Kinderrechte ins Grundgesetz: Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf vor

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht legte am 26.11.2019 ein 14-seitiges Papier vor, dass Kinderrechten den Einzug ins Grundgesetz ebnen soll. Kinder sollen dem Referentenentwurf nach einen Anspruch auf „Förderung ihrer Rechte“ erhalten.
Darin wird vorgeschlagen diesen neuen Absatz 1a in den Artikel 6 GG einzufügen:
„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“