Archive for Januar 2021
FDP fordert Kostenbeitrag von Pflegekindern abzuschaffen

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen Pflegekinder in vollstationärer Betreuung keinen eigenen Kostenbeitrag mehr zahlen müssen. In einem Antrag (19/26158) fordert sie die Bundesregierung auf, den entsprechenden Paragrafen 94 Absatz 5 im Achten Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen. Nach der aktuellen Gesetzeslage müsse junge Menschen in einer vollstationären Betreuung bei einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung 75 Prozent ihres Nettoeinkommens aus einer Ausbildung oder einem Nebenjob für die Kosten ihrer Betreuung an das Jugendamt zahlen.
Nach Ansicht der FDP reicht die von der Bundesregierung im Entwurf für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geplante Senkung des Kostenbeitrags auf höchstens 25 Prozent des Nettoeinkommens nicht aus. Für viele Kinder und Jugendliche, die einen Teil ihres Einkommens als Kostenbeitrag einsetzen müssen, gehe nach wie vor der Anreiz zur Selbstständigkeit verloren. Umgekehrt bringe eine Senkung des Kostenbeitrags bei gleichem bürokratischem Verwaltungsaufwand für die Jugendämter keinen finanziellen Vorteil mehr.
Quelle: Heute im Bundestag vom 28.01.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für FDP fordert Kostenbeitrag von Pflegekindern abzuschaffen )FDP fordert mehr Schutz vor Schäden durch Alkohol

Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion fordert mehr Schutz für ungeborene Kinder vor Schäden durch Alkoholkonsum der Mütter. Jedes Jahr würden in Deutschland bis zu 20.000 Kinder mit Schäden geboren, die auf den Alkoholkonsum der Mütter während der Schwangerschaft zurückzuführen seien, darunter rund 2.000 mit einer schweren Form der Schädigung, heißt es in einem Antrag (19/26118) der Fraktion.
Die Abgeordneten fordern unter anderem ein Konzept zur Prävention des Fetal Alcohol Spektrum Disorder (FASD) und des Fetalen Alkoholsyndroms (FAS). Mit einer Aufklärungskampagne müsse die Bevölkerung über die Gefahren des Alkoholkonsums während der Schwangerschaft informiert werden. Für alkoholkranke Frauen mit Kinderwunsch und alkoholkranke Frauen in der Schwangerschaft müsse es Hilfsangebote geben.
Quelle: Heute im Bundestag vom 27.01.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für FDP fordert mehr Schutz vor Schäden durch Alkohol )Aktualisierte Broschüre: „Was kann, was darf, was muss? Information für Pflegeeltern und Bewerber“


Mit seiner neu aufgelegten Broschüre „Was kann, was darf, was muss? Information für Pflegeeltern und Bewerber“ gibt der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. eine übersichtliche Einführung in die Möglichkeiten, einem Pflegekind auf gewisse Zeit oder auf Dauer ein neues Zuhause zu bieten.
Das Heft zeigt die verschiedenen Formen der Vollzeitpflege auf, gibt einen Überblick über relevante gesetzliche Bestimmungen sowie finanzielle Leistungen und stellt die Aufgaben von Jugendamt und Pflegeeltern vor. Ziel ist, Pflegeeltern und Bewerber*innen um ein Pflegekind Orientierungshilfe und einen realistischen Einblick in diese verantwortungsvolle Aufgabe zu geben.
Sie sollen als informierte und selbstbewusste Partner*innen der Jugendhilfe an der kindgerechten Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses mitwirken können.
Das gedruckte Heft kostet 3 Euro zuzüglich Versandkosten. Als pdf kann die Publikation für 2 Euro erworben werden.
zum Bestellformular
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Aktualisierte Broschüre: „Was kann, was darf, was muss? Information für Pflegeeltern und Bewerber“ )Dialogforum Pflegekinderhilfe zum KJSG

Das Dialogforum Pflegekinderhilfe fasst seine zentralen fachlichen Handlungsbedarfe und Empfehlungen zusammen und kommentiert die im Regierungsentwurf zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vorgesehenen Neuerungen, die die Pflegekinderhilfe unmittelbar betreffen.
zur Kommentierung einiger zentraler vorgesehener Regelungen zur Pflegekinderhilfe vom 15.01.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Dialogforum Pflegekinderhilfe zum KJSG )Social Media-Kampagne #mehr als careleaver will Careleaver sichtbarer machen und stärken

Careleaver, junge Menschen mit stationärer Jugendhilfeerfahrung, werden häufig nicht genug wahrgenommen und wertgeschätzt. Brückensteine Careleaver will das mit einer Social Media-Kampagne ändern. Wer in betreuten Wohnformen oder Pflegefamilien aufgewachsen ist und die Jugendhilfe verlässt, ist dabei oft komplett auf sich allein gestellt. Sogenannte Careleaver erhalten nur unzureichend Unterstützung. Trotzdem ist der Begriff kaum bekannt. Ebenso wenig die Hürden, die sie meistern müssen. Im Mittelpunkt der Aktion „Mehr als Careleaver“ stehen deshalb Careleaver und ihre Erfahrungen. So erzählen beispielsweise Desiree Singh, Jugend-Weltmeisterin im Stabhochsprung und Jeremias Thiel, Autor des Buchs „KEIN Pausenbrot, KEINE Kindheit, KEINE Chance“, was es für sie bedeutet, Careleaver zu sein. Die Kampagne läuft auf Instagram unter dem Hashtag #mehralscareleaver und will für eine größtmögliche Reichweite sorgen.
Careleaver – noch nie gehört?
„Der Begriff Careleaver ist eine Selbstbezeichnung und bietet eine Chance, mit vorherrschenden Stigmata aufzuräumen, ein positives (Selbst)Bewusstsein für die eigene Identität zu unterstützen und die Identifikation der Community zu stärken. Der Begriff soll mit Hilfe unserer Kampagne deshalb in Deutschland bekannter gemacht und positiv besetzt werden“, so Alina Kierek, Sprecherin des Steuerungskreises von Brückensteine Careleaver. „Viele Careleaver sind durch ihre Erfahrungen besonders ausdauernd, anpassungsfähig, selbstständig und resilient – bzw. sie müssen es sein, weil sie früher mehr schaffen müssen als Gleichaltrige und dabei strukturellen Hürden begegnen. Viele von ihnen wissen nicht, dass sie Careleaver und Teil einer Community sind. Das soll sich ändern!“
Jugendliche müssen Teil ihres Einkommens abgeben
Jugendliche in Pflegefamilien oder Einrichtungen müssen bis zu 75 Prozent eines Einkommens als sogenannte „Kostenheranziehung“ an das Jugendamt abgeben: eine beispiellose Ungleichbehandlung gegenüber Gleichaltrigen. Die Kostenheranziehung wirkt demotivierend und geringschätzend. Sie führt dazu, dass Careleaver keine Rücklagen für die Zeit nach dem Auszug ansparen können. Im neuen Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ des BMFSFJ wird eine Absenkung auf 25 Prozent vorgesehen. Ob dies gelingt, ist jedoch ungewiss. Auch eine Heranziehung von 25 Prozent des Einkommens bedeutet eine strukturelle Benachteiligung.
Die Herausforderungen, vor denen Careleaver stehen, sind extrem hoch: Sie müssen viel früher und viel radikaler auf eigenen Beinen stehen – in einer Gesellschaft, die nicht für ihre besondere Situation sensibilisiert ist. In deutschen Bildungsstatistiken tauchen sie nicht gesondert auf. Expert*innen vermuten ähnliche Werte wie in Großbritannien: Hier sind 40 Prozent der Careleaver mit 19-21 Jahren weder in Schule, Ausbildung oder Beschäftigung (verglichen zu 14 Prozent der Gleichaltrigen). Nur 7 Prozent von ihnen studieren.
Bewusstsein für Careleaver schaffen
Die Kampagne „Mehr als Careleaver“ soll dazu beitragen, den Begriff Careleaver bekannter zu machen und positiv zu besetzen. Gleichzeitig soll sie deutlich machen, wie vielfältig Careleaver sind und dass sie mehr sind als dieser Teil ihrer Biografie. Sie richtet sich dabei in erster Linie direkt an Careleaver.
Warum bekannter machen? Viele Careleaver und auch Fachkräfte kennen den Begriff nicht. Dies erschwert es Careleavern, geeignete Unterstützungsangebote zu finden. Ihnen ist mitunter nicht bewusst, dass sie mit ihren Herausforderungen nicht alleine sind und keine Schuld an der schwierigen Situation tragen, in der sie sich befinden.
Warum positiv besetzen? Der öffentliche Diskurs ist überwiegend besetzt mit Begriffen wie „Heimkinder“, die mit Vorurteilen behaftet sind. Careleaver besitzen durch ihre vielfältig gemeisterten Herausforderungen außerordentliche Eigenschaften, die selten im Vordergrund stehen. Cawa Younosi, Personalleiter bei SAP Deutschland und selbst Careleaver: „Gerade Menschen, die tiefe Einschnitte in ihrem Leben hatten, gehen besonders kreativ mit Herausforderungen und Stress um. Widerstände und Hürden motivieren mich weiterhin. Nach vorne schauen und nicht nach hinten, das ist meine Devise.“
Careleaver in Zahlen
Allein im Jahr 2019 gab es laut statistischem Bundesamt 227.000 Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in betreuten Wohnformen und Pflegefamilien (am 31.12.2019 laufende und im Jahr beendete Hilfen zur Vollzeitpflege und Heimerziehung). Das ist der wohl intensivste sozialstaatliche Eingriff in das Leben junger Menschen. Die Mehrheit muss mit 18 Jahren ausziehen. Viele haben zu dem Zeitpunkt keinen Schul- oder Ausbildungsabschluss. Eine Rückkehr in die Jugendhilfe ist nach aktueller Praxis fast unmöglich. Vermeintlich kleine Hürden (z.B. eine verzögerte BAföG-Genehmigung) stellen für Careleaver daher immense Risiken dar. Im Vergleich: In Deutschland beginnen junge Menschen im Durchschnitt erst mit 19,9 Jahren eine Ausbildung und verlassen mit 23,7 Jahren ihr Elternhaus. 86 Prozent der Studierenden erhalten finanzielle Unterstützung von ihren Eltern.
Bei Interesse an weiteren Materialien zur Kampagne oder für Interviewfragen, sprechen Sie uns gerne an. Ansprechpartnerin: Lea Buck, Programmleitung Brückensteine Careleaver
Tel: +49 176 16 11 35 15 | buck(at)socialimpact(dot)eu
Wie das Ganze aussieht? Schauen Sie selbst rein:
www.mehralscareleaver.de
www.instagram.com/brueckensteine
Quelle: Initiative Brückensteine Careleaver vom 19.01.2021
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Das Forschungsprojekt »EMPOWERYOU« hat das Ziel, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Pflege- oder Adoptivfamilien oder in Jugendhilfeeinrichtungen aufwachsen, zu stärken. Insbesondere möchten wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dabei unterstützen, frühere belastende Erfahrungen zu bewältigen und nicht (erneut) Mobbing oder Gewalt zu erleben.
Weitere Informationen zu unserem Projekt bekommen Sie in unseren kurzen Erklärvideos www.youtube.com/channel/UC3LB3kCmKHEWIq0FvateMyw oder auf unserer Homepage www.empower-you.info
In den letzten Wochen und Monaten konnten wir bereits einige biologische Familien sowie auch Pflege- und Adoptivfamilien für eine Teilnahme an der Online-Umfrage und der Smartphone-Befragung gewinnen. Die Online-Umfrage sowie die Smartphone-Befragung wurden von mehreren Familien bereits bearbeitet und erfolgreich abgeschlossen. Wir suchen jedoch weiterhin Familien, die Lust haben, das Projekt EMPOWERYOU zu unterstützen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung und Förderung von Kindern in Fremdunterbringung zu leisten! Bei Interesse an einer Teilnahme oder bei Fragen melden Sie sich gerne per E-Mail (empoweryou@uni-bielefeld.de) oder telefonisch bei uns (0521/106-4500).
Unser Programm „EMPOWER YOUTH“ für (ehemalige) Jugendliche in Fremdunterbringung ist online! Für die Pilotphase werden aktuell Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren gesucht. Mehr Infos finden Sie auf der Programmwebseite: www.empower-youth.de
Auch das EMPOWERYOU Online-Programm für Pflege- und Adoptiveltern wird im Herbst von den ersten Familien getestet. Bald können deutschlandweit Pflege- und Adoptivfamilien mit Kindern im Alter zwischen 8 und 13 Jahren an dem kostenlosen Programm teilnehmen. Zusammen mit Ihnen möchten wir herausfinden, ob das Programm Sie im Umgang mit den Bedürfnissen Ihres Kindes unterstützt und ob es Ihnen dabei hilft, Ihr Kind vor Mobbing- und Gewalterfahrungen zu schützen.
Das sagen unsere Teilnehmer*innen:
„Ja das denke ich schon, dass wir da in einem halben Jahr nochmal mitmachen, das hat uns viel Spaß gemacht“, teilnehmendes Kind
„Die Studie hat uns Spaß gemacht, auch unser Sohn hat die Fragen gerne beantwortet. Wir haben es uns dafür dann abends immer schön gemütlich gemacht und die Fragen beantwortet“, teilnehmende Mutter
„Der Teil mit dem Smartphone war echt cool und hat Spaß gemacht“, teilnehmendes Kind
„Durch die Fragen haben sich in unserer Familie noch weitere tolle Gespräche ergeben“, teilnehmende Mutter
„Es ist wichtig, dass solche Themen angesprochen werden, deswegen unterstützen wir die Studie gerne“, teilnehmende Mutter
Ihr EMPOWERYOU-Team
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Neues aus dem EMPOWERYOU-Projekt )IGfH Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember 2020 den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) beschlossen. Gegenüber dem Referatsentwurf vom 5. Oktober 2020 – zu dem die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) – schon ausführlich Stellung genommen hat [Link] – haben sich nur einige wenige substanzielle Änderungen ergeben. Der vorgelegte Regierungsentwurf wird von der IGfH und ihren Mitgliedern im Grundsatz sehr begrüßt und als weiterführender Vorschlag für Änderungen im SGB VIII angesehen.
Die vorliegende Stellungnahme führt die Einschätzungen der IGfH und ihrer Mitglieder zu den einzelnen Änderungen auf und kommentiert die vorgeschlagenen Einzelregelungen.
zur IGFH-Stellungnahme vom 18.01.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für IGfH Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) )Bitte um Teilnahme an einer Online-Umfrage zu Transracial Familienkonstellationen

Die Antirassismusaktivistin Elisabeth Bonin (https://self-made.blog/), selbst eine Schwarze Adoptierte, bittet Betroffene an ihrer Online-Umfrage zu Transracial Familienkonstellationen teilzunehmen. Ziel der Studie ist es, herauszufiltern, welche Herausforderungen und Probleme in den oben genannten Familienkonstellationen mit welcher Häufigkeit auftreten und was getan werden kann, um diese für Eltern und Kinder zu erleichtern bzw. vorzubeugen. Die Studien können noch bis zum 28.02.2021 bearbeitet werden.
Dabei gibt es je einen passenden Umfragebogen für
- Transracial Adoptierte in Weißen Familien (ab 16 Jahren) https://www.surveymonkey.de/r/NSH5YBC
- leibliche Bi_PoC* in Weißen Familien (ab 16 Jahren) https://www.surveymonkey.de/r/NRWQZ2B
- Weiße Elternteile eines leiblichen Bi_PoC* https://www.surveymonkey.de/r/NRTGPV8
- Weiße Elternteile von Transracial Adoptierten https://www.surveymonkey.de/r/NRCTW93
Elternteile eines leiblichen und eines adoptierten nicht-Weißen Kindes können die beiden entsprechenden Umfragebogen ausfüllen.
*Das Kürzel Bi_PoC (Black, indigenous People_and People of Color) meint Nicht-Weiße Personen.
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Die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes veranstaltet in Kooperation mit dem Landesverband PFAD Niedersachsen e.V. am Samstag, den 20.02.2021, das Online-Seminar „Rechte und Pflichten von Pflegeeltern – aktuelle Rechtsprechung und FamFG – Verfahren“ mit Richter Andreas Hornung.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Online-Seminar „Rechte und Pflichten von Pflegeeltern – aktuelle Rechtsprechung und FamFG – Verfahren“ am 20.02. )Online-Fachtag „Pflegeeltern als Vormund“ am 13.02.

Die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes veranstaltet in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Frankfurt am Samstag, den 13.02.2021, den Online-Fachtag „Pflegeeltern als Vormund?!“.
Referieren werden Prof. Dr. Ludwig Salgo, RA Peter Hoffmann, Claudia Tull, Dr. Anja Sommer und Brita Einecke.
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Online-Fachtag „Pflegeeltern als Vormund“ am 13.02. )Formulierung für Kinderrechte ins Grundgesetz liegt vor

(pfad/us) Am 11.01.2021 verkündete Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, dass sich Union und SPD nach jahrelangen Verhandlungen nun auf eine Formulierung für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz geeinigt hätten (PM des BMJV vom 11.01.2021).
Folgender Wortlaut für den zweiten Absatz von Artikel 6 der Verfassung wurde als Kompromiss gefunden:
„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Die Union konnte sich mit der Formulierung, dass das Wohl des Kindes nicht „vorrangig“ sondern nur „angemessen“ zu berücksichtigen sei, gegenüber der SPD durchsetzen. Die Politiker von CDU und CSU befürchten andernfalls zu starke Eingriffe des Staates in die Familien.
Die Grundgesetzänderung soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden und braucht Zweidrittelmehrheiten sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat.
Kritiker bemängeln, dass der jetzt vorliegende Kompromiss hinter der UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und bereits geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleibe. Aktive Beteiligungsrechte für Kinder würden nicht berücksichtigt. Dieser Vorschlag bedeute keinerlei Fortschritt für die Kinderrechte in Deutschland.
Pressespiegel:
- Tagesschau vom 11.01.2021: Kinderrechte kommen ins Grundgesetz
- Der Spiegel vom 11.01.2021: Union und SPD finden Kompromiss bei Kinderrechten
- Die Zeit vom 11.01.2021: Koalition für Grundgesetzänderung zu Kinderrechten
Lernen auf Distanz – Tipps für Eltern, Erzieher und Grundschullehrerinnen: Online-Bildungsangebote zum Forschen und Entdecken mit Kindern


Das kostenlose digitale Bildungsangebot der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ bietet auch während Shutdown, Notbetreuung und Homeschooling umfangreiche Unterstützung, um gemeinsam mit Kindern den Forscheralltag zu gestalten. Von kostenlosen Lern-Apps bis zu niedrigschwelligen Fortbildungen: Erzieherinnen und Erzieher sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer aber auch Eltern und Kinder profitieren von der Nutzung der Angebote. Hier fünf Tipps für die nächsten Wochen.
- Webinar: Forscherideen im Alltag
Was hat Mathe mit dem Mittagessen zu tun? Wer hat nicht schon mal das Reibungsverhalten von Rutschen untersucht? Und jede Pfütze ist ein wunderbares Forschungsobjekt. In diesem Webinar erfahren Teilnehmende, wie sie Alltagssituationen in Kita, Hort oder Grundschule spontan in Lern- und Forschungsanlässe verwandeln. Denn: Die ganze Welt ist ein Labor!
Zur Anmeldung - E-Book und Online-Fortbildung: MINT geht digital!
Das neue kostenlose Bildungsangebot der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ verbindet MINT-Bildung für nachhaltige Entwicklung mit digitaler Bildung. Teilnehmende erweitern ihre Methodenvielfalt und lernen, wie sie digitale Medien in Kita, Hort und Grundschule sinnvoll einsetzen.
Zum kostenlosen E-Book - Forscheridee zum Nachmachen: Streng geheim! Verpacken und versiegeln
Geheimbotschaften verschlüsseln – das ist knifflig und besonders spannend, denn Geheimnisse müssen geheim bleiben. Hier untersuchen die Kinder Schließmechanismen und die Funktion von Siegeln, um Geheimbotschaften zu sichern. Warum das Experiment zum Themenbereich Informatik gehört, wird bestimmt schnell klar.
Zur Forschungsidee - Experiment am Küchentisch: Die Rosinendisco
Was Sprudelgase alles können fasziniert auch schon die Allerkleinsten. Ein guter Grund, um ein Glas Sprudelwasser in eine Rosinendisco zu verwandeln. Und eines ist sicher: Die Begeisterung von Dreijährigen, die beobachten, was passiert, wenn Rosinen in ein Glas Sprudelwasser fallen, ist ansteckend. Und welche Beobachtungen machen die Größeren?
Zum Experiment - Wimmelapp: Energie ist überall
Die kostenfreie App regt Kinder im Grundschulalter an, die unterschiedlichen Energieformen und Umwandlungsprozesse kennenzulernen und selbst darüber nachzudenken, warum Energie mehr als nur Strom ist. Sechs interaktive Wimmelbilder zeigen unterhaltsame Szenen in Schule, Stadt und auf dem Land. Darauf finden sich zahlreiche interaktive Animationen, kleine Geschichten und viele Anreize zum Entdecken und Weiterforschen – auch ohne digitales Endgerät. Für Lehrkräfte gibt es extra Tipps, wie sie die App in ihren Unterricht integrieren können.
Zur Wimmelapp Energie
Die Webinare und Online-Kurse von der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ sind kostenfrei. Eine Teilnahmebescheinigung gibt es sofort im Anschluss an eine Fortbildung.
Quelle: Pressemitteilung der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ vom 12.01.2021
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Diplom-Psychologe Oliver Hardenberg hat im Schulz-Kirchner Verlag das Buch „Wir haben gute Gründe! Illustrierte Geschichten für Pflegekinder, ihre Pflegeeltern und Fachkräfte“ herausgegeben.
Die zehn illustrierten Geschichten dieses Buches beschäftigen sich mit typischen Verhaltensauffälligkeiten von Pflegekindern in ihren neuen Familien. Dabei werden die guten Gründe, die die Kinder für ihr Verhalten haben, sorgsam herausgearbeitet. Das Lesen der Geschichten bietet allen Beteiligten die Chance, die Lebensgeschichten dieser Kinder zu verstehen.
Mit dem Konzept des guten Grundes wird anhand der Verhaltensauffälligkeiten des Pflegekindes seine Biografie erforscht und im Umgang mit dem Kind gewürdigt. Die Beschreibung der fachlichen Hintergründe richtet sich an Pflegeeltern und ihr soziales Umfeld, aber auch an Fachkräfte aus Pädagogik, Psychologie, Medizin und Recht sowie an Interessierte.
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Die aktuelle KomDat-Doppelausgabe 2020 2+3 der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat), beschäftigt sich u.a. mit den Entwicklungen der Inobhutnahmen und Gefährdungseinschätzungen. Interessant ist die Diskussion, warum sich – anders als erwartet – bisher kaum Veränderungen in den Zahlen während der Corona-Pandemie zeigen.
Download Komdat 2020 2+3 (3MB)
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für KomDat 2020 2+3 erschienen )Sorgen und Ängste von Kindern in der Pandemie

Berlin: (hib/PK) Studien zeigen, dass die Pandemie bei Kindern und Jugendlichen Sorgen und Ängste verstärkt. Psychische Auffälligkeiten haben demnach stark zugenommen, wie aus der Antwort (19/25228) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/24280) der FDP-Fraktion hervorgeht.
In der Repräsentativstudie „Corona und Psyche“ zur psychischen Gesundheit, Lebensqualität und Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen haben den Angaben zufolge 66 Prozent der 11- bis 17-Jährigen eine geminderte Lebensqualität angegeben. Bei 31 Prozent der Kinder lagen psychische Auffälligkeiten vor.
Viele Kinder und Jugendliche machen sich Sorgen wegen der Auswirkungen der Pandemie auf die Gesellschaft, die Schule oder die wirtschaftliche Lage, auch sorgen sie sich vor Ansteckung.
Quelle: Heute im Bundestag vom 04.01.2021
Gesamten Beitrag lesen | Make a Comment ( Kommentare deaktiviert für Sorgen und Ängste von Kindern in der Pandemie )Kindeswohlgefährdung: In jedem 5. Fall wurden mehrere Arten von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 mit rund 55 500 Kindeswohlgefährdungen das zweite Mal in Folge 10 % mehr Fälle festgestellt als im jeweiligen Vorjahr. Eine neue Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt nun, dass in jedem fünften Fall von Kindeswohlgefährdung (20 %) mehrere Gefährdungsarten gleichzeitig vorlagen. Im Jahr 2019 betraf das rund 11 200 Kinder und Jugendliche. Zu den vier Gefährdungsarten zählten dabei – neben psychischen und körperlichen Misshandlungen – noch Vernachlässigungen und sexuelle Gewalt.

In 17 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung hatten die Behörden zwei verschiedene Gefährdungsarten festgestellt, in 3 % waren es drei und in 0,2 % der Fälle lagen sogar alle vier Gefährdungsarten vor. Am häufigsten hatten die mehrfach betroffenen Jungen oder Mädchen sowohl Vernachlässigungen als auch psychische Misshandlungen erlebt (6 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung). Die zweithäufigste Kombination bildeten 2019 psychische und körperliche Misshandlungen (ebenfalls 6 %). An dritter Stelle stand die Kombination aus Vernachlässigung und körperlicher Misshandlung (4 %).

Gut vier Fünftel (81 %) der Mehrfachbetroffenen waren Kinder unter 14 Jahren, knapp ein Fünftel Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Dabei waren die mehrfach betroffenen Mädchen und Jungen tendenziell etwas älter als der Durchschnitt aller Betroffenen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der mehrfach betroffenen Kinder und Jugendlichen überdurchschnittlich gestiegen – und zwar um 15 % (Durchschnitt: +10 %).
Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt der Anteil der Inobhutnahmen und der Anrufungen der Familiengerichte
Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt auch der Anteil der Minderjährigen, die nach der Feststellung der Kindeswohlgefährdung zu ihrem Schutz in Obhut genommen wurden: Während dies in den Fällen mit einer Gefährdungsart auf 14 % der Kinder und Jugendlichen zutraf, waren es bei zwei Arten 22 %, bei drei Arten 27 % und bei allen vier Arten 40 %.
Noch ausgeprägter war dieser Zusammenhang bei den Anrufungen des Familiengerichts: Familiengerichte werden vom Jugendamt immer dann eingeschaltet, wenn der Kinderschutz durch mildere Mittel nicht (wieder) hergestellt werden kann. Die neuen Ergebnisse zeigen, dass das Familiengericht bei einer Gefährdungsart in 18 % der Fälle angerufen wurde. Bei zwei Gefährdungsarten traf dies auf 28 %, bei drei Arten auf 38 % und bei allen vier Gefährdungsarten auf 54 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu. Damit lag dieser Anteil dreimal so hoch wie bei den Fällen mit einer Gefährdungsart.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse der Sonderauswertung zu den mehrfach betroffenen Kindern und Jugendlichen können der verlinkten Tabelle entnommen werden. Ausführliche Angaben der Statistik stehen in der Publikation „Gefährdungseinschätzungen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Gefährdungseinschätzungen“ (Genesis Tabellen 22518) und in der Pressemitteilung Nr. 328 vom 27. August 2020 bereit. Weiterführende Ergebnisse zum Kinderschutz und andere Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken befinden sich auf der Themenseite. Der Kinderschutz ist Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen und wird im Monitoring der Agenda 2030 unter anderem im Indikator 16.2 aufgegriffen.
Hinweis:
Eine (akute oder latente) Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht widerspricht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch ein Familiengericht durchgesetzt werden.
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 06.01.2021
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