Archive for November 2020

PFAD Interview: „Missbrauch an Kindern – Signale erkennen und kompetent handeln“

Posted on November 29, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , |

Anlässlich der Stellungnahme der BIP zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder führte die Redaktion der PFAD Fachzeitschrift ein Online-Interview zum Thema „Missbrauch an Kindern – Signale erkennen und kompetent handeln„. Befragt wurden Elfriede Fischer, die beruflich viele Jahre im Pflegekinder- und Adoptionsdienst tätig war, und Renate Schusch, Traumaberaterin und Expertin für Opferschutz und Krisenbegleitung.

Der Text wurde mit hilfreichen weiterführenden Hinweisen angereichert und kann als informative Handreichung dienen.

zum Interview (erstmals erschienen in: PFAD Fachzeitschrift Jg. 34, Heft 4/2020, S. 25-28)

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Erleichterung der Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdung

Posted on November 20, 2020. Filed under: Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: , |

Berlin: (hib/MWO) Erweiterte Möglichkeiten der Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdungen sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor (19/24446). Wie es in der Vorlage heißt, ist die bisherige Ermächtigungsgrundlage defizitär. Ein im Interesse der Kinder und Jugendlichen erforderlicher Informationsaustausch zwischen den Gerichten und den Staatsanwaltschaften einerseits und den Jugendämtern andererseits dürfe jedoch nicht an überhöhten Hürden scheitern. Deshalb soll das Kriterium der erheblichen Gefährdung durch Bezugnahme auf das einfache Kindeswohl ersetzt werden mit dem Ziel einer Prüfung der Gefährdungslage durch das Jugendamt.

Quelle: Heute im Bundestag vom 19.11.2020

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Erzieherische Hilfen erreichen mit 1,02 Millionen Fällen im Jahr 2019 neuen Höchststand

Posted on November 17, 2020. Filed under: Forschung, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , , , , , , |

WIESBADEN – Im Jahr 2019 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1,017 Millionen erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren dies 13 500 Fälle mehr (+1,3 %) als im Jahr 2018. Damit haben die erzieherischen Hilfen nicht nur das zweite Jahr in Folge die Millionengrenze überschritten, sondern auch einen neuen Höchststand erreicht: Zwischen 2009 und 2019 sind die Fallzahlen der in Anspruch genommenen erzieherischen Hilfen kontinuierlich gestiegen, und zwar um 182 000 Fälle (+22 %).

Erzieherische Hilfen sind professionelle Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen Anspruch nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben. Voraussetzung ist, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann, die Hilfe für die kindliche Entwicklung aber geeignet und notwendig ist. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich freiwillig, sie kann aber bei drohenden Kindeswohlgefährdungen auch vom Familiengericht angeordnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch junge Volljährige bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf vergleichbare Hilfen.

Knapp jede zweite erzieherische Hilfe ist eine Erziehungsberatung

Das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) unterscheidet bei den erzieherischen Hilfen zehn verschiedene Hilfearten: Davon wurden 2019 am häufigsten Erziehungsberatungen in Anspruch genommen (47 %). An zweiter und dritter Stelle standen Heimerziehungen (13 %) und sozialpädagogische Familienhilfen (13 %). Dahinter folgten Vollzeitpflege in Pflegefamilien (9 %) und Hilfen durch Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer (7 %). Gut ein Drittel (35 %) aller erzieherischen Hilfen wurden von den Jugendämtern und knapp zwei Drittel (65 %) von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt. In 72 % der Fälle richtete sich die Hilfe an Minderjährige, in 16 % an gesamte Familien und in weiteren 12 % an junge Erwachsene.

Hohe Inanspruchnahme durch Alleinerziehende und bei Transferleistungsbezug

435 000 (43 %) aller erzieherischen Hilfen wurden 2019 von Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (346 000 beziehungsweise 34 %) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (164 000 beziehungsweise 16 %).

Erzieherische Hilfen wurden auch häufig bei Bezug von staatlichen Transferleistungen in Anspruch genommen: Bei 39 % aller gewährten Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bei Bezug eines Kinderzuschlages. Während der Anteil mit Transferleistungsbezug bei Elternpaaren (25 %) weit unter dem Durchschnitt (39 %) lag, war er bei Alleinerziehenden mit 51 % nicht nur weit überdurchschnittlich, sondern auch mehr als doppelt so hoch wie bei den Elternpaaren.

Detaillierte Ergebnisse der Statistik stehen in der Publikation „Erzieherische Hilfen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Erzieherische Hilfen/Beratungen (22517)“ zur Verfügung. Weiterführende Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken befinden sich auf der Themenseite.

Quelle: Destatis vom 16.11.2020

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Erding schafft tageweise Betreuung zur Entlastung von Pflegefamilien

Posted on November 17, 2020. Filed under: Bayern, Jugendhilfe, Pflegefamilie | Schlagwörter: |

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 16.11.2020 im Artikel „Präventive Hilfe für Pflegefamilien“, dass der bayerische Landkreis Erding mit zwei Wohngruppenplätzen ein Entlastungsangebot für hochbelastete Pflegefamilien einrichtet. Damit soll eine dauerhafte Überlastung verhindert werden, die zum Abbruch eines Pflegeverhältnisses führen könnte.

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Kindgerechte Medien-Tipps für den Lockdown

Posted on November 11, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Pflegefamilie, Podcast / Online, Verschiedenes | Schlagwörter: |

Der „Pädagogische Medienpreis“ dient als Auszeichnung für die Hersteller sowie als Orientierungshilfe für Eltern, die ihren Kindern qualitativ hochwertige Angebote an die Hand geben möchten. Im Jahr 2020 wurde der Medienpreis an 15 Apps, Games und Online-Angebote vergeben.

Kindgerechte Medien-Tipps für den Lockdown

Deutschland befindet sich seit 02.11. in einem „Lockdown light“, was bedeutet, dass auch Kinder und Jugendliche wieder mehr Zeit zuhause verbringen können. Anders als im Frühjahr lädt die Natur derzeit nicht zu ausgedehnten Radtouren oder Spaziergängen ein, so dass den Medien als Freizeitbeschäftigung wohl eine noch größere Bedeutung zukommen wird. Umso mehr sind Eltern gefordert, ihren Kindern altersgemäße Angebote zur Verfügung zu stellen. Für sie stellt der „Pädagogische Medienpreis 2020“ eine gute Orientierungshilfe dar. Der Preis wurde am 03.11. an Produkte verliehen, die die Kinder, Jugendlichen und Expert*innen in der Medienpreis-Jury gleichermaßen überzeugt haben.

Die Preisträger 2020 im Überblick

Angebote für Kinder

  • Anton (Solocode GmbH), Webportal und App für Android & iOS
  • Die drei ??? – Fluch des Flaschenteufels (USM), Spiel für Android, iOS, Windows & Mac
  • Elli online (SWR – Planet Schule), Online-Spiel
  • fragFinn (fragFinn e.V.), Webportal und App für Android & iOS
  • Osmo Genius (Tangible Play, Inc.), App für iOS
  • Pode (Henchman & Goon), Spiel für Steam, Switch & PS4

Angebote für Jugendliche

  • Among us (Innersloth), Spiel für Steam, Android & iOS
  • Deru – the art of cooperation (ink kit studios), Spiel für Steam, Switch & Xbox One
  • Merchant of the Skies (Coldwild Games), Spiel für Steam, Switch & Xbox One
  • Ori and the Will of the Wisps (Moon Studios, Xbox Games Studios), Spiel für Xbox & Steam
  • Song of bloom (Philipp Stollenmayer, kamibox), App für iOS
  • Through the Darkest of Times (Handy Games, Paintbucket Games), Spiel für Steam
  • Unrailed (Indoor Astronaut, Daedalic Entertainment), Spiel für Steam, Switch, PS 4 & Xbox One

Sonderpreise

  • Bad News (Drog & Wissenschaft im Dialog gGmbH), Online-Spiel
  • KryptoKids (ComputerProjekt Köln e.V. & Gluon Studios GmbH), App für iOS

Quelle: SIN-Studio im Netz e.V.

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Online Careleaving-Seminar für Jugendliche und ihre Pflegeeltern „Bereit für die Zukunft? hat noch Plätze frei!

Posted on November 10, 2020. Filed under: Fortbildung, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Das Careleaving-Seminar für Jugendliche und ihre Pflegeeltern „Bereit für die Zukunft?“ des Kompetenzzentrums Pflegekinder wird am 21.11. – 22.11.2020 digital und kostenfrei angeboten.

zur Einladung

zum Programm

Kontakt per Telefon 030/40985535 oder per Mail an paul.braenzel@kompetenzzentrum-pflegekinder.de

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Bayern: Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2019 erstmals auf über 8 Mrd. Euro gestiegen

Posted on November 10, 2020. Filed under: Bayern, Forschung, Jugendhilfe, Statistik | Schlagwörter: |

2019 lagen die Ausgaben für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe bei insgesamt 8 015 Millionen Euro. Nach Abzug der Einnahmen verbleiben Nettoausgaben von 7 548 Millionen Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, war die Kindertagesbetreuung mit Ausgaben in Höhe von 5 963 Millionen Euro der größte Posten, davon entfielen 5 861 Millionen Euro auf Kindertageseinrichtungen und rund 102 Millionen Euro auf die Kindertagespflege.

Im Laufe des Jahres 2019 fielen in Bayern für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt Ausgaben in Höhe von 8 015 Millionen Euro an. Gegenüber dem Vorjahr (7 329 Millionen Euro) entspricht das einer Steigung von 9,4 Prozent. Die Nettoausgaben nach Abzug der Einnahmen lagen bei 7 548 Millionen Euro und damit 11,0 Prozent über dem Vorjahresniveau (6 795 Millionen Euro).

Von den Bruttoausgaben waren Aufwendungen für Kindertagesbetreuung mit 5 963 Millionen Euro der größte Posten. Die Ausgaben hierfür lagen 12,7 Prozent über denen des Vorjahres (5 290 Millionen Euro). Zweitgrößter Posten waren Ausgaben für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen. Diese lagen mit 1 355 Millionen Euro geringfügig unter dem Vorjahresniveau (1 357 Millionen Euro).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, wurden von den Bruttoausgaben 4 394 Millionen Euro für Leistungen öffentlicher Träger und 3 620 Millionen Euro als Zuschuss an freie Träger verausgabt.

Mehr als die Hälfte der Bruttoausgaben entfielen auf Oberbayern (4 659 Millionen Euro), in den weiteren Regierungsbezirken wurden zwischen 353 Millionen Euro in Oberfranken und 916 Millionen Euro in Mittelfranken ausgegeben.

Die Nettoausgaben für Einzel- und Gruppenhilfen lagen 2019 bei 1 941 Millionen Euro, für Einrichtungen wurden 5 607 Millionen Euro ausgegeben. Damit wurden knapp 73 Prozent der Ausgaben für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verausgabt. Seit 2004 sind die Ausgaben für Einzel- und Gruppenhilfen um 144 Prozent gestiegen, die Ausgaben für Einrichtungen wurden fast verachtfacht.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 10.11.2020

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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Posted on November 5, 2020. Filed under: Kinderschutz, Politik, Publikationen, Rechtliches | Schlagwörter: |

Die Bundesregierung hat am 21.10.2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:

„Immer wieder erleben wir, dass Kindern durch erschütternde sexualisierte Gewalttaten unermessliches Leid zugefügt wird. Um diese Gräueltaten mit aller Kraft zu bekämpfen und Kinder besser zu schützen, haben wir ein umfassendes Paket beschlossen. Dazu gehören deutlich schärfere Strafen, effektivere Strafverfolgung und Verbesserungen bei der Prävention auch durch Qualifikationsanforderungen in der Justiz.

Täter fürchten nichts mehr als entdeckt zu werden. Den Verfolgungsdruck müssen wir deshalb massiv erhöhen. Das schreckliche Unrecht dieser Taten muss auch im Strafmaß zum Ausdruck kommen. Künftig muss sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber ein Verbrechen sein. Gleiches gilt für die abscheulichen Bilder und Videos, mit denen diese Taten zu Geld gemacht werden. Wer mit der Grausamkeit gegen Kinder Geschäfte macht, soll künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden können.

Wir brauchen höchste Wachsamkeit und Sensibilität für Kinder, die gefährdet sind oder Opfer von sexualisierter Gewalt wurden. Um sicherzustellen, dass Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihren verantwortungsvollen Aufgaben gerecht werden können, legen wir konkrete Qualifikationsanforderungen in der Familien- und Jugendgerichtsbarkeit fest.“

Der Gesetzentwurf enthält folgende Kernpunkte:

Verschärfungen und Erweiterungen des Strafgesetzbuchs (StGB):

  • „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“: Die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern sollen mit diesem Begriff gesetzlich neu bezeichnet werden, um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben.
  • Der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder soll künftig ein Verbrechen sein mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe (bisher als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht).
  • Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen zum Verbrechen hochgestuft werden. Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht der Entwurf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor (bisher drei Monate bis fünf Jahre). Besitz und Besitzverschaffung sollen mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren geahndet werden (bisher bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten soll künftig mit Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren geahndet werden können (bisher sechs Monate bis zehn Jahre).
  • Taten mit oder vor Dritten: Die §§ 174 bis 174c StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und in Abhängigkeitsverhältnissen) sollen um Handlungen mit oder vor Dritten erweitert werden.
  • Strafbarkeit von kindlichen Sexpuppen: Der Gesetzentwurf sieht die Aufnahme einer ausdrücklichen Regelung zur Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in das Strafgesetzbuch vor. Damit soll zugleich der Markt für solche Puppen ausgetrocknet werden. Der Strafrahmen für Herstellung und Verbreitung soll bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe liegen; für Erwerb und Besitz bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
  • Verjährung: Bei dem Straftatbestand der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, soll die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnen.

Prävention und Qualifizierung der Justiz:

  • Der Gesetzentwurf sieht die Einführung besonderer Qualifikationsanforderungen für Familienrichterinnen und Familienrichter sowie die Verankerung von Eignungsvoraussetzungen für Verfahrensbeistände vor. Vergleichbares soll für Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte geregelt werden, die in Jugendschutzsachen in der Lage sein müssen, mit den kindlichen Opferzeugen verständig und einfühlsam umzugehen.
  • Mit der Änderung der Kindesanhörung soll sichergestellt werden, dass das Familiengericht in Kindschaftsverfahren das Kind regelmäßig – unabhängig von seinem Alter – anhört und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind verschafft.
  • Um Kinder und Jugendliche umfassend zu schützen, sollen die Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen in erweiterte Führungszeugnisse ganz erheblich verlängert werden: bei besonders kinderschutzrelevanten Verurteilungen auf 20 Jahre zuzüglich der Dauer der Freiheitsstrafe.

Effektive Strafverfolgung:

  • Beschleunigungsgebot: In der Strafprozessordnung soll ausdrücklich ein Beschleunigungsgebot für Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und Opferzeugen verankert werden.
  • Die Anordnung von Untersuchungshaft soll unter erleichterten Voraussetzungen möglich sein.
  • Telekommunikationsüberwachung soll künftig auch bei Ermittlungen wegen des Sichverschaffens oder Besitzes von Kinderpornografie möglich sein.
  • Onlinedurchsuchung und Verkehrsdatenerhebung: Auch in den Fällen des Grundtatbestandes der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte soll künftig eine Onlinedurchsuchung und eine Verkehrsdatenerhebung von auf Vorrat gespeicherten Daten angeordnet werden können.

Quelle: BMJV vom 21.10.2020

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Jugendamtsmonitor: Zahlen und Fakten über Jugendämter

Posted on November 5, 2020. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Netzwerke, Publikationen | Schlagwörter: |

Im 146 Seiten starken Jugendamtsmonitor der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter werden die Leistungen und Aufgaben der 559 Jugendämter, der europaweit größten instititutionalisierten Kinderschutzorganisationen, vorgestellt.

Anhand aktueller Forschungsergebnisse werden Entwicklungstrends für die Jugendämter in Deutschland in verständlicher Form beschrieben. Mit den neuesten Zahlen und anschaulichen Illustrationen werden die Inhalte veranschaulicht.

Der Monitor ist ein „Logbuch der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland“ er spiegelt das gesamte Spektrum der Arbeit der Jugendämter wider: von A – wie Adoption bis Z – wie Zuwanderung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Er kann hier kostenfrei als PDF heruntergeladen werden.

Gedruckte Exemplare können über den Webshop bestellt werden (Stückelung 10, 50 und 100 Exemplaren).

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SkF: Adoptionshilfe-Gesetz muss endlich kommen

Posted on November 3, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik, Rechtliches, Stellungnahmen | Schlagwörter: , |

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) kritisiert in seiner Pressemitteilung vom 02.11.2020, dass das von den Fachkräften grundsätzlich begrüßte Adoptionshilfe-Gesetz noch immer nicht in Kraft getreten ist. „Es muss nun endlich eine Lösung für den strittigen Einzelpunkt der Beratungspflicht für lesbische Paare, in deren Ehe ein Kind geboren wird, vereinbart werden“, fordert SkF Bundesvorsitzende Hildegard Eckert.

Der Bundesrat hatte im Juli seine Zustimmung zum vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei der Adoption („Adoptionshilfe-Gesetz“) versagt und auch darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Kernpunkt der Nichtzustimmung war die vorgesehene verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption für alle Familien, worunter auch miteinander verheiratete Frauen fallen, in deren Ehe ein Kind geboren wird.

„Das Adoptionshilfe-Gesetz ist ein gutes und wichtiges Gesetz, das die Rechte und Interessen des Kindes, der abgebenden Elternteile/Mütter sowie der Adoptiveltern durch umfängliche Beratung und Begleitung vor, während und nach einer Adoption stärken kann. Auch untersagt es klar die unbegleitete Auslandsadoption“, erläutert Eckert und betont sodann: „Es ist außerordentlich bedauerlich, dass sich die politische Debatte auf die Situation einer Familienform verengt hat, wenngleich die Perspektiven von lesbischen Ehepaaren im Einzelfall auch gleichstellungspolitisch nachvollziehbar ist.“

Eckert stellt abschließend unmissverständlich fest: „Zwar fehlen für die freien Träger angesichts des erheblichen Mehraufwandes, den das Gesetz mit sich bringen wird, nach wie vor finanzielle Förderungsoptionen, aber wir fordern, dass dieses Gesetz endlich in Kraft tritt. Die Fachkräfte in den Adoptionsvermittlungsstellen brauchen Planungssicherheit für die konzeptionelle Verfestigung und Erweiterung ihrer fachlichen Arbeit, um alle an einer Adoption Beteiligten weiterhin qualitativ gut begleiten und beraten zu können.“

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PFAD Fachzeitschrift 4/2020: „Schutzraum Pflege- und Adoptivfamilie“

Posted on November 2, 2020. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Fortbildung, Kinderschutz, PFAD Verband, Pflegefamilie, Publikationen | Schlagwörter: , , |

PFAD Heft 4/2020 „Schutzraum Pflege- und Adoptivfamilie“ ist online erschienen und wird ab Mitte des Monats in den Briefkästen unserer Mitglieder und Abonnent*innen liegen.

PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner im Editorial:

Gerne würde ich meine einleitenden Worte ohne einen Hinweis auf Corona und die Pandemie beginnen. Während ich das schreibe, verkündigt die Bundesregierung gerade starke Einschränkungen für den November 2020. Wiederum ist die Begegnung mit Menschen stark reduziert. Sport und Freizeitmöglichkeiten entfallen. Zu Hause bleiben im Kreis der Familie wird die nächste Zeit bestimmen – verbunden mit allen Belastungen, die auf Familien einwirken, wie wir es aus dem ersten Lockdown kennen. Auch Kindergärten und Schulen können krankheitsbedingt und wegen Quarantänezeiten von Kindern und Pädagog*innen keine beständige Betreuungssituation bieten.
Die Familie bleibt der Mittelpunkt. Einen sicheren Ort des Aufwachsens in einer Pflege- und Adoptivfamilie wünschen wir allen uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Dafür setzt sich der PFAD Verband seit seiner Gründung ein.

Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe
Näheres zur PFAD Fachzeitschrift

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