Archive for Januar 2020
Neue Entlastungsangebote für Pflegeeltern in Hamburg

(PFAD/kd) Die Stadt Hamburg bietet ihren Pflegeeltern künftig weitere einmalige Leistungen zur Entlastung und/oder Stabilisierung von Pflegeverhältnissen an.
So ist es künftig möglich, dass auf Antrag bis zu 8 Stunden monatlich die Kosten in Höhe bis zu 13,30 € pro Zeitstunde für einen Babysitter übernommen werden.
Zudem werden ebenfalls auf Antrag Betreuungskosten an bis zu vier Wochenendtagen im Jahr in Höhe von 70 € pro Tag bewilligt. Mit diesen Kostensätzen sind alle anfallenden weitergehenden Aufwendungen abgegolten, d. h. zusätzliche Mittel für Fahrkosten oder eventuelle Sozialversicherungen werden nicht ergänzend gezahlt.
Daneben gibt es nun auch die Möglichkeit, dass Ferienreisen und Ferienfreizeiten der Pflegekinder ohne ihre Pflegeeltern bezuschusst werden können. Auf Antrag werden dafür pro Kind für bis zu 21 Tage im Kalenderjahr je Tag 13.60 € übernommen.
Die Gewährung dieser Kosten kann ohne Beschluss im Hilfeplangespräch erfolgen, ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Neue Entlastungsangebote für Pflegeeltern in Hamburg )Kritik an Lösung zur Stiefkindadoption
Berlin: (hib/MWO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Öffnung der Stiefkindadoption für nichteheliche Paare geht aus der Sicht von Sachverständigen nicht weit genug. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 29.01.2020 erklärte beispielsweise die Familienrechtsexpertin Nina Dethloff von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, zwar würde der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beanstandete Verstoß beseitigt, vor allem bleibe aber unverheirateten Partnern nach wie vor die gemeinschaftliche Adoption verwehrt.
Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf (19/15618) erreichen, dass die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen wird, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Eine solche liege in der Regel vor, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Mit dem Gesetz soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 umgesetzt werden (1 BvR 673 /17). Das Gericht hatte den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Nach dem Willen der FDP-Fraktion, die einen Antrag zu diesem Thema vorgelegt hat (19/15772), sollen nichteheliche Lebensgemeinschaften und Ehe bei der Adoption eines Kindes gleichstellt werden. Auch müsse es Ehegatten ermöglicht werden, als Einzelperson zu adoptieren.
Dethloff bemängelte wie auch andere Sachverständige den Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft. Dieser sei unglücklich gewählt, da er bereits im Unterhaltsrecht verwendet werde, wo ihm eine andere Bedeutung zukomme. Vorzugswürdig wäre die Verwendung eines anderen, neuen Begriffs, wie etwa der faktischen Lebensgemeinschaft, erklärte Dethloff. Sie forderte den Gesetzgeber auf, mit der Beseitigung gravierender Ungleichbehandlungen von Kindern, die in nichtehelichen Familien aufwachsen, nicht zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht den nächsten Verstoß feststellt.
Anne Sanders von der Universität Bielefeld unterstützte die von der FDP vorgeschlagene große Lösung und meinte, der Begriff „verfestigte Lebensgemeinschaft“ solle ersetzt werden durch „stabile eheähnliche Lebensgemeinschaft“. Sie befürworte eine Regelung, sagte Sanders, nach der Ehepaare und Lebensgefährten entweder gemeinsam oder gar nicht adoptieren können. Andernfalls werde es zu einer Ungleichbehandlung von Ehegatten gegenüber Lebensgefährten kommen. Sollte der Gesetzgeber an der im Entwurf vorgeschlagenen kleinen Lösung festhalten, würde sie kleinere Änderungen anregen. Dazu zähle auch eine Ausnahmeregelung für eine Adoption in einer stabilen eheähnlichen Lebensgemeinschaft, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist.
Die Familienrechtlerin Hildegund Sünderhauf von der Evangelischen Hochschule Nürnberg sprach sich dafür aus, wünschenswerte Adoptionen nicht an rechtlichen Hürden scheitern zu lassen. So sollte die Adoption für elternlose Kinder ermöglicht werden, und zwar auch in Fällen, in denen die Eltern nicht verheiratet sind, und auch dann, wenn sie zwar verheiratet sind, aber nur einer der beiden Eheleute das Kind adoptieren will. Adoption schaffe Eltern-Kind-Bindungen und verfestige sie durch rechtliche Familienbeziehungen, sagte Sünderhauf.
Katharina Hilbig-Lugani vom Deutscher Juristinnenbund (djb) bemängelte, dass der Entwurf nur eine Regelung zur Stiefkindadoption enthalte und den nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Adoption eröffne. Kritisch sehe sie auch die Anhebung der Mindestdauer einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft von zwei auf vier Jahre für die Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft. Der Entwurf zeige, so Hilbig-Lugani, dass eine Insellösung nur wenige Probleme löst, aber viele Probleme provoziert. Im Bereich des Adoptions- und Abstammungsrechts bedürfe es daher bald einer großen Lösung, die auch andere Expertinnen anmahnten.
Für überzeugend hält dagegen Ursula Hennel vom Sozialdienst katholischer Frauen den Entwurf. Hennel, die aus der Sicht einer Praktikerin sprach, erklärte, es sei richtig, dass sich die Vorlage auf die Öffnung der Stiefkindadoption für nichteheliche Partner beschränkt. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass bei einer gleichzeitigen Öffnung der Fremdadoption für nichteheliche Paare adoptionsspezifische Qualitätskriterien und Erfahrungen gegenüber dem Beweggrund der Gleichstellung von nichtehelichen und ehelichen Familien aus dem Fokus gerieten.
Gernot Kintzel, Richter am Oberlandesgericht Bamberg, erklärte, mit dem Gesetzentwurf werde dem Beschluss des BVerfG grundsätzlich in geeigneter Weise nachgekommen. Insbesondere bei der Terminologie – wie bei dem Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft – bestehe jedoch noch Verbesserungsbedarf. Maßgeblich für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen wem eine Adoption eröffnet werden sollte, müsse das Kindeswohl sein, betonte Kitzel in seiner Stellungnahme. Gleichbehandlungsgesichtspunkte der Adoptivbewerber hätten hinter Belangen des Kindeswohls zurückzutreten. Weitergehende Regelungen wie von der FDP gefordert seien nicht angezeigt.
Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie, begrüßte ebenfalls das Ziel des Gesetzentwurfes, Stiefkindadoptionen auch in nichtehelichen, aber stabilen Partnerschaften zuzulassen. Die vom BVerfG geforderte Gleichstellung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Ehen spiegele im Hinblick auf Stabilität und Kindeswohl die gesellschaftliche Realität wider und sei daher überfällig. Gleichzeitig sprach sie sich für eine umfassende Reform des Abstammungs- und Sorgerechts auch für weitere Familienkonstellationen aus.
Constanze Körner vom Berlin Verein Lesben-Leben-Familie sagte, es sei grundsätzlich zu begrüßen, dass sich ein verändertes, vielfältigeres Familienbild Schritt für Schritt in den Gesetzen durchsetze und Familie längst nicht mehr zwingend an die Ehe gebunden sein müsse. Jedoch sei für lesbische Mütterfamilien noch immer die Stiefkindadoption in der Ehe beziehungsweise der Eingetragenen Lebenspartnerschaft nach der Geburt der einzige Weg, um rechtlich Eltern ihres in die lesbische Beziehung hineingeborenen Kindes zu werden. Dringend notwendig sei daher die Abschaffung der Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Ursprungsfamilien sowie grundsätzlich eine Reform des Abstammungsrechts.
Quelle: Heute im Bundestag vom 29.01.2020
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Berlin. Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung wachsen mit zahlreichen neuen Medien auf. Zum Fernseher, dem Radio und der Spielekonsole sind in den vergangenen Jahren Tablets und Smartphones hinzugekommen. Soziale Netzwerke im Internet nutzen junge Menschen täglich.
Mit Freunden tauschen sie sich online über gemeinsame Hobbys und Interessen aus oder finden darüber neue Freunde. Auch Streaming-Dienste wie Netflix bieten rund um die Uhr Filme und Unterhaltung. „Medien sind ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens von Jugendlichen mit und ohne Behinderung. (Digitale) Medien ermöglichen soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung“, so Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.
Doch die Nutzung der neuen Medien bietet nicht nur Chancen und Möglichkeiten, sondern birgt auch Gefahren und Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sowohl soziale Netzwerke als auch Streaming-Dienste bieten Angebote, die nicht bedenkenlos konsumiert werden können, wie pornographische oder gewalthaltige Inhalte sowie die Gefahr des Cyber-Groomings (Ansprechen von Kindern über Computerspiele mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte) oder Cyber-Mobbings. „Eltern und Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen für den Medienkonsum sensibilisiert und über mögliche Risiken informiert werden«, fordert Gabriele Sauermann, die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ).
Mit einem Dossier zum Thema „Jugendmedienschutz in Leichter Sprache“ wollen die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und die Bundesvereinigung Lebenshilfe über die gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz informieren. Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrerinnen und Lehrern an Förderschulen, die mit betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, bietet der Ratgeber einen guten Einstieg in das Thema Jugendmedienschutz. Aber auch Eltern mit Beeinträchtigungen oder Kinder mit einer geistigen Behinderung oder Lern-Behinderung können darüber in einen Dialog treten.
Mit dem von Fachleuten geprüften Papier haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und die Bundesvereinigung Lebenshilfe ihre Zusammenarbeit erfolgreich fortgesetzt.
Der Ratgeber „Jugendmedienschutz in Leichter Sprache“ kann in gedruckter Fassung kostenlos (auch in höherer Stückzahl) bezogen werden (ggf. fallen Versandkosten an) bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Mail: info@bag-jugendschutz.de, online unter: www.bag-jugendschutz.de, Download unter: http://www.bag-jugendschutz.de/PDF/Dossier_JMS-Leichte-Sprache_web.pdf.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für In Zeiten von Cyber-Grooming und Cyber-Mobbing: Neues Dossier informiert in leichter Sprache über Jugendmedienschutz )Irmela Wiemann bietet auch 2020 Veranstaltungen rund um das Thema Pflege- und Adoptivfamilie an.
Folgende für Fachkräfte, Pflege-, Adoptiveltern und Interessierte frei zugängliche Veranstaltungen/Kurse mit der Diplom-Psychologin, Psychologischen Psychotherapeutin, Familientherapeutin und Autorin Irmela Wiemann finden 2020/21 in Deutschland, Österreich und der Schweiz statt.
Nähere Informationen finden sich unter den Links zu den jeweiligen Veranstaltern bzw. sind unter den angegebenen Kontaktadressen zu erfragen.
5. Februar 2020, Köln, Landesjugendamt Rheinland:
Morgen sag ich’s. … oder übermorgen: Mit Kindern über schwierige Lebensthemen sprechen
nähere Informationen
8. Februar 2020, Köln, BAKO e.V.:
Wenn Adoptivkinder den Kinderschuhen entwachsen,
Neue Herausforderungen durch Pubertät und gesellschaftliche Anforderungen
nähere Informationen
17./18. Februar 2020, Salzburg (A), Pro Juventute:
Schreibwerkstatt, Tiefergehende Themen in der Biografiearbeit mit Kindern und Jugendlichen
nähere Informationen
20./21. April 2020, Güstrow, Schabernack e.V:
Pflegekindern ein zu Hause geben – die Rolle und Aufgaben der professionellen Akteure der Jugendhilfe
naähere Informationen
5. bis 7. Mai 2020, Muttenz bei Basel (CH), Fachhochschule Nordwestschweiz:
Traumapädagogik – Pädagogischer Alltag mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen
nähere Informationen
13./14. Mai 2020, Zürich (CH), IEF:
In der Vergangenheit findest Du die Zukunft. Einführung in die Praxis der Biografiearbeit mit belasteten Kindern und Jugendlichen
nähere Informationen
16./17. Juni 2020, Wil (CH), tipiti:
„Ich kann das sowieso nicht!“ Was tun bei Hilflosigkeit gegenüber Leistungsanforderungen?
nähere Informationen
25. Juni 2020, Saarbrücken, Landesinstitut für Pädagogik und Medien Saarland (LPM):
Pädagogische Arbeit mit seelisch verletzten Kindern
Katalog, Seite 392: https://www.lpm.uni-sb.de/typo3/LPM_Programmheft_2019-20.pdf
27. Juni 2020, Bernburg/Saale, Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis:
Wie viel Wahrheit braucht ein Kind?
nähere Informationen
22. August 2020, Zürich (CH), Verein Pro Kind:
Beziehung statt Erziehung, Zusammenleben in Adoptivfamilien
nähere Informationen
12. September 2020, Neubrandenburg, Volkshochschule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte:
Identitätsentwicklung bei Pflegekindern
nähere Informationen
15. bis 17. September 2020, Wil (CH), tipiti:
Traumapädagogik
nähere Informationen
26. September 2020, Mannheim, Adoptiv- und Pflegefamilien Mannheim e.V.:
Tagesseminar für Pflege- und Adoptiveltern
nähere Informationen
29./30. September 2020, Stuttgart, Stadt Stuttgart,
In der Vergangenheit findest du die Zukunft – Biografiearbeit mit Kindern und Jugendlichen
nähere Informationen
21. Oktober 2020, Esslingen, fobi aktiv e. V.:
Fachtag: Tabus und Geheimnisse in der Biografiearbeit mit Kindern und Jugendlichen Tabus und Geheimnisse in der Biografiearbeit mit Kindern und Jugendlichen
nähere Informationen
24. Oktober 2020, Süddeutschland, BAKO e.V.:
Wenn Adoptivkinder den Kinderschuhen entwachsen,
Neue Herausforderungen durch Pubertät und gesellschaftliche Anforderungen
nähere Informationen
16./17. November 2020, Zürich (CH), IEF:
Was ist denn nur mit Paula und Philipp los?
nähere Informationen
28./29. November 2020, Wien (A), Kinder sind Zukunft: Adoptiv- und Pflegeeltern mit Kindern aus aller Welt,
nähere Informationen
29./30. Januar 2021, Innsbruck (A), Wir sind Familie: Adoptiv- und Pflegekinder in Familien
Wenn Kinder großwerden – Familiendynamiken, Schule, Freundschaften,
Kontakt: barbara.mangweth@i-med.ac.at
Bilanz 10 Jahre „Missbrauchsskandal“

Heute zog der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, gemeinsam mit Matthias Katsch, Philosoph und Sprecher der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch e.V., der den sogenannten „Missbrauchsskandal“ am Berliner Canisius-Kolleg vor zehn Jahren maßgeblich ins Rollen brachte, und mit Silke Noack, Sozialpädagogin und Leiterin des bundesweiten „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“, eine kritische Bilanz der bisherigen Anstrengungen gegen Missbrauch in Deutschland.
Rörig: „[…] Ich bin immer wieder erschrocken darüber, mit welcher Gelassenheit sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von Teilen der Gesellschaft hingenommen wird. Tausende Kinder werden jährlich Opfer von sexuellem Missbrauch, sexuellem Mobbing, Cybergrooming oder Kinderpornografie. Missbrauchsabbildungen durchfluten mittlerweile in Terrabyte-Dimensionen das Netz. Wir brauchen klare Ziele, verbindliche Maßnahmen und ausreichend Geld, um Missbrauch aufzudecken und Kinder endlich besser zu schützen.“ […] „Sexuelle Gewalt kann nur dann wirkungsvoll bekämpft werden, wenn sich alle gesellschaftlichen Kräfte verbünden, um sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche den Kampf anzusagen. Wir brauchen für Deutschland einen Pakt gegen Missbrauch. Einen Pakt für ein gemeinsames großes Ziel: Maximale Reduzierung der Zahl der Fälle von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, so Rörig. „Dieser Pakt braucht die uneingeschränkte Unterstützung von allen Bürgerinnen und Bürgern, von Bund, Ländern und Kommunen, den politischen Parteien, der Zivilgesellschaft wie Kirchen, Wohlfahrt, Sport, aber auch des Gesundheitswesens oder der Internetwirtschaft, die alle auf dieses Ziel hinarbeiten.“ Der neue Nationale Rat, das von Bundesministerin Dr. Giffey und Rörig im Dezember 2019 einberufene Spitzengremium aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Praxis und Betroffenen, biete eine starke Plattform für diesen Pakt.
Rörig wiederholte heute seine Forderungen nach
- einer programmatischen Verantwortung der politischen Parteien,
- Stärkung von Beratungs- und Ermittlungsstrukturen und
- Ausbau von Prävention und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
„Ich erwarte eine deutlichere Haltung der Politik. Für mich gehören klare Forderungen, Vorgaben und finanzielle Untermauerung in jedes Parteiprogramm und in jeden Koalitionsvertrag, auf Bundes- und auf Länderebene“, so Rörig. […] Um die Erreichung der Ziele messbar zu machen, brauche es zudem eine regelmäßige Prävalenz- und Wirkungsforschung. „Wir müssen noch viel genauer wissen, wie viele Kinder betroffen sind und welche Wirkung Maßnahmen der Prävention konkret entfalten“, so Rörig. Er hoffe sehr, dass im Rahmen des Nationalen Rates bald eine nationale Forschungsstrategie entwickelt werde.
Matthias Katsch, Betroffeneninitiative Eckiger Tisch e.V., bilanzierte: „Auch zehn Jahre nach der Aufdeckung sexueller Gewalt in zahlreichen Bildungseinrichtungen und einer verstärkten Debatte über Missbrauch von Kindern im Kontext ihrer Familie wird sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche noch immer nicht als zentrale gesellschaftliche Herausforderung für unser Land angenommen. Beide Kirchen haben in den vergangenen Jahren Aufklärung und Aufarbeitung über den Umgang ihrer Institutionen mit Verbrechen ihrer Mitarbeitenden vielfach verschleppt. Erst jetzt beginnen sie, sich ihrer Verantwortung zu stellen und machen sich an unabhängige und umfassende Aufarbeitungsprozesse. Immer noch werden die Opfer eher stigmatisiert, als dass ihnen notwendige Hilfe und Unterstützung angeboten wird. Das Bewusstsein für die „Normalität“ von sexuellem Kindesmissbrauch in unserer Gesellschaft ist zwar – vor allem durch die Hartnäckigkeit von Betroffenen und ihre neugewonnenen Unterstützer*Innen – gestiegen, aber wir sind institutionell wie als Gesellschaft noch weit davon entfernt, diese Gewaltform in der kommenden Generation zu überwinden.“
Mehr Aufklärung und Sensibilisierung
Abschließend forderte Rörig eine breit angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Es sei wichtig, dass offen über das Thema gesprochen werde und Alle Bescheid wüssten. Betroffene berichteten immer wieder, wie häufig vor allem das nahe Umfeld versagt habe, weil Mitwissende weggesehen und nicht geholfen hätten. „Taten verhindern heißt auch, Anbahnungsprozesse von Tätern und Täterinnen und Signale von Kindern überhaupt wahrnehmen zu können.“ Leider habe er bis heute keine Gelder, um eine solche Kampagne umzusetzen.
Mit dem neuen Spot „Anrufen hilft!“ möchte Rörig auf das bundesweite Angebot des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ (0800 22 55 530) hinweisen und Menschen aktivieren, dort anzurufen, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen. Silke Noack, Leiterin „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“: „Es ist wichtig, dass Menschen aufmerksam werden und sich trauen hinzuschauen, damit sexuelle Gewalt an Kindern aufgedeckt und schneller beendet wird. Viele Menschen aus dem Umfeld von Kindern haben ein komisches Gefühl, wissen aber nicht, was sie machen sollen. Wir bieten Menschen Rat und Unterstützung, die einem Kind helfen wollen oder selbst von sexuellem Missbrauch betroffen sind.“ Am Hilfetelefon arbeiten über 20 psychologisch und/oder pädagogisch ausgebildete Fachkräfte mit jahrelanger Erfahrung in der Beratung und Begleitung bei sexuellem Kindesmissbrauch. Seit Beginn des Hilfetelefons in 2010 wurden über 43.000 Beratungsgespräche geführt. Die Beratung erfolgt bundesweit, kostenfrei und anonym.
Den Spot „Anrufen hilft!“, bei dem Regisseurin Caroline Link (u. a. „Nirgendwo in Afrika“, „Als Hitler das rosa Kaninchen stahl“) pro bono Regie führte, stellte sie heute persönlich in Berlin vor: „Zu erfahren, wie viele Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft unter sexuellem Missbrauch leiden, hat mich überrascht und schockiert. Wenn es uns mit dem Spot gelingt, Kindern in dieser beklemmenden Lebenssituation zu helfen, wäre ich sehr froh. Kinder sollen Kinder sein dürfen. Ihre körperliche und seelische Unversehrtheit ist mir ein großes Anliegen.“
Der Spot wird ab heute auf zahlreichen TV-Sendern, in Kinos, auf Social Media und auf der gleichnamigen Website zum Spot www.anrufen-hilft.de sichtbar sein. Umgesetzt wurde er von der Claussen + Putz Filmproduktion GmbH und der Agentur ressourcenmangel.
Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 28.01.2020
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Der Pflegekinderdienst der Region Hannover sucht in seinem Zuständigkeitsbereich regelmäßig Pflegeeltern für Kinder, die nicht in ihren Familien aufwachsen können. Doch gestaltet sich die Suche nach geeigneten Paaren oder Familien zunehmend schwieriger: Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber sinkt kontinuierlich, während gleichzeitig der Bedarf an Pflegefamilien – besonders für kleine Kinder im Alter von null bis zu sechs Jahren – steigt. Ein wesentlicher Faktor für den Rückgang der meist voll berufstätigen Interessenten sind die erheblichen finanziellen Einbußen im ersten Jahr der Aufnahme, wenn Pflegeeltern Elternzeit nehmen.
Denn bisher gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Elterngeld.
Die Region Hannover will daher künftig Pflegeeltern im ersten Jahr der Aufnahme mit elterngeldähnlichen Leistungen unterstützen.
„Grundsätzlich erhalten Pflegepersonen natürlich Pflegegeld für den Lebensunterhalt des Pflegekindes. Doch nehmen sie Elternzeit im ersten Jahr, haben sie bisher keinen gesetzlichen Anspruch auf Elterngeld in dieser Zeit. Das schreckt viele geeignete Paare und Familien ab, da sie mit nur einem Einkommen nicht über die Runden kommen. Diese Hürde wollen wir potenziellen Pflegeeltern nehmen und die gesetzliche Lücke überbrücken“, so Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. „Denn gerade in dem ersten Jahr ist es wichtig, genug Kraft und Zeit für die Kinder zu haben, die in der Regel bisher in einem instabilem, oft vernachlässigenden Umfeld aufgewachsen sind.“
So sollen alle Vollzeitpflegepersonen, die nach Aufnahme eines Pflegekindes ihre Erwerbstätigkeit in den ersten sechs bis zwölf Monaten vollständig ruhen lassen, künftig 800 Euro monatlich von der Region Hannover erhalten, bis zu einem Jahr lang. „Grundsätzlich ist es für alle Kinder besonders in dem Alter bis zu sechs Jahren für die Entwicklung sehr wichtig, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Wir würden uns wünschen, auf eine große Anzahl unterschiedlichster Familien zurückgreifen zu können, um eine möglichst passende Familie für die jeweiligen Kinder zu finden“, unterstreicht Claudia Weigel, Leiterin des Team Pflegekinder und Adoption der Region Hannover. „Wir sind immer auf der Suche nach geeigneten Pflegepersonen.“ So gab es im Jahr 2017 lediglich vier Bewerberpaare aus den 16 regionsangehörigen Kommunen, in denen die Region Jugendhilfeträgerin ist, in 2018 waren es fünf. Dem gegenüber stehen durchschnittlich 15 Vermittlungsanfragen pro Jahr.
Quelle: Meldung der Region Hannover
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Die aktuell erschienene Publikation des Sozialpädagogischen Instituts (Hrsg.) „Geschwister im Blick – Mit komplexen Beziehungen umgehen“ von Christian Schrapper und Michaela Hinterwälder dokumentiert ein Praxisforschungsprojekt zum Fallverstehen von Geschwisterbeziehungen fremduntergebrachter Kinder und Jugendliche.
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Am 20.04.2020 findet in Frankfurt am Main ein gemeinsames Fachsymposium der Ombudsstelle für Kinder-und Jugendrechte in Hessen e.V. und der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Kinder-und Jugendhilfe statt.
Die Veranstaltung beschäftigt sich unter dem Titel „Pflegekinder – eine Herausforderung für die Ombudschaft?“ mit rechtlichen und praktischen Überlegungen zur Zusammenarbeit von Ombudsstellen und Pflegefamilien.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Fachsymposium „Pflegekinder – eine Herausforderung für die Ombudschaft?“ am 20.04. in Frankfurt am Main )Gesprächskreis für Adoptiveltern, die ein Kind aus dem Ausland aufgenommen haben am 21.03. in Münster

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen lädt Adoptiveltern, die ein Kind aus dem Ausland aufgenommen haben, am 21.03.2020 nach Münster zu einem Gesprächskreis ein zum Austausch mit anderen Adoptiveltern nach einer Auslandsadoption, der Beratung und des Coachings zu Einzelfragen und Alltagssituationen sowie der Möglichkeit der Vernetzung und des Aufbaus neuer Kontakte zu anderen Adoptivfamilien.
Die Aufnahme eines Kindes aus dem Ausland stellt eine große Veränderung und zumeist auch eine große Herausforderung für die annehmenden Eltern dar.
In der Einzelberatung werden Fragen zur Integration und Biografie von den begleitenden Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstellen aufgegriffen und mit den Adoptiveltern bearbeitet. Ergänzend dazu ist jedoch der Austausch mit anderen Adoptiveltern im Rahmen eines Gesprächskreises eine wichtige und sinnvolle Unterstützung.
Anmeldeschluss ist der 28.02.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Gesprächskreis für Adoptiveltern, die ein Kind aus dem Ausland aufgenommen haben am 21.03. in Münster )Forschungsverbund EMPOWERYOU sucht erste Teilnehmer*innen für Online-Umfrage


Nachdem der Forschungsverbund EMPOWERYOU in Zusammenarbeit mit dem PFAD Bundesverband e.V. im vergangenen Jahr seine Arbeit aufgenommen hat, ist viel passiert. Nach einer intensiven Vorbereitungsphase ist es nun soweit: In den nächsten Wochen starten die ersten Teilprojekte mit der Datenerhebung. Dafür sind die Forscher*innen auf Ihre Hilfe angewiesen. Nur durch Ihre tatkräftige Unterstützung können sie es schaffen, Pflege- und Adoptivfamilien sowie Kinder und Jugendliche in Fremdunterbringung zu stärken und gegen Mobbing- und Gewalterfahrungen besser zu schützen.
Gestartet wird mit einer Online-Umfrage, deren Ergebnisse unter anderem den Grundstock für die Entwicklung von Präventionsprogrammen legen sollen.
Im ersten Schritt werden nun Pflege- und Adoptivkinder zwischen acht und 21 Jahren sowie deren Familien für die Teilnahme an einer Online-Umfrage gesucht. Wenn Sie Interesse haben, an dem Forschungsvorhaben teilzunehmen oder es unterstützen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt auf:
E-Mail: empoweryou@uni-bielefeld.de
Tel.: 0521-1064500
Social Media:
www.instagram.com/empoweryou.info
www.twitter.com/EMPOWER__YOU
www.facebook.com/EMPOWERYOU.eu/
Filmabend „Systemsprenger“ am 30.01. in Petersberg

Der Ortsverein PFAD für Kinder Fulda e.V. lädt seine Mitglieder sowie Interessierte am 30.01.2020 ins Evangelische Gemeindehaus, An St. Johann 3 nach 36100 Petersberg (gegenüber der „Alten Ziegelei) ein.
Ab 19 Uhr wird der Kinofilm „Systemsprenger“ gezeigt werden. Danach besteht Gelegenheit zum Austausch.
Der Eintritt ist für Mitglieder frei, von anderen Teilnehmer*innen wird ein Beitrag von 4 € erbeten. Um vorherige Anmeldung unter pfad-fulda@gmx.de wird gebeten.
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Unter der Leitung von Lenore Wittig und Claudia Bosse bietet Freunde der Kinder e.V. viermal jährlich einen Treff für Pflege- und Adoptiveltern an, deren Kinder von FASD betroffen sind.
Der nächste Termin ist am 05.02.2020.
zur Anmeldung
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An sechs zusammenhängenden Abenden können sich Pflege- und Adoptiveltern bei Freunde der Kinder e.V. unter der Leitung von Eva Krohn und Andrea Wiechmann über die Besonderheiten des Zusammenlebens von weißen Eltern mit Schwarzen Kindern/Kindern of Colour austauschen.
Es werden u.a. folgende Themen behandelt:
- Was ist besonders in den Familien: Sensibilität für die Kinder entwickeln
- Wie schaffen wir eine gute Eltern-Kind-Bindung bei Adoption und Pflege?
- Wie gehen wir mit Alltagsrassismus um: Diskriminierung erkennen und verhindern
- Wie stärken wir uns und unsere Kinder: Problemen begegnen und Kraft schöpfen
- Was tun bei besonderen Problemen: Hilfe bekommen in Hamburg
- Vorbilder in sozialen Medien: Austausch zu Medien, Büchern und Vernetzung
Die Workshops finden am 20.01., 23.03., 25.05., 31.08., 26.10. und 07.12.2020 jeweils von 20-22 Uhr statt.
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Freunde der Kinder e.V., der PFAD Landesverband in Hamburg, lädt Pflege- und Adoptiveltern im Februar zur Seminarreihe „Chaos oder zweite Chance? Pubertät bei Pflege- und Adoptivkindern“ ein.
Wenn Kinder in die Pubertät kommen, verändert sich ihr Gehirn, ihr Körper und ihr Verhalten. Dabei wirken die frühen Erfahrungen des Pflege- oder Adoptivkindes in den Familienalltag hinein.
An den vier Abenden (03.02., 10.02., 17.02., 24.02.2020 jeweils 20–22 Uhr) stehen unterschiedliche Aspekte im Mittelpunkt. Im Seminar können Pflege- und Adoptiveltern nützliche Werkzeuge kennenlernen und förderliche Haltungen entwickeln. Es gibt Raum für Fragen und Erfahrungsaustausch.
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Das XXI. Bayerische Gruppen-Arbeitstreffen (GAT) des PFAD FÜR KINDER Landesverbandes Bayern e.V. wird am 20.03.2020 in Ingolstadt abgehalten. Neben dem Austausch der Gruppenansprechpartner und Vereinsvorstände wird u.a. ein Vortrag zum Thema „Mediation mit Pflege- und Herkunftsfamilien zur gelingenden Förderung und Entwicklung von Pflegekindern“ von Wolfgang Pladt angeboten.
Im Anschluss an die Tagung findet die Mitgliederversammlung des Landesverbandes statt.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für LV Bayern: Gruppenarbeitstreffen und Mitgliederversammlung am 20.03. in Ingolstadt )Auch Väter haben Anspruch auf Vorsorge- und Reha-Maßnahmen der Müttergenesung

Wenn Väter ihre Familienverantwortung im Alltag ernst nehmen oder als Alleinerziehender die Hauptlast tragen, können auch sie an Grenzen kommen. Wie sie wieder gesund werden und sich fit für den Alltag machen, lernen Väter in speziellen Vater-Kind-Kuren. Diese stehen wie Mutter-Kind-Kuren allen gesetzlich Versicherten offen.
Die Zahl der Väter, die eine Vorsorge- oder Reha-Maßnahme nutzen, steigt stetig – von 2015 auf 2018 um 25 Prozent auf 1.800 Männer. Die Katholische Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung bietet in ausgewählten Kliniken spezielle Termine für Vätergruppen.
Vorsorge oder Rehabilitation für Väter findet als stationäre Maßnahme in einer anerkannten Fachklinik statt. Durch die speziellen Anreisetermine besteht dort für drei Wochen eine therapeutische Gemeinschaft ausschließlich aus Männern mit ihren Kindern. Dies schafft einen besonderen Rahmen, um unterstützt durch Ärzte, Therapeuten und Pädagogen die eigene Gesundheit in den Blick zu nehmen und neue Erfahrungen mit einer gesunden Lebensweise zu sammeln.
„Wer Familienverantwortung übernimmt, erlebt annähernd gleiche Belastungen – egal ob Frau oder Mann. Entsprechend vergleichbar sind die Diagnosen, mit denen Mütter und Väter zu uns kommen“, weiß Silvia Selinger-Hugen, Leiterin der Fachklinik Thomas Morus auf Norderney. Für sie sind es die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Rollenerwartungen, die geschlechterspezifische Maßnahmen sinnvoll machen. Die Mehrzahl der Väter arbeite in Vollzeit und noch immer sei es als Mann nicht selbstverständlich, im Familienalltag eine aktive Rolle einzunehmen. „Auch die Wahrnehmung und Anerkennung von alleinerziehenden Vätern ist noch begrenzt“, so Selinger-Hugen.
Ein Vater, der wegen eines kranken Kindes zu Hause bleibt, werde oft gefragt, ob die Frau das nicht machen könne. „Neben dem strukturellen Druck gibt es viele weiche Faktoren, die es Männern schwer machen“, sagt Silvia Selinger-Hugen. Dies alles erfordere eine spezifische Ansprache, die sich vor allem in unterschiedlichen Bildern und Beispielen zeige. Neben der Therapie der Krankheitssymptome sei Ziel aller Angebote, die Väter aus Erschöpfungs- und Stresszuständen heraus zu stärken, und ihnen Hilfestellung bei der Erziehung und dem Miteinander mit ihren Kindern zu geben.
Väter, die bei einer Mehrfachbelastung durch Kindererziehung, Familie und Beruf unter gesundheitlichen Störungen leiden, können auch ohne Kinder an einer stationären Vorsorgemaßnahme teilnehmen. Die KAG Müttergenesung bietet in Zusammenarbeit mit dem Sebastianeum in Bad Wörishofen eine Väter-Kur an, die sich ganz auf vater- und männerspezifische Gesundheitsstörungen und Problematiken fokussiert.
Die KAG ist der größte Trägerzusammenschluss innerhalb des Müttergenesungswerks. Bei Fragen rund um Vorsorge- und Rehamaßnahmen der Müttergenesung bietet die KAG Müttern und Vätern schnelle Hilfe über die Hotline 0180/140 0 140 (3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz) oder können sich auf der Website informieren: www.kag-muettergenesung.de
Quelle: Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 08.01.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Auch Väter haben Anspruch auf Vorsorge- und Reha-Maßnahmen der Müttergenesung )„Biografiearbeit mit Pflegekindern“ am 11.02. in Münster

Für Fachkräfte der Pflegekinderdienste bietet das LWL-Landesjugendamt Westfalen am 11.02.2020 in Münster ein Seminar über „Biografiearbeit mit Pflegekindern„. Als Referentin wird Sunitra Tuli erwartet.
Für Kinder, die nicht in ihren Ursprungsfamilien aufwachsen, ist eine Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgeschichte besonders bedeutsam – aber auch häufig besonders schmerzhaft, besonders spannend und besonders schwierig. Oft fehlen wichtige Daten und Informationen, manche sind so heikel, dass Pflegeeltern und Fachkräfte überlegen, ob sie dem Kind überhaupt zugemutet werden können. Oft sind Pflegeeltern unsicher, wie der Einstieg in das Thema gewählt werden kann und wann der richtige Zeitpunkt dafür gekommen ist. Hier können die verschiedenen Methoden der Biografiearbeit in der Begleitung von Pflegekindern und ihren Pflegefamilien wertvolle Unterstützung bieten. In diesem Workshop werden Sie Ziele der Biografiearbeit sowie diverse Methoden kennen lernen und praktisch erfahren können. Vorgestellt werden sowohl kurze kreative Verfahren als auch Aufstellungsmethoden und der Ansatz des Lebensbuches.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für „Biografiearbeit mit Pflegekindern“ am 11.02. in Münster )Expertise „Zusammenarbeit mit Eltern in der Pflegekinderhilfe“


Die IGfH hat eine neue Expertise von Andrea Dittmann und Dirk Schäfer herausgebracht. Die 56-seitige Schrift „Zusammenarbeit mit Eltern in der Pflegekinderhilfe“ beschäftigt sich mit dem Anspruch der Eltern auf Beratung und Unterstützung:
„Wenn Kinder oder Jugendliche von ihren Eltern (zeitweilig) nicht ausreichend versorgt werden können, ihr Wohl und ihre Unversehrtheit zu Hause gefährdet sind und die Gefahr gemeinsam mit den Eltern nicht abzuwenden ist, ist es Aufgabe der Jugendämter, einen neuen Lebensort für die jungen Menschen zu finden. Ist dieser Ort in einer stationären Einrichtung der Erziehungshilfe gemäß § 34 SGB VIII oder in einer Pflegefamilie gemäß § 33 SGB VIII gefunden worden, müssen die Eltern nicht nur die Trennung und den Verlust verarbeiten, sondern auch eine Perspektive für ein alltägliches Leben ohne ihr Kind entwickeln. Auch wenn sich – in einer deutlich selteneren Konstellation – die Eltern selbst von ihren Kindern getrennt haben, müssen sie ihre Rolle als Eltern, deren Tochter oder Sohn nun in der Obhut anderer Menschen lebt, aber dennoch ihr Kind bleibt, finden und gestalten. Dabei sind sie auf Unterstützung angewiesen, nicht nur um ihrer selbst willen, sondern auch im Sinne ihrer Kinder, deren Identitätsentwicklung untrennbar ist von ihrer Auseinandersetzung mit ihrer Herkunftsfamilie.
Den Anspruch von Eltern, deren Kinder (zeitweilig) an einem anderen Ort leben, auf Beratung und Unterstützung mit Hilfe empirischer Belege zu untermauern, ist Intention dieser Expertise.“
Die Publikation kann zum Preis von 8,- € bei der IGfH bestellt werden.
nähere Informationen
Ehemalige Pflegekinder für Studie über Resilienz gesucht

Für eine Masterarbeit zum Thema „Resilienz bei Pflegekindern“ sucht eine Studentin der Erziehungswissenschaft an der Universität Mainz deutschlandweit erwachsene InterviewpartnerInnen, die als Pflegekinder aufgewachsen sind.
Idealerweise sind diese Personen zwischen 1980 und 1995 geboren und im Kindes- oder Kleinkindalter in eine Pflegefamilie gekommen.
Das Interview wird maximal 1,5 Stunden Zeit in Anspruch nehmen und kann nach Absprache persönlich am Wohnort der/des Interviewten oder über einen Videomessenger erfolgen.
Bei Interesse an einer Teilnahme an der Befragung melden Sie sich bitte bis zum 15. Februar 2020 bei Laura Lepp: llepp@students.uni-mainz.de
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Ehemalige Pflegekinder für Studie über Resilienz gesucht )Studie: Belastende Kindheitserlebnisse haben lebenslange Folgen

Das Deutsche Ärzteblatt veröffentlicht Ergebnisse einer Studie zu „Prävalenz und Folgen belastender Kindheitserlebnisse in der deutschen Bevölkerung„.
Sie zeigt auf, dass belastende Kindheitserlebnisse häufig sind und deren Anhäufung zu deutlich erhöhten negativen Folgen für die Betroffenen führt. Insgesamt gaben 43,7 % der Befragten mindestens ein belastendes Kindheitserlebnis an, 8,9 % berichteten sogar von vier oder mehr Vorkommnissen.
Am häufigsten wurden elterliche Scheidung/Trennung (19,4 %), Alkoholkonsum und Drogenmissbrauch in der Familie (16,7 %), emotionale Vernachlässigung (13,4 %) und emotionale Misshandlung (12,5 %) genannt. Die Hochrisikogruppe mit vier oder mehr belastenden Kindheitserlebnissen zeigte ein signifikant erhöhtes Risiko für Depressivität, Ängstlichkeit, körperliche Aggressivität und eingeschränkte Lebenszufriedenheit.
zum Artikel in Dtsch Arztebl Int 2019; 116: 635-42; DOI: 10.3238/arztebl.2019.0635
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Studie: Belastende Kindheitserlebnisse haben lebenslange Folgen )EVAP-Informationstage für Adoptions- und Pflegeelternbewerber 2020
Der Evangelische Verein für Adoption und Pflegekinderhilfe e.V. in Düsseldorf veranstaltet im Jahr 2020 folgende vier Informationstage für Adoptions- und Pflegeelternbewerber:
- Montag, 03.02.2020
- Montag, 18.05.2020
- Montag, 27.07.2020
- Montag, 09.11.2020
Die Informationstage können nur nach vorheriger Anmeldung beim Evangelischen Verein besucht werden.
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