Archive for Juli 2021

Zahl kindlicher Gewaltopfer 2020 deutlich gestiegen

Posted on Juli 28, 2021. Filed under: Kinderschutz, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , |

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Opfer erfasster Fälle von Gewalttaten gegen Kinder wie Mord, Totschlag, Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu den beiden Vorjahren deutlich gestiegen.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/31589) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31414) hervorgeht, kamen im Jahr 2020 insgesamt 71 Kinder unter 14 Jahren in Deutschland gewaltsam – etwa durch Mord oder Totschlag- ums Leben. Im Jahr 2019 lag diese Zahl, die die Fälle von „vollendetem Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“ umfasst, den Angaben zufolge bei 42 nach 63 im Jahr 2018. Opfer von Tötungsversuchen („versuchter Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“) wurden danach vergangenes Jahr 134 Kinder nach 87 im Jahr 2019 und 98 im Jahr 2018.

Die Zahl der Opfer erfasster Fälle von Kindesmisshandlungen lag im Jahr 2020 laut Vorlage bei 4.542 nach 4.100 im Vorjahr und 4.180 im Jahr 2018. Opfer sexuellen Missbrauchs gemäß den Strafgesetzbuchparagrafen 176 und 176a wurden der Antwort zufolge im vergangenen Jahr 16.686 Kinder nach 15.701 im Jahr 2019 und 14.410 im Jahr 2018.

Quelle: Heute im Bundestag vom 28.07.2021

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Seminarreihe „Stressreduktion und Krisenbewältigung für Eltern von Kindern mit FASD“ am 04./05.09. und 06./07.11. in Wistedt

Posted on Juli 28, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Fortbildung, Niedersachsen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: , , , , |

Der PFAD Ortsverein PFEIL-Harburg e.V. bietet die Seminarreihe „Stressreduktion und Krisenbewältigung für Eltern von Kindern mit FASD“ mit Susanne Weidling für Eltern von Kindern mit FASD an:
Seminar I: 4./5. September 2021
Seminar II: 6./7. November 2021

Die Gruppengröße der beiden aufeinander aufbauenden Seminare von 25 Teilnehmern inklusive Kinderbetreuung ermöglicht Austausch und gezielte Themenbearbeitung. Ziel der Seminare ist eine verbesserte alltägliche Krisenbewältigung, die Verringerung von Stress und Konflikten, sowie die Erarbeitung von Strategien, die zu einem harmonischeren Familienleben führen. Die Änderung des Blickwinkels und der eigenen Haltung führt zum Kompetenzzuwachs und Gelassenheit. Das FASD-Elterntraining stützt und stärkt sowohl die Eltern als auch die FASD-Kinder.

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Broschüre „Trauma bei Kindern und Jugendlichen“

Posted on Juli 27, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Netzwerke, Pflegefamilie, Publikationen, Schule | Schlagwörter: |

Wollen Sie Betreuer*innen Ihres Kindes fundierte Informationen zum Thema Traumatisierung an die Hand geben?

Die Broschüre „Trauma bei Kindern und Jugendlichen“ wurde für Erzieher*innen und Lehrer*innen entwickelt. Sie soll im Schul- und Kita-Alltag helfen, traumatisierte Kinder besser zu verstehen und zu unterstützen. Neben Hintergrundinformationen beinhaltet die Broschüre fundierte Handlungsempfehlungen zum Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen sowie Angaben zu Unterstützungsangeboten.

Die Broschüre des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kann kostenlos heruntergeladen oder als gedrucktes Exemplar bestellt werden.

nähere Informationen

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Anspruch auf Kinderkrankengeld

Posted on Juli 26, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Finanzielles, Gesundheit, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Berlin: (hib/STO) Über den Anspruch auf Kinderkrankengeld informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31591) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31336). Danach erhalten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von ihrer Krankenkasse Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben und eine andere im Haushalt lebende Person dies nicht übernehmen kann.

Der Anspruch auf Krankengeld bestehe für jedes Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für längstens zehn Arbeitstage im Kalenderjahr, bei Alleinerziehenden für längstens 20 Arbeitstage. Insgesamt sei der Anspruch auf 25 Arbeitstage – bei Alleinerziehenden 50 Arbeitstage – im Kalenderjahr begrenzt.

Wie die Bundesregierung mit Verweis auf die andauernde Corona-Pandemie weiter ausführt, können gesetzlich krankenversicherte Eltern im Kalenderjahr 2021 für jedes gesetzlich krankenversicherte Kind für bis zu 30 Arbeitstage (alleinerziehende Versicherte für bis zu 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld erhalten. Bei mehreren Kindern bestehe der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.
Im Jahr 2021 besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld den Angaben zufolge auch in den Fällen, in denen Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorübergehend geschlossen werden.

Ferner bestehe der Anspruch auch, wenn zum Beispiel von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird. Auch wenn der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird oder das Kind auf Grund einer behördlichen Empfehlung die Einrichtung nicht besucht, könne ein Anspruch auf Kinderkrankengeld geltend gemacht werden. Anträge auf Kinderkrankengeld können laut Vorlage bei der Krankenkasse gestellt werden
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, haben alle berufstätigen und selbstständigen Eltern einen Anspruch auf Entschädigung nach dem IfSG, wenn sie ihre Kinder wegen pandemiebedingt behördlich geschlossener Einrichtungen zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Die Antragsbearbeitung, Bescheidung und Auszahlung liege nicht in der Verantwortung des Bundes und werde auf Landesebene durchgeführt. Dabei unterscheiden sich laut Bundesregierung die für die Antragsbearbeitung zuständigen Behörden je nach Land.

Quelle: Heute im Bundestag vom 26.07.2021

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9 % mehr Fälle: Jugendämter melden 2020 Höchststand an Kindeswohlgefährdungen

Posted on Juli 22, 2021. Filed under: Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 bei fast 60 600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren rund 5 000 Fälle oder 9 % mehr als 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Kindeswohlgefährdungen damit im Corona-Jahr 2020 den höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 erreicht. Bereits in den beiden Vorjahren war die Zahl der Kindeswohlgefährdungen deutlich – und zwar um jeweils 10 % – gestiegen.

Neben einer zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für den Kinderschutz, können im Corona-Jahr 2020 auch die Belastungen von Familien infolge der Lockdowns und der Kontaktbeschränkungen ein Grund für die Zunahme gewesen sein. Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fälle, etwa aufgrund von vorübergehenden Schulschließungen, unentdeckt geblieben ist. Die Behörden können nur solche Fälle zur Statistik melden, die ihnen bekannt gemacht wurden, wobei auch diese Zahl gewachsen ist: Bundesweit prüften die Jugendämter im Jahr 2020 knapp 194 500 Verdachtsmeldungen im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung, das waren 12 % mehr als 2019 (+21 400 Fälle).

Jedes zweite Kind war jünger als 8 Jahre, jedes dritte jünger als 5 Jahre

Den neuen Ergebnissen zufolge war etwa jedes zweite gefährdete Kind jünger als acht Jahre (51 %) und jedes dritte sogar jünger als fünf Jahre (33 %). Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für die Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Elternteilen (43 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Etwa die Hälfte (49 %) der betroffenen Jungen und Mädchen hatte zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen und stand somit schon in Kontakt zum Hilfesystem.

Vernachlässigung ist am häufigsten, psychische Misshandlungen steigen am stärksten

Die meisten der rund 60 600 Kinder mit einer Kindeswohlgefährdung wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (58 %). Bei rund einem Drittel aller Fälle (34 %) wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen – beispielsweise in Form von Demütigungen, Einschüchterungen, Isolierung und emotionale Kälte – gefunden. In etwas mehr als einem Viertel (26 %) der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Im Vergleich zum Vorjahr haben alle Arten der Kindeswohlgefährdung an Bedeutung gewonnen. Besonders stark war die Zunahme im Corona-Jahr 2020 aber bei psychischen Misshandlungen. Hier stieg die Zahl der Nennungen um 17 % (+3 100 Fälle).

Weniger Hinweise von Schulen, aber deutlich mehr aus der Bevölkerung

Die meisten der rund 194 500 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2020 von der Bevölkerung – also Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym – angeregt (27 %). Fast ebenso häufig kamen die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung von Polizei oder Justizbehörden (27 %). Mit Abstand folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe oder Erziehungshilfe (13 %) sowie Schulen (10 %). In rund jedem zehnten Fall hatten die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen oder deren Eltern, auf die Gefährdungssituation aufmerksam gemacht (9 %).

Knapp jeder dritte Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wurde später durch die Jugendämter bestätigt (31 %). In etwa einem weiteren Drittel (34 %) der Fälle stellten die Behörden zwar keine Gefährdung, wohl aber weiteren Hilfebedarf fest und ebenso in rund einem Drittel (35 %) der Fälle erwies sich der Verdacht als unbegründet.

Fachleute hatten im Vorfeld der Corona-bedingten Lockdowns davor gewarnt, dass insbesondere durch die Schul- und Kita-Schließungen Kinderschutzfälle unentdeckt geblieben sein könnten. Die neuen Ergebnisse scheinen diese Annahme, zumindest für den Sektor Schule, zu stützen: So sind die Verdachtsmeldungen von Schulen im Jahr 2020 – erstmals in der Statistik und entgegen dem allgemeinen Trend (insgesamt 12 % mehr Verdachtsmeldungen gegenüber 2019) – um 1,5 % zurückgegangen (-300 Fälle). Dies steht im Gegensatz zu den Entwicklungen der beiden Vorjahre: Im Jahr 2018 hatten die Verdachtsmeldungen von Schulen um 15 % (+2 100 Fälle) und im Jahr 2019 sogar um 17 % zugenommen (+2 800 Fälle).

Dagegen scheint die Bevölkerung im Corona-Jahr 2020 erheblich wachsamer geworden zu sein: Gegenüber 2019 sind die Hinweise von Verwandten, Bekannten, Nachbarn und anonymen Melderinnen und Meldern um insgesamt 9 100 Fälle angestiegen, das entspricht einer weit überdurchschnittlichen Zunahme um 21 %.

Hinweis:
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch durch ein Familiengericht gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 21.07.2021

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Berlin und Brandenburg: Mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung im Jahr 2020

Posted on Juli 20, 2021. Filed under: Berlin, Brandenburg, Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Politik, Publikationen, Statistik | Schlagwörter: , , , |

Im Jahr 2020 führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg 26 546 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 18 471 Berliner und 8 075 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.

In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2019 um 8 Prozent und in Brandenburg um 18 Prozent.

Ergebnis der Gefährdungseinschätzung in Berlin

Akut gefährdet waren in Berlin 19 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 26 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 56 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

53 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 27 Prozent psychische Misshandlungen. In 3 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

Ergebnis der Gefährdungseinschätzung in Brandenburg

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Bei je 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute bzw. eine latente Gefährdung vor und in je 31 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf bzw. es wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

In weit über der Hälfte (2 143) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Kinder und Jugendlichen vernachlässigt. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 595 (15 Prozent) bzw. 1 027 (26 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 161 Fälle (4 Prozent).

Alter der Kinder und Jugendlichen

80 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 85 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre. Rund jedes fünfte Kind sogar jünger als 3 Jahre. Dabei waren Jungen etwas häufiger betroffen (Berlin: 55 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent), lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt.

Inanspruchnahme von Leistungen

Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes achte und in Brandenburg für jedes fünfte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16–18 SGB VIII wurde für 1 543 Fälle in Berlin und 648 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.
686 Berliner und 350 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 1 254 Fällen in Berlin und 487 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 20.07.2021

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Dokumentation „Gefangen im Netz“ – ein Film über sexuellen Missbrauch an Kindern im Internet

Posted on Juli 12, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Fachkräfte, Kinder-/Jugendinfos, Kinderschutz, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen, Schule, Verschiedenes | Schlagwörter: , |

Um Cybergrooming von Kindern nachhaltig zu bekämpfen, setzt die Doku „Gefangen im Netz“ des Vereins Innocence in Danger e.V. und VISION KINO auf die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen.

Neben der Dokumentation (ab 16 Jahren) gibt es auch eine verkürzte Version, die Schulklassen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

nähere Informationen

Trailer (Schulversion):


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„FASD verstehen“ am 03.09. in Wistedt

Posted on Juli 12, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Niedersachsen, PFAD Verband, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Schlagwörter: |

Der PFAD Ortsverein PFEIL-Harburg e.V. lädt zu einem Vortrag zum Thema „FASD verstehen“ ein. Referentin Susanne Weidling hat über 20 Jahre Erfahrung mit dem Thema FASD, ist Mutter eines Adoptivsohnes mit FASD, Rechtsanwältin für Strafrecht und FASD Fachkraft (FH Münster).

In diesem Vortrag gibt Susanne Weidling einen Überblick zu den wichtigsten Themen der Behinderung FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorder). Dieser Vortrag ist interessant für jeden, der mit Menschen mit FASD zu tun hat. Ob das in der eigenen Familie, Verwandschaft, Freundeskreis oder im Beruf ist – das Wissen über FASD hilft uns den Blick auf die Verhaltensweisen und Einschränkungen der betroffenen Kinder und Erwachsenen zu verändern. Wir lernen zu verstehen, was Menschen mit FASD wirklich brauchen.

nähere Informationen

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Video „Dein Vormund ist an deiner Seite!“

Posted on Juli 11, 2021. Filed under: Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Podcast / Online, Publikationen | Schlagwörter: , |

Gemeinsam mit Vormund*innen und jungen Menschen hat das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft ein Video erstellt, um Jugendlichen die Bedeutung einer Vormundschaft näher zu bringen.

In dem Video Dein Vormund ist an deiner Seite! zeigen die beteiligten jungen Menschen und Fachkräfte, welche besonderen Erlebnisse sie mit ihren Vormundschaften verbinden und wie diese gestaltet sein sollten. Deutlich wird, dass insbesondere für die jungen Menschen Zeit mit demder eigenen Vormund*in wichtig ist und Beziehung Voraussetzung für Vertrauen ist.

Das Video kann nicht alle Erfahrungen und Bedeutsamkeiten einer Vormundschaft darstellen, bietet aber einen beispielhaften Einblick, was junge Menschen und Fachkräfte sich unter einer gelingenden Vormundschaft vorstellen. Es kann beispielsweise beim ersten Kontakt mit dem jungen Menschen gezeigt werden, um ins Gespräch zu kommen oder aber auch anderen Fachkräften gezeigt werden, um die Kontaktgestaltung mit den jungen Menschen neu zu denken.

Quelle: Infobrief des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft vom 10.07.2021

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Offener Brief der Kinder- und Jugendpsychiater zu schulischen Leistungsanforderungen

Posted on Juli 7, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Gesundheit, Kinder-/Jugendinfos, Netzwerke, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Schule, Stellungnahmen | Schlagwörter: |

In einem offenen Brief wenden sich drei Verbände der Kinder- und Jugendpsychiatrie an Bundesministerinnen und Kultusminister/-innen, um auf die negativen Effekte der Sars CoV2-19-Pandemie in Bezug auf die schulischen Leistungsanforderungen an Kinder und Jugendliche und die Auswirkungen auf ihre Psyche aufmerksam zu machen.

Priorität dürften jetzt nicht nur Lern- und Leistungsaspekte haben, sondern es müsse auch die hohe Bedeutung des Lebensraumes Schule für die gesunde psychosoziale Entwicklung für Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.

Offener Brief zu schulischen Leistungsanforderungen vom 05.07.2021

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Destatis: Immer mehr Adoptionen von Säuglingen und Kleinkindern

Posted on Juli 5, 2021. Filed under: Adoptivfamilie, Bewerber, Fachkräfte, Forschung, Jugendhilfe, Publikationen, Statistik |

WIESBADEN – Im Jahr 2020 war mit 48 % fast jedes zweite aller 3 774 Adoptivkinder im Säuglings- oder Kleinkindalter, also unter 3 Jahre alt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist der Anteil der unter 3-jährigen Adoptivkinder im Vergleich zum Vorjahr erneut um zwei Prozentpunkte gestiegen. Damit hält der Trend zu mehr Adoptionen von Säuglingen und Kleinkindern an: Zehn Jahre zuvor hatte mit 32 % erst etwa jedes dritte Adoptivkind zu dieser Altersgruppe gezählt. Die Gesamtzahl der Adoptionen ist seitdem von 4 021 Fällen um 6 % zurückgegangen (-247 Fälle).

Wandel vollzieht sich vor allem in Stieffamilien

Hintergrund der Entwicklung ist vor allem ein Wandel in Stieffamilien. Stiefväter und Stiefmütter, also die neuen (Ehe-)Partnerinnen oder (Ehe-)Partner der leiblichen Elternteile, adoptieren inzwischen deutlich häufiger als früher auch bereits Säuglinge oder Kleinkinder: Während 2010 lediglich 203 Adoptivkinder im Alter von unter 3 Jahren durch einen Stiefelternteil adoptiert wurden, traf dies 2020 auf 933 Kinder dieser Altersgruppe zu. Dadurch stieg unter den adoptierten Säuglingen und Kleinkindern der Anteil der Stiefkindadoptionen stark an: Innerhalb von zehn Jahren hat er sich von 16 % auf 51 % mehr als verdreifacht.

Auffällig war dabei die Entwicklung bei den Säuglingen von unter einem Jahr: 2020 wurden 489 Säuglinge im Rahmen einer Stiefkindadoption angenommen, das waren fast 13-mal so viele wie zehn Jahre zuvor (2010: 38 Säuglinge). Infolgedessen hat sich binnen zehn Jahren auch unter den adoptierten Säuglingen der Anteil der Stiefkindadoptionen von 51 % auf 86 % erhöht.

Als Ergebnis dieser Entwicklungen ist die Bedeutung der Stiefkindadoptionen über alle Altersgruppen erneut gewachsen: Während sie im Jahr 2010 noch gut die Hälfte aller Adoptionen stellten (54 %), waren es 2020 fast zwei Drittel (65 %). Gegenüber 2019 ist dieser Anteil um zwei Prozentpunkte gestiegen.

Internationale Adoptionen gehen weiter zurück

Internationale Adoptionen sind dagegen weiter rückläufig und spielen zahlenmäßig nur noch eine geringe Rolle beim Adoptionsgeschehen: Von 2010 bis 2020 sank die Zahl der Kinder, die im Zusammenhang mit einer Adoption nach Deutschland geholt wurden, um 75 % auf 116. Dabei stammten 47 von ihnen aus Asien, 25 aus Europa, 25 aus Amerika und 19 aus Afrika oder der übrigen Welt.

Quelle: Pressemitteilung von Destatis vom 05.07.2021 (inklusive Graphiken)

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PFAD: Einrichtung oder Pflegefamilie? –Was bedeutet der Einrichtungsbegriff im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Posted on Juli 5, 2021. Filed under: Bewerber, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Jugendhilfe, PFAD Verband, Pflegefamilie, Politik, Publikationen, Rechtliches |

Mit dem KJSG wurde mit dem § 45a der Versuch unternommen, zu bestimmen was eine Einrichtung ist. Dieser Einrichtungsbegriff greift nicht nur für die Hilfen zur Erziehung, sondern bezieht sich auf alle Angebote der Jugendhilfe.

Welche Auswirkungen kann dies für die Erziehungsstellen nach § 34 SGB VIII bedeuten?
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass familienähnliche Betreuungsformen (bei denen die Zuordnung bestimmter Kinder und Jugendlicher zu bestimmten, dort tätigen Personen gegeben ist) keine Einrichtungen sind. Damit wären alle Erziehungsstellen nach § 34 keine Einrichtung mehr, sondern Pflegefamilien (§ 33 SGB VIII). Diese vereinfachte Unterscheidung wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens stark kritisiert, sodass in § 45 a die Ausnahmen benannt sind, wann familiale Erziehung doch unter den Einrichtungsbegriff fällt und damit die Zuordnung zu § 34 bleibt. Die Kriterien sind:

  • Fachlich und organisatorisch eingebunden in eine erlaubnispflichtige Einrichtung
  • Sonderregelungen nach Landesrecht

Wann ist nun eine Erziehungsstelle nach § 34 SGB VIII eingebunden in eine erlaubnispflichtige Einrichtung? Dafür nennt der Gesetzgeber mehrerer Merkmale, die vom Träger vorgegeben werden und für die Erziehungsstelle (sozialpädagogische Lebensgemeinschaft, Profifamilie, …) gelten:

  • Konzept
  • Fachliche Steuerung der Hilfen
  • Qualitätssicherung
  • Auswahl, Weiterbildung, Überwachung des Personals und Außenvertretung

Schaut man sich diese Merkmale an, kann man feststellen, dass für familiale Erziehungsarrangements, die über einen Arbeitsvertrag an ihren Träger gebunden sind, alle diese Merkmale zutreffen. Erziehungsstellen, sozialpädagogische Lebensgemeinschaften, Profifamilie oder wie sie sonst noch heißen, die über ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis an ihren Träger gebunden sind, sollten somit auch weiterhin Einrichtungen sein und Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII leisten.

Problematischer ist das bei Honorarverträgen. Honorare bekommt man für selbstständige Tätigkeiten. Inwieweit für diese (Schein-)Selbständigkeiten die Merkmale aus dem Einrichtungsbegriff Anwendung finden können, ist fraglich. Für selbständige Tätigkeiten gibt es eigentlich kein Weisungsrecht. Wie soll der Träger seine Verantwortung für Konzept, fachliche Steuerung, Qualitätssicherung oder Überwachung des Personals sicherstellen?

Für all die unklaren Konstellationen gibt der Gesetzgeber in Satz 4 des neuen § 45a den Ländern die Möglichkeit, landestypische Regelungen zu erlassen, die familialen Erziehungssettings weiterhin als Einrichtung bestimmen. Das können die Formen sein, die über Honorarverträge arbeiten, aber auch die vielen Kleinstheime, die aus dem Einrichtungsbegriff rausfallen.

it dem KJSG sollten die an Träger angebundenen Erziehungsstellen, die oft nach sehr hohen fachlich Standards betreut werden, erhalten und gestärkt werden. Gleichzeitig sollte über den Einrichtungsbegriff die Möglichkeit gegeben werden, Kleinstheime in ihrer Darstellung als Träger zu hinterfragen und dem kommunalen öffentlichen Träger der Jugendhilfe stärker die Verantwortung für den Kinderschutz zu übertragen.

Diese ambivalente Anforderung an den Gesetzgeber spiegelt sich in den Formulierungen wider. Es wird also vor Ort an manchen Stellen auf die Aushandlungspraxis ankommen, ob 34-er Erziehungsstellen Einrichtungen bleiben. Für die öffentliche Jugendhilfe sind Erziehungsstellen oftmals viel kostenintensiver und mit einer besseren Lobby versehen, als Pflegefamilien. Die öffentliche Jugendhilfe braucht auch diese Angebote, und es wäre schade, wenn gut begleitete Erziehungshilfen verschwinden.

PFAD Fachinfo vom 05.07.2021

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