Archive for Mai 2020
2019 deutlich mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in Berlin und Brandenburg

Im vergangenen Jahr führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg 23 909 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 17 050 Berliner und 6 859 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen. In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2018 um 15 Prozent und in Brandenburg um 14 Prozent, teilt das Amt für Statistk Berlin-Brandenburg mit.
Akut gefährdet waren in Berlin 19 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.
In 27 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.
In 54 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei der Hälfte dieser Fällebestand jedoch Unterstützungsbedarf.
54 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 26 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.
Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.
Bei 20 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 16 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf. In weiteren 31 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.
In weit über der Hälfte (1 773) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Kinder und Jugendlichen vernachlässigt. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 479 (16 Prozent) bzw. 698 (23 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 132 Fälle (4 Prozent).
Häufig informierten Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft das Jugendamt (BE: 28 Prozent, BB: 17 Prozent). Auch anonyme Anzeigen gingen ein (BE: 6 Prozent, BB: 16 Prozent). Über Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 7 Prozent und in Brandenburg 12 Prozent der Verfahren initiiert.In 23 Prozent der Berliner und in 13 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. 10 Prozent der Berliner und 11 Prozent der Brandenburger Verfahren wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.
Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes achte und in Brandenburg für jedes vierte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 1 301 Fälle in Berlin und 541 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts. 654 Berliner und 369 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 1 173 Fällen in Berlin und 576 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.
Weitere Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 10 zum kostenfreien Herunterladen unter: www.statistik-berlin-brandenburg.de.
Quelle: Amt für Statistk Berlin-Brandenburg vom 26.05.2020
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für 2019 deutlich mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in Berlin und Brandenburg )Fachkräftefortbildung „Pflegekinder mit Migrationshintergrund“ am 21./22.09. in Frankfurt am Main oder als Webinar

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) bietet am 21./22.09.2020 ein Fortbildungsseminar zum Thema „Pflegekinder mit Migrationshintergrund“ an, in dem Grundkenntnisse des Migrationsrechts vermittelt und Raum für die Entwicklung von Lösungsansätzen für die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie gegeben werden. Die Referentinnen werden Susanne Achterfeld und Vanessa Brackmann sein.
Sofern Präsenzveranstaltungen nicht möglich sein sollten, wird die Fortbildung als Webinar durchgeführt. Die Teilnehmer*innen werden hierüber rechtzeitig informiert und haben ggf. die Möglichkeit am Webinar teilzunehmen oder kostenfrei zu stornieren.
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Eine Studie über fünf regionale Medizinische Kinderschutzambulanzen in Berlin von 2016-18 plädiert für die Sicherung der Finanzierung und den flächendeckenden Ausbau von interdisziplinären Kinderschutzambulanzen als Bindeglied zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Medizin. Sie wird vorgestellt im Artikel „Medizinischer Kinderschutz: Abklärung unter einem Dach“ im Deutschen Ärzteblatt.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Artikel: „Medizinischer Kinderschutz: Abklärung unter einem Dach“ )PFAD kritisiert: Vier Euro Rente sind nicht „angemessen“!


Pflegefamilien sind eine wichtige Ressource der Kinder- und Jugendhilfe. Ihr Einsatz für belastete und vorgeschädigte Kinder und Jugendliche eröffnet diesen die Chance, in der Geborgenheit und Verlässlichkeit einer anderen Familie aufwachsen zu können. Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. setzt sich dafür ein, dass dieser wertvolle Dienst an unserer Gesellschaft durch einen reellen Beitrag zur Rentenversicherung gesichert und gewürdigt wird. Die meisten Pflegeeltern – überwiegend Pflegemütter – unterbrechen ihre Berufstätigkeit zeitweise und nicht selten auch für lange Zeit zugunsten der Erziehung betreuungsintensiver Kinder. Deshalb ist die Bereitschaft Pflegefamilie zu werden unmittelbar mit der Altersvorsorge der Pflegeeltern verbunden.
Rente muss Leistung würdigen
Seit seiner Gründung 1976 mahnt PFAD die Notwendigkeit an, dass Pflegeeltern rentenrechtlich abgesichert sein müssen. Schon 2002 forderte der Verband eine Alterssicherung für Pflegepersonen, die sich an den Leistungen zur Versicherung für pflegende Angehörige orientiert.
2005 wurde mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) erstmals eine Alterssicherung für Pflegeeltern eingeführt. § 39 SGB VIII Absatz 4 schreibt seither die „hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson“ vor. Diese Regelung ermöglicht einen gesetzlichen Rentenanspruch und verpflichtet die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, finanzielle Verantwortung zu übernehmen. Die schon damals umstrittene Orientierung am hälftigen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung bedeutete eine monatliche Rente von zwei Euro und liegt jetzt bei ca. vier Euro. Bereits im Rechtsgutachten des DIJuF vom 16.01.2006
(J 3.310 Rei) wurde dies als zu gering kritisiert und angemerkt, dass eine Alterssicherung die Unabhängigkeit von der Grundsicherung im Alter ermöglichen sollte. Das erfordert aktuell mindestens 26 Rentenpunkte (pro alleinstehende Person). Zahlreiche Pflegemütter erreichen diese Werte nicht, auch nicht mit einer Aufstockung durch die Riesterrente oder die Anrechnung von Kindererziehungszeiten.
Bei der Anerkennung von Altersvorsorgeverträgen hat jedes Amt seine eigene Auslegungspraxis. Eine Umfrage des PFAD Verbandes brachte zu Tage, dass viele Pflegeeltern die gesetzlich festgelegten Zuschüsse deshalb gar nicht in Anspruch nehmen können.
Bereitschaftspflege ohne Rentenanspruch
Ein weiteres Problem sieht der Verband im Bereich der Bereitschaftspflege. Diese immer wichtiger werdende Tätigkeit wird in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht als Erziehungszeit anerkannt. Für Pflegemütter, die Bereitschaftsbetreuung anbieten und deshalb keine außerhäusliche Erwerbstätigkeit ausüben können, ist das Problem der fehlenden Alterssicherung besonders gravierend.
Pflegeeltern vor Altersarmut schützen!
80.000 Kinder und Jugendliche haben ihren Lebensort in einer Pflegefamilie. Der PFAD Bundesverband fordert Rentenversicherungsbeiträge für alle Pflegeeltern analog zur Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Soll die verantwortungsvolle Sorge für Pflegekinder nicht in die Altersarmut führen und wollen Jugendämter künftig noch eine ausreichende Anzahl an geeigneten Pflegepersonen für familienbedürftige Kinder und Jugendliche finden, muss hier gesetzlich nachgebessert werden.
Lesen Sie dazu auch unsere ausführliche PFAD Fachinformation: Pflegemütter – gesellschaftliches Engagement darf keine Altersarmut zur Folge haben (pdf)
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Die Corona-Krise hat großen Einfluss auf die Pflegekinderhilfe. Je nach aktueller Rechtslage im Bund und in den Ländern müssen Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren Eltern an die jeweilige Situation angepasst werden.
Der PFAD Bundesverband hat deshalb Empfehlungen zum Umgang mit Pflegekindern und ihren Familien (pdf) zusammengestellt.
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In der aktuellen Episode seines wöchentlichen Podcasts spricht Bertram Kasper vom St. Elisabeth Verein in Hessen mit Dr. Carmen Thiele vom PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. Sie ist dort seit 2006 Fachreferentin und leistet mit dem Verband wertvolle Lobbyarbeit für Pflege- und Adoptivfamilien.
Dr. Thiele stellt sich und den Bundesverband vor und appelliert an alle Pflegefamilien Mitglied zu werden, da es ihr und ihren Mitstreiter*innen ein wichtiges Anliegen ist, den Bereich der Pflege- und Adoptivfamilien zu stärken. So engagiert sich der Verband aktuell z.B. bei den Themen Alterssicherung und Gesetzgebungsverfahren, um die Situation von Pflegefamilien grundsätzlich zu verbessern.
zum Podcast (ca. 34 min)
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PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner:
„Unser Appell „Bindung vor Bildung!“ erhält in diesen Zeiten eine besondere Bedeutung. Mit der Nähe und dem Zusammenhalt in der Kernfamilie lässt sich die Verbundenheit spüren.“
Aus aktuellem Anlass enthält Ausgabe 2/2020 der PFAD Fachzeitschrift neben dem Heftthema „Bindung vor Bildung!“ auch zwei Artikel, mit denen wir Pflegefamilien Hilfestellung und Orientierung während der Corona-Krise geben wollen.
Inhaltsangabe und Editorial
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift
9. Mai ist Birth Mother`s Day


Der Birth Mother`s Day ist an jedem Samstag vor Muttertag den leiblichen Müttern adoptierter Kinder gewidmet.
Mit einer Pressemitteilung möchte der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. diesen 1990 in den USA eingeführten Gedenktag aufgreifen und alle Mütter würdigen, deren Kind bei Adoptiveltern aufwachsen.
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