorwiegenden Gründen bei Beratungsbeginn waren Mehrfachnennungen (bis zu 3 Gründe) möglich.
Bei 75 Prozent der jungen Menschen, die in Vollzeitpflege untergebracht wurden, bezogen die Herkunftsfamilien bei Beginn der Hilfe Transferleistungen. Bei der Heimerziehung lag dieser Anteil bei 48 Prozent. Auch die Familienverhältnisse spielten eine große Rolle. So kamen 53 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die in Vollzeitpflege untergebracht wurden, bei Beginn der Hilfe aus einer Herkunftsfamilie mit nur einem Elternteil. Bei der Heimerziehung lag dieser Anteil bei 37 Prozent.
Hinweis:
Die im Laufe des Jahres geleisteten Hilfen errechnen sich aus der Summe der im Jahr beendeten Hilfen und den am 31.12. bestehenden Hilfen. Wurde im Jahr 2018 eine Hilfe beendet und erneut begonnen, werden daher in der Statistik zwei Hilfeleistungen gezählt.
Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Hessen vom 17.10.2019
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Seit dem 1. Januar 2019 zahlt der Landkreis Northeim zusätzlich zum Pflegegeld einen Zusatzbetrag in Höhe von 800 Euro an Familien, die Pflegekinder aufnehmen – und das Modellprojekt ist gut angelaufen.
Sieben Familien bekommen den Zusatzbetrag bereits und haben dank der Finanzhilfe mehr Spielraum, sich um die Bedürfnisse ihres Pflegekindes zu kümmern.
Insbesondere jüngere Kinder bis zum Grundschulalter sollten vorrangig im Kreis einer Pflegefamilie statt in einem Heim untergebracht werden. Leider finden sich immer weniger Paare, Familien oder Einzelpersonen, die sich dieser Herausforderung stellen wollen. Kinder, die in Vollzeitpflege untergebracht werden müssen, sind oft geprägt von vielfach erlebten Beziehungsabbrüchen und daraus resultierenden Bindungs-, Entwicklungs- oder Belastungsstörungen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass berufstätige Pflegepersonen Elternzeit in Anspruch nehmen, um dem Kind im ersten Jahr nach der Aufnahme ein sicheres Bindungsangebot machen zu können. Den Pflegepersonen steht diese Elternzeit zu, ein Anspruch auf Elterngeld besteht jedoch nicht. Das stellt die Pflegefamilien oft vor finanzielle Probleme. Entsprechend lässt sich beobachten, dass Pflegepersonen sich gegen das Lebensmodell Pflegefamilie entscheiden, da der Verzicht auf ein Jahresgehalt allein durch das Pflegegeld nicht ausgeglichen werden kann.
„Es ist bewundernswert, dass es Familien gibt, die Kinder aufnehmen und ihnen ein liebevolles neues Zuhause schenken. Durch diese Entscheidung dürfen Pflegefamilien nicht ins Ungleichgewicht geraten“, betont Landrätin Astrid Klinkert-Kittel. Um die Bereitschaft, Pflegekinder aufzunehmen, zu erhöhen und gleichzeitig mögliche finanzielle Einkommenseinbußen abzufedern, zahlt der Landkreis Northeim seit dem 1. Januar 2019 den sogenannten elterngeldanalogen Zusatzbetrag. Dieser beträgt monatlich 800 Euro für das erste Jahr der Unterbringung. Dadurch soll ein Pflegeelternteil die Möglichkeit haben, im ersten Jahr der Pflegezeit ganz für das neu aufgenommene Pflegekind da zu sein und insbesondere Zeit dafür haben, dem Kind ein Gefühl von emotionaler Sicherheit zu vermitteln. Getestet wird das Modell vorerst für zwei Jahre.
Bei der Planung des Projekts wurde von zehn Pflegeverhältnissen ausgegangen, die den Zusatzbetrag erhalten. Seit der Einführung wurden sieben Kinder in Vollzeitpflege untergebracht, deren Pflegefamilien alle den elterngeldanalogen Zusatzbetrag erhalten – für Landrätin Astrid Klinkert-Kittel eine erfreuliche Entwicklung: „Der elterngeldanaloge Zusatzbetrag ist ein tolles Instrument zur Unterstützung von Pflegefamilien.“
Derzeit leben im Landkreis Northeim rund 200 junge Menschen in Pflegefamilien. Im Lauf des vergangenen Jahres wurden 20 neue Vollzeitpflegen eingerichtet. Betreut und unterstützt werden Pflegefamilien vom Pflegekinderdienst des Landkreises Northeim. Zur Unterstützung der Pflegefamilien bietet er unter anderem Fortbildungen und Supervisionen an. Zu den weiteren Aufgaben des Pflegekinderdienstes gehören die passgenaue Vermittlung von Pflegekindern, die Begleitung von Besuchskontakten, Werbung und Akquise von interessierten Bewerbern und Bewerberinnen sowie die Überprüfung ihrer Eignung und Qualifizierung. Familien, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren, können sich gern bei den Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes unter der E-Mail-Adresse pflegekinderdienst@landkreis-northeim.de melden.
Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Northeim vom 16.10.2019
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Die 18. Shell Jugendstudie wurde am 15.10.2019 in Berlin vorgestellt. Sie untersucht, wie die Generation der 12- bis 25-Jährigen heute in Deutschland aufwächst: Welche Rolle spielen Familie und Freunde, Schule und Beruf, Digitalisierung und Freizeit. Wie stehen junge Menschen zu Politik, Gesellschaft und Religion?
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey (SPD): „Junge Menschen wissen, dass Entscheidungen von heute die Zukunft beeinflussen und sie wollen daran beteiligt sein. Sie fordern zu Recht, dass ihnen nicht nur zugehört wird, sondern dass ihre Forderungen auch Folgen haben. Die aktuelle Shell Jugendstudie zeigt, dass junge Menschen sich einbringen wollen und dass viele auf die Demokratie, eine offene Gesellschaft und ein geeintes Europa setzen. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht verspielen. Es geht nur gemeinsam mit den Jugendlichen. Beteiligung ist deshalb, neben Schutz und Förderung, Teil unserer Wertegrundlage, um die Rechte von Kindern und jungen Menschen ins Grundgesetz zu bringen.“
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Freunde der Kinder e.V. lädt ein zum FASD-Treff am 27.11.2019 von 10.00-12.00 Uhr.
Leitung: Claudia Bossen
Programmflyer
Website des Vereins
Grüne und Linke: Kostenbeteiligung von Heim- und Pflegekindern endlich abschaffen

Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder und Familienpolitik (Bündnis 90/Die Grünen), und Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher (Die Linke), erklären zum gemeinsamen Änderungsantrag von Linken und Grünen zur Streichung der Kostenheranziehung von Heim- und Pflegekindern:
Kinder in Pflegefamilien und in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe müssen, wenn sie einen Ferienjob oder eine bezahlte Ausbildung annehmen, drei Viertel ihres Einkommens ans Jugendamt zahlen. Das demotiviert und ist absolut kontraproduktiv.
Vorbei am eigentlichen SGB-VIII-Reformprozess will die Koalition nun auch an den Regelungen zur Kostenheranziehung Veränderungen vornehmen.
Dabei ist die Abschaffung der Kostenbeteiligung längst überfällig. Keiner der Jugendlichen hat sich seine Lebenssituation ausgesucht. Sie sind am allerwenigsten für die Lage verantwortlich zu machen, in der sie sich befinden. Gerade sie verfügen in der Regel nur über geringe finanzielle Mittel und über ein familiäres Netzwerk, das bei den Schritten ins Erwachsenenleben unterstützt.
Wer bei dieser schwierigen Ausgangslage 75 Prozent des Einkommens abgeben muss, kann nichts ansparen. Anschaffungen wie ein Kühlschrank, den Führerschein oder auch die Kaution für die erste Wohnung werden so zu riesigen finanziellen Herausforderungen.
Diesen jungen Menschen mit einer Beteiligung an den Kosten ihrer Unterbringung weitere Knüppel zwischen die Beine zu werfen auf dem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben, ist absolut nicht hinnehmbar.
Wir legen als Linke und Grüne Opposition im Bundestag darum einen Änderungsantrag vor, der die Kostenheranziehung bei Heim- und Pflegekindern streicht. Dieser wurde auf den gestrigen Fraktionssitzungen beschlossen und wird am Donnerstag im Parlament diskutiert.
Quelle: Pressemitteilung von Buendnis 90/Die Gruenen im Bundestag vom 16.10.2019
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Eltern leben länger als Kinderlose. Das trifft auch auf Adoptiveltern zu. Eine Studie des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung ging verschiedenen Erklärungsmodellen nach.
Über die Ergebnisse berichtet die Pressemitteilung „Wie Kinder die Lebenserwartung der Eltern beeinflussen – Lassen Kinder uns länger leben? Ja, sagen die Zahlen, aber die Gründe sind vielfältig“ der Max-Planck-Gesellschaft vom 15.10.2019.
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Bis zum Jahresende 2019 gewährt der PFAD Bundesverband e.V. für sechs seiner Broschüren Mengenrabatt, damit Jugendämter, Freie Träger sowie Pflege- und Adoptivfamiliengruppen ihre Pflege- und Adoptiveltern sowie Bewerber günstig mit praxisnahen Informationsschriften ausstatten können.
Im Angebot sind folgende Broschüren:
- Hilfeplangespräche für Pflegekinder – Informationsbroschüre für Pflegeeltern
- Adoption von Kindern aus anderen Kulturen – Informationsbroschüre für Adoptionsbewerber und Adoptiveltern
- Was brauchen Pflegeeltern – Qualität in der Pflegekinderhilfe
- Die Rechte von Pflegekindern – Informationen für Pflegeeltern und Fachdienste
- Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren Herkunftsfamilien
- Kindliche Sicherheit als Leitlinie fachlichen Handelns – Fremdplatzierung und Bindung von Kindern in Pflegefamilien
Bei einer Gesamtbestellung (Sie können mischen!) ab 25 Stück sparen Sie pro Heft 0,50 Euro, ab 50 Stück räumen wir einen Rabatt von 1,00 Euro pro Heft ein. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.
Weitere Publikationen, sowie das Bestellformular finden Sie hier.
Bitte richten Sie Ihre Bestellung an: info@pfad-bv.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Bis zum Jahresende: PFAD Broschüren zu Sonderkonditionen )Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. – Interdisziplinärer Verein gegründet

Nach über 10 Jahren informeller Netzwerkarbeit wurde der Verein „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.“ am 08.10.2019 in Frankfurt aus der Taufe gehoben. Gemeinsames Ziel der Gründungsmitglieder ist eine starke Vormundschaft, die an der Seite der Kinder und Jugendlichen steht, ihre Interessen im Blick hat und nachdrücklich vertritt.
Für etwa 100.000 Kinder in Deutschland können deren Eltern nicht oder nicht alleine sorgen: Sie bekommen einen Vormund/eine Vormundin oder einen Ergänzungspflegerin. Er oder sie übernimmt elterliche Funktionen, ist verantwortlich für angemessene Erziehungsbedingungen und Förderung der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.
Die 17 Gründungsmitglieder des Vereins sind interdisziplinär zusammengesetzt: ehrenamtliche, Berufs-, Vereins- und Amtsvormundschaft, Hilfen zur Erziehung, Pflegekinderhilfe und Pflegeeltern, Familiengericht, Wissenschaft und Fachdiskussion sind vertreten. Vormundinnen sind nicht „einsame Bestimmerinnen“ – sie arbeiten in enger Kooperation mit Betroffenen und Fachkräften. Daher diskutiert und arbeitet das „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ von Beginn an multiperspektivisch.
Das Bundesforum und seine Koordinierungsstelle in Heidelberg engagieren sich fachpolitisch und begleiten sowohl die Vormundschaftsreform als auch die SGB VIII-Reform kontinuierlich durch Diskussion und Stellungnahmen. Das Bundesforum organisiert deutschlandweite Tagungen – zuletzt im Mai 2019 in Bonn, sorgt für bundesweite Vernetzung, plant ein umfangreiches Handbuch, hat Forschungsprojekte und Expertisen zum Bereich Vormundschaft angestoßen und begleitet diese, nimmt an internationalen Treffen teil, organisiert Fortbildungen und empfiehlt Referent*innen. Ab Januar 2020 wird es eine eigene Website geben.
Die Vereinsgründung und Koordinierungsstelle des Bundesforums wird gefördert vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ). Projektträger ist aktuell die IGfH – der neue Verein soll die Trägerschaft baldmöglichst übernehmen.
Gründungsmitglieder sind:
- Berufsverband der Verfahrensbeistände, Berufsvormünder und Ergänzungspfleger für Kinder und Jugendliche e. V. (BVEB)
- Bund Deutscher Rechtspfleger e.V. (BDR)
- Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF)
- Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
- Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
- Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie, Integration (BASFI)
- Institut für Soziale Arbeit e.V. (ISA)
- Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS)
- Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGfH)
- Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V.
- Landschaftsverband Rheinland (LVR)
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
- PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.
- Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF)
- Verband der Katholischen Jugendfürsorge e.V. (VKJF)
- Henriette Katzenstein, Kinder- und Jugendhilfe Weiter Denken (KJWD)
- Prof. Dr. Karsten Laudien, Evangelische Hochschule Berlin (EHB)
Kontakt:
Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft
Koordinierungsstelle
Poststr. 46, 69115 Heidelberg
Telefon: 06221 60 39 78 Mobil: 0163 677 1333 info@vormundschaft.net
Quelle: Pressemitteilung vom 14.10.2019
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Die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ behandelt das Thema „Kindeswohl und Kindeswille„. Herausgeber ist die Deutsche Liga für das Kind. Das Heft enthält u.a. folgende Artikel:
- Was ist das „gute Leben“ von Kindern? Zum Konzept des Well-Being von Kindern (Sabine Walper)
- Mit dem Kindeswillen zum Kindeswohl. Eine Perspektive der UN-Kinderrechtskonvention (Judith Feige und Stephan Gerbig)
- Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Krankenhaus (Ronja Mengel, Friederike Wedemeyer und Claudia Wiesemann)
- Kindeswohl und Kindeswille in der Migrationsgesellschaft. Herausforderungen und Ansatzpunkte für die Kinder- und Jugendhilfe (Antje Krueger)
- Kindeswohl – eine gemeinsame Aufgabe (Bernd Kasper)
- Der Übergang von der Familie in die Krippe. Eine Projektskizze des Norderstedter Modells (Julia Paulsen, Elisabeth Wesche, Liane Simon und Wolfgang Hiegele)
- „Ich will spielen!“ Ein begründetes, kindliches Bedürfnis und wie es unterstützt werden kann (Barbara Weiss und Sonja Perren)
- Interview mit Friederike Wapler: „Wer die Kinderrechte verwirklichen möchte, muss in soziale Infrastruktur investieren“
- Praxisartikel: Gut gemeint. Aber nicht gut. Im Gespräch mit Müttern behinderter Kinder und ihren Erfahrungen mit Inklusion (Dorothee Martens-Hunfeld), Kinder sind unsere Zukunft – Inklusion im Fokus Die Weiterentwicklung von Integration auf dem Weg zur Inklusion in Kindertagesstätten im Kreis Dithmarschen (Renate Agnes Dümchen), Beseelte Objekte – Puppen und Kuscheltiere als Gefährten der Kindheit. Die Bedeutung von Puppen und Kuscheltieren für die Entwicklung eines gesunden Selbst (Marianne Rölli Siebenhaar)
Das Heft kann zum Preis von 6,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden unter: www.fruehe-kindheit-online.de oder über die Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin, Tel.: 030-28 59 99 70, Fax: 030-28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de
Radio-Tipp: Reform des Adoptionshilfegesetzes
In der Reihe Zeitpunkte auf rbbKultur fand eine interessante Diskussionsrunde zum Thema „Reform des Adoptionshilfegesetzes“ statt.
Gäste waren:
- Marita Oeming-Schill, Leiterin Adoptionsvermittlungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Berlin
- Prof. Dr. Jörg Reinhardt, Hochschule für angewandte Wissenschaften, München
- Maria Rünz hat zwei Mädchen aus Brandenburg adoptiert
- Sebastian Watzek, Adoptierter und Mitglied der Selbsthilfegruppe bei der Caritas
Das Gespräch drehte sich um die Fragen:
- Welche Unterstützungen brauchen alle Beteiligten einer Adoption?
- Welche Beratungen und Kontrollen sind nötig, um das Kindeswohl zu garantieren?
- Wie wichtig ist ein offener und selbstverständlicher Umgang mit einer Adoption für die Entwicklung einer gefestigten Persönlichkeit von Adoptivkindern?
Der Beitrag (57:20 min) kann online nachgehört werden.
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Der Hamburger Senat beschreibt in seiner Stellungnahme vom 08.10.2019 weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Hamburg. Das Papier bezieht sich auf die im Januar veröffentlichten Empfehlungen der „Enquete Kommission der Hamburgischen Bürgerschaft zur Stärkung des Kinderschutzes und der Rechte von Kindern und Jugendlichen“ (wir berichteten).
Geplant sind u.a.:
- mehr Personal und die Verbesserung der Bezahlung sowie eine umfangreiche Weiterbildungsreihe für Hamburger Fachkräfte im Pflegekinderdienst
- die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Familienrichterinnen und -richtern, Fachkräften der Jugendhilfe, der Justizbehörde und der BASFI. Sie soll ein Handlungskonzept für eine beschleunigte und qualifizierte Perspektivklärung im Rahmen der Inobhutnahme erarbeiten.
- eine Ergänzung der einmaligen Beihilfen und Zuschüsse für Pflegestellen nach § 33 SGB VIII um Leistungen zur Betreuung und Versorgung des Kindes sowie um zusätzliche Mittel für Ferien-/Freizeitreisen des Pflegekindes. Diese „betreuungsfreien Zeiten“ dienen gleichzeitig der Entlastung der Pflegepersonen.
- Auch prüft der Senat derzeit, welche Maßnahmen getroffen werden können, um das Angebot an qualifizierten Sachverständigen zu erhöhen.
zur Stellungnahme des Hamburger Senats (Drs. 21/18560)
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Das Jugendamt Lichtenfels lädt interessierte Bürger*innen am 23.10.2019 um 19 Uhr in die ehemalige Synagoge in Lichtenfels ein. Dort wird die erfahrene Pflegemutter Doris Fery aus ihrem Buch „Gesucht! Pflegefamilien“ lesen und zusammen mit Fachkräften des Pflegekinderdienstes für Fragen und Informationen zur kurz-, mittel- oder langfristigen Aufnahme eines Pflegekindes zur Verfügung stehen.
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Eine Forschungsgruppe aus sechs Studierenden der Sozialen Arbeit an der Hochschule Mannheim möchte zur Identität Adoptierter forschen und sucht daher noch bis zum 03. November 2019 Teilnehmer*innen für Interviews per Telefon oder Mail.
Hier finden Sie den
sowie den entsprechenden
Kontakt: lf-adoption@gmx.de
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Im Artikel „Wir als Pflegeeltern sind immer die Bittsteller“ vom 11.10.2019 spricht ein Berliner Pflegevater Klartext über Herausforderungen für Pflegeeltern und Fachkräfte.
rbb|24 wendete sich mit den Kritikpunkten auch an die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die sich für bessere Bedingungen einsetzen will, jedoch auf die Hoheit der Bezirke verweist.
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Eine von Indien in die Schweiz adoptierte Frau, hat vor dem Obersten Gerichtshof in Bombay mit Hilfe von www.adopteerightscouncil.org erstritten, dass ein von ihr Bevollmächtigter in ihrem Auftrag in Indien nach ihrer leiblichen Familie suchen darf.
Die Behörden dürfen seine Bitten um Informationen nicht mehr mit dem Hinweis abweisen, dass nur der Betroffene selbst Auskunft erhalten könne.
Ein von ihnen Bevollmächtigter kann Adoptierte nun über große Entfernungen hinweg unterstützen, ihr Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung auszuüben.
Dies ist ein wichtiges Urteil, das Wurzelsuchen ins Ausland adoptierter Inder und Inderinnen erleichtern wird.
Quelle: Artikel „Bombay high court aids Swiss woman’s search for roots“ in The Times of India vom 10.10.2019
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Der PFAD Bundesverband nahm im Rahmen der Verbändebeteiligung Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz).
Ziele der Novelle sind
- eine bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption,
- die Förderung der Offenheit von Adoption,
- die Eindämmung unbegleiteter Adoptionen aus dem Ausland sowie
- die Stärkung der Strukturen der Adoptionsvermittlung.
PFAD Stellungnahme vom 01.10.2019
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Die Akademie für Pflege-/ Adoptivfamilien und Fachkräfte veranstaltet am 16.11.2019 in Baden-Baden das Seminar „Leben mit FASD – Diagnostik, Therapie und die Bewältigung der Herausforderungen im Alltag“ mit Referentin Christiane Schute.
FASD (Fetales Alkohol-Syndrom) ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl von Schädigungen, die ein Kind durch den mütterlichen Alkoholkonsum in der Schwangerschaft erworben haben kann. Warum zeigen Kinder mit einer vorgeburtlichen Alkoholschädigung im Zusammenleben mit ihrer Familie, in Kindergarten und Schule, so viele Auffälligkeiten? Diese Frage stellen sich Eltern, Bezugspersonen und Pädagogen im täglichen Umgang mit den betroffenen Kindern häufig.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für „Leben mit FASD – Diagnostik, Therapie und die Bewältigung der Herausforderungen im Alltag“ am 16.11. in Baden-Baden )„Pflegekinderhilfe und Familiengericht“ am 04.12. in Hannover
In Kooperation mit dem Landesjugendamt Niedersachsen bietet das Kompetenzzentrum Pflegekinder am 04.12.2019 in Hannover für Fachkräfte die zweitägige Weiterbildungen „Pflegekinderhilfe und Familiengericht“ mit Diana Eschelbach und Ingo Socha an.
Fachkräfte der Pflegekinderhilfe haben bei ihrer Arbeit immer wieder Berührungspunkte mit dem Familiengericht. Sie treten als Vertreterinnen und Vertreter des Jugendamtes in Anhörungsterminen auf. Sie beraten Herkunfts- oder Pflegefamilien, wie diese ihre Interessen in die gerichtlichen Verfahren einbringen können und unterstützen die Familien im Hintergrund.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für „Pflegekinderhilfe und Familiengericht“ am 04.12. in Hannover )Fortbildung am 31.10. in Berlin zum Thema „Geldleistungen und Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe“

Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) veranstaltet am 31.10.2019 in Berlin eine Fortbildung zum Thema „Geldleistungen und Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe“.
Wenn junge Menschen, die über die Jugendhilfe untergebracht sind, erstes Geld verdienen, stellen sich häufig viele Fragen. Gerade die Beteiligung an den Kosten der Heimerziehung empfinden viele Jugendliche als ungerecht, da sie in der Regel nur 25% ihres Einkommens behalten dürfen.
Sind Jugendliche in jedem Fall an den Kosten ihrer Unterbringung zu beteiligen? Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Kostenheranziehung gibt es? Und was passiert, wenn die Jugendhilfe endet? Wie können Finanzierungslücken verhindert werden?
- Und auf welche Geldleistungen besteht ein Anspruch, wenn ich eine Ausbildung beginne?
- Und was passiert, wenn ich zwar eine eigene Wohnung gefunden habe, aber das Ausbildungsgeld nicht zur Deckung der Kosten reicht
- Und muss ich BaföG beantragen, so lange ich noch in der Jugendhilfe wohne?
Im Rahmen der Fortbildung werden die verschiedenen Systeme zur Gewährung von Geldsozialleistungen dargestellt und Wege zur Durchsetzung aufgezeigt.
Weitere Informationen
Teilnehmer*innen können sich per Mail unter
fortbildung@brj-berlin.de anmelden
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Ihre Erreichbarkeit (Email und Telefon), Ihren Träger sowie die gewünschte
Rechnungsadresse an!
Wir bitten um Verständnis, dass die Anmeldungsanfragen erst ab dem 15.10.2019 bearbeitet werden können.
Die Fortbildung findet am Bethaniendamm 25 in Berlin-Kreuzberg statt.
Über 48 000 neu begonnene Hilfen zur Erziehung in der Region – Berlin und Brandenburg

Im Jahr 2018 wurde für 31 609 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 16 843 in Brandenburg eine Hilfe zur Erziehung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe neu gewährt. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, ist das gegenüber dem Vorjahr in Berlin eine Steigerung von 23,2 Prozent und in Brandenburg ein Rückgang von 4,4 Prozent. Über 44 000 Hilfen (Berlin: 28 183; Brandenburg: 15 903) wurden im Laufe des Jahres beendet und über 51 600 (Berlin: 32 572; Brandenburg: 19 065) Hilfen bestanden am Jahresende fort.
Unter den im Jahr 2018 beendeten und bestehenden Hilfen bildeten Erziehungsberatungen mit je 38,4 Prozent in Berlin und Brandenburg den Schwerpunkt. Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 15,7 Prozent in Brandenburg und 16,5 Prozent in Berlin an zweiter Stelle. Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Brandenburg in 14,0 Prozent und in Berlin in 12,6 Prozent der Fälle geleistet. In Brandenburg wurden über 4 100 Betreuungsfälle im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Berlin waren es mehr als 6 500 Fälle.
Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, zum Teil jedoch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 40 100 junge Menschen im Land Brandenburg und über 70 900 in Berlin Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden.
Hauptgründe für die Hilfegewährung sind eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.
Weitere Ergebnisse der Erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 2 zum kostenfreien Herunterladen unter:
www.statistik-berlin-brandenburg.de.
Über das Datenangebot des Bereiches Kinder- und Jugendhilfe informiert:
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Telefon: 0331 8173-1165, Fax: 030 9028-1911
E-Mail: SozialeLeistungen@statistik-bbb.de
Quelle: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/pms/2019/19-09-30a.pdf
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Im Lahn-Dill-Kreis sind zurzeit rund 220 Pflegekinder in 165 Pflegefamilien untergebracht. Die CDU-Kreistagsfraktion des Lahn-Dill-Kreises in Hessen fordert, im Haushaltsplan 2020/21 einen „Verfügungsfonds“ von 20.000 Euro einzurichten. Damit solle die Fachstelle Pflegeeltern und Erziehungsstellen schnell und unbürokratisch finanziell unterstützen können. Für welche Belange das geld gedacht ist, geht nicht aus dem Artikel „CDU fordert Verfügungsfonds“ vom 03.10.2019 im Wetzlar-Kurier hervor.
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In diesem Jahr findet der PFAD Adoptionstag des PFAD FÜR KINDER Landesverbandes Bayern e.V. am 26.10.2019 in Augsburg zum Thema „Unterschiedliche Familienkulturen, unterschiedliche Entwicklung des Adoptivkindes“ statt.
Welchen Einfluss hat die Familienkultur auf die Entwicklung eines Kindes? Was passiert im Kopf des Kindes, wenn die Familienkultur sehr verletzend oder stressig für das Kind war? Was heißt das für die Adoptivfamilie? Welche Maßnahmen können dem Kind helfen und der Familie?
Diese und weitere Fragen sollen im Vortrag und im gemeinsamen Austausch diskutiert werden.
ANMELDUNG bitte bis spätestens 13. Oktober 2019
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In Kooperation mit dem Landesjugendamt Niedersachsen bietet das Kompetenzzentrum Pflegekinder am 03.12.2019 in Hannover für Fachkräfte die Weiterbildungen „Alles was recht ist – Rechte und Pflichten von Pflegeeltern“ mit Referentin Diana Eschelbach an.
Pflegeeltern sind Leistungserbringer für das Jugendamt – aber auch Privatpersonen. Mit der Aufgabe der Vollzeitpflege und Versorgung, Betreuung und Begleitung eines Pflegekindes im eigenen Haushalt entstehen damit verbundene Rechte und Pflichten der Pflegeeltern, die nicht immer selbstverständlich und klar sind. Wichtig sind Information, Transparenz und die Offenheit für Fragen. Damit Pflegeeltern mehr Sicherheit in Bezug auf den rechtlichen Rahmen ihrer Aufgabe bekommen, soll die Veranstaltung einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen aus dem SGB VIII, BGB und FamFG bieten sowie konkrete Fragestellungen behandeln.
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In Kooperation mit dem Landesjugendamt Niedersachsen bietet das Kompetenzzentrum Pflegekinder am 02.12.2019 in Hannover für Fachkräfte die Weiterbildungen „Kreative Methoden für die Beratung in der Pflegekinderhilfe nutzen“ mit Referentin Heidrun Sauer an.
Kreative und handlungsorientierte Methoden sind hilfreiche Instrumente, um neue Denk-, Wahrnehmungs- und Verhaltensräume zu eröffnen und Ressourcen freizusetzen. Sie unterstützen dabei, komplexe Anliegen und Problemlagen überschaubarer zu machen, nicht-sprachliche Aspekte mit einzubeziehen und somit schneller zu Lösungen zu kommen.
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