Archive for Juni 2021
Aktuelle Statistik zu Kinderarmut: Paritätischer kritisiert Ausgrenzung armer Kinder
Für arme Kinder sind Mangel und Ausgrenzung Alltag, kritisiert der Paritätische.
Als beschämenden Ausdruck tiefer sozialer Ungleichheit bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die am 29.06.2021 vorgestellten Zahlen des Statistischen Bundesamtes, nach denen reiche Familien dreimal mehr für Lebensunterhalt und Teilhabe ihrer Kinder ausgeben als arme. Der Verband weist darauf hin, dass Kinder aus einkommensarmen Familien seit Jahren immer weiter abgehängt werden und von gleichwürdiger sozialer und kultureller Teilhabe ausgeschlossen sind. Neben einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung fordert der Verband flächendeckende Lernmittelfreiheit, die auch notwendige IT-Ausstattung beinhaltet, sowie einen Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit.
“Es kann nicht angehen, dass Kinderarmut als gegeben hingenommen wird. Das, was für die Mehrheit Gleichaltriger selbstverständlich ist, bleibt armen Kindern aufgrund der Einkommenssituation ihrer Eltern versagt. Was es braucht, ist endlich eine beherzte Armutsbeseitigungspolitik”, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Arme Familien seien gezwungen, notgedrungen an allem zu sparen, was über das physisch Überlebensnotwendige hinausgeht. “Das Gefühl nicht dazu zu gehören, ausgegrenzt zu sein und abseits stehen zu müssen, ist das Lebensgefühl armer Kinder in Deutschland“, so Schneider.
Corona habe die bestehende Kluft u.a. angesichts fehlender technischer Ausstattung zur digitalen Teilhabe noch einmal schmerzhaft deutlich gemacht und verschärft. “Es fehlt armen Familien schon im normalen Alltag vorne und hinten an Geld, um den Kindern eine unbeschwerte Kindheit und ein Mindestmaß an Teilhabe zu ermöglichen, in der Pandemie hat sich die Not verschärft”, so Schneider.
Laut Statistischem Bundesamt sind die durchschnittlichen Konsumausgaben für ein Kind von 660 Euro (2013) auf 763 Euro (2018) pro Monat gestiegen. Die Ausgaben für Kinder bestehen unter anderem aus der materiellen Grundversorgung wie Ernährung, Bekleidung und Wohnen. Hierauf entfiel rund die Hälfte der Ausgaben für Kinder. Auf Freizeit, Unterhaltung und Kultur entfielen rund 15 % der Ausgaben. Während die ärmsten zehn Prozent der Familien im Schnitt 424 Euro für ein Kind ausgeben, geben die reichsten zehn Prozent der Familien im Schnitt 1200 Euro pro Kind aus.
Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen vom 29.06.2021
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WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 rund 45 400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erfolgten zwei Drittel (67 %) dieser Inobhutnahmen wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung, 17 % aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland und weitere 17 % auf Bitte der betroffenen Minderjährigen. Ein Drittel (33 %) aller 2020 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen war jünger als 12 Jahre, jedes zehnte Kind (11 %) sogar jünger als 3 Jahre.

Im Vergleich zu 2019 sind die Inobhutnahmen um 8 % oder rund 4 100 Fälle zurückgegangen. Anders als in den beiden Vorjahren war dafür im Corona-Jahr 2020 jedoch nicht allein die sinkende Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise verantwortlich (‑1 100 Fälle). Noch deutlicher war der Rückgang in Fällen von dringender Kindeswohlgefährdung (-2 100 Fälle). Auch die Zahl der Selbstmeldungen von Jungen und Mädchen hat 2020 -im Unterschied zu den beiden Jahren zuvor -abgenommen (-800 Fälle). Inwieweit diese Entwicklungen in Zusammenhang mit den Lockdowns und den Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie stehen, lässt sich anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht beantworten. Fachleute und Studien weisen jedoch darauf hin, dass ein Teil der Kinderschutzfälle Corona-bedingt unentdeckt geblieben und das Dunkelfeld somit gewachsen sein könnte. In die offizielle Statistik fließen nur solche Fälle ein, die den Jugendämtern bekannt gemacht wurden und daher dem sogenannten Hellfeld zuzurechnen sind.
Bedeutung von Überforderung, Misshandlungen und Vernachlässigung wächst
Am häufigsten wurden Kinder und Jugendliche 2020 wegen der Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (41 %). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17 %). Anzeichen für Vernachlässigungen waren der dritthäufigste (15 %) und Hinweise auf körperliche Misshandlungen der vierthäufigste Grund für eine Inobhutnahme (13 %). An fünfter Stelle standen Beziehungsprobleme (ebenfalls 13 %) und auf Rang 6 psychische Misshandlungen (8 %). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Trotz des allgemeinen Rückgangs der Zahl der Inobhutnahmen haben im Vergleich zu 2019 fast alle Anlässe anteilig an Bedeutung gewonnen – die einzigen Ausnahmen waren unbegleitete Einreisen sowie Schul- und Ausbildungsprobleme. Besonders deutlich war dies bei den Anlässen Überforderung der Eltern (+2,3 Prozentpunkte), psychische Misshandlungen (+2,1 Prozentpunkte), Vernachlässigungen (+1,7 Prozentpunkte) und körperliche Misshandlungen (+1,0 Prozentpunkt). Dadurch sind körperliche Misshandlungen in der Liste der häufigsten Anlässe für eine Inobhutnahme im Vergleich zu 2019 von Rang 5 auf Rang 4 und psychische Misshandlungen sogar um zwei Ränge von Rang 8 auf Rang 6 vorgerückt.
Etwa jede zweite Inobhutnahme wurde nach spätestens zwei Wochen beendet
Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei einem allein erziehenden Elternteil (25 %), bei beiden Eltern gemeinsam (25 %) oder bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 %). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 %). Etwa jede zweite Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden (52 %). In etwa jedem achten Fall dauerte die Inobhutnahme mit drei Monaten oder mehr jedoch vergleichsweise lang.
Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80 %). Danach kehrte ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (37 %). Knapp ein Drittel der Jungen und Mädchen bekam dagegen ein neues Zuhause in einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer betreuten Wohnform (33 %).
Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 24.06.2021
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In Bayern wurden im Jahr 2020 insgesamt 3 342 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 53 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war auch 2020 der häufigste Anlass die Überforderung der Eltern/eines Elternteils in 1 417 Fällen.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3 342 Fälle, was einem Minus von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 755) entspricht. Betroffen waren insgesamt 1 766 Jungen und 1 576 Mädchen.
Bei der überwiegenden Anzahl der Schutzmaßnahmen (1 417 Fälle) war der Anlass die Überforderung der Eltern/eines Elternteils. Gegenüber dem Vorjahr (1 449 Fälle) war hier ein Rückgang von 2,2 Prozent zu verzeichnen.
2 323 und damit mehr als zwei Drittel der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (70 Prozent), 182 in einer betreuten Wohnform (fünf Prozent) und 837 lebten bei einer geeigneten Person (25 Prozent).
Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 23.06.2021
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Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die umfassende Aufarbeitung von Zwangsadoption und ungeklärtem Säuglingstod beziehungsweise Kindesentzug in der DDR ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an die Bundesregierung zu überweisen sowie sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.
Nach Ansicht der Petenten ist die Aufarbeitung von Zwangsadoption und ungeklärtem Säuglingstod in der DDR „bis heute nicht umfassend und vollständig erfolgt“. Die betroffenen leiblichen Eltern würden noch immer nach Antworten suchen, schreiben die Petenten. Sie fordern unter anderem die Schaffung von Rahmenbedingungen, die es ermöglichten, eine neutralen und rechtsstaatlichen Grundsätzen folgende Aufklärung zu betreiben. Dazu bedürfe es der Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle mit umfassenden Ermittlungsrechten.
Außerdem müssten die Aufbewahrungsfristen aller relevanten Informationen auf mindestens einhundert Jahre verlängert werden. Die Digitalisierung sowie die zentrale Aufbewahrung dieser Dokumente müssten bei einer zentralen noch festzulegenden Stelle erfolgen, fordern die Petenten. Sie plädieren außerdem für die Einrichtung und Ausstattung eines Fonds „Aufklärung Säuglingstod und Zwangsadoption DDR“ zur Sicherstellung der Finanzierung aller im Zusammenhang mit der vollständigen Aufklärung entstehenden Aufwendungen und Kosten. In der Petition wird des Weiteren die Einrichtung und Finanzierung von regional zuständigen hauptamtlichen Familienbetreuungscentern zur umfassenden Betreuung Betroffener insbesondere zur Unterstützung und Begleitung beim Wiederherstellen familiärer Beziehungen zwischen adoptierten Kindern und leiblichen Eltern sowie den Adoptions-Eltern gefordert.
Zu dem Thema habe der Petitionsausschuss schon im Juni 2018 eine Expertenanhörung durchgeführt, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Dabei sei unter anderem herausgearbeitet worden, dass Aktenbestände aus verschiedenen Lebensbereichen von Bedeutung sind. Zur Sicherung des Aktenbestands habe sich der Petitionsausschuss an die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer und an den Regierenden Bürgermeister von Berlin gewendet und gebeten, sich für den Erhalt der in ihrem Land vorhandenen entsprechenden Aktenbestände einzusetzen.
Bereits im Januar 2017 habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) mit einer Machbarkeitsstudie zu „Dimensionen und wissenschaftliche Nachprüfbarkeit politischer Motivation in DDR-Adoptionsverfahren, 1966-1990“ beauftragt, heißt es weiter. Diese sei im Februar 2018 abgeschlossen worden. Der Bundestag habe schließlich im Juni 2019 die Anfertigung einer Hauptstudie und die Einleitung mehrerer Maßnahmen zur Aufarbeitung von politisch motivierten Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR gefordert (19/11091). „Der Petitionsausschuss schließt sich dieser Aufforderung an und begrüßt die Anfertigung der auf der Vorstudie aufbauenden Hauptstudie zu politisch motivierten Zwangsadoptionen in der DDR“, schreiben die Abgeordneten.
Quelle: Heute im Bundestag vom 23.06.2021
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Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2020 insgesamt 551 Minderjährige adoptiert, was gegenüber dem Vorjahr (628 Adoptionen) eine Abnahme von 12,3 Prozent bedeutet. Von den Minderjährigen waren 274 männlich und 277 weiblich. In 74 Prozent der Fälle adoptierte ein Stiefelternteil die Minderjährigen.
Im Jahr 2020 wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik insgesamt 551 Minderjährige adoptiert. Gegenüber 2019 mit 628 durchgeführten Adoptionen bedeutet dies ein Minus von 12,3 Prozent.
In 486 Fällen hatten die Minderjährigen die deutsche Staatsangehörigkeit, 65 Minderjährige hatten keinen deutschen Pass.
Wie auch im Vorjahr war die Gruppe der unter Dreijährigen mit 238 Adoptionen die größte Gruppe.
76 Prozent der Minderjährigen wurde von einem Stiefelternteil (405) oder von anderen Verwandten (15 Minderjährige) an Kindes statt angenommen. Somit fiel ein Großteil der Adoptionen in das den Kindern und Jugendlichen bekannte Umfeld. Bei 131 Adoptionen bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Adoptiveltern und den Minderjährigen.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 22.06.2021
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In 1 818 Fällen wurde die Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden
Im Laufe des Jahres 2020 wurden insgesamt 3 077 gerichtliche Maßnahmen eines Familiengerichts für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 1 536 Buben und 1 541 Mädchen betroffen. Dabei wurde in 1 818 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten entschieden.
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2020 in insgesamt 3 077 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Rückgang von 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 112). In 1 536 Fällen waren Jungen und in 1 541 Fällen Mädchen betroffen.
In 1 818 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden – in 596 Fällen der vollständige und in 1 222 Fällen teilweise. Das heißt, die elterliche Sorge wurde auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB) übertragen.
Des Weiteren wurde in 777 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 114 Fällen wurden die Erklärungen des Personensorgeberechtigten ersetzt und in 368 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in § 1666 „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ geregelt. Das Familiengericht hat danach Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.
Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob gerichtliche Maßnahmen einzuleiten sind und wie diese aussehen. Hierzu zählen beispielsweise Gebote, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.
Auch Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, können ausgesprochen werden. Ebenso kann verboten werden, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen. Auch die elterliche Sorge kann teilweise oder vollständig entzogen werden.
Quelle: Bayerischen Landesamts für Statistik vom 21.06.2021
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Bedeutung, Umfang und historische Dimension von politisch motivierten Adoptionen im Unrechtssystem der SED-Diktatur sind trotz der gravierenden Auswirkungen auf die Betroffenen kaum erforscht. Die Bundesregierung will durch die Förderung eines unabhängigen Forschungsprojekts zu diesem Thema ihre Aufarbeitung von staatlichem Unrecht in der DDR fortsetzen und den hierzu ergangenen Beschluss des Deutschen Bundestages umsetzen.
Das Forschungsvorhaben soll unter anderem
- die Bedeutung, den Umfang und die historische Dimension der politisch motivierten Adoptionsverfahren erforschen;
- die Umstände der Zwangsadoption aufarbeiten;
- die verschiedenen Definitionen des Begriffs der Zwangsadoption noch einmal diskutieren und anhand neuer Quellen überprüfen;
- den Zusammenhang zwischen politischer Haft, Ausreise oder anderweitiger politisch motivierter Repression gegen die leiblichen Eltern und dem Adoptionsverfahren herstellen;
- den repressiven Anteil in den Adoptionsverfahren herausarbeiten und
- dessen Auswirkung auf die Verarbeitung der Trennung bei der Würdigung der Betroffenen von Zwangsadoptionen für eine spätere politische Aufarbeitung beleuchten.
Die Auswahl der Forschungseinrichtung erfolgt durch das BMI nach beratender Hinzuziehung eines Gremiums bestehend aus den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, dem Opferverband UOKG, der Bundesstiftung Aufarbeitung. Im Sinne der Opfer ist eine unabhängige Forschung das zentrale Anliegen.
Für mögliche Opfer von politisch motivierten Adoptionen ist beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen zusätzlich auf Bundesebene eine Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle als erste Anlaufstelle eingerichtet worden.
Quelle: Bundesministerium des Innern vom 21.06.2021
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Der Workshop der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (bip) vom Jugendhilfetag 2021 steht nun auf Youtube zum Nachsehen zur Verfügung.
Thema des Workshops der drei beteiligten Verbände (BbP, AGENDA Pflegefamilien und PFAD) war: Pflegefamilien „all Inklusiv„.
KJSG in Kraft getreten – neue Regelung zur Kostenheranziehung ab 10.06.2021

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde am 09.06.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit offiziell am 10.06.2021 in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt gelten also die neuen Bestimmungen zur Kostenheranziehung nach § 94 Abs. 6:
Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen bei vollstationären Leistungen wird auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens reduziert. Maßgeblich ist das Einkommen des Monats, in dem die Leistung oder die Maßnahme erbracht wird.
Folgendes Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit innerhalb eines Monats bleibt für den Kostenbeitrag unberücksichtigt:
- Einkommen aus Schülerjobs oder Praktika mit einer Vergütung bis zur Höhe von 150 Euro monatlich,
- Einkommen aus Ferienjobs,
- Einkommen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder
- 150 Euro monatlich als Teil einer Ausbildungsvergütung.